Flughafen Leipzig/Halle – „Lieferung und Montage von Schallschutzfenstern“. Die Vergabeeinheit umfasst die Ausführung der folgenden wesentlichen Arbeiten: Lieferung und Montage von SchalIschutzfenstern inklusive Nebenarbeiten. Los 1: Kunststofffenster; Los 2: Holzfenster; Los 3: Dachflächenfenster. Es ist beabsichtigt, den zu schließenden Rahmenvertrag mit bis zu 8 Auftragnehmern pro Los abzuschließen. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem im Auftragsfall tatsächlich erforderlichen und abgerufenen Mengen. Es besteht kein Anspruch der AN auf den Abruf bestimmter Mengen oder von Mindestkontingenten. Die Aufträge werden in Kleinmengen ausgelöst.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-11-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-10-16.
Auftragsbekanntmachung (2015-10-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Fenster
Menge oder Umfang:
Los 1: ca. 1 200 Stück;Los 2: ca. 200 Stück;Los 3: ca. 250 Stück.Die Mengen beziehen sich auf die Vertragslaufzeit.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Fenster📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Flughafen Leipzig/Halle GmbH
Postanschrift: P. O. B. 1
Postleitzahl: 04029
Postort: Leipzig
Kontakt
Internetadresse: https://www.leipzig-halle-airport.de/🌏
E-Mail: rene.apitzsch@leipzig-halle-airport.de📧
Fax: +49 3412242308 📠
a) Zum Auftraggeber:
Der Auftraggeber ist Sektorenauftraggeber nach § 98 Nr. 4 GWB. Es wird ein Verhandlungsverfahren nach dem 4. Teil des GWB und der Sektorenverordnung (SektVO) durchgeführt.
Die Regelungen der VOB/A, VOL/A und VOF finden keine Anwendung.
b) Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren:
ba) Bewerbergemeinschaften:
Die unter Ziffer III.2.1) bis Ziffer III.2.3) a) sowie III.2.3) b) der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignungsvoraussetzungen) sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitgliedder Bewerbergemeinschaft vorzulegen; die unter Ziffer III.2.3) b) der vorliegenden Bekanntmachung genannten Eignungsvoraussetzungen (Referenzen) sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft bezogen auf dasjenige Gewerk, welches dieses Mitglied im Auftragsfall innerhalb der Bewerbergemeinschaft ausführen wird, vorzulegen.
Für Bewerbergemeinschaften wird auf die Notwendigkeit der Vorlage einer Bewerbergemeinschaftserklärung gem. Ziffer III.1.3) der vorliegenden Bekanntmachung hingewiesen.
bb) Rückgriff auf Ressourcen Dritter:
Beabsichtigt der Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaften) oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich zum Nachweis seiner finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit auf Dritte zu berufen, so muss er mit seiner Bewerbung die entsprechende Verpflichtungserklärung des Dritten vorlegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen des Dritten nachgewiesen wird.
Die unter Ziffer III.2.1) bis III.2.3) der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit müssen für die Dritten insoweit vorgelegt werden, als sich ein Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaft) oder Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis der Eignung auf diese Ressourcen des Dritten beruft.
bc) Subunternehmer:
Beabsichtigt der Bewerber im Auftragsfall die Hinzuziehung von Subunternehmern und möchte sich der Bewerber zum Nachweis der eigenen Leistungsfähigkeit auf die Leistungsfähigkeit dieser Subunternehmer berufen (vgl. Ziffer VI.3 b) bb) der vorliegenden Bekanntmachung), so hat er bereits in seinem Teilnahmeantrag anzugeben, welche Leistungsbereiche von diesen Subunternehmern übernommen werden sollen; ferner sind die vorgesehenen Subunternehmer zu benennen und für diese die Eignungsnachweise entsprechend oben Ziffer VI.3) b), bb), bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Vorzulegen ist ferner die rechtsverbindliche Erklärung der benannten Subunternehmer über deren Zusicherung, im Fall der Beauftragung des Bewerbers die erklärten Subunternehmerleistungen als Subunternehmer zu erbringen;
c) die Teilnahmeanträge sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in beglaubigter deutscher Übersetzung;
d) die Teilnahmeanträge müssen in Schriftform bis zum Schlusstermin für deren Eingang gemäß Ziffer IV.3.4) im verschlossenen Umschlag unter Angabe der Kontaktdaten gemäß Sonstige Adressen und Kontaktstellen III) eingehen. Der Umschlag ist mit dem Hinweis „Teilnahmewettbewerb für Vergabeverfahren Flughafen Leipzig/Halle- ‚Lieferung und Montage von Schallschutzfenstern‘ – nicht öffnen“ zu versehen. Eine Verweisung auf etwaige frühere Bewerbungen des Bewerbers beim Auftraggeber ist unzulässig;
e) Erläuterungen zum Ablauf des Teilnahmewettbewerbs:
Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge anhand der in der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen formell und inhaltlich prüfen und bewerten. Der Auftraggeber behält sich vor, nach § 19 Abs. 3 SektVO fehlende Nachweise und Erklärungen nachzufordern. Verzichtet der Auftraggeber auf das Nachfordern von Nachweisen und Erklärungen, werden unvollständige Teilnahmeanträge ausgeschlossen.
Inhaltliche Defizite der vorgelegten Nachweise und Erklärungen führen nicht zwingend zum Ausschluss des Teilnahmeantrags, sondern werden im Rahmen der grundsätzlichen Eignungsfeststellung berücksichtigt und haben bei einer ggf. erforderlichen Bewertung der Teilnahmeanträge gemäß der nachfolgend dargestellten Grundsätze Abwertungen zur Folge. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an der Eignung wegen inhaltlicher Defizite der vorgelegten Nachweise und Erklärungen, Teilnahmeanträge nicht zu berücksichtigen.
Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung des Bewerbers kann die Einreichung der unter Ziffer III.2) der vorliegenden Bekanntmachung aufgeführten Nachweise und Erklärungen nicht ersetzen, da die für die Präqualifizierung geforderten Angeben und Erklärungen nicht mit den vorliegend vorgegebenen Erklärungen und Nachweisen inhaltlich nicht übereinstimmen.
Der Auftraggeber wird bei einer größeren Anzahl gleichwertiger Bewerber den Kreis der zur Angebotsabgabe einzuladenden Bewerber auf höchstens 12 pro Los beschränken. Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbsergeben, dass mehr Bewerber grundsätzlich die vorliegend geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, als zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die zur Abgabe eines Angebots einzuladenden Bewerber auswählen, welche die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die in dieser Bekanntmachung benannten Eignungsvoraussetzungen bewerten und gewichten. Hierzu wird der Auftraggeber eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerbermaximal 1 000 Punkte erreichen kann. Von diesen 1 000 Punkten entfallen maximal 800 Punkte auf die Eignungsvoraussetzungen gemäß Ziffer III.2.3), maximal 100 Punkte entfallen auf die Eignungsvoraussetzungen gemäß Ziffer III.2.2) und maximal 100 Punkte auf die Erklärungen und Nachweise gemäß Ziffer III.2.1);
Im Rahmen der vorgenannten Gewichtung werden die einzelnen nach Ziffer III.2.1) bis III.2.3) der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen bewertet. Die Bewertung der benannten Eignungsnachweise wird anhand des nachfolgenden Bewertungsmaßstabes erfolgen:
— 5 Punkte: Der Bewerber erfüllt das jeweilige Merkmal vollständig und uneingeschränkt,
— 4 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal vereinzelt bzw. geringfügige Defizite und Schwächen aufweisen,
— 3 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal mehrere bzw. nicht lediglich geringe Defizite und Schwächen aufweisen,
— 2 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmalweiterreichende bzw. gewichtige Defizite und Schwächen aufweisen oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal nur wenige wertungsfähige Aussagen,
— 1 Punkt: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal insgesamt bzw. schwerwiegende Defizite und Schwächen aufweisen,
— 0 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind, oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal keine wertungsfähigen Angaben.
Die Ermittlung des Punkteergebnisses für jeden Nachweis oder jede Erklärung erfolgt durch die Verwendung eines Gewichtungsfaktors, mit dem bei einer Bewertung mit 5 Punkte die jeweilige maximale Punktezahl entsprechend der prozentualen Gewichtung erzielt werden kann.
Die konkrete Bewertungsmatrix ist zum Zeitpunkt des Versandes der vorliegenden Bekanntmachung noch nicht erstellt worden.
f) die in Ziffer II.3 enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung;
g) die auf der Grundlage der Wertung der eingereichten Teilnahmeanträge zur Angebotsabgabe einzuladenden Bewerber erhalten zeit- und inhaltsgleich die Vergabeunterlagen für die Angebotsbearbeitung;
h) die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers;
i) Anfragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens 9.11.2015 in Textform bei der Kontaktstelle gemäß Sonstige Adressen und Kontaktstellen III) vorliegen;
j) der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlich wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird;
k) der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von 8 zulassungsfähigen Bewerbungen für Los 1 und 4 zulassungsfähigen Bewerbungen jeweils für Los 2 und Los 3 das jeweilige Vergabeverfahren einzustellen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von 8 wertungsfähigen Angeboten für Los 1 und 4 zulassungsfähigen Angeboten jeweils für Los 2 und Los 3 das jeweilige Vergabeverfahren einzustellen;
l) Erläuterung zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens:
Der Auftraggeber wird die ausgewählten Bewerber zeitgleich zur Abgabe eines Angebots auffordern. Der Auftraggeber wird die Angebote zunächst in formeller Hinsicht prüfen. Der Auftraggeber wird die Angebote zwingend ausschließen, die in der Aufforderung zur Angebotsabgabe ausdrücklich aufgeführten Mindestbedingungen nicht erfüllen. In allen anderen Fällen, in denen geforderte Erklärungen, Angaben oder Unterlagen, nicht, nicht ordnungsgemäß oder ausschließlich in digitaler Form dem Angebot beigefügt sind, behält sich der Auftraggeber einen Ausschluss nach pflichtgemäßem Ermessen vor. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, anstelle eines möglichen Ausschlusses unter Beachtung des vergaberechtlichen Grundsatzes der Gleichbehandlung fehlende Unterlagen nachzufordern oder eine Aufklärung über aufklärungsbedürftige Inhalte der Angebote, ggf. auch mehrfach, zu betreiben. Der Auftraggeber wird mit denjenigen Bietern Verhandlungen aufnehmen, deren Angebot für einen Vertragsabschluss hinreichend aussichtsreich erscheint. Dies bedeutet, dass nicht zwingend mit sämtlichen Bietern, die ein wertungsfähiges Angebot abgegeben haben, auch Vertragsverhandlungen geführt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, während des Vergabeverfahrens die Anzahl der in der Wertung verbleibenden Bieter auf der Grundlage der vorab benannten Zuschlagskriterien samt deren Gewichtung phasenweise zu verringern.
Der Auftraggeber ist Sektorenauftraggeber nach § 98 Nr. 4 GWB. Es wird ein Verhandlungsverfahren nach dem 4. Teil des GWB und der Sektorenverordnung (SektVO) durchgeführt.
Die Regelungen der VOB/A, VOL/A und VOF finden keine Anwendung.
b) Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren:
ba) Bewerbergemeinschaften:
Die unter Ziffer III.2.1) bis Ziffer III.2.3) a) sowie III.2.3) b) der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignungsvoraussetzungen) sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitgliedder Bewerbergemeinschaft vorzulegen; die unter Ziffer III.2.3) b) der vorliegenden Bekanntmachung genannten Eignungsvoraussetzungen (Referenzen) sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft bezogen auf dasjenige Gewerk, welches dieses Mitglied im Auftragsfall innerhalb der Bewerbergemeinschaft ausführen wird, vorzulegen.
Für Bewerbergemeinschaften wird auf die Notwendigkeit der Vorlage einer Bewerbergemeinschaftserklärung gem. Ziffer III.1.3) der vorliegenden Bekanntmachung hingewiesen.
bb) Rückgriff auf Ressourcen Dritter:
Beabsichtigt der Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaften) oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich zum Nachweis seiner finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit auf Dritte zu berufen, so muss er mit seiner Bewerbung die entsprechende Verpflichtungserklärung des Dritten vorlegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen des Dritten nachgewiesen wird.
Die unter Ziffer III.2.1) bis III.2.3) der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit müssen für die Dritten insoweit vorgelegt werden, als sich ein Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaft) oder Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis der Eignung auf diese Ressourcen des Dritten beruft.
bc) Subunternehmer:
Beabsichtigt der Bewerber im Auftragsfall die Hinzuziehung von Subunternehmern und möchte sich der Bewerber zum Nachweis der eigenen Leistungsfähigkeit auf die Leistungsfähigkeit dieser Subunternehmer berufen (vgl. Ziffer VI.3 b) bb) der vorliegenden Bekanntmachung), so hat er bereits in seinem Teilnahmeantrag anzugeben, welche Leistungsbereiche von diesen Subunternehmern übernommen werden sollen; ferner sind die vorgesehenen Subunternehmer zu benennen und für diese die Eignungsnachweise entsprechend oben Ziffer VI.3) b), bb), bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Vorzulegen ist ferner die rechtsverbindliche Erklärung der benannten Subunternehmer über deren Zusicherung, im Fall der Beauftragung des Bewerbers die erklärten Subunternehmerleistungen als Subunternehmer zu erbringen;
c) die Teilnahmeanträge sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in beglaubigter deutscher Übersetzung;
d) die Teilnahmeanträge müssen in Schriftform bis zum Schlusstermin für deren Eingang gemäß Ziffer IV.3.4) im verschlossenen Umschlag unter Angabe der Kontaktdaten gemäß Sonstige Adressen und Kontaktstellen III) eingehen. Der Umschlag ist mit dem Hinweis „Teilnahmewettbewerb für Vergabeverfahren Flughafen Leipzig/Halle- ‚Lieferung und Montage von Schallschutzfenstern‘ – nicht öffnen“ zu versehen. Eine Verweisung auf etwaige frühere Bewerbungen des Bewerbers beim Auftraggeber ist unzulässig;
e) Erläuterungen zum Ablauf des Teilnahmewettbewerbs:
Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge anhand der in der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen formell und inhaltlich prüfen und bewerten. Der Auftraggeber behält sich vor, nach § 19 Abs. 3 SektVO fehlende Nachweise und Erklärungen nachzufordern. Verzichtet der Auftraggeber auf das Nachfordern von Nachweisen und Erklärungen, werden unvollständige Teilnahmeanträge ausgeschlossen.
Inhaltliche Defizite der vorgelegten Nachweise und Erklärungen führen nicht zwingend zum Ausschluss des Teilnahmeantrags, sondern werden im Rahmen der grundsätzlichen Eignungsfeststellung berücksichtigt und haben bei einer ggf. erforderlichen Bewertung der Teilnahmeanträge gemäß der nachfolgend dargestellten Grundsätze Abwertungen zur Folge. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an der Eignung wegen inhaltlicher Defizite der vorgelegten Nachweise und Erklärungen, Teilnahmeanträge nicht zu berücksichtigen.
Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung des Bewerbers kann die Einreichung der unter Ziffer III.2) der vorliegenden Bekanntmachung aufgeführten Nachweise und Erklärungen nicht ersetzen, da die für die Präqualifizierung geforderten Angeben und Erklärungen nicht mit den vorliegend vorgegebenen Erklärungen und Nachweisen inhaltlich nicht übereinstimmen.
Der Auftraggeber wird bei einer größeren Anzahl gleichwertiger Bewerber den Kreis der zur Angebotsabgabe einzuladenden Bewerber auf höchstens 12 pro Los beschränken. Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbsergeben, dass mehr Bewerber grundsätzlich die vorliegend geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, als zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die zur Abgabe eines Angebots einzuladenden Bewerber auswählen, welche die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die in dieser Bekanntmachung benannten Eignungsvoraussetzungen bewerten und gewichten. Hierzu wird der Auftraggeber eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerbermaximal 1 000 Punkte erreichen kann. Von diesen 1 000 Punkten entfallen maximal 800 Punkte auf die Eignungsvoraussetzungen gemäß Ziffer III.2.3), maximal 100 Punkte entfallen auf die Eignungsvoraussetzungen gemäß Ziffer III.2.2) und maximal 100 Punkte auf die Erklärungen und Nachweise gemäß Ziffer III.2.1);
Im Rahmen der vorgenannten Gewichtung werden die einzelnen nach Ziffer III.2.1) bis III.2.3) der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen bewertet. Die Bewertung der benannten Eignungsnachweise wird anhand des nachfolgenden Bewertungsmaßstabes erfolgen:
— 5 Punkte: Der Bewerber erfüllt das jeweilige Merkmal vollständig und uneingeschränkt,
— 4 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal vereinzelt bzw. geringfügige Defizite und Schwächen aufweisen,
— 3 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal mehrere bzw. nicht lediglich geringe Defizite und Schwächen aufweisen,
— 2 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmalweiterreichende bzw. gewichtige Defizite und Schwächen aufweisen oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal nur wenige wertungsfähige Aussagen,
— 1 Punkt: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal insgesamt bzw. schwerwiegende Defizite und Schwächen aufweisen,
— 0 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind, oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal keine wertungsfähigen Angaben.
Die Ermittlung des Punkteergebnisses für jeden Nachweis oder jede Erklärung erfolgt durch die Verwendung eines Gewichtungsfaktors, mit dem bei einer Bewertung mit 5 Punkte die jeweilige maximale Punktezahl entsprechend der prozentualen Gewichtung erzielt werden kann.
Die konkrete Bewertungsmatrix ist zum Zeitpunkt des Versandes der vorliegenden Bekanntmachung noch nicht erstellt worden.
f) die in Ziffer II.3 enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung;
g) die auf der Grundlage der Wertung der eingereichten Teilnahmeanträge zur Angebotsabgabe einzuladenden Bewerber erhalten zeit- und inhaltsgleich die Vergabeunterlagen für die Angebotsbearbeitung;
h) die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers;
i) Anfragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens 9.11.2015 in Textform bei der Kontaktstelle gemäß Sonstige Adressen und Kontaktstellen III) vorliegen;
j) der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlich wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird;
k) der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von 8 zulassungsfähigen Bewerbungen für Los 1 und 4 zulassungsfähigen Bewerbungen jeweils für Los 2 und Los 3 das jeweilige Vergabeverfahren einzustellen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von 8 wertungsfähigen Angeboten für Los 1 und 4 zulassungsfähigen Angeboten jeweils für Los 2 und Los 3 das jeweilige Vergabeverfahren einzustellen;
l) Erläuterung zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens:
Der Auftraggeber wird die ausgewählten Bewerber zeitgleich zur Abgabe eines Angebots auffordern. Der Auftraggeber wird die Angebote zunächst in formeller Hinsicht prüfen. Der Auftraggeber wird die Angebote zwingend ausschließen, die in der Aufforderung zur Angebotsabgabe ausdrücklich aufgeführten Mindestbedingungen nicht erfüllen. In allen anderen Fällen, in denen geforderte Erklärungen, Angaben oder Unterlagen, nicht, nicht ordnungsgemäß oder ausschließlich in digitaler Form dem Angebot beigefügt sind, behält sich der Auftraggeber einen Ausschluss nach pflichtgemäßem Ermessen vor. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, anstelle eines möglichen Ausschlusses unter Beachtung des vergaberechtlichen Grundsatzes der Gleichbehandlung fehlende Unterlagen nachzufordern oder eine Aufklärung über aufklärungsbedürftige Inhalte der Angebote, ggf. auch mehrfach, zu betreiben. Der Auftraggeber wird mit denjenigen Bietern Verhandlungen aufnehmen, deren Angebot für einen Vertragsabschluss hinreichend aussichtsreich erscheint. Dies bedeutet, dass nicht zwingend mit sämtlichen Bietern, die ein wertungsfähiges Angebot abgegeben haben, auch Vertragsverhandlungen geführt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, während des Vergabeverfahrens die Anzahl der in der Wertung verbleibenden Bieter auf der Grundlage der vorab benannten Zuschlagskriterien samt deren Gewichtung phasenweise zu verringern.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Flughafen Leipzig/Halle – „Lieferung und Montage von Schallschutzfenstern“.
Die Vergabeeinheit umfasst die Ausführung der folgenden wesentlichen Arbeiten:
Lieferung und Montage von SchalIschutzfenstern inklusive Nebenarbeiten.
Los 1: Kunststofffenster;
Los 2: Holzfenster;
Los 3: Dachflächenfenster.
Es ist beabsichtigt, den zu schließenden Rahmenvertrag mit bis zu 8 Auftragnehmern pro Los abzuschließen.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem im Auftragsfall tatsächlich erforderlichen und abgerufenen Mengen.
Es besteht kein Anspruch der AN auf den Abruf bestimmter Mengen oder von Mindestkontingenten.
Die Aufträge werden in Kleinmengen ausgelöst.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Kunstofffenster
Menge oder Umfang: Ca. 1200 Stück auf die gesamte Vertragslaufzeit.
Dauer: 48 Monate
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
Es ist beabsichtigt, den zu schließenden Rahmenvertrag mit bis zu 8 Auftragnehmern pro Los abzuschließen.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem im Auftragsfall tatsächlich erforderlichen und abgerufenen Mengen.
Es besteht kein Anspruch der AN auf den Abruf bestimmter Mengen oder von Mindestkontingente.
Die Aufträge werden in Kleinmengen ausgelöst.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Holzfenster
Menge oder Umfang: Ca. 200 Stück auf die gesamte Vertragslaufzeit.
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
Es ist beabsichtigt, den zu schließenden Rahmenvertrag mit bis zu 4 Auftragnehmern pro Los abzuschließen.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Dachflächenfenster
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Menge oder Umfang:
Los 1: ca. 1 200 Stück;
Los 2: ca. 200 Stück;
Los 3: ca. 250 Stück.
Die Mengen beziehen sich auf die Vertragslaufzeit.
Referenznummer: Flughafen Leipzig/Halle - "Lieferung und Montage von Schallschutzfenstern"
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Flughafen Leipzig/Halle.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) rechtsverbindliche Eigenerklärung des Bewerbers,
aa) dass über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder mangels Masse abgelehnt worden ist, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 1 SektVO;
ab) dass er sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet; vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 2 SektVO;
ac) dass er die Pflicht zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung nicht verletzt oder verletzt hat, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 3 SektVO;
ad) dass er keine unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) abgibt oder diese Auskünfte unberechtigt nicht erteilt, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 4 SektVO;
ae) dass keine schwere Verfehlung nachweislich vorliegt, durch die die Zuverlässigkeit des Bewerbers oder einer Person, die für das Unternehmen verantwortlich handelt, in Frage gestellt wird, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 5SektVO; ein Verhalten ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn eine Person, für die für die Führung der Geschäfte verantwortlich handelt, selbst gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden
ae) dass keine schwere Verfehlung nachweislich vorliegt, durch die die Zuverlässigkeit des Bewerbers oder einer Person, die für das Unternehmen verantwortlich handelt, in Frage gestellt wird, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 5SektVO; ein Verhalten ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn eine Person, für die für die Führung der Geschäfte verantwortlich handelt, selbst gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden
dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelten Person vorliegt, § 21Abs. 2 SektVO;
af) dass er insbesondere in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. § 23 AEntG, § 21 MiLoG oder Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), der zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist.
af) dass er insbesondere in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. § 23 AEntG, § 21 MiLoG oder Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), der zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist.
Es wird darauf hingewiesen, dass die vorgenannt geforderten Eigenerklärungen nicht mit denjenigen der hier nicht anwendbaren VOB/A (vgl. Ziffer VI.3)) 1. der vorliegenden Bekanntmachung) inhaltsgleich sind und deshalb Eigenerklärungen, welche sich lediglich auf die VOB/A beziehen, hier nicht ausreichen. Zusätzlich zu den vorgenannten Eigenerklärungen sind keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen (Originale oder Kopien) vorzulegen; solche Bescheinigungen oder Erklärungen werden bei der Bewertung der Teilnahmeanträge nicht berücksichtigt.
Es wird darauf hingewiesen, dass die vorgenannt geforderten Eigenerklärungen nicht mit denjenigen der hier nicht anwendbaren VOB/A (vgl. Ziffer VI.3)) 1. der vorliegenden Bekanntmachung) inhaltsgleich sind und deshalb Eigenerklärungen, welche sich lediglich auf die VOB/A beziehen, hier nicht ausreichen. Zusätzlich zu den vorgenannten Eigenerklärungen sind keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen (Originale oder Kopien) vorzulegen; solche Bescheinigungen oder Erklärungen werden bei der Bewertung der Teilnahmeanträge nicht berücksichtigt.
b) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder vergleichbare Erklärung aus dem Herkunftsland des Bewerbers (nicht älter als 6 Monate, maßgebend ist der Schlusstermin für die Einreichung der Teilnahmeanträge, Kopie ausreichend),
c) Tariftreueerklärung,
d) Nachweis des Meisterbetriebes,
e) Nachweis der Innungsmitgliedschaft,
f) Eintrag in der Handwerkerrolle.
Auf Ziffer VI.3) b und Ziffer VI.3) e der vorliegenden Bekanntmachung wird verwiesen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Erklärung über den Umsatz, der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, unter Angabe des Eigenleistungsanteils, aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Auf Ziffer VI.3) b und Ziffer VI.3) e. der vorliegenden Bekanntmachung wird verwiesen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
a) Benennung der Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte (für jedes Geschäftsjahr getrennt), gegliedert nach Berufsgruppen sowie nach Anzahl, welche im Geschäftsbereich tätig sind, in den die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen fällt;
a) Benennung der Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte (für jedes Geschäftsjahr getrennt), gegliedert nach Berufsgruppen sowie nach Anzahl, welche im Geschäftsbereich tätig sind, in den die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen fällt;
b) Angaben zu realisierten oder in Realisierung befindlichen Referenzprojekten oder vergleichbar aus den seit der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung vergangenen 36 Monaten, bei denen in Art und Umfang mit der vorliegend ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Leistungen durchgeführt wurden mit folgenden Angaben für jedes Referenzprojekt:
b) Angaben zu realisierten oder in Realisierung befindlichen Referenzprojekten oder vergleichbar aus den seit der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung vergangenen 36 Monaten, bei denen in Art und Umfang mit der vorliegend ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Leistungen durchgeführt wurden mit folgenden Angaben für jedes Referenzprojekt:
— Name und Adresse des Auftraggebers sowie Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse;
— Bezeichnung und Standort des Referenzprojekts mit Kurzbeschreibung der erbrachten Leistungen nach Art und Umfang,
— Angaben zur Projektgröße,
— Benennung der Jahresauftragssumme,
— Zeitraum der Leistungserbringung,
— Angabe, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Nachunternehmern oder in Kooperation mitanderen Firmen erbracht wurden, sowie ggf. Angabe des Eigenleistungsanteils sowie die Benennung der vom Bewerber selbst erbrachten Leistungen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Künftige Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmeantrag als Bewerbergemeinschaft einreichen. Zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft muss eine ausdrückliche Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benannt werden, sowie dasjenige Mitglied der Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die vorbeschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnet sein.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Künftige Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmeantrag als Bewerbergemeinschaft einreichen. Zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft muss eine ausdrückliche Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benannt werden, sowie dasjenige Mitglied der Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die vorbeschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnet sein.
Verfahren
Zahl der Wirtschaftsteilnehmer der Rahmenvereinbarung: 16
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 4
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419771402📞
Internetadresse: www.ldl.sachsen.de🌏
Fax: +49 3419771049 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Auf die Rügeobliegenheiten nach § 107 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Auf die Rügeobliegenheiten nach § 107 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Wie oben Ziffer VI.4.1)
Quelle: OJS 2015/S 204-371276 (2015-10-16)
Ergänzende Angaben (2015-12-21) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben