Das Land Berlin vertreten durch die Tempelhof Projekt GmbH plant die Grundinstandsetzung der Versorgungsleitungen des Bauteil A1 (Strangsanierung) und den Ausbau von Teilbereichen der Ebene 2 für Neuvermietungen, sowie konzeptionelle Ausarbeitungen für eine flexible Gliederung in Mieteinheiten der gesamten Ebenen 2 & 3. Die Grundinstandsetzung wird notwendig, um für eine zukünftige Nutzung /Vermietung die Räumlichkeiten auf den neuesten Stand der Technik und gesetzlichen Standards zu bringen.
Zum Leistungsinhalt gehört neben den Standardleitungen der HOAI u. a. die Vorbereitung und Begleitung von Verhandlungen und Abstimmungen mit dem Auftraggeber, den Planungsbeteiligten, dem Projekt- und Facilitymanagement, den öffentlichen Behörden, der Feuerwehr, den Prüfingenieuren und betreffenden weiteren Institutionen. Der gesamte Gebäudekomplex des ehemaligen Flughafens Tempelhof steht unter Denkmalschutz.
Leistungsumfang: Die angeforderten Planungsleistungen betreffen Aus- und Umbauarbeiten im Bauteil A1. Die in allen Leistungsphasen zu beplanende Fläche Ebene 2 beträgt ca. 800 m² Bruttogeschossfläche. Die zusätzlich zur vorbenannten Fläche mit Teilleistungen zu betrachtenden Bereiche Betragen in Ebene 2 zusätzliche weitere 800 m² und in Ebene 3 ca. 1 000 m² Bruttogeschossfläche. Für die Ebenen Keller, Rollfeld und Ebene 1 ist nur eine Strangsanierung Planungsbestandteil.
Auftragsinhalt ist die Tätigkeit eines Generalplaners, der folgende Planungsdisziplinen abzudecken hat:
— Objektplanung Leistungsbild Gebäude und Innenräume nach § 34 und Anlage 10 HOAI LP 1-9 (nur für Teilbereiche bis LPH 9);
— Fachplanung Leistungsbild Tragwerksplanung nach § 51 und Anlage 14 HOAI für Umbauarbeiten;
— Fachplanung Leistungsbild Technische Ausrüstung nach § 55 und Anlage 15 HOAI Anlagengruppen I bis VIII ohne VII LP 1-9 für Teilbereich Ebene 2 – 1.BA und Strangsanierung sowie LPH 1-3 für die restlichen Bereich: Sanierung der Versorgungsstränge für Trink- und Abwasser, Regenwasser, Heizungsanlagen/Wärmeversorgung, Lüftungsanlagen, Niederspannungsanlagen bis zu den Übergabepunkten für den späteren Mieterausbau;
— Stellung eines SiGeKo nach AHO-Heft 15 für die Durchführung der vorbenannten Baumaßnahme nur für den 1.BA (Teilfläche Ebene 2 und Strangsanierung);
— Integration der mieterseitigen bzw. Bauherrenseitige Ausbauplanung des 1. BA (Teilfläche Ebene 2 und Strangsanierung) in die genehmigungsrechtlichen Bau- und Ausführungsunterlagen einschl. Bestandsdokumentation.
Optional: es wird ggf. die Mieterausbauplanung für die noch nicht vermieteten Flächen in der Ebene 2 abgerufen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-01-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-11-27.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Freiwillige ex ante-transparenzbekanntmachung (2020-06-19) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Land Berlin, vertreten durch die Tempelhof Projekt GmbH
Postanschrift: Columbiadamm 10, A2
Postort: Berlin
Postleitzahl: 12101
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Tempelhof Projekt GmbH
Telefon: +49 30200037400📞
E-Mail: vergabe@tempelhof-projekt.de📧
Fax: +49 30200037499 📠
Region: Berlin🏙️
URL: www.thf-berlin.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: Land Berlin, vertreten durch die Tempelhof Projekt GmbH
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Generalplanung für Teilbereiche im Bauteil A1 des ehemaligen Flughafens Berlin- Tempelhof.”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen📦
Kurze Beschreibung:
“Das Land Berlin vertreten durch die Tempelhof Projekt GmbH plant die Grundinstandsetzung der Versorgungsleitungen des Bauteil A1 (Strangsanierung) und den...”
Kurze Beschreibung
Das Land Berlin vertreten durch die Tempelhof Projekt GmbH plant die Grundinstandsetzung der Versorgungsleitungen des Bauteil A1 (Strangsanierung) und den Ausbau von Teilbereichen der Ebene 2 für Neuvermietungen, sowie konzeptionelle Ausarbeitungen für eine flexible Gliederung in Mieteinheiten der gesamten Ebenen 2 und 3. Die angeforderten Planungsleistungen betreffen Aus- und Umbauarbeiten im Bauteil A1.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 142 756 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Flughafen Berlin-Tempelhof
Beschreibung der Beschaffung:
“Durch diesen Nachtrag erfolgt eine Anpassung der Pauschalen für vertraglichen Sonderleistungen – Der AN beplant gem. dem im Rahmen einer EU-weiten...”
Beschreibung der Beschaffung
Durch diesen Nachtrag erfolgt eine Anpassung der Pauschalen für vertraglichen Sonderleistungen – Der AN beplant gem. dem im Rahmen einer EU-weiten Ausschreibung vergebenen Generalplaner-Vertrag die Sanierung und den Ausbau des Bauteils (BT) A1 als Bürofläche. Im Projektverlauf wurde der räumliche Leistungsumfang auf Basis der NF bereits 2017 angepasst. Während das Honrar für Grundleistungen über die entsprechende Erhöhung der anrechenbaren Kosten durch diesen Nachtrag implizit angepasst wurde, sind die Sonderleistungen bezüglich des hieraus resultuierenden Mehraufwands bislang unberücksichtigt geblieben. Gemäß der Regelungen des GP-Vertrags sind die Pauschalen für Sonderleistungen entsprechend dem Verhältnis des Mehraufwands zu erhöhen. Die Sonderleistungen für die zusätzlichen Flächen stehen im Zusammenhang mit der Gesamtleistung. Der ursprüngliche Gesamtauftragswert betrug 1 473 000.00 EUR.
Verfahren Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union in den nachstehend aufgeführten Fällen
Die Beschaffung fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Art des Verfahrens
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung):
“Die vorgesehene Auftragsänderung während der Vertragslaufzeit kann ohne die Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens erfolgen, da die Vorraussetzungen des...”
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung)
Die vorgesehene Auftragsänderung während der Vertragslaufzeit kann ohne die Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens erfolgen, da die Vorraussetzungen des § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB erfüllt sind. Ein Wechsel des Auftragnehmers kann aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht erfolgen und wäre mit erheblichen Schwierigkeiten sowie beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden. Bei den Leistungen handelt es sich um Besondere Leistungen, die in dieser Form bereits im ursprünglichen Vertrag für die ursprünglich zu beplanende Fläche gefordert waren. Jetzt werden für die (bzgl. der Grundleistung zwischenzeitlich beauftragte) Flächenerweiterung des Projekts auch Sonderleistungen erforderlich und sollen nachbeauftragt werden. Eine Bearbeitung dieses Teils der Sonderleistungen durch einen Dritten ist wirtschaftlich nicht sinnvoll, da die Sonderleistungen auf den teilweise bereits erbrachten Grundleistungen beruhen. Bei einer Beauftragung eines Dritten müsste der neue Vertragspartner zumindest einen Teil der bereits erbrachten Grund- und Sonderleistungen erneut erbringen oder mit diesen abstimmen. Dadurch würden erhebliche Zusatzkosten für die Auftraggeberin entstehen. Zusätzlich wäre eine Abgrenzung der Haftung nicht mehr möglich. Die Erhöhung des Preises beläuft sich auf weniger als 50 Prozent des Wertes des ursprünglichen Auftrags (vgl. oben).
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Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2015/S 233-423772
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 32000-021-308.16 MZB 177.20
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-06-19 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Bollinger + Fehlig Architekten GmbH
Postanschrift: Mehringdamm 33
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10961
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3069539940📞
E-Mail: kontakt@bollinger-fehlig.de📧
Fax: +49 3069539950 📠
Region: Berlin🏙️
URL: https://www.bollinger-fehlig.de/🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 142 756 💰
“Es handelt sich vorliegend um eine freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung. Die Auftraggeberin beabsichtigt, einen Vertrag zu schließen. Der Vertrag...”
Es handelt sich vorliegend um eine freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung. Die Auftraggeberin beabsichtigt, einen Vertrag zu schließen. Der Vertrag wurde noch nicht geschlossen. Der Vertragsschluss soll voraussichtlich nach Ablauf von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, erfolgen. Unter der Nr. V.2.1) wurde das Datum der Absendung der Bekanntmachung eingetragen, da das Formular keine Eintragung von Daten in der Zukunft zulässt und eine Angabe zwingend erfolgen muss.
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Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316📞
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
Fax: +49 3090137613 📠
URL: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 135 GWB (Unwirksamkeit):
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat; oder...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 135 GWB (Unwirksamkeit):
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat; oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist;
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union;
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist;
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen; und
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Freiwillige ex ante-transparenzbekanntmachung (2022-08-23) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Telefon: +49 302000374000📞
E-Mail: vergabe@thf-berlin.de📧
Fax: +49 302000374505 📠
Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 2550920.72 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Flughafen Berlin-Tempelhof (THF)
Beschreibung der Beschaffung:
“In dem ursprünglichen Projekt haben sich die Nutzungsanforderungen geändert. Die zu beplanenden Flächen werden zur Drehscheibe für die Umsetzung des...”
Beschreibung der Beschaffung
In dem ursprünglichen Projekt haben sich die Nutzungsanforderungen geändert. Die zu beplanenden Flächen werden zur Drehscheibe für die Umsetzung des Büroflächenprojekts am Standort. Teile der zu beplanenden Flächen sollen künftig auch für Veranstaltungen nutzbar sein. Der zu beauftragende Nachtrag trägt der Änderung der Nutzungsanforderungen Rechnung und umfasst Wiederholungs- und Ergänzungsleistungen der Fachthemen Hochbau und TGA sowie Besondere Leistungen, die erforderlich sind, um den Werkerfolg der Gesamtleistung zu erreichen.
Verfahren Art des Verfahrens
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung):
“Die vorgesehene Auftragsänderung während der Vertragslaufzeit kann ohne die Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens erfolgen, da die Vorraussetzungen des...”
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung)
Die vorgesehene Auftragsänderung während der Vertragslaufzeit kann ohne die Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens erfolgen, da die Vorraussetzungen des § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB erfüllt sind. Ein Wechsel des Auftragnehmers kann aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht erfolgen und wäre mit erheblichen Schwierigkeiten sowie beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden. Eine zum Zeitpunkt der ursprünglichen Beauftragung (November 2016) nicht absehbare Änderung der Nutzerbedarfe (Notwendigkeit zur interimistischen Nutzung aller Flächen von Bauteil A1 als “Drehscheibe” für ein umfassendes Sanierungsprojekt zulasten der geplanten teilweisen Nutzung als Versammlungsstätte) macht die teilweise Umplanung erforderlich. Da nur Teilflächen des ansonsten bereits beplanten Bauwerks betroffen sind, ist eine separate Beplanung durch einen Dritten wegen des hohen Abstimmungsbedarfs riskant und wegen der notwendigerweise anfallenden Wiederholungsleistungen mit erheblichem Mehraufwand verbunden. Zusätzlich wäre eine Abgrenzung der Haftung nicht mehr möglich. Die Erhöhung des Preises beläuft sich auf weniger als 50 Prozent des Wertes des ursprünglichen Auftrags (vgl. oben).
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: 33000-014-308.16 MZB 408.22
Titel: Wiederaufnahme der Planung unter geänderten Nutzungsanforderungen
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-08-23 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 200991.82 💰
“Es handelt sich vorliegend um eine freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung. Der Auftraggeber beabsichtigt, einen Vertrag zu schließen. Der Vertrag...”
Es handelt sich vorliegend um eine freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung. Der Auftraggeber beabsichtigt, einen Vertrag zu schließen. Der Vertrag wurde noch nicht geschlossen. Der Vertragsschluss soll voraussichtlich nach Ablauf von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, erfolgen. Unter der Nr. V.2.1) wurde das Datum der Absendung der Bekanntmachung eingetragen, da das Formular keine Eintragung von Daten in der Zukunft zulässt und eine Angabe zwingend erfolgen muss.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 135 GWB (Unwirksamkeit): (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat; oder...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 135 GWB (Unwirksamkeit): (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat; oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist; (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union; (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist; 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen; und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
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Quelle: OJS 2022/S 164-467011 (2022-08-23)