Feuerwehrleitzentrale
Flughafen Köln/Bonn GmbH, Einkauf
Ertüchtigung der vorhandenen Leitstelle der Feuerwehr.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2015-03-24. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-02-05.
Wer? Wie?- • Büromöbel › Computermöbel
- • Informationssysteme und Server › Informationssysteme
- • Informationssysteme und Server › Server
- • Kommunikations- und Multimedia-Softwarepaket › Kommunikationssoftwarepaket
- • Rundfunk- und Fernsehgeräte, Kommunikations- und Fernmeldeanlagen und Zubehör › Netzwerke
- • Softwarepaket und Informationssysteme › Branchenspezifisches Softwarepaket
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2015-02-05 | Auftragsbekanntmachung |
| 2015-04-15 | Ergänzende Angaben |
Auftragsbekanntmachung (2015-02-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Branchenspezifisches Softwarepaket
Menge oder Umfang:
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Branchenspezifisches Softwarepaket 📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Flughafen Köln/Bonn GmbH, Einkauf
Postanschrift: Heinrich-Steinmann-Str. 12
Postleitzahl: 51147
Postort: Köln
Kontakt
Internetadresse: http://www.koeln-bonn-airport.de 🌏
Telefon: +49 2203404120 📞
Fax: +49 2203402736 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-02-05 📅
Einreichungsfrist: 2015-03-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-02-10 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 028-047872
ABl. S-Ausgabe: 28
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Ertüchtigung der vorhandenen Leitstelle der Feuerwehr.
Menge oder Umfang:
Referenznummer: IT/WF Zentrale
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Sonstige besondere Bedingungen:
Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis inkl. Wartung (60)
2. Qualität (40)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Rogge
Internetadresse: www.koeln-bonn-airport.de 🌏
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50660
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-koeln.nrw.de 📧
Telefon: +49 2211473116 📞
Internetadresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/ 🌏
Fax: +49 2211472889 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe VI.4.1)
Quelle: OJS 2015/S 028-047872 (2015-02-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Branchenspezifisches Softwarepaket
Menge oder Umfang:
Der Flughaben Köln/Bonn beabsichtigt die Leitstelle des Flughafenfeuerwehr zur ertüchtigen. Dazu soll eine integrierte Systemtechnik für Einsatzleitung und Kommunikationstechnik beschafft werden.Gegenstand der Ausschreibung sind:— Lieferung der notwendigen Komponenten für vier komplett ausgestatteten Einsatzleitplätzen mit entsprechender ITK-Netzwerk-Infrastuktur für ein mandantenfähiges Einsatzleitsystem, ein Kommunikationsmanagementsystem und digitaler Betriebs- und Bündelfunkausstattung. Zuzüglich je eines Schulungs- und Administrationsarbeitsplatzes;— Herstellung des Betriebs einschließlich der notwendigen Einrichtung der Grundausstattung;— Gewährleistung eines professionellen und spezifischen Einführungsmanagements;— Gewährleistung von Austauschzyklen der Hardware zur Sicherstellung einer adäquaten Basistechnik im Rahmen der zu vereinbarenden Pflege;— Übernahme eines laufenden und umfassenden System-, Software- und Servicemanagements im Rahmen der zu vereinbarenden Pflege;— Übernahme und Gewährleistung umfassender Wartungs- und Serviceleistungen;Das Bedienpersonal wird von den Nutzern gestellt und ist damit nicht Gegenstand der zu vergebenden Leistungen.
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Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Branchenspezifisches Softwarepaket 📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Flughafen Köln/Bonn GmbH, Einkauf
Postanschrift: Heinrich-Steinmann-Str. 12
Postleitzahl: 51147
Postort: Köln
Kontakt
Internetadresse: http://www.koeln-bonn-airport.de 🌏
Telefon: +49 2203404120 📞
Fax: +49 2203402736 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-02-05 📅
Einreichungsfrist: 2015-03-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-02-10 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 028-047872
ABl. S-Ausgabe: 28
Zusätzliche Informationen
a) Zum Auftraggeber:
Der Auftraggeber ist Sektorenauftraggeber nach § 98 Nr. 4 GWB. Es wird ein Verhandlungsverfahren nach dem 4. Teil des GWB und der Sektorenverordnung (SektVO) durchgeführt.
b) Zu Kooperationsformen:
ba) Bewerbergemeinschaften:
Für Bewerbergemeinschaften gelten die Anforderungen nach Ziffer VI.3) der vorliegenden Bekanntmachung.
bb) Rückgriff auf Ressourcen Dritter:
Beabsichtigt der Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaften) oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich zum Nachweis seiner finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit auf Dritte zu berufen, muss er mit seiner Bewerbung die entsprechende Verpflichtungserklärung des Dritten vorlegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen des Dritten nachgewiesen wird.
Die unter Ziffer III.2.2) bis III.2.3) der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit müssen für die Dritten insoweit vorgelegt werden, als sich ein Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaft) oder Mitglied einer Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf diese Ressourcen des Dritten beruft.
bc) Subunternehmer:
Beabsichtigt der Bewerber im Auftragsfall die Hinzuziehung von Subunternehmern und möchte sich der Bewerber zum Nachweis der eigenen Leistungsfähigkeit auf die Leistungsfähigkeit dieser Subplaner berufen (vgl. Ziffer VI.3 b) bb) der vorliegenden Bekanntmachung), hat er bereits in seinem Teilnahmeantrag anzugeben, welche Leistungsbereiche von diesen Subunternehmern übernommen werden sollen; ferner sind die vorgesehenen Subunternehmer zu benennen und für diese die Eignungsnachweise entsprechend oben Ziffer VI.3. b), bb), bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
c) Für den Teilnahmeantrag ist eine Kommunikation per E-Mail nicht zulässig.
d) Eventuelle Fragen von interessierten Unternehmen zum Teilnahmeantrag müssen bis spätestens 10 Tage vor dem Schlusstermin für die Einreichung von Teilnahmeanträgen, 11:00 Uhr, als Fax bei der Kontaktstelle gemäß Ziffer I.1) vorliegen.
ea) Zum vollständigen Teilnahmeantrag gehören die Eignungsnachweise gemäß III.2.1) bis III.2.3), die ausgefüllten und unterschriebenen Verpflichtungserklärungen gemäß § 4, § 18 und § 19 (für VOL) TVgG-NRW (herunterladbar von der Homepage unter http://www.koeln-bonn-airport.de/b2b/einkauf.html). Fehlt eine der Verpflichtungserklärungen gemäß TVgG-NRW, ist der Teilnahmeantrag unvollständig und wird ausgeschlossen.
eb) Dem Teilnahmeantrag sollte eine kurze Unternehmensvorstellung beiliegen.
f) Allgemeine Hinweise zur Einreichung der Teilnahmeanträge:
Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag rechtsverbindlich unterzeichnet ist. Es ist weiter zu beachten, dass sämtliche in der Bekanntmachung angegebenen Erklärungen und Nachweise (Punkt III.2.1) bis III.2.3)) vollständig und geordnet nach der Nummerierung beigefügt werden. Für die geforderte Aktualität der Nachweise ist der Schlusstermin (IV.3.4)) für den Teilnahmeantrag maßgeblich. Ein Verweis auf etwaige bei früheren Bewerbungen beim Auftraggeber eingereichte Eignungsnachweise ist unzulässig. Der Teilnahmeantrag (Die Vergabestelle verlangt kein von der Vergabestelle anzuforderndes Teilnahmeantrags-Formular) ist in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen, bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung. Die Anträge werden nicht zurückgesandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers. Der Umschlag des Teilnahmeantrags ist außen mit der Angabe „Nicht öffnen – Teilnahmeantrag“ und dem „Aktenzeichen beim Auftraggeber“ (siehe IV.3.1)) zu beschriften und in einem verschlossenen Umschlag einzureichen.
Die vom Bewerber erstellten Bewerbungsunterlagen sind zusätzlich zur Papierfassung in digitaler Form als pdf-Files auf CD-ROM abzugeben. Für die Wertung des Teilnahmeantrags ist gleichwohl ausschließlich die schriftlich eingereichte Version gültig und maßgebend.
g) Besondere Hinweise zur persönlichen Abgabe der Teilnahmeanträge:
Der Firmensitz des Auftraggebers befindet sich im sensiblen Sicherheitsbereich des Flughafens. Der Bewerber kann seinen Teilnahmeantrag auch persönlich abgeben. Dabei muss er beachten, dass Mitarbeiter des Bewerbers, die den Sicherheitsbereich betreten möchten, mindestens 48 Stunden vorher (Montag bis Freitag, ohne Wochenende) das Formular „Antrag auf Ausstellung eines Tages-/Besucherausweises“ unter www.koeln-bonn-airport.de/b2b/zugang-zum-sicherheitsbereich.html heruntergeladen, ausgefüllt und per Fax an die Nummer gemäß Punkt I.1) „Kontaktstelle“ gesendet haben müssen. In der Registration an der Zentralen Kontrollstelle erhält dann der Mitarbeiter des Bewerbers bei Vorlage seines gültigen Personalausweises einen Tages-/Besucherausweis und wird zur Abgabestelle H2B032 begleitet. Als Zeitraum zwischen dem Betreten der Zentralen Kontrollstelle und dem Eintreffen bei der Abgabestelle sind 20 bis 60 Minuten einzuplanen. Dies wird nicht als Grund für die verspätete Abgabe des Teilnahmeantrags akzeptiert. Der Teilnahmeantrag ist nur dann rechtzeitig zugegangen, wenn er spätestens bis zur angegebenen Frist (IV.3.4)) an der Adresse der Kontaktstelle (I.1)) in Raum H2B032 angekommen ist. Ein Ankommen bzw. eine Abgabe irgendwo auf dem Gelände reicht nicht, um die Frist einzuhalten.
h) Erläuterungen zum Ablauf des Teilnahmewettbewerbs:
ha) Formelle Prüfung der Teilnahmeanträge: Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge anhand der in der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der Eignung (Eignungsvoraussetzungen) zunächst auf Vollständigkeit prüfen. Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung des Bewerbers kann die Einreichung der unter Ziffer III.2) der vorliegenden Bekanntmachung aufgeführten Nachweise und Erklärungen nicht ersetzen, da die für die Präqualifizierung geforderten Angaben und Erklärungen nicht mit den vorliegend vorgegebenen Erklärungen und Nachweisen inhaltlich übereinstimmen.
hb) Prüfung der Teilnahmeanträge auf Einhaltung der inhaltlichen Mindestvorgaben sowie auf Nachweis der grundsätzlichen Eignung:
Der Auftraggeber wird die vollständigen Teilnahmeanträge (ggf. nach Nachforderung fehlender Erklärungen und Angaben, s. o.) inhaltlich darauf prüfen, ob die in Ziffer III.2.1) bis III.2.3) der vorliegenden Bekanntmachung enthaltenen Mindestvorgaben eingehalten werden. Auf Ziffer VI.3 b) der vorliegenden Bekanntmachung wird verwiesen. Alle in Ziffer III.2) aufgeführten Eignungskriterien müssen erfüllt werden. Die „a“ Eignungskriterien müssen zu 100 % und bei den „b“ Eignungskriterien müssen die Mindestvoraussetzungen erfüllt sein, ansonsten wird der Bieter nicht weiter berücksichtigt. Hinweis: Da bei Ziffer III.2.3) kein „a“ Eignungskriterien verlangt wird, ist „ba“ kein Schreibfehler.
Teilnahmeanträge, die ggf. benannte Mindestanforderungen nicht einhalten, werden nicht berücksichtigt. Dies gilt auch für Teilnahmeanträge, bei denen – ohne dass für die jeweiligen Nachweise und Erklärungen Mindestbedingungen formuliert wurden – die grundsätzliche Eignung aufgrund der jeweiligen Erklärungsinhalte nicht bejaht werden kann.
hc) Eventuelle Reduzierung der Teilnahmeanträge:
Der Auftraggeber wird bei einer größeren Anzahl gleichwertiger Bewerber den Kreis der zur Angebotsabgabe einzuladenden Bewerber auf höchstens sechs beschränken. Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr Bewerber grundsätzlich die vorliegend geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, als vom Auftraggeber zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, wird der Auftraggeber die zur Abgabe eines Angebots einzuladenden Bewerber auswählen, welche die maßgeblichen Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen.
Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die maßgeblichen und nachfolgend aufgeführten Eignungsvoraussetzungen bewerten und gewichten. Hierzu wird der Auftraggeber eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 1 000 Punkte erreichen kann. Von diesen 1 000 Punkten entfallen:
— maximal 300 Punkte auf die Bewertung der Eignungsnachweise und Erklärungen nach Ziffer III.2.2 ba),
— maximal 500 Punkte auf die Bewertung der Referenzangaben nach Ziffer III.2.3 ba),
— maximal 100 Punkte auf die Bewertung der Eignungsnachweise und Erklärungen nach Ziffer III.2.3 bb),
— maximal 100 Punkte auf die Bewertung der Eignungsnachweise und Erklärungen nach Ziffer III.2.3 bc).
Im Rahmen der vorgenannten Gewichtung werden die für die Bewertung nach voranstehender Vorgabe maßgeblichen Eignungsvoraussetzungen bewertet.
hd) Bewertung der Teilnahmeanträge erfolgt mittels Bewertungsmaßstab:
hda) Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Aspekte der zu bewertenden Angaben III.2.2 ba) nach ihrer Bedeutung mit unterschiedlichem Gewicht zu bewerten. Diese Bewertung wird anhand des nachfolgenden Bewertungsmaßstabes erfolgen:
10 Punkte: Der durchschnittliche Umsatz im ausschreibungsrelevanten Bereich innerhalb der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre liegt über 1 000 000 EUR (netto, exkl. Umsatzsteuer),
5 Punkte: Der durchschnittliche Umsatz im ausschreibungsrelevanten Bereich innerhalb der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre liegt im Bereich zwischen 1 000 000 und 500 000 EUR (netto, exkl. Umsatzsteuer),
0 Punkte: Der durchschnittliche Umsatz im ausschreibungsrelevanten Bereich innerhalb der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre liegt unter 500 000 EUR (netto, exkl. Umsatzsteuer), oder die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum Merkmal keine wertungsfähigen Angaben.
Die Ermittlung des Punkteergebnisses erfolgt durch die Verwendung eines Gewichtungsfaktors, mit dem bei einer Bewertung mit Punkten die jeweilige maximale Punktezahl entsprechend der prozentualen Gewichtung „hc“ erzielt werden kann. Beispielrechnung: 10 x 30 = 300 Punkte.
hdb) Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Aspekte der zu bewertenden Angaben III.2.3ba) nach ihrer Bedeutung mit unterschiedlichem Gewicht zu bewerten. Diese Bewertung wird anhand des nachfolgenden Bewertungsmaßstabes erfolgen:
2,5 Punkte: Der Bewerber belegt ein vergleichbares Projekt bei einem Flughafen,
2 Punkte: Der Bewerber belegt ein vergleichbares Projekt ohne Bezug zu einem Flughafen,
1,5 Punkte: Der Bewerber belegt ein realisiertes Projekt bei einem Flughafen,
1 Punkt: Der Bewerber belegt ein realisiertes Projekt ohne Bezug zu einem Flughafen,
0 Punkte: Der Bewerber belegt kein realisiertes Projekt mit/ohne Bezug zu einem Flughafen, oder die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum Merkmal keine wertungsfähigen Angaben.
Die Referenzen sind beim Eignungskriterium „ba“ durchzunummerieren. Werden mehr als vier Referenzen genannt, werden nur die ersten vier genannten Referenzen gewertet. Referenzen von Projekten, die entweder länger als vier Jahre zurückliegend in Echtbetrieb gegangen sind oder sich zum Zeitpunkt der Einreichung des Teilnahmeantrags noch im Stadium der Errichtung bzw. des Probebetriebs und noch nicht im Echtbetrieb befinden, können nicht bewertet werden und erhalten 0 Punkte.
Die Ermittlung des Punkteergebnisses erfolgt durch die Verwendung eines Gewichtungsfaktors, mit dem bei einer Bewertung mit 10 (4 x 2,5) Punkten die jeweilige maximale Punktezahl entsprechend der prozentualen Gewichtung „hc“ erzielt werden kann. Beispielrechnung: 4 x 2,5 x 50 = 500 Punkte.
Der Bewerber muss jede Referenz jeweils mit einem Referenzschreiben des Projektkunden mit Nennung des Ansprechpartners belegen.
Für die Bewertung der Projekte müssen mindestens die folgenden Projektdetails (wertungsfähigen Angaben) angeben werden:
— Anzahl und Art der Arbeitsplätze,
— Auftragsvolumen (ca. in Mio. EUR netto),
— technische Ausstattung (z. B. Einsatzleit-, Kommunikations- und Medientechnik),
— IT-Systemtechnik,
— Schnittstellen zu Subsystemen,
— Projekt-Besonderheiten,
— eingesetzte Hersteller,
— eingesetzte Nachunternehmer,
— Ausführungszeit mit Angabe der Zeitpunkte für die Aufnahme des Wirkbetriebs und der Abnahme.
hdc) Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Aspekte der zu bewertenden Angaben III.2.3bb) nach ihrer Bedeutung mit unterschiedlichem Gewicht zu bewerten. Diese Bewertung wird anhand des nachfolgenden Bewertungsmaßstabs erfolgen:
5 Punkte für Personen mit umfassender Projekterfahrung (> 3 Jahr oder > 5 Projekte) im Umfeld der Einführung einer Feuerwehrleitstelle,
4 Punkte für Personen mit umfassender Projekterfahrung (> 2 Jahr oder > 3 Projekte) im Umfeld der Einführung einer Feuerwehrleitstelle,
3 Punkte für Personen mit umfassender Projekterfahrung (> 1 Jahr oder > 2 Projekte) im Umfeld der Einführung einer Feuerwehrleitstelle,
2 Punkte für Personen mit umfassender Projekterfahrung (> 1 Jahr oder > 1 Projekte) im Umfeld der Einführung einer Feuerwehrleitstelle,
1 Punkt für Personen mit umfassender Projekterfahrung (< 1 Jahr oder 1 Projekte) im Umfeld der Einführung einer Feuerwehrleitstelle,
0 Punkte wenn keine Nachweise geführt werden oder keine der oben genannten Anforderungen erfüllt werden.
Die Personen sind beim Eignungskriterium „bb“ durchzunummerieren. Werden mehr als fünf Personen genannt, werden nur die ersten fünf benannten Personen bewertet.
Die Ermittlung des Punkteergebnisses für jeden Nachweis oder jede Erklärung erfolgt durch die Verwendung eines Gewichtungsfaktors, mit dem bei einer Bewertung mit 5 Punkten die jeweilige maximale Punktezahl entsprechend der prozentualen Gewichtung „hc“ erzielt werden kann. Beispielrechnung: (5 x 5) x 4 = 100 Punkte.
hdd) Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Aspekte der zu bewertenden Angaben III.2.3bc) nach ihrer Bedeutung mit unterschiedlichem Gewicht zu bewerten. Diese Bewertung wird anhand des nachfolgenden Bewertungsmaßstabs erfolgen:
10 Punkte: Der Bewerber belegt, dass mehr als 10 Mitarbeiter mit Tätigkeiten im ausschreibungsrelevanten Bereich in den letzten 12 Monaten beschäftigt waren,
5 Punkte: Der Bewerber belegt, dass zwischen 5 und 10 Mitarbeiter mit Tätigkeiten im ausschreibungsrelevanten Bereich in den letzten 12 Monaten beschäftigt waren,
0 Punkte: Der Bewerber belegt, dass weniger als 5 Mitarbeiter mit Tätigkeiten im ausschreibungsrelevanten Bereich in den letzten 12 Monaten beschäftigt waren, oder die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum Merkmal keine wertungsfähigen Angaben.
Die Ermittlung des Punkteergebnisses für jeden Nachweis oder jede Erklärung erfolgt durch die Verwendung eines Gewichtungsfaktors, mit dem bei einer Bewertung mit 10 Punkten die jeweilige maximale Punktezahl entsprechend der prozentualen Gewichtung „hc“ erzielt werden kann. Beispielrechnung: 10 x 10 = 100 Punkte.
hde) Ein Bewerber, der weniger als die Mindestpunktzahl von 200 Punkten erzielt, gilt als nicht ausreichend fachkundig und leistungsfähig und bleibt daher von vornherein unberücksichtigt.
hdf) Sollte nach durchgeführter Bewertung der Teilnahmeanträge der Platz 6 mehrfach belegt sein, erhält der Bewerber mit der besten Platzierung in Ziffer III.2.2ba) die Vergabeunterlagen und die anderen eine Absage.
i) Das Hauptzuschlagkriterium (IV.2.1)) „Qualität“ untergliedert sich in Unterzuschlagskriterien, die in Summe wieder 100 % ergeben. Die Aufgliederung des Zuschlagskriteriums „Qualität“ ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Das Zuschlagskriterium "Preis inkl. Wartung" gliedert sich nicht auf.
j) Nach Öffnung der Angebote führt der Auftraggeber auf Grundlage der Zuschlagskriterien (IV.2.1) und VI.3i)) eine Zwischenbewertung durch. Nur die (4) führenden Bieter werden zu Verhandlungen eingeladen. Nach dem Vorliegen der Angebote der letzten Preisrunde wird der Auftraggeber die Angebote und die Ergebnisse der Verhandlungen gemäß den Zuschlagskriterien (IV.2.1) und VI. 3i)) bewerten und eine Vergabeentscheidung treffen. Hierzu wird der Auftraggeber eine Bewertungsmatrix gemäß den Zuschlagskriterien (IV.2.1) und VI. 3i)) verwenden, bei der der Bieter maximal 1 000 Punkte erreichen kann.
k) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Ertüchtigung der vorhandenen Leitstelle der Feuerwehr.
Menge oder Umfang:
Der Flughaben Köln/Bonn beabsichtigt die Leitstelle des Flughafenfeuerwehr zur ertüchtigen. Dazu soll eine integrierte Systemtechnik für Einsatzleitung und Kommunikationstechnik beschafft werden.
Gegenstand der Ausschreibung sind:
— Lieferung der notwendigen Komponenten für vier komplett ausgestatteten Einsatzleitplätzen mit entsprechender ITK-Netzwerk-Infrastuktur für ein mandantenfähiges Einsatzleitsystem, ein Kommunikationsmanagementsystem und digitaler Betriebs- und Bündelfunkausstattung. Zuzüglich je eines Schulungs- und Administrationsarbeitsplatzes;
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— Herstellung des Betriebs einschließlich der notwendigen Einrichtung der Grundausstattung;
— Gewährleistung eines professionellen und spezifischen Einführungsmanagements;
— Gewährleistung von Austauschzyklen der Hardware zur Sicherstellung einer adäquaten Basistechnik im Rahmen der zu vereinbarenden Pflege;
— Übernahme eines laufenden und umfassenden System-, Software- und Servicemanagements im Rahmen der zu vereinbarenden Pflege;
— Übernahme und Gewährleistung umfassender Wartungs- und Serviceleistungen;
Das Bedienpersonal wird von den Nutzern gestellt und ist damit nicht Gegenstand der zu vergebenden Leistungen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
aa) Handelsregisterauszug (Ausnahme GbR) (nicht älter als 6 Monate) bzw. Gewerbeanmeldung als Fotokopien (nicht älter als 6 Monate),
ab) aktuelle Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (GZR 4 für die juristische Person oder Personenvereinigung nach § 150 GewO) als Original oder beglaubigte Fotokopie (nicht älter als 6 Monate). Sollte die Auskunft einen Eintrag von einer Verfehlung gemäß § 21, Abs. 4, Punkt 3, SektVO oder § 16, TVgG beinhalten, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Bewerber außerhalb Deutschlands müssen den gleichwertigen Nachweis des Herkunftslandes vorlegen.
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ac) Erklärung dass der Bewerber in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) keine unzutreffenden Erklärungen abgibt oder diese Auskünfte unberechtigt erteilt (§ 21 Abs. 4 Nr. 4 SektVO).
ad) Erklärung des Bewerbers, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 13 Abs. 1 TVgG NRW nicht vorliegen.
aa) Eigenerklärung des Bewerbers, dass über sein Vermögen oder Vermögen eines der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 1 SektVO, des Weiteren keine Liquidation gegen den Bewerber oder gegen ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft eingeleitet ist, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 2 SektVO.
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ab) Nachweis bestehender Haftpflichtversicherung durch Vorlage der Versicherungspolice (Kopien nicht älter als 6 Monate ausreichend) oder einer Bestätigung des Versicherers (Kopien nicht älter als 6 Monate ausreichend) mit folgenden Mindestdeckungssummen je Schadensfall: 2 000 000 EUR für Sachschäden, 2 000 000 EUR für Personenschäden (für die einzelne Person), 250 000 EUR für Vermögensschäden inkl. Verletzung des Datenschutzes, 250 000 EUR für den Verlust beweglicher Sachen, 500 000 EUR für den Verlust und Sachschaden an vom Auftraggeber überlassenen elektronischen Geräten. Die vorgenannten Versicherungssummen müssen in einem Versicherungsjahr mindestens zweifach zur Verfügung stehen.
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Falls der Bewerber die Versicherungen nicht in der verlangten Höhe abgeschlossen hat, reicht ersatzweise die Bestätigung der Versicherung, dass sie im Zuschlagsfall die verlangten Deckungshöhen zusagt (Kopie nicht älter als 3 Monate ausreichend).
ac) Nachweis, dass der Bewerber für seine Fahrzeuge eine KFZ-Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 100 000 000 EUR abgeschlossen hat oder dass ihm seine Versicherung bestätigt, dass sie im Zuschlagsfall eine Deckungszusage für 100 000 000 EUR pro Fahrzeug bei der KFZ-Haftpflicht zusagt (Kopien nicht älter als 6 Monate).
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ba) Erklärung über den Jahresumsatz des Bewerbers (netto, exklusive Umsatzsteuer) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren im Bereich der ausgeschriebenen Leistungen, für jedes abgeschlossene Geschäftsjahr getrennt.
Mindestbedingung: Der Jahresumsatz muss im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre mindestens 500 000 EUR (netto, exklusive Umsatzsteuer) je Geschäftsjahr betragen.
Für die Einhaltung der vorgenannten Mindestbedingung werden bei Kooperationsformen (Bewerbergemeinschaft, Subunternehmer/Unterauftragnehmer, etc.) die Angaben der benannten Unternehmen addiert.
ba) Erfahrungen im ausschreibungsrelevanten Bereich:
Das Bewerberunternehmen soll Projekte von vergleichbarer Größe (Projektvolumen, Anzahl Einsatzleitplätze) realisiert haben, welche in den letzten 4 Jahren in Echtzeitbetrieb gegangen sind (mindestens ein Projekt).
bb) Qualifikation des für die Ausführung vorgesehenen Personals:
Projekterfahrung im Umfeld der Einführung von Feuerwehrleitstellen (mindestens drei Mitarbeiter jeweils mit Erfahrungen bei mindestens einen Projekt und mindestens einen Jahr Projekterfahrung).
bc) Personalstärke des für die Ausführung vorgesehenen Personals:
Anzahl Mitarbeiter im ausschreibungsrelevanten Bereich (mindestens drei Mitarbeiter).
Geforderte Kautionen und Garantien: Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
a) Künftige Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmeantrag als Bewerbergemeinschaft einreichen.
b) Zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft ist mit dem Teilnahmeantrag eine Bewerbergemeinschaftserklärung mit folgendem Inhalt einzureichen:
ba) Benennung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft;
bb) Benennung eines Mitglieds der Bewerbergemeinschaft, das die Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren rechtsverbindlich vertritt;
bc) Darstellung der Aufgabenbereiche, die jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall übernimmt;
bd) Ausdrückliche Erklärung, dass die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft sich verpflichten, sich im Auftragsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, deren Mitglieder im Auftragsfall für die Vertragserfüllung dem Auftraggeber als Gesamtschuldner haften;
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be) Die Bewerbergemeinschaftserklärung muss von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnet sein.
c) Die unter Ziffer III.2.1) bis III.2.2) der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignungsvoraussetzungen) sind für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Die unter Ziffer III.2.3) der vorliegenden Bekanntmachung genannte Eignungsvoraussetzung ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft bezogen auf dasjenige Fachgebiet vorzulegen, welches dieses Mitglied im Auftragsfall innerhalb der Bewerbergemeinschaft ausführen wird.
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d) Eine Nichtvorlage/Nichtabgabe oder unvollständige Abgabe der genannten Erklärungen mit dem Teilnahmeantrag führt für die Bietergemeinschaft automatisch zum Ausschluss vom weiteren Verfahren.
Bei Vertragsbeginn und während der Vertragsdauer muss jeder Mitarbeiter des Auftragnehmers, der das Gelände des Auftraggebers betritt, sicherheitsüberprüft (Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 LuftSiG) sein.
Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis inkl. Wartung (60)
2. Qualität (40)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Rogge
Internetadresse: www.koeln-bonn-airport.de 🌏
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50660
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-koeln.nrw.de 📧
Telefon: +49 2211473116 📞
Internetadresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/ 🌏
Fax: +49 2211472889 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Regelungen des GWB:
§ 101a GWB Informations- und Wartepflicht:
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 107 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
— 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
— 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
— 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
— 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. 3§ 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Rügen bitte an das Faxgerät der Kontaktstelle (I.1)) senden.
Name: Siehe VI.4.1)
Quelle: OJS 2015/S 028-047872 (2015-02-05)
Ergänzende Angaben (2015-04-15)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-04-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-04-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 075-132724
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 28-047872
ABl. S-Ausgabe: 75
Quelle: OJS 2015/S 075-132724 (2015-04-15)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-04-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-04-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 075-132724
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 28-047872
ABl. S-Ausgabe: 75
Quelle: OJS 2015/S 075-132724 (2015-04-15)
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