Gebäude- und Inventarversicherung

Stadt Wermelskirchen

Gebäude- und Inventarversicherungen für die Liegenschaften der Stadt Wermelskirchen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-11-05. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-09-18.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-09-18 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2015-09-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Schaden- oder Verlustversicherungen
Menge oder Umfang: 270 000
Gesamtwert des Auftrags: 270 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Schaden- oder Verlustversicherungen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Wermelskirchen
Postanschrift: Telegrafenstraße 29/33
Postleitzahl: 42929
Postort: Wermelskirchen
Kontakt
Internetadresse: http://www.wermelskirchen.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@wermelskirchen.de 📧
Telefon: +49 2196710112 📞
Fax: +49 21967107112 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-09-18 📅
Einreichungsfrist: 2015-11-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-09-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 184-334460
ABl. S-Ausgabe: 184
Zusätzliche Informationen
Zu IV 2.1) Zuschlagskriterien: Das Kriterium Qualität des Versicherungsschutzes wird mit insgesamt 20 % gewertet und nach folgendem Bewertungsschema (Angebot auch von nicht zwingend vorgegebenen Bedingungen, siehe „Besondere Vertragsbedingungen“ in den Ausschreibungsunterlagen) untergliedert und beurteilt: — Verhalten im Schadenfall = 4 Punkte; — Kündigung nach Versicherungsfall = 4 Punkte; — Klarstellungen zu § 19 VVG = 3 Punkte; — Sicherheitsvorschriften = 3 Punkte; — Werterhöhungen/Bestandsveränderungen = 7 Punkte; — Wiederherstellungs- und Wiederbeschaffungsfrist = 5 Punkte; — Schadenermittlungs- und Feststellungskosten = 6 Punkte; — Kosten für Verkehrssicherungsmaßnahmen = 6 Punkte; — Beratungskosten = 8 Punkte; — Regiekosten = 8 Punkte; — Beschleunigungskosten = 8 Punkte; — Kosten für Provisorien = 7 Punkte; — Schäden durch Terrorakte = 9 Punkte (diese werden zusätzlich unterteilt nach folgendem Bewertungsschema: ohne Einschluss Terrorgefahr 0 von 9 Punkten, mit Einschluss Terrorgefahr mit Einschränkungen 5 von 9 Punkten, mit Einschluss Terrorgefahr ohne Einschränkungen 9 von 9 Punkten); — Führung und Beteiligung = 4 Punkte; — Verpuffungsschäden = 5 Punkte; — Ableitungsrohre = 9 Punkte; — Zulassungs- und/oder versicherungspflichtige Fahrzeuge = 4 Punkte. = Summe der in der Qualität max. erreichbaren Punkte: 100 Punkte.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gebäude- und Inventarversicherungen für die Liegenschaften der Stadt Wermelskirchen.
Referenznummer: 10/1-ZVS_EU_OV_VOL_Versicherung Gebäude (10)
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Wermelskirchen.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Bieter müssen über eine Zulassung zum Betrieb der ausgeschriebenen Versicherungen gemäß Versicherungsaufsichtsgesetz (oder vergleichbarer Rechtsvorschriften anderer EU-Mitgliedsstaaten) verfügen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Letzten veröffentlicheten Geschäftsbericht;
Eigenerklärung zum Rückversicherungsschutz;
Eigenerklärung zum Risikomanagement;
Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit.
Technische und berufliche Fähigkeiten: Liste mit Nennung potentieller Referenzkunden (mind. 5).
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: S. Vergabeunterlagen, VOL/B.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Versicherungskonsortium.
Sonstige besondere Bedingungen:
Versicherungsmakler bzw. Mehrfachvertreter verpflichten sich bei Anforderung der Unterlagen verbindlich, die Versicherungsunternehmen zu benennen (max. 4 Gesellschaften), von denen sie sich zur Angebotsabgabe bevollmächtigen lassen wollen. Sie verpflichten sich, andere als diese benannten Gesellschaften nicht zur Angebotsabgabe aufzufordern.
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Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: §§ 5 ff. VAG.

Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Nur per Überweisung unter Angabe des Kassenzeichens: 064 000 330 – 3600 auf das Konto der Stadt Wermelskirchen:Stadtsparkasse Wermelskirchen, Konto 100 057 (IBAN: DE 4134 0515 7000 0010 0057) BLZ 340 515 70 ( BIC: WELADED1WMK)
Ohne Anforderung der Unterlagen (schriftlich oder per E-Mail) und Angabe des Kassenzeichens bei der Zahlung ist eine Zuordnung zum Bewerber nicht möglich!
Die Schutzgebühr wird nicht zurückerstattet.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-12-23 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2015-11-05 📅
Öffnungsort:
Stadt Wermelskirchen, Haupt- und Personalamt, Raum 1.38, Telegrafenstraße 29/33, 42929 Wermelskirchen.
Ort des Eröffnungstermins: Stadt Wermelskirchen, Haupt- und Personalamt, Raum 1.38, Telegrafenstraße 29/33, 42929 Wermelskirchen.
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Prämienhöhe (80)
2. Qualität des Versicherungsschutzes (weiter unterteilt: s. VI.3) zusätzliche Angaben) (20)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Haupt- und Personalamt, ZVS
Frau Schulte
Internetadresse: www.wermelskirchen.de 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-01-01 📅
Datum des Endes: 2019-01-01 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 10/1-ZVS_EU_OV_VOL_Versicherung Gebäude (10)
Zusätzliche Informationen
Zu IV 2.1) Zuschlagskriterien:
Das Kriterium Qualität des Versicherungsschutzes wird mit insgesamt 20 % gewertet und nach folgendem Bewertungsschema (Angebot auch von nicht zwingend vorgegebenen Bedingungen, siehe „Besondere Vertragsbedingungen“ in den Ausschreibungsunterlagen) untergliedert und beurteilt:
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— Verhalten im Schadenfall = 4 Punkte;
— Kündigung nach Versicherungsfall = 4 Punkte;
— Klarstellungen zu § 19 VVG = 3 Punkte;
— Sicherheitsvorschriften = 3 Punkte;
— Werterhöhungen/Bestandsveränderungen = 7 Punkte;
— Wiederherstellungs- und Wiederbeschaffungsfrist = 5 Punkte;
— Schadenermittlungs- und Feststellungskosten = 6 Punkte;
— Kosten für Verkehrssicherungsmaßnahmen = 6 Punkte;
— Beratungskosten = 8 Punkte;
— Regiekosten = 8 Punkte;
— Beschleunigungskosten = 8 Punkte;
— Kosten für Provisorien = 7 Punkte;
— Schäden durch Terrorakte = 9 Punkte (diese werden zusätzlich unterteilt nach folgendem Bewertungsschema: ohne Einschluss Terrorgefahr 0 von 9 Punkten, mit Einschluss Terrorgefahr mit Einschränkungen 5 von 9 Punkten, mit Einschluss Terrorgefahr ohne Einschränkungen 9 von 9 Punkten);
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— Führung und Beteiligung = 4 Punkte;
— Verpuffungsschäden = 5 Punkte;
— Ableitungsrohre = 9 Punkte;
— Zulassungs- und/oder versicherungspflichtige Fahrzeuge = 4 Punkte.
= Summe der in der Qualität max. erreichbaren Punkte: 100 Punkte.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland bei der Bizirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-koeln.nrw.de 📧
Telefon: +49 2211472120 📞
Internetadresse: http://bezreg-koeln.nrw.de 🌏
Fax: +49 2211472889 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 107 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Rheinisch-Bergischer Kreis, Der Landrat
Postanschrift: Postfach 200450
Postort: Bergisch Gladbach
Postleitzahl: 51462
Telefon: +49 2202130 📞
Quelle: OJS 2015/S 184-334460 (2015-09-18)