Das Land Berlin vertreten durch die Tempelhof Projekt GmbH plant die Grundinstandsetzung der Versorgungsleitungen des Bauteil A1 (Strangsanierung) und den Ausbau von Teilbereichen der Ebene 2 für Neuvermietungen, sowie konzeptionelle Ausarbeitungen für eine flexible Gliederung in Mieteinheiten der gesamten Ebenen 2 & 3. Die Grundinstandsetzung wird notwendig, um für eine zukünftige Nutzung /Vermietung die Räumlichkeiten auf den neuesten Stand der Technik und gesetzlichen Standards zu bringen. Zum Leistungsinhalt gehört neben den Standardleitungen der HOAI u. a. die Vorbereitung und Begleitung von Verhandlungen und Abstimmungen mit dem Auftraggeber, den Planungsbeteiligten, dem Projekt- und Facilitymanagement, den öffentlichen Behörden, der Feuerwehr, den Prüfingenieuren und betreffenden weiteren Institutionen. Der gesamte Gebäudekomplex des ehemaligen Flughafens Tempelhof steht unter Denkmalschutz. Leistungsumfang: Die angeforderten Planungsleistungen betreffen Aus- und Umbauarbeiten im Bauteil A1. Die in allen Leistungsphasen zu beplanende Fläche Ebene 2 beträgt ca. 800 m² Bruttogeschossfläche. Die zusätzlich zur vorbenannten Fläche mit Teilleistungen zu betrachtenden Bereiche Betragen in Ebene 2 zusätzliche weitere 800 m² und in Ebene 3 ca. 1 000 m² Bruttogeschossfläche. Für die Ebenen Keller, Rollfeld und Ebene 1 ist nur eine Strangsanierung Planungsbestandteil. Auftragsinhalt ist die Tätigkeit eines Generalplaners, der folgende Planungsdisziplinen abzudecken hat: — Objektplanung Leistungsbild Gebäude und Innenräume nach § 34 und Anlage 10 HOAI LP 1-9 (nur für Teilbereiche bis LPH 9); — Fachplanung Leistungsbild Tragwerksplanung nach § 51 und Anlage 14 HOAI für Umbauarbeiten; — Fachplanung Leistungsbild Technische Ausrüstung nach § 55 und Anlage 15 HOAI Anlagengruppen I bis VIII ohne VII LP 1-9 für Teilbereich Ebene 2 – 1.BA und Strangsanierung sowie LPH 1-3 für die restlichen Bereich: Sanierung der Versorgungsstränge für Trink- und Abwasser, Regenwasser, Heizungsanlagen/Wärmeversorgung, Lüftungsanlagen, Niederspannungsanlagen bis zu den Übergabepunkten für den späteren Mieterausbau; — Stellung eines SiGeKo nach AHO-Heft 15 für die Durchführung der vorbenannten Baumaßnahme nur für den 1.BA (Teilfläche Ebene 2 und Strangsanierung); — Integration der mieterseitigen bzw. Bauherrenseitige Ausbauplanung des 1. BA (Teilfläche Ebene 2 und Strangsanierung) in die genehmigungsrechtlichen Bau- und Ausführungsunterlagen einschl. Bestandsdokumentation. Optional: es wird ggf. die Mieterausbauplanung für die noch nicht vermieteten Flächen in der Ebene 2 abgerufen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-01-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-11-27.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-11-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Menge oder Umfang:
Leistung und Leistungsbilder siehe Pkt. II.1.5) dieser Veröffentlichung:Die stufenweise Beauftragung erfolgt in nachfolgend beschriebenen Leistungsstufen:Stufe I – Leistungen der LP 1 bis 3 (für die Ebene 2 & 3 sowie Strangsanierung);— der Grundlagenermittlung,— der Vorplanung,— der Entwurfsplanung mit Kostenberechnung einschließlich aller dazugehörigen Grundleistungen, den besonderen Leistungen und Beratungsleistungen.Stufe II – Leistungen der LPH 4- Genehmigungsplanung nur für den Teilbereich des 1.Bauabschnittes (Teilfläche Ebene 2 mit Strangsanierung) bestehend aus:— der Genehmigungsplanung einschließlich aller dazugehörigen Grundleistungen, ggf. den besonderen Leistungen und Beratungsleistungen.Stufe III – Leistungen der LP 5 bis 6 bestehend aus (Planungsbereich analog Stufe II):— der Ausführungsplanung,— der Vorbereitung der Vergabe, einschließlich aller dazugehörigen Grundleistungen, den besonderen Leistungen und Beratungsleistungen.Stufe IV – Leistungen der LP 7 bis 8 bestehend aus (Leistungsbereich analog Stufe II & III):— der Mitwirkung bei der Vergabe,— Objektüberwachung, einschließlich aller dazugehörigen Grundleistungen, den besonderen Leistungen und Beratungsleistungen.Stufe V – Leistungen der LP 9 bestehend aus (Leistungsbereich analog Stufe II bis IV):— der Mitwirkung bei der Vergabe, — Objektbetreuung und Dokumentation, einschließlich aller dazugehörigen Grundleistungen, den besonderen Leistungen und Beratungsleistungen.Der Abruf der Leistungsstufen II-V ist auf den ersten Bauabschnitt begrenzt. Die Beauftragung umfasst zunächst nur die Leistungsstufe I.Die Übertragung einzelner nachfolgender Leistungsstufen hängt wesentlich von der Bereitstellung entsprechender Mittel im Haushalt des Landes Berlin ab. Diese stehen im Moment des Vertragsabschlusses noch nicht für alle Leistungsstufen zur Verfügung.
Leistung und Leistungsbilder siehe Pkt. II.1.5) dieser Veröffentlichung:Die stufenweise Beauftragung erfolgt in nachfolgend beschriebenen Leistungsstufen:Stufe I – Leistungen der LP 1 bis 3 (für die Ebene 2 & 3 sowie Strangsanierung);— der Grundlagenermittlung,— der Vorplanung,— der Entwurfsplanung mit Kostenberechnung einschließlich aller dazugehörigen Grundleistungen, den besonderen Leistungen und Beratungsleistungen.Stufe II – Leistungen der LPH 4- Genehmigungsplanung nur für den Teilbereich des 1.Bauabschnittes (Teilfläche Ebene 2 mit Strangsanierung) bestehend aus:— der Genehmigungsplanung einschließlich aller dazugehörigen Grundleistungen, ggf. den besonderen Leistungen und Beratungsleistungen.Stufe III – Leistungen der LP 5 bis 6 bestehend aus (Planungsbereich analog Stufe II):— der Ausführungsplanung,— der Vorbereitung der Vergabe, einschließlich aller dazugehörigen Grundleistungen, den besonderen Leistungen und Beratungsleistungen.Stufe IV – Leistungen der LP 7 bis 8 bestehend aus (Leistungsbereich analog Stufe II & III):— der Mitwirkung bei der Vergabe,— Objektüberwachung, einschließlich aller dazugehörigen Grundleistungen, den besonderen Leistungen und Beratungsleistungen.Stufe V – Leistungen der LP 9 bestehend aus (Leistungsbereich analog Stufe II bis IV):— der Mitwirkung bei der Vergabe, — Objektbetreuung und Dokumentation, einschließlich aller dazugehörigen Grundleistungen, den besonderen Leistungen und Beratungsleistungen.Der Abruf der Leistungsstufen II-V ist auf den ersten Bauabschnitt begrenzt. Die Beauftragung umfasst zunächst nur die Leistungsstufe I.Die Übertragung einzelner nachfolgender Leistungsstufen hängt wesentlich von der Bereitstellung entsprechender Mittel im Haushalt des Landes Berlin ab. Diese stehen im Moment des Vertragsabschlusses noch nicht für alle Leistungsstufen zur Verfügung.
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Land Berlin c/o Tempelhof Projekt GmbH (Vergabestelle)
Postanschrift: Columbiadamm 10, D2
Postleitzahl: 12101
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.thf-berlin.de🌏
E-Mail: vergabe@tempelhof-projekt.de📧
Telefon: +49 30200037484📞
Fax: +49 30200037499 📠
1) Unternehmen, die an einer Bewerbung interessiert sind, obliegt es, ihr Interesse unverzüglich bei der unter Ziff. I.1) genannten Vergabestelle (Tempelhof Projekt GmbH) per E-Mail unter Angabe des Verfahrens „VOF-Verfahren Generalplanung Grundinstandsetzung und Ausbau BT A1“ anzuzeigen und sich als Interessenten registrieren zu lassen. Die Interessenten haben bei der Registrierung eine E-Mail-Adresse anzugeben, über die die Korrespondenz im Vergabeverfahren abgewickelt wird; andernfalls wird die Vergabestelle die E-Mail-Adresse verwenden, mit der die Registrierung erfolgt ist. Die Registrierung ist nicht kostenpflichtig. Über die angegebene E-Mail-Adresse werden die registrierten Interessenten informiert, falls weitere Informationen, z. B. in Form von Antworten auf Bewerber- bzw. Bieterfragen, an die Bewerber bekanntzugeben sind.
(2) Es wird ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Im Teilnahmewettbewerb wird die Eignung der Bewerber überprüft. Es werden maximal 5 Bewerber, die sich als geeignet erweisen und nach den Auswahlkriterien gem. Ziff. IV.1.2) die meisten Punkte erzielen konnten, in einem zweiten Verfahrensschritt zur Abgabe eines ersten Angebotes aufgefordert. Im Nachgang zur Angebotsprüfung finden Verhandlungen mit den Bietern statt.
(3) Anfragen sind frühzeitig schriftlich (E-Mail oder Fax) an die Vergabestelle zu richten. Anfragen, die nicht mindestens sechs Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist eingehen, können nicht mehr beantwortet werden.
(4) Der Teilnahmeantrag (formlos oder mit Hilfe des ABau-Formulars IV 304 F) ist im Original zu unterschreiben. Ein nicht im Original unterschriebener Teilnahmeantrag gilt als nicht abgegeben. Der Teilnahmeantrag ist in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „VOF-Verfahren Generalplanung Grundinstandsetzung und Ausbau BT A1 – Nicht öffnen!“ an die unter Ziff. I.1) genannten Vergabestelle (nicht per Fax oder E-Mail!) bis zum unter Ziff. IV.3.4) festgelegten Termin einzureichen. Für den rechtzeitigen Eingang ist der Bewerber verantwortlich. Nicht rechtzeitig eingegangene Teilnahmeanträge werden ausgeschlossen.
(5) Nachweise und Erklärungen aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind in einer Übersetzung vorzulegen. Soweit im Zusammenhang mit der Berufszulassung amtliche Bestätigungen gefordert werden, ist die Vorlage einer amtlichen Übersetzung notwendig. Die Vergabestelle behält sich vor, die Unterlagen, Erklärungen und Angaben der Bewerber eigenständig zu überprüfen und hierzu Informationen, Erkundigungen sowie Bescheinigungen einzuholen. Soweit für Erklärungen und Nachweise lediglich Kopien verlangt sind, behält sich die Vergabestelle vor, zur näheren Überprüfung die Nachreichung von Originalen zu verlangen.
Die Vergabestelle behält sich weiterhin vor, von den Bewerbern weitere Unterlagen oder Nachweise (z. B. Bestätigungen, Bescheinigungen, Registerauszüge) zur Überprüfung der geforderten Erklärungen und Angaben anzufordern. Die Vergabestelle behält sich insbesondere vor, ohne hierzu verpflichtet zu sein, von den Bewerbern folgende Unterlagen anzufordern: beglaubigter Auszug aus dem Handelsregister, Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes und der Sozialversicherungsträger oder vergleichbarer Einrichtungen, Auszug aus dem Bundeszentralregister und/oder Gewerbezentralregister.
(6) Im Falle einer Bewerbung einer Bewerbergemeinschaft ist eine durch alle Mitglieder unterzeichnete Bewerbergemeinschaftserklärung im Original einzureichen, aus der sich die Absicht zum Zusammenschluss zu einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall, die gesamtschuldnerische Haftung und der bevollmächtigte Vertreter ergeben. Die Eignung von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft wird kumulativ berücksichtigt. Die unter Ziff. III. 2.1) und Ziff. III. 2.2) Nr. (1) und (2) genannten Erklärungen und Nachweise sind für alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft einzureichen.
1) Unternehmen, die an einer Bewerbung interessiert sind, obliegt es, ihr Interesse unverzüglich bei der unter Ziff. I.1) genannten Vergabestelle (Tempelhof Projekt GmbH) per E-Mail unter Angabe des Verfahrens „VOF-Verfahren Generalplanung Grundinstandsetzung und Ausbau BT A1“ anzuzeigen und sich als Interessenten registrieren zu lassen. Die Interessenten haben bei der Registrierung eine E-Mail-Adresse anzugeben, über die die Korrespondenz im Vergabeverfahren abgewickelt wird; andernfalls wird die Vergabestelle die E-Mail-Adresse verwenden, mit der die Registrierung erfolgt ist. Die Registrierung ist nicht kostenpflichtig. Über die angegebene E-Mail-Adresse werden die registrierten Interessenten informiert, falls weitere Informationen, z. B. in Form von Antworten auf Bewerber- bzw. Bieterfragen, an die Bewerber bekanntzugeben sind.
(2) Es wird ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Im Teilnahmewettbewerb wird die Eignung der Bewerber überprüft. Es werden maximal 5 Bewerber, die sich als geeignet erweisen und nach den Auswahlkriterien gem. Ziff. IV.1.2) die meisten Punkte erzielen konnten, in einem zweiten Verfahrensschritt zur Abgabe eines ersten Angebotes aufgefordert. Im Nachgang zur Angebotsprüfung finden Verhandlungen mit den Bietern statt.
(3) Anfragen sind frühzeitig schriftlich (E-Mail oder Fax) an die Vergabestelle zu richten. Anfragen, die nicht mindestens sechs Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist eingehen, können nicht mehr beantwortet werden.
(4) Der Teilnahmeantrag (formlos oder mit Hilfe des ABau-Formulars IV 304 F) ist im Original zu unterschreiben. Ein nicht im Original unterschriebener Teilnahmeantrag gilt als nicht abgegeben. Der Teilnahmeantrag ist in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „VOF-Verfahren Generalplanung Grundinstandsetzung und Ausbau BT A1 – Nicht öffnen!“ an die unter Ziff. I.1) genannten Vergabestelle (nicht per Fax oder E-Mail!) bis zum unter Ziff. IV.3.4) festgelegten Termin einzureichen. Für den rechtzeitigen Eingang ist der Bewerber verantwortlich. Nicht rechtzeitig eingegangene Teilnahmeanträge werden ausgeschlossen.
(5) Nachweise und Erklärungen aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind in einer Übersetzung vorzulegen. Soweit im Zusammenhang mit der Berufszulassung amtliche Bestätigungen gefordert werden, ist die Vorlage einer amtlichen Übersetzung notwendig. Die Vergabestelle behält sich vor, die Unterlagen, Erklärungen und Angaben der Bewerber eigenständig zu überprüfen und hierzu Informationen, Erkundigungen sowie Bescheinigungen einzuholen. Soweit für Erklärungen und Nachweise lediglich Kopien verlangt sind, behält sich die Vergabestelle vor, zur näheren Überprüfung die Nachreichung von Originalen zu verlangen.
Die Vergabestelle behält sich weiterhin vor, von den Bewerbern weitere Unterlagen oder Nachweise (z. B. Bestätigungen, Bescheinigungen, Registerauszüge) zur Überprüfung der geforderten Erklärungen und Angaben anzufordern. Die Vergabestelle behält sich insbesondere vor, ohne hierzu verpflichtet zu sein, von den Bewerbern folgende Unterlagen anzufordern: beglaubigter Auszug aus dem Handelsregister, Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes und der Sozialversicherungsträger oder vergleichbarer Einrichtungen, Auszug aus dem Bundeszentralregister und/oder Gewerbezentralregister.
(6) Im Falle einer Bewerbung einer Bewerbergemeinschaft ist eine durch alle Mitglieder unterzeichnete Bewerbergemeinschaftserklärung im Original einzureichen, aus der sich die Absicht zum Zusammenschluss zu einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall, die gesamtschuldnerische Haftung und der bevollmächtigte Vertreter ergeben. Die Eignung von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft wird kumulativ berücksichtigt. Die unter Ziff. III. 2.1) und Ziff. III. 2.2) Nr. (1) und (2) genannten Erklärungen und Nachweise sind für alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft einzureichen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Land Berlin vertreten durch die Tempelhof Projekt GmbH plant die Grundinstandsetzung der Versorgungsleitungen des Bauteil A1 (Strangsanierung) und den Ausbau von Teilbereichen der Ebene 2 für Neuvermietungen, sowie konzeptionelle Ausarbeitungen für eine flexible Gliederung in Mieteinheiten der gesamten Ebenen 2 & 3. Die Grundinstandsetzung wird notwendig, um für eine zukünftige Nutzung /Vermietung die Räumlichkeiten auf den neuesten Stand der Technik und gesetzlichen Standards zu bringen.
Das Land Berlin vertreten durch die Tempelhof Projekt GmbH plant die Grundinstandsetzung der Versorgungsleitungen des Bauteil A1 (Strangsanierung) und den Ausbau von Teilbereichen der Ebene 2 für Neuvermietungen, sowie konzeptionelle Ausarbeitungen für eine flexible Gliederung in Mieteinheiten der gesamten Ebenen 2 & 3. Die Grundinstandsetzung wird notwendig, um für eine zukünftige Nutzung /Vermietung die Räumlichkeiten auf den neuesten Stand der Technik und gesetzlichen Standards zu bringen.
Zum Leistungsinhalt gehört neben den Standardleitungen der HOAI u. a. die Vorbereitung und Begleitung von Verhandlungen und Abstimmungen mit dem Auftraggeber, den Planungsbeteiligten, dem Projekt- und Facilitymanagement, den öffentlichen Behörden, der Feuerwehr, den Prüfingenieuren und betreffenden weiteren Institutionen. Der gesamte Gebäudekomplex des ehemaligen Flughafens Tempelhof steht unter Denkmalschutz.
Zum Leistungsinhalt gehört neben den Standardleitungen der HOAI u. a. die Vorbereitung und Begleitung von Verhandlungen und Abstimmungen mit dem Auftraggeber, den Planungsbeteiligten, dem Projekt- und Facilitymanagement, den öffentlichen Behörden, der Feuerwehr, den Prüfingenieuren und betreffenden weiteren Institutionen. Der gesamte Gebäudekomplex des ehemaligen Flughafens Tempelhof steht unter Denkmalschutz.
Leistungsumfang: Die angeforderten Planungsleistungen betreffen Aus- und Umbauarbeiten im Bauteil A1. Die in allen Leistungsphasen zu beplanende Fläche Ebene 2 beträgt ca. 800 m² Bruttogeschossfläche. Die zusätzlich zur vorbenannten Fläche mit Teilleistungen zu betrachtenden Bereiche Betragen in Ebene 2 zusätzliche weitere 800 m² und in Ebene 3 ca. 1 000 m² Bruttogeschossfläche. Für die Ebenen Keller, Rollfeld und Ebene 1 ist nur eine Strangsanierung Planungsbestandteil.
Leistungsumfang: Die angeforderten Planungsleistungen betreffen Aus- und Umbauarbeiten im Bauteil A1. Die in allen Leistungsphasen zu beplanende Fläche Ebene 2 beträgt ca. 800 m² Bruttogeschossfläche. Die zusätzlich zur vorbenannten Fläche mit Teilleistungen zu betrachtenden Bereiche Betragen in Ebene 2 zusätzliche weitere 800 m² und in Ebene 3 ca. 1 000 m² Bruttogeschossfläche. Für die Ebenen Keller, Rollfeld und Ebene 1 ist nur eine Strangsanierung Planungsbestandteil.
Auftragsinhalt ist die Tätigkeit eines Generalplaners, der folgende Planungsdisziplinen abzudecken hat:
— Objektplanung Leistungsbild Gebäude und Innenräume nach § 34 und Anlage 10 HOAI LP 1-9 (nur für Teilbereiche bis LPH 9);
— Fachplanung Leistungsbild Tragwerksplanung nach § 51 und Anlage 14 HOAI für Umbauarbeiten;
— Fachplanung Leistungsbild Technische Ausrüstung nach § 55 und Anlage 15 HOAI Anlagengruppen I bis VIII ohne VII LP 1-9 für Teilbereich Ebene 2 – 1.BA und Strangsanierung sowie LPH 1-3 für die restlichen Bereich: Sanierung der Versorgungsstränge für Trink- und Abwasser, Regenwasser, Heizungsanlagen/Wärmeversorgung, Lüftungsanlagen, Niederspannungsanlagen bis zu den Übergabepunkten für den späteren Mieterausbau;
— Fachplanung Leistungsbild Technische Ausrüstung nach § 55 und Anlage 15 HOAI Anlagengruppen I bis VIII ohne VII LP 1-9 für Teilbereich Ebene 2 – 1.BA und Strangsanierung sowie LPH 1-3 für die restlichen Bereich: Sanierung der Versorgungsstränge für Trink- und Abwasser, Regenwasser, Heizungsanlagen/Wärmeversorgung, Lüftungsanlagen, Niederspannungsanlagen bis zu den Übergabepunkten für den späteren Mieterausbau;
— Stellung eines SiGeKo nach AHO-Heft 15 für die Durchführung der vorbenannten Baumaßnahme nur für den 1.BA (Teilfläche Ebene 2 und Strangsanierung);
— Integration der mieterseitigen bzw. Bauherrenseitige Ausbauplanung des 1. BA (Teilfläche Ebene 2 und Strangsanierung) in die genehmigungsrechtlichen Bau- und Ausführungsunterlagen einschl. Bestandsdokumentation.
Optional: es wird ggf. die Mieterausbauplanung für die noch nicht vermieteten Flächen in der Ebene 2 abgerufen.
Menge oder Umfang:
Leistung und Leistungsbilder siehe Pkt. II.1.5) dieser Veröffentlichung:
Die stufenweise Beauftragung erfolgt in nachfolgend beschriebenen Leistungsstufen:
Stufe I – Leistungen der LP 1 bis 3 (für die Ebene 2 & 3 sowie Strangsanierung);
— der Grundlagenermittlung,
— der Vorplanung,
— der Entwurfsplanung mit Kostenberechnung einschließlich aller dazugehörigen Grundleistungen, den besonderen Leistungen und Beratungsleistungen.
Stufe II – Leistungen der LPH 4- Genehmigungsplanung nur für den Teilbereich des 1.Bauabschnittes (Teilfläche Ebene 2 mit Strangsanierung) bestehend aus:
— der Genehmigungsplanung einschließlich aller dazugehörigen Grundleistungen, ggf. den besonderen Leistungen und Beratungsleistungen.
Stufe III – Leistungen der LP 5 bis 6 bestehend aus (Planungsbereich analog Stufe II):
— der Ausführungsplanung,
— der Vorbereitung der Vergabe, einschließlich aller dazugehörigen Grundleistungen, den besonderen Leistungen und Beratungsleistungen.
Stufe IV – Leistungen der LP 7 bis 8 bestehend aus (Leistungsbereich analog Stufe II & III):
— der Mitwirkung bei der Vergabe,
— Objektüberwachung, einschließlich aller dazugehörigen Grundleistungen, den besonderen Leistungen und Beratungsleistungen.
Stufe V – Leistungen der LP 9 bestehend aus (Leistungsbereich analog Stufe II bis IV):
— Objektbetreuung und Dokumentation, einschließlich aller dazugehörigen Grundleistungen, den besonderen Leistungen und Beratungsleistungen.
Der Abruf der Leistungsstufen II-V ist auf den ersten Bauabschnitt begrenzt. Die Beauftragung umfasst zunächst nur die Leistungsstufe I.
Die Übertragung einzelner nachfolgender Leistungsstufen hängt wesentlich von der Bereitstellung entsprechender Mittel im Haushalt des Landes Berlin ab. Diese stehen im Moment des Vertragsabschlusses noch nicht für alle Leistungsstufen zur Verfügung.
Beschreibung der Optionen:
Die Beauftragung der Generalplanerleistung umfasst zunächst nur die Leistungsstufe I. Die Übertragung einzelner nachfolgender Leistungsstufen ist für den Auftraggeber optional.
Es wird ggf. die Mieterausbauplanung für die Ebene 2 abgerufen Für den phasenweisen Mieterausbau sind folgende Optionen möglich:
— Fläche des 1.BA (Drehscheibe und angrenzte Teilfläche) bis 800 m² (Nutzfläche einl. Verkehrswege);
— Mieteinheiten von 200 bis 300 m² (Nutzfläche);
— Mieteinheiten bis 500 m² (Nutzfläche);
— Möglichkeit der Zusammenlegung mehrerer kleiner Mieteinheiten zu einer großen bis 1 000 m² (NF).
Vorläufiger Zeitplan für die Nutzung von Optionen: 36 Monate
Referenznummer: Generalplanung Ausbau und Grundinstandsetzung BT A1
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: FG25
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 12101 Berlin.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Nachfolgende Unterlagen sind dem Teilnahmeantrag beizufügen:
(1) Eigenerklärung über die wirtschaftliche Verknüpfung mit anderen Unternehmen (§ 4 Abs. 2 VOF). Die Eigenerklärung hat Angaben zur Gesellschaftsstruktur, ggf. zur Konzernzugehörigkeit und über gesellschaftliche Verflechtungen und Beteiligungen zu enthalten.
(1) Eigenerklärung über die wirtschaftliche Verknüpfung mit anderen Unternehmen (§ 4 Abs. 2 VOF). Die Eigenerklärung hat Angaben zur Gesellschaftsstruktur, ggf. zur Konzernzugehörigkeit und über gesellschaftliche Verflechtungen und Beteiligungen zu enthalten.
(2) Unterschriebene Eigenerklärungen im Original darüber, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 4 Abs. 6 VOF und § 4 Abs. 9 VOF vorliegen. Der Bewerber hat dazu erklären, dass das Unternehmen
— sich nicht in einem Insolvenzverfahren oder in Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat oder sich aufgrund eines in den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften vorgesehenen gleichartigen Verfahrens in einer entsprechenden Lage befindet,
— sich nicht in einem Insolvenzverfahren oder in Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat oder sich aufgrund eines in den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften vorgesehenen gleichartigen Verfahrens in einer entsprechenden Lage befindet,
— nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen,
— im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat,
— seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben wie Krankenversicherungsbeiträge und Sozialabgaben nachkommt,
— sich keiner falschen Erklärungen im Rahmen des Verfahrens schuldig macht oder Auskünfte unberechtigter Weise nicht erteilt.
(3) Unterschriebene Eigenerklärung gem. § 1 Abs. 2 Frauenförderungsverordnung – FFV im Original, mit der sich der Bieter, der in der Regel mehr als 10 Arbeitnehmer-/innen beschäftigt, je nach Anzahl der Beschäftigten zu Frauenförderungsmaßnahmen während der Durchführung des Auftrages verpflichtet bzw. begründet, aus welchen Gründen er ggf. an der Übernahme der Verpflichtungen gehindert ist (gem. § 9 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz). Hierzu ist das Formblatt Wirt 359 – Stand: 5.9.2011 des Landes Berlin zu verwenden, das unter http://www.berlin.de/vergabeservice/allgemeine_infos/formulare.html abgerufen werden kann.
(3) Unterschriebene Eigenerklärung gem. § 1 Abs. 2 Frauenförderungsverordnung – FFV im Original, mit der sich der Bieter, der in der Regel mehr als 10 Arbeitnehmer-/innen beschäftigt, je nach Anzahl der Beschäftigten zu Frauenförderungsmaßnahmen während der Durchführung des Auftrages verpflichtet bzw. begründet, aus welchen Gründen er ggf. an der Übernahme der Verpflichtungen gehindert ist (gem. § 9 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz). Hierzu ist das Formblatt Wirt 359 – Stand: 5.9.2011 des Landes Berlin zu verwenden, das unter http://www.berlin.de/vergabeservice/allgemeine_infos/formulare.html abgerufen werden kann.
(4) Unterschriebene Verpflichtungserklärung zur „Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen“ im Original (gem. § 1 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz) mit der der Bieter erklärt, bei der Ausführung der Leistung:
— die nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz einzuhaltenden Tarifvertrag und weitere gesetzliche Bestimmungen über Mindestentgelte sind einzuhalten,
— von eingebundenen Dritten die Einhaltung dieser Vorgaben ebenfalls zu verlangen.
(5) Eigenerklärung darüber, dass der Bewerber durch mindestens eine/n Architekten/-in oder Ingenieur/-in gemäß der RL 85/384/EG nach § 66 Landesbauordnung Berlin bauvorlageberechtigt ist.
Weitere Informationen unter Ziff. VI.3).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Nachfolgende Unterlagen sind dem Teilnahmeantrag beizufügen.
(1) Aktueller Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung 2 000 000 EUR (Kopie einer Erklärung des Versicherers – nicht Maklers – nicht älter als 6 Monate gerechnet vom Abgabetermin des Teilnahmeantrages).
(2) Kurze Darstellung des Bewerbers bzw. all seiner gemeinschaftlichen Bieter einer Bietergemeinschaft mit Angaben zur Gründung des Unternehmens und zu den Leistungsbereichen.
(3) Eigenerklärung zur Anzahl der fest angestellten Mitarbeiter zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist und Angabe über die zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist vorhandene Anzahl von festangestellten Architekten und/oder Ingenieuren, die im Bereich Schadstoffsanierung
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
(3) Eigenerklärung zur Anzahl der fest angestellten Mitarbeiter zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist und Angabe über die zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist vorhandene Anzahl von festangestellten Architekten und/oder Ingenieuren, die im Bereich Schadstoffsanierung
tätig sind. Voraussetzung ist nicht, dass der Bewerber bereits 3 Jahre existiert. Weitere Informationen unter Ziff. VI.3).
Mindeststandards:
Der Bewerber muss zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist mindestens 3 festangestellte Architekten und/oder Ingenieure im Bereich Generalplanung beschäftigen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Nachfolgende Unterlagen sind dem Teilnahmeantrag beizufügen.
(1) Eigenerklärung über Referenzen des Bewerbers (des Unternehmens) über Generalplanungen der letzten 3 Geschäftsjahre (2013-2015), die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind.
Gefordert sind Angaben zum Auftraggeber mit Ansprechpartner, dem Projektvolumen, Leistungsdauer sowie eine Projektbeschreibung.
Die Vergabestelle geht davon aus, dass vergleichbare Projekte folgende Anforderungen erfüllen:
— Projektlaufzeit ab 5 Monate,
— Auftragsvolumen des GP: > 700 000,00 EUR,
— Voraussetzung ist nicht, dass der Bewerber bereits 3 Jahre existiert.
(2) Eigenerklärung des Bewerbers (des Unternehmens) über die namentliche Benennung und das Qualifikationsprofil (maximal zwei DIN A4-Seiten) des/der einzusetzenden Projektleiters/-in in Form eines kurzen Lebenslauf im Hinblick auf seine/ihre Qualifikation im Bereich Generalplanung.
(2) Eigenerklärung des Bewerbers (des Unternehmens) über die namentliche Benennung und das Qualifikationsprofil (maximal zwei DIN A4-Seiten) des/der einzusetzenden Projektleiters/-in in Form eines kurzen Lebenslauf im Hinblick auf seine/ihre Qualifikation im Bereich Generalplanung.
Der Lebenslauf hat folgende Angaben zu beinhalten:
— Ausbildung und Qualifikation (Voraussetzung ist ein Abschluss als Architekt und/oder Ingenieur),
— Dauer der Unternehmenszugehörigkeit, bisheriges Tätigkeitsgebiet im Unternehmen
— Angaben zu besuchten Fort- und Weiterbildungen, die für den Bereich der Generalplanung relevant sind
— Anzahl der Jahre an Berufserfahrung als Architekt oder Ingenieur in dem Bereich Generalplanung.
(3) Eigenerklärung des Bewerbers (des Unternehmens) über persönliche Referenzen des/der Projektleiters/-in über Generalplanung der letzten bis zu 5 Jahre (2010-2015) mit Angaben zum Auftraggeber mit Ansprechpartner, dem Projektvolumen, Leistungsdauer sowie einer Projektbeschreibung unter Angabe der Leistungen des/der Projektleiters/-in.
(3) Eigenerklärung des Bewerbers (des Unternehmens) über persönliche Referenzen des/der Projektleiters/-in über Generalplanung der letzten bis zu 5 Jahre (2010-2015) mit Angaben zum Auftraggeber mit Ansprechpartner, dem Projektvolumen, Leistungsdauer sowie einer Projektbeschreibung unter Angabe der Leistungen des/der Projektleiters/-in.
In der Projektbeschreibung sind – soweit vorhanden – insbesondere auch die erbrachten Leistungen in den folgenden Bereichen zu benennen.
— Leistungen im Bereich Denkmalschutz,
— Leistungen hinsichtlich des Bauens im Bestand,
— Leistungen hinsichtlich des Bauens im laufenden Betrieb,
— Leistungen bezüglich Vergabeprozesse der öffentlichen Hand,
— Leistungen hinsichtlich der Betreuung unterschiedlicher Projektpartner, z. B. Architekten, Fachplaner, technische Berater, Bauleiter, Facility Manager,
— Leistungen als Projektleiter/-in bei der Durchführung von Projekten mit einem Volumen größer als 4 000 000 EUR.
Die aufgeführten Leistungen können sich auf eine oder mehrere Referenzen beziehen.
Es ist nicht Voraussetzung, dass der/die Projektleiter/-in Referenzen über die aufgelisteten Leistungen vorweisen kann. Sie stellen keine Mindestvoraussetzung dar, werden aber bei der Abschichtung (Auswahl) der grundsätzlich geeigneten Bewerber bewertet (hierzu unter Ziff. IV.1.2).
Es ist nicht Voraussetzung, dass der/die Projektleiter/-in Referenzen über die aufgelisteten Leistungen vorweisen kann. Sie stellen keine Mindestvoraussetzung dar, werden aber bei der Abschichtung (Auswahl) der grundsätzlich geeigneten Bewerber bewertet (hierzu unter Ziff. IV.1.2).
Weitere Informationen unter Ziff. VI.3).
Mindeststandards:
Es sind mindestens 3 Referenzen des Bewerbers gemäß den Anforderungen der Ziff. III.2.3) Nr. (1) einzureichen.
Die zu Ziff. III.2.3) Nr. (2) anzugebende Berufserfahrung des/der Projektleiters/-in als Architekt oder Ingenieur muss mindestens 10 Jahre betragen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Angaben hierzu erfolgen ggf. in der Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Angaben hierzu erfolgen ggf. in der Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Die nachträgliche Bildung von Bietergemeinschaften ist unzulässig. Sofern sich Bietergemeinschaften beteiligen, müssen sie im Angebot jeweils ihre Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages benennen und sich verpflichten, gesamtschuldnerisch zu haften.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Die nachträgliche Bildung von Bietergemeinschaften ist unzulässig. Sofern sich Bietergemeinschaften beteiligen, müssen sie im Angebot jeweils ihre Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages benennen und sich verpflichten, gesamtschuldnerisch zu haften.
Sonstige besondere Bedingungen:
Die verbindlichen Vorgaben des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes sind einzuhalten (Besondere Vertragsbedingungen zur Frauenförderung, Besondere Vertragsbedingungen zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen).
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Ingenieure/Architekten, wobei mindestens ein/e Ingenieur/-in oder Architekt/-in des Bewerbers gemäß § 66 Landesbauordnung Berlin bauvorlageberechtigt sein muss.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Die Auswahl unter den Teilnahmeanträgen, welche die formalen Anforderungen und Mindeststandards erfüllen, erfolgt durch die Bewertung folgender Kriterien: (1) eine über 5 Jahre hinausgehende Berufserfahrung des/der Projektleiters/-in in dem Bereich Generalplanung als Architekt oder Ingenieur (1 Punkte); bei einer über 10 Jahre hinausgehende Berufserfahrung des/der Projektleiters/-in als Architekt oder Ingenieur in dem Bereichen Generalplanung (2 Punkte).(2) eine Referenz des/ der Projektleiters/-in gemäß Ziff. III.2.3) Nr. (3) umfasst Leistungen zum Bauen im Bestand (1 Punkt); mehr als eine Referenz des/der Projektleiters/-in gemäß Ziff. III.2.3) Nr. (3) umfasst Leistungen zum Bauen im Bestand (2 Punkte) (3) mindestens eine Referenz des/der Projektleiters/-in gemäß Ziff. III.2.3) Nr. (3) umfasst Leistungen hinsichtlich des Bauens im laufenden Betrieb (1 Punkt) (4) mindestens eine Referenz des/der Projektleiters/-in gemäß Ziff. III.2.3) Nr. (3) umfasst Leistungen zum Denkmalschutz (1 Punkt) (5) mindestens eine Referenz des/ der Projektleiters/-in gemäß Ziff. III.2.3) Nr. (3) umfasst Leistungen zu Vergabeprozessen der öffentlichen Hand (1 Punkt) (6) mindestens eine Referenz des/der Projektleiters/-in gemäß Ziff. III.2.3) Nr. (3) umfasst Leistungen hinsichtlich der Betreuung unterschiedlicher Projektpartner, z. B. Architekten, Fachplaner, technische Berater, Bauleiter, Facility Manager (1 Punkt) (7) mindestens eine Referenz des/der Projektleiters/-in gemäß Ziff. III.2.3) Nr. (3) umfasst eigenständig durchgeführte Projekte (als Projektleiter/-in) mit einem Volumen größer als 6 000 000 EUR (1 Punkt) (8) Dauer der Unternehmenszugehörigkeit länger als 2 Jahre (1 Punkt) (9) besuchte Fort- und Weiterbildungen innerhalb der letzten beiden Jahre (2014, 2015), die für den Bereich der Generalplanung relevant sind (1 Punkt) (10) Nachweis der in der geplanten Teamkonstellation (Planer OP/Planer TGA) bereits gemeinsam umgesetzten Projekte mit einem Volumen größer als 3 000 000 EUR (2 Punkte) Insgesamt können für diesen Teilbereich maximal 13 Punkte vergeben werden.Die genannten Kriterien gemäß Ziff. IV.1.2) Nr. (2)-(9) können durch eine oder mehrere Referenzen erfüllt werden. Eine Referenz kann also mehrere oder alle der zu bewertenden Leistungen umfassen. Sind mehrere Bewerber geeignet und erhalten nach den genannten Kriterien mehr als 5 Bewerber die gleiche Punktzahl, entscheidet die Anzahl der Jahre an Berufserfahrung des/der Projektleiters/-in als Architekt oder Ingenieur im Bereich der Generalplanung.
Die Auswahl unter den Teilnahmeanträgen, welche die formalen Anforderungen und Mindeststandards erfüllen, erfolgt durch die Bewertung folgender Kriterien: (1) eine über 5 Jahre hinausgehende Berufserfahrung des/der Projektleiters/-in in dem Bereich Generalplanung als Architekt oder Ingenieur (1 Punkte); bei einer über 10 Jahre hinausgehende Berufserfahrung des/der Projektleiters/-in als Architekt oder Ingenieur in dem Bereichen Generalplanung (2 Punkte).(2) eine Referenz des/ der Projektleiters/-in gemäß Ziff. III.2.3) Nr. (3) umfasst Leistungen zum Bauen im Bestand (1 Punkt); mehr als eine Referenz des/der Projektleiters/-in gemäß Ziff. III.2.3) Nr. (3) umfasst Leistungen zum Bauen im Bestand (2 Punkte) (3) mindestens eine Referenz des/der Projektleiters/-in gemäß Ziff. III.2.3) Nr. (3) umfasst Leistungen hinsichtlich des Bauens im laufenden Betrieb (1 Punkt) (4) mindestens eine Referenz des/der Projektleiters/-in gemäß Ziff. III.2.3) Nr. (3) umfasst Leistungen zum Denkmalschutz (1 Punkt) (5) mindestens eine Referenz des/ der Projektleiters/-in gemäß Ziff. III.2.3) Nr. (3) umfasst Leistungen zu Vergabeprozessen der öffentlichen Hand (1 Punkt) (6) mindestens eine Referenz des/der Projektleiters/-in gemäß Ziff. III.2.3) Nr. (3) umfasst Leistungen hinsichtlich der Betreuung unterschiedlicher Projektpartner, z. B. Architekten, Fachplaner, technische Berater, Bauleiter, Facility Manager (1 Punkt) (7) mindestens eine Referenz des/der Projektleiters/-in gemäß Ziff. III.2.3) Nr. (3) umfasst eigenständig durchgeführte Projekte (als Projektleiter/-in) mit einem Volumen größer als 6 000 000 EUR (1 Punkt) (8) Dauer der Unternehmenszugehörigkeit länger als 2 Jahre (1 Punkt) (9) besuchte Fort- und Weiterbildungen innerhalb der letzten beiden Jahre (2014, 2015), die für den Bereich der Generalplanung relevant sind (1 Punkt) (10) Nachweis der in der geplanten Teamkonstellation (Planer OP/Planer TGA) bereits gemeinsam umgesetzten Projekte mit einem Volumen größer als 3 000 000 EUR (2 Punkte) Insgesamt können für diesen Teilbereich maximal 13 Punkte vergeben werden.Die genannten Kriterien gemäß Ziff. IV.1.2) Nr. (2)-(9) können durch eine oder mehrere Referenzen erfüllt werden. Eine Referenz kann also mehrere oder alle der zu bewertenden Leistungen umfassen. Sind mehrere Bewerber geeignet und erhalten nach den genannten Kriterien mehr als 5 Bewerber die gleiche Punktzahl, entscheidet die Anzahl der Jahre an Berufserfahrung des/der Projektleiters/-in als Architekt oder Ingenieur im Bereich der Generalplanung.
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2016-02-05 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Sonstige Sprachen: Ausschließlich deutsch.
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Name des öffentlichen Auftraggebers: Siehe Ziff. VI.4.1)
Postanschrift: Am Köllnischen Park 3
Postleitzahl: 10179
Kontakt
Kontaktperson: Tempelhof Projekt GmbH
Suzann Liefke
Internetadresse: www.thf-berlin.de🌏
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2016-04-05 📅
Datum des Endes: 2017-07-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Generalplanung Ausbau und Grundinstandsetzung BT A1
Zusätzliche Informationen
1) Unternehmen, die an einer Bewerbung interessiert sind, obliegt es, ihr Interesse unverzüglich bei der unter Ziff. I.1) genannten Vergabestelle (Tempelhof Projekt GmbH) per E-Mail unter Angabe des Verfahrens „VOF-Verfahren Generalplanung Grundinstandsetzung und Ausbau BT A1“ anzuzeigen und sich als Interessenten registrieren zu lassen. Die Interessenten haben bei der Registrierung eine E-Mail-Adresse anzugeben, über die die Korrespondenz im Vergabeverfahren abgewickelt wird; andernfalls wird die Vergabestelle die E-Mail-Adresse verwenden, mit der die Registrierung erfolgt ist. Die Registrierung ist nicht kostenpflichtig. Über die angegebene E-Mail-Adresse werden die registrierten Interessenten informiert, falls weitere Informationen, z. B. in Form von Antworten auf Bewerber- bzw. Bieterfragen, an die Bewerber bekanntzugeben sind.
1) Unternehmen, die an einer Bewerbung interessiert sind, obliegt es, ihr Interesse unverzüglich bei der unter Ziff. I.1) genannten Vergabestelle (Tempelhof Projekt GmbH) per E-Mail unter Angabe des Verfahrens „VOF-Verfahren Generalplanung Grundinstandsetzung und Ausbau BT A1“ anzuzeigen und sich als Interessenten registrieren zu lassen. Die Interessenten haben bei der Registrierung eine E-Mail-Adresse anzugeben, über die die Korrespondenz im Vergabeverfahren abgewickelt wird; andernfalls wird die Vergabestelle die E-Mail-Adresse verwenden, mit der die Registrierung erfolgt ist. Die Registrierung ist nicht kostenpflichtig. Über die angegebene E-Mail-Adresse werden die registrierten Interessenten informiert, falls weitere Informationen, z. B. in Form von Antworten auf Bewerber- bzw. Bieterfragen, an die Bewerber bekanntzugeben sind.
(2) Es wird ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Im Teilnahmewettbewerb wird die Eignung der Bewerber überprüft. Es werden maximal 5 Bewerber, die sich als geeignet erweisen und nach den Auswahlkriterien gem. Ziff. IV.1.2) die meisten Punkte erzielen konnten, in einem zweiten Verfahrensschritt zur Abgabe eines ersten Angebotes aufgefordert. Im Nachgang zur Angebotsprüfung finden Verhandlungen mit den Bietern statt.
(2) Es wird ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Im Teilnahmewettbewerb wird die Eignung der Bewerber überprüft. Es werden maximal 5 Bewerber, die sich als geeignet erweisen und nach den Auswahlkriterien gem. Ziff. IV.1.2) die meisten Punkte erzielen konnten, in einem zweiten Verfahrensschritt zur Abgabe eines ersten Angebotes aufgefordert. Im Nachgang zur Angebotsprüfung finden Verhandlungen mit den Bietern statt.
(3) Anfragen sind frühzeitig schriftlich (E-Mail oder Fax) an die Vergabestelle zu richten. Anfragen, die nicht mindestens sechs Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist eingehen, können nicht mehr beantwortet werden.
(4) Der Teilnahmeantrag (formlos oder mit Hilfe des ABau-Formulars IV 304 F) ist im Original zu unterschreiben. Ein nicht im Original unterschriebener Teilnahmeantrag gilt als nicht abgegeben. Der Teilnahmeantrag ist in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „VOF-Verfahren Generalplanung Grundinstandsetzung und Ausbau BT A1 – Nicht öffnen!“ an die unter Ziff. I.1) genannten Vergabestelle (nicht per Fax oder E-Mail!) bis zum unter Ziff. IV.3.4) festgelegten Termin einzureichen. Für den rechtzeitigen Eingang ist der Bewerber verantwortlich. Nicht rechtzeitig eingegangene Teilnahmeanträge werden ausgeschlossen.
(4) Der Teilnahmeantrag (formlos oder mit Hilfe des ABau-Formulars IV 304 F) ist im Original zu unterschreiben. Ein nicht im Original unterschriebener Teilnahmeantrag gilt als nicht abgegeben. Der Teilnahmeantrag ist in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „VOF-Verfahren Generalplanung Grundinstandsetzung und Ausbau BT A1 – Nicht öffnen!“ an die unter Ziff. I.1) genannten Vergabestelle (nicht per Fax oder E-Mail!) bis zum unter Ziff. IV.3.4) festgelegten Termin einzureichen. Für den rechtzeitigen Eingang ist der Bewerber verantwortlich. Nicht rechtzeitig eingegangene Teilnahmeanträge werden ausgeschlossen.
(5) Nachweise und Erklärungen aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind in einer Übersetzung vorzulegen. Soweit im Zusammenhang mit der Berufszulassung amtliche Bestätigungen gefordert werden, ist die Vorlage einer amtlichen Übersetzung notwendig. Die Vergabestelle behält sich vor, die Unterlagen, Erklärungen und Angaben der Bewerber eigenständig zu überprüfen und hierzu Informationen, Erkundigungen sowie Bescheinigungen einzuholen. Soweit für Erklärungen und Nachweise lediglich Kopien verlangt sind, behält sich die Vergabestelle vor, zur näheren Überprüfung die Nachreichung von Originalen zu verlangen.
(5) Nachweise und Erklärungen aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind in einer Übersetzung vorzulegen. Soweit im Zusammenhang mit der Berufszulassung amtliche Bestätigungen gefordert werden, ist die Vorlage einer amtlichen Übersetzung notwendig. Die Vergabestelle behält sich vor, die Unterlagen, Erklärungen und Angaben der Bewerber eigenständig zu überprüfen und hierzu Informationen, Erkundigungen sowie Bescheinigungen einzuholen. Soweit für Erklärungen und Nachweise lediglich Kopien verlangt sind, behält sich die Vergabestelle vor, zur näheren Überprüfung die Nachreichung von Originalen zu verlangen.
Die Vergabestelle behält sich weiterhin vor, von den Bewerbern weitere Unterlagen oder Nachweise (z. B. Bestätigungen, Bescheinigungen, Registerauszüge) zur Überprüfung der geforderten Erklärungen und Angaben anzufordern. Die Vergabestelle behält sich insbesondere vor, ohne hierzu verpflichtet zu sein, von den Bewerbern folgende Unterlagen anzufordern: beglaubigter Auszug aus dem Handelsregister, Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes und der Sozialversicherungsträger oder vergleichbarer Einrichtungen, Auszug aus dem Bundeszentralregister und/oder Gewerbezentralregister.
Die Vergabestelle behält sich weiterhin vor, von den Bewerbern weitere Unterlagen oder Nachweise (z. B. Bestätigungen, Bescheinigungen, Registerauszüge) zur Überprüfung der geforderten Erklärungen und Angaben anzufordern. Die Vergabestelle behält sich insbesondere vor, ohne hierzu verpflichtet zu sein, von den Bewerbern folgende Unterlagen anzufordern: beglaubigter Auszug aus dem Handelsregister, Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes und der Sozialversicherungsträger oder vergleichbarer Einrichtungen, Auszug aus dem Bundeszentralregister und/oder Gewerbezentralregister.
(6) Im Falle einer Bewerbung einer Bewerbergemeinschaft ist eine durch alle Mitglieder unterzeichnete Bewerbergemeinschaftserklärung im Original einzureichen, aus der sich die Absicht zum Zusammenschluss zu einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall, die gesamtschuldnerische Haftung und der bevollmächtigte Vertreter ergeben. Die Eignung von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft wird kumulativ berücksichtigt. Die unter Ziff. III. 2.1) und Ziff. III. 2.2) Nr. (1) und (2) genannten Erklärungen und Nachweise sind für alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft einzureichen.
(6) Im Falle einer Bewerbung einer Bewerbergemeinschaft ist eine durch alle Mitglieder unterzeichnete Bewerbergemeinschaftserklärung im Original einzureichen, aus der sich die Absicht zum Zusammenschluss zu einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall, die gesamtschuldnerische Haftung und der bevollmächtigte Vertreter ergeben. Die Eignung von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft wird kumulativ berücksichtigt. Die unter Ziff. III. 2.1) und Ziff. III. 2.2) Nr. (1) und (2) genannten Erklärungen und Nachweise sind für alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft einzureichen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Telefon: +49 3090138316📞
Fax: +49 3090137313 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Bei Verstößen gegen Vergabevorschriften kann auf Antrag ein Nachprüfungsverfahren bei der oben genannten Vergabekammer eingeleitet werden. Voraussetzung für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags ist das Vorliegen der Anforderungen des § 107 Abs. 3 GWB. In diesem Zusammenhang sind Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Antragsteller im Vergabeverfahren erkannt hat, spätestens sieben Tage nach Kenntnis über den Vergaberechtsverstoß gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Weiterhin dürfen bis zu dem Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens nicht mehr als 7 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sein.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bei Verstößen gegen Vergabevorschriften kann auf Antrag ein Nachprüfungsverfahren bei der oben genannten Vergabekammer eingeleitet werden. Voraussetzung für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags ist das Vorliegen der Anforderungen des § 107 Abs. 3 GWB. In diesem Zusammenhang sind Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Antragsteller im Vergabeverfahren erkannt hat, spätestens sieben Tage nach Kenntnis über den Vergaberechtsverstoß gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Weiterhin dürfen bis zu dem Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens nicht mehr als 7 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sein.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe Ziff. VI.4.1)
Quelle: OJS 2015/S 233-423772 (2015-11-27)
Ergänzende Angaben (2016-05-02) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Freiwillige ex ante-transparenzbekanntmachung (2020-06-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Land Berlin vertreten durch die Tempelhof Projekt GmbH plant die Grundinstandsetzung der Versorgungsleitungen des Bauteil A1 (Strangsanierung) und den Ausbau von Teilbereichen der Ebene 2 für Neuvermietungen, sowie konzeptionelle Ausarbeitungen für eine flexible Gliederung in Mieteinheiten der gesamten Ebenen 2 und 3. Die angeforderten Planungsleistungen betreffen Aus- und Umbauarbeiten im Bauteil A1.
Das Land Berlin vertreten durch die Tempelhof Projekt GmbH plant die Grundinstandsetzung der Versorgungsleitungen des Bauteil A1 (Strangsanierung) und den Ausbau von Teilbereichen der Ebene 2 für Neuvermietungen, sowie konzeptionelle Ausarbeitungen für eine flexible Gliederung in Mieteinheiten der gesamten Ebenen 2 und 3. Die angeforderten Planungsleistungen betreffen Aus- und Umbauarbeiten im Bauteil A1.
Gesamtwert des Auftrags: 142 756 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Freiwillige ex ante-transparenzbekanntmachung
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin
🏙️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Land Berlin, vertreten durch die Tempelhof Projekt GmbH
Postanschrift: Columbiadamm 10, A2
Kontakt
Telefon: +49 30200037400📞
Es handelt sich vorliegend um eine freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung. Die Auftraggeberin beabsichtigt, einen Vertrag zu schließen. Der Vertrag wurde noch nicht geschlossen. Der Vertragsschluss soll voraussichtlich nach Ablauf von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, erfolgen. Unter der Nr. V.2.1) wurde das Datum der Absendung der Bekanntmachung eingetragen, da das Formular keine Eintragung von Daten in der Zukunft zulässt und eine Angabe zwingend erfolgen muss.
Es handelt sich vorliegend um eine freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung. Die Auftraggeberin beabsichtigt, einen Vertrag zu schließen. Der Vertrag wurde noch nicht geschlossen. Der Vertragsschluss soll voraussichtlich nach Ablauf von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, erfolgen. Unter der Nr. V.2.1) wurde das Datum der Absendung der Bekanntmachung eingetragen, da das Formular keine Eintragung von Daten in der Zukunft zulässt und eine Angabe zwingend erfolgen muss.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Durch diesen Nachtrag erfolgt eine Anpassung der Pauschalen für vertraglichen Sonderleistungen – Der AN beplant gem. dem im Rahmen einer EU-weiten Ausschreibung vergebenen Generalplaner-Vertrag die Sanierung und den Ausbau des Bauteils (BT) A1 als Bürofläche. Im Projektverlauf wurde der räumliche Leistungsumfang auf Basis der NF bereits 2017 angepasst. Während das Honrar für Grundleistungen über die entsprechende Erhöhung der anrechenbaren Kosten durch diesen Nachtrag implizit angepasst wurde, sind die Sonderleistungen bezüglich des hieraus resultuierenden Mehraufwands bislang unberücksichtigt geblieben. Gemäß der Regelungen des GP-Vertrags sind die Pauschalen für Sonderleistungen entsprechend dem Verhältnis des Mehraufwands zu erhöhen. Die Sonderleistungen für die zusätzlichen Flächen stehen im Zusammenhang mit der Gesamtleistung. Der ursprüngliche Gesamtauftragswert betrug 1 473 000.00 EUR.
Durch diesen Nachtrag erfolgt eine Anpassung der Pauschalen für vertraglichen Sonderleistungen – Der AN beplant gem. dem im Rahmen einer EU-weiten Ausschreibung vergebenen Generalplaner-Vertrag die Sanierung und den Ausbau des Bauteils (BT) A1 als Bürofläche. Im Projektverlauf wurde der räumliche Leistungsumfang auf Basis der NF bereits 2017 angepasst. Während das Honrar für Grundleistungen über die entsprechende Erhöhung der anrechenbaren Kosten durch diesen Nachtrag implizit angepasst wurde, sind die Sonderleistungen bezüglich des hieraus resultuierenden Mehraufwands bislang unberücksichtigt geblieben. Gemäß der Regelungen des GP-Vertrags sind die Pauschalen für Sonderleistungen entsprechend dem Verhältnis des Mehraufwands zu erhöhen. Die Sonderleistungen für die zusätzlichen Flächen stehen im Zusammenhang mit der Gesamtleistung. Der ursprüngliche Gesamtauftragswert betrug 1 473 000.00 EUR.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Flughafen Berlin-Tempelhof
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-06-19 📅
Name: Bollinger + Fehlig Architekten GmbH
Postanschrift: Mehringdamm 33
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10961
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3069539940📞
E-Mail: kontakt@bollinger-fehlig.de📧
Land: Berlin
🏙️
Internetadresse: https://www.bollinger-fehlig.de/🌏
Gesamtwert des Auftrags: 142 756 EUR 💰
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Land Berlin, vertreten durch die Tempelhof Projekt GmbH
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat; oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat; oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist;
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union;
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist;
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen; und
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Freiwillige ex ante-transparenzbekanntmachung (2022-08-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 2550920.72 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Es handelt sich vorliegend um eine freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung. Der Auftraggeber beabsichtigt, einen Vertrag zu schließen. Der Vertrag wurde noch nicht geschlossen. Der Vertragsschluss soll voraussichtlich nach Ablauf von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, erfolgen. Unter der Nr. V.2.1) wurde das Datum der Absendung der Bekanntmachung eingetragen, da das Formular keine Eintragung von Daten in der Zukunft zulässt und eine Angabe zwingend erfolgen muss.
Es handelt sich vorliegend um eine freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung. Der Auftraggeber beabsichtigt, einen Vertrag zu schließen. Der Vertrag wurde noch nicht geschlossen. Der Vertragsschluss soll voraussichtlich nach Ablauf von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, erfolgen. Unter der Nr. V.2.1) wurde das Datum der Absendung der Bekanntmachung eingetragen, da das Formular keine Eintragung von Daten in der Zukunft zulässt und eine Angabe zwingend erfolgen muss.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
In dem ursprünglichen Projekt haben sich die Nutzungsanforderungen geändert. Die zu beplanenden Flächen werden zur Drehscheibe für die Umsetzung des Büroflächenprojekts am Standort. Teile der zu beplanenden Flächen sollen künftig auch für Veranstaltungen nutzbar sein. Der zu beauftragende Nachtrag trägt der Änderung der Nutzungsanforderungen Rechnung und umfasst Wiederholungs- und Ergänzungsleistungen der Fachthemen Hochbau und TGA sowie Besondere Leistungen, die erforderlich sind, um den Werkerfolg der Gesamtleistung zu erreichen.
In dem ursprünglichen Projekt haben sich die Nutzungsanforderungen geändert. Die zu beplanenden Flächen werden zur Drehscheibe für die Umsetzung des Büroflächenprojekts am Standort. Teile der zu beplanenden Flächen sollen künftig auch für Veranstaltungen nutzbar sein. Der zu beauftragende Nachtrag trägt der Änderung der Nutzungsanforderungen Rechnung und umfasst Wiederholungs- und Ergänzungsleistungen der Fachthemen Hochbau und TGA sowie Besondere Leistungen, die erforderlich sind, um den Werkerfolg der Gesamtleistung zu erreichen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Flughafen Berlin-Tempelhof (THF)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-08-23 📅
Gesamtwert des Auftrags: 200991.82 EUR 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 135 GWB (Unwirksamkeit): (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat; oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist; (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union; (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist; 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen; und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
§ 135 GWB (Unwirksamkeit): (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat; oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist; (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union; (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist; 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen; und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Quelle: OJS 2022/S 164-467011 (2022-08-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-01-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Generalplanung für Teilbereiche im Bauteil A1 des ehemaligen Flughafens Berlin- Tempelhof
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
Generalplanung für Teilbereiche im Bauteil A1 des ehemaligen Flughafens Berlin- Tempelhof
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Flughafen Berlin-Tempelhof (THF)
Postanschrift: Columbiadamm 10, A2
Postleitzahl: 12101
Stadt: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Berlin
🏙️ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001 Beschreibung
Postanschrift: Columbiadamm 10
Verfahren Art des Verfahrens
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: ORG-0001 / Land Berlin
Nationale Registrierungsnummer: BER
Abteilung: Tempelhof Projekt GmbH
Postanschrift: Columbiadamm 10
Postleitzahl: 12101
Postort: Berlin
Region: Berlin
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabe@thf-berlin.de📧
Telefon: +49 30 200 03 74 520📞
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Nationale Registrierungsnummer: 11-1300000V00-74
Region: Berlin
🏙️
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Am 25.04.2024 wurde die Bedarfsfestlegung und die Frühe Kostensicherheit bzgl. des Projektes B 90, bestehend aus den Bauteilen A1, A1 Quer und A1 GAT, im Rahmen des 1. Planungsbegleitenden Ausschusses (PBA) SenStadt vorgestellt. Auf dieser Grundlage erfolgte am 19.07.2024 die Übergabe des Bedarfsprogramms in Richtung SenStadt. Am 05.08.2024 wurden seitens SenStadt umfangreiche Nachreichungen zum Bedarfsprogramm gefordert, welche 21.08.2024 detailliert besprochen und protokolliert wurden. Die seitens SenStadt geforderten Mehraufwendungen sollten am 18.09.2024 im U-Cockpit vorgestellt und freigegeben werden. Die Vorstellung und Freigabe erfolgte letztendlich eine Kalenderwoche später, am 25.09.2024. Um mit dem Generalplaner einen endständigen Aufhebungsvertrag (wird auf den Vergabevermerk
zum Nachauftrag Nr. 9 verwiesen) zu finalisieren, ist der Ausgleich der von April 2023 bis November 2023 entstandenen Personalkosten aufgrund des AG-seitigen Annahmeverzuges vertraglich zu fixieren. Der AG-seitige Annahmeverzug wurde im Rahmen einer Behinderungsanzeige vom 10.07.2023 schriftlich dokumentiert. Die Behinderungsanzeige endete offiziell mit der Beauftragung des Nachauftrages Nr. 9 am 30.11.2023 (Gegenzeichnung durch den Generalplaner am 10.12.2023). Der AG-seitige Annahmeverzug resultierte daraus, da das alte Projektteam die Beauftragung des Nachauftrages Nr. 8 am 06.09.2022 (Gegenzeichnung durch den Generalplaner am 08.09.2022) im Sinne des Mehr-Augen-Prinzips im Vereinfachten ABau-Verfahren durchführte. Dies wurde in Abstimmung mit Sen-Stadt klargestellt, indem das Bedarfsprogramm (BP), die zukünftigen Vorplanungsunterlagen (VPU) und die zukünftigen Bauplanungsunterlagen (BPU) von SenStadt geprüft und freigegeben werden. Nach Beauftragung dieses Nachtragsangebotes ist der Weg frei für einen Aufhebungsvertrag mit dem Generalplaner. Ab Mitte der HOAI-Leistungsphase 5 (nach Fertigstellung, Prüfung und Freigabe der Bauplanungsunterlagen) wird dann eine neue Generalplaner-Ausschreibung für die restlichen HOAI-Leistungsphasen veröffentlicht.
Am 25.04.2024 wurde die Bedarfsfestlegung und die Frühe Kostensicherheit bzgl. des Projektes B 90, bestehend aus den Bauteilen A1, A1 Quer und A1 GAT, im Rahmen des 1. Planungsbegleitenden Ausschusses (PBA) SenStadt vorgestellt. Auf dieser Grundlage erfolgte am 19.07.2024 die Übergabe des Bedarfsprogramms in Richtung SenStadt. Am 05.08.2024 wurden seitens SenStadt umfangreiche Nachreichungen zum Bedarfsprogramm gefordert, welche 21.08.2024 detailliert besprochen und protokolliert wurden. Die seitens SenStadt geforderten Mehraufwendungen sollten am 18.09.2024 im U-Cockpit vorgestellt und freigegeben werden. Die Vorstellung und Freigabe erfolgte letztendlich eine Kalenderwoche später, am 25.09.2024. Um mit dem Generalplaner einen endständigen Aufhebungsvertrag (wird auf den Vergabevermerk
zum Nachauftrag Nr. 9 verwiesen) zu finalisieren, ist der Ausgleich der von April 2023 bis November 2023 entstandenen Personalkosten aufgrund des AG-seitigen Annahmeverzuges vertraglich zu fixieren. Der AG-seitige Annahmeverzug wurde im Rahmen einer Behinderungsanzeige vom 10.07.2023 schriftlich dokumentiert. Die Behinderungsanzeige endete offiziell mit der Beauftragung des Nachauftrages Nr. 9 am 30.11.2023 (Gegenzeichnung durch den Generalplaner am 10.12.2023). Der AG-seitige Annahmeverzug resultierte daraus, da das alte Projektteam die Beauftragung des Nachauftrages Nr. 8 am 06.09.2022 (Gegenzeichnung durch den Generalplaner am 08.09.2022) im Sinne des Mehr-Augen-Prinzips im Vereinfachten ABau-Verfahren durchführte. Dies wurde in Abstimmung mit Sen-Stadt klargestellt, indem das Bedarfsprogramm (BP), die zukünftigen Vorplanungsunterlagen (VPU) und die zukünftigen Bauplanungsunterlagen (BPU) von SenStadt geprüft und freigegeben werden. Nach Beauftragung dieses Nachtragsangebotes ist der Weg frei für einen Aufhebungsvertrag mit dem Generalplaner. Ab Mitte der HOAI-Leistungsphase 5 (nach Fertigstellung, Prüfung und Freigabe der Bauplanungsunterlagen) wird dann eine neue Generalplaner-Ausschreibung für die restlichen HOAI-Leistungsphasen veröffentlicht.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
Nachtragsangebot Nr. 11 vom 25.11.2024: Mehraufwendungen zum Bedarfsprogramm und Nachtragsangebot Nr. 12 vom 11.12.2024: Ausgleich der entstandenen Personalkosten aufgrund des AG-seitigen Annahmeverzuges
Quelle: OJS 2025/S 022-066938 (2025-01-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-10-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Land Berlin vertreten durch die Tempelhof Projekt GmbH plant die Grundinstandsetzung der Versorgungsleitungen des Bauteil A1 (Strangsanierung) und den Ausbau von Teilbereichen der Ebene 2 für Neuvermietungen, sowie konzeptionelle Ausarbeitungen für eine flexible Gliederung in Mieteinheiten der gesamten Ebenen 2 & 3. Die Grundinstandsetzung wird notwendig, um für eine zukünftige Nutzung /Vermietung die Räumlichkeiten auf den neuesten Stand der Technik und gesetzlichen Standards zu bringen.
Zum Leistungsinhalt gehört neben den Standardleitungen der HOAI u. a. die Vorbereitung und Begleitung von Verhandlungen und Abstimmungen mit dem Auftraggeber, den Planungsbeteiligten, dem Projekt- und Facilitymanagement, den öffentlichen Behörden, der Feuerwehr, den Prüfingenieuren und betreffenden weiteren Institutionen. Der gesamte Gebäudekomplex des ehemaligen Flughafens Tempelhof steht unter Denkmalschutz.
Leistungsumfang: Die angeforderten Planungsleistungen betreffen Aus- und Umbauarbeiten im BauteilA1. Die in allen Leistungsphasen zu beplanende Fläche Ebene 2 beträgt ca. 800 m² Bruttogeschossfläche. Die zusätzlich zur vorbenannten Fläche mit Teilleistungen zu betrachtenden Bereiche Betragen in Ebene 2zusätzliche weitere 800 m² und in Ebene 3 ca. 1 000 m² Bruttogeschossfläche. Für die Ebenen Keller, Rollfeld und Ebene 1 ist nur eine Strangsanierung Planungsbestandteil.
Auftragsinhalt ist die Tätigkeit eines Generalplaners, der folgende Planungsdisziplinen abzudecken hat:
— Objektplanung Leistungsbild Gebäude und Innenräume nach § 34 und Anlage 10 HOAI LP 1-9 (nur für Teilbereiche bis LPH 9);
— Fachplanung Leistungsbild Tragwerksplanung nach § 51 und Anlage 14 HOAI für Umbauarbeiten;
— Fachplanung Leistungsbild Technische Ausrüstung nach § 55 und Anlage 15 HOAI Anlagengruppen I bisV III ohne VII LP 1-9 für Teilbereich Ebene 2 – 1.BA und Strangsanierung sowie LPH 1-3 für die restlichen Bereich: Sanierung der Versorgungsstränge für Trink- und Abwasser, Regenwasser, Heizungsanlagen/Wärmeversorgung, Lüftungsanlagen, Niederspannungsanlagen bis zu den Übergabepunkten für den späteren Mieterausbau;
— Stellung eines SiGeKo nach AHO-Heft 15 für die Durchführung der vorbenannten Baumaßnahme nur für den1.BA (Teilfläche Ebene 2 und Strangsanierung);
— Integration der mieterseitigen bzw. Bauherrenseitige Ausbauplanung des 1. BA (Teilfläche Ebene2 und Strangsanierung) in die genehmigungsrechtlichen Bau- und Ausführungsunterlagen einschl. Bestandsdokumentation.
Das Land Berlin vertreten durch die Tempelhof Projekt GmbH plant die Grundinstandsetzung der Versorgungsleitungen des Bauteil A1 (Strangsanierung) und den Ausbau von Teilbereichen der Ebene 2 für Neuvermietungen, sowie konzeptionelle Ausarbeitungen für eine flexible Gliederung in Mieteinheiten der gesamten Ebenen 2 & 3. Die Grundinstandsetzung wird notwendig, um für eine zukünftige Nutzung /Vermietung die Räumlichkeiten auf den neuesten Stand der Technik und gesetzlichen Standards zu bringen.
Zum Leistungsinhalt gehört neben den Standardleitungen der HOAI u. a. die Vorbereitung und Begleitung von Verhandlungen und Abstimmungen mit dem Auftraggeber, den Planungsbeteiligten, dem Projekt- und Facilitymanagement, den öffentlichen Behörden, der Feuerwehr, den Prüfingenieuren und betreffenden weiteren Institutionen. Der gesamte Gebäudekomplex des ehemaligen Flughafens Tempelhof steht unter Denkmalschutz.
Leistungsumfang: Die angeforderten Planungsleistungen betreffen Aus- und Umbauarbeiten im BauteilA1. Die in allen Leistungsphasen zu beplanende Fläche Ebene 2 beträgt ca. 800 m² Bruttogeschossfläche. Die zusätzlich zur vorbenannten Fläche mit Teilleistungen zu betrachtenden Bereiche Betragen in Ebene 2zusätzliche weitere 800 m² und in Ebene 3 ca. 1 000 m² Bruttogeschossfläche. Für die Ebenen Keller, Rollfeld und Ebene 1 ist nur eine Strangsanierung Planungsbestandteil.
Auftragsinhalt ist die Tätigkeit eines Generalplaners, der folgende Planungsdisziplinen abzudecken hat:
— Objektplanung Leistungsbild Gebäude und Innenräume nach § 34 und Anlage 10 HOAI LP 1-9 (nur für Teilbereiche bis LPH 9);
— Fachplanung Leistungsbild Tragwerksplanung nach § 51 und Anlage 14 HOAI für Umbauarbeiten;
— Fachplanung Leistungsbild Technische Ausrüstung nach § 55 und Anlage 15 HOAI Anlagengruppen I bisV III ohne VII LP 1-9 für Teilbereich Ebene 2 – 1.BA und Strangsanierung sowie LPH 1-3 für die restlichen Bereich: Sanierung der Versorgungsstränge für Trink- und Abwasser, Regenwasser, Heizungsanlagen/Wärmeversorgung, Lüftungsanlagen, Niederspannungsanlagen bis zu den Übergabepunkten für den späteren Mieterausbau;
— Stellung eines SiGeKo nach AHO-Heft 15 für die Durchführung der vorbenannten Baumaßnahme nur für den1.BA (Teilfläche Ebene 2 und Strangsanierung);
— Integration der mieterseitigen bzw. Bauherrenseitige Ausbauplanung des 1. BA (Teilfläche Ebene2 und Strangsanierung) in die genehmigungsrechtlichen Bau- und Ausführungsunterlagen einschl. Bestandsdokumentation.
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 3245.56 EUR 💰
Beschreibung
Titel: Reprokosten und Betreuung sowie Organisation bzgl. des Bedarfsprogramms
Beschreibung der Beschaffung:
Aufgrund des vollständigen Bedarfsprogramms resultierenden Reprokosten und Aufwendungen für Betreuung und Organisation auf Seiten des Generalplaners
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Flughafen Berlin Tempelhof (THF)
Dauer
Datum des Beginns: 2016-04-05 📅
Datum des Endes: 2017-07-31 📅
Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: 31000-090-308.16 MZB 621.25
Datum des Vertragsabschlusses: 2025-09-26 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 3245.56 EUR 💰
Kennung des Angebots: 31000-090-308.16 MZB 621.25
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001 Informationen über Ausschreibungen
Name der anbietenden Partei: Bollinger + Fehlig Architekten GmbH BDA
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Bollinger + Fehlig Architekten GmbH BDA
Nationale Registrierungsnummer: t:03069539940
Postanschrift: Mehringdamm 33
Postleitzahl: 10961
Postort: Berlin
Region: Berlin
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Nationale Registrierungsnummer: t:0302000374500
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Aufgrund des vollständigen Bedarfsprogramms resultierenden Reprokosten und Aufwendungen für Betreuung und Organisation auf Seiten des Generalplaners
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: RES-0001
Neuer Wert
Text:
Aufgrund des vollständigen Bedarfsprogramms resultierenden Reprokosten und Aufwendungen für Betreuung und Organisation auf Seiten des Generalplaners