Für die Unterbringung von Asylbewerbern werden 2 geeignete Gemeinschaftsunterkünfte für je ca. 150 Asylbewerber gesucht. Die Betreibung der Objekte (Los 1 und Los 2) wird auf Basis von einem Betreibervertrag ab dem 1.7.2016 bis 30.6.2021 mit der Option der Verlängerung um 1 Jahr erfolgen

Stadt Chemnitz, Hauptamt, Abt. Zentrale Dienste

Für die Unterbringung von Asylbewerbern werden zwei geeignete Gemeinschaftsunterkünfte für je ca. 150 Asylbewerber gesucht. Die Betreibung der Objekte (Los 1 und Los 2) wird auf Basis von einem Betreibervertrag ab dem 1.7.2016 bis 30.6.2021 mit der Option der Verlängerung um 1 Jahr erfolgen. Es wird ein Betreibervertag in Form eines Rahmenvertrages geschlossen. Dieser beinhaltet jeweils die Unterbringung von ca. 150 Asylbewerbern. Wünschenswert ist die Option der späteren Erweiterung um 50 Plätze. Die genauen Unterbringungszahlen können je nach Bedarf schwanken. Eine Verpflichtung der Stadt Chemnitz, zu jeder Zeit die Gemeinschaftsunterkunft voll auszulasten, besteht nicht.
Anforderungen an das Objekt
1. Lage/Standort:
Die Einrichtung soll sich in der Stadt Chemnitz befinden.
Die Einrichtung soll sich nicht in den Stadtteilen Ebersdorf und Einsiedel und darf sich nicht in einem reinen Wohngebiet gemäß § 3 Baunutzungsverordnung befinden.
2. Bauliche Anforderungen:
Es soll sich um ein festes Gebäude in einem intakten baulichen Zustand handeln. Die Einrichtung soll über ausreichend 2 und 3-Bett-Zimmer sowie Unterbringungsmöglichkeiten für Familien mit Kindern verfügen. Es müssen ausreichend Küchen mit der Möglichkeit der Zubereitung von Speisen, ausreichende Sanitäreinrichtungen getrennt für Frauen und Männer sowie ausreichende Möglichkeiten zum Waschen von Wäsche vorhanden sein. Ferner muss es Aufenthaltsräume zur Begegnung und Religionsausübung sowie Spielmöglichkeiten für Kinder geben. Weiterhin sind Räume für Hausverwaltung; Wachschutz und Betreuung erforderlich sowie Außenanlagen zur Nutzung durch die Bewohner, insbesondere Kinder und Jugendliche.
Die Mindestforderungen der SächsVwV UsozB Abschnitt I sind einzuhalten. Die folgenden Punkte 3. bis 4. müssen spätestens mit Nutzungsbeginn, d. h. zum Zeitpunkt der ersten Belegung der Gemeinschaftsunterkunft durch die Unterbringungsbehörde vorliegen. Die Nachweise sind vorher unaufgefordert dem Sozialamt vorzuweisen.
3.Baugenehmigung:
Eine Genehmigung zur Nutzungsart als Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber durch das Baugenehmigungsamt muss vorliegen.
4.Sicherheitstechnische Anforderungen:
Die Ausstattung hat mit den folgenden sicherheitstechnischen Anlagen zu erfolgen:
Alle notwendigen brandschutztechnischen Einrichtungen sind vorhanden (Feuerlöscher, Sicherheitsbeschilderung etc.). Sie werden vom Betreiber nach den geltenden sicherheitstechnischen Vorschriften ausgestattet und ständig auf Vollständigkeit bzw. Funktionstüchtigkeit überprüft.
Anforderung an Betreibung und Verwaltung des Objektes
1. Das Objekt ist montags bis freitags in der Zeit von 7:00 Uhr bis 16:00 durch einen Hausverwalter besetzt.
2. Das Objekt ist durchgängig 24 Stunden täglich durch ein Wachdienstunternehmen zu sichern.
Anforderungen an die soziale Betreuung
1.Personelle Ausstattung
In der Einrichtung wird eine soziale Betreuung von 40 Wochenstunden angeboten. Die soziale Betreuung wird von einer Fachkraft (staatlich anerkannter Sozialarbeiter/ Sozialpädagoge (Uni, Fachhochschule, BA)) wahrgenommen. Die Arbeitsbedingungen
des/der Mitarbeiters/in unterliegen den arbeitsrechtlichen Anforderungen. In Ausfallzeiten wie Urlaub und Krankheit wird eine Vertretung der Betreuungstätigkeit abgesichert. Die geforderte Qualifizierung ist durch den AN abzusichern. Die Räumlichkeiten zur Betreuung sollen sich in der Unterbringungseinrichtung befinden.
Anforderungen an Wachschutz
1.Sicherungsdienstleistungen – 24 Std.-Dienst
Die Sicherungsdienstleistungen sind nach Maßgabe des § 34a Gewerbeordnung i. V. m. der Bewachungsverordnung, der DIN EN 15602 „Sicherheitsdienstleister/ Sicherungsdienstleister – Terminologie“, der DIN 77200 „Sicherungsdienstleistungen – Anforderungen“ – mindestens Leistungsstufe 2 sowie der Berufsgenossenschaftlichen
Vorschrift für Wach- und Sicherungsdienste (BGV C7) auszuführen. Das Objekt ist durchgängig 24 Stunden täglich durch ein Wachdienstunternehmen zu sichern.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-12-02. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-11-06.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-11-06 Auftragsbekanntmachung
2016-03-21 Ergänzende Angaben
Auftragsbekanntmachung (2015-11-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Sozialwesen in Verbindung mit Heimen
Menge oder Umfang: Siehe Punkt II.1.5).16 542 600
Gesamtwert des Auftrags: 13 785 500 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Sozialwesen in Verbindung mit Heimen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Beschleunigtes Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Chemnitz, Hauptamt, Abt. Zentrale Dienste
Postanschrift: Markt 1
Postleitzahl: 09111
Postort: Chemnitz
Kontakt
Internetadresse: http://www.chemnitz.de 🌏
E-Mail: vol.submissionsstelle@stadt-chemnitz.de 📧
Telefon: +49 3714881067 📞
Fax: +49 3714881090 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-11-06 📅
Einreichungsfrist: 2015-12-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-11-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 218-398204
ABl. S-Ausgabe: 218

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Für die Unterbringung von Asylbewerbern werden zwei geeignete Gemeinschaftsunterkünfte für je ca. 150 Asylbewerber gesucht. Die Betreibung der Objekte (Los 1 und Los 2) wird auf Basis von einem Betreibervertrag ab dem 1.7.2016 bis 30.6.2021 mit der Option der Verlängerung um 1 Jahr erfolgen. Es wird ein Betreibervertag in Form eines Rahmenvertrages geschlossen. Dieser beinhaltet jeweils die Unterbringung von ca. 150 Asylbewerbern. Wünschenswert ist die Option der späteren Erweiterung um 50 Plätze. Die genauen Unterbringungszahlen können je nach Bedarf schwanken. Eine Verpflichtung der Stadt Chemnitz, zu jeder Zeit die Gemeinschaftsunterkunft voll auszulasten, besteht nicht.
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Anforderungen an das Objekt
1. Lage/Standort:
Die Einrichtung soll sich in der Stadt Chemnitz befinden.
Die Einrichtung soll sich nicht in den Stadtteilen Ebersdorf und Einsiedel und darf sich nicht in einem reinen Wohngebiet gemäß § 3 Baunutzungsverordnung befinden.
2. Bauliche Anforderungen:
Es soll sich um ein festes Gebäude in einem intakten baulichen Zustand handeln. Die Einrichtung soll über ausreichend 2 und 3-Bett-Zimmer sowie Unterbringungsmöglichkeiten für Familien mit Kindern verfügen. Es müssen ausreichend Küchen mit der Möglichkeit der Zubereitung von Speisen, ausreichende Sanitäreinrichtungen getrennt für Frauen und Männer sowie ausreichende Möglichkeiten zum Waschen von Wäsche vorhanden sein. Ferner muss es Aufenthaltsräume zur Begegnung und Religionsausübung sowie Spielmöglichkeiten für Kinder geben. Weiterhin sind Räume für Hausverwaltung; Wachschutz und Betreuung erforderlich sowie Außenanlagen zur Nutzung durch die Bewohner, insbesondere Kinder und Jugendliche.
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Die Mindestforderungen der SächsVwV UsozB Abschnitt I sind einzuhalten. Die folgenden Punkte 3. bis 4. müssen spätestens mit Nutzungsbeginn, d. h. zum Zeitpunkt der ersten Belegung der Gemeinschaftsunterkunft durch die Unterbringungsbehörde vorliegen. Die Nachweise sind vorher unaufgefordert dem Sozialamt vorzuweisen.
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3.Baugenehmigung:
Eine Genehmigung zur Nutzungsart als Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber durch das Baugenehmigungsamt muss vorliegen.
4.Sicherheitstechnische Anforderungen:
Die Ausstattung hat mit den folgenden sicherheitstechnischen Anlagen zu erfolgen:
Alle notwendigen brandschutztechnischen Einrichtungen sind vorhanden (Feuerlöscher, Sicherheitsbeschilderung etc.). Sie werden vom Betreiber nach den geltenden sicherheitstechnischen Vorschriften ausgestattet und ständig auf Vollständigkeit bzw. Funktionstüchtigkeit überprüft.
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Anforderung an Betreibung und Verwaltung des Objektes
1. Das Objekt ist montags bis freitags in der Zeit von 7:00 Uhr bis 16:00 durch einen Hausverwalter besetzt.
2. Das Objekt ist durchgängig 24 Stunden täglich durch ein Wachdienstunternehmen zu sichern.
Anforderungen an die soziale Betreuung
1.Personelle Ausstattung
In der Einrichtung wird eine soziale Betreuung von 40 Wochenstunden angeboten. Die soziale Betreuung wird von einer Fachkraft (staatlich anerkannter Sozialarbeiter/ Sozialpädagoge (Uni, Fachhochschule, BA)) wahrgenommen. Die Arbeitsbedingungen
des/der Mitarbeiters/in unterliegen den arbeitsrechtlichen Anforderungen. In Ausfallzeiten wie Urlaub und Krankheit wird eine Vertretung der Betreuungstätigkeit abgesichert. Die geforderte Qualifizierung ist durch den AN abzusichern. Die Räumlichkeiten zur Betreuung sollen sich in der Unterbringungseinrichtung befinden.
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Anforderungen an Wachschutz
1.Sicherungsdienstleistungen – 24 Std.-Dienst
Die Sicherungsdienstleistungen sind nach Maßgabe des § 34a Gewerbeordnung i. V. m. der Bewachungsverordnung, der DIN EN 15602 „Sicherheitsdienstleister/ Sicherungsdienstleister – Terminologie“, der DIN 77200 „Sicherungsdienstleistungen – Anforderungen“ – mindestens Leistungsstufe 2 sowie der Berufsgenossenschaftlichen
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Vorschrift für Wach- und Sicherungsdienste (BGV C7) auszuführen. Das Objekt ist durchgängig 24 Stunden täglich durch ein Wachdienstunternehmen zu sichern.
Losnummer: 1
2
Menge oder Umfang: Siehe Punkt II.1.5).
Beschreibung der Optionen: Siehe Punkt II.1.5).
Referenznummer: 10/50/16/001
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 09111 Chemnitz.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Zum Nachweis der Eignung sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen: "Eigenerklärung des Bieters zur Einhaltung der Eignungsnachweise – K. O. Kriterien
Ich/Wir erklären, dass bei Auftragserteilung zur o. g. Ausschreibung die geforderten Mindestvoraussetzungen vorliegen.
1. Erfahrungen in der Betreibung von Gemeinschaftsunterkünften, d. h. es sind mind. 2 Referenzen vorhanden;
2. Erfahrung in der Arbeit mit Migranten, d. h. es ist mindestens 1 Referenz in der Arbeit mit Migranten vorhanden;
3. Geeignetes Objekt vorhanden;
4. Fremdsprachenkenntnisse beim Betreuungspersonal;
5. Bau- und brandschutztechnische Voraussetzungen sind nach Umbau erfüllt;
6. Alarmierungsmöglichkeiten von Polizei, Feuerwehr, Notarzt sind nach Umbau vorhanden;
7. Objekt ist nach Umbau vor unbefugtem Eindringen geschützt;
8. Unterkunft liegt nicht in Ebersdorf oder Einsiedel;
9. Das Gebäude liegt nicht unmittelbar zu einem Wohngebäude;
10.Betreibungs- und Betreuungskonzept vorhanden;
11. Es stehen pro Bewohner mind. 6 m
12. Kann Wohnraum nach Geschlechtern getrennt werden bzw. Klientel geschlechtergetrennt untergebracht werden;
13. Gesonderte Räume für die soziale Betreuung sind vorhanden;
14. Für Sicherheitspersonal Nachweis der erreichten Stufe nach DIN 77200 (mind. Stufe 2) vorhanden;
15. Sicherheitskräfte haben eine Ausbildung zur Fach- oder Servicekraft für Sicherheit nach BBiG absolviert;
16. Eingesetzter Sozialarbeiter hat abgeschlossene Ausbildung als staatlich anerkannter Sozialarbeiter/Sozialpädagoge(Uni, Fachhochschule, BA);
17.Das Gebäude liegt nicht in einem reinen Wohngebiet;
18. Entlohnung nach gültigen Tarifverträgen bzw. Mindestlohn Sollte bei einer Abfrage kein Kreuz gesetzt sein, gelten die Eignungsnachweise als nicht erfüllt, dies gilt ebenso, wenn ein Kreuz bei „nein“ gesetzt wurde. Diese Angaben können jederzeit vom Auftraggeber überprüft werden. Datum Unterschrift Firmenstempel Zum Nachweis der Eignung sind mit dem Angebot einzureichen:
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„Eigenerklärung zur Eignung für alle Unternehmen in Öffentlichen Ausschreibungen/Offenen Verfahren“ (beinhaltet Angaben: zum Umsatz; zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung; zu vergleichbaren, erbrachten Leistungen/Referenzen; zu Insolvenzverfahren und Liquidation; das Nichtvorhandensein schwerer Verfehlungen, Vorhandensein der erforderlichen Arbeitskräfte, Eintragung in das Berufsregister; Verpflichtung zur Zahlung des gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohnes gemäß Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie. Bei Einsatz von Nachunternehmern ist die Eigenerklärung zur Eignung für alle Unternehmen für Öffentliche Ausschreibungen / Offenen Verfahren ebenso vom Nachunternehmer auszufüllen Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind zum Nachweis der Eignung entsprechend der o. g. Eigenerklärung zur Eignung vorzulegen: Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes oder eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der für Sie zuständigen Berufsgenossenschaft, die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.
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Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen
Teilnahmeanträge anhand der in der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen formal und inhaltlich prüfen und bewerten. Mit Angebotsabgabe einzureichen: Eigenerklärung Wachschutz: Hiermit erklären wir, dass alle Anforderungen und Qualifikationen bezüglich des Punkt IV der Leistungsbeschreibung bei der Auswahl eines geeigneten Wachschutzunternehmens und deren Mitarbeiter beachtet und eingehalten werden.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Siehe Punkt III.2.1).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Siehe Punkt III.2.1) und II.1.5) Geforderte Mindeststandards: Die Sicherungsdienstleistungen sind nach Maßgabe des § 34a Gewerbeordnung i. V. m. der Bewachungsverordnung, der DIN EN 15602
„Sicherheitsdienstleister/Sicherungsdienstleister - Terminologie“, der DIN 77200 „Sicherungsdienstleistungen
— Anforderungen“ – mindestens Leistungsstufe 2 sowie der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift für Wach- und Sicherungsdienste (BGV C7) auszuführen.
Grundanforderungen und Qualifikation an die eingesetzten Sicherheitskräfte erfolgte Absolvierung einer Ausbildung zur Fach- oder Servicekraft für Schutz und Sicherheit nach BBiG, erfolgte Absolvierung einer Unterrichtung gemäß § 34a Gewerbeordnung i. V. m. §§ 1-5 Bewachungsverordnung.
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Keine.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 5
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren: Aufgrund der Asylproblematik.
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (50)
2. Qualität (50)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Frau Beck
Name: Stadt Chemnitz, Sozialamt
Postanschrift: Annaberger Straße 89
Postleitzahl: 09106
URL für weitere Informationen: http://www.chemnitz.de 🌏
Name: Stadt Chemnitz, Hauptamt, Abt. Zentrale Dienste, Submissionsstelle VOL
URL der Dokumente: http://www.chemnitz.de 🌏
URL der Teilnahme: http://www.chemnitz.de 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-07-01 📅
Datum des Endes: 2021-06-30 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 10/50/16/001

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419770 📞
Fax: +49 3419771199 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsverfahren nach § 107 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Altchemnitzer Straße 41
Postort: Chemnitz
Postleitzahl: 09120
Telefon: +49 3715320 📞
Fax: +49 3715321303 📠
Quelle: OJS 2015/S 218-398204 (2015-11-06)
Ergänzende Angaben (2016-03-21)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-03-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-03-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 060-101534
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 218-398204
ABl. S-Ausgabe: 60
Quelle: OJS 2016/S 060-101534 (2016-03-21)