Die seit 2008 bestehende Nationale Klimaschutzinitiative (NKI) des BMUB hat das Ziel, über spezifische Förderprogramme gesellschaftliche Prozesse und technologische Innovationen für eine deutschlandweite Umsetzung der nationalen Klimaschutzziele anzustoßen. Dazu gehört auch die Förderung von investiven Impuls- und Breitenprogrammen zur be-schleunigten Marktdurchdringung von Klimaschutztechnologien, wie z.B. die Förderung der Leuchtdioden- bzw. LED-Technologie im Rahmen der „Richtlinie zur Förderung von Klima-schutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Natio-nalen Klimaschutzinitiative“ (Kommunalrichtlinie). Ein breiter Einsatz der LED-Technologie vereint Klimaschutz, finanzielle Einsparmöglichkeiten und bessere Lichtqualität. Zwischen 30 und 50 Prozent des jährlichen Stromverbrauchs in deutschen Kommunen entfallen auf Straßenbeleuchtung. Durch energetische Modernisierung können davon bis zu 80 Prozent eingespart werden, insgesamt rund 2,2 Milliarden Ki-lowattstunden. Ähnliche Einsparpotentiale existieren bei der Innenbeleuchtung. Allerdings verläuft die Einführung der neuen LED-Technologie in der Gebäude- und Stra-ßenbeleuchtung auf kommunaler Ebene bisher eher zögerlich. Das liegt u.a. daran, dass sich die heutigen Beleuchtungssysteme nicht einfach durch die LED Technologie ersetzen lassen: Die technische Planung, Installation, Wartung und Nutzung verlangt ein grundsätzlich verändertes Herangehen an die neuen Beleuchtungssysteme. Auf kommunaler Ebene fehlt häufig das notwendige Wissen für die komplexen Beschaffungsvorgänge. Dies wird verschärft durch die – verglichen mit konventionellen Beleuchtungssystemen – noch immer deutlich höheren Investitionskosten. Diese Faktoren halten bisher viele öffentli-che bzw. kommunale Auftraggeber, aber auch private Verbraucher von einem Wechsel auf LED-Beleuchtungssysteme ab und bedingen auch eine Unterstützung der Markteinführung durch spezifische Förderprogramme (wie z.B. durch Förderung der Innen- und Außenbe-leuchtung im Rahmen der Kommunalrichtlinie bzw. durch die KfW-Darlehen). Bedingt durch den Erfolg der LED-Förderung im Rahmen der Kommunalrichtlinie hat das BMUB in 2012 die Federführung für die LED-Leitmarktinitiative (LED-LMI) übernommen, die im Jahr 2009 vom BMBF ins Leben gerufen wurde. Neben dem BMBF ist auch das BMWi in der Leitmarktinitia-tive vertreten. Im Rahmen der Leitmarktinitiative wurde ein Lenkungskreis ins Leben gerufen. Im Rahmen dieses Lenkungskreises arbeiten regelmäßig Vertreter aus Wirtschaft, Wissen-schaft und Politik gemeinsam an Lösungen für die Probleme, die eine Verwendung von LEDs auf breiter Basis bislang verhindern. Ziel des Auftrags ist die organisatorische und fachlich-inhaltliche Unterstützung des BMUB bei seiner Rolle als federführendes Ministerium der Leitmarktinitiative. Die Stärkung der LED-LMI ist auch Bestandteil des Aktionsprogramms Klimaschutz 2020 des BMUB. Zur organisatorischen Unterstützung gehört die Ausrichtung von Lenkungskreissitzungen, Arbeitsgruppentreffen und zwei größeren Konferenzen. Im Rahmen der fachlichen Beratung sollen Stellungnahmen zu einzelnen Themen, zwei Marktanalysen sowie ein Status- und ein Übersichtsbericht für die Leitmarktinitiative erarbeitet werden. Darüber hinaus soll der Auftragnehmer die LED-LMI bei Veranstaltungen Dritter durch Vorträge bekannt machen und so den fachlichen Austausch mit anderen Organisatio-nen fördern. Die Ausschreibung beinhaltet folgende Arbeitspakete: Arbeitspaket 1: Fachgespräche und Konferenzen Arbeitspaket 2: Fachliche Zuarbeiten für BMUB und Teilnahme an Veranstaltungen Dritter Arbeitspaket 3: Status der LED-Marktentwicklung und der Arbeit der LED-LMI.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-05-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-04-02.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-04-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beratung im Bereich Forschung und Entwicklung
Menge oder Umfang:
Die durchzuführende Ausschreibung umfasst mehere Arbeitspakete:Arbeitspaket 1: Fachgespräche und KonferenzenArbeitspaket 2: Fachliche Zuarbeiten für BMUB und Teilnahme an Veranstaltungen DritterArbeitspaket 3: Status der LED-Marktentwicklung und der Arbeit der LED-LMI.
Die durchzuführende Ausschreibung umfasst mehere Arbeitspakete:Arbeitspaket 1: Fachgespräche und KonferenzenArbeitspaket 2: Fachliche Zuarbeiten für BMUB und Teilnahme an Veranstaltungen DritterArbeitspaket 3: Status der LED-Marktentwicklung und der Arbeit der LED-LMI.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beratung im Bereich Forschung und Entwicklung📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB)
Postanschrift: Stresemannstraße 128-130
Postleitzahl: 10117
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bmub.de🌏
E-Mail: s.tobian@fz-juelich.de📧
Fax: +49 30201993334 📠
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 22 EG VOL/A.
Weitere Bedingungen insbesondere Vorgaben zur Einreichung von Angeboten, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Die kompletten Vergabeunterlagen werden unter der Plattform des "subreports" unter http://www.subreport.de unter Angabe der ELVIS-ID-Nr. E 79763628 kostenlos zur Verfügung gestellt. Eine vorherige Registrierung bei "subreport" ist einmalig erforderlich. Diese ist ebenfalls kostenlos. Zusätzliche Fragen über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben stellen Sie bitte über die Auftragsplattform „supreport“ unter http://www.subreport.de, mit der ELVIS-ID-Nr. E 79763628 ein. Die Vergabestelle wird die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens sechs Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist über die Auftragsplattform „subreport“ erteilen (http://www.subreport.de/E79763628). Nach diesem Termin ist die Möglichkeit der Auskunftserteilung nicht mehr gegeben. Daher bitten wir darum, die Nachfragen spätestens bis zum 06.05.2015 zu stellen.
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 22 EG VOL/A.
Weitere Bedingungen insbesondere Vorgaben zur Einreichung von Angeboten, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Die kompletten Vergabeunterlagen werden unter der Plattform des "subreports" unter http://www.subreport.de unter Angabe der ELVIS-ID-Nr. E 79763628 kostenlos zur Verfügung gestellt. Eine vorherige Registrierung bei "subreport" ist einmalig erforderlich. Diese ist ebenfalls kostenlos. Zusätzliche Fragen über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben stellen Sie bitte über die Auftragsplattform „supreport“ unter http://www.subreport.de, mit der ELVIS-ID-Nr. E 79763628 ein. Die Vergabestelle wird die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens sechs Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist über die Auftragsplattform „subreport“ erteilen (http://www.subreport.de/E79763628). Nach diesem Termin ist die Möglichkeit der Auskunftserteilung nicht mehr gegeben. Daher bitten wir darum, die Nachfragen spätestens bis zum 06.05.2015 zu stellen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die seit 2008 bestehende Nationale Klimaschutzinitiative (NKI) des BMUB hat das Ziel, über spezifische Förderprogramme gesellschaftliche Prozesse und technologische Innovationen für eine deutschlandweite Umsetzung der nationalen Klimaschutzziele anzustoßen.
Die seit 2008 bestehende Nationale Klimaschutzinitiative (NKI) des BMUB hat das Ziel, über spezifische Förderprogramme gesellschaftliche Prozesse und technologische Innovationen für eine deutschlandweite Umsetzung der nationalen Klimaschutzziele anzustoßen.
Dazu gehört auch die Förderung von investiven Impuls- und Breitenprogrammen zur be-schleunigten Marktdurchdringung von Klimaschutztechnologien, wie z.B. die Förderung der Leuchtdioden- bzw. LED-Technologie im Rahmen der „Richtlinie zur Förderung von Klima-schutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Natio-nalen Klimaschutzinitiative“ (Kommunalrichtlinie).
Dazu gehört auch die Förderung von investiven Impuls- und Breitenprogrammen zur be-schleunigten Marktdurchdringung von Klimaschutztechnologien, wie z.B. die Förderung der Leuchtdioden- bzw. LED-Technologie im Rahmen der „Richtlinie zur Förderung von Klima-schutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Natio-nalen Klimaschutzinitiative“ (Kommunalrichtlinie).
Ein breiter Einsatz der LED-Technologie vereint Klimaschutz, finanzielle Einsparmöglichkeiten und bessere Lichtqualität. Zwischen 30 und 50 Prozent des jährlichen Stromverbrauchs in deutschen Kommunen entfallen auf Straßenbeleuchtung. Durch energetische Modernisierung können davon bis zu 80 Prozent eingespart werden, insgesamt rund 2,2 Milliarden Ki-lowattstunden. Ähnliche Einsparpotentiale existieren bei der Innenbeleuchtung.
Ein breiter Einsatz der LED-Technologie vereint Klimaschutz, finanzielle Einsparmöglichkeiten und bessere Lichtqualität. Zwischen 30 und 50 Prozent des jährlichen Stromverbrauchs in deutschen Kommunen entfallen auf Straßenbeleuchtung. Durch energetische Modernisierung können davon bis zu 80 Prozent eingespart werden, insgesamt rund 2,2 Milliarden Ki-lowattstunden. Ähnliche Einsparpotentiale existieren bei der Innenbeleuchtung.
Allerdings verläuft die Einführung der neuen LED-Technologie in der Gebäude- und Stra-ßenbeleuchtung auf kommunaler Ebene bisher eher zögerlich. Das liegt u.a. daran, dass sich die heutigen Beleuchtungssysteme nicht einfach durch die LED Technologie ersetzen lassen: Die technische Planung, Installation, Wartung und Nutzung verlangt ein grundsätzlich verändertes Herangehen an die neuen Beleuchtungssysteme. Auf kommunaler Ebene fehlt häufig das notwendige Wissen für die komplexen Beschaffungsvorgänge.
Allerdings verläuft die Einführung der neuen LED-Technologie in der Gebäude- und Stra-ßenbeleuchtung auf kommunaler Ebene bisher eher zögerlich. Das liegt u.a. daran, dass sich die heutigen Beleuchtungssysteme nicht einfach durch die LED Technologie ersetzen lassen: Die technische Planung, Installation, Wartung und Nutzung verlangt ein grundsätzlich verändertes Herangehen an die neuen Beleuchtungssysteme. Auf kommunaler Ebene fehlt häufig das notwendige Wissen für die komplexen Beschaffungsvorgänge.
Dies wird verschärft durch die – verglichen mit konventionellen Beleuchtungssystemen – noch immer deutlich höheren Investitionskosten. Diese Faktoren halten bisher viele öffentli-che bzw. kommunale Auftraggeber, aber auch private Verbraucher von einem Wechsel auf LED-Beleuchtungssysteme ab und bedingen auch eine Unterstützung der Markteinführung durch spezifische Förderprogramme (wie z.B. durch Förderung der Innen- und Außenbe-leuchtung im Rahmen der Kommunalrichtlinie bzw. durch die KfW-Darlehen). Bedingt durch den Erfolg der LED-Förderung im Rahmen der Kommunalrichtlinie hat das BMUB in 2012 die Federführung für die LED-Leitmarktinitiative (LED-LMI) übernommen, die im Jahr 2009 vom BMBF ins Leben gerufen wurde. Neben dem BMBF ist auch das BMWi in der Leitmarktinitia-tive vertreten. Im Rahmen der Leitmarktinitiative wurde ein Lenkungskreis ins Leben gerufen. Im Rahmen dieses Lenkungskreises arbeiten regelmäßig Vertreter aus Wirtschaft, Wissen-schaft und Politik gemeinsam an Lösungen für die Probleme, die eine Verwendung von LEDs auf breiter Basis bislang verhindern.
Dies wird verschärft durch die – verglichen mit konventionellen Beleuchtungssystemen – noch immer deutlich höheren Investitionskosten. Diese Faktoren halten bisher viele öffentli-che bzw. kommunale Auftraggeber, aber auch private Verbraucher von einem Wechsel auf LED-Beleuchtungssysteme ab und bedingen auch eine Unterstützung der Markteinführung durch spezifische Förderprogramme (wie z.B. durch Förderung der Innen- und Außenbe-leuchtung im Rahmen der Kommunalrichtlinie bzw. durch die KfW-Darlehen). Bedingt durch den Erfolg der LED-Förderung im Rahmen der Kommunalrichtlinie hat das BMUB in 2012 die Federführung für die LED-Leitmarktinitiative (LED-LMI) übernommen, die im Jahr 2009 vom BMBF ins Leben gerufen wurde. Neben dem BMBF ist auch das BMWi in der Leitmarktinitia-tive vertreten. Im Rahmen der Leitmarktinitiative wurde ein Lenkungskreis ins Leben gerufen. Im Rahmen dieses Lenkungskreises arbeiten regelmäßig Vertreter aus Wirtschaft, Wissen-schaft und Politik gemeinsam an Lösungen für die Probleme, die eine Verwendung von LEDs auf breiter Basis bislang verhindern.
Ziel des Auftrags ist die organisatorische und fachlich-inhaltliche Unterstützung des BMUB bei seiner Rolle als federführendes Ministerium der Leitmarktinitiative. Die Stärkung der LED-LMI ist auch Bestandteil des Aktionsprogramms Klimaschutz 2020 des BMUB.
Ziel des Auftrags ist die organisatorische und fachlich-inhaltliche Unterstützung des BMUB bei seiner Rolle als federführendes Ministerium der Leitmarktinitiative. Die Stärkung der LED-LMI ist auch Bestandteil des Aktionsprogramms Klimaschutz 2020 des BMUB.
Zur organisatorischen Unterstützung gehört die Ausrichtung von Lenkungskreissitzungen, Arbeitsgruppentreffen und zwei größeren Konferenzen.
Im Rahmen der fachlichen Beratung sollen Stellungnahmen zu einzelnen Themen, zwei Marktanalysen sowie ein Status- und ein Übersichtsbericht für die Leitmarktinitiative erarbeitet werden. Darüber hinaus soll der Auftragnehmer die LED-LMI bei Veranstaltungen Dritter durch Vorträge bekannt machen und so den fachlichen Austausch mit anderen Organisatio-nen fördern.
Im Rahmen der fachlichen Beratung sollen Stellungnahmen zu einzelnen Themen, zwei Marktanalysen sowie ein Status- und ein Übersichtsbericht für die Leitmarktinitiative erarbeitet werden. Darüber hinaus soll der Auftragnehmer die LED-LMI bei Veranstaltungen Dritter durch Vorträge bekannt machen und so den fachlichen Austausch mit anderen Organisatio-nen fördern.
Die Ausschreibung beinhaltet folgende Arbeitspakete:
Arbeitspaket 1: Fachgespräche und Konferenzen
Arbeitspaket 2: Fachliche Zuarbeiten für BMUB und Teilnahme an Veranstaltungen Dritter
Arbeitspaket 3: Status der LED-Marktentwicklung und der Arbeit der LED-LMI.
Menge oder Umfang:
Die durchzuführende Ausschreibung umfasst mehere Arbeitspakete:
Arbeitspaket 1: Fachgespräche und Konferenzen
Arbeitspaket 2: Fachliche Zuarbeiten für BMUB und Teilnahme an Veranstaltungen Dritter
Arbeitspaket 3: Status der LED-Marktentwicklung und der Arbeit der LED-LMI.
Beschreibung der Optionen:
Optional ist eine Übersetzung des Übersichtsberichts LED-LMI ins Englische im Angebot zu kalkulieren (Option 1). Das Angebot soll eine separate Kalkulation der optionalen Leistung beinhalten. (AP 3).
Dauer: 36 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Standort des Auftragnehmers, des Auftraggebers und weitere Orte in Deutschland.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bieter soll nachweisbar in der Lage sein, die verlangten Aufgaben fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig im vertraglich festgesetzten Zeitraum durchzuführen.
Zur Bewertung der Eignung sind die im Folgenden genannten Unterlagen in Form von Eigenerklärungen mit dem Angebot vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Richtigkeit der im Angebot abgegebenen Erklärungen durch Vorlage von Nachweisen zu überprüfen.
Zur Bewertung der Eignung sind die im Folgenden genannten Unterlagen in Form von Eigenerklärungen mit dem Angebot vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Richtigkeit der im Angebot abgegebenen Erklärungen durch Vorlage von Nachweisen zu überprüfen.
Bei Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums, z.B. in Form einer Bietergemeinschaft oder bei Einsatz eines notwendigen Unterauftragnehmers sind die für die Prüfung der persönlichen Lage sowie der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit erforderlichen Unterlagen für jedes Bietergemeinschaftsmitglied sowie für den notwendigen Unterauftragnehmer und die Nachweise der technischen Leistungsfähigkeit für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. für den notwendigen Unterauftragnehmer vorzulegen. Die technische Leistungsfähigkeit eines Mitglieds/einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft bzw. eines notwendigen Unterauftragnehmers reicht zur Annahme der Eignung der Bietergemeinschaft/des Bieters nur aus, wenn dieses Mitglied/diese Mitglieder der Bietergemeinschaft/der notwendige Unterauftragnehmer nach der internen Arbeitsverteilung für die Durchführung der jeweiligen Leistung zuständig sein soll/sollen. Die interne Leistungsverteilung ist mit dem Angebot darzulegen, insbesondere wenn entsprechende Nachweise nur für ein Mitglied/einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft/den notwendigen Unterauftragnehmer vorgelegt wird. Wird der Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit durch ein Mitglied/einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft/den notwendigen Unterauftragnehmer erbracht, welche/s/r nach der internen Arbeitsverteilung für diesen Leistungsteil im Rahmen der ausgeschriebene Leistung zuständig ist/sind, wird die Bietergemeinschaft/der Bieter als Ganzes als technisch leistungsfähig angesehen.
Bei Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums, z.B. in Form einer Bietergemeinschaft oder bei Einsatz eines notwendigen Unterauftragnehmers sind die für die Prüfung der persönlichen Lage sowie der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit erforderlichen Unterlagen für jedes Bietergemeinschaftsmitglied sowie für den notwendigen Unterauftragnehmer und die Nachweise der technischen Leistungsfähigkeit für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. für den notwendigen Unterauftragnehmer vorzulegen. Die technische Leistungsfähigkeit eines Mitglieds/einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft bzw. eines notwendigen Unterauftragnehmers reicht zur Annahme der Eignung der Bietergemeinschaft/des Bieters nur aus, wenn dieses Mitglied/diese Mitglieder der Bietergemeinschaft/der notwendige Unterauftragnehmer nach der internen Arbeitsverteilung für die Durchführung der jeweiligen Leistung zuständig sein soll/sollen. Die interne Leistungsverteilung ist mit dem Angebot darzulegen, insbesondere wenn entsprechende Nachweise nur für ein Mitglied/einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft/den notwendigen Unterauftragnehmer vorgelegt wird. Wird der Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit durch ein Mitglied/einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft/den notwendigen Unterauftragnehmer erbracht, welche/s/r nach der internen Arbeitsverteilung für diesen Leistungsteil im Rahmen der ausgeschriebene Leistung zuständig ist/sind, wird die Bietergemeinschaft/der Bieter als Ganzes als technisch leistungsfähig angesehen.
Persönliche Lage des Bieters
— Beschreibung des Anbieters (Organisationsform, Profil, Kompetenzschwerpunkte, vollständige Anschrift, Bankverbindung: IBAN und BIC, Kontaktperson mit Telefon-, Faxnummer und E-Mail) und der Partner (Organisationsform, Profil, Kompetenzschwerpunkte, vollständige Anschrift).
— Beschreibung des Anbieters (Organisationsform, Profil, Kompetenzschwerpunkte, vollständige Anschrift, Bankverbindung: IBAN und BIC, Kontaktperson mit Telefon-, Faxnummer und E-Mail) und der Partner (Organisationsform, Profil, Kompetenzschwerpunkte, vollständige Anschrift).
— Angaben zum Auftragsverantwortlichen/Projektleiter sowie zu den Personen, die im Falle der Zuschlagserteilung die Leistung erbringen, mit Angabe wer welche Leistung erbringt.
— Soweit es sich um eine Bietergemeinschaft handelt oder der Bieter sich auf die Eignung von Unterauftragnehmern beruft, hat der Bieter anzugeben, welche Leistungsbestandteile von welchem Unternehmen erbracht werden sollen. Dabei ist kenntlich zu machen, welchen Status (Mitglied der Bietergemeinschaft, Unterauftragnehmer) das jeweilige Unternehmen hat.
— Soweit es sich um eine Bietergemeinschaft handelt oder der Bieter sich auf die Eignung von Unterauftragnehmern beruft, hat der Bieter anzugeben, welche Leistungsbestandteile von welchem Unternehmen erbracht werden sollen. Dabei ist kenntlich zu machen, welchen Status (Mitglied der Bietergemeinschaft, Unterauftragnehmer) das jeweilige Unternehmen hat.
— Im Falle des Einsatzes eines Nachunternehmers zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums (Einsatz eines notwendigen Unterauftragnehmers) ist eine Eigenerklärung über die Zusammenarbeit mit dem notwendigen Unterauftragnehmer im Falle eines Zuschlags mit dem Angebot vorzulegen. In dieser Erklärung ist der notwendigen Unterauftragnehmer zu benennen und es ist eine mit Originalunterschrift versehene Verpflichtungserklärung des notwendigen Unterauftragnehmers vorzulegen, dass dem Bieter im Falle eines Zuschlags die erforderlichen Mittel/Ressourcen des Unterauftragnehmers bei der Erfüllung des Vertrages zur Verfügung stehen. In dieser Erklärung sind der Inhalt der Unterauftragnehmerleistung und der Preis für diese Leistung anzugeben. (Hierzu sind die Formblätter „Erklärung zur Zusammenarbeit mit einem notwendigen Unterauftragnehmer“ und „Verpflichtungserklärung des notwendigen Unterauftragnehmers“ zu nutzen.)
— Im Falle des Einsatzes eines Nachunternehmers zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums (Einsatz eines notwendigen Unterauftragnehmers) ist eine Eigenerklärung über die Zusammenarbeit mit dem notwendigen Unterauftragnehmer im Falle eines Zuschlags mit dem Angebot vorzulegen. In dieser Erklärung ist der notwendigen Unterauftragnehmer zu benennen und es ist eine mit Originalunterschrift versehene Verpflichtungserklärung des notwendigen Unterauftragnehmers vorzulegen, dass dem Bieter im Falle eines Zuschlags die erforderlichen Mittel/Ressourcen des Unterauftragnehmers bei der Erfüllung des Vertrages zur Verfügung stehen. In dieser Erklärung sind der Inhalt der Unterauftragnehmerleistung und der Preis für diese Leistung anzugeben. (Hierzu sind die Formblätter „Erklärung zur Zusammenarbeit mit einem notwendigen Unterauftragnehmer“ und „Verpflichtungserklärung des notwendigen Unterauftragnehmers“ zu nutzen.)
— Im Falle von Bietergemeinschaften sind im Angebot der Name der Bietergemeinschaft, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied zu benennen. Mit dem Angebot ist außerdem eine von allen Bietergemeinschaftsmitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben, dass im Falle der Auftragserteilung ein Konsortialvertrag geschlossen wird, dass jedes Bietergemeinschaftsmitglied für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung als Gesamtschuldner haftet, dass das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied als bevollmächtigter Vertreter die aufgeführten Bietergemeinschaftsmitglieder gegenüber der Vergabestelle vertritt und insbesondere berechtigt ist, das Angebot abzugeben sowie mit Wirkung für jedes Mitglied ohne Einschränkung Zahlungen anzunehmen. Es sind außerdem nachvollziehbare Aussagen zur Aufgabenteilung innerhalb der Bietergemeinschaft zu treffen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften ist zu erklären, dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden getroffen wurden und darzulegen, dass die Zusammenarbeit kartellrechtlich zulässig ist. Das kann z.B. durch Angabe der Gründe erfolgen, die zu der Kooperation geführt haben. (Hierzu ist das Formblatt „Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft“ zu nutzen.)
— Im Falle von Bietergemeinschaften sind im Angebot der Name der Bietergemeinschaft, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied zu benennen. Mit dem Angebot ist außerdem eine von allen Bietergemeinschaftsmitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben, dass im Falle der Auftragserteilung ein Konsortialvertrag geschlossen wird, dass jedes Bietergemeinschaftsmitglied für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung als Gesamtschuldner haftet, dass das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied als bevollmächtigter Vertreter die aufgeführten Bietergemeinschaftsmitglieder gegenüber der Vergabestelle vertritt und insbesondere berechtigt ist, das Angebot abzugeben sowie mit Wirkung für jedes Mitglied ohne Einschränkung Zahlungen anzunehmen. Es sind außerdem nachvollziehbare Aussagen zur Aufgabenteilung innerhalb der Bietergemeinschaft zu treffen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften ist zu erklären, dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden getroffen wurden und darzulegen, dass die Zusammenarbeit kartellrechtlich zulässig ist. Das kann z.B. durch Angabe der Gründe erfolgen, die zu der Kooperation geführt haben. (Hierzu ist das Formblatt „Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft“ zu nutzen.)
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 19 EG Abs. 2 VOL/A bzw. § 16 Abs. 2 VOL/A nachzufordern. Die Nichtvorlage der geforderten bzw. nachgeforderten Unterlagen führt gemäß § 19 EG Abs. 3 lit. a VOL/A bzw. § 16 Abs. 3 lit. a VOL/A zum Ausschluss des Angebotes.
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 19 EG Abs. 2 VOL/A bzw. § 16 Abs. 2 VOL/A nachzufordern. Die Nichtvorlage der geforderten bzw. nachgeforderten Unterlagen führt gemäß § 19 EG Abs. 3 lit. a VOL/A bzw. § 16 Abs. 3 lit. a VOL/A zum Ausschluss des Angebotes.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Erklärung mit Originalunterschrift, dass der Bieter und ggf. seine Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer sich nicht in einem Insolvenzverfahren oder einem vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befinden und sich das/die Unternehmen nicht in Liquidation befinden. Ferner ist zu bestätigen, dass der Bieter und ggf. seine Kooperationspartner/notwendigen Unterauftragnehmer ihre Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt haben und auch sonst keine Ausschlusstatbestände des § 6 EG Abs. 6 VOL/A bzw. § 6 Abs. 5 VOL/A gegeben sind (hierzu ist das Formblatt „Bietererklärung nach § 6 EG Abs. 6 VOL/A bzw. § 6 Abs. 5 VOL/A“ zu nutzen).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Erklärung mit Originalunterschrift, dass der Bieter und ggf. seine Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer sich nicht in einem Insolvenzverfahren oder einem vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befinden und sich das/die Unternehmen nicht in Liquidation befinden. Ferner ist zu bestätigen, dass der Bieter und ggf. seine Kooperationspartner/notwendigen Unterauftragnehmer ihre Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt haben und auch sonst keine Ausschlusstatbestände des § 6 EG Abs. 6 VOL/A bzw. § 6 Abs. 5 VOL/A gegeben sind (hierzu ist das Formblatt „Bietererklärung nach § 6 EG Abs. 6 VOL/A bzw. § 6 Abs. 5 VOL/A“ zu nutzen).
— Erklärung mit Originalunterschrift, dass beim Bieter/Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer sämtliche Ausschlusstatbestände des § 6 EG Abs. 4 VOL/A nicht gegeben sind (hierzu ist das Formblatt „Bietererklärung nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A“ zu nutzen).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Erklärung mit Originalunterschrift, dass beim Bieter/Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer sämtliche Ausschlusstatbestände des § 6 EG Abs. 4 VOL/A nicht gegeben sind (hierzu ist das Formblatt „Bietererklärung nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A“ zu nutzen).
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters/Konsortialpartners/notwendigen Unterauftragnehmers bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre, getrennt nach Jahren.
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 19 EG Abs. 2 VOL/A bzw. § 16 Abs. 2 VOL/A nachzufordern. Die Nichtvorlage der geforderten bzw. nachgeforderten Unterlagen führt gemäß § 19 EG Abs. 3 lit. a VOL/A bzw. § 16 Abs. 3 lit. a VOL/A zum Ausschluss des Angebotes.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 19 EG Abs. 2 VOL/A bzw. § 16 Abs. 2 VOL/A nachzufordern. Die Nichtvorlage der geforderten bzw. nachgeforderten Unterlagen führt gemäß § 19 EG Abs. 3 lit. a VOL/A bzw. § 16 Abs. 3 lit. a VOL/A zum Ausschluss des Angebotes.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Technische Leistungsfähigkeit
— Darstellung der zu diesem Auftrag vergleichbaren Arbeiten/Referenzaufträge des Bieters/Konsortialpartners/notwendigen Unterauftragnehmers (bezogen auf das Unternehmen bzw. die Einrichtung):
Aussagekräftige Darstellung von Referenzen, die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind und nicht älter als 5 Jahre sind. Als geeignete Referenzen gelten vom Bieter/Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer durchgeführte Aufträge bzw. bearbeitete Projekte.
Aussagekräftige Darstellung von Referenzen, die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind und nicht älter als 5 Jahre sind. Als geeignete Referenzen gelten vom Bieter/Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer durchgeführte Aufträge bzw. bearbeitete Projekte.
— Nachweise zur Qualifikation des Projektteams und des Projektleiters:
o abschließende Benennung aller vorgesehenen Mitglieder des Projektteams und des Projektleiters
o Angabe ihrer Qualifikationen (Angaben zum beruflichen Werdegang und Abschluss, Erfahrungen wie z.B. entsprechende Vorarbeiten und Veröffentlichungen)
Insgesamt müssen durch die Referenzen des Bieters und die Qualifikation des Projektteams folgende Voraussetzungen/Eignungskriterien erfüllt sein, damit die Referenzen als vergleichbar angesehen werden und die technische Leistungsfähigkeit insgesamt erfüllt ist:
Insgesamt müssen durch die Referenzen des Bieters und die Qualifikation des Projektteams folgende Voraussetzungen/Eignungskriterien erfüllt sein, damit die Referenzen als vergleichbar angesehen werden und die technische Leistungsfähigkeit insgesamt erfüllt ist:
1. Fachlich-technisches und wirtschaftliches Know-How im Bereich
Lichttechnik/Photonik und Umwelt-/Klimaschutz
2. Erfahrungen in der Erstellung von wissenschaftlichen Analysen und Berichten
3. Erfahrungen in der Organisation, Durchführung und Nachbereitung von wissenschaftlichen Fachkonferenzen oder Fachworkshops ab 50 Teilnehmern
4. Erfahrungen in der Zusammenarbeit und Beratung von Bundesministerien
Es sind zu den Punkten 1. bis 4. jeweils 1 Referenz (entweder im Rahmen der Darstellung der Referenzaufträge des Bieters oder im Rahmen der Qualifikation des Projektteams und des Projektleiters) auf je max. 1 DIN A4-Seiten aussagekräftig zu beschreiben. Die Referenzen sind den einzelnen Eignungskriterien zuzuordnen. Bei der Beschreibung der Referenzen sind folgende Angaben erforderlich (eine einfache Auflistung der Referenzen ist nicht ausreichend):
Es sind zu den Punkten 1. bis 4. jeweils 1 Referenz (entweder im Rahmen der Darstellung der Referenzaufträge des Bieters oder im Rahmen der Qualifikation des Projektteams und des Projektleiters) auf je max. 1 DIN A4-Seiten aussagekräftig zu beschreiben. Die Referenzen sind den einzelnen Eignungskriterien zuzuordnen. Bei der Beschreibung der Referenzen sind folgende Angaben erforderlich (eine einfache Auflistung der Referenzen ist nicht ausreichend):
o Projektbezeichnung
o Projektinhalt
o Projektlaufzeit
o erbrachte Leistungen innerhalb des Projektes
o Vergleichbarkeit mit dem hier ausgeschriebenem Auftragsgegenstand (ggf. Bezug zum Arbeitspaket/Arbeitsschritt)
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 19 EG Abs. 2 VOL/A bzw. § 16 Abs. 2 VOL/A nachzufordern. Die Nichtvorlage der geforderten bzw. nachgeforderten Unterlagen führt gemäß § 19 EG Abs. 3 lit. a VOL/A bzw. § 16 Abs. 3 lit. a VOL/A zum Ausschluss des Angebotes.
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 19 EG Abs. 2 VOL/A bzw. § 16 Abs. 2 VOL/A nachzufordern. Die Nichtvorlage der geforderten bzw. nachgeforderten Unterlagen führt gemäß § 19 EG Abs. 3 lit. a VOL/A bzw. § 16 Abs. 3 lit. a VOL/A zum Ausschluss des Angebotes.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Der Vertrag wird auf Basis des den Vergabeunterlagen beigefügten Mustervertragsentwurfs geschlossen. Zu den Vertragsbestandteilen zählen insbesondere die Leistungsbeschreibung, die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) sowie das Angebot des Auftragsnehmers. Zusätzlich gilt - soweit zutreffend - die Anlage Hinweise für Zahlungsempfänger. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers werden nicht Bestandteil des Vertrages.
Der Vertrag wird auf Basis des den Vergabeunterlagen beigefügten Mustervertragsentwurfs geschlossen. Zu den Vertragsbestandteilen zählen insbesondere die Leistungsbeschreibung, die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) sowie das Angebot des Auftragsnehmers. Zusätzlich gilt - soweit zutreffend - die Anlage Hinweise für Zahlungsempfänger. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers werden nicht Bestandteil des Vertrages.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Bietergemeinschaften müssen eine gesamtschuldnerische Haftungserklärung abgeben. Zu den Teilnahmebedingungen III.2).
Sonstige besondere Bedingungen: Die Bedingungen sind in den Vergabeunterlagen festgelegt.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-07-31 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle: Forschungszentrum Jülich GmbH, Projektträger Jülich
Stefanie Tobian
Name: Vergabestelle: Forschungszentrum Jülich GmbH, Projektträger Jülich
Postanschrift: Geschäftsbereich Zentrale Dienstleistungen, Entwicklung, Qualität, Fachbereich DEQ 6: Vergaben für Ministerien, Zimmerstr. 26-27
Postleitzahl: 10969
URL für weitere Informationen: http://www.fz-juelich.de/ptj/🌏
Name: http://www.subreport.de/E79763628
Postanschrift: ohne
Postort: ohne
Kontaktperson: http://www.subreport.de/E79763628
URL der Dokumente: http://www.subreport.de/E79763628🌏
URL der Teilnahme: http://www.fz-juelich.de/ptj/🌏
Referenz Zusätzliche Informationen
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 22 EG VOL/A.
Weitere Bedingungen insbesondere Vorgaben zur Einreichung von Angeboten, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Die kompletten Vergabeunterlagen werden unter der Plattform des "subreports" unter http://www.subreport.de unter Angabe der ELVIS-ID-Nr. E 79763628 kostenlos zur Verfügung gestellt. Eine vorherige Registrierung bei "subreport" ist einmalig erforderlich. Diese ist ebenfalls kostenlos. Zusätzliche Fragen über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben stellen Sie bitte über die Auftragsplattform „supreport“ unter http://www.subreport.de, mit der ELVIS-ID-Nr. E 79763628 ein. Die Vergabestelle wird die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens sechs Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist über die Auftragsplattform „subreport“ erteilen (http://www.subreport.de/E79763628). Nach diesem Termin ist die Möglichkeit der Auskunftserteilung nicht mehr gegeben. Daher bitten wir darum, die Nachfragen spätestens bis zum 06.05.2015 zu stellen.
Weitere Bedingungen insbesondere Vorgaben zur Einreichung von Angeboten, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Die kompletten Vergabeunterlagen werden unter der Plattform des "subreports" unter http://www.subreport.de unter Angabe der ELVIS-ID-Nr. E 79763628 kostenlos zur Verfügung gestellt. Eine vorherige Registrierung bei "subreport" ist einmalig erforderlich. Diese ist ebenfalls kostenlos. Zusätzliche Fragen über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben stellen Sie bitte über die Auftragsplattform „supreport“ unter http://www.subreport.de, mit der ELVIS-ID-Nr. E 79763628 ein. Die Vergabestelle wird die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens sechs Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist über die Auftragsplattform „subreport“ erteilen (http://www.subreport.de/E79763628). Nach diesem Termin ist die Möglichkeit der Auskunftserteilung nicht mehr gegeben. Daher bitten wir darum, die Nachfragen spätestens bis zum 06.05.2015 zu stellen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI. 4.1 genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 107, 108 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI. 4.1 genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 107, 108 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden.
Bieter müssen Vergaberechtsverstöße unverzüglich bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist bzw. der Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge bei der o.g. Stelle zu rügen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bieter müssen Vergaberechtsverstöße unverzüglich bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist bzw. der Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge bei der o.g. Stelle zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 107 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn er nicht unverzüglich bzw. innerhalb der o.g. Frist gerügt worden ist oder wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 101b Abs. 1 GWB ist innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 101b Abs. 2 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 107 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn er nicht unverzüglich bzw. innerhalb der o.g. Frist gerügt worden ist oder wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 101b Abs. 1 GWB ist innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 101b Abs. 2 GWB).
Bieter deren Angebote nicht berücksichtigt werden, werden grundsätzlich vor dem Zuschlag gemäß § 101 a GWB informiert.
Quelle: OJS 2015/S 067-119996 (2015-04-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-08-05) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 22 EG VOL/A. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt worden sind, sind vor dem Zuschlag gem. § 101a Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert worden.
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 22 EG VOL/A. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt worden sind, sind vor dem Zuschlag gem. § 101a Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert worden.
Verfahren Vergabekriterien
Kriterium: 1. Inhaltliche und technische Qualität des Angebotes (60)
2. Preis (30)
3. Organisatorische Umsetzung (10)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-08-03 📅
Name: Deutsche Energie-Agentur GmbH
Postanschrift: Chausseestr. 128
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.3.1) genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 107, 108 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden. Bieter müssen Vergaberechtsverstöße unverzüglich bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist bzw. der Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge bei der o. g. Stelle zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 107 Abs.3 GWB unzulässig, wenn er nicht unverzüglich bzw. innerhalb der o. g. Frist gerügt worden ist oder wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 101b Abs. 1 GWB ist innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Tage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 101b Abs. 2 GWB). Grundsätzlich werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden, vor dem Zuschlag gemäß § 101 a Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.3.1) genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 107, 108 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden. Bieter müssen Vergaberechtsverstöße unverzüglich bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist bzw. der Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge bei der o. g. Stelle zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 107 Abs.3 GWB unzulässig, wenn er nicht unverzüglich bzw. innerhalb der o. g. Frist gerügt worden ist oder wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 101b Abs. 1 GWB ist innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Tage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 101b Abs. 2 GWB). Grundsätzlich werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden, vor dem Zuschlag gemäß § 101 a Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert.