Für die Unterbringung von Asylbewerbern werden 2 geeignete Gemeinschaftsunterkünfte für je ca. 150 Asylbewerber gesucht. Die Betreibung der Objekte (Los 1 und Los 2) wird auf Basis von einem Betreibervertrag ab dem 1.7.2016 bis 30.6.2021 mit der Option der Verlängerung um 1 Jahr erfolgen
Für die Unterbringung von Asylbewerbern werden zwei geeignete Gemeinschaftsunterkünfte für je ca. 150 Asylbewerber gesucht. Die Betreibung der Objekte (Los 1 und Los 2) wird auf Basis von einem Betreibervertrag ab dem 1.7.2016 bis 30.6.2021 mit der Option der Verlängerung um 1 Jahr erfolgen. Es wird ein Betreibervertag in Form eines Rahmenvertrages geschlossen. Dieser beinhaltet jeweils die Unterbringung von ca. 150 Asylbewerbern. Wünschenswert ist die Option der späteren Erweiterung um 50 Plätze. Die genauen Unterbringungszahlen können je nach Bedarf schwanken. Eine Verpflichtung der Stadt Chemnitz, zu jeder Zeit die Gemeinschaftsunterkunft voll auszulasten, besteht nicht.
Anforderungen an das Objekt
1. Lage/Standort:
Die Einrichtung soll sich in der Stadt Chemnitz befinden.
Die Einrichtung soll sich nicht in den Stadtteilen Ebersdorf und Einsiedel und darf sich nicht in einem reinen Wohngebiet gemäß § 3 Baunutzungsverordnung befinden.
2. Bauliche Anforderungen:
Es soll sich um ein festes Gebäude in einem intakten baulichen Zustand handeln. Die Einrichtung soll über ausreichend 2 und 3-Bett-Zimmer sowie Unterbringungsmöglichkeiten für Familien mit Kindern verfügen. Es müssen ausreichend Küchen mit der Möglichkeit der Zubereitung von Speisen, ausreichende Sanitäreinrichtungen getrennt für Frauen und Männer sowie ausreichende Möglichkeiten zum Waschen von Wäsche vorhanden sein. Ferner muss es Aufenthaltsräume zur Begegnung und Religionsausübung sowie Spielmöglichkeiten für Kinder geben. Weiterhin sind Räume für Hausverwaltung; Wachschutz und Betreuung erforderlich sowie Außenanlagen zur Nutzung durch die Bewohner, insbesondere Kinder und Jugendliche.
Die Mindestforderungen der SächsVwV UsozB Abschnitt I sind einzuhalten. Die folgenden Punkte 3. bis 4. müssen spätestens mit Nutzungsbeginn, d. h. zum Zeitpunkt der ersten Belegung der Gemeinschaftsunterkunft durch die Unterbringungsbehörde vorliegen. Die Nachweise sind vorher unaufgefordert dem Sozialamt vorzuweisen.
3.Baugenehmigung:
Eine Genehmigung zur Nutzungsart als Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber durch das Baugenehmigungsamt muss vorliegen.
4.Sicherheitstechnische Anforderungen:
Die Ausstattung hat mit den folgenden sicherheitstechnischen Anlagen zu erfolgen:
Alle notwendigen brandschutztechnischen Einrichtungen sind vorhanden (Feuerlöscher, Sicherheitsbeschilderung etc.). Sie werden vom Betreiber nach den geltenden sicherheitstechnischen Vorschriften ausgestattet und ständig auf Vollständigkeit bzw. Funktionstüchtigkeit überprüft.
Anforderung an Betreibung und Verwaltung des Objektes
1. Das Objekt ist montags bis freitags in der Zeit von 7:00 Uhr bis 16:00 durch einen Hausverwalter besetzt.
2. Das Objekt ist durchgängig 24 Stunden täglich durch ein Wachdienstunternehmen zu sichern.
Anforderungen an die soziale Betreuung
1.Personelle Ausstattung
In der Einrichtung wird eine soziale Betreuung von 40 Wochenstunden angeboten. Die soziale Betreuung wird von einer Fachkraft (staatlich anerkannter Sozialarbeiter/ Sozialpädagoge (Uni, Fachhochschule, BA)) wahrgenommen. Die Arbeitsbedingungen
des/der Mitarbeiters/in unterliegen den arbeitsrechtlichen Anforderungen. In Ausfallzeiten wie Urlaub und Krankheit wird eine Vertretung der Betreuungstätigkeit abgesichert. Die geforderte Qualifizierung ist durch den AN abzusichern. Die Räumlichkeiten zur Betreuung sollen sich in der Unterbringungseinrichtung befinden.
Anforderungen an Wachschutz
1.Sicherungsdienstleistungen – 24 Std.-Dienst
Die Sicherungsdienstleistungen sind nach Maßgabe des § 34a Gewerbeordnung i. V. m. der Bewachungsverordnung, der DIN EN 15602 „Sicherheitsdienstleister/ Sicherungsdienstleister – Terminologie“, der DIN 77200 „Sicherungsdienstleistungen – Anforderungen“ – mindestens Leistungsstufe 2 sowie der Berufsgenossenschaftlichen
Vorschrift für Wach- und Sicherungsdienste (BGV C7) auszuführen. Das Objekt ist durchgängig 24 Stunden täglich durch ein Wachdienstunternehmen zu sichern.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-12-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-11-06.
Wer?
Wie?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2015-11-06
|
Auftragsbekanntmachung
|
2016-03-21
|
Ergänzende Angaben
|