Die Stadt Borken im westlichen Münsterland in Nordrhein-Westfalen beabsichtigt im Rahmen eines Vergabeverfahrens mit einem europaweiten vorgeschalteten Bewerbungsverfahren im „Alten Rathaus Borken“ – dem heutigen Stadtmuseum – ein Forum für Kunst und Gegenwart zu schaffen. Entstehen soll ein Ort der Begegnung, des Erlebens und Erfahrens. Die Stadt Borken beabsichtigt die Planungsleistungen nach HOAI § 34 Leistungsphasen 1-9 zu vergeben. Die Beauftragung soll stufenweise an einen Bieter erfolgen. Beabsichtigt ist zunächst die Vergabe der Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-3. Im Falle eines positiven Baubeschlusses durch den Rat der Stadt Borken wird die Weiterbeauftragung mit den Leistungsphasen in Aussicht gestellt. Die Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-3 sollen noch in 2015 erbracht werden. Die weitergehenden Planungen ab Leistungsphase 4 sollen ab Anfang 2016 erfolgen, so dass noch im Präsentationsjahr der Regionale 2016 mit den Bauarbeiten begonnen werden kann. Die Baumaßnahme wird voraussichtlich mit öffentlichen Mitteln gefördert, so dass hier strenge formale Anforderungen sowie Kosten- und Terminvorgaben einzuhalten sind. Die voraussichtlichen Baukosten einschließlich MwSt. werden nach DIN 276 für die Kostengruppe 300 mit 1.993.180 EUR und für die Kostengruppe 400 mit 711.830 EUR angenommen. Begleitend zur Planung der Hochbaumaßnahme müssen die Arbeitsergebnisse mit weiteren Fachplanern für die technische Ausrüstung und Tragwerksplanung abgestimmt und berücksichtigt werden. Ebenso werden parallel zur Planung und Realisierung der Hochbaumaßnahmen „Altes Rathaus Borken“ weitere Planungs- und Baumaßnahmen im Umfeld stattfinden. Zu nennen sind hier die Neugestaltung des angrenzenden De-Wynen-Platzes sowie die Planung und Realisierung der Ausstellungskonzeption. Diese Maßnahmen sind nicht Gegenstand des hiesigen Vergabeverfahrens, jedoch wird hierdurch ein entsprechender Koordinationsaufwand mit anderen Fachplanern, Gremien und dem Auftraggeber erforderlich werden. Der Planer muss auch für Fragen in gemeindlichen Gremien, bei Bürgerinformationsterminen, bei Anliegerbeteiligungen und auch bei Fragen der städtischen Fachbereiche sowie der Verwaltungsvorstände zur Verfügung stehen. Zudem wird erwartet, dass eine detaillierte Kosten- und Bauablaufplanung erarbeitet und eingehalten wird. Aufgabe Die Stadt Borken beabsichtigt im „Alten Rathaus Borken“ ein Forum für Kunst und Gegenwart zu schaffen. Entstehen soll ein Ort der Begegnung, des Erlebens und Erfahrens. Derzeit beherbergt das Gebäudeensemble, bestehend aus dem Rathausbau der 1950er-Jahre und der historischen Heilig-Geist-Kirche, das Stadtmuseum Borken. Im Erdgeschoss befindet sich eine Passage, die zum einen als direkter Durchgang zwischen Markt und De-Wynen-Platz fungiert und zum anderen den Eingang zu zwei Ladenlokalen (städtische Tourist-Info und ein Einzelhandelsgeschäft) und zum Stadtmuseum bietet. Diese Passage wurde im Zuge von Umbauarbeiten in der 1980er-Jahren geschaffen. Das Gebäude der Heilig-Geist-Kirche steht unter Denkmalschutz. Für die angebauten Gebäudeteile besteht Ensembleschutz. Im Zuge der Regionale 2016 wurde der Gedanke einer Umgestaltung vom Stadtmuseum hin zu einem Forum für Kunst und Gegenwart entwickelt. Eine tragende Säule hierbei ist neben der inhaltlichen Weiterentwicklung die Umgestaltung des Gebäudeensembles. Hierzu wurden seit 2009 verschiedene aufeinander aufbauende und der inhaltlichen Entwicklung angepasste Vorentwürfe im Rahmen von Machbarkeits- und Projektstudien erarbeitet. Eingebettet in das erweiterte integrierte Handlungskonzept für die Innenstadt, soll das Gebäudeensemble des „Alten Rathauses“ auf seine ursprüngliche Kubatur zurückgebaut und künftig als „Forum für Kunst und Gegenwart“ sowie als Sitz der Tourist-Information genutzt werden. Hierfür soll der bisherige Passagenbereich zu einem Foyer, welches sowohl vom Marktplatz als auch vom De-Wynen-Platz erschlossen wird, umgebaut werden. Neben den damit verbundenen Umbauarbeiten soll auch eine energetische Ertüchtigung des Gebäudes sowie eine Neuordnung der Ausstellungsbereiche mit der Schaffung unterschiedlicher Klimazonen, die den musealen Anforderungen gerecht werden, einhergehen. Den Belangen der Barrierefreiheit soll durch eine, alle Ebenen erschließende Aufzuganlage sowie Rampenanlagen und Platzgestaltung Rechnung getragen werden. Dem zukünftigen Foyer mit seiner multifunktionalen Nutzung als Eingang des Stadtmuseums und Sitz der Tourist-Information kommt fortan eine besondere funktionale Bedeutung zu. Es ist eine einladende Gestaltung der Zugangssituation sowie eine gute Durchläufigkeit des Foyers als Ersatz für die im Bestand vorhandene Passage gewünscht. Die unterschiedlichen Höhenlagen der Plätze untereinander, wie auch die unterschiedlichen Fußbodenhöhen im Erdgeschosses der Heilig-Geist-Kirche und dem Rathausbau, stellen hier besondere Anforderungen an die Planung da. Folgende Aspekte bedürfen besonderer Beachtung: die Integration der Tourist-Information, eine attraktive Gestaltung der Eingangssituation sowohl vom Marktplatz, als auch vom De-Wynen-Platz, die sicherheits- und klimatechnische Abkoppelung des Museumsteils vom Foyer, das Vermeiden von Zugerscheinungen durch die gegenüberliegenden Erschließungen sowie die Gewährleistung der Barrierefreiheit trotz unterschiedlicher Höhenlagen. Im Rahmen des Verhandlungsverfahrens wird von den Teilnehmern eine Überarbeitung des neuen Foyers – in Form einer Arbeitsprobe – gefordert. Hierbei soll für den Teilbereich des Foyers unter Beachtung der vorgenannten Aspekte eine konzeptionelle Überarbeitung auf Basis des letzten Planungsstandes der Projektstudie erfolgen. Der Umfang der Ausarbeitung ist begrenzt auf eine konzeptionelle Grundrisszeichnung und Schnittzeichnung mit Höhenangaben, eine aussagekräftige Ansichtszeichnung der Zugangssituationen sowie die Erläuterung zu den Aspekten der Barrierefreiheit, den funktionalen Zusammenhängen und des Erschließungskonzeptes. Aufwandsentschädigung Für die Überarbeitung des Foyers wird jedem Teilnehmer am Verhandlungsverfahren eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 2.500 EUR brutto erstattet. Insofern nicht fünf Teilnehmer an dem Vergabeverfahren teilnehmen werden, wird die Gesamtsumme in Höhe von 12.500 EUR brutto gleichmäßig auf die Teilnehmerzahl aufgeteilt. Voraussichtliche (!) Terminkette 01.07.2015: Beginn europaweite Veröffentlichung 31.07.2015: Ende europaweite Veröffentlichung 03.08.2015, 12.00 Uhr: Abgabetermin Teilnahmeunterlagen 10.08.2015: Auswahl-/Lostermin 11.08.2015: Bereitstellung der Unterlagen für das Vergabeverfahren 28.08.2015, 12.00 Uhr: Abgabe der Unterlagen 08.09.2015: Vergabegespräche.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-08-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-06-30.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-06-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architekturbüros
Menge oder Umfang: § 34 HOAI, Leistungsphasen 1 – 9.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architekturbüros📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Borken
Postanschrift: Im Piepershagen 17
Postleitzahl: 46325
Postort: Borken
Kontakt
Internetadresse: http://www.borken.de🌏
E-Mail: vergabe@borken.de📧
Telefon: +49 2861939139📞
Fax: +49 286193962920 📠
Folgende Teilnehmer sind bereits ausgewählt: Pfeiffer Ellermann Preckel Architekten und Stadtplaner BDA, Münster.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Borken im westlichen Münsterland in Nordrhein-Westfalen beabsichtigt im Rahmen eines Vergabeverfahrens mit einem europaweiten vorgeschalteten Bewerbungsverfahren im „Alten Rathaus Borken“ – dem heutigen Stadtmuseum – ein Forum für Kunst und Gegenwart zu schaffen. Entstehen soll ein Ort der Begegnung, des Erlebens und Erfahrens.
Die Stadt Borken im westlichen Münsterland in Nordrhein-Westfalen beabsichtigt im Rahmen eines Vergabeverfahrens mit einem europaweiten vorgeschalteten Bewerbungsverfahren im „Alten Rathaus Borken“ – dem heutigen Stadtmuseum – ein Forum für Kunst und Gegenwart zu schaffen. Entstehen soll ein Ort der Begegnung, des Erlebens und Erfahrens.
Die Stadt Borken beabsichtigt die Planungsleistungen nach HOAI § 34 Leistungsphasen 1-9 zu vergeben. Die Beauftragung soll stufenweise an einen Bieter erfolgen. Beabsichtigt ist zunächst die Vergabe der Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-3. Im Falle eines positiven Baubeschlusses durch den Rat der Stadt Borken wird die Weiterbeauftragung mit den Leistungsphasen in Aussicht gestellt. Die Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-3 sollen noch in 2015 erbracht werden. Die weitergehenden Planungen ab Leistungsphase 4 sollen ab Anfang 2016 erfolgen, so dass noch im Präsentationsjahr der Regionale 2016 mit den Bauarbeiten begonnen werden kann.
Die Stadt Borken beabsichtigt die Planungsleistungen nach HOAI § 34 Leistungsphasen 1-9 zu vergeben. Die Beauftragung soll stufenweise an einen Bieter erfolgen. Beabsichtigt ist zunächst die Vergabe der Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-3. Im Falle eines positiven Baubeschlusses durch den Rat der Stadt Borken wird die Weiterbeauftragung mit den Leistungsphasen in Aussicht gestellt. Die Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-3 sollen noch in 2015 erbracht werden. Die weitergehenden Planungen ab Leistungsphase 4 sollen ab Anfang 2016 erfolgen, so dass noch im Präsentationsjahr der Regionale 2016 mit den Bauarbeiten begonnen werden kann.
Die Baumaßnahme wird voraussichtlich mit öffentlichen Mitteln gefördert, so dass hier strenge formale Anforderungen sowie Kosten- und Terminvorgaben einzuhalten sind. Die voraussichtlichen Baukosten einschließlich MwSt. werden nach DIN 276 für die Kostengruppe 300 mit 1.993.180 EUR und für die Kostengruppe 400 mit 711.830 EUR angenommen.
Die Baumaßnahme wird voraussichtlich mit öffentlichen Mitteln gefördert, so dass hier strenge formale Anforderungen sowie Kosten- und Terminvorgaben einzuhalten sind. Die voraussichtlichen Baukosten einschließlich MwSt. werden nach DIN 276 für die Kostengruppe 300 mit 1.993.180 EUR und für die Kostengruppe 400 mit 711.830 EUR angenommen.
Begleitend zur Planung der Hochbaumaßnahme müssen die Arbeitsergebnisse mit weiteren Fachplanern für die technische Ausrüstung und Tragwerksplanung abgestimmt und berücksichtigt werden. Ebenso werden parallel zur Planung und Realisierung der Hochbaumaßnahmen „Altes Rathaus Borken“ weitere Planungs- und Baumaßnahmen im Umfeld stattfinden. Zu nennen sind hier die Neugestaltung des angrenzenden De-Wynen-Platzes sowie die Planung und Realisierung der Ausstellungskonzeption. Diese Maßnahmen sind nicht Gegenstand des hiesigen Vergabeverfahrens, jedoch wird hierdurch ein entsprechender Koordinationsaufwand mit anderen Fachplanern, Gremien und dem Auftraggeber erforderlich werden. Der Planer muss auch für Fragen in gemeindlichen Gremien, bei Bürgerinformationsterminen, bei Anliegerbeteiligungen und auch bei Fragen der städtischen Fachbereiche sowie der Verwaltungsvorstände zur Verfügung stehen. Zudem wird erwartet, dass eine detaillierte Kosten- und Bauablaufplanung erarbeitet und eingehalten wird.
Begleitend zur Planung der Hochbaumaßnahme müssen die Arbeitsergebnisse mit weiteren Fachplanern für die technische Ausrüstung und Tragwerksplanung abgestimmt und berücksichtigt werden. Ebenso werden parallel zur Planung und Realisierung der Hochbaumaßnahmen „Altes Rathaus Borken“ weitere Planungs- und Baumaßnahmen im Umfeld stattfinden. Zu nennen sind hier die Neugestaltung des angrenzenden De-Wynen-Platzes sowie die Planung und Realisierung der Ausstellungskonzeption. Diese Maßnahmen sind nicht Gegenstand des hiesigen Vergabeverfahrens, jedoch wird hierdurch ein entsprechender Koordinationsaufwand mit anderen Fachplanern, Gremien und dem Auftraggeber erforderlich werden. Der Planer muss auch für Fragen in gemeindlichen Gremien, bei Bürgerinformationsterminen, bei Anliegerbeteiligungen und auch bei Fragen der städtischen Fachbereiche sowie der Verwaltungsvorstände zur Verfügung stehen. Zudem wird erwartet, dass eine detaillierte Kosten- und Bauablaufplanung erarbeitet und eingehalten wird.
Aufgabe
Die Stadt Borken beabsichtigt im „Alten Rathaus Borken“ ein Forum für Kunst und Gegenwart zu schaffen. Entstehen soll ein Ort der Begegnung, des Erlebens und Erfahrens.
Derzeit beherbergt das Gebäudeensemble, bestehend aus dem Rathausbau der 1950er-Jahre und der historischen Heilig-Geist-Kirche, das Stadtmuseum Borken. Im Erdgeschoss befindet sich eine Passage, die zum einen als direkter Durchgang zwischen Markt und De-Wynen-Platz fungiert und zum anderen den Eingang zu zwei Ladenlokalen (städtische Tourist-Info und ein Einzelhandelsgeschäft) und zum Stadtmuseum bietet. Diese Passage wurde im Zuge von Umbauarbeiten in der 1980er-Jahren geschaffen. Das Gebäude der Heilig-Geist-Kirche steht unter Denkmalschutz. Für die angebauten Gebäudeteile besteht Ensembleschutz.
Derzeit beherbergt das Gebäudeensemble, bestehend aus dem Rathausbau der 1950er-Jahre und der historischen Heilig-Geist-Kirche, das Stadtmuseum Borken. Im Erdgeschoss befindet sich eine Passage, die zum einen als direkter Durchgang zwischen Markt und De-Wynen-Platz fungiert und zum anderen den Eingang zu zwei Ladenlokalen (städtische Tourist-Info und ein Einzelhandelsgeschäft) und zum Stadtmuseum bietet. Diese Passage wurde im Zuge von Umbauarbeiten in der 1980er-Jahren geschaffen. Das Gebäude der Heilig-Geist-Kirche steht unter Denkmalschutz. Für die angebauten Gebäudeteile besteht Ensembleschutz.
Im Zuge der Regionale 2016 wurde der Gedanke einer Umgestaltung vom Stadtmuseum hin zu einem Forum für Kunst und Gegenwart entwickelt. Eine tragende Säule hierbei ist neben der inhaltlichen Weiterentwicklung die Umgestaltung des Gebäudeensembles. Hierzu wurden seit 2009 verschiedene aufeinander aufbauende und der inhaltlichen Entwicklung angepasste Vorentwürfe im Rahmen von Machbarkeits- und Projektstudien erarbeitet.
Im Zuge der Regionale 2016 wurde der Gedanke einer Umgestaltung vom Stadtmuseum hin zu einem Forum für Kunst und Gegenwart entwickelt. Eine tragende Säule hierbei ist neben der inhaltlichen Weiterentwicklung die Umgestaltung des Gebäudeensembles. Hierzu wurden seit 2009 verschiedene aufeinander aufbauende und der inhaltlichen Entwicklung angepasste Vorentwürfe im Rahmen von Machbarkeits- und Projektstudien erarbeitet.
Eingebettet in das erweiterte integrierte Handlungskonzept für die Innenstadt, soll das Gebäudeensemble des „Alten Rathauses“ auf seine ursprüngliche Kubatur zurückgebaut und künftig als „Forum für Kunst und Gegenwart“ sowie als Sitz der Tourist-Information genutzt werden. Hierfür soll der bisherige Passagenbereich zu einem Foyer, welches sowohl vom Marktplatz als auch vom De-Wynen-Platz erschlossen wird, umgebaut werden. Neben den damit verbundenen Umbauarbeiten soll auch eine energetische Ertüchtigung des Gebäudes sowie eine Neuordnung der Ausstellungsbereiche mit der Schaffung unterschiedlicher Klimazonen, die den musealen Anforderungen gerecht werden, einhergehen. Den Belangen der Barrierefreiheit soll durch eine, alle Ebenen erschließende Aufzuganlage sowie Rampenanlagen und Platzgestaltung Rechnung getragen werden.
Eingebettet in das erweiterte integrierte Handlungskonzept für die Innenstadt, soll das Gebäudeensemble des „Alten Rathauses“ auf seine ursprüngliche Kubatur zurückgebaut und künftig als „Forum für Kunst und Gegenwart“ sowie als Sitz der Tourist-Information genutzt werden. Hierfür soll der bisherige Passagenbereich zu einem Foyer, welches sowohl vom Marktplatz als auch vom De-Wynen-Platz erschlossen wird, umgebaut werden. Neben den damit verbundenen Umbauarbeiten soll auch eine energetische Ertüchtigung des Gebäudes sowie eine Neuordnung der Ausstellungsbereiche mit der Schaffung unterschiedlicher Klimazonen, die den musealen Anforderungen gerecht werden, einhergehen. Den Belangen der Barrierefreiheit soll durch eine, alle Ebenen erschließende Aufzuganlage sowie Rampenanlagen und Platzgestaltung Rechnung getragen werden.
Dem zukünftigen Foyer mit seiner multifunktionalen Nutzung als Eingang des Stadtmuseums und Sitz der Tourist-Information kommt fortan eine besondere funktionale Bedeutung zu. Es ist eine einladende Gestaltung der Zugangssituation sowie eine gute Durchläufigkeit des Foyers als Ersatz für die im Bestand vorhandene Passage gewünscht. Die unterschiedlichen Höhenlagen der Plätze untereinander, wie auch die unterschiedlichen Fußbodenhöhen im Erdgeschosses der Heilig-Geist-Kirche und dem Rathausbau, stellen hier besondere Anforderungen an die Planung da.
Dem zukünftigen Foyer mit seiner multifunktionalen Nutzung als Eingang des Stadtmuseums und Sitz der Tourist-Information kommt fortan eine besondere funktionale Bedeutung zu. Es ist eine einladende Gestaltung der Zugangssituation sowie eine gute Durchläufigkeit des Foyers als Ersatz für die im Bestand vorhandene Passage gewünscht. Die unterschiedlichen Höhenlagen der Plätze untereinander, wie auch die unterschiedlichen Fußbodenhöhen im Erdgeschosses der Heilig-Geist-Kirche und dem Rathausbau, stellen hier besondere Anforderungen an die Planung da.
Folgende Aspekte bedürfen besonderer Beachtung:
die Integration der Tourist-Information,
eine attraktive Gestaltung der Eingangssituation sowohl vom Marktplatz, als auch vom De-Wynen-Platz,
die sicherheits- und klimatechnische Abkoppelung des Museumsteils vom Foyer,
das Vermeiden von Zugerscheinungen durch die gegenüberliegenden Erschließungen sowie
die Gewährleistung der Barrierefreiheit trotz unterschiedlicher Höhenlagen.
Im Rahmen des Verhandlungsverfahrens wird von den Teilnehmern eine Überarbeitung des neuen Foyers – in Form einer Arbeitsprobe – gefordert. Hierbei soll für den Teilbereich des Foyers unter Beachtung der vorgenannten Aspekte eine konzeptionelle Überarbeitung auf Basis des letzten Planungsstandes der Projektstudie erfolgen. Der Umfang der Ausarbeitung ist begrenzt auf eine konzeptionelle Grundrisszeichnung und Schnittzeichnung mit Höhenangaben, eine aussagekräftige Ansichtszeichnung der Zugangssituationen sowie die Erläuterung zu den Aspekten der Barrierefreiheit, den funktionalen Zusammenhängen und des Erschließungskonzeptes.
Im Rahmen des Verhandlungsverfahrens wird von den Teilnehmern eine Überarbeitung des neuen Foyers – in Form einer Arbeitsprobe – gefordert. Hierbei soll für den Teilbereich des Foyers unter Beachtung der vorgenannten Aspekte eine konzeptionelle Überarbeitung auf Basis des letzten Planungsstandes der Projektstudie erfolgen. Der Umfang der Ausarbeitung ist begrenzt auf eine konzeptionelle Grundrisszeichnung und Schnittzeichnung mit Höhenangaben, eine aussagekräftige Ansichtszeichnung der Zugangssituationen sowie die Erläuterung zu den Aspekten der Barrierefreiheit, den funktionalen Zusammenhängen und des Erschließungskonzeptes.
Aufwandsentschädigung
Für die Überarbeitung des Foyers wird jedem Teilnehmer am Verhandlungsverfahren eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 2.500 EUR brutto erstattet. Insofern nicht fünf Teilnehmer an dem Vergabeverfahren teilnehmen werden, wird die Gesamtsumme in Höhe von 12.500 EUR brutto gleichmäßig auf die Teilnehmerzahl aufgeteilt.
Für die Überarbeitung des Foyers wird jedem Teilnehmer am Verhandlungsverfahren eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 2.500 EUR brutto erstattet. Insofern nicht fünf Teilnehmer an dem Vergabeverfahren teilnehmen werden, wird die Gesamtsumme in Höhe von 12.500 EUR brutto gleichmäßig auf die Teilnehmerzahl aufgeteilt.
11.08.2015: Bereitstellung der Unterlagen für das Vergabeverfahren
28.08.2015, 12.00 Uhr: Abgabe der Unterlagen
08.09.2015: Vergabegespräche.
Referenznummer: 32/2015
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Borken.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Dem Vergabeverfahren ist ein europaweites Bewerbungsverfahren gemäß § 3 Abs. 1 VOF vorgeschaltet. Für die Teilnahme am Bewerbungsverfahren sind ausschließlich postalische oder persönlich abgegebene Bewerbungen zugelassen. Das Bewerbungsformular steht in der Zeit vom 01.07.2015 bis zum 03.08.2015, 12.00 Uhr, auf der Internetseite der Stadt Borken unter www.borken.de zur Verfügung und muss nebst den geforderten Anlagen bis zum 03.08.2015, 12.00 Uhr bei der Stadt Borken, Vergabestelle, Im Piepershagen 17 in 46325 Borken in einem verschlossenen undurchsichtigen Umschlag mit der Aufschrift „Bewerbung – Forum Altes Rathaus – Hochbaumaßnahme“ eingereicht werden.
Dem Vergabeverfahren ist ein europaweites Bewerbungsverfahren gemäß § 3 Abs. 1 VOF vorgeschaltet. Für die Teilnahme am Bewerbungsverfahren sind ausschließlich postalische oder persönlich abgegebene Bewerbungen zugelassen. Das Bewerbungsformular steht in der Zeit vom 01.07.2015 bis zum 03.08.2015, 12.00 Uhr, auf der Internetseite der Stadt Borken unter www.borken.de zur Verfügung und muss nebst den geforderten Anlagen bis zum 03.08.2015, 12.00 Uhr bei der Stadt Borken, Vergabestelle, Im Piepershagen 17 in 46325 Borken in einem verschlossenen undurchsichtigen Umschlag mit der Aufschrift „Bewerbung – Forum Altes Rathaus – Hochbaumaßnahme“ eingereicht werden.
Für die Teilnahme am Verfahren werden Architekten gesucht, die einschlägige Erfahrungen bei der Planung und Realisierung von Museumsbauten besitzen, über Kenntnisse im Umgang mit denkmalgeschützten Gebäuden verfügen sowie Erfahrungen in Zusammenarbeit mit einem öffentlichen Auftraggeber nachweisen können. Bietergemeinschaften sind zugelassen, sofern alle Teilnehmer die Teilnahmebedingungen erfüllen. Die Teilnehmerzahl am Vergabeverfahren wird auf 5 Teilnehmer beschränkt. 1 Teilnehmer wird im Vorfeld durch den Auftraggeber gesetzt und 4 Teilnehmer werden durch ein kombiniertes Bewerbungs-/Auswahl-Losverfahren ermittelt. Die Auswahl der weiteren 4 Teilnehmer erfolgt aus der Gruppe der Bewerber, die die Mindestkriterien erfüllen. Falls mehr als 4 Bewerbungen die unten stehenden Anforderungen erfüllen, erfolgt die Auswahl durch ein Losverfahren. Das Losverfahren erfolgt unter Aufsicht eines Justitiars.
Für die Teilnahme am Verfahren werden Architekten gesucht, die einschlägige Erfahrungen bei der Planung und Realisierung von Museumsbauten besitzen, über Kenntnisse im Umgang mit denkmalgeschützten Gebäuden verfügen sowie Erfahrungen in Zusammenarbeit mit einem öffentlichen Auftraggeber nachweisen können. Bietergemeinschaften sind zugelassen, sofern alle Teilnehmer die Teilnahmebedingungen erfüllen. Die Teilnehmerzahl am Vergabeverfahren wird auf 5 Teilnehmer beschränkt. 1 Teilnehmer wird im Vorfeld durch den Auftraggeber gesetzt und 4 Teilnehmer werden durch ein kombiniertes Bewerbungs-/Auswahl-Losverfahren ermittelt. Die Auswahl der weiteren 4 Teilnehmer erfolgt aus der Gruppe der Bewerber, die die Mindestkriterien erfüllen. Falls mehr als 4 Bewerbungen die unten stehenden Anforderungen erfüllen, erfolgt die Auswahl durch ein Losverfahren. Das Losverfahren erfolgt unter Aufsicht eines Justitiars.
Formelle Kriterien/Mindestkriterien
a. Die geforderten Unterlagen sind vollständig einzureichen;
b. Der Bewerber hat die Anforderungen an die berufliche Qualifikation zu erfüllen (s. III.3.1);
c. Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung;
d. Der Bewerber hat die Gesamtumsätze und die Umsätze vergleichbarer Leistungen der vergangenen drei Jahre anzugeben,
e. Teilnahmehindernisse gemäß § 4 VOF liegen nicht vor (Formblatt);
f. Mehrfachbeauftragungen sind nicht zulässig (Mehrfachbewerber führen zum Ausschluss sämtlicher Beteiligter);
g. Die Bewerbungsfrist ist zwingend einzuhalten;
h. Zum Bewerbungsverfahren sind ausschließlich postalisch oder persönlich eingereichte Bewerbungsunterlagen zugelassen; Bewerbungen per Mail sind nicht zugelassen;
i. Die Bewerbung hat in deutscher Sprache zu erfolgen; Informationen in anderer Sprache werden nicht zur Kenntnis genommen;
j. Der Bewerber bestätigt die Richtigkeit der geforderten Angaben und Erklärungen mit seiner Unterschrift (Formblatt);
k. Referenzen des Architekturbüros (2 Referenzen) unter Angabe
— des Auftraggebers,
— des Rechnungswertes (Baukosten netto),
— der Leistungszeit,
— des Auftraggebers (inkl. Nennung des Ansprechpartners) und
— der erbrachten (abgeschlossenen) Leistungsphasen.
Folgende Mindestanforderungen werden an die Referenz gestellt:
Referenz 1: Nachweis eines realisierten Objektes aus dem Bereich Neubau oder Sanierung Museumsbau, Bearbeitung der § 34 HOAI Leistungsphasen 4 – 8
Referenz 2: Nachweis eines realisierten Objektes mit den Auflagen des Denkmalschutzes, Bearbeitung der § 34 HOAI Leistungsphasen 4 – 8
Mindestens eines der oben geforderten Referenzprojekte muss in Zusammenarbeit mit einem öffentlichen Auftraggeber realisiert worden sein.
Geforderte Unterlagen
Folgende Unterlagen sind im Rahmen des Bewerbungsverfahrens einzureichen:
a. Berufliche Qualifikation: Nachweis der Führung der Berufsbezeichnung (Nummer der Eintragungsurkunde oder der letzten Beitragsrechnung oder bei ausländischen Bewerbern ein Befähigungsnachweis entsprechend der EG-Richtlinie)
b. Verbindliche Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 4 Abs. 6 und Abs. 9 VOF bestehen (Formblatt)
c. Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von 300.000 EUR für Sachschäden und 1 Mio. EUR für Personenschäden. (Mindestanforderung: Eine Erklärung (Eigenerklärung) über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung im Falle einer späteren Beauftragung)
c. Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von 300.000 EUR für Sachschäden und 1 Mio. EUR für Personenschäden. (Mindestanforderung: Eine Erklärung (Eigenerklärung) über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung im Falle einer späteren Beauftragung)
d. Angaben der Gesamtumsätze und der Umsätze vergleichbarer Leistungen in den vergangenen drei Jahren (Formblatt)
e. Referenzen mit den geforderten Informationen.
f. Bewerbungserklärung: unterschriebene Erklärung über die Richtigkeit der Angaben (Formblatt)
Für den fristgerechten Eingang der Bewerbungsunterlagen bis zum 03.08.2015, 12.00 Uhr, an die oben genannte Adresse, ist der Bewerber verantwortlich. Später eingehende Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Die ausgewählten/ausgelosten Teilnehmer werden voraussichtlich bis zum 11.08.2015 benachrichtigt und müssen ihre Teilnahme verbindlich erklären. Die nicht ausgewählten Bewerber werden voraussichtlich bis zum 12.08.2015 benachrichtigt.
Für den fristgerechten Eingang der Bewerbungsunterlagen bis zum 03.08.2015, 12.00 Uhr, an die oben genannte Adresse, ist der Bewerber verantwortlich. Später eingehende Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Die ausgewählten/ausgelosten Teilnehmer werden voraussichtlich bis zum 11.08.2015 benachrichtigt und müssen ihre Teilnahme verbindlich erklären. Die nicht ausgewählten Bewerber werden voraussichtlich bis zum 12.08.2015 benachrichtigt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Siehe III.2.1).
Technische und berufliche Fähigkeiten: Siehe III.2.1).
Auftragsausführung
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Teilnahmeberechtigt ist, wer nach dem Gesetz der Länder (in den EWR-Mitgliedsstaaten und der Schweiz), berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architektin/Architekt zu tragen oder nach den einschlägigen EG-Richtlinien berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architektin/Architekt tätig zu werden. Juristische Personen sind zuzulassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen Verantwortlichen mit entsprechender Qualifikation benennen.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Teilnahmeberechtigt ist, wer nach dem Gesetz der Länder (in den EWR-Mitgliedsstaaten und der Schweiz), berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architektin/Architekt zu tragen oder nach den einschlägigen EG-Richtlinien berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architektin/Architekt tätig zu werden. Juristische Personen sind zuzulassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen Verantwortlichen mit entsprechender Qualifikation benennen.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Bewerber wurden ausgewählt ✅
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 5
Objektive Auswahlkriterien: Siehe III.2.1).
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2015-08-11 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Frau Liskien
Internetadresse: www.borken.de🌏
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 32/2015
— der Antragsteller von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich nach Kenntnis gerügt hat,
— der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
— der Antragsteller Verstöße, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
— nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2015/S 127-233385 (2015-06-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-10-27) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-09-21 📅
Name: Kastner Pichler Architekten
Postanschrift: Zugasse 23-27
Postort: Köln
Postleitzahl: 50678
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Internetadresse: http://www.bezreg-muenster.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist gem. § 107 Abs. 3 GWB nur zulässig, wenn:
— der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
— nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.