Der niedrigste Preis als alleiniges Vergabekriterium ist zulässig, erlaubt und erfordert auch die Aufklärung von Angeboten, deren Preis in einem offensichtlichen Missverhältnis zur Leistung stehen, bzw. außergewöhnlich weit von den nächsten Preisen abweichen (siehe Aufklärungskorridore). Kombinationen: Der niedrigste Preis generiert eine niedrige Anzahl von Reinigungsstunden, die dadurch erreicht wird, dass mit sehr hohen m²-Leistungswerten je Stunde operiert wird. Die niedrigste m²-Leistung je Stunde generiert eine hohe Anzahl von Reinigungsstunden, auch einen höheren Preis. Die Kriterien niedrigster Preis und niedrigste m²-je Stunde sind gegenläufig. Der Bieter kann jeweils nur in einem der beiden Kriterien die volle Punktzahl erreichen. Die Objektleitungsstunden sichern die Betreuung der gewerblichen MA in den Objekten ab. Sie können Vertragsbestandteil werden und sind somit einforderbar. Die m² je Wischbezug sind ein reines Qualitätsmerkmal. Je weniger Fläche mit einer Textilie gereinigt wird, umso besser ist das Reinigungsergebnis, weil mit wenig benutzen Textilien weniger Schmutz auf dem Fußboden verteilt wird. Von den vorgeschlagenen Kriterien können alle oder nur bestimmte Kriterien gewählt werden. Es können auch zusätzlich Kriterien benannt werden. Die Teilnehmer müssen das Objekt besichtigen. Objektbesichtigungstermin: 12.8.2015, 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr. Der Terminplan sowie die Objektanschrift sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Die genannten Termine sind verbindlich. Abweichungen sind nicht statthaft. Bieter sind aufgefordert, fehlende Unterlagen innerhalb von 6 Tagen nach Aufforderung bei der ausschreibenden Stelle einzureichen. Für während des Ausschreibungszeitraumes auftretende Fragen wird ausschließlich der E-Mailverkehr/Fax zugelassen (§ 13 EG VOL/A). Interessenten haben mit der Anforderung der Vergabeunterlagen eine empfangsfähige E-Mail-Adresse/Faxnummer anzugeben. Erfolgt dies nicht, werden die Informationen an die in der Anforderung enthaltene Adresse gesendet. Dadurch entstehende Informationsverluste gehen zu Lasten des Interessenten. Für die Beantwortung der Fragen behält sich die ausschreibende Stelle ca. 4 Arbeitstage vor. Die ausschreibende Stelle ist verpflichtet, zusätzlich angeforderte Informationen zu den Vergabeunterlagen und zum Anschreiben bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist zu erteilen. Damit können zusätzliche Informationen (Bieterfragen) bis spätestens 19.8.2015 angefordert werden. Die Interessenten sind verantwortlich für die Einhaltung der in der Veröffentlichung genannten Fristen und Termine. Sind mit dem Angebot, oder nach Aufforderung (siehe Vergabeunterlagen) einzureichende Erklärungen und Nachweise zeitlich befristet, müssen sie am Tage der Einreichung gültig sein. Ausländische Unternehmen haben Erklärungen und Nachweise einzureichen, die dem Sinn der geforderten Unterlagen entsprechen. Die Unterlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Alle Angebote, die frist- und formgerecht eingereicht werden, die die geforderten Erklärungen und Nachweise enthalten, die in der Form den Anforderungen der ausschreibenden Stelle entsprechen, gelten als geeignet. Angebote, die in ihrer Gesamtheit oder in wesentlichen, die Preisbildung beeinflussenden Faktoren unauskömmlich erscheinen, können im Rahmen der Prüfung der Eignung und der Leistungsfähigkeit durch die Vergabestelle aufgeklärt werden. Als Aufgreifgrenze für die Aufklärung von Angeboten legt die ausschreibende Stelle folgende Werte fest: Vergabekorridore Stundenverrechnungssatz: 2,5 % Abweichung vom Marktwert, m²-Leistung je Stunde: 10 % Abweichung vom Marktwert. Der Marktwert ergibt sich aus dem mathematischen Durchschnitt aller in der Wertungsstufe 3 verbliebenen Angebote. Zur Aufklärung wird die Vergabestelle den Bieter ggf. auffordern, schriftlich zu Fragen Stellung zu nehmen, oder eine Probereinigung durchzuführen. Kommt der Bieter der Aufforderung der Vergabestelle zur Probereingung, oder zur schriftlichen Stellungnahme nicht nach, wird sein Angebot von der Wertung ausgeschlossen.