Facility Management Rahmenverträge zur Herrichtung, Ertüchtigung sowie Instandsetzung und Interimsbewirtschaftung von Flüchtlingsunterkünften. Aufgrund der sich aktuell ergebenden Anforderungen zur kurzfristigen Unterbringung von Asylsuchenden ist die BIM GmbH durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LaGeSO) bzw. im Falle von unbegleiteten, minderjährigen Flüchtlingen durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft beauftragt kurzfristig Not- und Gemeinschaftsunterkünften als auch Gebäude zur Verwaltung bereit zu stellen. Hauptaufgabe der BIM ist es, die für den Zweck der Flüchtlingsunterbringung genutzten Immobilien für eine Nutzung herzurichten und einen kurzfristigen Betrieb zu gewährleisten. Insbesondere die Verantwortlichkeit für die gebäudebezogenen Aufgaben (Herrichtung, Ertüchtigung, Instandsetzung und Interimsbewirtschaftung) obliegt der BIM. Für dieses sich kurzfristig ergebende Portfolio, bestehend aus Immobilien unterschiedlicher Nutzungstypen sollen Dienstleister (DL) gebunden werden, welche Leistungen der Herrichtung, Ertüchtigung, Instandsetzung und Interimsbewirtschaftung in den jeweiligen Liegenschaften durchführen und koordinieren. Hierbei soll der DL in den Bereichen des technischen, infrastrukturellen und sonstigen FM die Sicherung der Unterbringung in den Objekten gewährleisten. Bei dem Bewirtschaftungsgegenstand handelt es sich um Not- und Gemeinschaftsunterkünfte sowie weitere Objekte, die unmittelbar zur Verfügung gestellt werden müssen und im Vorfeld nicht ausreichend beschrieben werden können. Die verschiedenen Unterkünfte unterscheiden sich sowohl in ihren eigentlichen Nutzungstypen als auch in Größe, Lage, Zugänglichkeit und insbesondere der Ausstattung. Für die Objekte sind durch den DL bestimmte Leistungen auf Abruf (in der Regel adhoc und äußerst dringend) in Abstimmung zum Objekttyp und seinem Zustand durchzuführen. Diese unterteilen sich grundsätzlich in die Positionen Herrichtung, Ertüchtigung, Instandsetzung und Interimsbewirtschaftung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-11-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-11-02.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-11-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Immobiliendienste
Menge oder Umfang:
Facility Management Rahmenverträge zur Herrichtung, Ertüchtigung sowie Instandsetzung und Interimsbewirtschaftung von Flüchtlingsunterkünften.Aufgrund der sich aktuell ergebenden Anforderungen zur kurzfristigen Unterbringung von Asylsuchenden ist die BIM GmbH durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LaGeSO) bzw. im Falle von unbegleiteten, minderjährigen Flüchtlingen durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft beauftragt kurzfristig Not- und Gemeinschaftsunterkünften als auch Gebäude zur Verwaltung bereit zu stellen.Hauptaufgabe der BIM ist es, die für den Zweck der Flüchtlingsunterbringung genutzten Immobilien für eine Nutzung herzurichten und einen kurzfristigen Betrieb zu gewährleisten. Insbesondere die Verantwortlichkeit für die gebäudebezogenen Aufgaben (Herrichtung, Ertüchtigung, Instandsetzung und Interimsbewirtschaftung) obliegt der BIM.Für dieses sich kurzfristig ergebende Portfolio, bestehend aus Immobilien unterschiedlicher Nutzungstypen sollen Dienstleister (DL) gebunden werden, welche Leistungen der Herrichtung, Ertüchtigung, Instandsetzung und Interimsbewirtschaftung in den jeweiligen Liegenschaften durchführen und koordinieren. Hierbei soll der DL in den Bereichen des technischen, infrastrukturellen und sonstigen FM die Sicherung der Unterbringung in den Objekten gewährleisten.Bei dem Bewirtschaftungsgegenstand handelt es sich um Not- und Gemeinschaftsunterkünfte sowie weitere Objekte, die unmittelbar zur Verfügung gestellt werden müssen und im Vorfeld nicht ausreichend beschrieben werden können.Die verschiedenen Unterkünfte unterscheiden sich sowohl in ihren eigentlichen Nutzungstypen als auch in Größe, Lage, Zugänglichkeit und insbesondere der Ausstattung.Für die Objekte sind durch den DL bestimmte Leistungen auf Abruf (in der Regel adhoc und äußerst dringend) in Abstimmung zum Objekttyp und seinem Zustand durchzuführen. Diese unterteilen sich grundsätzlich in die Positionen Herrichtung, Ertüchtigung, Instandsetzung und Interimsbewirtschaftung.
Facility Management Rahmenverträge zur Herrichtung, Ertüchtigung sowie Instandsetzung und Interimsbewirtschaftung von Flüchtlingsunterkünften.Aufgrund der sich aktuell ergebenden Anforderungen zur kurzfristigen Unterbringung von Asylsuchenden ist die BIM GmbH durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LaGeSO) bzw. im Falle von unbegleiteten, minderjährigen Flüchtlingen durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft beauftragt kurzfristig Not- und Gemeinschaftsunterkünften als auch Gebäude zur Verwaltung bereit zu stellen.Hauptaufgabe der BIM ist es, die für den Zweck der Flüchtlingsunterbringung genutzten Immobilien für eine Nutzung herzurichten und einen kurzfristigen Betrieb zu gewährleisten. Insbesondere die Verantwortlichkeit für die gebäudebezogenen Aufgaben (Herrichtung, Ertüchtigung, Instandsetzung und Interimsbewirtschaftung) obliegt der BIM.Für dieses sich kurzfristig ergebende Portfolio, bestehend aus Immobilien unterschiedlicher Nutzungstypen sollen Dienstleister (DL) gebunden werden, welche Leistungen der Herrichtung, Ertüchtigung, Instandsetzung und Interimsbewirtschaftung in den jeweiligen Liegenschaften durchführen und koordinieren. Hierbei soll der DL in den Bereichen des technischen, infrastrukturellen und sonstigen FM die Sicherung der Unterbringung in den Objekten gewährleisten.Bei dem Bewirtschaftungsgegenstand handelt es sich um Not- und Gemeinschaftsunterkünfte sowie weitere Objekte, die unmittelbar zur Verfügung gestellt werden müssen und im Vorfeld nicht ausreichend beschrieben werden können.Die verschiedenen Unterkünfte unterscheiden sich sowohl in ihren eigentlichen Nutzungstypen als auch in Größe, Lage, Zugänglichkeit und insbesondere der Ausstattung.Für die Objekte sind durch den DL bestimmte Leistungen auf Abruf (in der Regel adhoc und äußerst dringend) in Abstimmung zum Objekttyp und seinem Zustand durchzuführen. Diese unterteilen sich grundsätzlich in die Positionen Herrichtung, Ertüchtigung, Instandsetzung und Interimsbewirtschaftung.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Immobiliendienste📦
Verfahren
Verfahrensart: Beschleunigtes Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Land Berlin vertreten durch die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH
Postanschrift: Keibelstraße 36
Postleitzahl: 10178
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bim-berlin.de🌏
E-Mail: einkauf@bim-berlin.de📧
Telefon: +49 30901661486📞
Fax: +49 30901661668 📠
Zu Punkt IV.3.3).
Die Anforderung der Bewerbungsunterlagen erfolgt per email an einkauf@bim-berlin.de
Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen des § 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stellen eingeholt. Gemäß Frauenförderverordnung (FFV) müssen die Bieter eine entsprechende Erklärung abgeben, die den Angebotsunterlagen beigefügt ist. Angebote, die keine oder unvollständige Erklärungen gemäß § 1 Abs. 2 FFV enthalten, werden nicht berücksichtigt.
Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen des § 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stellen eingeholt. Gemäß Frauenförderverordnung (FFV) müssen die Bieter eine entsprechende Erklärung abgeben, die den Angebotsunterlagen beigefügt ist. Angebote, die keine oder unvollständige Erklärungen gemäß § 1 Abs. 2 FFV enthalten, werden nicht berücksichtigt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Facility Management Rahmenverträge zur Herrichtung, Ertüchtigung sowie Instandsetzung und Interimsbewirtschaftung von Flüchtlingsunterkünften.
Aufgrund der sich aktuell ergebenden Anforderungen zur kurzfristigen Unterbringung von Asylsuchenden ist die BIM GmbH durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LaGeSO) bzw. im Falle von unbegleiteten, minderjährigen Flüchtlingen durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft beauftragt kurzfristig Not- und Gemeinschaftsunterkünften als auch Gebäude zur Verwaltung bereit zu stellen.
Aufgrund der sich aktuell ergebenden Anforderungen zur kurzfristigen Unterbringung von Asylsuchenden ist die BIM GmbH durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LaGeSO) bzw. im Falle von unbegleiteten, minderjährigen Flüchtlingen durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft beauftragt kurzfristig Not- und Gemeinschaftsunterkünften als auch Gebäude zur Verwaltung bereit zu stellen.
Hauptaufgabe der BIM ist es, die für den Zweck der Flüchtlingsunterbringung genutzten Immobilien für eine Nutzung herzurichten und einen kurzfristigen Betrieb zu gewährleisten. Insbesondere die Verantwortlichkeit für die gebäudebezogenen Aufgaben (Herrichtung, Ertüchtigung, Instandsetzung und Interimsbewirtschaftung) obliegt der BIM.
Hauptaufgabe der BIM ist es, die für den Zweck der Flüchtlingsunterbringung genutzten Immobilien für eine Nutzung herzurichten und einen kurzfristigen Betrieb zu gewährleisten. Insbesondere die Verantwortlichkeit für die gebäudebezogenen Aufgaben (Herrichtung, Ertüchtigung, Instandsetzung und Interimsbewirtschaftung) obliegt der BIM.
Für dieses sich kurzfristig ergebende Portfolio, bestehend aus Immobilien unterschiedlicher Nutzungstypen sollen Dienstleister (DL) gebunden werden, welche Leistungen der Herrichtung, Ertüchtigung, Instandsetzung und Interimsbewirtschaftung in den jeweiligen Liegenschaften durchführen und koordinieren. Hierbei soll der DL in den Bereichen des technischen, infrastrukturellen und sonstigen FM die Sicherung der Unterbringung in den Objekten gewährleisten.
Für dieses sich kurzfristig ergebende Portfolio, bestehend aus Immobilien unterschiedlicher Nutzungstypen sollen Dienstleister (DL) gebunden werden, welche Leistungen der Herrichtung, Ertüchtigung, Instandsetzung und Interimsbewirtschaftung in den jeweiligen Liegenschaften durchführen und koordinieren. Hierbei soll der DL in den Bereichen des technischen, infrastrukturellen und sonstigen FM die Sicherung der Unterbringung in den Objekten gewährleisten.
Bei dem Bewirtschaftungsgegenstand handelt es sich um Not- und Gemeinschaftsunterkünfte sowie weitere Objekte, die unmittelbar zur Verfügung gestellt werden müssen und im Vorfeld nicht ausreichend beschrieben werden können.
Die verschiedenen Unterkünfte unterscheiden sich sowohl in ihren eigentlichen Nutzungstypen als auch in Größe, Lage, Zugänglichkeit und insbesondere der Ausstattung.
Für die Objekte sind durch den DL bestimmte Leistungen auf Abruf (in der Regel adhoc und äußerst dringend) in Abstimmung zum Objekttyp und seinem Zustand durchzuführen. Diese unterteilen sich grundsätzlich in die Positionen Herrichtung, Ertüchtigung, Instandsetzung und Interimsbewirtschaftung.
Für die Objekte sind durch den DL bestimmte Leistungen auf Abruf (in der Regel adhoc und äußerst dringend) in Abstimmung zum Objekttyp und seinem Zustand durchzuführen. Diese unterteilen sich grundsätzlich in die Positionen Herrichtung, Ertüchtigung, Instandsetzung und Interimsbewirtschaftung.
Menge oder Umfang:
Facility Management Rahmenverträge zur Herrichtung, Ertüchtigung sowie Instandsetzung und Interimsbewirtschaftung von Flüchtlingsunterkünften.
Aufgrund der sich aktuell ergebenden Anforderungen zur kurzfristigen Unterbringung von Asylsuchenden ist die BIM GmbH durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LaGeSO) bzw. im Falle von unbegleiteten, minderjährigen Flüchtlingen durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft beauftragt kurzfristig Not- und Gemeinschaftsunterkünften als auch Gebäude zur Verwaltung bereit zu stellen.
Aufgrund der sich aktuell ergebenden Anforderungen zur kurzfristigen Unterbringung von Asylsuchenden ist die BIM GmbH durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LaGeSO) bzw. im Falle von unbegleiteten, minderjährigen Flüchtlingen durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft beauftragt kurzfristig Not- und Gemeinschaftsunterkünften als auch Gebäude zur Verwaltung bereit zu stellen.
Hauptaufgabe der BIM ist es, die für den Zweck der Flüchtlingsunterbringung genutzten Immobilien für eine Nutzung herzurichten und einen kurzfristigen Betrieb zu gewährleisten. Insbesondere die Verantwortlichkeit für die gebäudebezogenen Aufgaben (Herrichtung, Ertüchtigung, Instandsetzung und Interimsbewirtschaftung) obliegt der BIM.
Hauptaufgabe der BIM ist es, die für den Zweck der Flüchtlingsunterbringung genutzten Immobilien für eine Nutzung herzurichten und einen kurzfristigen Betrieb zu gewährleisten. Insbesondere die Verantwortlichkeit für die gebäudebezogenen Aufgaben (Herrichtung, Ertüchtigung, Instandsetzung und Interimsbewirtschaftung) obliegt der BIM.
Für dieses sich kurzfristig ergebende Portfolio, bestehend aus Immobilien unterschiedlicher Nutzungstypen sollen Dienstleister (DL) gebunden werden, welche Leistungen der Herrichtung, Ertüchtigung, Instandsetzung und Interimsbewirtschaftung in den jeweiligen Liegenschaften durchführen und koordinieren. Hierbei soll der DL in den Bereichen des technischen, infrastrukturellen und sonstigen FM die Sicherung der Unterbringung in den Objekten gewährleisten.
Für dieses sich kurzfristig ergebende Portfolio, bestehend aus Immobilien unterschiedlicher Nutzungstypen sollen Dienstleister (DL) gebunden werden, welche Leistungen der Herrichtung, Ertüchtigung, Instandsetzung und Interimsbewirtschaftung in den jeweiligen Liegenschaften durchführen und koordinieren. Hierbei soll der DL in den Bereichen des technischen, infrastrukturellen und sonstigen FM die Sicherung der Unterbringung in den Objekten gewährleisten.
Bei dem Bewirtschaftungsgegenstand handelt es sich um Not- und Gemeinschaftsunterkünfte sowie weitere Objekte, die unmittelbar zur Verfügung gestellt werden müssen und im Vorfeld nicht ausreichend beschrieben werden können.
Die verschiedenen Unterkünfte unterscheiden sich sowohl in ihren eigentlichen Nutzungstypen als auch in Größe, Lage, Zugänglichkeit und insbesondere der Ausstattung.
Für die Objekte sind durch den DL bestimmte Leistungen auf Abruf (in der Regel adhoc und äußerst dringend) in Abstimmung zum Objekttyp und seinem Zustand durchzuführen. Diese unterteilen sich grundsätzlich in die Positionen Herrichtung, Ertüchtigung, Instandsetzung und Interimsbewirtschaftung.
Für die Objekte sind durch den DL bestimmte Leistungen auf Abruf (in der Regel adhoc und äußerst dringend) in Abstimmung zum Objekttyp und seinem Zustand durchzuführen. Diese unterteilen sich grundsätzlich in die Positionen Herrichtung, Ertüchtigung, Instandsetzung und Interimsbewirtschaftung.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Referenznummer: V-2015-000317
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bieter hat mit seinem Angebot die Eigenerklärungen gemäß § 7 EG Abs. 2 in Verbindung mit § 6 EG VOL/A sowie die Erklärung zur Ausbildungsförderung, die Erklärung über Förderung von Frauen, die Erklärung zur Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen, die Verpflichtungserklärung gem. Bundesdatenschutzgesetz und Eigenerklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen gem. Vergabeunterlagen (s. Anlage „Checkliste/Abschließende Liste“) abzugeben. Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise Dritter belegen zu lassen. Dies gilt auch für Nachweise gem. Ziffer III.2.2) und III.2.3).
Der Bieter hat mit seinem Angebot die Eigenerklärungen gemäß § 7 EG Abs. 2 in Verbindung mit § 6 EG VOL/A sowie die Erklärung zur Ausbildungsförderung, die Erklärung über Förderung von Frauen, die Erklärung zur Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen, die Verpflichtungserklärung gem. Bundesdatenschutzgesetz und Eigenerklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen gem. Vergabeunterlagen (s. Anlage „Checkliste/Abschließende Liste“) abzugeben. Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise Dritter belegen zu lassen. Dies gilt auch für Nachweise gem. Ziffer III.2.2) und III.2.3).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Gem. § 7 EG Abs. 2 VOL/A: Mit dem Angebot ist die Anlage „Selbstauskunft“ (Teil der Vergabeunterlagen) vollständig ausgefüllt abzugeben.
Mindeststandards:
Angabe des Umsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre differenziert in die Leistunsgbereiche Umbau/Sanierung (Bau), Technischen Gebäudemanagementleistungen (TGM) und infrastrukturelle Gebäudemanagementleistungen (IGM) sowei des Konzern-/Unternehemensumsatz (gesamt).
Angabe des Umsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre differenziert in die Leistunsgbereiche Umbau/Sanierung (Bau), Technischen Gebäudemanagementleistungen (TGM) und infrastrukturelle Gebäudemanagementleistungen (IGM) sowei des Konzern-/Unternehemensumsatz (gesamt).
Der durchschnittliche Mindestumsatz in den anzugebenden Jahren sollte dabei einen Konzern-/Gesamtumsatz von mind. 100 000 000 EUR p. a. Konzern-/Gesamtumsatz betragen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Gem. § 7 EG Abs. 3 VOL/A: Mit dem Angebot ist die Anlage „Selbstauskunft“ (Teil der Vergabeunterlagen) vollständig ausgefüllt abzugeben.
Mindeststandards:
Hinsichtlich der Leistungstiefe des Unternehmens sind folgende Mindestanforderungen zu berücksichtigen:
— mind. 4 Gewerke-/Leistungsgruppen sind mit einem eigenen Anteil von mind. 50 % (Eigenleistungsquote) durch das Unternehmen in Eigenleistung zu erbringen;
— der Leistungsumfang des Unternehmens umfasst mind. 2 der dargestellten Leistungenbereiche des infrastrukturellen Leistungen (Reinigung, Sicherhheit, Außenanlagen, Winterdienst);
— Der Bewerber oder ein von ihm eingesetzter Nachunternehmer…
… ist als Fachbetrieb TrinkwV, Abschnitt 4 eingetragen;
… verfügt über einen Nachweis 20-KV-Schaltberechtigung für elektrotechnische Anlagen;
— Der Bieter verfügt über eine eigenständige Service- und Rufzentrale;
— Der Bewerber kann mindestens eines der in den Bewerbungsbedingungen benannten Anforderungen zum Qualitäts- und Umweltmanagement nachweisen;
— Angabe der personellen Aussattung des Unternehmens bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre differenziert in die Leistunsgbereiche Umbau/Sanierung (Bau), Technischen Gebäudemanagementleistungen (TGM) und infrastrukturelle Gebäudemanagementleistungen (IGM) soweit des Konzern-/Unternehemensumsatz (gesamt).
— Angabe der personellen Aussattung des Unternehmens bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre differenziert in die Leistunsgbereiche Umbau/Sanierung (Bau), Technischen Gebäudemanagementleistungen (TGM) und infrastrukturelle Gebäudemanagementleistungen (IGM) soweit des Konzern-/Unternehemensumsatz (gesamt).
Die durchschnittliche Mitarbeiterzahl in den anzugebenden Jahren sollte dabei:
— mind. 750 MA Konzern-/Gesamt;
— mind. 100 MA Technischen Gebäudemanagement;
— mind. 50 MA Infrastrukturellen Gebäudemanagement
betragen.
— Es sind 2 Referenzen anzugeben. Die Referenzen müssen vergleichbar mit der ausgeschriebenen Leistung (einzelne Leistungbestandteile/Gewerke, Leistungspakete, integrierte Gesamtleistungen). Von den einzureichenden Referenzen müssen:
— mind. eine Referenz mit Leistungen des technischen Gebäudemanagements von Objekten und technischen Anlagen (mind. als Teilleistung/Leistungspaket) berücksichtigen sowie
— mind. eine Referenz mit Leistungen des infrastrukturellen Gebäudemanagements von Objekten (mind. als Teilleistung/Leistungspaket) beinhalten.
Das Vertragsende einer Referenz darf nicht länger als 3 Jahre zum Ende der Abgabefrist zurückliegen. Aktuelle Referenzen müssen eine bisherige Leistungserbringung von mindestens 12 Monaten zum Ende der Abgabefrist aufweisen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Der AN ist verpflichtet, für die Dauer des Vertrages eine Haftpflichtversicherung für Schäden aus der Abwicklung dieses Vertrags mindestens in Höhe der folgenden Deckungssummen abzuschließen und zu unterhalten:
— 5 000 000 EUR für Personenschäden (2 fach maximiert p. a.);
— 5 000 000 EUR für Sachschäden (2 fach maximiert p. a.);
— 250 000 EUR für Vermögensschäden (2 fach maximiert p. a.);
— 5 000 000 EUR für Umwelthaftpflichtschäden (1 fach maximiert p. a.);
— 5 000 000 EUR für Umweltschadensversicherung (1 fach maximiert p. a.);
— 1 000 000 EUR für Bearbeitungsschäden (2 fach maximiert p. a.);
— 250 000 EUR für Abhandenkommen von Schlüsseln/Codekarten (2 fach maximiert p. a.).
Der Nachweis über das Bestehen einer entsprechenden gültigen Versicherung ist spätestens 4 Wochen nach Abschluss der Rahmenvertragsvereinbarungen unaufgefordert dem AG vorzulegen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Gem. § 17 EVB, §§ 16 und 17 ZVB, im Übrigen gem. VOL/B in der bei Vertragsabschluss gültigen Fassung.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Zugelassen als gesamtschuldnerische Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter. Jedes Mitglied muss die Angaben gem. III.2) ff gesondert erbringen.
Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben:
— in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
— Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, Zahlungen mit befreiender Wirkung für den Auftragnehmer anzunehmen oder Zahlungen nach dessen schriftlicher Weisung zu leisten.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
— Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, Zahlungen mit befreiender Wirkung für den Auftragnehmer anzunehmen oder Zahlungen nach dessen schriftlicher Weisung zu leisten.
— Die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft (Bietergemeinschaft) bleibt auch nach Auflösung der Arbeitsgemeinschaft bestehen.
Sonstige besondere Bedingungen:
Die Qualifikation des vorgesehenen Personals ist auf Verlangen durch entsprechende Nachweise zu belegen.
Die Bieter werden auf die Pflicht zur Einhaltung von Tarifverträgen gem. § 1 Abs. 2 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz bzw. zur Zahlung Mindestlohnes von 8,50 EUR gem. § 1 Abs. 4 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz sowie auf die Verpflichtung zur Weitergabe dieser Pflicht an Nachunternehmer hingewiesen. Einzelheiten ergeben sich aus dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz.
Die Bieter werden auf die Pflicht zur Einhaltung von Tarifverträgen gem. § 1 Abs. 2 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz bzw. zur Zahlung Mindestlohnes von 8,50 EUR gem. § 1 Abs. 4 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz sowie auf die Verpflichtung zur Weitergabe dieser Pflicht an Nachunternehmer hingewiesen. Einzelheiten ergeben sich aus dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Höchstzahl der Wirtschaftsteilnehmer der Rahmenvereinbarung: 10
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 24
Begründung des beschleunigten Verfahrens:
Die Vergabe erfolgt im Rahmen des besonders dringlichen Beschaffungsprozesses für Flüchtlingsnotunterkünfte (adhoc).
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 20
Objektive Auswahlkriterien:
Siehe III.2) Teilnahmebedingungen sowie die Bewerbungsunterlagen.Die Bewerbungsunterlagen sind unter einkauf@bim-berlin.de anzufordern.
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Die Vergabeunterlagen können ausschließlich durch eine Online-Bewerbung über die Vergabeplattform des Landes Berlin angefordert werden. Dabei entstehen Ihnen nur die Online-Kosten. Um sich bewerben zu können, ist eine einmalige Registrierung auf der Internetseite http://www.vergabeplattform.berlin.de notwendig.
Die Vergabeunterlagen können ausschließlich durch eine Online-Bewerbung über die Vergabeplattform des Landes Berlin angefordert werden. Dabei entstehen Ihnen nur die Online-Kosten. Um sich bewerben zu können, ist eine einmalige Registrierung auf der Internetseite http://www.vergabeplattform.berlin.de notwendig.
Für die Registrierung wird ein einmaliges Nutzungsentgelt in Höhe von 36 EUR erhoben.
IV.3.4).
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Einkauf
Internetadresse: www.bim-berlin.de🌏
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2016-01-01 📅
Datum des Endes: 2017-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: V-2015-000317
Zusätzliche Informationen
Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen des § 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stellen eingeholt. Gemäß Frauenförderverordnung (FFV) müssen die Bieter eine entsprechende Erklärung abgeben, die den Angebotsunterlagen beigefügt ist. Angebote, die keine oder unvollständige Erklärungen gemäß § 1 Abs. 2 FFV enthalten, werden nicht berücksichtigt.
Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen des § 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stellen eingeholt. Gemäß Frauenförderverordnung (FFV) müssen die Bieter eine entsprechende Erklärung abgeben, die den Angebotsunterlagen beigefügt ist. Angebote, die keine oder unvollständige Erklärungen gemäß § 1 Abs. 2 FFV enthalten, werden nicht berücksichtigt.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316📞
Fax: +49 3090138313 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen, bei Verstößen, die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben, bis spätestens zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist (§ 107 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der o. a. Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 114 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder elektronischem Weg) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 101a Abs. 1 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen, bei Verstößen, die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben, bis spätestens zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist (§ 107 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der o. a. Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 114 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder elektronischem Weg) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 101a Abs. 1 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Landes Berlin; siehe Punkt VI.4.1)
Quelle: OJS 2015/S 214-391288 (2015-11-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-03-21) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
4️⃣
Name: ISS VSG GmbH
Postanschrift: Siegmund-Begemann-Str. 1
Postort: Lübbenau
Postleitzahl: 03222
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verstöße gegen Vergabevorschriften in Bezug auf § 101b Abs. 2 GWB sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich jedoch bis spätestens 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union anzuzeigen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verstöße gegen Vergabevorschriften in Bezug auf § 101b Abs. 2 GWB sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich jedoch bis spätestens 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union anzuzeigen.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Landes Berlin; siehe Punkt VI.3.1)
Quelle: OJS 2016/S 059-100061 (2016-03-21)