Es wird der Auftrag zur Verwertung von Altpapier (PPK) aus folgenden beiden Gebietskörperschaften vergeben: Landkreis Eichstätt und Landkreis Kelheim. Des Weiteren werden die Bereitstellung und der Betrieb einer Übergabestelle für den Landkreis Kelheim ausgeschrieben. Die Ausschreibung der Leistungen erfolgt in Losen. Das Altpapier (PPK) wird von beauftragten Dritten (private Sammelunternehmen) oder durch die Entsorgungsbetriebe der genannten Gebietskörperschaften selbst gesammelt. Die Anlieferung des gesammelten Altpapiers erfolgt durch die Sammelfahrzeuge entweder an die vom zukünftigen Auftragnehmer bereitzustellenden Übergabestellen (Landkreis Kelheim) oder an Übergabestellen, die die Gebietskörperschaften durch Dritte betreiben lassen (Landkreis Eichstätt). Näheres ergibt sich aus der jeweiligen Losbeschreibung. Hierbei ist zu beachten, dass jeweils die gesamten Mengen der genannten Gebietskörperschaften inklusive der lizenzierten Verpackungsabfälle aus Papier nach § 6 Absatz 3 der Verpackungsverordnung zur Ausschreibung kommen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-07-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-06-05.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-06-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
Menge oder Umfang:
“Zur Ausschreibung kommt kommunal gesammeltes Altpapier in folgendem Umfang:— Landkreis Eichstätt: ca. 9 300 Mg Altpapier (PPK) pro Jahr;— Landkreis Kelheim:...”
Menge oder Umfang
Zur Ausschreibung kommt kommunal gesammeltes Altpapier in folgendem Umfang:— Landkreis Eichstätt: ca. 9 300 Mg Altpapier (PPK) pro Jahr;— Landkreis Kelheim: ca. 9 400 Mg Altpapier (PPK) pro Jahr.
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Kelheim
Postanschrift: Schloßweg 3
Postleitzahl: 93309
Postort: Kelheim
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Es wird der Auftrag zur Verwertung von Altpapier (PPK) aus folgenden beiden Gebietskörperschaften vergeben: Landkreis Eichstätt und Landkreis Kelheim. Des...”
Kurze Beschreibung
Es wird der Auftrag zur Verwertung von Altpapier (PPK) aus folgenden beiden Gebietskörperschaften vergeben: Landkreis Eichstätt und Landkreis Kelheim. Des Weiteren werden die Bereitstellung und der Betrieb einer Übergabestelle für den Landkreis Kelheim ausgeschrieben. Die Ausschreibung der Leistungen erfolgt in Losen.
“Das Altpapier (PPK) wird von beauftragten Dritten (private Sammelunternehmen) oder durch die Entsorgungsbetriebe der genannten Gebietskörperschaften selbst...”
Kurze Beschreibung
Das Altpapier (PPK) wird von beauftragten Dritten (private Sammelunternehmen) oder durch die Entsorgungsbetriebe der genannten Gebietskörperschaften selbst gesammelt. Die Anlieferung des gesammelten Altpapiers erfolgt durch die Sammelfahrzeuge entweder an die vom zukünftigen Auftragnehmer bereitzustellenden Übergabestellen (Landkreis Kelheim) oder an Übergabestellen, die die Gebietskörperschaften durch Dritte betreiben lassen (Landkreis Eichstätt). Näheres ergibt sich aus der jeweiligen Losbeschreibung.
Mehr anzeigen Mehr anzeigen (1) “Hierbei ist zu beachten, dass jeweils die gesamten Mengen der genannten Gebietskörperschaften inklusive der lizenzierten Verpackungsabfälle aus Papier nach...”
Kurze Beschreibung
Hierbei ist zu beachten, dass jeweils die gesamten Mengen der genannten Gebietskörperschaften inklusive der lizenzierten Verpackungsabfälle aus Papier nach § 6 Absatz 3 der Verpackungsverordnung zur Ausschreibung kommen.
Mehr anzeigen
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Landkreis Eichstätt: Verwertung Altpapier
Kurze Beschreibung:
“Verwertung von ca. 9 300 Mg Altpapier (PPK) pro Jahr (17,94 % Verkaufsverp.) aus dem Landkreis Eichstätt.”
Menge oder Umfang: ca. 9 300 Mg Altpapier (PPK) pro Jahr (17,94 % Verkaufsverp.).
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Landkreis Kelheim: Verwertung Altpapier
Kurze Beschreibung:
“Verwertung von ca. 9 400 Mg Altpapier (PPK) pro Jahr (17,94 % Verkaufsverp.) aus dem Landkreis Kelheim.”
Menge oder Umfang: 9 400 Mg Altpapier (PPK) pro Jahr (17,94 % Verkaufsverp.).
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Landkreis Kelheim: Umladung von Altpapier
Kurze Beschreibung:
“Umladung von ca. 9 400 Mg Altpapier (PPK) pro Jahr (17,94 % Verkaufsverp.) aus dem Landkreis Kelheim.”
Menge oder Umfang: ca. 9 400 Mg Altpapier (PPK) pro Jahr (17,94 % Verkaufsverp.).
“Zur Ausschreibung kommt kommunal gesammeltes Altpapier in folgendem Umfang:”
“— Landkreis Eichstätt: ca. 9 300 Mg Altpapier (PPK) pro Jahr;” Mehr anzeigen (1) “— Landkreis Kelheim: ca. 9 400 Mg Altpapier (PPK) pro Jahr.”
Beschreibung der Optionen:
“Die jeweilige Vertragsdauer verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn eine der Vertragsparteien den Vertrag nicht 10 Monate vor dem jeweiligen...”
Beschreibung der Optionen
Die jeweilige Vertragsdauer verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn eine der Vertragsparteien den Vertrag nicht 10 Monate vor dem jeweiligen Zeitpunkt des Vertragsablaufs kündigt.
Mehr anzeigen Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Landkreis Eichstätt;”
“Landkreis Kelheim.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
“Der Bieter hat mit dem Angebot folgende Nachweise vorzulegen:”
“— Aktueller Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des...”
Befähigung zur Berufsausübung
— Aktueller Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bieter ansässig ist (Eignungskriterium: Zuverlässigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diesen Nachweis für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
Mehr anzeigen Mehr anzeigen (10) “Begründung: Der Nachweis ist erforderlich zur Prüfung der Zuverlässigkeit.”
“Der Bieter hat Eigenerklärungen mit dem folgenden Wortlaut auf Anlage A zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen:”
“Ich/wir erklären hiermit,”
“— dass keiner der Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A vorliegt, d. h., dass weder ich/wir, noch eine Person, deren Verhalten meinem/unserem...”
Befähigung zur Berufsausübung
— dass keiner der Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A vorliegt, d. h., dass weder ich/wir, noch eine Person, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zugerechnet werden kann, rechtskräftig für eine der Straftaten verurteilt ist, die in § 6 EG Abs. 4 VOL/A aufgeführt sind (Eignungskriterium: Zuverlässigkeit). Die Mitglieder einer Arbeits- und Bietergemeinschaft haben diese Erklärung auf Anlage B zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen;
“— dass keiner der Ausschlussgründe nach § 19 Abs. 1 MiLoG vorliegt, d. h., dass mein/unser Unternehmen nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG mit einer...”
Befähigung zur Berufsausübung
— dass keiner der Ausschlussgründe nach § 19 Abs. 1 MiLoG vorliegt, d. h., dass mein/unser Unternehmen nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt ist (Eignungskriterium: Zuverlässigkeit). Die Mitglieder einer Arbeits- und Bietergemeinschaft haben diese Erklärung auf Anlage B zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen;
“— dass mein/unser Unternehmen über eine den Vergabeunterlagen entsprechende Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung verfügt oder im Falle eines etwaigen...”
Befähigung zur Berufsausübung
— dass mein/unser Unternehmen über eine den Vergabeunterlagen entsprechende Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung verfügt oder im Falle eines etwaigen Zuschlags vor Leistungsbeginn abschließt bzw. erweitert (Eignungskriterium: Zuverlässigkeit).
“Der Auftraggeber wird die Anlagen A und B zu den Vergabeunterlagen und damit die entsprechenden Eigenerklärungen nicht nachfordern. Werden die Anlagen A und...”
Befähigung zur Berufsausübung
Der Auftraggeber wird die Anlagen A und B zu den Vergabeunterlagen und damit die entsprechenden Eigenerklärungen nicht nachfordern. Werden die Anlagen A und B zu den Vergabeunterlagen nicht ausgefüllt und unterschrieben mit dem Angebot eingereicht, so wird das Angebot zwingend ausgeschlossen.
“Zur Prüfung der Richtigkeit der Erklärung des Bieters in Bezug zum MiLoG behält sich der Auftraggeber vor, für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll,...”
Befähigung zur Berufsausübung
Zur Prüfung der Richtigkeit der Erklärung des Bieters in Bezug zum MiLoG behält sich der Auftraggeber vor, für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister anzufordern bzw. einen gleichwertigen Nachweis aus dem Herkunftsland des Bieters. Sofern eine Arbeits- und Bietergemeinschaft den Zuschlag erhalten soll, behält sich der Auftraggeber für jedes Mitglied der Arbeits- und Bietergemeinschaft vor, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister anzufordern bzw. einen gleichwertigen Nachweis aus dem jeweiligen Herkunftsland des Mitglieds der Arbeits- und Bietergemeinschaft.
“Der Bieter hat außerdem mit dem Angebot folgende Angaben auf Anlage F zu den Vergabeunterlagen zu machen:”
“— Darstellung und Erläuterung der Unternehmensstruktur des Bieters (Muttergesellschaften, Niederlassungen) (Eignungskriterien: Zuverlässigkeit, technische...”
Befähigung zur Berufsausübung
— Darstellung und Erläuterung der Unternehmensstruktur des Bieters (Muttergesellschaften, Niederlassungen) (Eignungskriterien: Zuverlässigkeit, technische Leistungsfähigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
“Der Bieter hat mit dem Angebot folgende Nachweise einzureichen:”
“— Vorlage von Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen des Unternehmens aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, falls deren Veröffentlichung...”
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Vorlage von Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen des Unternehmens aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist, oder anderer geeigneter Nachweise zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (Eignungskriterien: wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diesen Nachweis für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
Mehr anzeigen Mehr anzeigen (6) “Begründung: Der Nachweis ist erforderlich zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit.”
“Der Bieter hat ferner Eigenerklärungen mit dem folgenden Wortlaut auf Anlage A zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen:”
“Ich/wir erklären hiermit,”
“— dass keiner der Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs. 6 VOL/A vorliegt (Eignungskriterium: wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit). Die Mitglieder...”
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— dass keiner der Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs. 6 VOL/A vorliegt (Eignungskriterium: wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit). Die Mitglieder einer Arbeits- und Bietergemeinschaft haben diese Erklärung auf Anlage B zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen.
“Der Bieter hat außerdem mit dem Angebot folgende Erklärungen auf Anlage F zu den Vergabeunterlagen zu machen:”
“— Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf...”
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Eignungskriterien: wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, Fachkunde). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
“Der Bieter hat Eigenerklärungen mit dem folgenden Wortlaut auf Anlage A zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen:”
“Ich/wir erklären hiermit,” Mehr anzeigen (9) “— Nur für die Verwertung von Altpapier (Lose 1 und 2): dass mein/unser Unternehmen über eine aktuelle Zulassung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG...”
Technische und berufliche Fähigkeiten
— Nur für die Verwertung von Altpapier (Lose 1 und 2): dass mein/unser Unternehmen über eine aktuelle Zulassung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG oder über einen gleichwertigen Nachweis des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, verfügt, das den für die Auftragsausführung notwendigen Umfang hat oder das auf den für die Auftragsausführung notwendigen Umfang im Zugschlagsfall bis 2 Wochen vor Auftragsbeginn erweitert wird. Falls der notwendige Umfang zum Angebotszeitpunkt noch nicht besteht, ist dies dem Auftraggeber im Angebot anzuzeigen und dem Auftraggeber spätestens 2 Wochen vor Auftragsbeginn ohne Aufforderung das Zertifikat mit dem notwendigen Umfang zuzusenden. Im Falle eines gleichwertigen Nachweises ist dieser dem Auftraggeber mit dem Angebot zu benennen und auf Verlangen vorzulegen (Eignungskriterien: Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit) vorzulegen.
“Der Bieter hat zwingend mit dem Angebot folgende Erklärungen auf Anlage D zu den Vergabeunterlagen einzureichen:”
“— Erklärung, ob und wenn ja bzgl. welcher Leistungsbestandteile der Bieter Leistungen an Unterauftragnehmer übertragen will. Diese Unterauftragnehmer sind...”
Technische und berufliche Fähigkeiten
— Erklärung, ob und wenn ja bzgl. welcher Leistungsbestandteile der Bieter Leistungen an Unterauftragnehmer übertragen will. Diese Unterauftragnehmer sind zu benennen, falls sie zum Angebotszeitpunkt bereits bekannt sind (Eignungskriterien: Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit).
“Der Bieter hat außerdem mit dem Angebot folgende Angaben auf Anlage F zu den Vergabeunterlagen zu machen:”
“— Referenzliste, der bezüglich der ausgeschriebenen Leistungen wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Auftragswertes,...”
Technische und berufliche Fähigkeiten
— Referenzliste, der bezüglich der ausgeschriebenen Leistungen wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Auftragswertes, des Leistungsumfangs (Menge), der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber (Eignungskriterien: Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
“— Nur für die Verwertung von Altpapier (Lose 1 und 2): Darstellung der zur Ausführung des Auftrages zur Verfügung stehenden technischen Ausstattung des...”
Technische und berufliche Fähigkeiten
— Nur für die Verwertung von Altpapier (Lose 1 und 2): Darstellung der zur Ausführung des Auftrages zur Verfügung stehenden technischen Ausstattung des Betriebes. Anzahl und Typ (z. B. Abrollcontainer oder Schubboden) der ggf. für den Transport vorgesehenen Fahrzeuge sind anzugeben. (Eignungskriterien: Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit).
“— Nur für die Verwertung von Altpapier (Lose 1 und 2): Beschreibung der technischen und organisatorischen Konzeption zur Abwicklung beginnend bei der...”
Technische und berufliche Fähigkeiten
— Nur für die Verwertung von Altpapier (Lose 1 und 2): Beschreibung der technischen und organisatorischen Konzeption zur Abwicklung beginnend bei der Annahme bzw. Abholung des Altpapiers an den Umladeanlagen bis zu den ggf. notwendigen Transporten zu den Verwertungsanlagen mit Angabe der durchschnittlichen Auslastung (Mg/Fahrzeug) (Eignungskriterien: Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit).
“— Nur für die Verwertung von Altpapier (Lose 1 und 2): falls zum Angebotszeitpunkt bekannt: Standort der Sortier- bzw. Verwertungsanlage(n)...”
Technische und berufliche Fähigkeiten
— Nur für die Verwertung von Altpapier (Lose 1 und 2): falls zum Angebotszeitpunkt bekannt: Standort der Sortier- bzw. Verwertungsanlage(n) (Beförderungsziel der Transportfahrzeuge) (Eignungskriterien: Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit).
“— Nur für die Umladung von Altpapier (Los 3): Beschreibung der technischen und organisatorischen Konzeption der Umladung von Altpapier an der jeweiligen...”
Technische und berufliche Fähigkeiten
— Nur für die Umladung von Altpapier (Los 3): Beschreibung der technischen und organisatorischen Konzeption der Umladung von Altpapier an der jeweiligen Umladeanlage. Falls die Übergabestelle erst eingerichtet werden muss, so ist dies vom Bieter im Angebot anzuzeigen und es sind entsprechende Nachweise zu erbringen, wie der ordnungsgemäße Betrieb bis zum Leistungsbeginn sichergestellt wird. (Eignungskriterien: Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit).
Mehr anzeigen Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
“Nur für Lose 1 und 2:”
“Für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen in den Losen 1 und 2 wird eine Sicherheit in Höhe von 5 % der Netto-Auftragssumme, bezogen auf die...”
Geforderte Kautionen und Garantien
Für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen in den Losen 1 und 2 wird eine Sicherheit in Höhe von 5 % der Netto-Auftragssumme, bezogen auf die Vertragslaufzeit (Basislaufzeit ohne Verlängerungsoption) gefordert, die spätestens eine Woche vor Leistungsbeginn vorzulegen ist. Die Bürgschaft ist getrennt zugunsten jedes einzelnen Vertragspartners zu stellen, auch wenn die Vergabe in Loskombinationen erfolgt.
Mehr anzeigen Mehr anzeigen (5) “Für die Bemessung der Sicherheitsleistung sind die in den Preisblättern genannten Mengen- und Preisangaben je Vertragspartner maßgeblich.”
“Für die Verwertung von Altpapier gilt (Lose 1 und 2): Aufwendungen (Kosten) und eventuelle Erstattungen (beispielsweise Entgelt für PPK) werden hierfür...”
Geforderte Kautionen und Garantien
Für die Verwertung von Altpapier gilt (Lose 1 und 2): Aufwendungen (Kosten) und eventuelle Erstattungen (beispielsweise Entgelt für PPK) werden hierfür jeweils als positive Summanden addiert und anschließend mit den Mengengerüst und der Laufzeit in Jahren (ohne Verlängerungsoption) multipliziert.
“Eventuelle Rabatte aufgrund der Vergabe einer Loskombination werden bei der Bemessung der Sicherheitsleistung berücksichtigt.”
“Im Fall der Sicherheitsleistung durch Bürgschaft hat der Bieter nach Aufforderung durch den Auftraggeber durch ein in der Europäischen Gemeinschaft...”
Geforderte Kautionen und Garantien
Im Fall der Sicherheitsleistung durch Bürgschaft hat der Bieter nach Aufforderung durch den Auftraggeber durch ein in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenes und anerkanntes Kreditinstitut oder Kreditversicherer nachzuweisen, dass ihm im Fall einer Auftragserteilung von dem Kreditinstitut oder Kreditversicherer eine selbstschuldnerische Bürgschaft in der geforderten Höhe gestellt wird. Das Formblatt EFB-Sich 1 ist als Anlage 4 den Vergabeunterlagen beigefügt.
“Die Vertragserfüllungssicherheit wird freigegeben nach Ende der Vertragslaufzeit und wenn alle vertraglichen Verpflichtungen erfüllt sind. Weitere...”
Geforderte Kautionen und Garantien
Die Vertragserfüllungssicherheit wird freigegeben nach Ende der Vertragslaufzeit und wenn alle vertraglichen Verpflichtungen erfüllt sind. Weitere Regelungen befinden sich in den Vertragsentwürfen (siehe Anlagen 1 bis 2 der Vergabeunterlagen).
Mehr anzeigen
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“Die Zahlungsbedingungen sind in den Verträgen geregelt. Eventuelle Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers sind gegenstandslos.”
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“Bietergemeinschaften haben gemäß (§ 16 EG Abs. 6 VOL/A) in den Angeboten jeweils zu benennen:”
“— die Mitglieder sowie” Mehr anzeigen (14) “— eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages.”
“Zu diesem Zweck liegt den Vergabeunterlagen die Anlage B bei. Auf dieser Anlage B zu den Vergabeunterlagen hat die Bietergemeinschaft außerdem zu erklären, dass”
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Zu diesem Zweck liegt den Vergabeunterlagen die Anlage B bei. Auf dieser Anlage B zu den Vergabeunterlagen hat die Bietergemeinschaft außerdem zu erklären, dass
“— der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber – auch bei der Angebotsabgabe – rechtsverbindlich vertritt,”
“— alle Mitglieder der Bietergemeinschaft von der Angebotsabgabe an und auch im Falle der Beauftragung als Gesamtschuldner haften.”
“Die Mitglieder der Bietergemeinschaft haben außerdem auf Anlage B zu erklären, dass”
“— keiner der Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs. 6 VOL/A vorliegt,”
“— keiner der Ausschlussgründe nach § 19 Abs. 1 MiLoG vorliegt,”
“— keiner der Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A vorliegt, d. h., dass weder ich/wir, noch eine Person, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen...”
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
— keiner der Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A vorliegt, d. h., dass weder ich/wir, noch eine Person, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zugerechnet werden kann, rechtskräftig für eine der Straftaten verurteilt ist, die in § 6 EG Abs. 4 VOL/A aufgeführt sind.
“Die in Anlage B zu den Vergabeunterlagen beigefügte Arbeits- und Bietergemeinschaftserklärung ist in jedem Fall den Angebotsunterlagen beizufügen.”
“Auch wenn keine Arbeits- und Bietergemeinschaft geplant ist, ist die Anlage B zu den Vergabeunterlagen auszufüllen und dem Angebot beizulegen. Der...”
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Auch wenn keine Arbeits- und Bietergemeinschaft geplant ist, ist die Anlage B zu den Vergabeunterlagen auszufüllen und dem Angebot beizulegen. Der Auftraggeber wird die Arbeits- und Bietergemeinschaftserklärung nicht nachfordern. Sofern die Anlage B zu den Vergabeunterlagen nicht mit dem Angebot vorgelegt wird, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
“Jedes Mitglied von Arbeits- bzw. Bietergemeinschaften hat auf dem als Anlage C den Vergabeunterlagen beigefügten Formblatt weiterhin Angaben über den Grund...”
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Jedes Mitglied von Arbeits- bzw. Bietergemeinschaften hat auf dem als Anlage C den Vergabeunterlagen beigefügten Formblatt weiterhin Angaben über den Grund des Zusammenschlusses einzureichen und darzulegen, inwieweit der Zusammenschluss keine Wettbewerbsbeeinträchtigung mit sich bringt.
“Die in Anlage C zu den Vergabeunterlagen beigefügte Erklärung zu Arbeits- und Bietergemeinschaften ist in jedem Fall den Angebotsunterlagen beizufügen.”
“Auch wenn keine Arbeits- und Bietergemeinschaft geplant ist, ist die Anlage C zu den Vergabeunterlagen auszufüllen und dem Angebot beizulegen. Der...”
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Auch wenn keine Arbeits- und Bietergemeinschaft geplant ist, ist die Anlage C zu den Vergabeunterlagen auszufüllen und dem Angebot beizulegen. Der Auftraggeber wird die Angaben von Arbeits- und Bietergemeinschaften nicht nachfordern. Sofern die Anlage C zu den Vergabeunterlagen nicht mit dem Angebot vorgelegt wird, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
“Der Auftraggeber kann Unternehmen im Rahmen der Angebotsprüfung und -wertung unter Fristsetzung auffordern, die in Anlage C zu den Vergabeunterlagen...”
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Der Auftraggeber kann Unternehmen im Rahmen der Angebotsprüfung und -wertung unter Fristsetzung auffordern, die in Anlage C zu den Vergabeunterlagen geforderten Angaben zu erläutern. Die Frist hierfür wird 7 Kalendertage betragen. Sofern dem Auftraggeber die geforderten Erläuterungen nicht bis zum Ablauf dieser Frist vorliegen, wird das Angebot zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
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Sonstige besondere Bedingungen:
“Der Aufwand für die Erstellung des Angebots wird nicht erstattet.”
“In Ziffer 3 der Vergabeunterlagen sowie in Abschnitt III der Bekanntmachung werden verschiedene Unterlagen und Angaben aufgeführt, die erforderlich sind, um...”
Sonstige besondere Bedingungen
In Ziffer 3 der Vergabeunterlagen sowie in Abschnitt III der Bekanntmachung werden verschiedene Unterlagen und Angaben aufgeführt, die erforderlich sind, um am Vergabeverfahren teilzunehmen.
Mehr anzeigen Mehr anzeigen (20) “Bei Nachweisen sind Kopien ausreichend. Das Ausstellungsdatum der jeweiligen Nachweise darf nicht mehr als 6 Monate vor dem Schlusstermin für den Eingang...”
Sonstige besondere Bedingungen
Bei Nachweisen sind Kopien ausreichend. Das Ausstellungsdatum der jeweiligen Nachweise darf nicht mehr als 6 Monate vor dem Schlusstermin für den Eingang des Angebotes liegen, es sei denn, das Dokument ist unbefristet gültig oder weist eine Gültigkeit aus, die über den Tag der Einreichung des Angebotes hinaus reicht. Der Auftraggeber akzeptiert in Bezug auf die geforderten Nachweise grundsätzlich die Vorlage einfacher Kopien, und zwar auch dann, wenn die ausstellende Behörde selbst formale Bedingungen für die Gültigkeit ihrer Erklärung aufstellt.
“Werden diejenigen Erklärungen und Nachweise, bei denen nicht ausdrücklich die zwingende Einreichung zum Angebotszeitpunkt gefordert ist, nicht, nicht...”
Sonstige besondere Bedingungen
Werden diejenigen Erklärungen und Nachweise, bei denen nicht ausdrücklich die zwingende Einreichung zum Angebotszeitpunkt gefordert ist, nicht, nicht vollständig oder nicht in eindeutig wertbarer Form bis zum Angebotszeitpunkt eingereicht, behält sich der Auftraggeber vor, diese gemäß § 19 EG Abs. 2 VOL/A nachzufordern, bzw. vervollständigen oder erläutern zu lassen. Die Frist hierfür wird 7 Kalendertage betragen. Sofern dem Auftraggeber die nachgeforderten Unterlagen und Angaben nicht bis zum Ablauf dieser Frist vorliegen, wird das Angebot zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
“— Der Bieter hat die Preisermittlung (Urkalkulation) in einem gesonderten mit „Urkalkulation“ beschrifteten, verschlossenen und mit dem Bieternamen...”
Sonstige besondere Bedingungen
— Der Bieter hat die Preisermittlung (Urkalkulation) in einem gesonderten mit „Urkalkulation“ beschrifteten, verschlossenen und mit dem Bieternamen gekennzeichneten Umschlag dem Angebot beizufügen.
“Der Auftraggeber wird die Urkalkulation nicht nachfordern.”
“Sofern die Urkalkulation nicht mit dem Angebot vorgelegt wird, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.”
“In der Kalkulation sind Investitions-, Personal- und Materialkosten, Wartungs- und Instandhaltungskosten und Betriebskosten sowie Verwaltungskosten...”
Sonstige besondere Bedingungen
In der Kalkulation sind Investitions-, Personal- und Materialkosten, Wartungs- und Instandhaltungskosten und Betriebskosten sowie Verwaltungskosten darzustellen. Ferner sind die Ansätze für Wagnis und Gewinn aufzuführen.
“Die Urkalkulation wird geöffnet, wenn der Bieter im Rahmen der Wertung bzw. einer etwa erforderlichen Angebotsaufklärung keine nachvollziehbare Begründung...”
Sonstige besondere Bedingungen
Die Urkalkulation wird geöffnet, wenn der Bieter im Rahmen der Wertung bzw. einer etwa erforderlichen Angebotsaufklärung keine nachvollziehbare Begründung für die wirtschaftliche Auskömmlichkeit seines Angebotes abgibt sowie bei erforderlichen Nachverhandlungen im Laufe der Vertragsabwicklung.
“Der Auftraggeber teilt in diesen Fällen dem Bieter bzw. Auftragnehmer den Termin zur Öffnung der Urkalkulation zehn Kalendertage vor dem Öffnungstermin mit....”
Sonstige besondere Bedingungen
Der Auftraggeber teilt in diesen Fällen dem Bieter bzw. Auftragnehmer den Termin zur Öffnung der Urkalkulation zehn Kalendertage vor dem Öffnungstermin mit. Dem Bieter bzw. Auftragnehmer wird überlassen, zum Öffnungstermin zu erscheinen. Erscheint der Bieter bzw. Auftragnehmer zum vereinbarten Öffnungstermin nicht, so wird die Urkalkulation im Nichtbeisein des Bieters bzw. Auftragnehmers durch den Auftraggeber geöffnet. Die Urkalkulation wird danach wieder verschlossen. Die Urkalkulation wird nach Beendigung des Vertrages zurückgegeben.
“Regelungen bezüglich der Weitervergabe an Unterauftragnehmer:”
“Die als Anlage D zu den Vergabeunterlagen beigefügte Erklärung über den Einsatz von Unterauftragnehmern ist in jedem Fall den Angebotsunterlagen beizufügen.”
“Auch wenn der Einsatz von Unterauftragnehmern nicht geplant ist, ist die Anlage D zu den Vergabeunterlagen auszufüllen und dem Angebot beizulegen. Der...”
Sonstige besondere Bedingungen
Auch wenn der Einsatz von Unterauftragnehmern nicht geplant ist, ist die Anlage D zu den Vergabeunterlagen auszufüllen und dem Angebot beizulegen. Der Auftraggeber wird die Erklärung über den Einsatz von Unterauftragnehmern nicht nachfordern. Sofern die Anlage D zu den Vergabeunterlagen nicht mit dem Angebot vorgelegt wird, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
“Der Bieter hat Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an Unterauftragnehmer übertragen will. Die Unterauftragnehmer sind zu benennen, falls diese...”
Sonstige besondere Bedingungen
Der Bieter hat Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an Unterauftragnehmer übertragen will. Die Unterauftragnehmer sind zu benennen, falls diese zum Angebotszeitpunkt bereits bekannt sind (z. B. Transportunternehmen). Für die Verwertung von Altpapier gilt (Lose 1 und 2): Die letztendliche Verwertungsleistung von Altpapier (z. B. Papierfabrik) ist keine zu benennende Unterauftragnehmerleistung.
“Der Auftraggeber kann Unternehmen im Rahmen der Angebotsprüfung und -wertung unter Fristsetzung auffordern, die in Anlage D zu den Vergabeunterlagen...”
Sonstige besondere Bedingungen
Der Auftraggeber kann Unternehmen im Rahmen der Angebotsprüfung und -wertung unter Fristsetzung auffordern, die in Anlage D zu den Vergabeunterlagen geforderten Angaben bezüglich Nachunternehmern, die zum Angebotszeitpunkt noch nicht bekannt waren, nachzureichen bzw. zu erläutern.
“Die Weitervergabe an nachträglich benannte Unterauftragnehmer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers. Die Zustimmung ist nicht...”
Sonstige besondere Bedingungen
Die Weitervergabe an nachträglich benannte Unterauftragnehmer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers. Die Zustimmung ist nicht erforderlich bei unwesentlichen Teilleistungen.
“Bei einem geplanten Einsatz von Unterauftragnehmern muss dem Auftraggeber nachgewiesen werden, dass dem Auftragnehmer die erforderlichen Mittel bei der...”
Sonstige besondere Bedingungen
Bei einem geplanten Einsatz von Unterauftragnehmern muss dem Auftraggeber nachgewiesen werden, dass dem Auftragnehmer die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, indem das in Anlage E zu den Vergabeunterlagen beigefügte Formblatt Verpflichtungserklärung ausgefüllt vorgelegt wird. Das Formular ist für jeden Unterauftragnehmer einzeln einzureichen und zu diesem Zweck in der erforderlichen Anzahl zu vervielfältigen.
“Der Auftraggeber kann Unternehmen im Rahmen der Angebotsprüfung und -wertung unter Fristsetzung auffordern, die Anlage E zu den Vergabeunterlagen sowie die...”
Sonstige besondere Bedingungen
Der Auftraggeber kann Unternehmen im Rahmen der Angebotsprüfung und -wertung unter Fristsetzung auffordern, die Anlage E zu den Vergabeunterlagen sowie die in Anlage E zu den Vergabeunterlagen geforderten Angaben nachzureichen und zu erläutern. Die Frist hierfür wird 7 Kalendertage betragen. Sofern dem Auftraggeber die nachgeforderten Unterlagen und Angaben nicht bis zum Ablauf dieser Frist vorliegen, wird das Angebot zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
“Angaben für die Prüfung der fachlichen Richtigkeit und Auskömmlichkeit:”
“Der Bieter hat in Anlage F zu den Vergabeunterlagen neben Erklärungen, die der Eignungsprüfung dienen, auch Angaben zu machen die der Prüfung der fachlichen...”
Sonstige besondere Bedingungen
Der Bieter hat in Anlage F zu den Vergabeunterlagen neben Erklärungen, die der Eignungsprüfung dienen, auch Angaben zu machen die der Prüfung der fachlichen Richtigkeit und Auskömmlichkeit dienen. Der Auftraggeber fordert die Bieter auf, diejenigen Sachverhalte anzugeben, die bereits zum Angebotszeitpunkt bekannt sind.
“Enthalten die Ausschreibungsunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, die die Entgeltermittlung und den Leistungsumfang beeinflussen können, so...”
Sonstige besondere Bedingungen
Enthalten die Ausschreibungsunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, die die Entgeltermittlung und den Leistungsumfang beeinflussen können, so hat der Bieter den Auftraggeber unverzüglich zu informieren. Eventuelle Fragen zum Angebot sind spätestens 10 Kalendertage vor dem Ablauf der Angebotsfrist schriftlich oder per Fax zu stellen. Eventuell notwendige, ergänzende Informationen zum Ausschreibungsverfahren und somit zur Kalkulation der Angebote werden allen Bietern bekannt gegeben und erfolgen bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
“Die Vergabeunterlagen sind auf Antrag zu erhalten bei TIM Consult GmbH,L 15, 12-13 in 68161 Mannheim gegen Zahlung von 25,21 EUR (netto) zuzüglich 19 %...”
Zahlungsweise für die Unterlagen
Die Vergabeunterlagen sind auf Antrag zu erhalten bei TIM Consult GmbH,L 15, 12-13 in 68161 Mannheim gegen Zahlung von 25,21 EUR (netto) zuzüglich 19 % Umsatzsteuer = 30,00 EUR (brutto) per Verrechnungsscheck. Eine gesonderte Rechnung wird nicht ausgestellt. Die Versendung der Unterlagen erfolgt nach Eingang des Verrechnungsschecks. Bitte das Stichwort „Landkreise Eichstätt und Kelheim“ auf dem Scheck und ggfs. dem Begleitschreiben angeben.
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Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-12-07 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2015-07-07 📅
Öffnungsort:
“Schloßweg 3, 93309 Kelheim.”
Ort des Eröffnungstermins: Schloßweg 3, 93309 Kelheim.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Eichstätt
Postanschrift: Residenzplatz 1
Postort: Eichstätt
Postleitzahl: 85072
Kontakt
Kontaktperson: Landkreis Kelheim, Zi. 237
Herrn Pirthauer
Name: TIM Consult GmbH
Postanschrift: L 15, 12-13
Postort: Mannheim
Postleitzahl: 68161
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Herrn Jörg Zablonski
E-Mail: j.zablonski@timconsult.de📧
Fax: +49 62115044899 📠
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2016-01-01 📅
Datum des Endes: 2018-12-31 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern, Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
Internetadresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/🌏
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
“Es gelten die Fristen nach § 107 Abs. 3 GWB. Auf § 107 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich verwiesen.”
“Um eine Korrektur einer Entscheidung im Vergabeverfahren zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den...”
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Um eine Korrektur einer Entscheidung im Vergabeverfahren zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und 15 Kalendertage bzw. nach Versendung der Information per Fax oder auf elektronischen Weg zehn Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 GWB, insbesondere § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
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Quelle: OJS 2015/S 110-200037 (2015-06-05)
Ergänzende Angaben (2015-06-11) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-10-19 📅
Name: Palm Recycling GmbH & Co. KG
Postanschrift: Neukochen 10
Postort: Aalen
Postleitzahl: 73406
Land: Deutschland 🇩🇪
2️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-11-03 📅
Name: Pöppel Abfallwirtschaft und Städtereinigung GmbH
Postanschrift: Am Kastlacker 6
Postort: Kelheim
Postleitzahl: 93309
3️⃣ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
6
1
Referenz Kennungen
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2015/S 114-206719
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Um eine Korrektur einer Entscheidung im Vergabeverfahren zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und 15 Kalendertage bzw. nach Versendung der Information per Fax oder auf elektronischen Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 GWB, insbesondere § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
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Quelle: OJS 2015/S 216-394695 (2015-11-04)