Generalplanerleistungen im Zuge der HOAI-Leistungsphasen (Lph.) 5 bis 9 für das Eisenbahn-Infrastrukturvorhaben „Reaktivierung und Ausbau der Württembergischen Schwarzwaldbahn Weil der Stadt – Calw (Hermann-Hesse-Bahn)
Der Landkreis Calw möchte Angebote zur Generalplanung für das Projekt: „Reaktivierung und Ausbau der Württembergischen Schwarzwaldbahn Weil der Stadt – Calw“ einholen. Das Projekt firmiert zwischenzeitlich unter dem Namen „Hermann-Hesse-Bahn“. Ausgeschriebene Leistung Grundlagen Um den Landkreis per Schiene besser an die Landeshauptstadt Stuttgart und an den Wirtschaftsraum Sindelfingen/Böblingen anzubinden, ist vom Landkreis eine Reaktivierung der Bahnstrecke Weil der Stadt – Calw geplant. Hierzu muss die Strecke in ihrem Bestand saniert und technisch modernisiert werden. Die Strecke ist eisenbahnrechtlich gewidmet und bis auf zwei Bahndammdurchbrüche, die im Zuge von Straßenbaumaßnahmen entstanden sind, baulich noch vorhanden. Der Landkreis Calw verfolgt mit der Wiederinbetriebnahme der Bahnstrecke das Ziel, die Attraktivität des östlichen Landkreises als Wirtschafts- und Wohnstandort sowie als Naherholungsziel zu steigern. Die Umsetzung des zukünftigen Fahrplan- und Betriebsprogramms der „Hermann-Hesse-Bahn“ macht im Bereich Ostelsheim einen zweigleisigen Ausbau der Strecke zum Zwecke der Zugbegegnung erforderlich. Innerhalb des zweigleisigen Ausbauabschnitts liegt in Mittellage auch der Haltepunkt Ostelsheim. Zur Reduktion von Streckenlänge und Fahrzeit ist der Neubau eines Tunnels zwischen Weil der Stadt und Ostelsheim geplant. Des Weiteren ist wegen der Verknüpfung mit der Nagoldtalbahn der Neubau eines Haltepunkts (Calw ZOB) und zwecks Verbesserung der Erschließungswirkung die Verschiebung zweier Haltepunkte (Althengstett, Calw-Heumaden) vorgesehen. Außerdem ist zum Lückenschluss der erwähnten Bahndammdurchbrüche der Bau zweier Eisenbahnüberführungen notwendig, hiervon eine über die sogenannte „Südumfahrung“ in Weil der Stadt, die weitere über die B295 bei Calw-Heumaden. Das geplante Verkehrsangebot der „Hermann-Hesse-Bahn“ erstreckt sich über den Streckenabschnitt Weil der Stadt – Calw hinaus bis zum Bahnhof Renningen, wobei zwischen Renningen und Weil der Stadt die bestehende Infrastruktur der Deutschen Bahn genutzt werden soll. Der Bahnhof Renningen muss aus Kapazitätsgründen um ein Anschlussgleis und einen Bahnsteig erweitert werden. In der Diskussion ist außerdem, ob im Bahnhof Weil der Stadt der baulich noch vorhandene Hausbahnsteig am Gleis 141 modernisiert und wieder in Betrieb genommen werden soll. Eine endgültige Entscheidung steht aber noch aus. Für die zuvor genannten Infrastrukturen in den Bahnhöfen Renningen und Weil der Stadt möchte der Landkreis Eigentümer und verantwortliches Eisenbahninfrastrukturunternehmen werden. Für das geplante SPNV-Angebot der Hermann-Hesse-Bahn ist der früher vorhandene Anschluss an die Nagoldtalbahn Pforzheim – Hochdorf (Strecke 4850) in Calw nicht erforderlich. Lediglich aus (bau-) logistischen Gründen kann die Verknüpfung der Hermann-Hesse-Bahn und der Nagoldtalbahn in Form einer Ausweichanschlussstelle (Awanst) notwendig sein. In diesem Fall wäre zwischen Calw ZOB und einer einzubauenden Anschlussweiche im Bereich des ehemaligen Bahnhofs Calw von der Einrichtung eines Baugleises auszugehen. Der Landkreis plant, für die Realisierung der Hermann-Hesse-Bahn beim Land Baden-Württemberg Zuschüsse nach dem Landesgemeindeverkehrs-Finanzierungsgesetz (LGVFG) zu beantragen. Eine für die Zuschussgewährung zwingend erforderliche Standardisierte Bewertung konnte mit einem Nutzen-Kosten-Faktor von 1,2 abgeschlossen werden. Die Höhe der in der Standardisierten Bewertung hinterlegten Gesamtbaukosten beträgt ca. 48 Mio. EUR (Preisstand 2015). Da nur bis Ende 2019 Finanzmittel im Rahmen des LGVFG zur Verfügung stehen, ist es zwingend erforderlich, sämtliche Maßnahmen bis 31.12.2019 mit dem Land als Zuschussgeber abzurechnen. Zur Koordination der weiteren Planungen wurde die Firma ZWICKER Bauconsult als Projektsteuerer beauftragt. Die Auftragsvergabe erfolgte im März 2014. Gegenstand der Ausschreibung Ziel der Ausschreibung ist es, einen Generalplaner zu finden, der die bereits erstellten Planungen der HOAI-Leistungsphasen 1 bis 4 in den HOAI-Leistungsphasen 5 bis 7 sowie 9 fortführt. Die Lph. 8 ist ausgenommen, da sie durch den künftigen Betriebsführer übernommen wird. Der Generalplaner hat im Leistungsbild Tragwerksplanung des § 51 der HOAI 2013 davon abweichend die Leistungsphasen 4 bis 6 zu erbringen. Der Generalplaner soll, sofern er die Leistungen nicht selbst erbringen kann, diese eigenständig bei Subunternehmern beauftragen und ihre sach- und termingerechte Abwicklung sicherstellen. Der weitere Projektverlauf wird in zwei Projektphasen unterteilt: Projektphase I beinhaltet die Erstellung der Ausführungsplanung, Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe der Bauleistungen, Lph 5 – 7 HOAI 2013, sowie die Erstellung der Lph 4 bis 6 im Leistungsbild Tragwerksplanung (Oktober 2015 – 2017). Projektphase II beinhaltet die Dokumentation gemäß der Leistungsphase 9 HOAI 2013 (ca. Juni 2016 – Ende 2019). Es ist eine phasenweise Beauftragung der Generalplanerleistungen vorgesehen. Mit den Leistungen der Projektphase I ist unmittelbar nach Zuschlagserteilung zu beginnen. Die Beauftragung der Leistungen der Projektphase II erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt nach Vorliegen eines erneuten Beschlusses der zuständigen politischen Gremien des Landkreises Calw. Die genannten Zeiträume sind Zielvorstellungen auf Basis des heutigen Verfahrens- und Projektstandes.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-06-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-05-13.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-05-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landratsamt Calw
Postanschrift: Vogteistraße 42-46
Postleitzahl: 75365
Postort: Calw
Kontakt
E-Mail: michael.stierle@kreis-calw.de📧
Telefon: +49 7051795360📞
Die Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb sind anzufordern bei der Kontaktstelle.
Grundlagen und Verfahren
Stufe 1: Teilnahmewettbewerb
Es wird eine europaweite Ausschreibung des Verhandlungsverfahrens gemäß der Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchgeführt.
Der Auftraggeber wird anhand der Auswahlkriterien mindestens drei und maximal fünf geeignete Bewerber für die Stufe 2 auswählen und diesen weitere Informationen zum Leistungsumfang zur Verfügung stellen.
Stufe 2: Abgabe eines Angebots
Die ausgewählten Bewerber werden voraussichtlich in der KW 29 des Jahres 2015 zur Abgabe eines zuschlagsfähigen Angebotes aufgefordert und zur Präsentation in der KW 32 eingeladen.
Stufe 3: Verhandlung und Vertragsabschluss
Mit den Bietern werden ggf. Aufklärungsgespräche geführt, auf deren Grundlage diese zur Abgabe eines endgültigen Angebotes aufgefordert werden.
Die Verdingungsunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebotes verwendet werden. Jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne die ausdrückliche Genehmigung der ausschreibenden Stelle nicht gestattet.
Der Bieter hat auch nach Beendigung der Angebotsphase über die ihm bei seiner Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten des Landkreises Calw Verschwiegenheit zu wahren. Er hat hierzu auch die bei der Erstellung und Vorbereitung des Angebotes beschäftigten Mitarbeiter zu verpflichten. Ebenso verpflichtet sich der Landkreis Calw, alle Angebotsunterlagen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
Haushaltsvorbehalt:
Die Vergabe steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Kreistags des Landkreises Calw.
Bestimmung über die Einsendung und Abgabe der Teilnahmeanträge
Der Teilnahmeantrag muss vollständig, in deutscher Sprache und von einer zeichnungsberechtigten Person unterschrieben bis zum
Freitag, 19.06.2015, 12.00 Uhr
in dreifacher identischer Ausführung in Papierform und einer digitalen Fassung bei der
Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH
Herr Krauß
Wilhelmsplatz 11
70182 Stuttgart
vorliegen.
Die Teilnahmeanträge müssen verschlossen und von außen als solche kenntlich („Ausschreibung Generalplaner Hermann-Hesse-Bahn Lph 5 bis 9 – Nicht öffnen“) gemacht sein. Teilnahmeanträge, die zu diesem Zeitpunkt nicht in vollständiger Form vorliegen, werden nicht berücksichtigt.
Die Öffnung erfolgt am selben Tag, um 14.00 Uhr bei der NVBW. Bieter sind bei der Eröffnung nicht zugelassen.
Die Teilnahmeanträge werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vertraulich behandelt. Die von den Bietern erbetenen personenbedingten Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert.
Mitteilung von Unklarheiten in den Verdingungsunterlagen
Enthalten die Verdingungsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat der Bewerber unverzüglich die Vergabestelle vor Abgabe in schriftlicher oder fernschriftlicher Form (Brief, Fax, E-Mail) darauf hinzuweisen.
Fragen zum Teilnahmeantrag müssen ausschließlich schriftlich in deutscher Sprache bis zum
Freitag, 12.06.2015, 12:00 Uhr
bei der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH,
Herr Krauß,
Wilhelmsplatz 11, 70182 Stuttgart
(krauss@nvbw.de, Fax 0711/23991-23)
eingereicht werden.
Die Antworten werden ebenfalls schriftlich gegeben. Sowohl Fragen als auch Antworten werden, soweit sie von allgemeinem Interesse sind, in anonymisierter Form an alle Bewerber bekanntgegeben.
Der Vertrag kommt mit dem Zuschlag zustande. Vertragsbestandteile werden kumulativ:
— sämtliche Verdingungsunterlagen im Zuge des gegenständlichen Verfahrens
— das Angebot des Bieters.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bieter werden nicht akzeptiert und können zum Ausschluss führen.
Es gelten die Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG) (siehe Anlage 1 der Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb).
Aufwendungen für die Erstellung des Teilnahmeantrages, bei der Angebotserstellung und im weiteren Verlauf des Ausschreibungsvorgangs entstehen, werden nicht erstattet.
Formale Anforderungen an die Teilnahmeanträge
1 Abgabe in deutscher Sprache
Der Teilnahmeantrag ist in allen seinen Bestandteilen, inklusive aller geforderten Nachweise und Erklärungen, in deutscher Sprache abzufassen. Fremdsprachliche Unterlagen müssen neben dem Original auch eine deutsche Übersetzung der Nachweise und Erklärungen beilegen. Hierfür entstehende Kosten sind vom Bieter zu tragen. Die Bieter tragen die Verantwortung für die korrekte Übersetzung der eingereichten Nachweise und Erklärungen.
2 Inhalte und Vollständigkeit des Teilnahmeantrages
Der Teilnahmeantrag muss vollständig sein; unvollständige Teilnahmeanträge können ausgeschlossen werden.
Änderungen des Bewerbers an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. Änderungen an den Verdingungsunterlagen sind unzulässig.
Der Teilnahmeantrag muss im Original von einer zeichnungsberechtigten Person unterschrieben sein und alle geforderten Nachweise enthalten. In den zusätzlichen Exemplaren reichen Kopien aus.
Der Teilnahmeantrag muss umfassen:
Der Teilnahmeantrag muss im Original von einer zeichnungsberechtigten Person rechtsverbindlich unterschrieben sein und alle geforderten Nachweise enthalten. Bei einer Bietergemeinschaft gilt dies für alle Beteiligten. Fehlt die Unterschrift eines Mitgliedes, so liegt kein rechtsverbindlicher Antrag der Bietergemeinschaft vor. Der Antrag ist in einem solchen Fall von der Wertung auszuschließen. Kommt jedoch einem Mitglied aufgrund eines rechtsgültigen Gesellschaftsvertrages zum Zeitpunkt der Eröffnung Alleingeschäftsführerbefugnis zu oder ist er aufgrund entsprechender Erklärung aller Bieter für alle bevollmächtigt, so genügt die Unterschrift dieses Mitglieds. Die Alleingeschäftsführerbefugnis ist in diesem Fall nachzuweisen
Benennung eines verantwortlichen Ansprechpartners für das Vergabeverfahren
Bestätigung der Bindefrist
Eine Erklärung des Bieters, dass sein Antrag in allen Punkten den Forderungen der Leistungsbeschreibung entspricht und die Regelungen dieser Verdingungsunterlagen von ihm uneingeschränkt akzeptiert werden
Eine Erklärung zur Verpflichtung des Bieters zur Einhaltung allgemeiner Verschwiegenheit und Vertraulichkeit hinsichtlich der durch die Leistungserbringung erworbenen Informationen
Eine Erklärung, dass der Bieter mit Erhalt der vereinbarten Vergütung alle Nutzungsrechte aus der erbrachten Leistung an den Landkreis Calw überträgt
Abgabe einer Mindestentgelterklärung gemäß § 4 Absatz 1 Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG), gemäß Anlage, gegebenenfalls von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft und von Subunternehmern
den Auswahlkriterien (Kapitel 3.4) entsprechende Erklärungen, Referenzen und Bestätigungen müssen vollständig vorgelegt werden
Angabe derjenigen Personen, die im Falle einer Beauftragung zum Einsatz vorgesehen sind
Die Stunden- und Tagessätze, differenziert nach Funktion/Qualifikation
Alle Preise sind netto in Euro anzugeben
3 Bindefrist/Zuschlagsfrist
Die Bindefrist läuft bis zum 31.10.2015. Bis zum Ablauf dieses Datums ist der Bieter an seinen Teilnahmeantrag und sein Angebot gebunden.
4 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
Teilnahmeanträge und Angebote von Bewerbern und Bietergemeinschaften, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.
Die Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb sind anzufordern bei der Kontaktstelle.
Grundlagen und Verfahren
Stufe 1: Teilnahmewettbewerb
Es wird eine europaweite Ausschreibung des Verhandlungsverfahrens gemäß der Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchgeführt.
Der Auftraggeber wird anhand der Auswahlkriterien mindestens drei und maximal fünf geeignete Bewerber für die Stufe 2 auswählen und diesen weitere Informationen zum Leistungsumfang zur Verfügung stellen.
Stufe 2: Abgabe eines Angebots
Die ausgewählten Bewerber werden voraussichtlich in der KW 29 des Jahres 2015 zur Abgabe eines zuschlagsfähigen Angebotes aufgefordert und zur Präsentation in der KW 32 eingeladen.
Stufe 3: Verhandlung und Vertragsabschluss
Mit den Bietern werden ggf. Aufklärungsgespräche geführt, auf deren Grundlage diese zur Abgabe eines endgültigen Angebotes aufgefordert werden.
Die Verdingungsunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebotes verwendet werden. Jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne die ausdrückliche Genehmigung der ausschreibenden Stelle nicht gestattet.
Der Bieter hat auch nach Beendigung der Angebotsphase über die ihm bei seiner Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten des Landkreises Calw Verschwiegenheit zu wahren. Er hat hierzu auch die bei der Erstellung und Vorbereitung des Angebotes beschäftigten Mitarbeiter zu verpflichten. Ebenso verpflichtet sich der Landkreis Calw, alle Angebotsunterlagen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
Haushaltsvorbehalt:
Die Vergabe steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Kreistags des Landkreises Calw.
Bestimmung über die Einsendung und Abgabe der Teilnahmeanträge
Der Teilnahmeantrag muss vollständig, in deutscher Sprache und von einer zeichnungsberechtigten Person unterschrieben bis zum
Freitag, 19.06.2015, 12.00 Uhr
in dreifacher identischer Ausführung in Papierform und einer digitalen Fassung bei der
Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH
Herr Krauß
Wilhelmsplatz 11
70182 Stuttgart
vorliegen.
Die Teilnahmeanträge müssen verschlossen und von außen als solche kenntlich („Ausschreibung Generalplaner Hermann-Hesse-Bahn Lph 5 bis 9 – Nicht öffnen“) gemacht sein. Teilnahmeanträge, die zu diesem Zeitpunkt nicht in vollständiger Form vorliegen, werden nicht berücksichtigt.
Die Öffnung erfolgt am selben Tag, um 14.00 Uhr bei der NVBW. Bieter sind bei der Eröffnung nicht zugelassen.
Die Teilnahmeanträge werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vertraulich behandelt. Die von den Bietern erbetenen personenbedingten Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert.
Mitteilung von Unklarheiten in den Verdingungsunterlagen
Enthalten die Verdingungsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat der Bewerber unverzüglich die Vergabestelle vor Abgabe in schriftlicher oder fernschriftlicher Form (Brief, Fax, E-Mail) darauf hinzuweisen.
Fragen zum Teilnahmeantrag müssen ausschließlich schriftlich in deutscher Sprache bis zum
Freitag, 12.06.2015, 12:00 Uhr
bei der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH,
Die Antworten werden ebenfalls schriftlich gegeben. Sowohl Fragen als auch Antworten werden, soweit sie von allgemeinem Interesse sind, in anonymisierter Form an alle Bewerber bekanntgegeben.
Der Vertrag kommt mit dem Zuschlag zustande. Vertragsbestandteile werden kumulativ:
— sämtliche Verdingungsunterlagen im Zuge des gegenständlichen Verfahrens
— das Angebot des Bieters.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bieter werden nicht akzeptiert und können zum Ausschluss führen.
Es gelten die Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG) (siehe Anlage 1 der Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb).
Aufwendungen für die Erstellung des Teilnahmeantrages, bei der Angebotserstellung und im weiteren Verlauf des Ausschreibungsvorgangs entstehen, werden nicht erstattet.
Formale Anforderungen an die Teilnahmeanträge
1 Abgabe in deutscher Sprache
Der Teilnahmeantrag ist in allen seinen Bestandteilen, inklusive aller geforderten Nachweise und Erklärungen, in deutscher Sprache abzufassen. Fremdsprachliche Unterlagen müssen neben dem Original auch eine deutsche Übersetzung der Nachweise und Erklärungen beilegen. Hierfür entstehende Kosten sind vom Bieter zu tragen. Die Bieter tragen die Verantwortung für die korrekte Übersetzung der eingereichten Nachweise und Erklärungen.
2 Inhalte und Vollständigkeit des Teilnahmeantrages
Der Teilnahmeantrag muss vollständig sein; unvollständige Teilnahmeanträge können ausgeschlossen werden.
Änderungen des Bewerbers an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. Änderungen an den Verdingungsunterlagen sind unzulässig.
Der Teilnahmeantrag muss im Original von einer zeichnungsberechtigten Person unterschrieben sein und alle geforderten Nachweise enthalten. In den zusätzlichen Exemplaren reichen Kopien aus.
Der Teilnahmeantrag muss umfassen:
Der Teilnahmeantrag muss im Original von einer zeichnungsberechtigten Person rechtsverbindlich unterschrieben sein und alle geforderten Nachweise enthalten. Bei einer Bietergemeinschaft gilt dies für alle Beteiligten. Fehlt die Unterschrift eines Mitgliedes, so liegt kein rechtsverbindlicher Antrag der Bietergemeinschaft vor. Der Antrag ist in einem solchen Fall von der Wertung auszuschließen. Kommt jedoch einem Mitglied aufgrund eines rechtsgültigen Gesellschaftsvertrages zum Zeitpunkt der Eröffnung Alleingeschäftsführerbefugnis zu oder ist er aufgrund entsprechender Erklärung aller Bieter für alle bevollmächtigt, so genügt die Unterschrift dieses Mitglieds. Die Alleingeschäftsführerbefugnis ist in diesem Fall nachzuweisen
Benennung eines verantwortlichen Ansprechpartners für das Vergabeverfahren
Bestätigung der Bindefrist
Eine Erklärung des Bieters, dass sein Antrag in allen Punkten den Forderungen der Leistungsbeschreibung entspricht und die Regelungen dieser Verdingungsunterlagen von ihm uneingeschränkt akzeptiert werden
Eine Erklärung zur Verpflichtung des Bieters zur Einhaltung allgemeiner Verschwiegenheit und Vertraulichkeit hinsichtlich der durch die Leistungserbringung erworbenen Informationen
Eine Erklärung, dass der Bieter mit Erhalt der vereinbarten Vergütung alle Nutzungsrechte aus der erbrachten Leistung an den Landkreis Calw überträgt
Abgabe einer Mindestentgelterklärung gemäß § 4 Absatz 1 Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG), gemäß Anlage, gegebenenfalls von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft und von Subunternehmern
den Auswahlkriterien (Kapitel 3.4) entsprechende Erklärungen, Referenzen und Bestätigungen müssen vollständig vorgelegt werden
Angabe derjenigen Personen, die im Falle einer Beauftragung zum Einsatz vorgesehen sind
Die Stunden- und Tagessätze, differenziert nach Funktion/Qualifikation
Alle Preise sind netto in Euro anzugeben
3 Bindefrist/Zuschlagsfrist
Die Bindefrist läuft bis zum 31.10.2015. Bis zum Ablauf dieses Datums ist der Bieter an seinen Teilnahmeantrag und sein Angebot gebunden.
4 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
Teilnahmeanträge und Angebote von Bewerbern und Bietergemeinschaften, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Calw möchte Angebote zur Generalplanung für das Projekt: „Reaktivierung und Ausbau der Württembergischen Schwarzwaldbahn Weil der Stadt – Calw“ einholen. Das Projekt firmiert zwischenzeitlich unter dem Namen „Hermann-Hesse-Bahn“.
Ausgeschriebene Leistung
Grundlagen
Um den Landkreis per Schiene besser an die Landeshauptstadt Stuttgart und an den Wirtschaftsraum Sindelfingen/Böblingen anzubinden, ist vom Landkreis eine Reaktivierung der Bahnstrecke Weil der Stadt – Calw geplant. Hierzu muss die Strecke in ihrem Bestand saniert und technisch modernisiert werden. Die Strecke ist eisenbahnrechtlich gewidmet und bis auf zwei Bahndammdurchbrüche, die im Zuge von Straßenbaumaßnahmen entstanden sind, baulich noch vorhanden. Der Landkreis Calw verfolgt mit der Wiederinbetriebnahme der Bahnstrecke das Ziel, die Attraktivität des östlichen Landkreises als Wirtschafts- und Wohnstandort sowie als Naherholungsziel zu steigern.
Um den Landkreis per Schiene besser an die Landeshauptstadt Stuttgart und an den Wirtschaftsraum Sindelfingen/Böblingen anzubinden, ist vom Landkreis eine Reaktivierung der Bahnstrecke Weil der Stadt – Calw geplant. Hierzu muss die Strecke in ihrem Bestand saniert und technisch modernisiert werden. Die Strecke ist eisenbahnrechtlich gewidmet und bis auf zwei Bahndammdurchbrüche, die im Zuge von Straßenbaumaßnahmen entstanden sind, baulich noch vorhanden. Der Landkreis Calw verfolgt mit der Wiederinbetriebnahme der Bahnstrecke das Ziel, die Attraktivität des östlichen Landkreises als Wirtschafts- und Wohnstandort sowie als Naherholungsziel zu steigern.
Die Umsetzung des zukünftigen Fahrplan- und Betriebsprogramms der „Hermann-Hesse-Bahn“ macht im Bereich Ostelsheim einen zweigleisigen Ausbau der Strecke zum Zwecke der Zugbegegnung erforderlich. Innerhalb des zweigleisigen Ausbauabschnitts liegt in Mittellage auch der Haltepunkt Ostelsheim. Zur Reduktion von Streckenlänge und Fahrzeit ist der Neubau eines Tunnels zwischen Weil der Stadt und Ostelsheim geplant. Des Weiteren ist wegen der Verknüpfung mit der Nagoldtalbahn der Neubau eines Haltepunkts (Calw ZOB) und zwecks Verbesserung der Erschließungswirkung die Verschiebung zweier Haltepunkte (Althengstett, Calw-Heumaden) vorgesehen. Außerdem ist zum Lückenschluss der erwähnten Bahndammdurchbrüche der Bau zweier Eisenbahnüberführungen notwendig, hiervon eine über die sogenannte „Südumfahrung“ in Weil der Stadt, die weitere über die B295 bei Calw-Heumaden.
Die Umsetzung des zukünftigen Fahrplan- und Betriebsprogramms der „Hermann-Hesse-Bahn“ macht im Bereich Ostelsheim einen zweigleisigen Ausbau der Strecke zum Zwecke der Zugbegegnung erforderlich. Innerhalb des zweigleisigen Ausbauabschnitts liegt in Mittellage auch der Haltepunkt Ostelsheim. Zur Reduktion von Streckenlänge und Fahrzeit ist der Neubau eines Tunnels zwischen Weil der Stadt und Ostelsheim geplant. Des Weiteren ist wegen der Verknüpfung mit der Nagoldtalbahn der Neubau eines Haltepunkts (Calw ZOB) und zwecks Verbesserung der Erschließungswirkung die Verschiebung zweier Haltepunkte (Althengstett, Calw-Heumaden) vorgesehen. Außerdem ist zum Lückenschluss der erwähnten Bahndammdurchbrüche der Bau zweier Eisenbahnüberführungen notwendig, hiervon eine über die sogenannte „Südumfahrung“ in Weil der Stadt, die weitere über die B295 bei Calw-Heumaden.
Das geplante Verkehrsangebot der „Hermann-Hesse-Bahn“ erstreckt sich über den Streckenabschnitt Weil der Stadt – Calw hinaus bis zum Bahnhof Renningen, wobei zwischen Renningen und Weil der Stadt die bestehende Infrastruktur der Deutschen Bahn genutzt werden soll.
Das geplante Verkehrsangebot der „Hermann-Hesse-Bahn“ erstreckt sich über den Streckenabschnitt Weil der Stadt – Calw hinaus bis zum Bahnhof Renningen, wobei zwischen Renningen und Weil der Stadt die bestehende Infrastruktur der Deutschen Bahn genutzt werden soll.
Der Bahnhof Renningen muss aus Kapazitätsgründen um ein Anschlussgleis und einen Bahnsteig erweitert werden. In der Diskussion ist außerdem, ob im Bahnhof Weil der Stadt der baulich noch vorhandene Hausbahnsteig am Gleis 141 modernisiert und wieder in Betrieb genommen werden soll. Eine endgültige Entscheidung steht aber noch aus.
Der Bahnhof Renningen muss aus Kapazitätsgründen um ein Anschlussgleis und einen Bahnsteig erweitert werden. In der Diskussion ist außerdem, ob im Bahnhof Weil der Stadt der baulich noch vorhandene Hausbahnsteig am Gleis 141 modernisiert und wieder in Betrieb genommen werden soll. Eine endgültige Entscheidung steht aber noch aus.
Für die zuvor genannten Infrastrukturen in den Bahnhöfen Renningen und Weil der Stadt möchte der Landkreis Eigentümer und verantwortliches Eisenbahninfrastrukturunternehmen werden.
Für das geplante SPNV-Angebot der Hermann-Hesse-Bahn ist der früher vorhandene Anschluss an die Nagoldtalbahn Pforzheim – Hochdorf (Strecke 4850) in Calw nicht erforderlich. Lediglich aus (bau-) logistischen Gründen kann die Verknüpfung der Hermann-Hesse-Bahn und der Nagoldtalbahn in Form einer Ausweichanschlussstelle (Awanst) notwendig sein. In diesem Fall wäre zwischen Calw ZOB und einer einzubauenden Anschlussweiche im Bereich des ehemaligen Bahnhofs Calw von der Einrichtung eines Baugleises auszugehen.
Für das geplante SPNV-Angebot der Hermann-Hesse-Bahn ist der früher vorhandene Anschluss an die Nagoldtalbahn Pforzheim – Hochdorf (Strecke 4850) in Calw nicht erforderlich. Lediglich aus (bau-) logistischen Gründen kann die Verknüpfung der Hermann-Hesse-Bahn und der Nagoldtalbahn in Form einer Ausweichanschlussstelle (Awanst) notwendig sein. In diesem Fall wäre zwischen Calw ZOB und einer einzubauenden Anschlussweiche im Bereich des ehemaligen Bahnhofs Calw von der Einrichtung eines Baugleises auszugehen.
Der Landkreis plant, für die Realisierung der Hermann-Hesse-Bahn beim Land Baden-Württemberg Zuschüsse nach dem Landesgemeindeverkehrs-Finanzierungsgesetz (LGVFG) zu beantragen. Eine für die Zuschussgewährung zwingend erforderliche Standardisierte Bewertung konnte mit einem Nutzen-Kosten-Faktor von 1,2 abgeschlossen werden. Die Höhe der in der Standardisierten Bewertung hinterlegten Gesamtbaukosten beträgt ca. 48 Mio. EUR (Preisstand 2015). Da nur bis Ende 2019 Finanzmittel im Rahmen des LGVFG zur Verfügung stehen, ist es zwingend erforderlich, sämtliche Maßnahmen bis 31.12.2019 mit dem Land als Zuschussgeber abzurechnen.
Der Landkreis plant, für die Realisierung der Hermann-Hesse-Bahn beim Land Baden-Württemberg Zuschüsse nach dem Landesgemeindeverkehrs-Finanzierungsgesetz (LGVFG) zu beantragen. Eine für die Zuschussgewährung zwingend erforderliche Standardisierte Bewertung konnte mit einem Nutzen-Kosten-Faktor von 1,2 abgeschlossen werden. Die Höhe der in der Standardisierten Bewertung hinterlegten Gesamtbaukosten beträgt ca. 48 Mio. EUR (Preisstand 2015). Da nur bis Ende 2019 Finanzmittel im Rahmen des LGVFG zur Verfügung stehen, ist es zwingend erforderlich, sämtliche Maßnahmen bis 31.12.2019 mit dem Land als Zuschussgeber abzurechnen.
Zur Koordination der weiteren Planungen wurde die Firma ZWICKER Bauconsult als Projektsteuerer beauftragt. Die Auftragsvergabe erfolgte im März 2014.
Gegenstand der Ausschreibung
Ziel der Ausschreibung ist es, einen Generalplaner zu finden, der die bereits erstellten Planungen der HOAI-Leistungsphasen 1 bis 4 in den HOAI-Leistungsphasen 5 bis 7 sowie 9 fortführt. Die Lph. 8 ist ausgenommen, da sie durch den künftigen Betriebsführer übernommen wird. Der Generalplaner hat im Leistungsbild Tragwerksplanung des § 51 der HOAI 2013 davon abweichend die Leistungsphasen 4 bis 6 zu erbringen.
Ziel der Ausschreibung ist es, einen Generalplaner zu finden, der die bereits erstellten Planungen der HOAI-Leistungsphasen 1 bis 4 in den HOAI-Leistungsphasen 5 bis 7 sowie 9 fortführt. Die Lph. 8 ist ausgenommen, da sie durch den künftigen Betriebsführer übernommen wird. Der Generalplaner hat im Leistungsbild Tragwerksplanung des § 51 der HOAI 2013 davon abweichend die Leistungsphasen 4 bis 6 zu erbringen.
Der Generalplaner soll, sofern er die Leistungen nicht selbst erbringen kann, diese eigenständig bei Subunternehmern beauftragen und ihre sach- und termingerechte Abwicklung sicherstellen.
Der weitere Projektverlauf wird in zwei Projektphasen unterteilt:
Projektphase I beinhaltet die Erstellung der Ausführungsplanung, Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe der Bauleistungen, Lph 5 – 7 HOAI 2013, sowie die Erstellung der Lph 4 bis 6 im Leistungsbild Tragwerksplanung (Oktober 2015 – 2017).
Projektphase II beinhaltet die Dokumentation gemäß der Leistungsphase 9 HOAI 2013 (ca. Juni 2016 – Ende 2019).
Es ist eine phasenweise Beauftragung der Generalplanerleistungen vorgesehen. Mit den Leistungen der Projektphase I ist unmittelbar nach Zuschlagserteilung zu beginnen. Die Beauftragung der Leistungen der Projektphase II erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt nach Vorliegen eines erneuten Beschlusses der zuständigen politischen Gremien des Landkreises Calw.
Es ist eine phasenweise Beauftragung der Generalplanerleistungen vorgesehen. Mit den Leistungen der Projektphase I ist unmittelbar nach Zuschlagserteilung zu beginnen. Die Beauftragung der Leistungen der Projektphase II erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt nach Vorliegen eines erneuten Beschlusses der zuständigen politischen Gremien des Landkreises Calw.
Die genannten Zeiträume sind Zielvorstellungen auf Basis des heutigen Verfahrens- und Projektstandes.
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Referenznummer: Ausschr. CalwGPII
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Zur Prüfung der Eignung muss der Bieter erklären, dass die unter § 4 Abs. 9 VOF genannten Fälle auf ihn nicht zutreffen. Der Auftraggeber kann hierzu geeignete Nachweise nachfordern.
Von der Teilnahme am Vergabeverfahren werden Bieter ausgeschlossen, die aufgrund eines der in Art. 57 Abs. 1 der Richtlinie 2014/24/EU genannten Gründe rechtskräftig verurteilt worden sind.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Zur Beurteilung der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bieters hat dieser folgende, aktuelle Unterlagen vorzulegen:
a) Geschäftsbericht des letzten Kalender- oder Wirtschaftsjahres, aus dem auch die Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse hervorgehen. Falls durch einen Bieter kein eigener Geschäftsbericht herausgegeben wird, ist die Vorlage des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und ggf. des Lageberichts) sowie eine Erklärung über die aktuellen Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse ausreichend. Diese Unterlagen sind zwingend für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
a) Geschäftsbericht des letzten Kalender- oder Wirtschaftsjahres, aus dem auch die Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse hervorgehen. Falls durch einen Bieter kein eigener Geschäftsbericht herausgegeben wird, ist die Vorlage des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und ggf. des Lageberichts) sowie eine Erklärung über die aktuellen Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse ausreichend. Diese Unterlagen sind zwingend für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr vorzulegen.
b) Berufshaftpflicht: Der Bieter hat den Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung zu erbringen (eine Kopie des Nachweises ist ausreichend). Der Nachweis darf nicht älter als 1 Jahr sein.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Fachliche Eignung durch die Erfahrungen mit der Generalplanung bei (größeren) Eisenbahnprojekten allgemein (für Referenzprojekte ist jeweils der Auftragswert der übernommenen Planungen darzustellen)
2. Fachliche Eignung durch die Erfahrungen mit der Ausführungsplanung, der Nachtragsprüfung und der Abrechnung bei Eisenbahnprojekten, insbesondere bei GVFG-Projekten
3. Erfahrungen mit nichtbundeseigenen Eisenbahnen (NE-Bahnen) und ihren Regelwerken
4. Fachliche Leistungsfähigkeit durch Angaben zur Personalstruktur und zur technischen Ausstattung
5. Höhe der Stunden- und Tagessätze (für Projektleitung, Projektingenieur, Technischer Zeichner und Projektassistenz)
6. Qualität der Bewerbung / Gesamteindruck.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Abgeltung erfolgt prinzipiell nach der HOAI 2013. Die Gesamtbaukosten belaufen sich auf ca. 48 Mio. Euro. Der Auftraggeber beabsichtigt eine Pauschalierung des Honorars. Möglicherweise erfolgt die Abgeltung von Neben- Zusatzleistungen auf Stunden- bzw. Tagessatzbasis. Die Teilnehmer werden daher um die Benennung der Stunden- bzw. Tagessätze für die Mitarbeiter/innen, differenziert nach Funktion/Qualifikation, gebeten.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Die Abgeltung erfolgt prinzipiell nach der HOAI 2013. Die Gesamtbaukosten belaufen sich auf ca. 48 Mio. Euro. Der Auftraggeber beabsichtigt eine Pauschalierung des Honorars. Möglicherweise erfolgt die Abgeltung von Neben- Zusatzleistungen auf Stunden- bzw. Tagessatzbasis. Die Teilnehmer werden daher um die Benennung der Stunden- bzw. Tagessätze für die Mitarbeiter/innen, differenziert nach Funktion/Qualifikation, gebeten.
Die Vergütung soll – entsprechend des jeweiligen Leistungsstandes – zu den vereinbarten Preisen nach Rechnungsstellung erfolgen. Nähere Vereinbarungen werden im Rahmen der Verhandlungen getroffen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften
Der Teilnahmeantrag einer Bietergemeinschaft muss von allen an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen rechtsverbindlich unterschrieben sein. Fehlt die Unterschrift eines Mitgliedes, so liegt kein rechtsverbindlicher Teilnahmeantrag der Bietergemeinschaft vor. Der Teilnahmeantrag ist in einem solchen Fall von der Wertung auszuschließen. Kommt jedoch einem Mitglied aufgrund eines rechtsgültigen Gesellschaftsvertrages zum Zeitpunkt der Öffnung Alleingeschäftsführerbefugnis zu oder ist er aufgrund entsprechender Erklärung aller Mitglieder für alle bevollmächtigt, so genügt die Unterschrift dieses Mitglieds. Die Alleingeschäftsführerbefugnis ist in diesem Fall nachzuweisen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Der Teilnahmeantrag einer Bietergemeinschaft muss von allen an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen rechtsverbindlich unterschrieben sein. Fehlt die Unterschrift eines Mitgliedes, so liegt kein rechtsverbindlicher Teilnahmeantrag der Bietergemeinschaft vor. Der Teilnahmeantrag ist in einem solchen Fall von der Wertung auszuschließen. Kommt jedoch einem Mitglied aufgrund eines rechtsgültigen Gesellschaftsvertrages zum Zeitpunkt der Öffnung Alleingeschäftsführerbefugnis zu oder ist er aufgrund entsprechender Erklärung aller Mitglieder für alle bevollmächtigt, so genügt die Unterschrift dieses Mitglieds. Die Alleingeschäftsführerbefugnis ist in diesem Fall nachzuweisen.
Geben mehrere Unternehmen einen gemeinschaftlichen Antrag ab, so hat die Bietergemeinschaft in ihrem Antrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben. In dieser Erklärung muss die Bildung einer Bietergemeinschaft im Auftragsfall organisatorisch geregelt sein. Darüber hinaus sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufzuführen und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter zu benennen. Die entsprechende Vollmacht ist dem Antrag beizufügen. Darüber hinaus ist zu erklären, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Geben mehrere Unternehmen einen gemeinschaftlichen Antrag ab, so hat die Bietergemeinschaft in ihrem Antrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben. In dieser Erklärung muss die Bildung einer Bietergemeinschaft im Auftragsfall organisatorisch geregelt sein. Darüber hinaus sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufzuführen und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter zu benennen. Die entsprechende Vollmacht ist dem Antrag beizufügen. Darüber hinaus ist zu erklären, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Die oben genannten Nachweise müssen für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Bei der Beurteilung der Eignung einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Die Bildung von Bietergemeinschaft nach Antragsabgabe ist unzulässig.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Die oben genannten Nachweise müssen für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Bei der Beurteilung der Eignung einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Die Bildung von Bietergemeinschaft nach Antragsabgabe ist unzulässig.
Subunternehmer
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teile der Leistung durch Dritte (Subunternehmer) erbringen zu lassen. Der Auftragnehmer hat daher in seinem Angebot Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an Subunternehmer übertragen will. Die Unterauftragnehmer sind zu benennen bzw. bekannt zu geben. Die Subunternehmer müssen fachlich geeignet und qualifiziert sein, die an sie übertragenen Leistungen zu erbringen. Dies ist nachzuweisen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teile der Leistung durch Dritte (Subunternehmer) erbringen zu lassen. Der Auftragnehmer hat daher in seinem Angebot Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an Subunternehmer übertragen will. Die Unterauftragnehmer sind zu benennen bzw. bekannt zu geben. Die Subunternehmer müssen fachlich geeignet und qualifiziert sein, die an sie übertragenen Leistungen zu erbringen. Dies ist nachzuweisen.
Die Beauftragung von Subunternehmern nach Zuschlagserteilung ist nur nach schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei der Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer nach den allgemeinen Wettbewerbsgrundsätzen zu verfahren.
Unternehmen, die sich mehrfach – sei es als einzelnes Unternehmen, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer – an diesem Vergabeverfahren beteiligen, können wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden.
Sonstige besondere Bedingungen:
Es gelten die Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen
nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue und
Mindestlohngesetz - LTMG) (siehe Unterlagen).
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien: Anhand der in den Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb genannten Kriterien.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Abteilung Projekt S-Bahn und ÖPNV
Herrn Michael Stierle
Name: NVBW – Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH
Postanschrift: Wilhelmsplatz 11
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70182
Kontaktperson: Herrn Andreas Krauß
E-Mail: krauss@nvbw.de📧
Die Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb sind anzufordern bei der Kontaktstelle.
Grundlagen und Verfahren
Stufe 1: Teilnahmewettbewerb
Es wird eine europaweite Ausschreibung des Verhandlungsverfahrens gemäß der Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchgeführt.
Der Auftraggeber wird anhand der Auswahlkriterien mindestens drei und maximal fünf geeignete Bewerber für die Stufe 2 auswählen und diesen weitere Informationen zum Leistungsumfang zur Verfügung stellen.
Stufe 2: Abgabe eines Angebots
Die ausgewählten Bewerber werden voraussichtlich in der KW 29 des Jahres 2015 zur Abgabe eines zuschlagsfähigen Angebotes aufgefordert und zur Präsentation in der KW 32 eingeladen.
Stufe 3: Verhandlung und Vertragsabschluss
Mit den Bietern werden ggf. Aufklärungsgespräche geführt, auf deren Grundlage diese zur Abgabe eines endgültigen Angebotes aufgefordert werden.
Die Verdingungsunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebotes verwendet werden. Jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne die ausdrückliche Genehmigung der ausschreibenden Stelle nicht gestattet.
Der Bieter hat auch nach Beendigung der Angebotsphase über die ihm bei seiner Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten des Landkreises Calw Verschwiegenheit zu wahren. Er hat hierzu auch die bei der Erstellung und Vorbereitung des Angebotes beschäftigten Mitarbeiter zu verpflichten. Ebenso verpflichtet sich der Landkreis Calw, alle Angebotsunterlagen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
Der Bieter hat auch nach Beendigung der Angebotsphase über die ihm bei seiner Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten des Landkreises Calw Verschwiegenheit zu wahren. Er hat hierzu auch die bei der Erstellung und Vorbereitung des Angebotes beschäftigten Mitarbeiter zu verpflichten. Ebenso verpflichtet sich der Landkreis Calw, alle Angebotsunterlagen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
Haushaltsvorbehalt:
Die Vergabe steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Kreistags des Landkreises Calw.
Bestimmung über die Einsendung und Abgabe der Teilnahmeanträge
Der Teilnahmeantrag muss vollständig, in deutscher Sprache und von einer zeichnungsberechtigten Person unterschrieben bis zum
Freitag, 19.06.2015, 12.00 Uhr
in dreifacher identischer Ausführung in Papierform und einer digitalen Fassung bei der
Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH
Herr Krauß
Wilhelmsplatz 11
70182 Stuttgart
vorliegen.
Die Teilnahmeanträge müssen verschlossen und von außen als solche kenntlich („Ausschreibung Generalplaner Hermann-Hesse-Bahn Lph 5 bis 9 – Nicht öffnen“) gemacht sein. Teilnahmeanträge, die zu diesem Zeitpunkt nicht in vollständiger Form vorliegen, werden nicht berücksichtigt.
Die Teilnahmeanträge müssen verschlossen und von außen als solche kenntlich („Ausschreibung Generalplaner Hermann-Hesse-Bahn Lph 5 bis 9 – Nicht öffnen“) gemacht sein. Teilnahmeanträge, die zu diesem Zeitpunkt nicht in vollständiger Form vorliegen, werden nicht berücksichtigt.
Die Öffnung erfolgt am selben Tag, um 14.00 Uhr bei der NVBW. Bieter sind bei der Eröffnung nicht zugelassen.
Die Teilnahmeanträge werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vertraulich behandelt. Die von den Bietern erbetenen personenbedingten Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert.
Mitteilung von Unklarheiten in den Verdingungsunterlagen
Enthalten die Verdingungsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat der Bewerber unverzüglich die Vergabestelle vor Abgabe in schriftlicher oder fernschriftlicher Form (Brief, Fax, E-Mail) darauf hinzuweisen.
Fragen zum Teilnahmeantrag müssen ausschließlich schriftlich in deutscher Sprache bis zum
Freitag, 12.06.2015, 12:00 Uhr
bei der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH,
Die Antworten werden ebenfalls schriftlich gegeben. Sowohl Fragen als auch Antworten werden, soweit sie von allgemeinem Interesse sind, in anonymisierter Form an alle Bewerber bekanntgegeben.
Der Vertrag kommt mit dem Zuschlag zustande. Vertragsbestandteile werden kumulativ:
— sämtliche Verdingungsunterlagen im Zuge des gegenständlichen Verfahrens
— das Angebot des Bieters.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bieter werden nicht akzeptiert und können zum Ausschluss führen.
Es gelten die Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG) (siehe Anlage 1 der Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb).
Es gelten die Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG) (siehe Anlage 1 der Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb).
Aufwendungen für die Erstellung des Teilnahmeantrages, bei der Angebotserstellung und im weiteren Verlauf des Ausschreibungsvorgangs entstehen, werden nicht erstattet.
Formale Anforderungen an die Teilnahmeanträge
1 Abgabe in deutscher Sprache
Der Teilnahmeantrag ist in allen seinen Bestandteilen, inklusive aller geforderten Nachweise und Erklärungen, in deutscher Sprache abzufassen. Fremdsprachliche Unterlagen müssen neben dem Original auch eine deutsche Übersetzung der Nachweise und Erklärungen beilegen. Hierfür entstehende Kosten sind vom Bieter zu tragen. Die Bieter tragen die Verantwortung für die korrekte Übersetzung der eingereichten Nachweise und Erklärungen.
Der Teilnahmeantrag ist in allen seinen Bestandteilen, inklusive aller geforderten Nachweise und Erklärungen, in deutscher Sprache abzufassen. Fremdsprachliche Unterlagen müssen neben dem Original auch eine deutsche Übersetzung der Nachweise und Erklärungen beilegen. Hierfür entstehende Kosten sind vom Bieter zu tragen. Die Bieter tragen die Verantwortung für die korrekte Übersetzung der eingereichten Nachweise und Erklärungen.
2 Inhalte und Vollständigkeit des Teilnahmeantrages
Der Teilnahmeantrag muss vollständig sein; unvollständige Teilnahmeanträge können ausgeschlossen werden.
Änderungen des Bewerbers an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. Änderungen an den Verdingungsunterlagen sind unzulässig.
Der Teilnahmeantrag muss im Original von einer zeichnungsberechtigten Person unterschrieben sein und alle geforderten Nachweise enthalten. In den zusätzlichen Exemplaren reichen Kopien aus.
Der Teilnahmeantrag muss umfassen:
Der Teilnahmeantrag muss im Original von einer zeichnungsberechtigten Person rechtsverbindlich unterschrieben sein und alle geforderten Nachweise enthalten. Bei einer Bietergemeinschaft gilt dies für alle Beteiligten. Fehlt die Unterschrift eines Mitgliedes, so liegt kein rechtsverbindlicher Antrag der Bietergemeinschaft vor. Der Antrag ist in einem solchen Fall von der Wertung auszuschließen. Kommt jedoch einem Mitglied aufgrund eines rechtsgültigen Gesellschaftsvertrages zum Zeitpunkt der Eröffnung Alleingeschäftsführerbefugnis zu oder ist er aufgrund entsprechender Erklärung aller Bieter für alle bevollmächtigt, so genügt die Unterschrift dieses Mitglieds. Die Alleingeschäftsführerbefugnis ist in diesem Fall nachzuweisen
Der Teilnahmeantrag muss im Original von einer zeichnungsberechtigten Person rechtsverbindlich unterschrieben sein und alle geforderten Nachweise enthalten. Bei einer Bietergemeinschaft gilt dies für alle Beteiligten. Fehlt die Unterschrift eines Mitgliedes, so liegt kein rechtsverbindlicher Antrag der Bietergemeinschaft vor. Der Antrag ist in einem solchen Fall von der Wertung auszuschließen. Kommt jedoch einem Mitglied aufgrund eines rechtsgültigen Gesellschaftsvertrages zum Zeitpunkt der Eröffnung Alleingeschäftsführerbefugnis zu oder ist er aufgrund entsprechender Erklärung aller Bieter für alle bevollmächtigt, so genügt die Unterschrift dieses Mitglieds. Die Alleingeschäftsführerbefugnis ist in diesem Fall nachzuweisen
Benennung eines verantwortlichen Ansprechpartners für das Vergabeverfahren
Bestätigung der Bindefrist
Eine Erklärung des Bieters, dass sein Antrag in allen Punkten den Forderungen der Leistungsbeschreibung entspricht und die Regelungen dieser Verdingungsunterlagen von ihm uneingeschränkt akzeptiert werden
Eine Erklärung zur Verpflichtung des Bieters zur Einhaltung allgemeiner Verschwiegenheit und Vertraulichkeit hinsichtlich der durch die Leistungserbringung erworbenen Informationen
Eine Erklärung, dass der Bieter mit Erhalt der vereinbarten Vergütung alle Nutzungsrechte aus der erbrachten Leistung an den Landkreis Calw überträgt
Abgabe einer Mindestentgelterklärung gemäß § 4 Absatz 1 Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG), gemäß Anlage, gegebenenfalls von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft und von Subunternehmern
den Auswahlkriterien (Kapitel 3.4) entsprechende Erklärungen, Referenzen und Bestätigungen müssen vollständig vorgelegt werden
Angabe derjenigen Personen, die im Falle einer Beauftragung zum Einsatz vorgesehen sind
Die Stunden- und Tagessätze, differenziert nach Funktion/Qualifikation
Alle Preise sind netto in Euro anzugeben
3 Bindefrist/Zuschlagsfrist
Die Bindefrist läuft bis zum 31.10.2015. Bis zum Ablauf dieses Datums ist der Bieter an seinen Teilnahmeantrag und sein Angebot gebunden.
4 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
Teilnahmeanträge und Angebote von Bewerbern und Bietergemeinschaften, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg, beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ist ein Bewerber/Bieter der Auffassung, dass der Auftraggeber gegen Vorgaben des Vergaberechts verstößt, muss der Bewerber/Bieter dies gemäß § 107 Absatz 3 GWB unverzüglich rügen. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Tagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ist ein Bewerber/Bieter der Auffassung, dass der Auftraggeber gegen Vorgaben des Vergaberechts verstößt, muss der Bewerber/Bieter dies gemäß § 107 Absatz 3 GWB unverzüglich rügen. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Tagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen.
Quelle: OJS 2015/S 094-170472 (2015-05-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-02-17) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge