Fäkalienabfuhr mit Entsorgung zu Fäkalschlammbehandlungsanlage des Zweckverbandes Rennsteigwasser

Zweckverband Rennsteigwasser

Ausgeschrieben wird die Leistung Fäkalienabfuhr mit Entsorgung zu Fäkalschlammbehandlungsanlage des Zweckverbandes Rennsteigwasser. Der Zweckverband Rennsteigwasser ist Abwasserbeseitigungspflichtiger für die dem Zweckverband angehörenden Kommunen. Zur Entsorgungsaufgabe gehört u. a. die regelmäßige Abfuhr der im Verbandsgebiet anfallenden Fäkalschlämme aus Kleinkläranlagen, Fäkalschlämme/Abwässer aus abflusslosen Sammelgruben sowie Schlämme aus biologischen Grundstückskläranlagen der nicht an eine zentrale Abwasserbehandlungsanlage angeschlossenen Grundstücke. Zu entsorgen ist weiterhin der Schlamm aus Kläranlagen, die der Zweckverband Rennsteigwasser betreibt. Leistungsgegenstand ist das Entleeren von Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben aus den Mitgliedsgemeinden des Zweckverbandes Rennsteigwasser sowie des Schlammes aus Kläranlagen, die der Zweckverband Rennsteigwasser betreibt, Antransport zur Fäkalschlammbehandlungsanlage des Zweckverbandes in Neuhaus/Rwg., Schmalenbuchner Str. 76 (Gelände der ehemaligen Kläranlage Neuhaus) und Einleitung in die durch den Zweckverband Rennsteigwasser vorgegebene Einleitstelle. Die Leistung ist innerhalb des vereinbarten Leistungszeitraumes jährlich entsprechend in den Vertragsbedingungen genannten Umfang wiederkehrend auszuführen. Zur Abfuhr kommen Inhalte aus Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben, für die ein Entsorgungsschein vorliegt. Ausgeschlossen von der Entsorgung sind Inhalte von: Fettabscheidern, Öl- und Benzinabscheidern, Koaleszenzabscheidern, Güllegruben, Absetzgruben (z. B. Glas-/Porzellanindustrie, Aschegruben), Chemietoiletten, Baugruben, Sammelgruben mit Schlämmen aus Gewerbe- und Industriebetrieben, weiteren in der Entwässerungssatzung § 19 genannten Fällen. Der Trockensubstanzgehalt des Schlammes darf 4 % nicht überschreiten. Ist der zu entsorgende Inhalt nicht pumpfähig, ist er in der Zuständigkeit des Entsorgungsunternehmens und des zu Entsorgenden durch Verdünnen in einen pumpfähigen Zustand zu versetzen. Dafür erforderliche Aufwendungen sind dem zu Entsorgenden vom AN direkt in Rechnung zu stellen. Nicht mehr zum angebotenen Pauschalpreis zu gewährleisten und direkt mit dem zu Entsorgenden abzurechnen sind Anfahrten zum Grundstuck und Mehraufwendungen für die Reinigung der Kleinkläranlage zum Zwecke der Stilllegung. Die Entsorgung in Fällen wie:
=> mehrmalige notwendige Anfahrten (bezogen auf eine Entsorgung),
=> die Entsorgung der Fäkalschlämme zum Zwecke der Stilllegung einer KKA oder abflusslosen Grube (ohne Mehraufwendungen) sowie
=> die Entleerung in Havariefällen innerhalb von 8 h nach Bekanntgabe durch den Zweckverband Rennsteigwasser in Abstimmung mit dem Bereitschaftsverantwortlichen ist zum angebotenen Pauschalpreis zu gewährleisten.
Der Aufwand für mehr als 2-malige Anfahrten ohne erfolgreiche Entsorgung, welche nicht durch den AN verursacht ist, kann der AN direkt dem zu Entsorgenden in Rechnung stellen. Eine Inanspruchnahme des Zweckverband Rennsteigwasser ist insoweit ausgeschlossen. Der AN verpflichtet sich, zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Abfuhr die notwendigen Voraussetzungen zu treffen und für die Grubenentleerung und den Transport entsprechend geschultes, sachkundiges Personal einzusetzen. Der AN hat ein Höchstmaß an Kundenfreundlichkeit zu gewährleisten. Der AN verwendet für den Transport geeignete Spezialfahrzeuge. In den Ortslagen der Verbandskommunen müssen teilweise kleinere Fahrzeuge aufgrund der beengten Straßen und Wege eingesetzt werden. Eingeschränkte Tonnagen auf Straßen sind vom AN zu beachten und entsprechende Technik im jeweiligen Fall einzusetzen. Die erforderlichen u. U. unüblich langen Schlauchlängen sind vorzuhalten und einzukalkulieren. Rechtliche Grundlagen der Ausschreibung sind die Entwässerungssatzung des Zweckverbandes Rennsteigwasser (EWS) in der Fassung vom 21.7.2014, die DIN 4261, DIN EN 12566, die jeweiligen bauaufsichtlichen Zulassungen des DiBt, Herstellerangaben für Wartung und Betrieb der Kundenanlagen sowie die Verdingungsordnung für Leistungen, ausgenommen Bauleistungen (VOL/A-EG und VOL/B).

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-09-14. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-07-17.

Wer?

Wie?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-07-17 Auftragsbekanntmachung