Die Stadt Lüdinghausen plant im Rahmen der Regionale 2016 – StadtLandschaft die Umgestaltung einer Freianlage zwischen den Burgen Lüdinghausen und Vischering in Lüdinghausen auf einer Fläche von rd. 150 000 m². Die bereits vorliegende Entwurfsplanung sieht sieben Hauptmaßnahmen vor: — Auflockern der Gehölzstrukturen; — Neuordnen und –strukturieren des Wegenetzes; — Hierarchie der Wegeverbindungen schaffen und ablesbar machen; — Querungsmöglichkeiten der Klosterstraße herstellen; — Herstellung von verbindenden Brückenanlagen; — Anlegen eines Aktivitätsbereichs im Bereich des VHS-Gartens; — Punktuelle Integration der Ausstellungskonzeption der Burg Vischering in der StadtLandschaft. Die anrechenbaren Kosten betragen rd. 4 198 000 EUR. Aufgrund der Größe des Projektes erfolgt die Umgestaltung des Bereichs in drei Bauabschnitten in einem Zeitraum von 2016 bis 2020. Für dieses Projekt werden Zuwendungen aus dem Bereich Städtebauförderung und Naturschutz und Landschaftspflege erwartet. Ausgeschrieben wird die Erbringung der Leistungsphasen 6 bis 8 und optional Leistungsphase 9 gemäß § 39 HOAI 2013 bei stufenweiser Beauftragung entsprechend nach Bauabschnitten. Nach Auftragserteilung wird die Ausführungsplanung dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-12-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-11-16.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-11-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Landschaftsgestaltung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Landschaftsgestaltung📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Lüdinghausen
Postanschrift: Borg 2
Postleitzahl: 59348
Postort: Lüdinghausen
Für die Angaben zur Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und fachlichen Eignung (siehe III.2)) sind die vom Auftraggeber vorgesehenen Bewerberbögen zu verwenden. Diese und die Bewertungsmatrix zum Teilnahmewettbewerb sind bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle anzufordern. Gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Mithin muss zur Wahrung der Rechte binnen dieser Frist ein Nachprüfungsantrag eingereicht werden. Anderenfalls kann dieser nicht mehr auf den gerügten Verstoß gestützt werden.
Darüber hinaus gilt Folgendes: Rügen von angeblichen Vergaberechtsverstoßen müssen im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften erklärt werden (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Zudem müssen Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Werden diese Vorgaben gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB nicht eingehalten, kann ein Nachprüfungsantrag nicht mit Erfolg auf den betreffenden Verstoß gegen Vergabevorschriften gestützt werden, es sei denn, es handelt sich um einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs 1 Nr. 2 GWB; auch bleibt § 101a Abs. 1 Satz 2 GWB unberührt (siehe § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB).
Für die Angaben zur Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und fachlichen Eignung (siehe III.2)) sind die vom Auftraggeber vorgesehenen Bewerberbögen zu verwenden. Diese und die Bewertungsmatrix zum Teilnahmewettbewerb sind bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle anzufordern. Gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Mithin muss zur Wahrung der Rechte binnen dieser Frist ein Nachprüfungsantrag eingereicht werden. Anderenfalls kann dieser nicht mehr auf den gerügten Verstoß gestützt werden.
Darüber hinaus gilt Folgendes: Rügen von angeblichen Vergaberechtsverstoßen müssen im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften erklärt werden (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Zudem müssen Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Werden diese Vorgaben gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB nicht eingehalten, kann ein Nachprüfungsantrag nicht mit Erfolg auf den betreffenden Verstoß gegen Vergabevorschriften gestützt werden, es sei denn, es handelt sich um einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs 1 Nr. 2 GWB; auch bleibt § 101a Abs. 1 Satz 2 GWB unberührt (siehe § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB).
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Lüdinghausen plant im Rahmen der Regionale 2016 – StadtLandschaft die Umgestaltung einer Freianlage zwischen den Burgen Lüdinghausen und Vischering in Lüdinghausen auf einer Fläche von rd. 150 000 m². Die bereits vorliegende Entwurfsplanung sieht sieben Hauptmaßnahmen vor:
Die Stadt Lüdinghausen plant im Rahmen der Regionale 2016 – StadtLandschaft die Umgestaltung einer Freianlage zwischen den Burgen Lüdinghausen und Vischering in Lüdinghausen auf einer Fläche von rd. 150 000 m². Die bereits vorliegende Entwurfsplanung sieht sieben Hauptmaßnahmen vor:
— Auflockern der Gehölzstrukturen;
— Neuordnen und –strukturieren des Wegenetzes;
— Hierarchie der Wegeverbindungen schaffen und ablesbar machen;
— Querungsmöglichkeiten der Klosterstraße herstellen;
— Herstellung von verbindenden Brückenanlagen;
— Anlegen eines Aktivitätsbereichs im Bereich des VHS-Gartens;
— Punktuelle Integration der Ausstellungskonzeption der Burg Vischering in der StadtLandschaft.
Die anrechenbaren Kosten betragen rd. 4 198 000 EUR. Aufgrund der Größe des Projektes erfolgt die Umgestaltung des Bereichs in drei Bauabschnitten in einem Zeitraum von 2016 bis 2020.
Für dieses Projekt werden Zuwendungen aus dem Bereich Städtebauförderung und Naturschutz und Landschaftspflege erwartet.
Ausgeschrieben wird die Erbringung der Leistungsphasen 6 bis 8 und optional Leistungsphase 9 gemäß § 39 HOAI 2013 bei stufenweiser Beauftragung entsprechend nach Bauabschnitten.
Nach Auftragserteilung wird die Ausführungsplanung dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellt.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Lüdinghausen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Zur Prüfung der Eignung fordert die Vergabestelle zur Abgabe der nachstehend näher beschriebenen Nachweise und Unterlagen auf. Es wird darauf hingewiesen, dass die geforderten Unterlagen mit der Bewerbung einzureichen sind. Erklärungen und Nachweise, die auf Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist nicht vorgelegt wurden, können bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachgefordert werden. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht (siehe § 5 Abs. 3 VOF). Beizubringende Nachweise/Bescheinigungen müssen gültig sein. Soweit sie keine bestimmte Gültigkeitsdauer aufweisen, dürfen sie, gerechnet vom Ablauf der Angebotsfrist, nicht älter als 6 Monate sein. Enthält die Bescheinigung kein Datum, ist sie als Nachweis ungeeignet.
Zur Prüfung der Eignung fordert die Vergabestelle zur Abgabe der nachstehend näher beschriebenen Nachweise und Unterlagen auf. Es wird darauf hingewiesen, dass die geforderten Unterlagen mit der Bewerbung einzureichen sind. Erklärungen und Nachweise, die auf Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist nicht vorgelegt wurden, können bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachgefordert werden. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht (siehe § 5 Abs. 3 VOF). Beizubringende Nachweise/Bescheinigungen müssen gültig sein. Soweit sie keine bestimmte Gültigkeitsdauer aufweisen, dürfen sie, gerechnet vom Ablauf der Angebotsfrist, nicht älter als 6 Monate sein. Enthält die Bescheinigung kein Datum, ist sie als Nachweis ungeeignet.
Zur besseren Vergleichbarkeit und zur Erhöhung der Übersichtlichkeit sind die von den Bewerbern geforderten Angaben in den vorgegebenen Bewerberbögen zusammengefasst, welche von den Bewerbern zwingend auszufüllen, zu unterschreiben und zusammen mit den darin geforderten Nachweisen und Erklärungen bei der unter I.1) (Angebote/Teilnahmeanträge) genannten Stelle einzureichen sind.
Zur besseren Vergleichbarkeit und zur Erhöhung der Übersichtlichkeit sind die von den Bewerbern geforderten Angaben in den vorgegebenen Bewerberbögen zusammengefasst, welche von den Bewerbern zwingend auszufüllen, zu unterschreiben und zusammen mit den darin geforderten Nachweisen und Erklärungen bei der unter I.1) (Angebote/Teilnahmeanträge) genannten Stelle einzureichen sind.
Die Bewerberbögen können wie die übrigen Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb bei der unter I.1) (Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen) genannten Kontaktstelle angefordert werden.
Die Bewerber haben durch ihre Unterschrift die in den Bewerberbögen enthaltene Eigenerklärung (zu Insolvenz, Liquidation, Zuverlässigkeit, zutreffende Erklärung, Steuern und Sozialversicherung, Berufsgenossenschaft u. a.) abzugeben.
Beruft sich der Bewerber auf die Fachkunde und Leistungsfähigkeit eines Nachunternehmers, so sind die jeweiligen Nachweise für den Nachunternehmer zu erbringen bzw. die Bewerberformulare durch den Nachunternehmer auszufüllen. In diesem Fall ist die Eigenerklärung auch durch den Nachunternehmer zu erbringen, hierzu ist das Bewerberformular Nachunternehmererklärung zu verwenden.
Beruft sich der Bewerber auf die Fachkunde und Leistungsfähigkeit eines Nachunternehmers, so sind die jeweiligen Nachweise für den Nachunternehmer zu erbringen bzw. die Bewerberformulare durch den Nachunternehmer auszufüllen. In diesem Fall ist die Eigenerklärung auch durch den Nachunternehmer zu erbringen, hierzu ist das Bewerberformular Nachunternehmererklärung zu verwenden.
Folgende Nachweise sind einzureichen:
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen;
— Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung;
— Nachweis über die Mitgliedschaft in einer Architektenkammer (Bauvorlageberechtigung);
— Nachunternehmererklärung soweit sich der Bewerber auf die Fachkunde und Leistungsfähigkeit von Nachunternehmern beruft;
— Bietergemeinschaften haben zudem eine Bevollmächtigung ihres Vertreters abzugeben.
Im Falle von Bewerbergemeinschaften sind die o. g. Nachweise von jedem Unternehmen einzureichen.
Bewerbungen müssen zudem die unter Ziffer III.2.2) und III.2.3) aufgeführten Nachweise der Eignung enthalten.
Der Auftraggeber behält sich vor, etwaig fehlende Unterlagen nachzufordern. Dabei werden alle Bewerber gleich behandelt. Die Teilnahmeanträge werden nicht zurückgesandt. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht (siehe § 5 Abs. 3 VOF).
Mehrfachbewerbungen einzeln und/oder als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig.
Die Auswahl der Bewerber erfolgt gemäß § 10 Abs. 1 VOF anhand der Angaben zu wirtschaftlichen, finanziellen sowie technischen Leistungsfähigkeit. Sollten sich mehr als fünf geeignete Bewerber bewerben, so erfolgt die Auswahl anhand der unter III.2.2) genannten Kriterien, die zudem in der den Bewerbungsunterlagen beiliegenden Bewertungsmatrix nochmals dargelegt werden.
Die Auswahl der Bewerber erfolgt gemäß § 10 Abs. 1 VOF anhand der Angaben zu wirtschaftlichen, finanziellen sowie technischen Leistungsfähigkeit. Sollten sich mehr als fünf geeignete Bewerber bewerben, so erfolgt die Auswahl anhand der unter III.2.2) genannten Kriterien, die zudem in der den Bewerbungsunterlagen beiliegenden Bewertungsmatrix nochmals dargelegt werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Zur besseren Vergleichbarkeit und zur Erhöhung der Übersichtlichkeit sind die von den Bewerbern geforderten Angaben in den vorgegebenen Bewerberbögen zusammengefasst, welche von den Bewerbern zwingend auszufüllen, zu unterschreiben und zusammen mit den darin geforderten Nachweisen und Erklärungen bei der unter I.1) (Angebote Teilnahmeanträge) genannten Stelle einzureichen sind.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Zur besseren Vergleichbarkeit und zur Erhöhung der Übersichtlichkeit sind die von den Bewerbern geforderten Angaben in den vorgegebenen Bewerberbögen zusammengefasst, welche von den Bewerbern zwingend auszufüllen, zu unterschreiben und zusammen mit den darin geforderten Nachweisen und Erklärungen bei der unter I.1) (Angebote Teilnahmeanträge) genannten Stelle einzureichen sind.
Folgende Angaben sind zu treffen:
— Anzahl der Beschäftigten und Führungskräfte der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre;
— Gesamtumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre;
— Umsatz für entsprechende Dienstleistungen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Weitere Einzelheiten sind den Bewerberformularen zu entnehmen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Zur besseren Vergleichbarkeit und zur Erhöhung der Übersichtlichkeit sind die von den Bewerbern geforderten Angaben in den vorgegebenen Bewerberbögen zusammengefasst, welche von den Bewerbern zwingend auszufüllen, zu unterschreiben und zusammen mit den darin geforderten Nachweisen und Erklärungen bei der unter I.1) (Angebote/Teilnahmeanträge) genannten Stelle einzureichen sind.
Zur besseren Vergleichbarkeit und zur Erhöhung der Übersichtlichkeit sind die von den Bewerbern geforderten Angaben in den vorgegebenen Bewerberbögen zusammengefasst, welche von den Bewerbern zwingend auszufüllen, zu unterschreiben und zusammen mit den darin geforderten Nachweisen und Erklärungen bei der unter I.1) (Angebote/Teilnahmeanträge) genannten Stelle einzureichen sind.
Folgende Angaben sind zu treffen:
— Qualifikation des benannten Projektleiters;
— Nachweis einer Mindestreferenz für Planungsleistungen Parkanlagen Lph. 6-9, KG 500 ≥ 1 000 000 EUR brutto, Fertigstellung (Ende LPH. 9) und/oder Projektbearbeitung ab dem 1.11.2012.
Für die geforderten Angaben, insbesondere die Anforderungen an die Mindestreferenz, sind die Anmerkungen in den Bewerberformularen zu beachten.
Sollten sich mehr als fünf geeignete Bewerber bewerben, so erfolgt die Auswahl anhand der den Bewerbungsunterlagen beiliegenden Bewertungsmatrix.
Die im Folgenden in Klammern genannten Prozentzahlen geben die Gewichtung an der Gesamtbewertung an.
Mögliche Punkte (insgesamt 50 %) für die Qualität der Referenzen, davon Mögliche Punkte (15 %) für Referenzen aus dem Bereich Freianlagenplanung, die durch Referenzschreiben des Auftraggebers zu belegen sind (zu beachten sind die Mindestanforderungen an die Referenzen in den Bewerberformularen):
Mögliche Punkte (insgesamt 50 %) für die Qualität der Referenzen, davon Mögliche Punkte (15 %) für Referenzen aus dem Bereich Freianlagenplanung, die durch Referenzschreiben des Auftraggebers zu belegen sind (zu beachten sind die Mindestanforderungen an die Referenzen in den Bewerberformularen):
— 1 Pkt. je nachgewiesener Referenz mit 0,5 ≤ KG 500 ≤ 750 000 EUR brutto;
— 2 Pkt. je nachgewiesener Referenz mit 0,75 < KG 500 ≤ 1 000 000 EUR brutto;
— 3 Pkt. je nachgewiesener Referenz mit 1,0 < KG 500 ≤ 1 250 000 EUR brutto;
— 4 Pkt. je nachgewiesener Referenz mit KG 500> 1 250 000 EUR brutto.
Mögliche Punkte (35 %) für Referenzen aus dem Bereich Freianlagenplanung, die durch Referenzschreiben des Auftraggebers zu belegen sind (zu beachten sind die Mindestanforderungen an die Referenzen in den Bewerberformularen):
— Leistung wird durch den Auftraggeber mit…
… „sehr gut“ bewertet (2,5 Punkte);
… „gut“ bewertet (2,0 Punkte);
… „befriedigend“ bewertet (1,5 Punkte);
… „ausreichend“ bewertet (1,0 Punkte);
… „mangelhaft“ bewertet (0,5 Punkte);
… „ungenügend“ bewertet (0,0 Punkte).
Mögliche Punkte (insgesamt 50 %) für die Qualität des Projektteams.
Bewertung erfolgt nach Anzahl der Beschäftigten (je Mitarbeiter 0,5 Punkte), max. 10 Punkte; Berufsjahren (je vollem Berufsjahr 0,5 Punkte), max. 10 Punkte, Berufsjahren als Projektleiter (je vollem Berufsjahr 0,5 Punkte), max. 10 Punkte sowie die Zugehörigkeit zum Unternehmen je vollem Zugehörigkeitsjahr 0,5 Punkte, max. 10 Punkte.
Bewertung erfolgt nach Anzahl der Beschäftigten (je Mitarbeiter 0,5 Punkte), max. 10 Punkte; Berufsjahren (je vollem Berufsjahr 0,5 Punkte), max. 10 Punkte, Berufsjahren als Projektleiter (je vollem Berufsjahr 0,5 Punkte), max. 10 Punkte sowie die Zugehörigkeit zum Unternehmen je vollem Zugehörigkeitsjahr 0,5 Punkte, max. 10 Punkte.
Mindeststandards:
Planungsleistungen Parkanlagen Lph. 6-9, KG 500 ≥ 1 000 000 EUR brutto, Fertigstellung (Ende LPH. 9) und/oder Projektbearbeitung ab dem 1.11.2012.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften (Bewerbergemeinschaften), die sich im Auftragsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenschließen wollen, haben mit ihrer Bewerbung eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist;
— nach der der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber – auch schon im Vergabeverfahren – rechtsverbindlich vertritt, alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften sowie der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
— nach der der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber – auch schon im Vergabeverfahren – rechtsverbindlich vertritt, alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften sowie der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen.
Die Erklärung ist nach dem Bewerberformular „Bewerbergemeinschafts- und Bietergemeinschaftserklärung“ abzugeben, das den Bewerberbögen beigefügt ist.
Die Bewerberbögen können wie die übrigen Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb bei der unter I.1) (Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen) genannten Kontaktstelle angefordert werden.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
§ 19 VOF.
(1) Wird als Berufsqualifikation der Beruf des Architekten oder der einer seiner Fachrichtungen gefordert, so ist jeder zuzulassen, der nach dem für die Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt tätig zu werden.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
(1) Wird als Berufsqualifikation der Beruf des Architekten oder der einer seiner Fachrichtungen gefordert, so ist jeder zuzulassen, der nach dem für die Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt tätig zu werden.
(3) Juristische Personen sind als Auftragnehmer zuzulassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen nach den Absätzen 1 und 2 benennen.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Die Auswahl der Teilnehmer am Verhandlungsverfahren erfolgt auf Grundlage der unter III.2.1) bis III.2.3) geforderten Angaben zur Zuverlässigkeit, finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sowie zurfachlichen Eignung. Weitere Einzelheiten enthalten die Bewerberbögen und die Bewertungsmatrix, welche beider unter I.1) genannten Kontaktstelle anzufordern sind.
Die Auswahl der Teilnehmer am Verhandlungsverfahren erfolgt auf Grundlage der unter III.2.1) bis III.2.3) geforderten Angaben zur Zuverlässigkeit, finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sowie zurfachlichen Eignung. Weitere Einzelheiten enthalten die Bewerberbögen und die Bewertungsmatrix, welche beider unter I.1) genannten Kontaktstelle anzufordern sind.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Name: Stadt Lüdinghausen – Vergabestelle
Postleitzahl: 59335
E-Mail: schymura@stadt-luedinghausen.de📧
Fax: +49 2591926220 📠
Referenz Zusätzliche Informationen
Für die Angaben zur Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und fachlichen Eignung (siehe III.2)) sind die vom Auftraggeber vorgesehenen Bewerberbögen zu verwenden. Diese und die Bewertungsmatrix zum Teilnahmewettbewerb sind bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle anzufordern. Gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Mithin muss zur Wahrung der Rechte binnen dieser Frist ein Nachprüfungsantrag eingereicht werden. Anderenfalls kann dieser nicht mehr auf den gerügten Verstoß gestützt werden.
Für die Angaben zur Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und fachlichen Eignung (siehe III.2)) sind die vom Auftraggeber vorgesehenen Bewerberbögen zu verwenden. Diese und die Bewertungsmatrix zum Teilnahmewettbewerb sind bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle anzufordern. Gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Mithin muss zur Wahrung der Rechte binnen dieser Frist ein Nachprüfungsantrag eingereicht werden. Anderenfalls kann dieser nicht mehr auf den gerügten Verstoß gestützt werden.
Darüber hinaus gilt Folgendes: Rügen von angeblichen Vergaberechtsverstoßen müssen im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften erklärt werden (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Zudem müssen Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Werden diese Vorgaben gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB nicht eingehalten, kann ein Nachprüfungsantrag nicht mit Erfolg auf den betreffenden Verstoß gegen Vergabevorschriften gestützt werden, es sei denn, es handelt sich um einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs 1 Nr. 2 GWB; auch bleibt § 101a Abs. 1 Satz 2 GWB unberührt (siehe § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB).
Darüber hinaus gilt Folgendes: Rügen von angeblichen Vergaberechtsverstoßen müssen im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften erklärt werden (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Zudem müssen Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Werden diese Vorgaben gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB nicht eingehalten, kann ein Nachprüfungsantrag nicht mit Erfolg auf den betreffenden Verstoß gegen Vergabevorschriften gestützt werden, es sei denn, es handelt sich um einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs 1 Nr. 2 GWB; auch bleibt § 101a Abs. 1 Satz 2 GWB unberührt (siehe § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB).