Gebäudeplanungsleistungen zur Sanierung „Haus der Jugend“, Uhlandstraße, Freiburg im Breisgau. Die Stadt Freiburg beabsichtigt Gebäudeplanungsleistungen nach §§ 33 HOAI ff. für die Sanierung des „Haus der Jugend“ in Freiburg zu vergeben. Adresse: Haus der Jugend, Uhlandstraße 2-4, 79100 Freiburg
— Baujahr 1966 Architekt: Friedrich Bauer, Freiburg;
— Gebäudedaten: BGF ca. 4 500 m², BRI ca. 18 150 m³;
— Bauvorhaben: Sanierung des Bestands: Sanierung der Fassade, Energetische, brandschutztechnische und statische Ertüchtigung des Dachs des großen Saals unter Berücksichtigung der Verordnungen für Versammlungsstätten, Erneuerung der Heizung (Umstellung von Öl auf GAs, Steuerung), Lüftung (komplett) und Sanitäranlangen (komplett), Elektro (Verteiler und Zuleitungen bis Unterverteiler Einzelräume), Einbau einer Förderanlage (zur barrierefreien Erreichbarkeit der Obergeschosse, Bildung von Brandabschnitten. Derzeit nicht im Programm ist der Innenausbau (Böden, Wände und Überarbeitung von Holzoberflächen) und die Sanierung der Außenanlagen;
— Die Baumaßnahme muss bei laufendem Betrieb in voraussichtlich 3 Bauabschnitten durchgeführt werden;
— Finanzabschnitte: derzeit grob geschätzte Gesamtkosten von ca. 8 000 000, verteilt auf ca. 6 Jahre (3 Doppelhaushalte);
— Grundlagen: Machbarkeitsstudie mit ausführlicher Prüfung der jetzigen Raumbelegung und etwaiger Nutzerprofile. Nach dem Beschluss der Sanierung des Bestandsgebäudes ohne Erweiterung und größerer Umbauten wurden folgende Voruntersuchungen im Bestand durchgeführt: Prüfung der Bauphysik, Feststellung des statisches Gefüges des gesamten Hauses, insbesondere des Saaldachs, Konzept zum baulichen Brandschutz und Bildung von Brandabschnitten und Integration einer Förderanlage, Bestandsaufnahme HLS/Elektro;
— Die derzeitigen und künftigen Nutzer sind das Jugendbildungswerk mit diversen wöchentlichen Angeboten, dem Zirkus Harlekin, vielen Einzelveranstaltungen wie Konzerte, Lesungen, Theater und den offenen Angeboten wie z. B. das Jugendcafé. Diese sowie weitere Einrichtungen sollen im Haus der Jugend eine gemeinsame Adresse bekommen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-11-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-10-16.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Haus der Jugend, Uhlandstr. 2-4, 79102 Freiburg, Gebäudeplanungsleistungen
2015002410”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden📦
Titel: Gebäudeplanungsleistungen, Haus der Jugend, Uhlandstr. 2-4, 79102 Freiburg
Beschreibung
Ort der Leistung: Freiburg im Breisgau, Stadtkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Freiburg i. Br.
Beschreibung der Beschaffung:
“Gebäudeplanungsleistungen zur Sanierung „Haus der Jugend“, Uhlandstraße, Freiburg im breisgau. Die Stadt Freiburg beabsichtigt Gebäudeplanungsleistungen...”
Beschreibung der Beschaffung
Gebäudeplanungsleistungen zur Sanierung „Haus der Jugend“, Uhlandstraße, Freiburg im breisgau. Die Stadt Freiburg beabsichtigt Gebäudeplanungsleistungen nach §§ 33 HOAI ff. für die Sanierung des „Haus der Jugend“ in Freiburg zu vergeben. Adresse. haus der Jugend, Uhlandstra0e 2-4, 79100 Freiburg.
— Baujahr 1966 Architekt Friedrich Bauer, Freiburg,
— Gebäudedaten: BGF ca. 4 500 m, BRI ca. 150 m,
— Bauvorhaben: Sanierung des Bestands: Sanierung der Fassade, Energetische, brandschutztechnische und statische Ertüchtigung des Dachs des großen Saals und die Sanierung der Außenanlagen.
Mehr anzeigen Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 72
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2016/S 105-187222
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: 500 006 742
Titel: Gebäudeplanungsleistungen zur Sanierung „Haus der Jugend“
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-04-05 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Zeller/Eisenberg Architekten GmbH
Postanschrift: Am Lindle 4
Postort: Müllheim (Baden)
Postleitzahl: 79379
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Breisgau-Hochschwarzwald🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
“Zu VII.2.3 und V. 2.4 – Aufgrund § 39 Abs. 6 VgV ist die Angabe des Gesamtwertes nicht vorgesehen” Körper überprüfen
Name: Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219268732📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 7219263985 📠
URL: www.rp.baden-wuerttemberg.de🌏 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: siehe oben
Postort: siehe oben
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155-184 GWB wird verwiesen.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219268732📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 7219263985 📠
URL: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de🌏
Quelle: OJS 2019/S 074-176380 (2019-04-10)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2019-06-18) Objekt Dauer
Datum des Beginns: 2016-03-01 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
“Zu VII.2.3 und V. 2.4 – Aufgrund § 39 Abs.6 VgV ist die Angabe des Gesamtwertes nicht vorgesehen” Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB – unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB – unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155 – 184 GWB wird verwiesen.
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Quelle: OJS 2019/S 118-290481 (2019-06-18)