Flugzeuginnenreinigung

Flughafen Köln/Bonn GmbH

Flugzeuginnenreinigung am Köln Bonn Airport.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-08-24. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-07-13.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-07-13 Auftragsbekanntmachung
2016-02-09 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2015-07-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Reinigung von Transportmitteln
Menge oder Umfang: In 2014 ca. 2 700 Reinigungen von Flugzeugen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Reinigung von Transportmitteln 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Flughafen Köln/Bonn GmbH
Postanschrift: Heinrich-Steinmann-Str. 12
Postleitzahl: 51147
Postort: Köln
Kontakt
Internetadresse: http://www.koeln-bonn-airport.de 🌏
Telefon: +49 2203404120 📞
Fax: +49 2203402736 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-07-13 📅
Einreichungsfrist: 2015-08-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-07-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 135-249967
ABl. S-Ausgabe: 135
Zusätzliche Informationen
a) Zum Auftraggeber: Der Auftraggeber ist Sektorenauftraggeber nach § 98 Nr. 4 GWB. Es wird ein Verhandlungsverfahren nach dem 4. Teil des GWB und der Sektorenverordnung (SektVO) durchgeführt. b) Zu Kooperationsformen: ba) Bewerbergemeinschaften: Für Bewerbergemeinschaften gelten die Anforderungen nach Ziffer VI.3) der vorliegenden Bekanntmachung. bb) Rückgriff auf Ressourcen Dritter: Beabsichtigt der Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaft) oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich zum Nachweis seiner finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit auf Dritte zu berufen, muss er mit seiner Bewerbung die entsprechende Verpflichtungserklärung des Dritten vorlegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen des Dritten nachgewiesen wird. Die unter Ziffer III.2.2) bis III.2.3) der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit müssen für die Dritten insoweit vorgelegt werden, als sich ein Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaft) oder Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis der Eignung auf diese Ressourcen des Dritten beruft. bc) Subunternehmer: Beabsichtigt der Bewerber im Auftragsfall die Hinzuziehung von Subunternehmern und möchte sich der Bewerber zum Nachweis der eigenen Leistungsfähigkeit auf die Leistungsfähigkeit dieser Subplaner berufen (vgl. Ziffer VI.3) b) bb) der vorliegenden Bekanntmachung), so hat er bereits in seinem Teilnahmeantrag anzugeben, welche Leistungsbereiche von diesen Subunternehmern übernommen werden sollen; ferner sind die vorgesehenen Subunternehmer zu benennen und für diese die Eignungsnachweise entsprechend oben Ziffer VI.3) b), bb), bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Vorzulegen ist ferner die rechtsverbindliche Erklärung der benannten Subunternehmer über deren Zusicherung, im Fall der Beauftragung des Bewerbers die erklärten Subunternehmerleistungen als Subunternehmer zu erbringen. c) Für den Teilnahmeantrag ist eine Kommunikation per E-Mail nicht zulässig. d) Eventuelle Fragen von interessierten Unternehmen zum Teilnahmeantrag müssen bis spätestens 10 Tage vor dem Schlusstermin für die Einreichung von Teilnahmeanträgen, 11:00 Uhr, als Fax bei der Kontaktstelle gemäß Ziffer I.1) vorliegen. e) Allgemeine Hinweise zur Einreichung der Teilnahmeanträge: Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag rechtsverbindlich unterzeichnet ist. Es ist weiter zu beachten, dass sämtliche in der Bekanntmachung angegebenen Erklärungen und Nachweise (Punkt III.2.1) bis III.2.3)) vollständig und geordnet nach der Nummerierung beigefügt werden. Für die geforderte Aktualität der Nachweise ist der Schlusstermin (IV.3.4)) für den Teilnahmeantrag maßgeblich. Ein Verweis auf etwaige bei früheren Bewerbungen beim Auftraggeber eingereichte Eignungsnachweise ist unzulässig. Der Teilnahmeantrag (Die Vergabestelle verlangt kein von der Vergabestelle anzuforderndes Teilnahmeantrags-Formular) ist in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen, bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung. Die Anträge werden nicht zurückgesandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers. Der Umschlag des Teilnahmeantrags ist außen mit der Angabe „Nicht öffnen! – Teilnahmeantrag“ und dem „Aktenzeichen beim Auftraggeber“ (siehe IV.3.1)) zu beschriften und in einem verschlossenen Umschlag einzureichen. Die vom Bewerber erstellten Bewerbungsunterlagen sind zusätzlich zur Papierfassung in digitaler Form als PDF-Files auf CD-ROM abzugeben. Für die Wertung des Teilnahmeantrages ist gleichwohl ausschließlich die schriftlich eingereichte Version gültig und maßgebend. f) Besondere Hinweise zur persönlichen Abgabe der Teilnahmeanträge: Der Firmensitz des Auftraggebers befindet sich im sensiblen Sicherheitsbereich des Flughafens. Der Bewerber kann seinen Teilnahmeantrag auch persönlich abgeben. Dabei muss er beachten, dass Mitarbeiter des Bewerbers, die den Sicherheitsbereich betreten möchten, mindestens 48 Stunden (Montag bis Freitag, ohne Wochenende) vorher das Formular „Antrag auf Ausstellung eines Tages-/Besucherausweises“ unter www.koeln-bonn-airport.de/b2b/zugang-zum-sicherheitsbereich.html heruntergeladen, ausgefüllt und per Fax an die Nummer gemäß Punkt I.1) „Kontaktstelle“ gesendet haben müssen. In der Registration an der Zentralen Kontrollstelle erhält dann der Mitarbeiter des Bewerbers bei Vorlage seines gültigen Personalausweises einen Tages-/Besucherausweis und wird zur Abgabestelle H2B033 begleitet. Als Zeitraum zwischen dem Betreten der Zentralen Kontrollstelle und dem Eintreffen bei der Abgabestelle sind 20 bis 60 Minuten einzuplanen. Dies wird nicht als Grund für die verspätete Abgabe des Teilnahmeantrags akzeptiert. Der Teilnahmeantrag ist nur dann rechtzeitig zugegangen, wenn er spätestens bis zur angegebenen Frist (IV.3.4)) an der Adresse der Kontaktstelle (I.1)) in Raum H2B033 angekommen ist. Ein Ankommen bzw. eine Abgabe irgendwo auf dem Gelände reicht nicht um die Frist einzuhalten. g) Erläuterungen zum Ablauf des Teilnahmewettbewerbs: ga) Formelle Prüfung der Teilnahmeanträge: Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge anhand der in der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der Eignung (Eignungsvoraussetzungen) zunächst auf Vollständigkeit prüfen. Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung des Bewerbers kann die Einreichung der unter Ziffer III.2) der vorliegenden Bekanntmachung aufgeführten Nachweise und Erklärungen nicht ersetzen, da die für die Präqualifizierung geforderten Angaben und Erklärungen nicht mit den vorliegend vorgegebenen Erklärungen und Nachweisen inhaltlich übereinstimmen. gb) Prüfung der Teilnahmeanträge auf Einhaltung der inhaltlichen Mindestvorgaben sowie auf Nachweis der grundsätzlichen Eignung: Der Auftraggeber wird die vollständigen Teilnahmeanträge (ggf. nach Nachforderung fehlender Erklärungen und Angaben, s. o.) inhaltlich darauf prüfen, ob die in Ziffer III.2.1) bis III.2.3) der vorliegenden Bekanntmachung enthaltenen Mindestvorgaben eingehalten werden. Auf Ziffer VI.3) b) der vorliegenden Bekanntmachung wird verwiesen. Alle in III.2 aufgeführten Eignungskriterien müssen erfüllt werden. Die „a“ Eignungskriterien müssen zu 100 % und bei den „b“ Eignungskriterien müssen die Mindestvoraussetzungen erfüllt sein, ansonsten wird der Bieter nicht weiter berücksichtigt. Hinweis: Da bei III.2.3) kein „a“ Eignungskriterien verlangt wird, ist „ba“ kein Schreibfehler. Teilnahmeanträge, die ggf. benannte Mindestanforderungen nicht einhalten, werden nicht berücksichtigt. Dies gilt auch für Teilnahmeanträge, bei denen – ohne dass für die jeweiligen Nachweise und Erklärungen Mindestbedingungen formuliert wurden – die grundsätzliche Eignung aufgrund der jeweiligen Erklärungsinhalte nicht bejaht werden kann. gc) Bewertung der Teilnahmeanträge: Der Auftraggeber wird bei einer größeren Anzahl gleichwertiger Bewerber den Kreis der zur Angebotsabgabe einzuladenden Bewerber auf höchstens 6 beschränken. Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr Bewerber grundsätzlich die vorliegend geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, als vom Auftraggeber zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die zur Abgabe eines Angebots einzuladenden Bewerber auswählen, welche die maßgeblichen Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die maßgeblichen und nachfolgend aufgeführten Eignungsvoraussetzungen bewerten und gewichten. Hierzu wird der Auftraggeber eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 1 000 Punkte erreichen kann. Von diesen 1 000 Punkten entfallen: — maximal 300 Punkte auf die Bewertung der Eignungsnachweise und Erklärungen nach Ziffer III.2.2) ba; — maximal 700 Punkte auf die Bewertung der Referenzangaben nach Ziffer III.2.3) ba. Im Rahmen der vorgenannten Gewichtung werden die für die Bewertung nach voranstehender Vorgabe maßgeblichen Eignungsvoraussetzungen bewertet. Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Aspekte der zu bewertenden Angaben nach ihrer Bedeutung mit unterschiedlichem Gewicht zu bewerten. gd) Bewertung der Teilnahmeanträge erfolgt mittels Bewertungsmaßstab: gda) Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Aspekte der zu bewertenden Angaben III.2.2) ba nach ihrer Bedeutung mit unterschiedlichem Gewicht zu bewerten. Diese Bewertung wird anhand des nachfolgenden Bewertungsmaßstabes erfolgen: 10 Punkte: Der durchschnittliche Umsatz im ausschreibungsrelevanten Bereich innerhalb der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre liegt über 4 000 000 EUR (netto, exkl. Umsatzsteuer), 8 Punkte: Der durchschnittliche Umsatz im ausschreibungsrelevanten Bereich innerhalb der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre liegt im Bereich zwischen 4 000 000und über 3 000 000 EUR (netto, exkl. Umsatzsteuer), 5 Punkte: Der durchschnittliche Umsatz im ausschreibungsrelevanten Bereich innerhalb der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre liegt im Bereich zwischen 3 000 000 und über 2 000 000 EUR (netto, exkl. Umsatzsteuer), 2 Punkte: Der durchschnittliche Umsatz im ausschreibungsrelevanten Bereich innerhalb der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre liegt im Bereich zwischen 2 000 000 und über 1 000 000 EUR (netto, exkl. Umsatzsteuer), 1 Punkt: Der durchschnittliche Umsatz im ausschreibungsrelevanten Bereich innerhalb der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre liegt im Bereich zwischen 1 000 000 und 500 000 EUR (netto, exkl. Umsatzsteuer), 0 Punkte: Der durchschnittliche Umsatz im ausschreibungsrelevanten Bereich innerhalb der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre liegt unter 500 000 EUR (netto, exkl. Umsatzsteuer), oder die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum Merkmal keine wertungsfähigen Angaben. Die Ermittlung des Punkteergebnisses erfolgt durch die Verwendung eines Gewichtungsfaktors, mit dem bei einer Bewertung mit Punkten die jeweilige maximale Punktezahl entsprechend der prozentualen Gewichtung „gc“ erzielt werden kann. Beispielrechnung: 10 x 30 = 300 Punkte. gdb) Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Aspekte der zu bewertenden Angaben III.2.3) ba nach ihrer Bedeutung mit unterschiedlichem Gewicht zu bewerten. Diese Bewertung wird anhand des nachfolgenden Bewertungsmaßstabes erfolgen: 10 Punkte: Die durchschnittliche Anzahl von Flugzeuginnenreinigungen innerhalb der letzten 3 Jahre beträgt >= 50 000 pro Jahr, 8 Punkte: Die durchschnittliche Anzahl von Flugzeuginnenreinigungen innerhalb der letzten 3 Jahre beträgt 40 000 bis 49 999 pro Jahr, 6 Punkte: Die durchschnittliche Anzahl von Flugzeuginnenreinigungen innerhalb der letzten 3 Jahre beträgt 30 000 bis 39 999 pro Jahr, 4 Punkte: Die durchschnittliche Anzahl von Flugzeuginnenreinigungen innerhalb der letzten 3 Jahre beträgt 20 000 bis 29 999 pro Jahr, 2 Punkte: Die durchschnittliche Anzahl von Flugzeuginnenreinigungen innerhalb der letzten 3 Jahre beträgt 10 000 bis 19 999 pro Jahr, 1 Punkt: Die durchschnittliche Anzahl von Flugzeuginnenreinigungen innerhalb der letzten 3 Jahre beträgt >= 1 000 bis 9 999 pro Jahr, 0 Punkte: Die durchschnittliche Anzahl von Flugzeuginnenreinigungen innerhalb der letzten 3 Jahre beträgt < 1 000 pro Jahr, oder die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum Merkmal keine wertungsfähigen Angaben. Die Referenzen sind beim Eignungskriterium „ba“ durchzunummerieren. Werden mehr als 5 Referenzen genannt, werden nur die ersten 5 genannten Referenzen gewertet. Referenzen von Projekten, die länger als 4 Jahre zurückliegen können nicht bewertet werden und erhalten 0 Punkte. Die Ermittlung des Punkteergebnisses erfolgt durch die Verwendung eines Gewichtungsfaktors, mit dem bei einer Bewertung mit 10 Punkten die jeweilige maximale Punktezahl entsprechend der prozentualen Gewichtung „gc“ erzielt werden kann. Beispielrechnung: 10 x 70 = 700 Punkte. Für die Bewertung der Projekte müssen mindestens die folgenden Details (wertungsfähigen Angaben) angeben werden: — Anzahl der gereinigten Flugzeuge ab Größe B737 je Kalenderjahr (2012 bis 2014), aufgegliedert nach Flughafen und Auftraggeber; — Angabe des Auftraggebers (Name, Anschrift), Ansprechpartner mit Telefonnummer, Beginn der Leistungserbringung. gdc) Ein Bewerber, der weniger als die Mindestpunktzahl von 200 Punkten erzielt, gilt als nicht ausreichend fachkundig und leistungsfähig und bleibt daher von vornherein unberücksichtigt. gdf) Sollte nach durchgeführter Bewertung der Teilnahmeanträge der Platz sechs mehrfach belegt sein, erhält der Bewerber mit der besten Platzierung in Ziffer III.2.3) ba die Vergabeunterlagen und die anderen eine Absage. h) Die in Ziffer II.3) enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung. i) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird. j) Die Hauptzuschlagkriterien (IV.2.1)) untergliedern sich in Unterzuschlagskriterien, die in Summe jeweils wieder 100 % ergeben. Das Zuschlagskriterium „Preis“ gliedert sich nicht auf. Das Zuschlagskriterium „Qualität“ gliedert sich auf in „Personaleinsatz-/Personalorganisationskonzept“ zu 25 %, „Umsetzungskonzept“ zu 20 % und „Servicequalität und Kundenorientierung“ zu 55 %. k) Erläuterung zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens: ka) Der Auftraggeber wird die ausgewählten Bewerber zeitgleich zur Abgabe eines Angebots auffordern. Der Auftraggeber wird diese verbindlichen Angebote zunächst in formeller Hinsicht prüfen. Der Auftraggeber wird die Angebote zwingend ausschließen, die in der Aufforderung zur Angebotsabgabe ausdrücklich aufgeführten Mindestbedingungen nicht erfüllen. kb) Der Auftraggeber führt auf Grundlage der Zuschlagskriterien (IV.2.1) und VI.3) j) eine Zwischenbewertung durch. Nur die (3) führenden Bieter werden zu Verhandlungen eingeladen. Nach dem Vorliegen der Angebote der letzten Preisrunde wird der Auftraggeber die Angebote und die Ergebnisse der Verhandlungen gemäß den Zuschlagskriterien (IV.2.1) und VI.3) j) bewerten und eine Vergabeentscheidung treffen. Hierzu wird der Auftraggeber eine Bewertungsmatrix gemäß den Zuschlagskriterien (IV.2.1) und VI.3) j) verwenden, bei der der Bieter maximal 1 000 Punkte erreichen kann.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Dienstleistungskategorie: 20
Kurze Beschreibung: Flugzeuginnenreinigung am Köln Bonn Airport.
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber behält sich eine optionale Verlängerung des Vertrages um 2 Jahren nach dem Ende der anfänglichen Laufzeit vor.
Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer die Ausübung der Option spätestens 6 Monate vor dem Ende der anfänglichen Laufzeit schriftlich mitteilen.
Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf einen Abruf der optionalen Leistungen und kann bei einer nicht erfolgten Weiterbeauftragung auch keine weitergehenden Ansprüche geltend machen.
Die Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Referenznummer: FZIR2016/2020
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Köln.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
aa) Handelsregisterauszug (Ausnahme GbR) (nicht älter als 6 Monate) bzw. Gewerbeanmeldung als Fotokopien (nicht älter als 6 Monate),
ab) aktuelle Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister (GZR 3 und 4 nach § 150 GewO) als Original oder beglaubigte Fotokopie (nicht älter als 6 Monate). Sollte die Auskunft einen Eintrag von einer Verfehlung gemäß § 21, Abs. 4, Punkt 3, SektVO oder § 16, TVgG beinhalten, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen.
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ac) Eigenerklärung dass der Bewerber in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) keine unzutreffenden Erklärungen abgibt oder diese Auskünfte unberechtigt erteilt (§ 21 Abs. 4 Nr. 4 SektVO).
ad) Eigenerklärung des Bewerbers, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 13 Abs. 1 TVgG nicht vorliegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
aa) Eigenerklärung des Bewerbers, dass über sein Vermögen oder Vermögen eines der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, des Weiteren keine Liquidation gegen den Bewerber oder gegen ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft eingeleitet ist.
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ab) Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft für das Jahr 2014 oder 2015 (Kopie ausreichend).
ac) Nachweise von mindestens 2 Krankenkassen, aus denen hervorgeht, dass der Bewerber seine Verpflichtungen zur Zahlung der Sozialbeiträge im vergangenen und laufenden Geschäftsjahr erfüllt hat (Kopien nicht älter als 6 Monate)
ad) Nachweis bestehender Haftpflichtversicherung durch Vorlage der Versicherungspolice (Kopien nicht älter als 6 Monate ausreichend) oder einer Bestätigung des Versicherers (Kopien nicht älter als 6 Monate) mit folgenden Mindestdeckungssummen je Schadensfall: 5 000 000 EUR für Sachschäden, 5 000 000 EUR für Personenschäden (für die einzelne Person). Falls der Bewerber die Versicherungen nicht in der verlangten Höhe abgeschlossen hat, reicht ersatzweise die Bestätigung der Versicherung, dass sie im Zuschlagsfall die verlangte Deckungshöhe zusagt (Kopie nicht älter als 3 Monate).
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ae) Nachweis, dass der Bewerber eine Haftpflichtversicherung für Dienstleister auf Flughäfen nach Bodenabfertigungsdienst-Verordnung (BADV) mit einer Deckungssumme von 100 000 000 EUR abgeschlossen hat (Kopien nicht älter als 6 Monate). In der oben genannten Versicherung sind Schäden die auf Krieg oder Terror zurückzuführen sind (Klausel AVN 52 G) bis max. 50 000 000 USD als Sublimit mitversichert. Falls der Bewerber die Versicherung nicht in der verlangten Höhe abgeschlossen hat, reicht ersatzweise die Bestätigung der Versicherung, dass sie im Zuschlagsfall die verlangte Deckungshöhe zusagt (Kopie nicht älter als 3 Monate).
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af) Nachweis, dass der Bewerber für seine Fahrzeuge eine KFZ-Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 100 000 000 EUR abgeschlossen hat oder dass ihm seine Versicherung bestätigt, dass sie im Zuschlagsfall eine Deckungszusage für 100 000 000 EUR pro Fahrzeug bei der KFZ-Haftpflicht zusagt (Kopie nicht älter als 6 Monate).
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ag) Eigenerklärung über den Jahresumsatz im Bereich Reinigungsdienstleistungen (netto, exklusive Umsatzsteuer) des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Der Jahresumsatz muss mindestens 2 000 000 EUR (netto, exklusive Umsatzsteuer) betragen.
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ba) Eigenerklärung über den Jahresumsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren im Bereich Flugzeuginnenreinigung. Der Jahresumsatz muss mindestens 500 000 EUR (netto, exklusive Umsatzsteuer) betragen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Ba) Benennung von mindestens einer Referenz an einem EU-Flughafen mit mehr als 1 000 000 Passagieren pro Jahr. Der Bewerber muss an diesem Flughafen in den letzten 3 Kalenderjahren mindestens 1 000 Flugzeuge ab Größe B737 pro Jahr gereinigt haben. Die genannte Referenz muss in dem benannten Objekt mindestens eine Ausführungsdauer von 3 Jahren vorweisen und das Vertragsverhältnis muss aktuell noch bestehen. Die Referenz muss folgende Angaben enthalten: Bezeichnung des Auftraggebers (Name, Anschrift), Ansprechpartner mit Telefonnummer, Beginn der Leistungserbringung (Datum).
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
a) Künftige Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmeantrag als Bewerbergemeinschaft einreichen.
b) Zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft ist mit dem Teilnahmeantrag eine Bewerbergemeinschaftserklärung mit folgendem Inhalt einzureichen:
ba) Benennung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft;
bb) Benennung eines Mitglieds der Bewerbergemeinschaft, das die Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren rechtsverbindlich vertritt;
bc) Darstellung der Aufgabenbereiche, die jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall übernimmt;
bd) Ausdrückliche Erklärung, dass die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft sich verpflichten, sich im Auftragsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, deren Mitglieder im Auftragsfall für die Vertragserfüllung dem Auftraggeber als Gesamtschuldner haften;
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be) Die Bewerbergemeinschaftserklärung muss von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnet sein.
c) Die unter Ziffer III.2.1) bis III.2.2) der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignungsvoraussetzungen) sind für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Die unter Ziffer III.2.3) der vorliegenden Bekanntmachung genannte Eignungsvoraussetzung ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft bezogen auf dasjenige Fachgebiet vorzulegen, welches dieses Mitglied im Auftragsfall innerhalb der Bewerbergemeinschaft ausführen wird.
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d) Eine Nichtvorlage/Nichtabgabe oder unvollständige Abgabe der genannten Erklärungen mit dem Teilnahmeantrag führt für die Bietergemeinschaft automatisch zum Ausschluss vom weiteren Verfahren.
Sonstige besondere Bedingungen:
a) Folgende Verpflichtungserklärungen zum TVgG-NRW werden in der Angebotsphase mittels Vordrucken abgefragt:
aa) Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn für Dienst- und Bauleistungen nach Vorgaben des § 4 TVgG-NRW.
ab) Verpflichtungserklärung zur Berücksichtigung sozialer Kriterien § 18 TVgG-NRW.
ac) Verpflichtungserklärung zur Frauenförderung oder Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie § 19 TVgG-NRW (VOL).
b) Bei Vertragsbeginn und während der Vertragsdauer muss jeder Mitarbeiter des Auftragnehmers, der das Gelände des Auftraggebers betritt, sicherheitsüberprüft (Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 LuftSiG) sein.

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (70)
2. Qualität (30)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Rogge
Internetadresse: www.koeln-bonn-airport.de 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-04-01 📅
Datum des Endes: 2020-03-31 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50660
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-koeln.nrw.de 📧
Telefon: +49 2211473116 📞
Internetadresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/ 🌏
Fax: +49 2211472889 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Regelungen des GWB:
§ 101a GWB Informations- und Wartepflicht:
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 107 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
— 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Rügen bitte an das Faxgerät der Kontaktstelle (I.1)) senden.
Quelle: OJS 2015/S 135-249967 (2015-07-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-02-09)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
E-Mail: ralf.rogge@koeln-bonn-airport.de 📧

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-02-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-02-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 030-049050
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 135-249967
ABl. S-Ausgabe: 30

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2016/S 030-049050 (2016-02-09)