Die Soluvia Billing GmbH schreibt externe Dienstleistungen für das Forderungsmanagement im Außendienst für zwei Mandanten an drei Standorten aus. Die Soluvia Billing GmbH betreut Mandanten aus dem Bereich der Versorgungswirtschaft in den Bundesländern Baden-Württemberg, Hessen und Schleswig-Holstein und wickelt jährlich ca. 1 400 000 Verträge ab. Es handelt sich bei dieser Ausschreibung um eine Dienstleistung im Außendienst: Durchführung von Unterbrechungen der Anschlussnutzung sowie deren Wiederherstellung gemäß § 19 StromGVV in Verbindung mit § 24 NAV sowie Ermittlung von Kunden, mit denen ein Vertrag gemäß §§ 2-3 StromGVV zustande gekommen ist bzw. des Anschlussnehmers gemäß § 2 NAV und/oder des Anschlussnutzers gemäß § 3 NAV (Sperren und Entsperren von Stromzählern und damit zusammenhängenden Recherchen). Vergeben werden ca. 40 000 Aufträge/Jahr an den Standorten Mannheim UND Offenbach/Main (Los 1 mit einem Volumen ca. 30 000 Aufträgen, und einem geschätzten Jahresvolumen von ca. 350 bis 550 TEUR) und/oder Kiel (Los 2 mit einem Volumen von ca. 10 000 Aufträgen und einem geschätzten Jahresvolumen von ca. 100 bis 170 000 EUR. Der interessierte Bieter kann für ein oder beide Lose antreten, Los 1 wird nicht nach Standort aufgeteilt. Folgende Bereitschaftszeiten sind zu garantieren: Montag bis Freitag 7:00 bis 20:00 Uhr (Lose 1 und 2), Samstag 10:00 bis 14:00 Uhr (Los 1), normale Sonntags- und Feiertagsregelung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-12-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-11-13.
Auftragsbekanntmachung (2015-11-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Reparatur und Wartung von Stromzählern
Menge oder Umfang: 160.000 Aufträge in 4 Jahren und 2 Losen zusammen.900 0001 400 000
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Reparatur und Wartung von Stromzählern📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Soluvia Billing GmbH
Postanschrift: Andréstraße 71
Postleitzahl: 63067
Postort: Offenbach
Kontakt
Internetadresse: http://www.soluvia-billing.de🌏
E-Mail: nicole.pazin@evo-ag.de📧
Telefon: +49 6980601686📞
Fax: +49 6980604411686 📠
A. Grundsätzliches:
1. Die Bewerbung ist schriftlich und eigenhändig unterschrieben in 1-facher Ausfertigung und zusätzlich in elektronischer Form auf CD-ROM oder Memory Stick einzureichen. Alle Nachweise zur Einhaltung der Teilnahmebedingungen sind zur leichteren Prüfung und Vergleichbarkeit in der Reihenfolge sortiert und hinter entsprechenden Buchstaben-Registerbögen in einem schmalen Ordner/Hefter abgeheftet abzugeben. Für die elektronische Abgabe auf Datenträger sind entsprechende Unterverzeichnisse anzulegen, die ebenfalls mit Buchstabe A bis X und fortlaufend bezeichnet sind. Sofern Anlagen als Vorlage dienen, sind diese zu nutzen Die Vorlage für Eigenerklärungen kann in einem Dokument fortlaufend dargestellt bleiben. Das Einreichen der Bewerbung per Fax oder als E-Mail ist nicht ausreichend.
2. Die Bewerbung ist entsprechend der Nummerierung in Ziffer III.2) zu gliedern und hat die nachgefragten Informationen in den jeweiligen Rubriken zu enthalten. Die Vergabestelle behält sich vor, nicht in den sachlich dafür vorgesehenen Rubriken enthaltene Informationen nicht zu berücksichtigen. Hinweise auf frühere Bewerbungen oder Aufträge reichen zur Nachweisführung nicht aus.
3. Unter „aktuell“ in Ziffer III.2) wird verstanden, dass das Ausstelldatum der jeweiligen Drittbescheinigung nicht älter als 12 Monate gerechnet vom Tag der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU sein darf.
4. Die Verpflichtung zur Vorlage von Drittbescheinigungen entfällt, wenn und sofern ein vergleichbares Register nicht geführt wird bzw. eine Registrierung nicht erforderlich ist. Der Bewerber hat dies nachzuweisen und zu erläutern.
5. Im Sinne der vorherigen Ziffer 4 sind ausländische Bewerber angehalten, vergleichbare Drittbescheinigungen vorzulegen. Deren Gleichwertigkeit ist nachzuweisen. Es wird dahingehend eine erschöpfende Darstellung erwartet. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die gesamte Bewerbung in deutscher Sprache zu fassen ist, also auch die jeweiligen Nachweise und Anlagen. Sollte ein amtliches Dokument oder Referenzangaben etc. nicht in deutscher Sprache gefasst sein, so muss eine wörtliche Übersetzung eines vereidigten Dolmetschers vorgelegt werden.
6. Ein Bewerber kann sich – auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft – beim Nachweis seiner Eignung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen beziehen:
a) Bieter, die von der Eignungsleihe Gebrauch machen möchten, müssen die Nachunternehmer, deren Eignung sie leihen, sofort benennen und haben die betreffenden Nachweise der Ziffern III.2.1) bis III.2.3) der Nachunternehmer mit dem Teilnahmeantrag einzureichen, wobei sich die Vorlagepflicht auf den Leistungsteil beschränkt, für den der Nachunternehmer einstehen soll. Der Nachunternehmer hat in diesem Fall nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel zur Verfügung gestellt werden.
b) Etwaige weitere Nachunternehmer (solche, die nicht zur Eignungsleihe genutzt werden) müssen im Teilnahmeantrag zunächst nicht namentlich benannt werden und die Nachweise gemäß Ziffern III.2.1) bis III.2.3) für die Nachunternehmer zunächst nicht eingereicht werden. Es muss nur der Fremdleistungsanteil angegeben werden. Die Vergabestelle behält sich allerdings vor, die sonstigen Bewerber/Bieter, die in die engere Wahl zur Teilnahme am weiteren Verfahren kommen und den Einsatz von Nachunternehmern vorsehen, vor Abschluss des Teilnahmewettbewerbs oder während des gesamten, weiteren Verfahrens aufzufordern, diese Nachunternehmer namentlich zu benennen und für deren Leistungsanteil die vorstehenden Nachweise vorzulegen.
7. Die Vergabestelle behält sich vor – ohne hierzu verpflichtet zu sein -, Erklärungen und Nachweise (auch im Bereich der Ausschlusskriterien nach Fristende) nachzufordern. Außerdem wird sich vorbehalten, eine persönliche Vorstellung eines Bewerbers oder eine Besichtigung des Unternehmens des Bewerbers oder eines Referenzprojekts zu fordern, z. B. um die Eigenerklärungen auf deren Stichhaltigkeit zu überprüfen. Ein Anspruch des Bewerbers auf eine Nachforderung oder eine persönliche Vorstellung besteht nicht.
8. Sollte bei einem solchen Audit festgestellt werden, dass im Vergabeverfahren abgegebene Eigenerklärungen des Bieters nicht zutreffen, ist die Vergabestelle berechtigt, den Bieter vom weiteren Wettbewerb auszuschließen.
9. Der Auftraggeber behält sich vor, Bewerbungen, die die Ausschlusskriterien und/oder Ausschlussfristen nicht einhalten, ohne weitere Prüfung vom weiteren Verfahren auszuschließen.
11. Fragen sind ausschließlich per E-Mail bis 7 Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist an die Kontaktstelle zu richten. Danach eingehende Fragen werden nicht berücksichtigt. Die Vergabestelle wird sich bemühen, zeitnah zu antworten.
13. Einverständnis, dass einem Vor-Ort-Besuch stattgegeben wird, um die betrieblichen Gegebenheiten – bezogen auf Prozessabläufe, Wissensmanagement und Qualitätssicherung – zu bewerten.
14. Es ist bei der Beantwortung von III.2) deutlich zu erklären, ob sich die Antworten auf den Bewerber oder dessen Rechtsvorgänger beziehen. Eine umfangreiche Erläuterung der Verhältnisse ist erwünscht, wenn sich auf einen Rechtsvorgänger bezogen wird. Dabei ist klarzustellen, ob es sich um dieselben Tätigkeiten, dasselbe Personal, dieselben Entscheidungsträger und denselben Standort usw. dreht. Zudem ist darzustellen, warum eine Umfirmierung stattgefunden hat.
B. Abschichtung.
Ermittlung der Unternehmen, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
Die zur Angebotsabgabe aufzufordernden Unternehmen werden in einem dreistufigen Verfahren ermittelt:
1. Formale Prüfung,
2. Eignungsprüfung,
3. Abschichtung.
Zu 1: Formale Prüfung
Die geforderten Nachweise und Erklärungen werden auf Vollständigkeit geprüft.
Zu 2. Eignungsprüfung.
Prüfung von vergaberechtlichen Ausschlussgründen (= Erfüllung der als Ausschlusskriterien gekennzeichneten Anforderungen).
Zu 3. Abschichtung.
Bewertet wird die Erfahrung der Bewerber mit der Erbringung von Leistungen vergleichbar mit den ausgeschriebenen Leistungen. Hierzu werden die gemäß dieser Bekanntmachung vorgelegten Angaben gewertet.
Zu 3 Abschichtung.
Für den Fall, dass die Anzahl an geeigneten Bewerbern die Zahl 6 pro Los überschreitet, erfolgt die Auswahl derjenigen Bieter, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, nach Punkt 3 Abschichtung. Die Kriterien beziehen sich auf die Register U bis X unter III.2.3):
(U)
Erfahrung in der Energiebranche in Jahren.
Anzahl > 10 Jahre = 30 Punkte,
Anzahl > 5 Jahre = 15 Punkte,
Anzahl > 3 Jahre = 7 Punkte
Anzahl zwischen 3 und 1 Jahr = 0 Punkte
Die Vergabestelle behält sich vor, ein Unternehmen mit zu geringer Erfahrung in der Energiebranche unabhängig von einer Abschichtung auszuschließen.
(V)
Relative Entwicklung der Anzahl der gesperrten Zähler der letzten zwei Jahre, nachgewiesen durch die Anzahl pro Jahr (2012/2013/2014).
Relative Entwicklung > = 10 % = 30 Punkte,
Relative Entwicklung > = 5 % = 15 Punkte,
Relative Entwicklung > = 3 % = 7 Punkte,
Relative Entwicklung < 3 % = 0 Punkte,
Die Vergabestelle behält sich vor, ein Unternehmen unabhängig von einer Abschichtung auszuschließen, wenn eine zu geringe Anzahl an gesperrten Zählern keine für den Auftrag relevante Entwicklungsberechnung möglich macht.
(W)
Relative Entwicklung der Anzahl der durchgeführten Wiederherstellungen der Anschlussnutzung der letzten 2 Jahre, nachgewiesen durch die Anzahl pro Jahr (2012/2013/2014).
Relative Entwicklung > = 10 % = 30 Punkte,
Relative Entwicklung > = 5 % = 15 Punkte,
Relative Entwicklung > = 3 % = 7 Punkte,
Relative Entwicklung < 3 % = 0 Punkte,
Die Vergabestelle behält sich vor, ein Unternehmen unabhängig von einer Abschichtung auszuschließen, wenn eine zu geringe Anzahl an gesperrten Zählern keine für den Auftrag relevante Entwicklungsberechnung möglich macht.
(X)
Relative Entwicklung der Anzahl der Auftraggeber der letzten zwei Jahre, nachgewiesen durch die Anzahl pro Jahr (2012/2013/2014).
Relative Entwicklung > = 10 % = 30 Punkte,
Relative Entwicklung > = 5 % = 15 Punkte,
Relative Entwicklung > = 3 % = 7 Punkte,
Relative Entwicklung < 3 % = 0 Punkte,
Die Vergabestelle behält sich vor, ein Unternehmen unabhängig von einer Abschichtung auszuschließen, wenn eine zu geringe Anzahl an Auftraggebern keine für den Auftrag relevante Entwicklungsberechnung möglich macht.
Die Vergabestelle ermittelt anhand der vorstehenden Angaben die erreichten Punkte innerhalb der Register U bis X. Die Addition der Register ergibt die Gesamtpunktzahl. Die 6 Bewerber mit der so ermittelten höchsten Gesamtpunktzahl pro Los werden zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
Die Vergabestelle behält sich vor, die Anzahl von 6 Bewerbern nach oben oder unten anzupassen, ohne jedoch hierzu verpflichtet zu sein.
1. Die Bewerbung ist schriftlich und eigenhändig unterschrieben in 1-facher Ausfertigung und zusätzlich in elektronischer Form auf CD-ROM oder Memory Stick einzureichen. Alle Nachweise zur Einhaltung der Teilnahmebedingungen sind zur leichteren Prüfung und Vergleichbarkeit in der Reihenfolge sortiert und hinter entsprechenden Buchstaben-Registerbögen in einem schmalen Ordner/Hefter abgeheftet abzugeben. Für die elektronische Abgabe auf Datenträger sind entsprechende Unterverzeichnisse anzulegen, die ebenfalls mit Buchstabe A bis X und fortlaufend bezeichnet sind. Sofern Anlagen als Vorlage dienen, sind diese zu nutzen Die Vorlage für Eigenerklärungen kann in einem Dokument fortlaufend dargestellt bleiben. Das Einreichen der Bewerbung per Fax oder als E-Mail ist nicht ausreichend.
2. Die Bewerbung ist entsprechend der Nummerierung in Ziffer III.2) zu gliedern und hat die nachgefragten Informationen in den jeweiligen Rubriken zu enthalten. Die Vergabestelle behält sich vor, nicht in den sachlich dafür vorgesehenen Rubriken enthaltene Informationen nicht zu berücksichtigen. Hinweise auf frühere Bewerbungen oder Aufträge reichen zur Nachweisführung nicht aus.
3. Unter „aktuell“ in Ziffer III.2) wird verstanden, dass das Ausstelldatum der jeweiligen Drittbescheinigung nicht älter als 12 Monate gerechnet vom Tag der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU sein darf.
4. Die Verpflichtung zur Vorlage von Drittbescheinigungen entfällt, wenn und sofern ein vergleichbares Register nicht geführt wird bzw. eine Registrierung nicht erforderlich ist. Der Bewerber hat dies nachzuweisen und zu erläutern.
5. Im Sinne der vorherigen Ziffer 4 sind ausländische Bewerber angehalten, vergleichbare Drittbescheinigungen vorzulegen. Deren Gleichwertigkeit ist nachzuweisen. Es wird dahingehend eine erschöpfende Darstellung erwartet. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die gesamte Bewerbung in deutscher Sprache zu fassen ist, also auch die jeweiligen Nachweise und Anlagen. Sollte ein amtliches Dokument oder Referenzangaben etc. nicht in deutscher Sprache gefasst sein, so muss eine wörtliche Übersetzung eines vereidigten Dolmetschers vorgelegt werden.
6. Ein Bewerber kann sich – auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft – beim Nachweis seiner Eignung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen beziehen:
a) Bieter, die von der Eignungsleihe Gebrauch machen möchten, müssen die Nachunternehmer, deren Eignung sie leihen, sofort benennen und haben die betreffenden Nachweise der Ziffern III.2.1) bis III.2.3) der Nachunternehmer mit dem Teilnahmeantrag einzureichen, wobei sich die Vorlagepflicht auf den Leistungsteil beschränkt, für den der Nachunternehmer einstehen soll. Der Nachunternehmer hat in diesem Fall nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel zur Verfügung gestellt werden.
b) Etwaige weitere Nachunternehmer (solche, die nicht zur Eignungsleihe genutzt werden) müssen im Teilnahmeantrag zunächst nicht namentlich benannt werden und die Nachweise gemäß Ziffern III.2.1) bis III.2.3) für die Nachunternehmer zunächst nicht eingereicht werden. Es muss nur der Fremdleistungsanteil angegeben werden. Die Vergabestelle behält sich allerdings vor, die sonstigen Bewerber/Bieter, die in die engere Wahl zur Teilnahme am weiteren Verfahren kommen und den Einsatz von Nachunternehmern vorsehen, vor Abschluss des Teilnahmewettbewerbs oder während des gesamten, weiteren Verfahrens aufzufordern, diese Nachunternehmer namentlich zu benennen und für deren Leistungsanteil die vorstehenden Nachweise vorzulegen.
7. Die Vergabestelle behält sich vor – ohne hierzu verpflichtet zu sein -, Erklärungen und Nachweise (auch im Bereich der Ausschlusskriterien nach Fristende) nachzufordern. Außerdem wird sich vorbehalten, eine persönliche Vorstellung eines Bewerbers oder eine Besichtigung des Unternehmens des Bewerbers oder eines Referenzprojekts zu fordern, z. B. um die Eigenerklärungen auf deren Stichhaltigkeit zu überprüfen. Ein Anspruch des Bewerbers auf eine Nachforderung oder eine persönliche Vorstellung besteht nicht.
8. Sollte bei einem solchen Audit festgestellt werden, dass im Vergabeverfahren abgegebene Eigenerklärungen des Bieters nicht zutreffen, ist die Vergabestelle berechtigt, den Bieter vom weiteren Wettbewerb auszuschließen.
9. Der Auftraggeber behält sich vor, Bewerbungen, die die Ausschlusskriterien und/oder Ausschlussfristen nicht einhalten, ohne weitere Prüfung vom weiteren Verfahren auszuschließen.
11. Fragen sind ausschließlich per E-Mail bis 7 Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist an die Kontaktstelle zu richten. Danach eingehende Fragen werden nicht berücksichtigt. Die Vergabestelle wird sich bemühen, zeitnah zu antworten.
13. Einverständnis, dass einem Vor-Ort-Besuch stattgegeben wird, um die betrieblichen Gegebenheiten – bezogen auf Prozessabläufe, Wissensmanagement und Qualitätssicherung – zu bewerten.
14. Es ist bei der Beantwortung von III.2) deutlich zu erklären, ob sich die Antworten auf den Bewerber oder dessen Rechtsvorgänger beziehen. Eine umfangreiche Erläuterung der Verhältnisse ist erwünscht, wenn sich auf einen Rechtsvorgänger bezogen wird. Dabei ist klarzustellen, ob es sich um dieselben Tätigkeiten, dasselbe Personal, dieselben Entscheidungsträger und denselben Standort usw. dreht. Zudem ist darzustellen, warum eine Umfirmierung stattgefunden hat.
B. Abschichtung.
Ermittlung der Unternehmen, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
Die zur Angebotsabgabe aufzufordernden Unternehmen werden in einem dreistufigen Verfahren ermittelt:
1. Formale Prüfung,
2. Eignungsprüfung,
3. Abschichtung.
Zu 1: Formale Prüfung
Die geforderten Nachweise und Erklärungen werden auf Vollständigkeit geprüft.
Zu 2. Eignungsprüfung.
Prüfung von vergaberechtlichen Ausschlussgründen (= Erfüllung der als Ausschlusskriterien gekennzeichneten Anforderungen).
Zu 3. Abschichtung.
Bewertet wird die Erfahrung der Bewerber mit der Erbringung von Leistungen vergleichbar mit den ausgeschriebenen Leistungen. Hierzu werden die gemäß dieser Bekanntmachung vorgelegten Angaben gewertet.
Zu 3 Abschichtung.
Für den Fall, dass die Anzahl an geeigneten Bewerbern die Zahl 6 pro Los überschreitet, erfolgt die Auswahl derjenigen Bieter, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, nach Punkt 3 Abschichtung. Die Kriterien beziehen sich auf die Register U bis X unter III.2.3):
(U)
Erfahrung in der Energiebranche in Jahren.
Anzahl > 10 Jahre = 30 Punkte,
Anzahl > 5 Jahre = 15 Punkte,
Anzahl > 3 Jahre = 7 Punkte
Anzahl zwischen 3 und 1 Jahr = 0 Punkte
Die Vergabestelle behält sich vor, ein Unternehmen mit zu geringer Erfahrung in der Energiebranche unabhängig von einer Abschichtung auszuschließen.
(V)
Relative Entwicklung der Anzahl der gesperrten Zähler der letzten zwei Jahre, nachgewiesen durch die Anzahl pro Jahr (2012/2013/2014).
Relative Entwicklung > = 10 % = 30 Punkte,
Relative Entwicklung > = 5 % = 15 Punkte,
Relative Entwicklung > = 3 % = 7 Punkte,
Relative Entwicklung < 3 % = 0 Punkte,
Die Vergabestelle behält sich vor, ein Unternehmen unabhängig von einer Abschichtung auszuschließen, wenn eine zu geringe Anzahl an gesperrten Zählern keine für den Auftrag relevante Entwicklungsberechnung möglich macht.
(W)
Relative Entwicklung der Anzahl der durchgeführten Wiederherstellungen der Anschlussnutzung der letzten 2 Jahre, nachgewiesen durch die Anzahl pro Jahr (2012/2013/2014).
Relative Entwicklung > = 10 % = 30 Punkte,
Relative Entwicklung > = 5 % = 15 Punkte,
Relative Entwicklung > = 3 % = 7 Punkte,
Relative Entwicklung < 3 % = 0 Punkte,
Die Vergabestelle behält sich vor, ein Unternehmen unabhängig von einer Abschichtung auszuschließen, wenn eine zu geringe Anzahl an gesperrten Zählern keine für den Auftrag relevante Entwicklungsberechnung möglich macht.
(X)
Relative Entwicklung der Anzahl der Auftraggeber der letzten zwei Jahre, nachgewiesen durch die Anzahl pro Jahr (2012/2013/2014).
Relative Entwicklung > = 10 % = 30 Punkte,
Relative Entwicklung > = 5 % = 15 Punkte,
Relative Entwicklung > = 3 % = 7 Punkte,
Relative Entwicklung < 3 % = 0 Punkte,
Die Vergabestelle behält sich vor, ein Unternehmen unabhängig von einer Abschichtung auszuschließen, wenn eine zu geringe Anzahl an Auftraggebern keine für den Auftrag relevante Entwicklungsberechnung möglich macht.
Die Vergabestelle ermittelt anhand der vorstehenden Angaben die erreichten Punkte innerhalb der Register U bis X. Die Addition der Register ergibt die Gesamtpunktzahl. Die 6 Bewerber mit der so ermittelten höchsten Gesamtpunktzahl pro Los werden zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
Die Vergabestelle behält sich vor, die Anzahl von 6 Bewerbern nach oben oder unten anzupassen, ohne jedoch hierzu verpflichtet zu sein.
Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 900 000 💰
1 400 000 💰
Kurze Beschreibung:
Die Soluvia Billing GmbH schreibt externe Dienstleistungen für das Forderungsmanagement im Außendienst für zwei Mandanten an drei Standorten aus. Die Soluvia Billing GmbH betreut Mandanten aus dem Bereich der Versorgungswirtschaft in den Bundesländern Baden-Württemberg, Hessen und Schleswig-Holstein und wickelt jährlich ca. 1 400 000 Verträge ab.
Die Soluvia Billing GmbH schreibt externe Dienstleistungen für das Forderungsmanagement im Außendienst für zwei Mandanten an drei Standorten aus. Die Soluvia Billing GmbH betreut Mandanten aus dem Bereich der Versorgungswirtschaft in den Bundesländern Baden-Württemberg, Hessen und Schleswig-Holstein und wickelt jährlich ca. 1 400 000 Verträge ab.
Es handelt sich bei dieser Ausschreibung um eine Dienstleistung im Außendienst: Durchführung von Unterbrechungen der Anschlussnutzung sowie deren Wiederherstellung gemäß § 19 StromGVV in Verbindung mit § 24 NAV sowie Ermittlung von Kunden, mit denen ein Vertrag gemäß §§ 2-3 StromGVV zustande gekommen ist bzw. des Anschlussnehmers gemäß § 2 NAV und/oder des Anschlussnutzers gemäß § 3 NAV (Sperren und Entsperren von Stromzählern und damit zusammenhängenden Recherchen).
Es handelt sich bei dieser Ausschreibung um eine Dienstleistung im Außendienst: Durchführung von Unterbrechungen der Anschlussnutzung sowie deren Wiederherstellung gemäß § 19 StromGVV in Verbindung mit § 24 NAV sowie Ermittlung von Kunden, mit denen ein Vertrag gemäß §§ 2-3 StromGVV zustande gekommen ist bzw. des Anschlussnehmers gemäß § 2 NAV und/oder des Anschlussnutzers gemäß § 3 NAV (Sperren und Entsperren von Stromzählern und damit zusammenhängenden Recherchen).
Vergeben werden ca. 40 000 Aufträge/Jahr an den Standorten Mannheim UND Offenbach/Main (Los 1 mit einem Volumen ca. 30 000 Aufträgen, und einem geschätzten Jahresvolumen von ca. 350 bis 550 TEUR) und/oder Kiel (Los 2 mit einem Volumen von ca. 10 000 Aufträgen und einem geschätzten Jahresvolumen von ca. 100 bis 170 000 EUR. Der interessierte Bieter kann für ein oder beide Lose antreten, Los 1 wird nicht nach Standort aufgeteilt.
Vergeben werden ca. 40 000 Aufträge/Jahr an den Standorten Mannheim UND Offenbach/Main (Los 1 mit einem Volumen ca. 30 000 Aufträgen, und einem geschätzten Jahresvolumen von ca. 350 bis 550 TEUR) und/oder Kiel (Los 2 mit einem Volumen von ca. 10 000 Aufträgen und einem geschätzten Jahresvolumen von ca. 100 bis 170 000 EUR. Der interessierte Bieter kann für ein oder beide Lose antreten, Los 1 wird nicht nach Standort aufgeteilt.
Folgende Bereitschaftszeiten sind zu garantieren: Montag bis Freitag 7:00 bis 20:00 Uhr (Lose 1 und 2), Samstag 10:00 bis 14:00 Uhr (Los 1), normale Sonntags- und Feiertagsregelung.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Forderungsmanagement im Außendienst für einen Mandanten an beiden Standorten Mannheim und Offenbach zusammen
Kurze Beschreibung: Siehe II.1.5).
Menge oder Umfang: Siehe II.1.5).
Zusätzliche Angaben zu den Losen: Siehe II.1.5).
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Forderungsmanagement im Außendienst für einen Mandanten am Standort Kiel
Menge oder Umfang: 160.000 Aufträge in 4 Jahren und 2 Losen zusammen.
Mindestzahl der möglichen Verlängerungen: 1
Höchstzahl der möglichen Verlängerungen: 2
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 21 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Mannheim, Offenbach, Kiel.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Im Folgenden werden die Worte Bieter und Bewerber als Synonyme betrachtet.
Bitte beantragen Sie zwingend bei der Kontaktstelle Anlagen für Ihre Bewerbung:
Mit dem Teilnahmeantrag ist durch den Bewerber in beschriebener Form in deutscher Sprache der Nachweis der Einhaltung folgender Bedingungen beizubringen (jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat die Unterlagen nach III.2.1) der Bekanntmachung vorzulegen:
Mit dem Teilnahmeantrag ist durch den Bewerber in beschriebener Form in deutscher Sprache der Nachweis der Einhaltung folgender Bedingungen beizubringen (jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat die Unterlagen nach III.2.1) der Bekanntmachung vorzulegen:
A: (Ausschlusskriterium):
Anschreiben mit Darstellung des Unternehmens und dessen Struktur (Branchenfokus, regionaler Fokus, kompletter Dienstleistungsumfang über die ausgeschriebene Leistung hinaus, Gründungsjahr, Anzahl der Mitarbeiter, Unternehmensstrategie, Standorte des Unternehmens).
Anschreiben mit Darstellung des Unternehmens und dessen Struktur (Branchenfokus, regionaler Fokus, kompletter Dienstleistungsumfang über die ausgeschriebene Leistung hinaus, Gründungsjahr, Anzahl der Mitarbeiter, Unternehmensstrategie, Standorte des Unternehmens).
B: (Ausschlusskriterium):
Aktueller Eintrag aus dem Berufs- oder Handelsregister des Herkunftslandes bzw. Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung.
C: (Ausschlusskriterium):
Aktueller Nachweis des Finanzamtes über die Zahlung von Steuern oder gleichwertige Bescheinigungen des Ursprungs- oder Herkunftslandes.
D: (Ausschlusskriterium):
Aktueller Nachweis des Sozialversicherungsträgers über die Zahlung von Krankenkassenbeiträgen, Unfallversicherungsbeiträgen und Rentenversicherungsbeiträgen oder gleichwertige Bescheinigungen des Ursprungs- oder Herkunftslandes.
Gesonderte eigenhändig unterzeichnete Eigenerklärung, dass keine Verurteilung wegen einer der in § 21 Abs. 1 SektVO genannten Straftatbestände erfolgt ist und keine in § 21 Abs. 4 SektVO genannten Umstände vorliegen.
Gesonderte eigenhändig unterzeichnete Eigenerklärung, dass der Bewerber oder sein Rechtsvorgänger nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt wurde. Sollte eine derartige Geldbuße verhängt worden sein, ist der Zeitpunkt der Verhängung und der des Verstoßes zu nennen sowie zu erklären und mit Nachweisen zu belegen, dass die Zuverlässigkeit im Sinne des Mindestlohngesetzes wiederhergestellt ist. Bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung der Zuverlässigkeit können solche Bewerber ausgeschlossen werden.
Gesonderte eigenhändig unterzeichnete Eigenerklärung, dass der Bewerber oder sein Rechtsvorgänger nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt wurde. Sollte eine derartige Geldbuße verhängt worden sein, ist der Zeitpunkt der Verhängung und der des Verstoßes zu nennen sowie zu erklären und mit Nachweisen zu belegen, dass die Zuverlässigkeit im Sinne des Mindestlohngesetzes wiederhergestellt ist. Bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung der Zuverlässigkeit können solche Bewerber ausgeschlossen werden.
G: (Ausschlusskriterium) – Bitte PDF Anlage MiLoG nutzen:
Unterzeichnung der Muster-Verpflichtungserklärung für Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG) oder Mindestlohngesetz (MiLoG) erfasst werden.
Erklärung des Bieters, dass er die Compliance Richtlinie für Rechtsgeschäfte mit Unternehmen des MVV Energie-Konzerns Stand Juni 2014 im Auftragsfall einhält. Die Richtlinie findet sich unter „Compliance Richtlinie Stand Juni 2014“ https://www.evo-ag.de/partner/service-fuer-lieferanten/
Erklärung des Bieters, dass er die Compliance Richtlinie für Rechtsgeschäfte mit Unternehmen des MVV Energie-Konzerns Stand Juni 2014 im Auftragsfall einhält. Die Richtlinie findet sich unter „Compliance Richtlinie Stand Juni 2014“ https://www.evo-ag.de/partner/service-fuer-lieferanten/
Erklärung des Bieters, dass er die allgemeinen Einkaufsbedingungen für alle Gesellschaften des MVV Energie-Konzerns mit Unternehmen des MVV Energie-Konzerns Stand Juni 2014 im Auftragsfall einhält. Diese werden Vertragsbestandteil sein. Die Richtlinie findet sich unter „Allgemeine Einkaufsbedingungen Stand Juni 2014 “https://www.evo-ag.de/partner/service-fuer-lieferanten/
Erklärung des Bieters, dass er die allgemeinen Einkaufsbedingungen für alle Gesellschaften des MVV Energie-Konzerns mit Unternehmen des MVV Energie-Konzerns Stand Juni 2014 im Auftragsfall einhält. Diese werden Vertragsbestandteil sein. Die Richtlinie findet sich unter „Allgemeine Einkaufsbedingungen Stand Juni 2014 “https://www.evo-ag.de/partner/service-fuer-lieferanten/
J: (Nachweis):
Vorlage Mitgliedsbescheinigung der zuständigen Berufsgenossenschaft oder vergleichbar im europäischen Ausland.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Bitte beantragen Sie zwingend bei der Kontaktstelle Anlagen für Ihre Bewerbung:
Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat die Unterlagen nach III.2.2) der Bekanntmachung vorzulegen.
K: (Ausschlusskriterium):
Aktuelle Auskunft einer Geschäftsbank des Bewerbers über die wirtschaftlichen Verhältnisse (z. B. Dauer der Geschäftsbeziehung), zur Kreditwürdigkeit (z. B. erkennbare Überschuldung) und zur Zahlungsfähigkeit.
Erklärung des Bieters, dass die Vergabestelle berechtigt ist, sich bei den in den Referenzen genannten Ansprechpartnern über deren Erfahrung informieren darf und für die Auswahl der Eignung verwerten darf.
M: (Nachweis):
Vorlage einer aktuellen Wirtschaftsauskunft, z. B. Creditreform.
N: (Nachweis):
Nachweis über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung mit Deckungssumme von mindestens 2 000 000 EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Fall.
O: (Nachweis):
Angabe des mit der nachgefragten Leistung vergleichbaren Umsatzes des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Bitte beantragen Sie zwingend bei der Kontaktstelle Anlagen für Ihre Bewerbung:
Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat die Unterlagen nach III.2.3) der Bekanntmachung vorzulegen.
Nachweis durch Eigenerklärung, dass er in der Lage ist, die Auftragsabwicklung auch in allen Unterlagen und im Schriftverkehr in deutscher Sprache durchzuführen.
Nachweis durch Eigenerklärung, dass der Bewerber im Auftragsfall in der Lage ist, folgendes sicherzustellen: Ausprägung einer Schnittstelle gemäß Vorgabe des Auftragsgebers zur Abwicklung der Aufträge mit dem SAP IS-U System des Auftraggebers.
Nachweis durch Eigenerklärung, dass der Bewerber im Auftragsfall in der Lage ist folgendes sicherzustellen: Betrieb von Hardware zur mobilen Datenerfassung (MDE) inklusive IT-Landschaft, welche in der Lage ist, Realtime (maximal im 30 Minutentakt) mit den IT-Systemen des Auftraggebers zu kommunizieren. Weiterhin Angabe seit wann die Lösung im Einsatz ist. Angabe des Produktes (eigene oder kommerzielle Lösung). Angabe, welche Funktionalitäten das eingesetzte System bietet (z. B. dynamische Routenplanung). Mindestbedingungen sind u. a. mindestens 2 Jahre Erfahrung mit der angegebenen oder qualitativ vergleichbaren Vorgängerversion; Kompatibilität mit den Systemen des Auftraggebers; Umfang und Möglichkeit der Ausweitung der für den Auftrag notwendigen Funktionalitäten.
Nachweis durch Eigenerklärung, dass der Bewerber im Auftragsfall in der Lage ist folgendes sicherzustellen: Betrieb von Hardware zur mobilen Datenerfassung (MDE) inklusive IT-Landschaft, welche in der Lage ist, Realtime (maximal im 30 Minutentakt) mit den IT-Systemen des Auftraggebers zu kommunizieren. Weiterhin Angabe seit wann die Lösung im Einsatz ist. Angabe des Produktes (eigene oder kommerzielle Lösung). Angabe, welche Funktionalitäten das eingesetzte System bietet (z. B. dynamische Routenplanung). Mindestbedingungen sind u. a. mindestens 2 Jahre Erfahrung mit der angegebenen oder qualitativ vergleichbaren Vorgängerversion; Kompatibilität mit den Systemen des Auftraggebers; Umfang und Möglichkeit der Ausweitung der für den Auftrag notwendigen Funktionalitäten.
Nachweis durch Eigenerklärung bzw. Bescheinigung des Unternehmens, dass das eingesetzte Personal nach den Branchen üblichen einschlägigen Normen wie folgt ohne Ausnahme befähigt ist. Dies betrifft insbesondere
DIN VDE 1000-10 8 (Bestellung Elektrofachkraft und AuS) (Eigenerklärung oder Bescheinigung des Bieters);
DIN VDE 0105-100 (Betrieb von elektrischen Anlagen) (Eigenerklärung oder Bescheinigung des Bieters);
DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) (Eigenerklärung oder Bescheinigung des Bieters).
Erklärung, ob im Auftragsfall auch Dienstleistungen für andere Zählerarten (Wasser, Wärmemenge, Gas) an den Standorten Los 1 und/oder Los 2 erbracht werden können.
Nachweis durch Eigenerklärung über die relative Entwicklung der Anzahl der gesperrten Zähler der letzten 2 Jahre, nachgewiesen durch die Anzahl pro Jahr (2012/2013/2014).
Nachweis durch Eigenerklärung über die relative Entwicklung der Anzahl der durchgeführten Wiederherstellungen der Anschlussnutzung der letzten 2 Jahre, nachgewiesen durch die Anzahl pro Jahr (2012/2013/2014).
Nachweis durch Eigenerklärung über die relative Entwicklung der Anzahl der Auftraggeber der letzten 2 Jahre, nachgewiesen durch die Anzahl pro Jahr (2012/2013/2014).
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß allgemeiner Einkaufsbedingungen 30 Tage netto, 14 Tage 3 % Skonto.
Verfahren
Höchstzahl der Wirtschaftsteilnehmer der Rahmenvereinbarung: 2
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 27
Mindestzahl der Bewerber: 2
Höchstzahl der Bewerber: 6
Objektive Auswahlkriterien:
Es werden pro Los (Los 1 und Los 2) maximal 6 Bewerber zugelassen. Zum Auswahlverfahren siehe VI.3).
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Nicole Pazin, Energieversorgung Offenbach AG
Adresse des Käuferprofils: http://https://www.evo-ag.de/partner/service-fuer-lieferanten/ansprechpartner-im-einkauf/ 🌏
E-Mail: http://vergabekammer@rpda.hessen.de📧
URL der Dokumente: http://https://www.evo-ag.de/partner/service-fuer-lieferanten/ansprechpartner-im-einkauf/ 🌏
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2016-07-01 📅
Datum des Endes: 2018-10-01 📅
Zusätzliche Informationen
A. Grundsätzliches:
1. Die Bewerbung ist schriftlich und eigenhändig unterschrieben in 1-facher Ausfertigung und zusätzlich in elektronischer Form auf CD-ROM oder Memory Stick einzureichen. Alle Nachweise zur Einhaltung der Teilnahmebedingungen sind zur leichteren Prüfung und Vergleichbarkeit in der Reihenfolge sortiert und hinter entsprechenden Buchstaben-Registerbögen in einem schmalen Ordner/Hefter abgeheftet abzugeben. Für die elektronische Abgabe auf Datenträger sind entsprechende Unterverzeichnisse anzulegen, die ebenfalls mit Buchstabe A bis X und fortlaufend bezeichnet sind. Sofern Anlagen als Vorlage dienen, sind diese zu nutzen Die Vorlage für Eigenerklärungen kann in einem Dokument fortlaufend dargestellt bleiben. Das Einreichen der Bewerbung per Fax oder als E-Mail ist nicht ausreichend.
1. Die Bewerbung ist schriftlich und eigenhändig unterschrieben in 1-facher Ausfertigung und zusätzlich in elektronischer Form auf CD-ROM oder Memory Stick einzureichen. Alle Nachweise zur Einhaltung der Teilnahmebedingungen sind zur leichteren Prüfung und Vergleichbarkeit in der Reihenfolge sortiert und hinter entsprechenden Buchstaben-Registerbögen in einem schmalen Ordner/Hefter abgeheftet abzugeben. Für die elektronische Abgabe auf Datenträger sind entsprechende Unterverzeichnisse anzulegen, die ebenfalls mit Buchstabe A bis X und fortlaufend bezeichnet sind. Sofern Anlagen als Vorlage dienen, sind diese zu nutzen Die Vorlage für Eigenerklärungen kann in einem Dokument fortlaufend dargestellt bleiben. Das Einreichen der Bewerbung per Fax oder als E-Mail ist nicht ausreichend.
2. Die Bewerbung ist entsprechend der Nummerierung in Ziffer III.2) zu gliedern und hat die nachgefragten Informationen in den jeweiligen Rubriken zu enthalten. Die Vergabestelle behält sich vor, nicht in den sachlich dafür vorgesehenen Rubriken enthaltene Informationen nicht zu berücksichtigen. Hinweise auf frühere Bewerbungen oder Aufträge reichen zur Nachweisführung nicht aus.
2. Die Bewerbung ist entsprechend der Nummerierung in Ziffer III.2) zu gliedern und hat die nachgefragten Informationen in den jeweiligen Rubriken zu enthalten. Die Vergabestelle behält sich vor, nicht in den sachlich dafür vorgesehenen Rubriken enthaltene Informationen nicht zu berücksichtigen. Hinweise auf frühere Bewerbungen oder Aufträge reichen zur Nachweisführung nicht aus.
3. Unter „aktuell“ in Ziffer III.2) wird verstanden, dass das Ausstelldatum der jeweiligen Drittbescheinigung nicht älter als 12 Monate gerechnet vom Tag der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU sein darf.
4. Die Verpflichtung zur Vorlage von Drittbescheinigungen entfällt, wenn und sofern ein vergleichbares Register nicht geführt wird bzw. eine Registrierung nicht erforderlich ist. Der Bewerber hat dies nachzuweisen und zu erläutern.
5. Im Sinne der vorherigen Ziffer 4 sind ausländische Bewerber angehalten, vergleichbare Drittbescheinigungen vorzulegen. Deren Gleichwertigkeit ist nachzuweisen. Es wird dahingehend eine erschöpfende Darstellung erwartet. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die gesamte Bewerbung in deutscher Sprache zu fassen ist, also auch die jeweiligen Nachweise und Anlagen. Sollte ein amtliches Dokument oder Referenzangaben etc. nicht in deutscher Sprache gefasst sein, so muss eine wörtliche Übersetzung eines vereidigten Dolmetschers vorgelegt werden.
5. Im Sinne der vorherigen Ziffer 4 sind ausländische Bewerber angehalten, vergleichbare Drittbescheinigungen vorzulegen. Deren Gleichwertigkeit ist nachzuweisen. Es wird dahingehend eine erschöpfende Darstellung erwartet. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die gesamte Bewerbung in deutscher Sprache zu fassen ist, also auch die jeweiligen Nachweise und Anlagen. Sollte ein amtliches Dokument oder Referenzangaben etc. nicht in deutscher Sprache gefasst sein, so muss eine wörtliche Übersetzung eines vereidigten Dolmetschers vorgelegt werden.
6. Ein Bewerber kann sich – auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft – beim Nachweis seiner Eignung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen beziehen:
a) Bieter, die von der Eignungsleihe Gebrauch machen möchten, müssen die Nachunternehmer, deren Eignung sie leihen, sofort benennen und haben die betreffenden Nachweise der Ziffern III.2.1) bis III.2.3) der Nachunternehmer mit dem Teilnahmeantrag einzureichen, wobei sich die Vorlagepflicht auf den Leistungsteil beschränkt, für den der Nachunternehmer einstehen soll. Der Nachunternehmer hat in diesem Fall nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel zur Verfügung gestellt werden.
a) Bieter, die von der Eignungsleihe Gebrauch machen möchten, müssen die Nachunternehmer, deren Eignung sie leihen, sofort benennen und haben die betreffenden Nachweise der Ziffern III.2.1) bis III.2.3) der Nachunternehmer mit dem Teilnahmeantrag einzureichen, wobei sich die Vorlagepflicht auf den Leistungsteil beschränkt, für den der Nachunternehmer einstehen soll. Der Nachunternehmer hat in diesem Fall nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel zur Verfügung gestellt werden.
b) Etwaige weitere Nachunternehmer (solche, die nicht zur Eignungsleihe genutzt werden) müssen im Teilnahmeantrag zunächst nicht namentlich benannt werden und die Nachweise gemäß Ziffern III.2.1) bis III.2.3) für die Nachunternehmer zunächst nicht eingereicht werden. Es muss nur der Fremdleistungsanteil angegeben werden. Die Vergabestelle behält sich allerdings vor, die sonstigen Bewerber/Bieter, die in die engere Wahl zur Teilnahme am weiteren Verfahren kommen und den Einsatz von Nachunternehmern vorsehen, vor Abschluss des Teilnahmewettbewerbs oder während des gesamten, weiteren Verfahrens aufzufordern, diese Nachunternehmer namentlich zu benennen und für deren Leistungsanteil die vorstehenden Nachweise vorzulegen.
b) Etwaige weitere Nachunternehmer (solche, die nicht zur Eignungsleihe genutzt werden) müssen im Teilnahmeantrag zunächst nicht namentlich benannt werden und die Nachweise gemäß Ziffern III.2.1) bis III.2.3) für die Nachunternehmer zunächst nicht eingereicht werden. Es muss nur der Fremdleistungsanteil angegeben werden. Die Vergabestelle behält sich allerdings vor, die sonstigen Bewerber/Bieter, die in die engere Wahl zur Teilnahme am weiteren Verfahren kommen und den Einsatz von Nachunternehmern vorsehen, vor Abschluss des Teilnahmewettbewerbs oder während des gesamten, weiteren Verfahrens aufzufordern, diese Nachunternehmer namentlich zu benennen und für deren Leistungsanteil die vorstehenden Nachweise vorzulegen.
7. Die Vergabestelle behält sich vor – ohne hierzu verpflichtet zu sein -, Erklärungen und Nachweise (auch im Bereich der Ausschlusskriterien nach Fristende) nachzufordern. Außerdem wird sich vorbehalten, eine persönliche Vorstellung eines Bewerbers oder eine Besichtigung des Unternehmens des Bewerbers oder eines Referenzprojekts zu fordern, z. B. um die Eigenerklärungen auf deren Stichhaltigkeit zu überprüfen. Ein Anspruch des Bewerbers auf eine Nachforderung oder eine persönliche Vorstellung besteht nicht.
7. Die Vergabestelle behält sich vor – ohne hierzu verpflichtet zu sein -, Erklärungen und Nachweise (auch im Bereich der Ausschlusskriterien nach Fristende) nachzufordern. Außerdem wird sich vorbehalten, eine persönliche Vorstellung eines Bewerbers oder eine Besichtigung des Unternehmens des Bewerbers oder eines Referenzprojekts zu fordern, z. B. um die Eigenerklärungen auf deren Stichhaltigkeit zu überprüfen. Ein Anspruch des Bewerbers auf eine Nachforderung oder eine persönliche Vorstellung besteht nicht.
8. Sollte bei einem solchen Audit festgestellt werden, dass im Vergabeverfahren abgegebene Eigenerklärungen des Bieters nicht zutreffen, ist die Vergabestelle berechtigt, den Bieter vom weiteren Wettbewerb auszuschließen.
9. Der Auftraggeber behält sich vor, Bewerbungen, die die Ausschlusskriterien und/oder Ausschlussfristen nicht einhalten, ohne weitere Prüfung vom weiteren Verfahren auszuschließen.
11. Fragen sind ausschließlich per E-Mail bis 7 Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist an die Kontaktstelle zu richten. Danach eingehende Fragen werden nicht berücksichtigt. Die Vergabestelle wird sich bemühen, zeitnah zu antworten.
13. Einverständnis, dass einem Vor-Ort-Besuch stattgegeben wird, um die betrieblichen Gegebenheiten – bezogen auf Prozessabläufe, Wissensmanagement und Qualitätssicherung – zu bewerten.
14. Es ist bei der Beantwortung von III.2) deutlich zu erklären, ob sich die Antworten auf den Bewerber oder dessen Rechtsvorgänger beziehen. Eine umfangreiche Erläuterung der Verhältnisse ist erwünscht, wenn sich auf einen Rechtsvorgänger bezogen wird. Dabei ist klarzustellen, ob es sich um dieselben Tätigkeiten, dasselbe Personal, dieselben Entscheidungsträger und denselben Standort usw. dreht. Zudem ist darzustellen, warum eine Umfirmierung stattgefunden hat.
14. Es ist bei der Beantwortung von III.2) deutlich zu erklären, ob sich die Antworten auf den Bewerber oder dessen Rechtsvorgänger beziehen. Eine umfangreiche Erläuterung der Verhältnisse ist erwünscht, wenn sich auf einen Rechtsvorgänger bezogen wird. Dabei ist klarzustellen, ob es sich um dieselben Tätigkeiten, dasselbe Personal, dieselben Entscheidungsträger und denselben Standort usw. dreht. Zudem ist darzustellen, warum eine Umfirmierung stattgefunden hat.
B. Abschichtung.
Ermittlung der Unternehmen, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
Die zur Angebotsabgabe aufzufordernden Unternehmen werden in einem dreistufigen Verfahren ermittelt:
1. Formale Prüfung,
2. Eignungsprüfung,
3. Abschichtung.
Zu 1: Formale Prüfung
Die geforderten Nachweise und Erklärungen werden auf Vollständigkeit geprüft.
Zu 2. Eignungsprüfung.
Prüfung von vergaberechtlichen Ausschlussgründen (= Erfüllung der als Ausschlusskriterien gekennzeichneten Anforderungen).
Zu 3. Abschichtung.
Bewertet wird die Erfahrung der Bewerber mit der Erbringung von Leistungen vergleichbar mit den ausgeschriebenen Leistungen. Hierzu werden die gemäß dieser Bekanntmachung vorgelegten Angaben gewertet.
Zu 3 Abschichtung.
Für den Fall, dass die Anzahl an geeigneten Bewerbern die Zahl 6 pro Los überschreitet, erfolgt die Auswahl derjenigen Bieter, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, nach Punkt 3 Abschichtung. Die Kriterien beziehen sich auf die Register U bis X unter III.2.3):
Für den Fall, dass die Anzahl an geeigneten Bewerbern die Zahl 6 pro Los überschreitet, erfolgt die Auswahl derjenigen Bieter, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, nach Punkt 3 Abschichtung. Die Kriterien beziehen sich auf die Register U bis X unter III.2.3):
(U)
Erfahrung in der Energiebranche in Jahren.
Anzahl > 10 Jahre = 30 Punkte,
Anzahl > 5 Jahre = 15 Punkte,
Anzahl > 3 Jahre = 7 Punkte
Anzahl zwischen 3 und 1 Jahr = 0 Punkte
Die Vergabestelle behält sich vor, ein Unternehmen mit zu geringer Erfahrung in der Energiebranche unabhängig von einer Abschichtung auszuschließen.
(V)
Relative Entwicklung der Anzahl der gesperrten Zähler der letzten zwei Jahre, nachgewiesen durch die Anzahl pro Jahr (2012/2013/2014).
Relative Entwicklung > = 10 % = 30 Punkte,
Relative Entwicklung > = 5 % = 15 Punkte,
Relative Entwicklung > = 3 % = 7 Punkte,
Relative Entwicklung < 3 % = 0 Punkte,
Die Vergabestelle behält sich vor, ein Unternehmen unabhängig von einer Abschichtung auszuschließen, wenn eine zu geringe Anzahl an gesperrten Zählern keine für den Auftrag relevante Entwicklungsberechnung möglich macht.
(W)
Relative Entwicklung der Anzahl der durchgeführten Wiederherstellungen der Anschlussnutzung der letzten 2 Jahre, nachgewiesen durch die Anzahl pro Jahr (2012/2013/2014).
(X)
Relative Entwicklung der Anzahl der Auftraggeber der letzten zwei Jahre, nachgewiesen durch die Anzahl pro Jahr (2012/2013/2014).
Die Vergabestelle behält sich vor, ein Unternehmen unabhängig von einer Abschichtung auszuschließen, wenn eine zu geringe Anzahl an Auftraggebern keine für den Auftrag relevante Entwicklungsberechnung möglich macht.
Die Vergabestelle ermittelt anhand der vorstehenden Angaben die erreichten Punkte innerhalb der Register U bis X. Die Addition der Register ergibt die Gesamtpunktzahl. Die 6 Bewerber mit der so ermittelten höchsten Gesamtpunktzahl pro Los werden zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
Die Vergabestelle ermittelt anhand der vorstehenden Angaben die erreichten Punkte innerhalb der Register U bis X. Die Addition der Register ergibt die Gesamtpunktzahl. Die 6 Bewerber mit der so ermittelten höchsten Gesamtpunktzahl pro Los werden zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
Die Vergabestelle behält sich vor, die Anzahl von 6 Bewerbern nach oben oder unten anzupassen, ohne jedoch hierzu verpflichtet zu sein.