Fahrzeugverbindung/Übergang ET 481

S-Bahn Berlin GmbH (Bukr 20)

Fahrzeugverbindung / Übergang ET 481 //
Es werden insgesamt 500 Stück Wagenverbindungen/-übergänge für die Baureihe ET 481 der S-Bahn Berlin ausgeschrieben.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-09-21. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-08-21.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-08-21 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2015-08-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Schienenfahrzeuge
Menge oder Umfang: 500 Stück Wagenverbindungen/-übergänge für die Baureihe ET 481.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Schienenfahrzeuge 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: S-Bahn Berlin GmbH (Bukr 20)
Postanschrift: Elisabeth-Schwarzhaupt-Platz
Postleitzahl: 10115
Postort: Berlin
Kontakt
E-Mail: volker.heinemeier@deutschebahn.com 📧
Telefon: +49 89130829531 📞

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-08-21 📅
Einreichungsfrist: 2015-09-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-08-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 164-300868
ABl. S-Ausgabe: 164
Zusätzliche Informationen
Das Verhandlungsverfahren wird in Form eines strukturierten Verhandlungsprozesses stattfinden; dieser wird in parallelen oder sequentiellen Verhandlungen durchgeführt und resultiert in der beabsichtigten Zuschlagserteilung je Los. Alle zugelassenen Bieter werden somit für ein oder 2 Tage zu einer finalen Verhandlung vor Ort eingeladen. Ein Verhandlungsprozess besteht aus einer oder mehreren Verhandlungsphasen, in denen mit Hilfe eines Formulars schriftliche, verbindliche Angebote zwischen DB und den Bietern ausgetauscht werden. Die Angebote verlieren ihre Gültigkeit, wenn sie vom Bieter verbessert werden. Die Verhandlung folgt vorher definierten und kommunizierten Regeln und ist für alle Parteien, DB und Bieter, bindend.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Fahrzeugverbindung / Übergang ET 481 //
Es werden insgesamt 500 Stück Wagenverbindungen/-übergänge für die Baureihe ET 481 der S-Bahn Berlin ausgeschrieben.
Es werden Varianten akzeptiert
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Referenznummer: 15TEF17943
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 12439 Berlin.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Aktueller Auszug (nicht älter als 12 Monate) aus dem Handelsregister, der Handwerksrolle, dem Berufsregister oder des Registers der Industrie- und Handelskammer oder ein gleichwertiges Dokument des Herkunftlandes des Bieters.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Lieferantenselbstauskunft der Deutschen Bahn AG (Der Vordruck kann bei volker.heinemeier@deutschebahn.com angefordert werden;
— Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung;
— Erklärung über das Nichtzutreffen der Eröffnung oder der beantragten Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder Ablehnung eines dieser Verfahrens mangels Masse;
— Alle geforderten Erklärungen und Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf Bewerbungen wird nicht akzeptiert und kann zum Ausschluss führen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Liste der wesentlichen in den letzten Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen mit Angabe des Rechnungswertes sowie der Auftraggeber;
— Nachweis über das Vorhandensein eines Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO 9001:2008;
— Alle geforderten Erklärungen und NAchweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert und kann zum Ausschluss führen.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
— Es gelten die Allgemeinen Einkaufsbedingungen der DB AG und der mit ihr verbundenen Unternehmen (AEB), Ausgabe 1. Oktober 2013 – Auftraggeber-Drucksache 201.0220V04;
— DB Verhaltenskodex für Geschäftspartner, Ausgabe 1. Januar 2013;
— Ergänzende Vertragsbedingungen der Deutsche Bahn AG und der mit ihr verbundenen Unternehmen für die Qualitätssicherung bei der Beschaffung (EVB Qualitätssicherung Beschaffung), Ausgabe 1. Oktober 2010 – Auftraggeber-Drucksache 201.0240V02;
— Ergänzende Vertragsbedingungen der Deutschen Bahn AG und der mit ihr verbundenen Unternehmen für die Kartellprävention (EVB Kartellprävention), Ausgabe 1. Juni 2015 – Auftraggeber-Drucksache 208.0200V06;
— Ergänzende Vertragsbedingungen der Deutsche Bahn AG und der mit ihr verbundenen Unternehmen zu Tariftreue und Mindestentlohnung (EVB Mindestlohn) Ausgabe Januar 2015 Auftraggeber-Drucksache 201.0270V04;
— Technisches Lastenheft „Fahrzeugverbindung – Übergang“, Ausgabe 13. Mai 2015.

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 6
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Heinemeier, Volker
Name: Deutsche Bahn AG
Postanschrift: Richelstraße 3
Postort: München
Postleitzahl: 80634
URL für weitere Informationen: http://www.deutschebahn.com 🌏
Kontaktperson: Kerner, Jürgen
Telefon: +49 8913084820 📞
E-Mail: juergen.kerner@deutschebahn.com 📧
URL der Dokumente: http://www.deutschebahn.com 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-01-01 📅
Datum des Endes: 2021-12-31 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 114 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 101a GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Desweiteren wird auf die in § 101b Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2015/S 164-300868 (2015-08-21)