Fortführung des BQ-Portals – www.bq-portal.de – des Informationsportals für ausländische Berufsqualifikationen
Mit dem am 1.4.2012 in Kraft getretenen Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen (kurz „Anerkennungsgesetz“) haben Personen, die im Ausland einen Ausbildungsnachweis erworben haben und darlegen im Inland eine ihrer Berufsqualifikation entsprechende Erwerbstätigkeit aufnehmen zu wollen, einen Rechtsanspruch auf Überprüfung der Gleichwertigkeit ihrer ausländischen Berufsqualifikation mit einem deutschen Berufsabschluss (§ 2 Absatz 2 Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz – BQFG).
Das BQ-Portal ist eine onlinebasierte Wissens- und Arbeitsplattform für zuständige Stellen im Kammerbereich (Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Kammern der freien Berufe, Landwirtschaftskammern und weitere zuständige Stellen laut § 8 BQFG). Es liefert umfassende Informationen und Arbeitshilfen zu ausländischen Berufsqualifikationen und Berufsbildungssystemen. Auf
www.bq-portal.de finden zuständige Stellen und Unternehmen umfassende Informationen, um ausländische Aus- und Fortbildungsabschlüsse besser, schneller und einheitlich bewerten und einschätzen zu können.
Weiteres siehe Leistungsbeschreibung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-12-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-11-05.
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
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Dokument |
2015-11-05
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Auftragsbekanntmachung
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2015-11-10
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Ergänzende Angaben
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