Die Leistung des Fachgutachters Wasser wird in vier Leistungsbereiche unterteilt: Planungsphase: — Prüfung und Einhaltung von wasserrechtlichen Auflagen; — Prüfung der Ausführungspläne auf Einhaltung/Umsetzung der wasserrechtlichen Auflagen; — Erstellung eines Beweissicherungs- und Monitoringkonzepts. Ausführungsphase: — Probennahmen und -analysen; — Überwachung der Auftragnehmer der Bauleistung auf Einhaltung der Auflagen aus dem Bauvertrag; — Dokumentation. Nachsorgephase: — Erstellen der Schlussberichte zur Wasserhaltung; — Probennahmen und -analysen; — Teilrückbau der bestehenden Schleuse. Leistungen wiederum nach Planungs,- Ausführungs- und Nachsorgephase gegliedert.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-06-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-05-22.
Auftragsbekanntmachung (2015-05-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Planungsleistungen im Bauwesen
Menge oder Umfang: Siehe II.1.5.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Planungsleistungen im Bauwesen📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Wasserstraßen-Neubauamt Aschaffenburg
Postanschrift: Hockstraße 10
Postleitzahl: 63743
Postort: Aschaffenburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.wna-aschaffenburg.wsv.de🌏
E-Mail: wna-aschaffenburg@wsv.bund.de📧
Telefon: +49 60213120📞
Fax: +49 6021312101 📠
Zur Vereinheitlichung der geforderten Angaben hat das Wasserstraßen-Neubauamt Aschaffenburg eine Teilnahmeunterlage erstellt. Teilnahmeanträge können nur mit dieser Unterlage und den darin geforderten Nachweisen, Angaben und Erklärungen in Papierform eingereicht werden. Die Versendung der Unterlagen erfolgt nur in Papierform. Die Dauer des Postversandes ist hinsichtlich der Abgabefrist vom Bewerber zu berücksichtigen. Ein elektronischer Bezug der Teilnahmeunterlagen bzw. eine elektronische Abgabe der Teilnahmeanträge ist derzeit nicht möglich.
Zur Vereinheitlichung der geforderten Angaben hat das Wasserstraßen-Neubauamt Aschaffenburg eine Teilnahmeunterlage erstellt. Teilnahmeanträge können nur mit dieser Unterlage und den darin geforderten Nachweisen, Angaben und Erklärungen in Papierform eingereicht werden. Die Versendung der Unterlagen erfolgt nur in Papierform. Die Dauer des Postversandes ist hinsichtlich der Abgabefrist vom Bewerber zu berücksichtigen. Ein elektronischer Bezug der Teilnahmeunterlagen bzw. eine elektronische Abgabe der Teilnahmeanträge ist derzeit nicht möglich.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Leistung des Fachgutachters Wasser wird in vier Leistungsbereiche unterteilt:
Planungsphase:
— Prüfung und Einhaltung von wasserrechtlichen Auflagen;
— Prüfung der Ausführungspläne auf Einhaltung/Umsetzung der wasserrechtlichen Auflagen;
— Erstellung eines Beweissicherungs- und Monitoringkonzepts.
Ausführungsphase:
— Probennahmen und -analysen;
— Überwachung der Auftragnehmer der Bauleistung auf Einhaltung der Auflagen aus dem Bauvertrag;
— Dokumentation.
Nachsorgephase:
— Erstellen der Schlussberichte zur Wasserhaltung;
— Teilrückbau der bestehenden Schleuse.
Leistungen wiederum nach Planungs,- Ausführungs- und Nachsorgephase gegliedert.
Referenznummer: 2015/631/006
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Aschaffenburg.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bewerber hat folgende Angaben mit dem Teilnahmeantrag zu machen:
— Eigenerklärung gem. § 4 (2) VOF;
— Eigenerklärung gem. § 4 (6), (9) VOF;
— Eigenerklärung zur Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes;
— Erklärung der Bewerber- /Bieter- /Arbeitsgemeinschaft zur gesamtschuldnerischen Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter (falls zutreffend, wobei vorstehende Eigenerklärungen/Auskünfte bei Bewerber-/ Bieter- / Arbeitsgemeinschaften für jedes Mitglied getrennt abzugeben sind) gem. § 4 (4) VOF.
— Erklärung der Bewerber- /Bieter- /Arbeitsgemeinschaft zur gesamtschuldnerischen Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter (falls zutreffend, wobei vorstehende Eigenerklärungen/Auskünfte bei Bewerber-/ Bieter- / Arbeitsgemeinschaften für jedes Mitglied getrennt abzugeben sind) gem. § 4 (4) VOF.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Bewerber hat zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit folgende Angaben mit dem Teilnahmeantrag zu machen:
— Zu § 5 (4) a) VOF: Nachweis (Bescheinigung der Versicherung) für eine Berufshaftpflichtversicherung;
— Zu § 5 (4) c) VOF: Eigenerklärung über Gesamtumsatz und Umsatz für entsprechende Dienstleistungen. Entsprechende Dienstleistungen sind wie folgt definiert:
• Umsatzanteil im Bereich Wasserwirtschaft/Hydrogeologie,
• Umsatzanteil im Bereich Geotechnik.
Mindeststandards:
— Nachweis der Berufshaftpflichtversicherungsdeckung von mind. 1 500 000 EUR für Personenschäden und mind. 1 500 000 EUR für sonstige Schäden (Vermögens- und Sachschäden). Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung für den Fall, dass bei dem Auftragnehmer mehrere Versicherungsfälle in einem Jahr eintreten, mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt. Bei Bewerber-/Arbeitsgemeinschaften muss Versicherungsschutz in Höhe der im Vertrag genannten Deckungssummen für jedes Mitglied bestehen.
— Nachweis der Berufshaftpflichtversicherungsdeckung von mind. 1 500 000 EUR für Personenschäden und mind. 1 500 000 EUR für sonstige Schäden (Vermögens- und Sachschäden). Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung für den Fall, dass bei dem Auftragnehmer mehrere Versicherungsfälle in einem Jahr eintreten, mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt. Bei Bewerber-/Arbeitsgemeinschaften muss Versicherungsschutz in Höhe der im Vertrag genannten Deckungssummen für jedes Mitglied bestehen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Bewerber hat zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben mit dem Teilnahmeantrag zu machen:
— Zu § 4 (3) VOF: Angabe und Nachweise (Fremderklärungen, Bescheinigungen über die berufliche Befähigung);
— Zu § 5 (5) a) VOF: Nachweise (Fremderklärungen, Bescheinigungen über die berufliche Befähigung) der Bewerber, der Führungskräfte und insbesondere der für die Dienstleistung verantwortlichen Personen mit Eigenerklärung zur jeweiligen Anzahl Jahre an Berufserfahrung (soweit Nachweise nicht bereits gem. § 4 (3) VOF erbracht);
— Zu § 5 (5) a) VOF: Nachweise (Fremderklärungen, Bescheinigungen über die berufliche Befähigung) der Bewerber, der Führungskräfte und insbesondere der für die Dienstleistung verantwortlichen Personen mit Eigenerklärung zur jeweiligen Anzahl Jahre an Berufserfahrung (soweit Nachweise nicht bereits gem. § 4 (3) VOF erbracht);
— Zu § 5 (5) b) VOF:
1.) Je zwei wesentliche, in den letzten 3 Jahren erbrachte Leistungen von hinsichtlich Aufgabenstellung, Auftragssumme, Auftragsumfang und Komplexität möglichst vergleichbaren Projekten des Bewerbers in den Bereichen:
• Wasserwirtschaft,
• Hydrogeologie,
• Grundbau od. ggf. verwandte Gebiete,
• Planungs- und Gutachteraufträge der WSV und/oder ggf. anderer öffentlicher Auftraggeber,
• Projekte in Wasserschutzgebieten,
• Brunnenbauarbeiten (mit Angabe der Brunnenart) jeweils mit Angabe über:
• Projektbezeichnung,
• Projektbearbeiter bzw. -team,
• Leistungszeitraum,
• Vergütung/anrechenbare Kosten,
• ausgeführte Leistungen,
• Auftraggeber und Ansprechpartner,
• Bescheinigungen öffentlicher bzw. privater Auftraggeber.
2.) Angabe, ob und wenn ja, für welche Projekte bereits im Raum Nürnberg/Erlangen gearbeitet wurde
— Zu § 5 (5) d) VOF:
• Eigenerklärung über Beschäftigte,
• Eigenerklärung über Führungskräfte (Ingenieure im Bereich Hydrogeologie, Wasserwirtschaft und Geotechnik).
— Zu § 5 (5) e) VOF: Eigenerklärung/Zusammenstellung zur Softwareausstattung;
— Zu § 5 (5) f) VOF: Eigenerklärung/Beschreibung der Maßnahmen zur Sicherung der Qualität:
• falls vorhanden Bezeichnung der Zertifiierung im Bereich Qualitätssicherung,
• falls vorhanden Bezeichnung der Zertifizierung im Bereich Wasser- /Umweltmanagement,
• falls vorhanden Angaben über Mitgliedschaften in fachbezogenen Ausschüssen.
Der Bewerber/Bieter hat darüber hinaus auf gesondertes Verlangen folgende Angaben zu machen:
— Bestätigung von Eigenerklärungen durch dafür zuständige Stellen;
— Nennung von Art und Umfang der durch andere Unternehmen auszuführenden Leistungen sowie deren Namen und Anschrift;
— Vorlage von Verpflichtungserklärungen der anderen Unternehmen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Vertragsentwurf.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vertragsentwurf.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Auswahlkriterien:
Die für die Bewertung vorzulegenden Erklärungen und Nachweise sind III.2.2) und III.2.3) zu entnehmen.
Finanzielle und wirtschaftliche Eignung nach § 5 (4) c) VOF:
— Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren, Gewichtung: 8 %;
— Umsatz mit vergleichbaren Leistungen im Bereich…
— Anzahl Ingenieure in den Bereichen Hydrogeologie, Wasserwirtschaft, Grundbau, Gewichtung: 6 %.
Fachliche Eignung nach § 5 (5) e) VOF:
— Software für hydrauliche Berechnungen, Zeichenprogramm, Gewichtung: 3 %;
Fachliche Eignung nach § 5 (5) f) VOF:
— Angaben zur Gewährleistung der Qualität und ggf. Zertifizierung, Gewichtung: 3 %;
— Angabe zu Zertifizierung im Bereich Wasser- / Umweltmanagement und/oder Mitgliedschaft in fachbezogenen Ausschüssen, Gewichtung: 6 %.
Bewertungsschema:
Die Angaben eines jeden Bewerbers zu den benannten Eignungskriterien werden mit einer Punktzahl von 0 bis 5 bewertet. Dabei werden die Punkte nach folgender Systematik vergeben:
— 0 Punkte: Kriterium (Mindestanforderung) nicht erfüllt.
Zusätzliche Hinweise:
— Da keine Mindestanforderungen definiert sind, werden 0 Punkte nicht vergeben;
— Bei der fachlichen Eignung zu § 5 (5) e) und 5 (5) f) VOF sind nur die Punktwerte 1, 3, 5 definiert.
Für die Bewertung der fachlichen Eignung nach § 5 (5) a)-f) VOF gilt folgendes:
Die Vorlage von für die Bewertung der Unterkriterien erforderlichen Erklärungen und Nachweise ist fakultativ, d. h. es können auch Bewerber am Verfahren teilnehmen, die nicht in allen Fachbereichen (Unterkriterien zu § 5 (5) b) VOF) über entsprechende Erklärungen und Nachweise verfügen. Es muss jedoch in der Summe im Kriterium fachliche Eignung nach § 5 (5) b) VOF eine Mindestpunktzahl von 100 erreicht werden, um im weiteren Verfahren berücksichtigt werden zu können. Werden zu einem Unterkriterium keine wertbaren Erklärungen und Nachweise vorgelegt erhält der Bewerber für dieses Unterkriterium keine Punkte. Die Vorlage von Erklärungen und Nachweisen zu den Unterkriterien nach § 5 (5) b) VOF hat zwingend mit dem Teilnahmeantrag zu erfolgen. Werden mit dem Teilnahmeantrag zu einzelnen Unterkriterien keine wertbaren Erklärungen und Nachweise vorgelegt erhält der Bewerber keine Möglichkeit nach § 11 (3) VOF, diese zu einem späteren Zeitpunkt nachzureichen.
Die Vorlage von für die Bewertung der Unterkriterien erforderlichen Erklärungen und Nachweise ist fakultativ, d. h. es können auch Bewerber am Verfahren teilnehmen, die nicht in allen Fachbereichen (Unterkriterien zu § 5 (5) b) VOF) über entsprechende Erklärungen und Nachweise verfügen. Es muss jedoch in der Summe im Kriterium fachliche Eignung nach § 5 (5) b) VOF eine Mindestpunktzahl von 100 erreicht werden, um im weiteren Verfahren berücksichtigt werden zu können. Werden zu einem Unterkriterium keine wertbaren Erklärungen und Nachweise vorgelegt erhält der Bewerber für dieses Unterkriterium keine Punkte. Die Vorlage von Erklärungen und Nachweisen zu den Unterkriterien nach § 5 (5) b) VOF hat zwingend mit dem Teilnahmeantrag zu erfolgen. Werden mit dem Teilnahmeantrag zu einzelnen Unterkriterien keine wertbaren Erklärungen und Nachweise vorgelegt erhält der Bewerber keine Möglichkeit nach § 11 (3) VOF, diese zu einem späteren Zeitpunkt nachzureichen.
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2015-08-20 📅
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-11-20 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2015-10-15 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2016-01-01 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 2015/631/006
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499421📞
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Vergabenachprüfungsantrag wegen einer Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ist nach § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung beim Bieter/Bewerber zulässig.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Wasserstraßen-Neubauamt Aschaffenburg
Postanschrift: Hockstraße 10
Postort: Aschaffenburg
Postleitzahl: 63743
Telefon: +49 60213120📞
Fax: +49 6021312101 📠
Quelle: OJS 2015/S 100-182774 (2015-05-22)