Gegenstand ist die Beschaffung von 3 fabrikneuen gezogenen Kehrblasgeräten für die Schneeräumung auf dem Flughafen und Betriebsflächen
Flughafen Paderborn/Lippstadt GmbH
Gegenstand ist die Beschaffung von 3 fabrikneuen gezogenen Kehrblasgeräten für die Schneeräumung auf Flughäfen/Flugbetriebsflächen. Folgende Leistungsparameter müssen erfüllt sein:
- Standart-LKW auf Basis erprobter Motoren, mindestens 420 PS, Kehrblasgerät passend zum Sattelzugfahrzeug als Sattelauflieger,
- effektive Kehrbreite mindestens 5,50 m, effektive Räumbreite Schneepflug mindestens 6,5 m
- durchschnittliche Räumungsgeschwindigkeit mindestens 40 Km/h
Die Lieferung aller gezogenen Kehrblasgeräte muss im Januar 2016 erfolgen.
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-04-15. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-03-09.
Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2015-03-09 | Auftragsbekanntmachung |
Auftragsbekanntmachung (2015-03-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Fahrzeuge für den Winterdienst
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Fahrzeuge für den Winterdienst 📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Flughafen Paderborn/Lippstadt GmbH
Postanschrift: Flughafenstr. 33
Postleitzahl: 33142
Postort: Büren
Kontakt
E-Mail: salmen-a@airport-pad.com 📧
Telefon: +49 295577280 📞
Fax: +49 295577240 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-03-09 📅
Einreichungsfrist: 2015-04-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-03-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 052-091517
ABl. S-Ausgabe: 52
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Gemäß Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Verfahren
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Bereich Betrieb
Herrn Salmen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Postort: Münster
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de 📧
Telefon: +49 2514111691 📞
Fax: +49 2514112165 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2015/S 052-091517 (2015-03-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Fahrzeuge für den Winterdienst
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Fahrzeuge für den Winterdienst 📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Flughafen Paderborn/Lippstadt GmbH
Postanschrift: Flughafenstr. 33
Postleitzahl: 33142
Postort: Büren
Kontakt
E-Mail: salmen-a@airport-pad.com 📧
Telefon: +49 295577280 📞
Fax: +49 295577240 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-03-09 📅
Einreichungsfrist: 2015-04-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-03-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 052-091517
ABl. S-Ausgabe: 52
Zusätzliche Informationen
1.) Der Auftraggeber betreibt einen Flughafen und ist daher auf dem Gebiet des Verkehrs tätig. Der Auftraggeber führt als Sektorenauftraggeber gem. § 98 Nr. 4 GWB ein Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung gem. § 6.I. SektVO durch. Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen und Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst Ihre erfolgreiche Bewerbung nach positiver Eignungsprüfung und -bewertung durch den Auftraggeber führt zur Versendung der Vergabeunterlagen.
2.) Sie werden gebeten, sich unter salmen-a@airport-pad.com unter Angabe Ihrer für dieses Verfahren verbindlichen Kontaktdaten zu registrieren. Nur so kann gewährleistet werden, dass wir Ihnen gegebenenfalls weitere sachdienliche Auskünfte zum Verfahren geben können. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis 10 Kalendertage (KT) vor Ablauf der Bewerbungsfrist an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle lesbar eingegangen sind. Mündliche oder verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Erst auf die Registrierung unter der oben genannten E-Mail-Adresse können wir Ihnen die in dieser Bekanntmachung erwähnten Formblätter zur Verfügung stellen. Eine Bewerbung sollte die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Teilnahmeantragsunterlagen verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
3.) Die Bewerber haben zu beachten, dass das Anschreiben des Teilnahmeantrags unterzeichnet ist. Der Teilnahmeantrag ist entweder von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beizufügen.
4.) Die Teilnahmeanträge und deren Anlagen sind dreifach in deutscher Sprache einzureichen. Die Übermittlung hat schriftlich in Papierform in einem verschlossenen Behältnis / Umschlag, in dem der Teilnahmeantrag eingereicht wird sowie im Anschreiben zu dem Teilnahmeantrag zu erfolgen (Vorlage bis zum Schlusstermin bei der benannten Kontaktstelle – die Übersendung per Telefax oder in elektronischer Form, z. B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig). Verwenden Sie hierzu bitte das auf der Vergabeplattform des Auftraggebers veröffentlichte Formular „Kennzettel“.
5.) Den Teilnahmeanträgen sind außerdem elektronische Kopien aller übermittelten Unterlagen auf einem geeigneten virengeprüften und virenfreien Datenträgerbeizulegen. Die elektronischen Kopien sind in einem nicht-bearbeitbaren Format (z.B. geschützte, jedoch druckbare Dateien) bereitzustellen. Mit der Abgabe des Teilnahmeantrags versichert der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft, dass die Inhalte der elektronischen Kopien vollumfänglich und mit den eingereichten Originalen uneingeschränkt identisch sind.
6.) Die Vergabestelle ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des Bewerbers die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen.
7.) Die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind geordnet nach der unter Ziffer III.2.1) bis III.2.3) aufgeführten Nummerierung und Reihenfolge sowie unter Angabe des Aktenzeichens beim Auftraggeber einzureichen.
8.) Der Auftraggeber prüft die Eignung der Bewerber in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1: Prüfung auf Vollständigkeit der abgeforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise [III.2.1), III.2.2), III.2.3)]
Stufe 2: Vorliegen von Ausschlussgründen inklusive Erfüllung der Mindestanforderungen
Stufe 3: Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen und persönlichen Lage sowie der technischen Leistungsfähigkeit gemessen an der zu vergebenden Leistung.
Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften, bei denen der Auftraggeber nach dem vorstehenden dreistufigen Verfahren feststellt, dass sie für die zu vergebende Leistung geeignet sind, werden für das weitere Verfahren ausgewählt.
9. Der Bewerber /die Bewerbergemeinschaft wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben sollen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem Teilnahmewettbewerb ergeben, muss die Vergabestelle zu späterer Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der Eignung eintreten.
10. Ergänzend zu II.3) Vertragslaufzeit: Die Lieferung aller Räumfahrzeuge/Kehrblasgeräte hat im Januar 2016zu erfolgen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand ist die Beschaffung von 3 fabrikneuen gezogenen Kehrblasgeräten für die Schneeräumung auf Flughäfen/Flugbetriebsflächen. Folgende Leistungsparameter müssen erfüllt sein:
- Standart-LKW auf Basis erprobter Motoren, mindestens 420 PS, Kehrblasgerät passend zum Sattelzugfahrzeug als Sattelauflieger,
- effektive Kehrbreite mindestens 5,50 m, effektive Räumbreite Schneepflug mindestens 6,5 m
- durchschnittliche Räumungsgeschwindigkeit mindestens 40 Km/h
Die Lieferung aller gezogenen Kehrblasgeräte muss im Januar 2016 erfolgen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise sind von den Bewerbern bzw. jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmer vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern/Bewerbergemeinschaften wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet; der Gleichwertigkeitsnachweis ist mit der Bewerbung vorzulegen. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zu, Nachweise auf Verlangen, spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
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1) Bezeichnung des Bewerberunternehmens mit Firma und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit E-Mail, Telefon- und Faxnummer.
2) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine Kopie desselben (der Auszug soll zum Zeitpunkt des Fristendes für den Teilnahmeantrag nicht älter als 6 Monate sein). Soweit keine Eintragung im Handelsregister vorliegt, ist ein vergleichbarer Existenznachweis vorzulegen.
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3) Eine schriftliche Erklärung, ob und auf welche Art der Bewerber mit anderen Unternehmen wirtschaftlich verknüpft ist, sofern er bezogen auf den Auftrag in relevanter Weise mit anderen zusammenarbeiten will. In diesem Fall ist zudem die Art und Weise der geplanten Zusammenarbeit detailliert zu beschreiben. Ferner ist der Anteil und der Umfang der zu erbringenden Subunternehmerleistung am Gesamtauftrag konkret zu beschreiben.
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4) Unterschriebene Eigenerklärungen gem. § 21 Abs. 1, 4 SektVO sowie - soweit anwendbar - § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) und § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG). Das entsprechende Formblatt „Eigenerklärung“ ist beim Auftraggeber anzufordern, vgl. Ziff. VI.3) dieser Bekanntmachung.
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5) Erklärung zum Vorhandensein einer gültigen Betriebshaftpflichtversicherung unter Angabe der Höhe der Deckungssumme(n).
6) Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft kann sich zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen, im Folgenden: Dritte) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm/ihr und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
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In diesem Fall - also zum Nachweis der Geeignetheit - hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft diese Dritten in ihrem/seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziff. III.2.2)-3) dieser Bekanntmachung genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er/sie sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm/ihr dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung (z.B. Verpflichtungserklärung) steht.
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Sofern der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft sich zum Nachweis der Eignung auf Dritte bezieht, hat er für diese in seinem/ihrem Teilnahmeantrag die in Ziffer III.2.1) Nr. 2, 3, 4 und 5 dieser Bekanntmachung genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise vorzulegen.
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Die entsprechenden Formblätter sind beim Auftraggeber anzufordern, vgl. Ziffer VI.3. dieser Bekanntmachung.
7) Sofern Sie sich als Bewerbergemeinschaft um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterschriebene Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziff. III.1.3 dieser Bekanntmachung), die Namen sämtlicher Mitglieder, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bieter- und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt.
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Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Auf Ziffer VI.3 der Bekanntmachung wird verwiesen.
Die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise sind von den Bewerbern bzw. den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen:
1) Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens für die Geschäftsjahre, welche in den Jahren 2011, 2012 und 2013 endeten.
Als Mindestanforderung für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb gilt dabei ein mittlerer Gesamtjahresumsatz (netto) des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft in Höhe von EUR 3.000 000, 00 in den Geschäftsjahren, welche in den Jahren 2012, 2013 und 2014 endeten.
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Die Nichterfüllung der Mindestanforderung führt zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
Die Umsatzangaben für 1) sind für jedes Jahr separat unter Angabe des Jahres und der Umsatzgröße (netto, exklusive Umsatzsteuer) anzugeben.
Die vorstehend unter 1) genannten Nachweise sind sowohl von den Bewerbern als auch allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft zu führen. Die Umsätze von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft sind separat auszuweisen und zu addieren.
Sofern der Bewerber / Bewerbergemeinschaft zur Erfüllung der Anforderungen unter 1) auf Angaben/Daten von Dritten / Nachunternehmern / konzernverbundenen Unternehmen verweisen will, sind die Angaben/ Nachweise/Erklärungen nach Ziffer III.2.2 auch für den Dritten / Nachunternehmer / konzernverbundene Unternehmen vorzulegen. Außerdem ist eine Erklärung des Dritten / Nachunternehmers / konzernverbundenen Unternehmens vorzulegen, wonach dieser/s bereit ist, Leistungen, finanzielle Mittel und/oder Ressourcen für dieses Projekt zu erbringen bzw. bereitzustellen („Verpflichtungserklärung“).
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Die Vergabestelle behält sich vor, die Vorlage weiterer Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Auf Ziffer VI.3 dieser Bekanntmachung wird verwiesen.
1) Angaben zur Erfahrung mit den Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind. Vergleichbare Leistungen in diesem Sinne sind solche, die die Herstellung und Lieferung von Räumfahrzeugen/Kehrblasgeräten für den Winterdienst auf Flughäfen/Flugbetriebsflächen zum Gegenstand haben. Vergleichbar vom Umfang ist die Herstellung und Lieferung von mindestens 4 baugleichen Räumfahrzeugen/Kehrblasgeräten an einen Auftraggeber.
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2) Die Angaben sind jedoch in Form einer Darstellung von erbrachten Leistungen (Referenzen) zu machen. Es müssen mindestens 2 Referenzen eingereicht werden. Die Referenzen dürfen nicht länger als 72 Monate vor die Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zurückreichen.
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Die Darstellung jeder einzelnen Referenz hat Folgendes zu beinhalten:
- Name und Adresse des Auftraggebers sowie Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber (wenn möglich mit Telefonnummer und e-Mail-Adresse; mit diesen Angaben stimmt der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft einer telefonischen Nachfrage des Auftraggebers beim Referenzgeber zu);
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- Bezeichnung und Standort des Referenzobjekts mit Kurzbeschreibung und Angaben zur Projektgröße (Anzahl und Art der ausgelieferten Einheiten mit Vorlage einer aussagefähigen Dokumentation zu einem vergleichbaren Produkt aus der eigenen Produktion mit Angabe von Leistungsparametern.)
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- Benennung der Auftragssumme;
- Zeitraum der Leistungserbringung;
- Angabe, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Firmen erbracht wurden, sowie ggf. Angabe des Eigenleistungsanteils.
3) Es gelten für jede der einzureichenden Referenzen (mindestens 2, maximal 5 Referenzen) folgende Mindestanforderungen:
- 3.1) Räumfahrzeug/Kehrblasgerät mit einer effektiven Räumbreite von mindestens 5,50 m,
- 3.2) Räumfahrzeug/Kehrblasgerät mit einer durchschnittliche Räumgeschwindigkeit von mindestens 40 km/h,
- 3.3.) Synchronsteuerung von Pflug und Kehrblaseinheit über ein Bedienpult im Fahrerhaus des Zugfahrzeuges.
3.4) Nachweis der Herstellung und Lieferung in den vergangenen 72 Monaten von mindestens 4 Räumfahrzeuge/Kehrblasgeräte mit zuvor genannten Parametern an einen Auftraggeber.
Sofern der Bewerber / Bewerbergemeinschaft zur Erfüllung der Anforderungen unter 1), 2) und 3) auf Angaben/Daten von Dritten / Nachunternehmern / konzernverbundenen Unternehmen verweisen will, sind die Angaben/Nachweise/Erklärungen nach Ziffer III.2.3 auch für den Dritten / Nachunternehmer / konzernverbundene Unternehmen vorzulegen. Außerdem ist eine Erklärung des Dritten / Nachunternehmers / konzernverbundenen Unternehmens vorzulegen, wonach dieser/s bereit ist, Leistungen, finanzielle Mittel und/oder Ressourcen für dieses Projekt zu erbringen bzw. bereitzustellen („Verpflichtungserklärung“).
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Die Vergabestelle behält sich vor, die Vorlage weiterer Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Auf Ziffer VI.3 dieser Bekanntmachung wird verwiesen.
Geforderte Kautionen und Garantien: Gemäß Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Verfahren
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Bereich Betrieb
Herrn Salmen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Postort: Münster
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de 📧
Telefon: +49 2514111691 📞
Fax: +49 2514112165 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 107 Abs. 3 GWB. Es besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen gem. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB bei Mitteilung über die Nichtabhilfe einer Rüge.
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ 101 a Informations- und Wartepflicht:
„(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.“
§ 101b Unwirksamkeit:
„(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber
1. gegen § 101a verstoßen hat oder
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
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(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.“
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§ 107 Einleitung, Antrag:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.“.
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