Gebäudeinnen- und Glasreinigung des Justizgebäudes Infanteriestraße 5 in München

Der Präsident des Oberlandesgerichts München – Zentrale Vergabestelle

Gebäudeinnen- und Glasreinigung des Justizgebäudes Infanteriestraße 5 in München.
Los 1, Innenreinigung, zu reinigende Bodenfläche: 20 411,10 m².
Los 2, Glasreinigung, zu reinigende Glasfläche: 2 788,69 m².
Es kann für alle Lose oder auch nur für ein Los geboten werden.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-04-13. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-02-13.

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-02-13 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2015-02-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Gebäudereinigung
Menge oder Umfang:
“Los 1: Innenreinigung für das Justizgebäude Infanteriestraße 5 in München.Zu reinigende Bodenfläche: 20 411,10 m2.Los 2: Glasreinigung für das Justizgebäude...”    Mehr anzeigen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Gebäudereinigung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Der Präsident des Oberlandesgerichts München – Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Herzogspitalstraße 12
Postleitzahl: 80331
Postort: München
Kontakt
E-Mail: vergabestelle@olg-m.bayern.de 📧
Fax: +49 8955971650 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-02-13 📅
Einreichungsfrist: 2015-04-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-02-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 034-058331
ABl. S-Ausgabe: 34
Zusätzliche Informationen

“Bitte melden Sie sich bis spätestens 4. März 2015 unter der E-Mail-Adresse peter.petrov@olg-m.bayern.de zur Objektbesichtigung an. Ihre Mail sollte Ihre...”    Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2015/S 034-058331 (2015-02-13)