Generalplaner-Leistungen der Objekt-und Fachplanung: Neubau; Erweiterungsbau und Sanierung von kooperativen Leitstellen
Es sollen Generalplanerleistungen mit den im Folgenden aufgeführten Leistungen nach den Leistungsbildern der HOAI 2013 vergeben werden:
1. Gebäudeplanung §§ 33 bis 36 i. V. mit Anlage 10; zunächst die Leistungsphase 2 – Vorplanung (optional bis 9 LPH.),
2. Tragwerksplanung §§ 49-52 i. V. mit Anlage 14 zunächst die LPH 1- Grundlagenermittlung und LPH 2- Vorplanung (optional bis LPH. 6),
3. Technische Ausrüstung mit den Anlagengruppen 1- 8 i.V. mit Anlage 15 zunächst die LPH. 2 – Vorplanung (optional bis LPH. 9).
Der Auftraggeber behält sich die stufenweise Beauftragung einzelner Leistungsphasen (LPH.) als Option bis zum Schluss der Baumaßnahme vor. D. h. die LPH. 3-9 bzw. LPH. 3-6 für die Tragwerksplanung.
LPH. 3: Entwurfsplanung (Bauplanungsunterlagen, BPU),
LPH. 4/5: Genehmigungs- und Ausführungsplanung,
LPH. 6: Vorbereitung der Vergabe,
LPH. 7: Mitwirkung bei der Vergabe,
LPH. 8: Objektüberwachung, (Bauüberwachung) und Dokumentation,
LPH. 9: Objektbetreuung.
Besondere Leistungen: Bei allen 3 Teil-Projekten ist die Integration aller Leitstellen spezifischen Anforderungen und diesbezügliche Planungen Dritter in die Objekt- und Fachplanungen der Generalplanung zu berücksichtigen.
Mit der Einführung eines gemeinsamen IT Verfahrens (Einsatzleitsystem mit erforderlicher Kommunikationstechnik) verfolgt das Land Berlin das Ziel, die Effektivität und Effizienz der Notrufleitstellen zu erhöhen und zwingende bauliche sowie technische Probleme zu lösen. Der Digitalfunk ist künftig die Basis für die Kommunikation zwischen den Beteiligten und wird deshalb mit allen Leistungsmerkmalen zu implementieren sein. Es ist zudem eine Harmonisierung aller Komponenten der Leitstellen zu erreichen.
Es wird eine wirtschaftliche und zugleich einsatztaktisch erforderliche Gesamtlösung angestrebt, die eine hohe Gebrauchstauglichkeit und Zukunftsfähigkeit, einen niedrigen Schulungsaufwand erfordert und grundsätzlich auch eine effektive Anbindung an andere IT Verfahren und IT Dienste ermöglicht. Ein Behörden übergreifend einheitliches und gleichzeitig mandantenfähiges IT Verfahren der Leitstellen bietet zahlreiche Vorteile. Es erlaubt in den Betriebsräumen standardisierte multifunktionale Leitstellenarbeitsplätze, an denen sich die Disponenten beider Behörden mit ihrer Rolle – unabhängig vom Standort – anmelden und auf alle fachlichen Funktionalitäten sofort zugreifen können. Damit kann hochgradig flexibel auf unterschiedliche Krisen Szenarien reagiert werden.
Aus dem mit einer Machbarkeitsuntersuchung untersetzten Raum- und Funktionsprogramm, des Bedarfsprogramms leiten sich für ein Gesamt-Projekt „kooperative Leitstelle“ die 3 nachstehenden Teil-Projekte ab:
— Teil-Projekt 1: Neubau eines Einsatzleit- und Lagezentrums der Polizei Berlin und der Berliner Feuerwehr auf dem Gelände der Polizei;
— Teil-Projekt 2: Neubau einer Ausweichleitstelle der Berliner Polizei auf dem Gelände der Feuerwehr und
— Teil-Projekt 3: Ertüchtigung (Umbau und Grundinstandsetzung) der Leitstelle der Berliner Feuerwehr.
Die Lage der Standorte siehe Übersichtsplan: abrufbar unter der in Ziffer VI.3) Zusätzliche Angaben genannten Internetadresse.
Die beiden Neubaumaßnahmen Teil-Projekt 1 und Teil-Projekt 2 sind zeitgleich auszuführen. Erst nach Inbetriebnahme der beiden Neubaumaßnahmen kann mit der Ausführung der Grundinstandsetzung des Teil-Projekts 3 begonnen werden.
Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung der Gesamtleistung besteht nicht.
Neben den im Allgemeinen üblichen Planungsbeteiligten werden in den hoch installierten Gebäuden besondere Fachplaner tätig:
— für die Leitstellentechnik;
— Energieberater und ggf. weitere Sonderfachleute.
Durch den Auftraggeber wird ein Projektsteuerer eingesetzt.
Es ist beabsichtigt, in der 2. Stufe des VOF Verfahrens von den Bietern eine Konzeptidee für das Teil-Projekt 1 (Neubau Gallwitzallee) erarbeiten zu lassen, wie das Raum- und Funktionsprogramm unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus der dem vertieften Bedarfsprogramm zu Grunde liegenden Machbarkeitsuntersuchungen im Kosten- und Terminrahmen umgesetzt werden kann. Die Unterlagen zum Bedarfsprogramm werden den Bietern zur Verfügung gestellt.
Dieses Realisierungskonzept soll im Rahmen der Verhandlungsgespräche präsentiert werden und wird als wesentlicher Bestandteil in die Wertung der Auswahlkriterien für die Auftragserteilung eingehen.
Diese sonstige Leistung soll jedem Bieter mit ca. 6 000 EUR brutto vergütet werden.
Es soll eine vom Auftraggeber auszuwählende Internet basierte Projektplattform zum Austausch von Daten und Dokumenten und als elektronische Aktenführung betrieben und vorgehalten werden, die von der Projektsteuerung gepflegt und aktualisiert werden soll.
Grundlage der Projektbearbeitung ist die Verwaltungsvorschrift Allgemeine Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins (Anweisung Bau – ABau siehe unter
www.stadtentwicklung.berlin.de/service/rundschreiben/).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-01-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-11-30.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2015-11-30
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Auftragsbekanntmachung
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2016-09-01
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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