Fortführung GW-Modellierung (Rahmenvertrag)

Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW

Gegenstand dieser Ausschreibung ist ein Rahmenvertrag mit einem Unternehmen über die Weiterentwicklung des Grundwasser-Großraummodells im Rheinischen Braunkohlerevier für den Prognosezeitraum bis 2 200. Der Auftrag umfasst insbesondere die Aktualisierung, Pflege, Varianten- und Prognoserechnung unter Berücksichtigung neuer geologischer Erkenntnisse, die Erstellung von Flurabstandskarten und zukünftige Erweiterung des bisherigen Drei-Schollen-Modells.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-12-07. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-11-04.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-11-04 Auftragsbekanntmachung
2016-04-19 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2015-11-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Bereich Geotechnik
Menge oder Umfang: Vgl. II. 1.5).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Bereich Geotechnik 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Postanschrift: Leibnizstraße 10
Postleitzahl: 45659
Postort: Recklinghausen
Kontakt
Internetadresse: http://www.lanuv.nrw.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@lanuv.nrw.de 📧
Telefon: +49 23613050 📞
Fax: +49 23613053268 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-11-04 📅
Einreichungsfrist: 2015-12-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-11-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 216-394368
ABl. S-Ausgabe: 216
Zusätzliche Informationen
(1) Das LANUV führt dieses Vergabeverfahren nach den Vorschriften des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Vergabeverordnung (VgV), der Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) sowie des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW) und der Rechtsverordnung zum Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (RVO TVgG-NRW) durch. (2) Der ausgeschriebene Auftrag wird einheitlich vergeben. Einer Aufteilung in Fach- oder Teillose stehen wirtschaftliche und technische Gründe entgegen (§ 97 Abs. 3 S. 3 GWB), insbesondere zur Gewährleistung der zwingend erforderlichen methodischen Einheitlichkeit der Leistungserbringung. (3) Der ausgeschriebene Auftrag wird auch im Anwendungsbereich der VOF als Rahmenvertrag mit einem Auftragnehmer geschlossen (vgl. Richtlinie 2004/18/EG vom 31.3.2004 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge bzw. Art. 33 Richtlinie 2014/24/EU vom 26.2.2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG). (4) Die Vordrucke für den Teilnahmewettbewerb können bis zum Ablauf der Teilnahmeantragsfrist auf dem Vergabemarktplatz NRW (www.evergabe.nrw.de) abgefordert werden. (5) Bewerberfragen sind bis spätestens zum 26.11.2015 über den Vergabemarktplatz des Landes NRW an die unter I.1) angegebene Kontaktstelle zu richten. Die Beantwortung der bis zu diesem Zeitpunkt gestellten Bewerberfragen erfolgt bis spätestens 27.11.2015. (6) Die schriftlichen Teilnahmeanträge sind in einem verschlossenen und gekennzeichneten Umschlag einzureichen. Zur Kennzeichnung des verschlossenen Umschlages werden Sie gebeten, den Vordruck VOL 9a außen auf dem Umschlag anzubringen. (7) Das LANUV wird nur den im Teilnahmewettbewerb zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bietern die Vergabeunterlagen zur Verfügung stellen. (8) Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen des Bewerbers/Bieters für die Erstellung und Einreichung eines Teilnahmeantrags/Angebots sowie die Teilnahme an etwaigen Verhandlungen findet durch den Auftraggeber nicht statt. (9) Bieter sowie deren Vertreter/Bevollmächtigte sind bei der Öffnung der Teilnahmeanträge und Angebote nicht zugelassen. Bekanntmachungs-ID: CXPNYRCYEPF.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Ausschreibung ist ein Rahmenvertrag mit einem Unternehmen über die Weiterentwicklung des Grundwasser-Großraummodells im Rheinischen Braunkohlerevier für den Prognosezeitraum bis 2 200. Der Auftrag umfasst insbesondere die Aktualisierung, Pflege, Varianten- und Prognoserechnung unter Berücksichtigung neuer geologischer Erkenntnisse, die Erstellung von Flurabstandskarten und zukünftige Erweiterung des bisherigen Drei-Schollen-Modells.
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Dauer: 48 Monate
Referenznummer: 13060/52/EU

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Unterschriebene Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß § 4 Abs. 6 und Abs. 9 VOF.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Mindestens eine Referenz über ein mit dem Auftragsgegenstand vergleichbares Projekt, abgeschlossen in den letzten 3 Jahren (Stichtag: Ablauf der Teilnahmeantragsfrist), mit welcher der Bewerber umfangreiche Erfahrungen mit der Anwendung und möglichen Modifikation des Programms FEFLOW nachweist.
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2. Mindestens eine Referenz über ein mit dem Auftragsgegenstand vergleichbares Projekt, abgeschlossen in den letzten 3 Jahren (Stichtag: Ablauf der Teilnahmeantragsfrist), mit welcher der Bewerber umfangreiche Erfahrungen mit der Simulation von Tagebauen und Restseen mit dem Programm FEFLOW nachweist.
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3. Mindestens eine Referenz über ein mit dem Auftragsgegenstand vergleichbares Projekt, abgeschlossen in den letzten 3 Jahren (Stichtag: Ablauf der Teilnahmeantragsfrist), mit welcher der Bewerber umfangreiche Erfahrungen mit der instationären Kalibrierung eines 3D-Grundwassermodells, welches mehrere Grundwasserstockwerke und mehrere geologische Schollen umfasst, mit dem Programm FEFLOW nachweist.
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4. Mindestens eine Referenz über ein mit dem Auftragsgegenstand vergleichbares Projekt, abgeschlossen in den letzten 3 Jahren (Stichtag: Ablauf der Teilnahmeantragsfrist), mit welcher der Bewerber umfangreiche Erfahrungen mit räumlicher Erweiterung oder Neuaufbau eines Grundwassermodells mit dem Programm FEFLOW über Schollenränder hinaus nachweist.
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5. Mindestens eine Referenz über ein mit dem Auftragsgegenstand vergleichbares Projekt, abgeschlossen in den letzten 3 Jahren (Stichtag: Ablauf der Teilnahmeantragsfrist), mit welcher der Bewerber umfangreiche Erfahrungen mit der Aktualisierung von Modelleingangsdaten (Geologie, zeitlich abhängige Daten) für das Programm FEFLOW nachweist.
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6. Mindestens eine Referenz über ein mit dem Auftragsgegenstand vergleichbares Projekt, abgeschlossen in den letzten 3 Jahren (Stichtag: Ablauf der Teilnahmeantragsfrist), mit welcher der Bewerber umfangreiche Erfahrungen in der Erstellung von Bilanzen für (Modell-)Teilräume mit dem Programm FEFLOW nachweist.
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7. Mindestens eine Referenz über ein mit dem Auftragsgegenstand vergleichbares Projekt, abgeschlossen in den letzten drei Jahren (Stichtag: Ablauf der Teilnahmeantragsfrist), mit welcher der Bewerber umfangreiche Kenntnisse der Hydrogeologie im Rheinischen Braunkohlenrevier nachweist.
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8. Mindestens eine Referenz über ein mit dem Auftragsgegenstand vergleichbares Projekt, abgeschlossen in den letzten drei Jahren (Stichtag: Ablauf der Teilnahmeantragsfrist), mit welcher der Bewerber umfangreiche Erfahrungen und Kenntnisse im sicheren Umgang mit umfangreichen Datenbanksystemen (mindestens ACCESS) darlegt.
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Der Bewerber muss die vorgenannten Referenzanforderungen (1. bis 8.) kumulativ erfüllen. Es ist dabei nicht erforderlich, dass für die Erfüllung der genannten Anforderungen jeweils unterschiedliche Referenzprojekte eingereicht werden, d.h. der Bewerber kann die Referenzanforderungen z.B. auch durch ein Projekt, welches die Anforderungen 1. bis 8. vollständig erfüllt, nachweisen.
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Hinsichtlich jedes Referenzprojektes sind mindestens folgende Angaben vom Bewerber in seinem Teilnahmeantrag zu machen:
1. Projektbezeichnung;
2. Projektzeitraum (Beginn und Abschluss);
3. Referenzauftragnehmer;
4. Referenzauftraggeber;
5. Ansprechpartner beim Referenzauftraggeber (einschließlich Kontaktdaten, insbesondere Telefonnummer, E-Mail-Adresse und postalische Adresse);
6. Auftragsvolumen;
7. Projektbeschreibung;
8. Aufgabe des Bewerbers im Projekt (z. B.: Projektleitung, Modellierung, Datenaufbereitung, Ergebnisauswertung, Ergebnisdarstellung).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Gemäß Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend.
Sonstige besondere Bedingungen:
Es wird gem. § 8 Abs. 1 TVgG-NRW (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die gem. § 4 TVgG-NRW erforderlichen Verpflichtungserklärungen zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienst- und Bauleistungen unter Berücksichtigung der Vorgaben des TVgG-NRW nach Anlage 1 der Verordnung zum TVgG-NRW (RVO TVgG-NRW) mit dem Angebot (nicht dem Teilnahmeantrag) abzugeben haben.
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Weiterhin werden die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Erfüllung der Verpflichtungen zur Tariftreue und Mindestentlohnung nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (BVB TVgG-NRW/VOL) für die Vergabe von Dienstleistungen Vertragsbestandteil.
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Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter die Verpflichtungserklärung nach § 19 TVgG-NRW zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie nach Anlage 2 der RVO TVgG-NRW mit dem Angebot (nicht dem Teilnahmeantrag) abzugeben haben.
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Vertraglich wird der Auftragnehmer gemäß § 9 Abs. 3 Nr. 3 TVgG NRW dazu verpflichtet, die Nachunternehmer davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt.
Daneben wird der Auftragnehmer gemäß § 9 Abs. 3 Nr. 5 TVgG-NRW vertraglich dazu verpflichtet, den Nachunternehmern keine, insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise, ungünstigeren Bedingungenaufzuerlegen als sie zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber vereinbart werden.
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Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 4
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle – FB 15
URL der Teilnahme: http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ 🌏
URL der Dokumente: http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ 🌏

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 13060/52/EU
Zusätzliche Informationen
(1) Das LANUV führt dieses Vergabeverfahren nach den Vorschriften des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Vergabeverordnung (VgV), der Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) sowie des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW) und der Rechtsverordnung zum Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (RVO TVgG-NRW) durch.
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(2) Der ausgeschriebene Auftrag wird einheitlich vergeben. Einer Aufteilung in Fach- oder Teillose stehen wirtschaftliche und technische Gründe entgegen (§ 97 Abs. 3 S. 3 GWB), insbesondere zur Gewährleistung der zwingend erforderlichen methodischen Einheitlichkeit der Leistungserbringung.
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(3) Der ausgeschriebene Auftrag wird auch im Anwendungsbereich der VOF als Rahmenvertrag mit einem Auftragnehmer geschlossen (vgl. Richtlinie 2004/18/EG vom 31.3.2004 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge bzw. Art. 33 Richtlinie 2014/24/EU vom 26.2.2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG).
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(4) Die Vordrucke für den Teilnahmewettbewerb können bis zum Ablauf der Teilnahmeantragsfrist auf dem Vergabemarktplatz NRW (www.evergabe.nrw.de) abgefordert werden.
(5) Bewerberfragen sind bis spätestens zum 26.11.2015 über den Vergabemarktplatz des Landes NRW an die unter I.1) angegebene Kontaktstelle zu richten. Die Beantwortung der bis zu diesem Zeitpunkt gestellten Bewerberfragen erfolgt bis spätestens 27.11.2015.
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(6) Die schriftlichen Teilnahmeanträge sind in einem verschlossenen und gekennzeichneten Umschlag einzureichen. Zur Kennzeichnung des verschlossenen Umschlages werden Sie gebeten, den Vordruck VOL 9a außen auf dem Umschlag anzubringen.
(7) Das LANUV wird nur den im Teilnahmewettbewerb zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bietern die Vergabeunterlagen zur Verfügung stellen.
(8) Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen des Bewerbers/Bieters für die Erstellung und Einreichung eines Teilnahmeantrags/Angebots sowie die Teilnahme an etwaigen Verhandlungen findet durch den Auftraggeber nicht statt.
(9) Bieter sowie deren Vertreter/Bevollmächtigte sind bei der Öffnung der Teilnahmeanträge und Angebote nicht zugelassen.
Bekanntmachungs-ID: CXPNYRCYEPF.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und Präklusionsregelungen gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
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§ 107 Abs. 3 Satz 1 GWB lautet:
„Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind“.
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrensgemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
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Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf die Fristen des § 101a GWB hin. Die Vergabestelle wird gemäß § 101a GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 101a Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information per Telefax oder E-Mail erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 101a Abs. 1 Satz 3 und 4 GWB). Die Frist beginnt am Tag der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 101a Abs. 1 Satz 5 GWB.
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§ 101a Abs. 1 GWB lautet:
„Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an“.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2015/S 216-394368 (2015-11-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-04-19)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Kontakt
E-Mail: veraabestelle@lanuv.nrw.de 📧
Telefon: +492361/305-3216 📞
Fax: +492361/305-3268 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-04-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-04-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 085-151132
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 216-394368
ABl. S-Ausgabe: 85

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW, Auf dem Draap 25, 40221 Düsseldorf.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-04-12 📅
Name: GCI GmbH
Postanschrift: Bahnhofstraße 19
Postort: Königs Wusterhausen
Postleitzahl: 15711
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Frau Verena Meyer

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen, c/o Bezirksregierung Münster
Telefon: +49251/411-10 📞
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Postort: Münster
Quelle: OJS 2016/S 085-151132 (2016-04-19)