Gegenstand des Auftrags, der in 2 Losen vergeben wird, sind fotografische Leistungen. Die KfW beabsichtigt zur wirkungsvollen Umsetzung ihrer Kommunikationsstrategie professionelle Fotografen mit der Fertigung von Fotoaufnahmen zu beauftragen oder im Einzelfall vorhandenes Bildmaterial aus deren Archiven zu erwerben, soweit die Nutzung des Archivs angeboten wird. Hierzu will die KfW Rahmenvereinbarungen abschließen, auf deren Grundlage dann Einzelaufträge für das konkrete Projekt erteilt werden können. Die zu erbringenden Leistungen betreffen: — Fotografien internationaler Projekte (Los 1), — Portrait-, Reportage- und Veranstaltungsfotografie (Los 2). Fotografische Leistungen, die nicht explizit in den beiden Losen beschrieben sind, sind nicht Gegenstand dieser Ausschreibung. Die Rahmenvereinbarungen für die jeweiligen Lose haben eine Laufzeit von zwei Jahren mit der Option der zweimaligen Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr auf maximal 4 Jahre.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-07-31.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-06-29.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-06-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen des fotografischen Gewerbes und zugehörige Leistungen
Menge oder Umfang:
Los 1: Eine genaue Angabe des Gesamtumfangs ist nicht möglich, da die zukünftige Anzahl der internationalen Projekte, die fotografisch zu begleiten sind, noch nicht genau feststeht. Die KfW schätzt, dass jährlich insgesamt 30 Shooting-Tage für die Fotografen anfallen werden sowie für 5 Tage ein Fotoassistent und für 2 Tage ein Location-Scout benötigt wird. Zudem geht die KfW davon aus, dass pro Jahr die Nutzungsrechte an 50 Motiven aus den Archiven der Fotografen erworben werden, soweit die Nutzung angeboten wird. Den Erwerb der Nutzungsrechte behält sich die KfW ausdrücklich vor.Los 2: Eine genaue Angabe des Leistungsumfangs ist nicht möglich, da die Zahl der Projekte nicht exakt feststeht. Die KfW schätzt, dass pro Jahr insgesamt 100 Shooting-Stunden für die Fotografen sowie 45 Stunden für einen Fotoassistenten, 30 Stunden für eine Visagistin und 14 Stunden für einen Stylisten anfallen werden. Zudem wird voraussichtlich für 5 Tage im Jahr ein Location-Scout benötigt. Des Weiteren geht die KfW davon aus, dass pro Jahr die Nutzungsrechte an 50 Motiven aus den Archiven der Fotografen erworben werden, soweit die Nutzung angeboten wird. Den Erwerb der Nutzungsrechte behält sich die KfW ausdrücklich vor. Darüber hinaus können bis zu 50 Postproduktionen vergeben werden, die aufwändigere Bildretuschen/-bearbeitung beinhalten.
Los 1: Eine genaue Angabe des Gesamtumfangs ist nicht möglich, da die zukünftige Anzahl der internationalen Projekte, die fotografisch zu begleiten sind, noch nicht genau feststeht. Die KfW schätzt, dass jährlich insgesamt 30 Shooting-Tage für die Fotografen anfallen werden sowie für 5 Tage ein Fotoassistent und für 2 Tage ein Location-Scout benötigt wird. Zudem geht die KfW davon aus, dass pro Jahr die Nutzungsrechte an 50 Motiven aus den Archiven der Fotografen erworben werden, soweit die Nutzung angeboten wird. Den Erwerb der Nutzungsrechte behält sich die KfW ausdrücklich vor.Los 2: Eine genaue Angabe des Leistungsumfangs ist nicht möglich, da die Zahl der Projekte nicht exakt feststeht. Die KfW schätzt, dass pro Jahr insgesamt 100 Shooting-Stunden für die Fotografen sowie 45 Stunden für einen Fotoassistenten, 30 Stunden für eine Visagistin und 14 Stunden für einen Stylisten anfallen werden. Zudem wird voraussichtlich für 5 Tage im Jahr ein Location-Scout benötigt. Des Weiteren geht die KfW davon aus, dass pro Jahr die Nutzungsrechte an 50 Motiven aus den Archiven der Fotografen erworben werden, soweit die Nutzung angeboten wird. Den Erwerb der Nutzungsrechte behält sich die KfW ausdrücklich vor. Darüber hinaus können bis zu 50 Postproduktionen vergeben werden, die aufwändigere Bildretuschen/-bearbeitung beinhalten.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen des fotografischen Gewerbes und zugehörige Leistungen📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: KfW
Postanschrift: Palmengartenstraße 5-9
Postleitzahl: 60325
Postort: Frankfurt am Main
Kontakt
Internetadresse: http://www.kfw.de🌏
E-Mail: markus.keller@kfw.de📧
Telefon: +49 6974317417📞
Fax: +49 6974312944 📠
Die vorbeschriebene Leistung wird im Verhandlungsverfahren mit vorheriger öffentlicher Aufforderung zur Teilnahme (Teilnahmewettbewerb) gemäß § 3 VOF vergeben. Die vorliegende Vergabebekanntmachung enthält die Bedingungen zur Teilnahme an diesem Wettbewerb.
Für die Abgabe der Teilnahmeanträge sollen die Bewerber/Bewerbergemeinschaften (im Folgenden Bewerber
genannt) die vom Auftraggeber vorbereiteten Formulare verwenden. Die Formulare der Teilnahmeanträge sind bei der unter Punkt I.1) („Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen verschicken“) genannten Kontaktstelle (Leinemann Partner Rechtsanwälte mbB) schriftlich per E-Mail oder Telefax anzufordern.
Zusätzliche Auskünfte hinsichtlich des Teilnahmeantrags können ebenfalls bei der Kanzlei Leinemann Partner Rechtsanwälte mbB, Herrn Rechtsanwalt Dr. Martin Büdenbender, per E-Mail bis zum 21.7.2015, 18:00 Uhr angefordert werden.
Hierbei hat der Interessent eine E-Mail Adresse anzugeben, an welche die Formulare für den Teilnahmeantrag und mögliche zusätzliche Informationen zum Vergabeverfahren versandt werden können. Der Interessent hat im eigenen Interesse sicherzustellen, dass er von den zu dieser E-Mail Adresse gesandten Informationen zeitnah Kenntnis erlangt.
Die Teilnahmeanträge sind an den dafür vorgesehenen Stellen vollständig auszufüllen, im Original zu unterzeichen und in einem geschlossenen Umschlag sowie in digitaler Form auf einem geeigneten Datenträger innerhalb der gesetzten Frist einzureichen.
Bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft ist eine Bewerbergemeinschaftserklärung zu unterzeichnen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Der Bewerber hat den Umschlag mit dem Kennzettel zu versehen, der dem Formular des Teilnahmeantrags beigefügt ist.
Der Teilnahmeantrag muss in einem verschlossenen und gekennzeichneten Umschlag bis spätestens zum 31.7.2015, 12:00 Uhr (Ortszeit) der KfW, Palmengartenstraße 5-9, 60325 Frankfurt am Main, Deutschland, zugegangen sein. Entscheidend für den fristgerechten Eingang ist der Eingangsstempel der KfW. Bei einer direkten Abgabe des Teilnahmeantrags (persönlich, per Kurier o. ä.) nutzen Sie bitte montags bis freitags in der Zeit von 6:00 Uhr bis 17:00 Uhr die Warenannahme der KfW im 1. UG, Wirtschaftseinfahrt Nordarkade, über die Zufahrt Bockenheimer Landstraße 124/Zeppelinallee. In der Zeit von 17:00 Uhr bis 6:00 Uhr sowie samstags und an Sonn- und Feiertagen steht Ihnen der Sicherheitsdienst der KfW an der genannten Zufahrt zur Abgabe Ihres Teilnahmeantrags zur Verfügung.
Eine Übermittlung von Teilnahmeanträgen per E-Mail/Telefax ist unzulässig.
Werden geforderte Erklärungen und Nachweise nicht vollständig bis zum Ablauf der Teilnahmefrist vorgelegt, werden diese unter Setzung einer kurzen Nachfrist nachgefordert.
Die KfW wird nach Eingang der Anträge eine Auswahlentscheidung gem. § 10 VOF treffen und die ausgewählten Bewerber zur Abgabe eines ersten Angebots und zu Verhandlungen auffordern.
Die vorbeschriebene Leistung wird im Verhandlungsverfahren mit vorheriger öffentlicher Aufforderung zur Teilnahme (Teilnahmewettbewerb) gemäß § 3 VOF vergeben. Die vorliegende Vergabebekanntmachung enthält die Bedingungen zur Teilnahme an diesem Wettbewerb.
Für die Abgabe der Teilnahmeanträge sollen die Bewerber/Bewerbergemeinschaften (im Folgenden Bewerber
genannt) die vom Auftraggeber vorbereiteten Formulare verwenden. Die Formulare der Teilnahmeanträge sind bei der unter Punkt I.1) („Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen verschicken“) genannten Kontaktstelle (Leinemann Partner Rechtsanwälte mbB) schriftlich per E-Mail oder Telefax anzufordern.
Zusätzliche Auskünfte hinsichtlich des Teilnahmeantrags können ebenfalls bei der Kanzlei Leinemann Partner Rechtsanwälte mbB, Herrn Rechtsanwalt Dr. Martin Büdenbender, per E-Mail bis zum 21.7.2015, 18:00 Uhr angefordert werden.
Hierbei hat der Interessent eine E-Mail Adresse anzugeben, an welche die Formulare für den Teilnahmeantrag und mögliche zusätzliche Informationen zum Vergabeverfahren versandt werden können. Der Interessent hat im eigenen Interesse sicherzustellen, dass er von den zu dieser E-Mail Adresse gesandten Informationen zeitnah Kenntnis erlangt.
Die Teilnahmeanträge sind an den dafür vorgesehenen Stellen vollständig auszufüllen, im Original zu unterzeichen und in einem geschlossenen Umschlag sowie in digitaler Form auf einem geeigneten Datenträger innerhalb der gesetzten Frist einzureichen.
Bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft ist eine Bewerbergemeinschaftserklärung zu unterzeichnen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Der Bewerber hat den Umschlag mit dem Kennzettel zu versehen, der dem Formular des Teilnahmeantrags beigefügt ist.
Der Teilnahmeantrag muss in einem verschlossenen und gekennzeichneten Umschlag bis spätestens zum 31.7.2015, 12:00 Uhr (Ortszeit) der KfW, Palmengartenstraße 5-9, 60325 Frankfurt am Main, Deutschland, zugegangen sein. Entscheidend für den fristgerechten Eingang ist der Eingangsstempel der KfW. Bei einer direkten Abgabe des Teilnahmeantrags (persönlich, per Kurier o. ä.) nutzen Sie bitte montags bis freitags in der Zeit von 6:00 Uhr bis 17:00 Uhr die Warenannahme der KfW im 1. UG, Wirtschaftseinfahrt Nordarkade, über die Zufahrt Bockenheimer Landstraße 124/Zeppelinallee. In der Zeit von 17:00 Uhr bis 6:00 Uhr sowie samstags und an Sonn- und Feiertagen steht Ihnen der Sicherheitsdienst der KfW an der genannten Zufahrt zur Abgabe Ihres Teilnahmeantrags zur Verfügung.
Eine Übermittlung von Teilnahmeanträgen per E-Mail/Telefax ist unzulässig.
Werden geforderte Erklärungen und Nachweise nicht vollständig bis zum Ablauf der Teilnahmefrist vorgelegt, werden diese unter Setzung einer kurzen Nachfrist nachgefordert.
Die KfW wird nach Eingang der Anträge eine Auswahlentscheidung gem. § 10 VOF treffen und die ausgewählten Bewerber zur Abgabe eines ersten Angebots und zu Verhandlungen auffordern.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Auftrags, der in 2 Losen vergeben wird, sind fotografische Leistungen.
Die KfW beabsichtigt zur wirkungsvollen Umsetzung ihrer Kommunikationsstrategie professionelle Fotografen mit der Fertigung von Fotoaufnahmen zu beauftragen oder im Einzelfall vorhandenes Bildmaterial aus deren Archiven zu erwerben, soweit die Nutzung des Archivs angeboten wird. Hierzu will die KfW Rahmenvereinbarungen abschließen, auf deren Grundlage dann Einzelaufträge für das konkrete Projekt erteilt werden können.
Die KfW beabsichtigt zur wirkungsvollen Umsetzung ihrer Kommunikationsstrategie professionelle Fotografen mit der Fertigung von Fotoaufnahmen zu beauftragen oder im Einzelfall vorhandenes Bildmaterial aus deren Archiven zu erwerben, soweit die Nutzung des Archivs angeboten wird. Hierzu will die KfW Rahmenvereinbarungen abschließen, auf deren Grundlage dann Einzelaufträge für das konkrete Projekt erteilt werden können.
Die zu erbringenden Leistungen betreffen:
— Fotografien internationaler Projekte (Los 1),
— Portrait-, Reportage- und Veranstaltungsfotografie (Los 2).
Fotografische Leistungen, die nicht explizit in den beiden Losen beschrieben sind, sind nicht Gegenstand dieser Ausschreibung.
Die Rahmenvereinbarungen für die jeweiligen Lose haben eine Laufzeit von zwei Jahren mit der Option der zweimaligen Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr auf maximal 4 Jahre.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Fotografien internationaler Projekte
Kurze Beschreibung:
Los 1 beinhaltet die Fertigung von Fotografien, die Projekte der KfW außerhalb Deutschlands weltweit abbilden. Die KfW Bankengruppe agiert international: Der Geschäftsbereich KfW Entwicklungsbank finanziert, berät und begleitet Entwicklungs- und Klimavorhaben seiner Partnerländer weltweit, die KfW IPEX-Bank verantwortet die internationale Projekt- und Exportfinanzierung. Neben der reinen Dokumentation des jeweiligen Projekts ist es auch Aufgabe des Auftragnehmers, die Geschichte und Größe des Projekts und der Projektbeteiligten in ihrem Umfeld in eindrucksvollen Bildern festzuhalten. Dazu gehören beispielsweise Menschen in ihren jeweiligen Lebens- oder Arbeitssituationen, genauso aber auch Gebäude, Städte, Landschaften oder Pflanzen und Tiere.
Los 1 beinhaltet die Fertigung von Fotografien, die Projekte der KfW außerhalb Deutschlands weltweit abbilden. Die KfW Bankengruppe agiert international: Der Geschäftsbereich KfW Entwicklungsbank finanziert, berät und begleitet Entwicklungs- und Klimavorhaben seiner Partnerländer weltweit, die KfW IPEX-Bank verantwortet die internationale Projekt- und Exportfinanzierung. Neben der reinen Dokumentation des jeweiligen Projekts ist es auch Aufgabe des Auftragnehmers, die Geschichte und Größe des Projekts und der Projektbeteiligten in ihrem Umfeld in eindrucksvollen Bildern festzuhalten. Dazu gehören beispielsweise Menschen in ihren jeweiligen Lebens- oder Arbeitssituationen, genauso aber auch Gebäude, Städte, Landschaften oder Pflanzen und Tiere.
Menge oder Umfang: Eine genaue Angabe des Gesamtumfangs des Loses 1 ist derzeit nicht möglich, da die zukünftige Anzahl der internationalen Projekte, die fotografisch zu begleiten sind, noch nicht genau feststeht. Die KfW schätzt, dass jährlich insgesamt 30 Shooting-Tage für die Fotografen anfallen werden sowie für 5 Tage ein Fotoassistent und für 2 Tage ein Location-Scout benötigt wird. Zudem geht die KfW davon aus, dass pro Jahr die Nutzungsrechte an 50 Motiven aus den Archiven der Fotografen erworben werden, soweit die Nutzung angeboten wird. Den Erwerb der Nutzungsrechte behält sich die KfW ausdrücklich vor.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Portrait-, Reportage- und Veranstaltungsfotografie
Kurze Beschreibung:
Los 2 hat Portraitaufnahmen sowie Reportage- und Veranstaltungsfotografien innerhalb Deutschlands zum…
… Gegenstand.Portraitaufnahmen erstellt der Auftragnehmer in der Regel von KfW-Mitarbeitern. Die Bandbreite reicht dabei von individuell ausgearbeiteten Aufnahmen der KfW-Vorstände bis hin zu standardisierten Mitarbeiterportraits und -gruppenfotos. Daneben werden auch Fotos des „typischen KfW-Alltags“ benötigt.Im Bereich der Reportagefotografie sind die Förderschwerpunkte der KfW im Inland fotografisch umzusetzen. Dazu zählen im Wesentlichen: Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen sowie von Existenzgründern, energieeffiziente Sanierung von Wohngebäuden, Maßnahmen zum Umweltschutz, Bildungsförderung für private Kunden sowie Finanzierungsprogramme für Kommunen und regionale Förderbanken.Im Rahmen der Veranstaltungsfotografie begleitet der Auftragnehmer KfW-Veranstaltungen mit der Fotokamera und dokumentiert in lebendiger, klarer und verständlicher Bildsprache beispielsweise eine Pressekonferenz, fotografiert Teilnehmer während Podiumsdiskussionen oder hält Stimmungsbilder bei Kundenveranstaltungen und Betriebsfeiern fest.Optional werden Leistungen der Postproduktion vergeben, die aufwändigere Bildretuschen/-bearbeitung beinhalten, die über die reguläre Bildentwicklung hinausgehen und zu Änderungen der Bildaussage führen können (andere Farben, Änderungen der Formen, Hautretuschen, Veränderungen des Hintergrunds u. ä.).
… Gegenstand.
Portraitaufnahmen erstellt der Auftragnehmer in der Regel von KfW-Mitarbeitern. Die Bandbreite reicht dabei von individuell ausgearbeiteten Aufnahmen der KfW-Vorstände bis hin zu standardisierten Mitarbeiterportraits und -gruppenfotos. Daneben werden auch Fotos des „typischen KfW-Alltags“ benötigt.
Portraitaufnahmen erstellt der Auftragnehmer in der Regel von KfW-Mitarbeitern. Die Bandbreite reicht dabei von individuell ausgearbeiteten Aufnahmen der KfW-Vorstände bis hin zu standardisierten Mitarbeiterportraits und -gruppenfotos. Daneben werden auch Fotos des „typischen KfW-Alltags“ benötigt.
Im Bereich der Reportagefotografie sind die Förderschwerpunkte der KfW im Inland fotografisch umzusetzen. Dazu zählen im Wesentlichen: Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen sowie von Existenzgründern, energieeffiziente Sanierung von Wohngebäuden, Maßnahmen zum Umweltschutz, Bildungsförderung für private Kunden sowie Finanzierungsprogramme für Kommunen und regionale Förderbanken.
Im Bereich der Reportagefotografie sind die Förderschwerpunkte der KfW im Inland fotografisch umzusetzen. Dazu zählen im Wesentlichen: Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen sowie von Existenzgründern, energieeffiziente Sanierung von Wohngebäuden, Maßnahmen zum Umweltschutz, Bildungsförderung für private Kunden sowie Finanzierungsprogramme für Kommunen und regionale Förderbanken.
Im Rahmen der Veranstaltungsfotografie begleitet der Auftragnehmer KfW-Veranstaltungen mit der Fotokamera und dokumentiert in lebendiger, klarer und verständlicher Bildsprache beispielsweise eine Pressekonferenz, fotografiert Teilnehmer während Podiumsdiskussionen oder hält Stimmungsbilder bei Kundenveranstaltungen und Betriebsfeiern fest.
Im Rahmen der Veranstaltungsfotografie begleitet der Auftragnehmer KfW-Veranstaltungen mit der Fotokamera und dokumentiert in lebendiger, klarer und verständlicher Bildsprache beispielsweise eine Pressekonferenz, fotografiert Teilnehmer während Podiumsdiskussionen oder hält Stimmungsbilder bei Kundenveranstaltungen und Betriebsfeiern fest.
Optional werden Leistungen der Postproduktion vergeben, die aufwändigere Bildretuschen/-bearbeitung beinhalten, die über die reguläre Bildentwicklung hinausgehen und zu Änderungen der Bildaussage führen können (andere Farben, Änderungen der Formen, Hautretuschen, Veränderungen des Hintergrunds u. ä.).
Optional werden Leistungen der Postproduktion vergeben, die aufwändigere Bildretuschen/-bearbeitung beinhalten, die über die reguläre Bildentwicklung hinausgehen und zu Änderungen der Bildaussage führen können (andere Farben, Änderungen der Formen, Hautretuschen, Veränderungen des Hintergrunds u. ä.).
Menge oder Umfang: Eine genaue Angabe des Leistungsumfangs des Loses 2 ist nicht möglich, da die Zahl der Projekte nicht exakt feststeht. Die KfW schätzt, dass pro Jahr insgesamt 100 Shooting-Stunden für die Fotografen sowie 45 Stunden für einen Fotoassistenten, 30 Stunden für eine Visagistin und 14 Stunden für einen Stylisten anfallen werden. Zudem wird voraussichtlich für 5 Tage im Jahr ein Location-Scout benötigt. Zudem geht die KfW davon aus, dass pro Jahr die Nutzungsrechte an 50 Motiven aus den Archiven der Fotografen erworben werden, soweit die Nutzung angeboten wird. Den Erwerb der Nutzungsrechte behält sich die KfW ausdrücklich vor. Des Weiteren schätzt die KfW, dass bis zu 50 Postproduktionen optional beauftragt werden können.
Los 1: Eine genaue Angabe des Gesamtumfangs ist nicht möglich, da die zukünftige Anzahl der internationalen Projekte, die fotografisch zu begleiten sind, noch nicht genau feststeht. Die KfW schätzt, dass jährlich insgesamt 30 Shooting-Tage für die Fotografen anfallen werden sowie für 5 Tage ein Fotoassistent und für 2 Tage ein Location-Scout benötigt wird. Zudem geht die KfW davon aus, dass pro Jahr die Nutzungsrechte an 50 Motiven aus den Archiven der Fotografen erworben werden, soweit die Nutzung angeboten wird. Den Erwerb der Nutzungsrechte behält sich die KfW ausdrücklich vor.
Los 1: Eine genaue Angabe des Gesamtumfangs ist nicht möglich, da die zukünftige Anzahl der internationalen Projekte, die fotografisch zu begleiten sind, noch nicht genau feststeht. Die KfW schätzt, dass jährlich insgesamt 30 Shooting-Tage für die Fotografen anfallen werden sowie für 5 Tage ein Fotoassistent und für 2 Tage ein Location-Scout benötigt wird. Zudem geht die KfW davon aus, dass pro Jahr die Nutzungsrechte an 50 Motiven aus den Archiven der Fotografen erworben werden, soweit die Nutzung angeboten wird. Den Erwerb der Nutzungsrechte behält sich die KfW ausdrücklich vor.
Los 2: Eine genaue Angabe des Leistungsumfangs ist nicht möglich, da die Zahl der Projekte nicht exakt feststeht. Die KfW schätzt, dass pro Jahr insgesamt 100 Shooting-Stunden für die Fotografen sowie 45 Stunden für einen Fotoassistenten, 30 Stunden für eine Visagistin und 14 Stunden für einen Stylisten anfallen werden. Zudem wird voraussichtlich für 5 Tage im Jahr ein Location-Scout benötigt. Des Weiteren geht die KfW davon aus, dass pro Jahr die Nutzungsrechte an 50 Motiven aus den Archiven der Fotografen erworben werden, soweit die Nutzung angeboten wird. Den Erwerb der Nutzungsrechte behält sich die KfW ausdrücklich vor. Darüber hinaus können bis zu 50 Postproduktionen vergeben werden, die aufwändigere Bildretuschen/-bearbeitung beinhalten.
Los 2: Eine genaue Angabe des Leistungsumfangs ist nicht möglich, da die Zahl der Projekte nicht exakt feststeht. Die KfW schätzt, dass pro Jahr insgesamt 100 Shooting-Stunden für die Fotografen sowie 45 Stunden für einen Fotoassistenten, 30 Stunden für eine Visagistin und 14 Stunden für einen Stylisten anfallen werden. Zudem wird voraussichtlich für 5 Tage im Jahr ein Location-Scout benötigt. Des Weiteren geht die KfW davon aus, dass pro Jahr die Nutzungsrechte an 50 Motiven aus den Archiven der Fotografen erworben werden, soweit die Nutzung angeboten wird. Den Erwerb der Nutzungsrechte behält sich die KfW ausdrücklich vor. Darüber hinaus können bis zu 50 Postproduktionen vergeben werden, die aufwändigere Bildretuschen/-bearbeitung beinhalten.
Beschreibung der Optionen: Verlängerungsoption siehe Ziff. II.2.3).
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 12 Monate
Dauer: 24 Monate
Referenznummer: VSt. Nr. 17/14
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bundesrepublik Deutschland, Frankfurt am Main.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Der Bewerber und jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie grundsätzlich jedes Unternehmen, auf dessen Ressourcen der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung verweist, müssen folgende Erklärungen abgeben:
1. Erklärung, dass:
— er/es alle gewerbe- und standesrechtlichen Voraussetzungen, die gemäß den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er ansässig ist, erfüllt, soweit dies für die Erbringung der angebotenen Leistung erforderlich ist,
— er/es sich nicht im Insolvenzverfahren oder in Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat oder sich aufgrund eines in den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften vorgesehenen gleichartigen Verfahrens in einer entsprechenden Lage befindet,
— er/es sich nicht im Insolvenzverfahren oder in Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat oder sich aufgrund eines in den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften vorgesehenen gleichartigen Verfahrens in einer entsprechenden Lage befindet,
— er/es nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen,
— er/es nicht im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat,
— er/es seine Verpflichtung zur Zahlung der Steuern und Abgaben erfüllt hat,
— er/es sich bei der Erteilung von Auskünften, die nach den §§ 4, 5 und 10 VOF eingeholt werden können, nicht in erheblichem Maß falscher Erklärungen schuldig gemacht oder diese Auskünfte unberechtigterweise nicht erteilt hat,
— ihm keine Kenntnis über einen Ausschlussgrund der Unzuverlässigkeit nach § 4 Abs. 6 VOF vorliegt,
— er/es Amtsträgern oder für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten keine Vorteile angeboten, versprochen oder gewährt hat,
— er/es bei Abgabe dieses Teilnahmeantrages keine Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) begangen hat, insbesondere keine wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen hat, wie z.B. eine Absprache über Preise oder über die Herausstellung eines Unternehmens oder einer Bewerbergemeinschaft als günstigster Bewerber und
— er/es bei Abgabe dieses Teilnahmeantrages keine Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) begangen hat, insbesondere keine wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen hat, wie z.B. eine Absprache über Preise oder über die Herausstellung eines Unternehmens oder einer Bewerbergemeinschaft als günstigster Bewerber und
— er/es den folgenden Wortlaut des § 21 Abs. 1 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes zur Kenntnis genommen hat:
„§ 21 Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge:
(1) Von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag der in § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber sollen Bewerber oder Bewerberinnen für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden, die wegen eines Verstoßes nach § 23 mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden sind. Das Gleiche gilt auch schon vor Durchführung eines Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung im Sinne des Satzes 1 besteht“
(1) Von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag der in § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber sollen Bewerber oder Bewerberinnen für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden, die wegen eines Verstoßes nach § 23 mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden sind. Das Gleiche gilt auch schon vor Durchführung eines Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung im Sinne des Satzes 1 besteht“
und, dass die dort den genannten Voraussetzungen für einen Ausschluss nicht vorliegen,
— er/es in seinem Einflussbereich und soweit die nachfolgenden Vorgaben in dem jeweiligen Staat in nationales Recht umgesetzt wurden
• den Schutz der international anerkannten Menschenrechte,
• die Standards der Internationalen Arbeitsorganisation der Vereinten Nationen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen (ILO-Übereinkommen 138, 182) und
• die Übereinkommen der ILO zum Verbot der Zwangsarbeit (ILO-Übereinkommen 29, 105)
unterstützt und achtet. (siehe Ziff. 12.1.1 des Teilnahmeantrags)
2. Kurzdarstellung des Unternehmens des Bewerbers. (siehe Ziff. 12.1.2 des Teilnahmeantrags).
3. Erklärung über wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen. Diese Erklärung ist nur von dem Bewerber bzw. Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben. (siehe Ziff. 12.1.3 des Teilnahmeantrags).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Bewerber und jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft müssen – soweit einschlägig – die nachfolgend genannte Erklärung abgeben:
Erklärung, spätestens 10 Kalendertage nach Erteilung des Zuschlags, jedenfalls aber vor Beginn der Leistungserbringung den Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen zu erbringen:
— für Sach- und Personenschäden: je 2 000 000 EUR/Jahr,
— für Vermögensschäden: 100 000 EUR/Jahr,
wobei die Versicherungssumme bei mehreren Fällen auf 6 000 000 EUR/Jahr begrenzt sein kann, und den Versicherungsschutz mit mindestens den vorgenannten Merkmalen über die gesamte Vertragslaufzeit vorzuhalten. (siehe Ziff. 12.2.1 des Teilnahmeantrags).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
wobei die Versicherungssumme bei mehreren Fällen auf 6 000 000 EUR/Jahr begrenzt sein kann, und den Versicherungsschutz mit mindestens den vorgenannten Merkmalen über die gesamte Vertragslaufzeit vorzuhalten. (siehe Ziff. 12.2.1 des Teilnahmeantrags).
Ein Nachunternehmen muss die vorgenannten Erklärungen nur abgeben, wenn sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft auf dessen wirtschaftliche Leistungsfähigkeit beruft.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Bewerber und jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft müssen – soweit einschlägig – die nachfolgend genannten Erklärungen abgeben bzw. Nachweise vorlegen:
1. Angabe der durchschnittlichen Zahl der festangestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich vergleichbarer Leistungen (bezogen auf das jeweilige Los) jeweils in den letzten 3 Geschäftsjahren. (siehe Ziff. 12.3.1 des Teilnahmeantrags);
2. Beschreibung der Ausstattung (Geräte, technische Ausrüstung) (siehe Ziff. 12.3.2 des Teilnahmeantrags);
3. Referenzen mit digitalen Ausbelichtungen oder Ausdrucken von layouteten Veröffentlichungen oder Anzeigen (Print, Online);
Zu den jeweiligen Referenzprojekten sind folgende Angaben zu machen:
a) Detaillierte Beschreibung des Projekts einschließlich des Umfangs, der Größe und der Umstände der Realisierung,
b) Angabe des Auftraggebers (mit Adresse),
c) Angabe des Ansprechpartners beim Auftraggeber (mit Telefonnummer),
d) Benennung des eingesetzten Personals,
e) Angabe des Zeitraums der Leistungserbringung,
f) Angabe des Auftrags- bzw. Rechnungswertes (siehe Ziff. 12.3.3 des Teilnahmeantrags);
4. Vorlage eines Kurzlebenslaufs, von Zeugnissen zu Ausbildung, Studium, Praktika, beruflicher Tätigkeit (in Kopie) sowie Angabe der Sprachkenntnisse (ggf. Zeugnisse) des/der Fotografen, die für die Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. (siehe Ziff. 12.3.4 des Teilnahmeantrags);
4. Vorlage eines Kurzlebenslaufs, von Zeugnissen zu Ausbildung, Studium, Praktika, beruflicher Tätigkeit (in Kopie) sowie Angabe der Sprachkenntnisse (ggf. Zeugnisse) des/der Fotografen, die für die Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. (siehe Ziff. 12.3.4 des Teilnahmeantrags);
5. Darstellung der Qualitätssicherungsmaßnahmen (siehe Ziff. 12.3.5 des Teilnahmeantrags).
Mindeststandards:
Zu 1.: keine.
Zu 2.: Die Ausstattung muss mindestens beinhalten: Eine digitale SLR-Kamera mit Vollformatsensor und einer Mindestauflösung von 16 Megapixeln inklusive einer ausreichenden Anzahl an Objektiven, die einen Brennweite-Bereich von 18 bis 200 mm abdecken. Außerdem muss eine mobile Lichtanlage mit mindestens zwei Lichtköpfen, Funkauslösung und einer Leistung von min. 300 Wattsekunden vorgewiesen werden können.
Zu 2.: Die Ausstattung muss mindestens beinhalten: Eine digitale SLR-Kamera mit Vollformatsensor und einer Mindestauflösung von 16 Megapixeln inklusive einer ausreichenden Anzahl an Objektiven, die einen Brennweite-Bereich von 18 bis 200 mm abdecken. Außerdem muss eine mobile Lichtanlage mit mindestens zwei Lichtköpfen, Funkauslösung und einer Leistung von min. 300 Wattsekunden vorgewiesen werden können.
Zu 3.: Die genannten Referenzprojekte müssen mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sein. Sie dürfen nicht vor dem 31.12.2013 abgeschlossen worden sein.
Die Ausbelichtungen oder Ausdrucke müssen folgende Anforderungen erfüllen: Format DIN A3 oder DIN A4, ca. 260 g/m
Mindestanzahl an Referenzen zu Los 1: mindestens 3; zu Los 2: mindestens je ein Referenzprojekt aus dem Bereich Portrait-, Reportage- und Veranstaltungsfotografie (insgesamt also 3 Referenzen)
Zu 4.: keine.
Zu 5.: keine.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Die Zahlungsbedingungen sind in den Vergabeunterlagen enthalten.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Eine besondere Rechtsform ist nicht vorgeschrieben.
Bewerbergemeinschaften müssen eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abgeben, in welcher die Mitglieder sowie der bevollmächtigte Vertreter der Bewerbergemeinschaft benannt sind und erklärt wird, dass:
— im Fall der Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird,
— der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder in allen Phasen des Vergabeverfahrens und auch während der Auftragsdurchführung gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
— alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Sonstige besondere Bedingungen:
Für die Erbringung der geschuldeten Leistungen setzt der Auftragnehmer grundsätzlich das im Vergabeverfahren benannte Personal ein.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Höchstzahl der Wirtschaftsteilnehmer der Rahmenvereinbarung: 8
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 2
Mindestzahl der Bewerber: 5
Höchstzahl der Bewerber: 8
Objektive Auswahlkriterien:
Der Auftraggeber beabsichtigt, die bestplatzierten 5 Bewerber für Los 1 und die bestplatzierten 8 Bewerber für Los 2 zur Angebotsabgabe und zu Verhandlungen aufzufordern. Die Auswahl der Bewerber erfolgt nach folgenden Kriterien:
zu Los 1:
– Referenzprojekte: 60 %,
– Qualifikation des/der Fotografen, die für die Leistungserbringung eingesetzt werden sollen: 30 %,
– Qualitätssicherungsmaßnahmen: 10 %;
zu Los 2:
– Qualitätssicherungsmaßnahmen: 10 %.
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2015-08-14 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: VSt. Nr. 17/14
Zusätzliche Informationen
Die vorbeschriebene Leistung wird im Verhandlungsverfahren mit vorheriger öffentlicher Aufforderung zur Teilnahme (Teilnahmewettbewerb) gemäß § 3 VOF vergeben. Die vorliegende Vergabebekanntmachung enthält die Bedingungen zur Teilnahme an diesem Wettbewerb.
Die vorbeschriebene Leistung wird im Verhandlungsverfahren mit vorheriger öffentlicher Aufforderung zur Teilnahme (Teilnahmewettbewerb) gemäß § 3 VOF vergeben. Die vorliegende Vergabebekanntmachung enthält die Bedingungen zur Teilnahme an diesem Wettbewerb.
Für die Abgabe der Teilnahmeanträge sollen die Bewerber/Bewerbergemeinschaften (im Folgenden Bewerber
genannt) die vom Auftraggeber vorbereiteten Formulare verwenden. Die Formulare der Teilnahmeanträge sind bei der unter Punkt I.1) („Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen verschicken“) genannten Kontaktstelle (Leinemann Partner Rechtsanwälte mbB) schriftlich per E-Mail oder Telefax anzufordern.
genannt) die vom Auftraggeber vorbereiteten Formulare verwenden. Die Formulare der Teilnahmeanträge sind bei der unter Punkt I.1) („Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen verschicken“) genannten Kontaktstelle (Leinemann Partner Rechtsanwälte mbB) schriftlich per E-Mail oder Telefax anzufordern.
Zusätzliche Auskünfte hinsichtlich des Teilnahmeantrags können ebenfalls bei der Kanzlei Leinemann Partner Rechtsanwälte mbB, Herrn Rechtsanwalt Dr. Martin Büdenbender, per E-Mail bis zum 21.7.2015, 18:00 Uhr angefordert werden.
Hierbei hat der Interessent eine E-Mail Adresse anzugeben, an welche die Formulare für den Teilnahmeantrag und mögliche zusätzliche Informationen zum Vergabeverfahren versandt werden können. Der Interessent hat im eigenen Interesse sicherzustellen, dass er von den zu dieser E-Mail Adresse gesandten Informationen zeitnah Kenntnis erlangt.
Hierbei hat der Interessent eine E-Mail Adresse anzugeben, an welche die Formulare für den Teilnahmeantrag und mögliche zusätzliche Informationen zum Vergabeverfahren versandt werden können. Der Interessent hat im eigenen Interesse sicherzustellen, dass er von den zu dieser E-Mail Adresse gesandten Informationen zeitnah Kenntnis erlangt.
Die Teilnahmeanträge sind an den dafür vorgesehenen Stellen vollständig auszufüllen, im Original zu unterzeichen und in einem geschlossenen Umschlag sowie in digitaler Form auf einem geeigneten Datenträger innerhalb der gesetzten Frist einzureichen.
Bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft ist eine Bewerbergemeinschaftserklärung zu unterzeichnen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Der Bewerber hat den Umschlag mit dem Kennzettel zu versehen, der dem Formular des Teilnahmeantrags beigefügt ist.
Der Teilnahmeantrag muss in einem verschlossenen und gekennzeichneten Umschlag bis spätestens zum 31.7.2015, 12:00 Uhr (Ortszeit) der KfW, Palmengartenstraße 5-9, 60325 Frankfurt am Main, Deutschland, zugegangen sein. Entscheidend für den fristgerechten Eingang ist der Eingangsstempel der KfW. Bei einer direkten Abgabe des Teilnahmeantrags (persönlich, per Kurier o. ä.) nutzen Sie bitte montags bis freitags in der Zeit von 6:00 Uhr bis 17:00 Uhr die Warenannahme der KfW im 1. UG, Wirtschaftseinfahrt Nordarkade, über die Zufahrt Bockenheimer Landstraße 124/Zeppelinallee. In der Zeit von 17:00 Uhr bis 6:00 Uhr sowie samstags und an Sonn- und Feiertagen steht Ihnen der Sicherheitsdienst der KfW an der genannten Zufahrt zur Abgabe Ihres Teilnahmeantrags zur Verfügung.
Der Teilnahmeantrag muss in einem verschlossenen und gekennzeichneten Umschlag bis spätestens zum 31.7.2015, 12:00 Uhr (Ortszeit) der KfW, Palmengartenstraße 5-9, 60325 Frankfurt am Main, Deutschland, zugegangen sein. Entscheidend für den fristgerechten Eingang ist der Eingangsstempel der KfW. Bei einer direkten Abgabe des Teilnahmeantrags (persönlich, per Kurier o. ä.) nutzen Sie bitte montags bis freitags in der Zeit von 6:00 Uhr bis 17:00 Uhr die Warenannahme der KfW im 1. UG, Wirtschaftseinfahrt Nordarkade, über die Zufahrt Bockenheimer Landstraße 124/Zeppelinallee. In der Zeit von 17:00 Uhr bis 6:00 Uhr sowie samstags und an Sonn- und Feiertagen steht Ihnen der Sicherheitsdienst der KfW an der genannten Zufahrt zur Abgabe Ihres Teilnahmeantrags zur Verfügung.
Eine Übermittlung von Teilnahmeanträgen per E-Mail/Telefax ist unzulässig.
Werden geforderte Erklärungen und Nachweise nicht vollständig bis zum Ablauf der Teilnahmefrist vorgelegt, werden diese unter Setzung einer kurzen Nachfrist nachgefordert.
Die KfW wird nach Eingang der Anträge eine Auswahlentscheidung gem. § 10 VOF treffen und die ausgewählten Bewerber zur Abgabe eines ersten Angebots und zu Verhandlungen auffordern.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 107 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2015/S 127-232979 (2015-06-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-01-19) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: KfW Bankengruppe
Kontakt
Fax: +49 6974314223 📠