Fachliche Architektur- und Prozessberatung für SAPFin

KfW

Die KfW benötigt externe Beratungsleistungen bei der Ausarbeitung und Umsetzung einer Fach- und Prozesskonzeption für die neue Finanzarchitektur für SAPFin. Diese beinhaltet im Wesentlichen folgende neue Architekturkomponenten:
1. die Aufnahme der notwendigen angelieferten Finanzinformationen aus den Bestandsführenden Fachprozessen in einem fachlich standardisiert bewirtschafteten (normierten und harmonisierten) Data Warehouse (Datenintegrationsschicht „DIS“);
2. die Bereitstellung von Finanzinformationen (in der DIS) für die Unterstützung von standardisierten Fachprozessen – in aktueller Projektphase mit Fokus auf Anforderungen der Bilanzierungsprozesse und damit verbundenen Einführung des SAP Bank Analyzers und des SAP Business Warehouse (Reporting);
3. der Aufbau der neuen Architektur erfolgt mit der Zielsetzung einer strategischen Nutzung der Facharchitektur für weitere dispositive Fachprozesse u.a. Meldewesen und Finanz-/Kostencontrolling.
Nach derzeitiger Planung wird sich die Beratung auf vier inhaltlichen Themenbereichen konzentrieren:
— Konzeptionelle Beratung zur Weiterentwicklung und Operationalisierung eines Zielbildes für die dispositiven Fachprozesse in der Finanzarchitektur;
— Konzeptionelle Unterstützung der Business Analyse fachliches Warehousing (DIS);
— Schulung interner Business Analysten in Konzeptionsmethodik fachliches Warehousing;
— Unterstützung der Business Analyse für Lieferstrecken im Kontext Finanzarchitektur.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-03-04. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-01-23.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-01-23 Auftragsbekanntmachung
2015-04-07 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2015-01-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste
Menge oder Umfang:
Die KfW geht davon aus, dass die ausgeschriebenen Beraterlestungen durch Berater vier verschiedener Skilllevel erbracht werden (Partner, Seniorberater, Business Analyst DIS – Experte, Business Analyst DIS – Senior) und insgesamt etwa 16 FTE benötigt werden. Der genaue Beratungsbedarf kann für die Vertragslaufzeit nur ansatzweise und unverbindlich geschätzt werden, da die Themen und insbesondere die Konzeption und Etablierung der DIS vom weiteren Projektverlauf abhängig sind. Der indikativ geschätzte Beratungsbedarf beträgt jährlich etwa 3 000 Beratertage.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: KfW
Postanschrift: Palmengartenstraße 5-9
Postleitzahl: 60325
Postort: Frankfurt am Main
Kontakt
Internetadresse: http://vergabe.kfw.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@kfw.de 📧
Telefon: +49 6974310 📞
Fax: +49 6974312944 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-01-23 📅
Einreichungsfrist: 2015-03-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-01-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 019-030952
ABl. S-Ausgabe: 19
Zusätzliche Informationen
Die Beschaffung erfolgt in einem europaweiten Offenen Verfahren nach Abschnitt 2 der VOL/A in der Fassung vom 20.11.2009. Das Vergabeverfahren wird in deutscher Sprache durchgeführt. Für die Abgabe der Angebote müssen Bieter bzw. Bietergemeinschaften (im Folgenden Bieter genannt) zwingend die vom Auftraggeber vorbereiteten Vorlagen verwenden. Die Vorlagen sind Bestandteil der Vergabeunterlagen. Die KfW stellt die Vergabeunterlagen ausschließlich elektronisch zur Verfügung. Unter http://vergabe.kfw.de befindet sich die Vergabeplattform der KfW. Dort sind weitergehende Informationen zum Verfahren enthalten und können die Vergabeunterlagen heruntergeladen werden. Im ersten Schritt müssen sich interessierte Unternehmen als Bieter registrieren. Hierzu muss im Login-Feld der Link - Neuregistrieren bedient und die Anmeldung durchgeführt werden. Mit einer persönlichen Benutzerkennung und einem Passwort können sich Bieter auf der Plattform anmelden, nach Verfahren recherchieren und die Vergabeunterlagen als Dateien oder als ZIP-Archiv downloaden. Um mit der KfW effizient und gesichert kommunizieren zu können, empfiehlt die KfW darüber hinaus das AI Bietercockpit (Download über Vergabeplattform) zu nutzen. Es handelt sich dabei um eine Java-Applikation, mit der die Bieter ihre Ausschreibung verwalten, Fragen an die KfW versenden und Nachrichten empfangen können. Fragen zur Handhabung des AI Bietercockpits sind an den Plattformbetreiber, die Administration Intelligence AG (Hotline +49 9318806144) zu richten. Das Angebot muss in dreifacher Ausfertigung eingereicht werden (ein Original und zwei Kopien). Die Angebotsunterlagen müssen vollständig ausgefüllt und entsprechend unterzeichnet sein sowie alle geforderten Nachweise, Erklärungen und Bescheinigungen gemäß der Vergabebekanntmachung und den Vergabeunterlagen enthalten. Die Bietererklärung (Teil B der Vergabeunterlagen), die Bietergemeinschaftserklärung (Anlage 1 zum Teil B der Vergabeunterlagen) sowie die Erklärung über die Eignung der Mitglieder der Bietergemeinschaft (Anlage 2 zu Teil B der Vergabeunterlagen) sind im Original (handschriftlich) zu unterzeichnen. Nicht oder nicht im Original unterschriebene Angebote werden zwingend ausgeschlossen. Eingescannte oder gefaxte Unterschriften genügen dem Formerfordernis für diese Angebotsbestandteile nicht. Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund die von der KfW geforderten Nachweise nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von der KfW für geeignet erachteter Belege nachweisen (siehe § 7 Abs. 5 EG VOL/A). Der Bieter muss der in I.1) genannten Stelle in diesem Fall rechtzeitig vor der Einreichung seines Angebotes per E-Mail oder Telefax anzeigen, dass er einen Nachweis nicht beibringen kann und in diesem Zusammenhang den stichhaltigen Grund angeben sowie einen alternativen Beleg vorschlagen. Die KfW wird dem Bieter dann mitteilen, ob sie den alternativen Beleg für geeignet erachtet. Der Bieter hat sodann ggf. den alternativen Beleg seinem Angebot beizufügen. Werden geforderte Erklärungen und Nachweise nicht vollständig bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorgelegt, können diese gemäß § 19 EG Abs. 2 VOL/A bis zum Ablauf einer bestimmten Nachfrist von der KfW nachgefordert werden. Die Entscheidung über die Nachforderung steht im Ermessen der KfW und erfolgt ggf. unter kurzer Fristsetzung.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die KfW benötigt externe Beratungsleistungen bei der Ausarbeitung und Umsetzung einer Fach- und Prozesskonzeption für die neue Finanzarchitektur für SAPFin. Diese beinhaltet im Wesentlichen folgende neue Architekturkomponenten:
1. die Aufnahme der notwendigen angelieferten Finanzinformationen aus den Bestandsführenden Fachprozessen in einem fachlich standardisiert bewirtschafteten (normierten und harmonisierten) Data Warehouse (Datenintegrationsschicht „DIS“);
2. die Bereitstellung von Finanzinformationen (in der DIS) für die Unterstützung von standardisierten Fachprozessen – in aktueller Projektphase mit Fokus auf Anforderungen der Bilanzierungsprozesse und damit verbundenen Einführung des SAP Bank Analyzers und des SAP Business Warehouse (Reporting);
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3. der Aufbau der neuen Architektur erfolgt mit der Zielsetzung einer strategischen Nutzung der Facharchitektur für weitere dispositive Fachprozesse u.a. Meldewesen und Finanz-/Kostencontrolling.
Nach derzeitiger Planung wird sich die Beratung auf vier inhaltlichen Themenbereichen konzentrieren:
— Konzeptionelle Beratung zur Weiterentwicklung und Operationalisierung eines Zielbildes für die dispositiven Fachprozesse in der Finanzarchitektur;
— Konzeptionelle Unterstützung der Business Analyse fachliches Warehousing (DIS);
— Schulung interner Business Analysten in Konzeptionsmethodik fachliches Warehousing;
— Unterstützung der Business Analyse für Lieferstrecken im Kontext Finanzarchitektur.
Beschreibung der Optionen: Zweimalige Verlängerungsoption um jeweils 12 Monate.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 12 Monate
Dauer: 24 Monate
Referenznummer: KfW_RW-2015-0083
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: KfW, Palmengartenstraße 5-9, 60325 Frankfurt am Main, Deutschland.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie jedes Unternehmen, auf dessen Ressourcen der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung nach § 7 EG Abs. 9 VOL/A verweist, müssen folgende Eigenerklärung abgeben:
Eigenerklärung, dass:
— er alle gewerbe- und standesrechtlichen Voraussetzungen erfüllt, die gemäß den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er ansässig ist, gelten, soweit dies für die Erbringung der angebotenen Leistung erforderlich ist,
— über sein Vermögen weder das Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
— er sich nicht in Liquidation befindet,
— er nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit in Frage stellt,
— er seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat,
— er nicht im Vergabeverfahren vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Eignung abgegeben hat,
— ihm keine Kenntnis über einen Ausschlussgrund der Unzuverlässigkeit nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A vorliegt,
— er Amtsträgern oder für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten keine Vorteile angeboten, versprochen oder gewährt hat,
— er bei Abgabe dieses Angebotes keine Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) begangen hat, insbesondere keine wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen hat, wie z.B. eine Absprache über Preise oder über die Herausstellung eines Unternehmens oder einer Bietergemeinschaft als günstigster Bieter,
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— er den folgenden Wortlaut des § 21 Absatz 1 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes zur Kenntnis genommen hat:
§ 21 Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge:
(1) Von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag der in § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber sollen Bewerber oder Bewerberinnen für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden, die wegen eines Verstoßes nach § 23 mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind. Das Gleiche gilt auch schon vor Durchführung eines Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung im Sinne des Satzes 1 besteht,
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und, dass die dort genannten Voraussetzungen für einen Ausschluss nicht vorliegen,
— er in seinem Einflussbereich während der Auftragsausführung und soweit die nachfolgenden Vorgaben in dem jeweiligen Staat in nationales Recht umgesetzt wurden:
a) den Schutz der international anerkannten Menschenrechte,
b) die Standards der Internationalen Arbeitsorganisation der Vereinten Nationen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen (ILO-Übereinkommen 138, 182) und
c) die Übereinkommen der ILO zum Verbot der Zwangsarbeit (ILO-Übereinkommen 29, 105),
unterstützt und achtet und
— er auf gesonderte Anforderung der KfW einen aktuellen Auszug (ggf. in Kopie) aus dem Berufs- oder Handelsregister oder einem vergleichbaren Register seines Heimatlandes vorlegen wird, sofern er eintragungspflichtig ist.
Die Eigenerklärungen sind Teil der Vorlage, die zur Angebotsabgabe zwingend zu verwenden ist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Der Bieter bzw. die Bewerbergemeinschaft muss Eigenerklärungen zum Nettojahresgesamtumsatz sowie zum Nettojahresumsatz für Beratung zu Fach- und Prozesskonzeption im Umfeld Rechnungswesen incl. Finanzcontrolling bei IT-Modernisierungsprojekten in einem deutschen Finanzinstitut in jedem der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (i.d.R. 2012-2014) abgeben.
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2. Der Bieter bzw. der Vertreter der Bewerbergemeinschaft muss zudem eine Eigenerklärung abgeben, dass er bzw. alle Mitglieder der Bietergemeinschaft im Falle der Beauftragung innerhalb von 2 Wochen nach Zuschlagserteilung eine Haftpflichtversicherung gemäß den Anforderungen der Vergabeunterlagen mit einer Deckungssumme von mindestens pauschal 1 000 000 EUR pro Versicherungsfall für Personen-, Sach- und Vermögensschäden jeweils pro Kalenderjahr zweifach maximiert der KfW nachweisen und für die Gesamtdauer der Leistungserbringung vorhalten wird.
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Die Eigenerklärungen sind Teil der Vorlage, die zur Angebotsabgabe zwingend zu verwenden ist. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft reicht es aus, wenn die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit für die Bewerbergemeinschaft insgesamt nachgewiesen wird. Wenn sich der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis seiner bzw. ihrer Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen möchte (siehe §7 EG Abs. 9 VOL/A), reicht es aus, wenn die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit vom Bewerber bzw. von der Bewerbergemeinschaft und den Unternehmen zusammen nachgewiesen wird.
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Mindeststandards: Keine.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft muss folgende Eigenerklärungen abgeben:
1. Kuzdarstellung des Unternehmens:
— Leistungsspektrum und Schwerpunkte der Geschäftstätigkeit, insbesondere Beschreibung der Aktivitäten in der Beratung für Fach- und Prozesskonzeption im Umfeld Rechnungswesen incl. Finanzcontrolling bei IT-Modernisierungsprojekten in einem deutschen Finanzinstitut und
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— Beschreibung der Unternehmensorganisation (z.B. Standorte, Struktur, hierarchischer Aufbau).
2. Anzahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten fest angestellten oder freiberuflichen Berater, die deutsche Finanzinstitute im Bereich der Fach- und Prozesskonzeption im Umfeld Rechnungswesen incl. Finanzcontrolling bei IT-Modernisierungsprojekten beraten haben und die Mindestanforderungen an die Skilllevel erfüllen, in jedem der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre (2012-2014), zusätzlich aufgegliedert in den nachgefragten Skilllevel „Partner“, „Seniormanager“, „Business Analyst DIS – Experte“, „Business Analyst DIS – Senior“.
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3. Anzahl der vorgesehenen Berater für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistung aufgegliedert in den nachgefragten Skilllevel „Partner“, „Seniormanager“, „Business Analyst DIS – Experte“, „Business Analyst DIS – Senior“.
4. Erklärung, dass der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft im Rahmen der Leistungserbringung nur zuverlässige Berater einsetzen wird, die der deutschen Sprache in Schrift und Wort mächtig sind.
5. Mit dem Angebot sind mindestens 20 Lebensläufe der für die Leistungen vorgesehenen Berater abzugeben, die den Mindestanforderungen für die Skilllevel „Partner“ (2 Lebensläufe), „Seniormanager“ (2 Lebensläufe), Business Analyst DIS – Experte (8 Lebensläufe) und Business Analyst DIS – Senior (8 Lebensläufe) entsprechen. Hierzu ist zwingend die Vorlage „Anlage 5 zu Teil B – Lebensläufe der angebotenen Berater” zu verwenden und vollständig auszufüllen. Soweit Personen namentlich nicht benannt werden dürfen, ist dies zu begründen.
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6. Die Anzahl und durchschnittliche Dauer der Kundenbeziehungen für vergleichbare Leistungen (Fach- und Prozesskonzeption im Umfeld Rechnungswesen incl. Finanzcontrolling bei IT-Modernisierungsprojekten in einem deutschen Finanzinstitut) für jedes der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre (2012-2014).
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7. Mindestens zwei mit den ausgeschriebenen Leistungen nach Art, Umfang und Schwierigkeit vergleichbare Leistungen mit allen geforderten Angaben (Name des Unternehmens, das die Leistung erbracht hat, Auftraggeber mit Adresse, Ansprechpartner beim Auftraggeber mit Telefonnummer, Leistungsvolumen in Euro netto, Zeitraum der Leistungserbringung, Anzahl der Mitarbeiter im Projekt, Zielsetzung des Projekts, betroffene Projektphasen, Rollen der Berater, Architekturmerkmale des Projekts), deren Abschluss nicht vor dem Jahr 2008 liegt.
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8. Angabe der Leistungsanteile, die im Auftragsfall durch Nachunternehmer ausgeführt werden.
Die Eigenerklärungen sind Teil der Vorlage, die zur Angebotsabgabe zwingend zu verwenden ist. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft reicht es aus, wenn die technische Leistungsfähigkeit für die Bewerbergemeinschaft insgesamt nachgewiesen wird. Wenn sich der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis seiner bzw. ihrer Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen möchte (siehe §7 EG Abs. 9 VOL/A), reicht es aus, wenn die technische Leistungsfähigkeit vom Bewerber bzw. von der Bewerbergemeinschaft und den Unternehmen zusammen nachgewiesen wird.
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Mindeststandards:
1. Die KfW erachtet für die Ausführung dieses Auftrages lediglich solche Unternehmen für geeignet, deren Geschäftsmodell einen Fokus auf Beratungsleistungen im Umfeld Business Analyse und in vergleichbarem Fachkontext (Finanzarchitektur) haben. Dieses Kriterium ist erfüllt, wenn die Beratungsleistungen im Umfeld Business Analyse und in vergleichbarem Fachkontext (Finanzarchitektur) die Kerntätigkeit des Unternehmens mit mehr als 50 % der Geschäftstätigkeit bilden.
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2. Der Bieter bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft zusammen müssen in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren (2012-2014) in jedem Jahr über mindestens 20 fest angestellten oder freiberuflichen Berater verfügt haben, die deutsche Finanzinstitute im Bereich der Fach- und Prozesskonzeption im Umfeld Rechnungswesen incl. Finanzcontrolling bei IT-Modernisierungsprojekten beraten haben und die Mindestanforderungen an den nachgefragten Skillleveln erfüllen, anderenfalls wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
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3. Mit dem Angebot sind Lebensläufe von mindestens 20 Beratern abzugeben, die den Mindestanforderungen für die Skilllevel „Partner“ (2 Lebensläufe), „Seniormanager“ (2 Lebensläufe), Business Analyst DIS – Experte (8 Lebensläufe) und Business Analyst DIS – Senior (8 Lebensläufe) entsprechen. Die Mindestanforderungen an die Skilllevel sind im Einzelnen:
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Für alle vier Skilllevel:
— Abgeschlossenes Hochschulstudium in der Fachrichtung BWL, VWL, Recht, Mathematik, Informatik, Wirtschaftsinformatik oder vergleichbare Ausbildung.
— Sehr gute Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift.
Für Partner:
— Kenntnisse der für in der BRD ansässigen Finanzinstitute geltenden Bilanzierungsstandards nach IAS 39, IFRS 9 und HGB.
— 10 Jahre praktische Erfahrung bei Erbringung von Beratungsleistungen zur Ausrichtung verschiedener fachlicher Aufgabenbereiche bei der Einführung neuer Fachprozesse und Finanzarchitekturen im Rahmen von Standardisierungs-/Modernisierungsprojekten bei vergleichbaren in der BRD ansässigen Finanzinstituten. Eine jährliche durchschnittliche Leistung von mindestens 160 Projekttagen ist Voraussetzung.
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— 7 Jahre praktische Erfahrung bei der Projektleitung und/oder Managementberatung bzgl. verschiedener fachlicher Projektaufgaben bei der Einführung neuer Fachprozesse und Finanzarchitekturen im Rahmen von Standardisierungs-/Modernisierungsprojekten bei vergleichbaren in der BRD ansässigen Finanzinstituten. Eine jährliche durchschnittliche Leistung von mindestens 160 Projekttagen ist Voraussetzung.
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— Praktische Erfahrung bei der Erbringung von Beratungsleitungen (mind. 600 Beratertage pro Projekt) bei der Einführung von Bilanzierungsprozessen in einer Schichtenarchitektur für folgende Architekturkomponenten:
— Integration Bestandsführende Systeme für Kredite,
— Integration Bestandsführende Systteme für Handel,
— SAP Bank Analyzer und
— Data Warehouse mit fachlich konsistenten Finanzinformationen.
Für Seniormanager:
— 5 Jahre praktische Erfahrung bei Erbringung von Beratungsleistungen zur Ausrichtung verschiedener fachlicher Aufgabenbereiche bei der Einführung neuer Fachprozesse und Finanzarchitekturen im Rahmen von Standardisierungs-/Modernisierungsprojekten bei vergleichbaren in der BRD ansässigen Finanzinstituten. Eine jährliche durchschnittliche Leistung von mindestens 160 Projekttagen ist Voraussetzung.
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— 3 Jahre praktische Erfahrung bei der Projektleitung und/oder Managementberatung bzgl. verschiedener fachlicher Projektaufgaben bei der Einführung neuer Fachprozesse und Finanzarchitekturen im Rahmen von Standardisierungs-/Modernisierungsprojekten bei vergleichbaren in der BRD ansässigen Finanzinstituten. Eine jährliche durchschnittliche Leistung von mindestens 160 Projekttagen ist Voraussetzung.
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Für Business Analyst DIS – Experte:
— 1 Jahr praktische Erfahrung bei der Erbringung von Beratungsleistungen zur fachlich integrativen Anforderungsanalyse und Fachkonzeption für Anforderungen aus Bilanzierungs- und Reportingprozessen an die Finanzarchitektur in einem in der BRD ansässigen Finanzinstitut mit einer mit SAPFin vergleichbaren Schichtenarchitektur:
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a) Aufgabenspektrum:
— für ein DWH mit konsistenten Finanzinformationen (1 Punkt),
— für die Integration von Bestandsführenden Systemen in die Finanzarchitektur (1 Punkt),
— für SAP Bank Analyzer, SAP Business Warehouse und SAP Classic FI/New GL (1 Punkt),
— für die integrative Erhebung und durchgängige konzeptionelle Umsetzung der Anforderungen in der Finanzarchitektur sowie in Fachprozessen (2 Punkte),
— Ergebnistypverantwortung (1 Punkt);
b) Erfahrung in Jahren:
Eine jährliche durchschnittliche Leistung im obigen Aufgabenspektrum von mindestens 160 Projekttagen ist Voraussetzung.
— unter 1 Jahr (Ausschluss),
— ab 1 bis unter 3 Jahre (1 Punkte),
— ab 3 bis unter 5 Jahre (2 Punkte),
— ab 5 Jahre (3 Punkte).
Die Eignung ist gegeben, wenn von 9 möglichen (Aufgabenspektrum und Erfahrung in Jahren) 6 Punkte erreicht werden und mindestens 1 Jahr entsprechende praktische Erfahrung gegeben ist.
Für Business Analyst DIS – Senior:
— 1 Jahr praktische Erfahrung bei der Erbringung von Beratungsleistungen zur fachlichen Anforderungsanalyse und IT-nahen fachlichen Spezifikation für Anforderungen aus Bilanzierungs- und Reportingprozessen an die Finanzarchitektur in einem in der BRD ansässigen Finanzinstitut mit einem mit SAPFin vergleichbaren Schichtenarchitektur:
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— für DWH-Konzeption incl. eines bankfachlich normierten und harmonisierten Datenmodells auf Ebene Einzelgeschäft, parametrisierbarem Transformationsregelwerk (Customizing) und fachliche Transformationskonzepte (vergleichbar „Einleitung/Ausleitung DIS“) (Mindestanforderung, 2 Punkte),
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— Informatica Kenntnisse (1 Punkt),
— für die Integration von bestandsführenden Systemen in die Finanzarchitektur (1 Punkt),
— für die integrative Erhebung und durchgängige konzeptionelle Umsetzung der Anforderungen in der Finanzarchitektur (2 Punkte);
— unter 1 Jahre (Ausschluss),
— ab 3 und bis unter 5 Jahre (2 Punkte),
Die Eignung ist gegeben, wenn von 10 möglichen (Aufgabenspektrum und Erfahrung in Jahren) 6 Punkte erreicht werden sowie das Merkmal DWH-Konzeption und mindestens 1 Jahr entsprechende praktische Erfahrung gegeben sind.
4. Die Bieter bzw. Bietergemeinschaften müssen mindestens zwei mit den ausgeschriebenen Leistungen nach Art, Umfang und Schwierigkeit vergleichbare Leistungen mit allen geforderten Angaben nennen, deren Abschluss nicht vor dem Jahr 2008 liegt, anderenfalls werden sie vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Vergleichbare Leistungen, die nicht wertungsfähig sind bzw. die Mindestanforderungen nicht erfüllen werden bei der Frage, ob der Bieter die geforderte Mindestzahl erreicht, nicht berücksichtigt.
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Eine Leistung ist mit der ausgeschriebenen Leistung nach Art, Umfang und Schwierigkeit vergleichbar, wenn sie folgende Merkmale aufweist:
a) Einführung einer Schichtenarchitektur in einem deutschen Finanzinstitut im Rahmen eines Transformationsprojektes (Einfluss auf Ablauf- und Aufbauorganisation);
b) mit den Architekturmerkmalen Integration Bestandsführender Systeme für Kredite, Integration Bestandsführender Systeme für Handel, SAP Bank Analyzer, Data Warehouse mit fachlich konsistenten Finanzinformationen sowie zusätzlich noch eine der folgenden Merkmale:
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— Integration Bestandsführender Systeme für Beteiligungen,
— SAP Classic FI/New GL,
— SAP Business Warehouse;
c) der Bieter, das Mitglied der Bietergemeinschaft oder das Unternehmen, auf dessen Ressourcen der Bieter oder die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung verweist war in beratend unterstützender Rolle durch fachkonzeptioneller Leitung für das fachliches Data Warehouse und Beteiligung an der Ausarbeitung der IT-nahen fachlichen Spezifikationen an das Data Warehouse, sowie zusätzlich noch in 3 der folgenden Rollen tätig:
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— Beratung Facharchitektur,
— Beratung Fachprozessgestaltung,
— Beratung Architektur-übergreifende Fachkonzeption,
— Aufsetzen und Einführung von Fachprozessen zur Sicherstellung des Produktionscontrollings und Abstimmerfordernissen;
d) der Bieter, das Mitglied der Bietergemeinschaft oder das Unternehmen, auf dessen Ressourcen der Bieter oder die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung verweist war in den Projektphasen fachliche Konzeptions- und Designphase und in der Testphase sowie in zwei der folgenden drei Projektphasen tätig:
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— Projektinitialisierung incl. Vorgehensmodell und Planung,
— Umsetzungsphase,
— Produktivstellung und Stabilisierungsphase.
e) die Zielsetzung des Projektes muss mindestens 3 der folgenden Ziele beinhaltet haben:
— Modernisierung der Fachprozesse,
— Standardisierung der Fachprozesse,
— Strategisches Gesamtbankinteresse,
— Sicherstellung Bilanzierungsrichtlinien und Bilanzreporting;
f) der Leistungsbeginn liegt nicht in der Zukunft;
g) die Leistung wurde nicht vor dem Jahr 2008 abgeschlossen;
h) der Zeitraum der Leistungserbringung beträgt mindestens 3 Jahre;
i) die Anzahl der Mitarbeiter in der Durchführung der vergleichbaren Leistung auf Seiten des Auftraggebers und des Auftragnehmers betrug insgesamt mindestens 40;
j) die Anzahl der Berater des Bieters, des Mitglieds der Bietergemeinschaft oder des Unternehmens, auf dessen Ressourcen der Bieter oder die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung verweist, in der Durchführung der vergleichbaren Leistung betrug mindestens 10.
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Keine.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Die Zahlungsbedingungen sind in den Vergabeunterlagen enthalten.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Eine besondere Rechtsform ist nicht zwingend vorgeschrieben. Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft müssen der KfW gegenüber gesamtschuldnerisch haften.
Sonstige besondere Bedingungen:
Die Rahmenvereinbarungspartner (bei Arbeitsgemeinschaften alle Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft) muss spätestens 14 Kalendertage nach Erteilung des Zuschlages, jedenfalls aber vor Beginn der Leistungserbringung, den Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen erbringen:
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— für Sachschäden: 1 000 000 EUR pro Schadensfall zweifach jahresmaximiert,
— für Personenschäden: 1 000 000 EUR pro Schadensfall zweifach jahresmaximiert,
— für Vermögensschäden: 1 000 000 EUR pro Schadensfall zweifach jahresmaximiert,
und den Versicherungsschutz mit mindestens den vorgenannten Merkmalen über die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung und der auf ihrer Grundlage abgeschlossenen Einzelverträge vorhalten.
Die KfW hat ein sehr großes Interesse an der Unabhängigkeit ihres Abschlussprüfers. Der hier zu vergebende Auftrag kann deshalb gekündigt werden, falls der Auftragnehmer Abschlussprüfer der KfW oder eines anderen Unternehmens des KfW-Konzerns wird. Aus demselben Grund sind Unteraufträge des Auftragnehmers über Beratungsleistungen an den Abschlussprüfer der KfW oder eines anderen Unternehmens des KfW-Konzerns ausgeschlossen.
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Der Rahmenvereinbarungspartner darf im Rahmen der Leistungserbringung nur Personal einsetzen, das die Mindestanforderungen an die Skilllevel erfüllt und der deutschen Sprache in Schrift und Wort mächtig ist. Die genauen Anforderungen an die Berater werden in den Vergabeunterlagen und unter III.2)3) dieser Bekanntmachung dargelegt.
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Der Rahmenvereinbarungspartner muss auf eigene Kosten und unter Beachtung der einschlägigen Gesetze seine Mitarbeiter überprüfen, bevor er sie im Rahmen der Leistungserbringung einsetzt. In diesem Zusammenhang ist der Rahmenvereinbarungspartner zur Sicherstellung der Zuverlässigkeit der bei der KfW von ihnen eingesetzten Mitarbeiter gemäß § 9, Abs. 2 Nr. 4 des Geldwäschegesetzes verpflichtet. Hierzu muss er geeignete, risikoorientierte Maßnahmen zur Prüfung der Zuverlässigkeit der für die Auftragsausführung vorgesehenen Mitarbeiter durchführen. Auf Verlangen der KfW muss der Rahmenvereinbarungspartner ihr die schriftliche Dokumentation zur Verfügung stellen und darlegen, welche Maßnahmen für die einzelnen eingesetzten Mitarbeiter zur Sicherstellung der Zuverlässigkeit vorgenommen wurden. Die Überprüfung der Zuverlässigkeit muss mindestens aus den folgenden Maßnahmen bestehen:
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(a) Überprüfung der Identität (z.B. durch Abgleich des Reisepasses oder des Personalausweises des jeweiligen Mitarbeiters);
(b) Überprüfung der akademischen Zeugnisse des Mitarbeiters (z.B. durch Anforderung von Kopien);
(c) Überprüfung der vom Mitarbeiter mitgeteilten Referenzen;
(d) Überprüfung des polizeilichen Führungszeugnisses des Mitarbeiters und
(e) Überprüfung ob eine gültige Arbeitserlaubnis vorliegt, soweit erforderlich.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 24
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-04-30 📅
Öffnungsort: Entfällt.
Ort des Eröffnungstermins: Entfällt.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Zsófia Petersen
URL der Dokumente: http://vergabe.kfw.de 🌏

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: KfW_RW-2015-0083
Zusätzliche Informationen
Die Beschaffung erfolgt in einem europaweiten Offenen Verfahren nach Abschnitt 2 der VOL/A in der Fassung vom 20.11.2009. Das Vergabeverfahren wird in deutscher Sprache durchgeführt.
Für die Abgabe der Angebote müssen Bieter bzw. Bietergemeinschaften (im Folgenden Bieter genannt) zwingend die vom Auftraggeber vorbereiteten Vorlagen verwenden. Die Vorlagen sind Bestandteil der Vergabeunterlagen. Die KfW stellt die Vergabeunterlagen ausschließlich elektronisch zur Verfügung. Unter http://vergabe.kfw.de befindet sich die Vergabeplattform der KfW. Dort sind weitergehende Informationen zum Verfahren enthalten und können die Vergabeunterlagen heruntergeladen werden. Im ersten Schritt müssen sich interessierte Unternehmen als Bieter registrieren. Hierzu muss im Login-Feld der Link - Neuregistrieren bedient und die Anmeldung durchgeführt werden. Mit einer persönlichen Benutzerkennung und einem Passwort können sich Bieter auf der Plattform anmelden, nach Verfahren recherchieren und die Vergabeunterlagen als Dateien oder als ZIP-Archiv downloaden.
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Um mit der KfW effizient und gesichert kommunizieren zu können, empfiehlt die KfW darüber hinaus das AI Bietercockpit (Download über Vergabeplattform) zu nutzen. Es handelt sich dabei um eine Java-Applikation, mit der die Bieter ihre Ausschreibung verwalten, Fragen an die KfW versenden und Nachrichten empfangen können. Fragen zur Handhabung des AI Bietercockpits sind an den Plattformbetreiber, die Administration Intelligence AG (Hotline +49 9318806144) zu richten.
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Das Angebot muss in dreifacher Ausfertigung eingereicht werden (ein Original und zwei Kopien). Die Angebotsunterlagen müssen vollständig ausgefüllt und entsprechend unterzeichnet sein sowie alle geforderten Nachweise, Erklärungen und Bescheinigungen gemäß der Vergabebekanntmachung und den Vergabeunterlagen enthalten. Die Bietererklärung (Teil B der Vergabeunterlagen), die Bietergemeinschaftserklärung (Anlage 1 zum Teil B der Vergabeunterlagen) sowie die Erklärung über die Eignung der Mitglieder der Bietergemeinschaft (Anlage 2 zu Teil B der Vergabeunterlagen) sind im Original (handschriftlich) zu unterzeichnen. Nicht oder nicht im Original unterschriebene Angebote werden zwingend ausgeschlossen. Eingescannte oder gefaxte Unterschriften genügen dem Formerfordernis für diese Angebotsbestandteile nicht.
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Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund die von der KfW geforderten Nachweise nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von der KfW für geeignet erachteter Belege nachweisen (siehe § 7 Abs. 5 EG VOL/A). Der Bieter muss der in I.1) genannten Stelle in diesem Fall rechtzeitig vor der Einreichung seines Angebotes per E-Mail oder Telefax anzeigen, dass er einen Nachweis nicht beibringen kann und in diesem Zusammenhang den stichhaltigen Grund angeben sowie einen alternativen Beleg vorschlagen. Die KfW wird dem Bieter dann mitteilen, ob sie den alternativen Beleg für geeignet erachtet. Der Bieter hat sodann ggf. den alternativen Beleg seinem Angebot beizufügen.
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Werden geforderte Erklärungen und Nachweise nicht vollständig bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorgelegt, können diese gemäß § 19 EG Abs. 2 VOL/A bis zum Ablauf einer bestimmten Nachfrist von der KfW nachgefordert werden. Die Entscheidung über die Nachforderung steht im Ermessen der KfW und erfolgt ggf. unter kurzer Fristsetzung.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990 📞
Internetadresse: www.bundeskartellamt.de 🌏
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Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die folgenden Fristen müssen für die Einlegung eines Rechtsbehelfs beachtet werden: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 107 Abs. 3 S.1 Nr. 1-4 GWB hin. Diese hat jeder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte. Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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§ 107 Abs. 3 GWB: „Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“.
Quelle: OJS 2015/S 019-030952 (2015-01-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-04-07)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-04-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-04-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 071-126516
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 19-030952
ABl. S-Ausgabe: 71

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (60)
2. Qualität (40)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-04-07 📅
Name: XPACT Consulting AG
Postanschrift: Silvanerstraße 2a
Postort: Jugenheim
Postleitzahl: 55270
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
URL der Dokumente: vergabe.kfw.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 107 Abs. 3 S.1 Nr. 1-4 GWB hin. Diese hat jeder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte. Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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§ 107 Abs. 3 GWB:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind“.
Zudem weist die Vergabestelle auf die Regelungen des § 101b GWB hin:
§ 101b GWB:
„(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber
1. gegen § 101a verstoßen hat oder
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
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(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union“.
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Quelle: OJS 2015/S 071-126516 (2015-04-07)