Finanzierungs-Leasing von 20 Solo-Niederflur-Bussen, 5 Niederflur-Busse mit Personenanhänger, 2 Solo-Niederflur-Busse Zugmaschinen, 1 Kleinbus – Leasingvertragslaufzeit: 1. Juli 2016 bis 30. Juni 2024
Finanzierungs-Leasing von 20 Solo-Niederflur-Bussen. Kurzbeschreibung: Niederflur-Solo-Überlandbus (Länge: 11,5 m bis 12 m) Gesamtkapazität mindestens 65 Plätze, davon mindestens 35 Sitzplätze 5 Niederflur-Busse mit Personenanhänger Kurzbeschreibung: Niederflur-Solo-Überlandbus (Länge: 11,5 m bis 12 m) Gesamtkapazität mindestens 65 Plätze, davon mindestens 35 Sitzplätze + Anhänger zur Personenbeförderung, Niederflur (maximale Breite: 2,50 m) Gesamtkapazität mindestens 70 Plätze, davon mindestens 20 Sitzplätze 2 Solo-Niederflur-Busse Zugmaschinen Kurzbeschreibung: Niederflur-Solo-Überlandbus-Zugmaschine (Länge: 11,5 m bis 12 m) Gesamtkapazität mindestens 65 Plätze, davon mindestens 35 Sitzplätze 1 Kleinbus Kurzbeschreibung: Niederflur-Kleinbus (max. Länge: 8,5 m, max. Breite: 2,35 m) Mindestens 12 Sitzplätze, Stehperron Leasingvertragslaufzeit: 1. Juli 2016 bis 30. Juni 2024.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-12-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-11-04.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-11-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Niederflurbusse
Menge oder Umfang: Vgl. Abschnitt II.1.5).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Niederflurbusse📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: VGF Verkehrsgesellschaft Region Fulda mbH
Postanschrift: Heinrichstraße 17/19
Postleitzahl: 36037
Postort: Fulda
Kontakt
E-Mail: dennis.fehling@re-fd.de📧
Telefon: +49 66112270📞
Fax: +49 66112275 📠
Zu Abschnitt I.1) „Name, Adressen und Kontaktstelle(n)“: a) Die Bewerber haben ihren Teilnahmeantrag unter zwingender Nutzung des Teilnahmeformulars beim Auftraggeber einzureichen. Dieses Teilnahmeformular kann unter der im Abschnitt I.1 angegebenen Kontaktstelle des Auftraggebers schriftlich per Post oder per E-Mail formlos angefordert werden. Teilnahmeanträge ohne Teilnahmeformular werden nicht berücksichtigt bzw. ausgeschlossen.
Zu Abschnitt III.2) „Teilnahmebedingungen“: a) Sämtliche geforderten Eigenerklärungen müssen grundsätzlich spätestens im Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge (14.12.2015, 12:00 Uhr) beim Auftraggeber vorliegen. Unvollständige, fehlende oder nicht rechtzeitig vorgelegte Eigenerklärungen führen grundsätzlich zum Ausschluss. Unvollständige, fehlende oder nicht rechtzeitig vorgelegte Eigenerklärungen können nur ausnahmsweise auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist vorgelegt werden. b) Eine Bewerbergemeinschaft muss mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung zur Bewerbergemeinschaft vorlegen (vgl. hierzu das Teilnahmeformular). Die Eigenerklärungen nach Abschnitt III.2.1) (1) bis (3) und Abschnitt III.2.2) (5) sind für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen; andernfalls führt dies grundsätzlich zum Ausschluss der Bewerbergemeinschaft. Für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft ist das beim Auftraggeber anzufordernde Teilnahmeformular insoweit zu vervielfältigen und entsprechend zu bearbeiten. c) Die Eigenerklärungen nach Abschnitt III.2.1) (1) bis (3) und Abschnitt III.2.2) (5) sind auch für die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu erbringen; andernfalls führt dies grundsätzlich zum Ausschluss des Bewerbers. Für jeden vorgesehenen Unterauftragnehmer ist das beim Auftraggeber anzufordernde Teilnahmeformular insoweit zu vervielfältigen und entsprechend zu bearbeiten. d) Digitale bzw. elektronische Teilnahmeanträge sind nicht zugelassen. Die Teilnahmeanträge werden nicht an die Bewerber zurückgesandt.
Zu Abschnitt IV.1) „Verfahren“: Die objektiven Kriterien für die Auswahl der Bewerber sind in Abschnitt III.2.1) bis III.2.2) aufgeführt. Die unter Abschnitt III.2.10 bis III.2.2) aufgeführten Teilnahmekriterien sind als Ausschlusskriterien formuliert, d.h. deren Nichterfüllung führt zwingend zum Ausschluss.
Nachr. HAD-Ref.: 313/102;
nachr. V-Nr/AKZ: KE Feh.
Zu Abschnitt I.1) „Name, Adressen und Kontaktstelle(n)“: a) Die Bewerber haben ihren Teilnahmeantrag unter zwingender Nutzung des Teilnahmeformulars beim Auftraggeber einzureichen. Dieses Teilnahmeformular kann unter der im Abschnitt I.1 angegebenen Kontaktstelle des Auftraggebers schriftlich per Post oder per E-Mail formlos angefordert werden. Teilnahmeanträge ohne Teilnahmeformular werden nicht berücksichtigt bzw. ausgeschlossen.
Zu Abschnitt III.2) „Teilnahmebedingungen“: a) Sämtliche geforderten Eigenerklärungen müssen grundsätzlich spätestens im Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge (14.12.2015, 12:00 Uhr) beim Auftraggeber vorliegen. Unvollständige, fehlende oder nicht rechtzeitig vorgelegte Eigenerklärungen führen grundsätzlich zum Ausschluss. Unvollständige, fehlende oder nicht rechtzeitig vorgelegte Eigenerklärungen können nur ausnahmsweise auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist vorgelegt werden. b) Eine Bewerbergemeinschaft muss mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung zur Bewerbergemeinschaft vorlegen (vgl. hierzu das Teilnahmeformular). Die Eigenerklärungen nach Abschnitt III.2.1) (1) bis (3) und Abschnitt III.2.2) (5) sind für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen; andernfalls führt dies grundsätzlich zum Ausschluss der Bewerbergemeinschaft. Für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft ist das beim Auftraggeber anzufordernde Teilnahmeformular insoweit zu vervielfältigen und entsprechend zu bearbeiten. c) Die Eigenerklärungen nach Abschnitt III.2.1) (1) bis (3) und Abschnitt III.2.2) (5) sind auch für die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu erbringen; andernfalls führt dies grundsätzlich zum Ausschluss des Bewerbers. Für jeden vorgesehenen Unterauftragnehmer ist das beim Auftraggeber anzufordernde Teilnahmeformular insoweit zu vervielfältigen und entsprechend zu bearbeiten. d) Digitale bzw. elektronische Teilnahmeanträge sind nicht zugelassen. Die Teilnahmeanträge werden nicht an die Bewerber zurückgesandt.
Zu Abschnitt IV.1) „Verfahren“: Die objektiven Kriterien für die Auswahl der Bewerber sind in Abschnitt III.2.1) bis III.2.2) aufgeführt. Die unter Abschnitt III.2.10 bis III.2.2) aufgeführten Teilnahmekriterien sind als Ausschlusskriterien formuliert, d.h. deren Nichterfüllung führt zwingend zum Ausschluss.
Nachr. HAD-Ref.: 313/102;
nachr. V-Nr/AKZ: KE Feh.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Finanzierungs-Leasing von 20 Solo-Niederflur-Bussen.
Kurzbeschreibung: Niederflur-Solo-Überlandbus (Länge: 11,5 m bis 12 m)
Gesamtkapazität mindestens 65 Plätze, davon mindestens 35 Sitzplätze
5 Niederflur-Busse mit Personenanhänger
Gesamtkapazität mindestens 65 Plätze, davon mindestens 35 Sitzplätze + Anhänger zur Personenbeförderung, Niederflur (maximale Breite: 2,50 m)
Gesamtkapazität mindestens 70 Plätze, davon mindestens 20 Sitzplätze
2 Solo-Niederflur-Busse Zugmaschinen
Kurzbeschreibung: Niederflur-Solo-Überlandbus-Zugmaschine (Länge: 11,5 m bis 12 m)
1 Kleinbus
Kurzbeschreibung: Niederflur-Kleinbus (max. Länge: 8,5 m, max. Breite: 2,35 m)
Mindestens 12 Sitzplätze, Stehperron
Leasingvertragslaufzeit:
1. Juli 2016 bis 30. Juni 2024.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Leasing Solo-Bus Niederflur
Kurze Beschreibung: Leasing Solo-Bus Niederflur.
Menge oder Umfang: 8 Fahrzeuge.
Losnummer: 2
Menge oder Umfang: 1 Fahrzeug.
Losnummer: 3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
Bezeichnung des Loses: Leasing Niederflur-Bus mit Personenanhänger
Kurze Beschreibung: Leasing Niederflur-Bus mit Personenanhänger.
Menge oder Umfang: 3 Fahrzeuge.
Losnummer: 15
16
17
Bezeichnung des Loses: Leasing Solo-Bus Niederflur Zugmaschine
Kurze Beschreibung: Leasing Solo-Bus Niederflur Zugmaschine.
Menge oder Umfang: 2 Fahrzeuge.
Losnummer: 18
Bezeichnung des Loses: Leasing Kleinbus
Kurze Beschreibung: Leasing Kleinbus.
Referenznummer: KE Feh
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Daimler-Benz-Straße 7, 36039 Fulda.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
(1) Eigenerklärung darüber, dass der Bewerber in das Berufsregister (z.B. Handelsregister) seines Sitzes oder Wohnsitzes eingetragen ist.
(2) Eigenerklärung durch Darstellung des Bewerbers, insbesondere zur Gesellschafter- bzw. Eigentümerstruktur mit Nennung von Eigentümern, die im Besitz von mehr als 24,9 % des Geschäftsvermögens sind sowie eine Darstellung zu den Standorten bzw. Niederlassungen.
(2) Eigenerklärung durch Darstellung des Bewerbers, insbesondere zur Gesellschafter- bzw. Eigentümerstruktur mit Nennung von Eigentümern, die im Besitz von mehr als 24,9 % des Geschäftsvermögens sind sowie eine Darstellung zu den Standorten bzw. Niederlassungen.
(3) Eigenerklärung darüber, dass eine Person, deren Verhalten dem Bewerber zuzurechnen ist, nicht wegen Verstoßes gegen eine der folgenden Vorschriften rechtskräftig verurteilt worden ist: §§ 129, 129a oder 129b des Strafgesetzbuches; §§ 333 oder 334 des Strafgesetzbuches, auch in Verbindung mit Artikel 2 § 1 des EU-Bestechungsgesetzes vom 10. September 1998 (BGBl. 1998 II S. 2340), das zuletzt durch Artikel 6 Absatz 1 des Gesetzes vom 21. Juli 2004 (BGBl. I S. 1763) geändert worden ist, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung Internationaler Bestechung vom 10. September 1998 (BGBl. 1998 II S. 2327; 1999 II S. 87); § 1 Absatz 2 Nummer 10 des NATO-Truppen-Schutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. März 2008 (BGBl. I S. 490); § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes vom 21. Juni 2002 (BGBl. I S. 2144, 2162); § 299 des Strafgesetzbuches; Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung; § 108e des Strafgesetzbuches, § 264 des Strafgesetzbuches sowie § 261 des Strafgesetzbuches.
(3) Eigenerklärung darüber, dass eine Person, deren Verhalten dem Bewerber zuzurechnen ist, nicht wegen Verstoßes gegen eine der folgenden Vorschriften rechtskräftig verurteilt worden ist: §§ 129, 129a oder 129b des Strafgesetzbuches; §§ 333 oder 334 des Strafgesetzbuches, auch in Verbindung mit Artikel 2 § 1 des EU-Bestechungsgesetzes vom 10. September 1998 (BGBl. 1998 II S. 2340), das zuletzt durch Artikel 6 Absatz 1 des Gesetzes vom 21. Juli 2004 (BGBl. I S. 1763) geändert worden ist, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung Internationaler Bestechung vom 10. September 1998 (BGBl. 1998 II S. 2327; 1999 II S. 87); § 1 Absatz 2 Nummer 10 des NATO-Truppen-Schutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. März 2008 (BGBl. I S. 490); § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes vom 21. Juni 2002 (BGBl. I S. 2144, 2162); § 299 des Strafgesetzbuches; Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung; § 108e des Strafgesetzbuches, § 264 des Strafgesetzbuches sowie § 261 des Strafgesetzbuches.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
(4) Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden (für den Fremdnachweis ist entweder eine Kopie der Versicherungspolice einzureichen oder eine Kopie der Bestätigung einer Versicherung, dass im Auftragsfalle eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung verfügbar sein wird).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
(4) Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden (für den Fremdnachweis ist entweder eine Kopie der Versicherungspolice einzureichen oder eine Kopie der Bestätigung einer Versicherung, dass im Auftragsfalle eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung verfügbar sein wird).
(5) Eigenerklärung darüber, (5.1) dass über das Vermögen des Bewerbers ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren nicht beantragt oder eröffnet worden ist oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht mangels Masse abgelehnt worden ist, (5.2) dass sich der Bewerber nicht im Verfahren der Liquidation befindet, (5.3) dass der Bewerber seine Pflicht zur Zahlung von Steuern, Abgaben und der Beiträge zur Sozialversicherung nicht verletzt oder verletzt hat, (5.4) dass der Bewerber keine unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit (Eignung) abgibt oder diese Auskünfte unberechtigt nicht erteilt, sowie (5.5) dass keine schwere Verfehlung nachweislich vorliegt, durch die die Zuverlässigkeit des Bewerbers oder einer Person, die für das Unternehmen verantwortlich handelt, in Frage gestellt wird.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
(5) Eigenerklärung darüber, (5.1) dass über das Vermögen des Bewerbers ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren nicht beantragt oder eröffnet worden ist oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht mangels Masse abgelehnt worden ist, (5.2) dass sich der Bewerber nicht im Verfahren der Liquidation befindet, (5.3) dass der Bewerber seine Pflicht zur Zahlung von Steuern, Abgaben und der Beiträge zur Sozialversicherung nicht verletzt oder verletzt hat, (5.4) dass der Bewerber keine unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit (Eignung) abgibt oder diese Auskünfte unberechtigt nicht erteilt, sowie (5.5) dass keine schwere Verfehlung nachweislich vorliegt, durch die die Zuverlässigkeit des Bewerbers oder einer Person, die für das Unternehmen verantwortlich handelt, in Frage gestellt wird.
(6) Eigenerklärung über die (6.1) Anzahl, (6.2) Qualifikation und (6.3) Erfahrung der für die Leistung vorgesehenen Personen einschließlich des für die Leitung und Überwachung vorgesehenen Personals.
(7) Eigenerklärung über die wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Lieferungen mit Angabe des Rechnungswerts, des Lieferzeitpunkts sowie der öffentlichen und privaten Auftraggeber
(8) Eigenerklärung über Art und Umfang der Präsenz in der Bundesrepublik Deutschland.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Vgl. Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Vgl. Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften sind zugelassen bei Gewährleistung der gesamtschuldnerischen Haftung als Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter, auch über die Auflösung der Bietergemeinschaft hinaus.
Verfahren Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Herrn Dennis Fehling
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 615112-5816/6834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist u. a. dann unzulässig, soweit (1.) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, (2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist u. a. dann unzulässig, soweit (1.) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, (2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2015/S 216-394911 (2015-11-04)
Ergänzende Angaben (2015-11-13) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Zu Abschnitt I.1) „Name, Adressen und Kontaktstelle(n)“: a) Die Bewerber haben ihren Teilnahmeantrag unter zwingender Nutzung des Teilnahmeformulars beim Auftraggeber einzureichen. Dieses Teilnahmeformular kann unter der im Abschnitt I.1) angegebenen Kontaktstelle des Auftraggebers schriftlich per Post oder per E-Mail formlos angefordert werden. Teilnahmeanträge ohne Teilnahmeformular werden nicht berücksichtigt bzw. ausgeschlossen.
Zu Abschnitt III.2) „Teilnahmebedingungen“: a) Sämtliche geforderten Eigenerklärungen müssen grundsätzlich spätestens im Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge (14.12.2015, 12:00 Uhr) beim Auftraggeber vorliegen. Unvollständige, fehlende oder nicht rechtzeitig vorgelegte Eigenerklärungen führen grundsätzlich zum Ausschluss. Unvollständige, fehlende oder nicht rechtzeitig vorgelegte Eigenerklärungen können nur ausnahmsweise auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist vorgelegt werden. b) Eine Bewerbergemeinschaft muss mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung zur Bewerbergemeinschaft vorlegen (vgl. hierzu das Teilnahmeformular). Die Eigenerklärungen nach Abschnitt III.2.1 (1) bis (3) und Abschnitt III.2.2 (5) sind für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen; andernfalls führt dies grundsätzlich zum Ausschluss der Bewerbergemeinschaft. Für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft ist das beim Auftraggeber anzufordernde Teilnahmeformular insoweit zu vervielfältigen und entsprechend zu bearbeiten. c) Die Eigenerklärungen nach Abschnitt III.2.1 (1) bis (3) und Abschnitt III.2.2 (5) sind auch für die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu erbringen; andernfalls führt dies grundsätzlich zum Ausschluss des Bewerbers. Für jeden vorgesehenen Unterauftragnehmer ist das beim Auftraggeber anzufordernde Teilnahmeformular insoweit zu vervielfältigen und entsprechend zu bearbeiten. d) Digitale bzw. elektronische Teilnahmeanträge sind nicht zugelassen. Die Teilnahmeanträge werden nicht an die Bewerber zurückgesandt.
Zu Abschnitt IV.1) „Verfahren“: Die objektiven Kriterien für die Auswahl der Bewerber sind in Abschnitt III.2.1) bis III.2.2) aufgeführt. Die unter Abschnitt III.2.1) bis III.2.2) aufgeführten Teilnahmekriterien sind als Ausschlusskriterien formuliert, d. h. deren Nichterfüllung führt zwingend zum Ausschluss.
Nachr. HAD-Ref.: 313/108;
nachr. V-Nr/AKZ: KE Feh.
Zu Abschnitt I.1) „Name, Adressen und Kontaktstelle(n)“: a) Die Bewerber haben ihren Teilnahmeantrag unter zwingender Nutzung des Teilnahmeformulars beim Auftraggeber einzureichen. Dieses Teilnahmeformular kann unter der im Abschnitt I.1) angegebenen Kontaktstelle des Auftraggebers schriftlich per Post oder per E-Mail formlos angefordert werden. Teilnahmeanträge ohne Teilnahmeformular werden nicht berücksichtigt bzw. ausgeschlossen.
Zu Abschnitt III.2) „Teilnahmebedingungen“: a) Sämtliche geforderten Eigenerklärungen müssen grundsätzlich spätestens im Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge (14.12.2015, 12:00 Uhr) beim Auftraggeber vorliegen. Unvollständige, fehlende oder nicht rechtzeitig vorgelegte Eigenerklärungen führen grundsätzlich zum Ausschluss. Unvollständige, fehlende oder nicht rechtzeitig vorgelegte Eigenerklärungen können nur ausnahmsweise auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist vorgelegt werden. b) Eine Bewerbergemeinschaft muss mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung zur Bewerbergemeinschaft vorlegen (vgl. hierzu das Teilnahmeformular). Die Eigenerklärungen nach Abschnitt III.2.1 (1) bis (3) und Abschnitt III.2.2 (5) sind für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen; andernfalls führt dies grundsätzlich zum Ausschluss der Bewerbergemeinschaft. Für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft ist das beim Auftraggeber anzufordernde Teilnahmeformular insoweit zu vervielfältigen und entsprechend zu bearbeiten. c) Die Eigenerklärungen nach Abschnitt III.2.1 (1) bis (3) und Abschnitt III.2.2 (5) sind auch für die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu erbringen; andernfalls führt dies grundsätzlich zum Ausschluss des Bewerbers. Für jeden vorgesehenen Unterauftragnehmer ist das beim Auftraggeber anzufordernde Teilnahmeformular insoweit zu vervielfältigen und entsprechend zu bearbeiten. d) Digitale bzw. elektronische Teilnahmeanträge sind nicht zugelassen. Die Teilnahmeanträge werden nicht an die Bewerber zurückgesandt.
Zu Abschnitt IV.1) „Verfahren“: Die objektiven Kriterien für die Auswahl der Bewerber sind in Abschnitt III.2.1) bis III.2.2) aufgeführt. Die unter Abschnitt III.2.1) bis III.2.2) aufgeführten Teilnahmekriterien sind als Ausschlusskriterien formuliert, d. h. deren Nichterfüllung führt zwingend zum Ausschluss.