Gebäudeinnen- und Glasreinigung des Justizgebäudes Infanteriestraße 5 in München

Der Präsident des Oberlandesgerichts München – Zentrale Vergabestelle

Gebäudeinnen- und Glasreinigung des Justizgebäudes Infanteriestraße 5 in München.
Los 1, Innenreinigung, zu reinigende Bodenfläche: 20 411,10 m².
Los 2, Glasreinigung, zu reinigende Glasfläche: 2 788,69 m².
Es kann für alle Lose oder auch nur für ein Los geboten werden.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-04-13. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-02-13.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-02-13 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2015-02-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Gebäudereinigung
Menge oder Umfang:
Los 1: Innenreinigung für das Justizgebäude Infanteriestraße 5 in München.Zu reinigende Bodenfläche: 20 411,10 m2.Los 2: Glasreinigung für das Justizgebäude Infanteriestraße 5 in München.Zu reinigende Glasfläche: 2 788,69 m2.Es kann ein Angebot für ein oder mehrere Lose abgegeben werden.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Gebäudereinigung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Der Präsident des Oberlandesgerichts München – Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Herzogspitalstraße 12
Postleitzahl: 80331
Postort: München
Kontakt
E-Mail: vergabestelle@olg-m.bayern.de 📧
Fax: +49 8955971650 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-02-13 📅
Einreichungsfrist: 2015-04-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-02-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 034-058331
ABl. S-Ausgabe: 34
Zusätzliche Informationen
Bitte melden Sie sich bis spätestens 4. März 2015 unter der E-Mail-Adresse peter.petrov@olg-m.bayern.de zur Objektbesichtigung an. Ihre Mail sollte Ihre Kontaktdaten (Firmennamen, Anschrift, Ansprechpartner, Telefax- und Rufnummern) sowie im Betreff das Stichwort „Objektbe-sichtigung“ enthalten. Auf folgende Fristen (vgl. § 107 Abs. 3 GWB) wird besonders hingewiesen: — Der Bieter hat von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich – d. h. innerhalb einer Frist von 14 Kalendertagen – zu rügen. — Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. — Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. — Falls der Auftraggeber mitteilt, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, hat der Bieter die Möglichkeit, die Vergabekammer anzurufen, solange nicht eine Frist (gerechnet nach dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers), von mehr als 15 Kalendertagen, vergangen sind.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gebäudeinnen- und Glasreinigung des Justizgebäudes Infanteriestraße 5 in München.
Los 1, Innenreinigung, zu reinigende Bodenfläche: 20 411,10 m².
Los 2, Glasreinigung, zu reinigende Glasfläche: 2 788,69 m².
Es kann für alle Lose oder auch nur für ein Los geboten werden.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Innenreinigung
Kurze Beschreibung:
Glasreinigung für das Justizgebäude Infanteriestraße 5 in München.Zu reinigende Bodenfläche: 20 411,10 m².
Menge oder Umfang: Zu reinigende Bodenfläche: 20 411,10 m².
Zusätzliche Angaben zu den Losen: Es kann für ein oder mehrere Lose ein Angebot abgegeben werden.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Glasreinigung
Kurze Beschreibung:
Glasreinigung für das Justizgebäude Infanteriestraße 5 in München.Zu reinigende Glasfläche: 2 788,69 m².
Menge oder Umfang: Zu reinigende Glasfläche: 2 788,69 m².
Los 1: Innenreinigung für das Justizgebäude Infanteriestraße 5 in München.
Zu reinigende Bodenfläche: 20 411,10 m
Los 2: Glasreinigung für das Justizgebäude Infanteriestraße 5 in München.
Zu reinigende Glasfläche: 2 788,69 m
Es kann ein Angebot für ein oder mehrere Lose abgegeben werden.
Referenznummer: IT 5402/1 - 9/15
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: München.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Siehe Eignungskriterien.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Siehe Eignungskriterien.
Technische und berufliche Fähigkeiten: Siehe Eignungskriterien.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Keine.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Dienstleistungsvertrag.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Siehe Vergabebedingungen.

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-05-22 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2015-04-13 📅
Öffnungsort (Organisation): Der Präsident des Oberlandesgerichts München - Zentrale Vergabestelle -
Öffnungsort (Stadt): München
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Anschrift: Herzogspitalstraße 12

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Kopp, Silvia

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2015-07-01 📅
Datum des Endes: 2021-06-30 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: IT 5402/1 - 9/15
Zusätzliche Informationen
Bitte melden Sie sich bis spätestens 4. März 2015 unter der E-Mail-Adresse peter.petrov@olg-m.bayern.de zur Objektbesichtigung an. Ihre Mail sollte Ihre Kontaktdaten (Firmennamen, Anschrift, Ansprechpartner, Telefax- und Rufnummern) sowie im Betreff das Stichwort „Objektbe-sichtigung“ enthalten.
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Auf folgende Fristen (vgl. § 107 Abs. 3 GWB) wird besonders hingewiesen:
— Der Bieter hat von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich – d. h. innerhalb einer Frist von 14 Kalendertagen – zu rügen.
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
— Falls der Auftraggeber mitteilt, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, hat der Bieter die Möglichkeit, die Vergabekammer anzurufen, solange nicht eine Frist (gerechnet nach dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers), von mehr als 15 Kalendertagen, vergangen sind.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Telefon: +49 8921762411 📞
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf folgende Fristen (vgl. § 107 Abs. 3 GWB) wird besonders hingewiesen:
Der Bieter hat von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich – d. h. innerhalb einer Frist von 14 Kalendertagen – zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Falls der Auftraggeber mitteilt, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, hat der Bieter die Möglichkeit, die Vergabekammer anzurufen, solange nicht eine Frist (gerechnet nach dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers), von mehr als 15 Kalendertagen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2015/S 034-058331 (2015-02-13)