I. Die Innovationszentrum Campus Bielefeld GmbH plant die Errichtung des „Innovationszentrums Campus Bielefeld“ in unmittelbarer Nähe zur Universität und Fachhochschule Bielefeld. Profilgebende Schwerpunkte für das Zentrum sind die Technologiefelder „Intelligente Technische Systeme“ und „Molekular- und Nanowissenschaften“. Das Innovationszentrum wird sich mit dem Marktsegment I an bereits marktetablierte Unternehmen richten, die ihren Raumbedarf für den Ausbau des Unternehmens decken wollen. Mit dem Marktsegment II deckt das Zentrum den Bedarf an hochschulnahen Räumlichkeiten von Gründerunternehmen, die sich in der Konzept-, Start- oder ersten Entwicklungsphase befinden, ab. Dieser Teil des Projektes wird durch Zuwendungen des Landes NRW gefördert. II. Gegenstand des zu vergebenden Auftrags sind die Fliesen- und Plattenarbeiten zur Errichtung des Innovationszentrums.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-11-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-10-08.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-10-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bau von Laborgebäuden
Menge oder Umfang:
Bodenfliesen ca. 1 200 m², Wandfliesen ca. 450 m², Eingangsmatten ca. 30 m² (6 Stück).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bau von Laborgebäuden📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Innovationszentrum Campus Bielefeld GmbH
Postanschrift: Carlmeyerstraße 1
Postleitzahl: 33613
Postort: Bielefeld
Kontakt
Internetadresse: http://www.icb-bielefeld.de🌏
E-Mail: icb@icb-bielefeld.de📧
Telefon: +49 521880901📞
Fax: +49 521880999291 📠
I. Die Innovationszentrum Campus Bielefeld GmbH plant die Errichtung des „Innovationszentrums Campus Bielefeld“ in unmittelbarer Nähe zur Universität und Fachhochschule Bielefeld. Profilgebende Schwerpunkte für das Zentrum sind die Technologiefelder „Intelligente Technische Systeme“ und „Molekular- und Nanowissenschaften“. Das Innovationszentrum wird sich mit dem Marktsegment I an bereits marktetablierte Unternehmen richten, die ihren Raumbedarf für den Ausbau des Unternehmens decken wollen. Mit dem Marktsegment II deckt das Zentrum den Bedarf an hochschulnahen Räumlichkeiten von Gründerunternehmen, die sich in der Konzept-, Start- oder ersten Entwicklungsphase befinden, ab. Dieser Teil des Projektes wird durch Zuwendungen des Landes NRW gefördert.
I. Die Innovationszentrum Campus Bielefeld GmbH plant die Errichtung des „Innovationszentrums Campus Bielefeld“ in unmittelbarer Nähe zur Universität und Fachhochschule Bielefeld. Profilgebende Schwerpunkte für das Zentrum sind die Technologiefelder „Intelligente Technische Systeme“ und „Molekular- und Nanowissenschaften“. Das Innovationszentrum wird sich mit dem Marktsegment I an bereits marktetablierte Unternehmen richten, die ihren Raumbedarf für den Ausbau des Unternehmens decken wollen. Mit dem Marktsegment II deckt das Zentrum den Bedarf an hochschulnahen Räumlichkeiten von Gründerunternehmen, die sich in der Konzept-, Start- oder ersten Entwicklungsphase befinden, ab. Dieser Teil des Projektes wird durch Zuwendungen des Landes NRW gefördert.
II. Gegenstand des zu vergebenden Auftrags sind die Fliesen- und Plattenarbeiten zur Errichtung des Innovationszentrums.
Referenznummer: ICB-024
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bielefeld.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Bieter können mit ihrem Angebot zum Nachweis ihrer persönlichen Lage und der Einhaltung von Auflagen eine direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) abgeben. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis ihrer persönlichen Lage und der Einhaltung von Auflagen eine Eigenerklärung zur Eintragung in das Berufsregister, zu Insolvenz- oder Liquidationsverfahren, zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen im Sinne von § 6 EG Abs. 4 VOB/A, zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung und zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft abzugeben. Für den Fall. dass das Angebot in die engere Wahl kommt, sind entsprechende Nachweise vorzulegen.
Bieter können mit ihrem Angebot zum Nachweis ihrer persönlichen Lage und der Einhaltung von Auflagen eine direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) abgeben. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis ihrer persönlichen Lage und der Einhaltung von Auflagen eine Eigenerklärung zur Eintragung in das Berufsregister, zu Insolvenz- oder Liquidationsverfahren, zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen im Sinne von § 6 EG Abs. 4 VOB/A, zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung und zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft abzugeben. Für den Fall. dass das Angebot in die engere Wahl kommt, sind entsprechende Nachweise vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Bieter können mit ihrem Angebot zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit eine direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) angeben. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis ihrer Eignung mit dem Angebot eine Eigenerklärung zum Umsatz in den letzten drei Geschäftsjahren mit vergleichbaren Leistungen abzugeben. Für den Fall, dass das Angebot in die engere Wahl kommt, sind entsprechende Nachweise vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bieter können mit ihrem Angebot zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit eine direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) angeben. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis ihrer Eignung mit dem Angebot eine Eigenerklärung zum Umsatz in den letzten drei Geschäftsjahren mit vergleichbaren Leistungen abzugeben. Für den Fall, dass das Angebot in die engere Wahl kommt, sind entsprechende Nachweise vorzulegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Bieter können mit ihrem Angebot zum Nachweis ihrer technischen Leistungsfähigkeit eine direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) angeben. Nicht präqualifizierte Bieter haben zum Nachweis ihrer technischen Leistungsfähigkeit eine Eigenerklärung dahingehend vorzulegen, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen und dass von ihnen vergleichbare Leistungen in den letzten drei Geschäftsjahren ausgeführt wurden. Für den Fall, dass das Angebot in die engere Wahl kommt, sind die Zahl der in den letzten drei Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit Leitungspersonal anzugeben sowie Referenznachweise vorzulegen.
Bieter können mit ihrem Angebot zum Nachweis ihrer technischen Leistungsfähigkeit eine direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) angeben. Nicht präqualifizierte Bieter haben zum Nachweis ihrer technischen Leistungsfähigkeit eine Eigenerklärung dahingehend vorzulegen, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen und dass von ihnen vergleichbare Leistungen in den letzten drei Geschäftsjahren ausgeführt wurden. Für den Fall, dass das Angebot in die engere Wahl kommt, sind die Zahl der in den letzten drei Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit Leitungspersonal anzugeben sowie Referenznachweise vorzulegen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Vertragserfüllungssicherheit über 5 % der Brutto-Auftragssumme, Mängelansprüchesicherheit über 3 % der Brutto-Abrechnungssumme.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlungen erfolgen gemäß § 16 VOB/B.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Der Auftrag kann an einen einzelnen Bieter oder eine Bietergemeinschaft vergeben werden. Bietergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung vorzulegen, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind, der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist sowie erklärt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und in der bestätigt wird, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Der Auftrag kann an einen einzelnen Bieter oder eine Bietergemeinschaft vergeben werden. Bietergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung vorzulegen, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind, der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist sowie erklärt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und in der bestätigt wird, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind unzulässig und führen in der Regel zur Nichtberücksichtigung aller betroffenen Bietergemeinschaften im weiteren Verfahren.
Sonstige besondere Bedingungen:
Es gilt das TVgG NRW: Bieter sowie – sofern bereits bei Angebotsabgabe bekannt – deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften haben die gemäß § 4 TVgG NRW erforderlichen Verpflichtungserklärungen bereits bei Angebotsabgabe abzugeben. Sind Nachunternehmer bei Angebotsabgabe noch nicht bekannt, hat der Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, auf Verlangen der Vergabestelle sich von den vorgesehenen Nachunternehmern eine Verpflichtungserklärung gemäß § 4 TVgG NRW abgeben zu lassen und diese Verpflichtungerklärung(en) der Vergabestelle vorzulegen.
Es gilt das TVgG NRW: Bieter sowie – sofern bereits bei Angebotsabgabe bekannt – deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften haben die gemäß § 4 TVgG NRW erforderlichen Verpflichtungserklärungen bereits bei Angebotsabgabe abzugeben. Sind Nachunternehmer bei Angebotsabgabe noch nicht bekannt, hat der Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, auf Verlangen der Vergabestelle sich von den vorgesehenen Nachunternehmern eine Verpflichtungserklärung gemäß § 4 TVgG NRW abgeben zu lassen und diese Verpflichtungerklärung(en) der Vergabestelle vorzulegen.
Der beauftragte Bieter ist weiter verpflichtet, sich von den nach Zuschlagserteilung von ihm beauftragten Nachunternehmern und/oder Verleihern von Arbeitskräften eine Verpflichtungserklärung nach § 4 TVgG NRW ebenso abgeben zu lassen, wie für alle weiteren Nachunternehmer der Nachunternehmer und diese Verpflichtungserklärung(en) der Vergabestelle vorzulegen. Bieter haben des Weiteren die Verpflichtungserklärungen nach §§ 18 und 19 TVgG NRW bereits bei Angebotsabgabe vorzulegen.
Der beauftragte Bieter ist weiter verpflichtet, sich von den nach Zuschlagserteilung von ihm beauftragten Nachunternehmern und/oder Verleihern von Arbeitskräften eine Verpflichtungserklärung nach § 4 TVgG NRW ebenso abgeben zu lassen, wie für alle weiteren Nachunternehmer der Nachunternehmer und diese Verpflichtungserklärung(en) der Vergabestelle vorzulegen. Bieter haben des Weiteren die Verpflichtungserklärungen nach §§ 18 und 19 TVgG NRW bereits bei Angebotsabgabe vorzulegen.
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-01-10 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2015-11-18 📅
Öffnungsort: ICB Innovationszentrum Campus Bielefeld GmbH, Carlmeyerstr. 1, 33613 Bielefeld.
Ort des Eröffnungstermins: ICB Innovationszentrum Campus Bielefeld GmbH, Carlmeyerstr. 1, 33613 Bielefeld.
Angaben über befugte Personen und Öffnungsverfahren:
Bieter und schriftlich bevollmächtigte Vertreter der Bieter unter Vorlage der Vollmacht und des Personalausweises/Reisepasses (bei nicht aus Deutschland stammenden Bietern, eines vergleichbaren Ausweises).
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Innovationszentrum Campus Bielefeld GmbH
Hans Bell
Internetadresse: www.icb-bielefeld.de🌏
URL der Dokumente: www.icb-bielefeld.de🌏
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2017-07-04 📅
Datum des Endes: 2018-03-23 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: ICB-024
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Postort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2514112165 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen die Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von acht Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstößge gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB, § 101a Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2015/S 198-358507 (2015-10-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-02-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 159 111,72 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Telefon: +49 5218809-01📞
Fax: +49 5218809-99291 📠