Generalplanung Schul-, Sport- und Familienfreizeitbad Nautiland
Würzburger Bäder GmbH
I. BESCHREIBUNG DES BESCHAFFUNGSVORHABENS
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2015-08-21. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-07-21.
AnbieterDie folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer? Wie?- • Dienstleistungen von Architekturbüros › Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2015-07-21 | Auftragsbekanntmachung |
| 2016-03-24 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
Auftragsbekanntmachung (2015-07-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen 📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Würzburger Bäder GmbH
Postanschrift: Haugerring 5
Postleitzahl: 97070
Postort: Würzburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.wvv.de 🌏
E-Mail: juergen.athmer@wvv.de 📧
Telefon: +49 931361959 📞
Fax: +49 931361969 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-07-21 📅
Einreichungsfrist: 2015-08-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-07-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 142-262015
ABl. S-Ausgabe: 142
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Beschreibung der Optionen:
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Würzburg.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mindeststandards:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Die geforderten Sicherheiten werden im Verhandlungsverfahren verhandelt.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Geschäftsführung
Herrn Jürgen Athmer
Name: KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Postanschrift: Maxtorgraben 13
Postort: Nürnberg
Postleitzahl: 90409
Kontaktperson: Für: Würzburger Bäder GmbH
Rechtsanwalt Dr. Ulrich Blaschke
Telefon: +49 911800929938 📞
E-Mail: nautiland@kpmg-law.de 📧
Fax: +49 911800929915 📠
URL für weitere Informationen: www.kpmg-law.de 🌏
URL der Dokumente: http://www.kpmg-law.com 🌏
URL der Teilnahme: http://www.kpmg-law.com 🌏
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de 📧
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken – Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Postfach 606
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de 📧
Telefon: +49 981531277 📞
Internetadresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm 🌏
Fax: +49 981531837 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2015/S 142-262015 (2015-07-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen 📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Würzburger Bäder GmbH
Postanschrift: Haugerring 5
Postleitzahl: 97070
Postort: Würzburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.wvv.de 🌏
E-Mail: juergen.athmer@wvv.de 📧
Telefon: +49 931361959 📞
Fax: +49 931361969 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-07-21 📅
Einreichungsfrist: 2015-08-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-07-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 142-262015
ABl. S-Ausgabe: 142
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
I. BESCHREIBUNG DES BESCHAFFUNGSVORHABENS
1. Ausgangslage
Die Würzburger Bäder GmbH („WBG“ oder „Auftraggeber“) ist als Konzernunternehmen der Würzburger Versorgungs- und Verkehrs-GmbH („WVV“) ein Beteiligungsunternehmen der Stadt Würzburg. Die WBG betreibt die öffentlichen Bäder in Würzburg.
Das bestehende Freizeit- und Familienbad „Nautiland“ soll erneuert werden. Das Planungsvorhaben „Generalplanung Nautiland“ zielt ab auf die Erneuerung des bestehenden Freizeit- und Familienbades Nautiland zu einem zeitgemäßen, den Anforderungen der Stadt Würzburg entsprechenden öffentlichen Schul-, Sport- und Familienfreizeitbad. Das Bad soll sich insbesondere durch Schwimmerbecken und Lehrschwimmbecken im Innenbereich, weitere Becken im Außenbereich, Sauna und gastronomische Einrichtungen auszeichnen. Das Bad soll ganzjährig zum Schulschwimmen zur Verfügung stehen und unter Inanspruchnahme öffentlicher Fördermittel (FAG-Förderung) errichtet werden.
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Ein Planungsbüro hat für eine Erneuerung im Wege der Generalsanierung bereits Generalplanungsleistungen bis zum Abschluss der Leistungsphase 3 gemäß HOAI erbracht. Diesen Planungsergebnissen für eine Generalsanierung sollen entsprechende Planungsergebnisse für eine Ersatzneubauvariante gegenüber gestellt werden. Anschließend wird der Auftraggeber entscheiden, ob die Sanierungsvariante oder die Ersatzneubauvariante umgesetzt wird.
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Das vorliegende VOF-Verfahren dient zur Beschaffung von Generalplanungsleistungen im Wege einer stufenweisen Beauftragung. In der Auftragsstufe 1 wird der Generalplaner beauftragt, eine Ersatzneubauvariante zu erarbeiten (Leistungsphasen 2 und 3 gemäß HOAI). Ein Anspruch auf die Beauftragung mit weiteren Auftragsstufen besteht nicht. Nach Abschluss der Auftragsstufe 1 wird der Auftraggeber über die Fortführung des Vorhabens und über die Beauftragung des Generalplaners mit weiteren Auftragsstufen entscheiden. Sofern gegenüber dem Generalplaner weitere Auftragsstufen beauftragt werden, wird der Generalplaner hierbei – in Abhängigkeit von der Variantenentscheidung des Auftraggebers nach Auftragsstufe 1 – entweder mit der weiteren Generalplanung für die Verwirklichung der Sanierungsvariante oder mit der weiteren Generalplanung für die Verwirklichung der Ersatzneubauvariante beauftragt (jeweils als stufenweise Beauftragung mit den Leistungsphasen 4 bis 9 gemäß HOAI, wiederum jeweils ohne Anspruch auf eine Beauftragung mit der jeweils nächstfolgenden Auftragsstufe).
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2. Generalplanungsleistungen nach Leistungsbildern
Die geforderten Generalplanungsleistungen umfassen folgende Leistungsbilder:
Objektplanung: § 34 HOAI;
Planung Freianlagen: § 39 HOAI;
Tragwerksplanung: § 51 HOAI;
Technische Ausrüstung: § 55 HOAI, über alle Anlagengruppen (auch Badetechnik);
Bauphysik (Wärmeschutz und Energiebilanzierung sowie Bau- und Raumakustik);
Brandschutzplanung;
Küchenplanung;
Saunaplanung;
Leistungen des Sicherheits- und Gesundheitskoordinators;
Baugrunduntersuchungen und Baugrundgutachten;
WU – Planungen (Wasserundurchlässiger Beton).
3. Bauprogramm
Die Generalplanung soll folgendes Bauprogramm (Grundzüge in verkürzter Darstellung) umsetzen. Der Auftraggeber behält sich Änderungen des Bauprogramms während des Vergabeverfahrens ausdrücklich vor, ebenso Änderungen des Bauprogramms nach Zuschlagserteilung gemäß einer im Verhandlungsverfahren noch im Einzelnen zu vereinbarenden Regelung des Generalplanungsvertrags.
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Es ist ein barrierefreies und familienfreundliches Grundversorgungsbad zu realisieren, das zugleich den Anforderungen einer Dreifachübungsstätte für den Schulunterricht entspricht:
3.1 Innenbereich:
3.1.1 Schwimmerbecken – wettkampftauglich, 6 Bahnen (15,00 m x 25,00 m);
3.1.2 Nichtschwimmerbecken – freizeitorientiert, Wasserfläche mindestens 160 m
3.1.3 Nichtschwimmerbecken – Lehrschwimmbecken, Wasserfläche mindestens 125 m
3.1.4 Eltern-Kind-Bereich/ Planschbecken, Wasserfläche mindestens 45 m
3.1.5 Gastronomiebereich;
3.1.6 Saunabereich mit einer Sauna, einem Dampfbad und einem Abkühlbecken;
3.2 Außenbereich:
3.2.1 Schwimmerbecken, 3 Bahnen (7,50 m x 25,00 m);
3.2.2 Nichtschwimmerbecken – freizeitorientiert, Wasserfläche mindestens 120 m
3.2.3 Eltern-Kind-Bereich/ Planschbecken,Wasserfläche mindestens 60 m
3.2.4 Wasserrutsche;
3.2.5 Sauna-Außenbereich mit drei Außensaunen, Kneippbecken und Ruhebereich;
3.3 Umkleidebereich für Eishockeysport (für benachbarte Anlage).
Weitere Vorgaben zum Bauprogramm sind in den Vergabeunterlagen enthalten, die bei den genannten Kontaktstellen erhältlich sind.
II. VERFAHRENSART, VERFAHRENSABLAUF UND VERFAHRENSREGELUNGEN
1. Verfahrensart
Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren gemäß der Vergabeordnung für freiberufliche Dienstleistungen (VOF) mit vorgeschaltetem europaweitem Teilnahmewettbewerb und integriertem Planungswettbewerb durchgeführt.
2. Verfahrensablauf
Im Rahmen eines europaweiten Teilnahmewettbewerbs werden interessierte Unternehmen aufgefordert, sich für die Teilnahme am Verhandlungsverfahren zu bewerben und ihre Eignung für den ausgeschriebenen Generalplanungsauftrag nachzuweisen. Aus dem Kreis der Unternehmen, die sich um die Teilnahme am Verhandlungsverfahren beworben haben und deren Eignung festgestellt werden konnte, wird der Auftraggeber die am besten geeigneten Bewerber (mindestens drei, höchstens fünf) auswählen und als Bieter zu Verhandlungen für das nachfolgende Verhandlungsverfahren sowie zur Teilnahme an dem in das Verhandlungsverfahren integrierten Planungswettbewerb auffordern. Diesen ausgewählten Bietern werden die Vergabeunterlagen für das Verhandlungsverfahren mit integriertem Planungswettbewerb übersandt (insbesondere Verfahrensbrief zum Verhandlungsverfahren, Zuschlagskriterien, Auslobungstext, Vertragsentwurf). Die Bieter erhalten Einblick in die bereits vorliegenden Planungen zur Sanierungsvariante. Im Rahmen des integrierten Planungswettbewerbs werden die Bieter nach näherer Maßgabe des gesonderten Auslobungstextes eine Generalplanung für eine Ersatzneubauvariante zur Erneuerung des Schul-, Sport- und Familienfreizeitbades Nautiland als Wettbewerbsbeitrag erstellen. Der Wettbewerbsbeitrag entspricht der Bearbeitung der Leistungsphase 2 gemäß HOAI für die Generalplanung einschließlich der Erstellung einer Kostenschätzung gemäß DIN 276. Andere Unternehmen als die ausgewählten Bieter sind nicht zum integrierten Planungswettbewerb zugelassen. Eine angemessene Wettbewerbssumme wird ausgelobt. Die Ergebnisse des integrierten Planungswettbewerbs fließen mit einer angemessenen Gewichtung in die Zuschlagswertung des Verhandlungsverfahrens ein. Mit dem Wettbewerbsbeitrag werden von den Bietern indikative Angebote eingereicht, auf deren Grundlage Verhandlungsgespräche mit den Bietern geführt werden. Der Auftraggeber wird im Anschluss an die Verhandlungsgespräche entscheiden, ob und inwiefern die Vergabeunterlagen an Änderungswünsche der Bieter aus den Verhandlungsgesprächen angepasst werden. Anschließend reichen die Bieter verbindliche Angebote ein. Der Auftraggeber strebt an, auf der Grundlage dieser verbindlichen Angebote die abschließende Zuschlagswertung der Angebote vorzunehmen und den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen. Der Auftraggeber behält sich jedoch vor, eine oder mehrere weitere Angebotsrunden durchzuführen.
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Weitere Verfahrensregelungen sind in den Vergabeunterlagen enthalten, die bei den genannten Kontaktstellen erhältlich sind.
3. Formblätter zum Teilnahmewettbewerb
Die Bewerber sind verpflichtet, für die Einreichung des Teilnahmeantrags die vom Auftraggeber vorgegebenen Formblätter zu verwenden, die als Teil der Vergabeunterlagen bei den genannten Kontaktstellen erhältlich sind. Änderungen an den vorgedruckten Inhalten der Formblätter sind unzulässig und führen zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Änderungen des Bewerbers an seinen eigenen Eintragungen müssen eindeutig sein.
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4. Prüfung von Teilnahmeanträge und Angeboten, Aufklärung und Nachforderung
Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingereichten Teilnahmeanträge sowie die fristgerecht eingereichten Angebote im Hinblick auf ihre formale Ordnungsmäßigkeit und Vollständigkeit sowie ihre inhaltliche Stimmigkeit prüfen.
Der Auftraggeber behält sich vor, nach pflichtgemäßem Ermessen Aufklärung von den Bewerbern/ Bietern über den Teilnahmeantrag/ das Angebot zu verlangen. Für die Beantwortung der Aufklärungsfragen wird den Bewerbern/ Bietern eine angemessene Frist gesetzt.
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Der Auftraggeber behält sich ferner vor, die Bewerber/ Bieter nach pflichtgemäßem Ermessen zur Nachreichung von fehlenden Erklärungen und Nachweisen, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist/ Angebotsfrist nicht vorgelegt wurden, aufzufordern (§ 5 Abs. 3 VOF/ § 11 Abs. 3 VOF). Der Auftraggeber behält sich vor, Angaben aller Art einschließlich fehlender Unterschriften und einschließlich fehlender Preisangaben nachzufordern. Keine Nachforderung erfolgt für die tragende Unterschrift des Bewerbers bzw. des Bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft in dem Formblatt „Teilnahmeantrag“ (dort Ziffer 12). Der Auftraggeber geht davon aus, dass bei Fehlen dieser Unterschrift kein wirksamer Teilnahmeantrag eingereicht wurde. Keine Nachforderung erfolgt ferner für solche Unterschriften und/ oder Angaben im Rahmen eines Angebots, wenn das Fehlen dieser Unterschriften bzw. Angaben dazu führt, dass überhaupt kein wirksames Angebot eingereicht wurde.
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Im Rahmen seiner pflichtgemäßen Ermessensbetätigung wird der Auftraggeber diskriminierungsfrei darüber entscheiden, ob eine allgemeine Nachforderungsrunde eingeleitet wird oder nicht. Wird eine allgemeine Nachforderungsrunde eingeleitet, wird der Auftraggeber alle betroffenen Bewerber/ Bieter diskriminierungsfrei zur Nachreichung der fehlenden Erklärungen und Nachweise auffordern. Für die Nachreichung wird eine angemessene Frist gesetzt. Bei dieser Frist handelt es sich um eine Ausschlussfrist, bei deren Nichteinhaltung der Ausschluss des Bewerbers/ Bieters aus dem Vergabeverfahren erfolgt, es sei denn, der Bewerber/ Bieter hat die Fristversäumung nicht zu vertreten.
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Es besteht keine Berechtigung der Bewerber/ Bieter, fehlende Erklärungen und Nachweise außerhalb einer allgemeinen Nachforderungsrunde nachzureichen.
Das Recht des Auftraggebers, nach pflichtgemäßem Ermessen fehlende Erklärungen und Nachweise nachzufordern, begründet keine Verantwortung des Auftraggebers für die Vollständigkeit der eingereichten Teilnahmeanträge/ Angebote. Die Bewerber/ Bieter bleiben für die vollständige und fristgerechte Einreichung aller erforderlichen Unterlagen selbst verantwortlich.
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5. Bewerbergemeinschaften, Nachunternehmer und Mehrfachbewerbungen
Die Bewerbung ist als Einzelbewerber oder als Bewerbergemeinschaft möglich. Sowohl Einzelbewerber als auch Bewerbergemeinschaften können sich zum Nachweis ihrer Fachkunde und Leistungsfähigkeit auf zuverlässige Nachunternehmer (qualifizierende Nachunternehmer) oder auf zuverlässige eignungsleihende Unternehmen stützen. Von qualifizierenden Nachunternehmern und eignungsleihenden Unternehmen muss jeweils eine Nachunternehmererklärung mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden. Andere Nachunternehmer (solche ohne Bedeutung für die Feststellung der Eignung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft) müssen zum jetzigen Zeitpunkt nicht benannt werden und auch keine Nachunternehmererklärung abgeben.
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Die Mehrfachbewerbung ist wegen der damit verbundenen drohenden Verletzung des Geheimwettbewerbs unzulässig und führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Von einem Ausschluss kann nur abgesehen werden, wenn der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft nachweist, dass aufgrund der Mehrfachbewerbung eine Verletzung des Geheimwettbewerbs ausgeschlossen ist. Nähere Einzelheiten enthalten die bei den genannten Kontaktstellen erhältlichen Vergabeunterlagen.
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III. KOSTENOBERGRENZEN UND KOSTENSICHERHEIT
Der Auftraggeber setzt – auch aus Gründen der Vergleichbarkeit von Sanierungsvariante und Ersatzneubauvariante – folgende Kostenobergrenzen fest:
1. Kostenobergrenze „Gesamtvorhaben“: 25,00 Mio. EUR netto (KGr 200 bis 700)
Die Kostenobergrenze „Gesamtvorhaben“ beinhaltet sämtliche Kosten der KGr 200 bis 700, d.h. auch sämtliche Honorare (z.B. Planer, Projektsteuerung) und Baunebenkosten (z.B. Genehmigungen, Prüfgebühren) gemäß KGr 700. Der Anteil der KGr 700 an der Kostenobergrenze „Gesamtvorhaben“ wird aus Gründen der Vergleichbarkeit mit der Sanierungsvariante einheitlich mit 27 Prozent festgesetzt.
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2. Baukostenobergrenze „Vorhaben ohne Nebenkosten“: 19,685 Mio. EUR netto (KGr 200 bis 600)
Die Baukostenobergrenze „Vorhaben ohne Nebenkosten“ dient als zwingende Vorgabe für den integrierten Planungswettbewerb und wird im Rahmen der Zuschlagswertung für die Bewertung der individuellen Kostenschätzungen der Bieter gemäß DIN 276 herangezogen. Die für die Bieter nicht kalkulierbaren Positionen der KGr 700 werden dadurch ausgeblendet. Einzelheiten zur Wertung der Kostenschätzungen werden noch gesondert mitgeteilt. Der Generalplanungsvertrag wird eine Regelung der Baukostenobergrenze als Beschaffenheitsvereinbarung (keine Baukostengarantie) enthalten.
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Beide Kostenobergrenzen (Nr. 1 und Nr. 2) stehen unter dem Vorbehalt, dass sich das derzeit festgelegte Bauprogramm nicht ändert. Soweit der Auftraggeber von seinem vorbehaltenen Recht Gebrauch macht, Änderungen des Bauprogramms während des Vergabeverfahrens vorzunehmen oder Änderungen des Bauprogramms nach Zuschlagserteilung gemäß einer im Verhandlungsverfahren noch im Einzelnen zu vereinbarenden Regelung des Generalplanungsvertrags zu verlangen, so werden die Kostenobergrenzen entsprechend angemessen angepasst.
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Der Auftraggeber erklärt ausdrücklich, dass dieses Vergabeverfahren auch nachträgliche Erweiterungen des Bauprogramms erfassen soll. Damit einhergehende Erweiterungen des Generalplanungsauftrags und hieraus folgende Erweiterungen des Generalplanungshonorars sind Bestandteil des hier ausgeschriebenen Generalplanungsauftrags. Der Generalplanungsvertrag wird hierzu eine geeignete Regelung enthalten. Soweit es danach zu einer Erweiterung des Bauprogramms, des Generalplanungsauftrags und des Generalplanungshonorars kommt, liegt mithin keine nachträgliche Erweiterung des Vertragsverhältnisses vor, die eine Neuvergabe der Generalplanung erforderlich machen würde.
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IV. INFORMATIONEN ZUM GENERALPLANUNGSVERTRAG
Der Auftraggeber wird den Bietern, die für die Teilnahme am Verhandlungsverfahren ausgewählt wurden, einen Vertragsentwurf für einen Generalplanungsvertrag übersenden. Dieser Vertragsentwurf wird in Verhandlungsgesprächen mit den Bietern verhandelt und ggf. auf dieser Grundlage abgeändert. Alle Bieter bieten stets auf einen identischen Vertragsentwurf an.
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Der Vertragsentwurf wird in Auftragsstufe 1 die Bearbeitung der Generalplanung für die Leistungsphasen 2 und 3 gemäß HOAI vorsehen. Die Leistungsphase 2 wurde hierbei bereits als Wettbewerbsbeitrag im Rahmen des integrierten Planungswettbewerbs erbracht. Der Auftraggeber wird sich das vertragliche Recht sichern, nach erfolgter Zuschlagserteilung Änderungen an den Generalplanungsleistungen gegenüber dem eingereichten Wettbewerbsbeitrag zu verlangen. Der Anteil des Auftragnehmers an der ausgelobten Wettbewerbssumme wird auf das vertraglich vereinbarte Honorar angerechnet.
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Die im integrierten Planungswettbewerb vom Auftragnehmer eingereichte Kostenschätzung nach DIN 276 wird die Grundlage für eine individuelle vertragliche Beschaffenheitsvereinbarung zur Baukostenobergrenze bilden, die vom Auftragnehmer im Rahmen einer mangelfreien Planungsleistung eingehalten werden muss. Die vertragliche Regelung wird im Rahmen des Verhandlungsverfahrens mit den Bietern verhandelt. Sie wird angemessene Vorkehrungen für die Berücksichtigung der Bearbeitungstiefe in Leistungsphase 2 und für die angemessene Verknüpfung der Einhaltung der individuellen vertraglichen Beschaffenheitsvereinbarung zur Baukostenobergrenze mit dem Honoraranspruch des Generalplaners vorsehen.
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V. WEITERE INFORMATIONEN UND BEWERBERFRAGEN
Weitere Informationen zum Beschaffungsvorhaben sind in den Vergabeunterlagen enthalten, die bei den genannten Kontaktstellen erhältlich sind.
Außerdem können Bewerberfragen gestellt werden. Spätester Termin für die Einreichung einer Bewerberfrage ist Donnerstag, der 13. August 2015, 15.00 Uhr. Nähere Regelungen sind in den Vergabeunterlagen enthalten.
Der Auftraggeber wird ab Auftragsstufe 2 optional entweder die Generalplanung für die Verwirklichung der vorliegenden Sanierungsvariante (LP 4 bis 9 gemäß HOAI) oder aber die Generalplanung für die im Rahmen des Verhandlungsverfahrens mit integriertem Planungswettbewerb zu erarbeitende Ersatzneubauvariante (LP 4 bis 9 gemäß HOAI) beauftragen. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf weitere Auftragsstufen im Anschluss an die Abarbeitung der Auftragsstufe 1 besteht hierbei nicht.
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Hauptstandort oder Erfüllungsort: Würzburg.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Angaben zu den beteiligten Unternehmen (Bewerber, Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft, qualifizierende Nachunternehmer/ eignungsleihende Unternehmen) mit Firma, Rechtsform, ggf. Eintragung im Handelsregister, Kontaktdaten, Ansprechpartner und Funktion im Rahmen der Bewerbung (Mindestanforderung);
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2. Eigenerklärungen des Bewerbers bzw. jedes Mitglieds einer Bewerbergemeinschaft sowie für jeden qualifizierenden Nachunternehmer/ jedes eignungsleihende Unternehmen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 4 Abs. 6 VOF, § 4 Abs. 9 VOF, § 21 Abs. 1 SchwarzArbG, § 21 Abs. 1 AEntG und § 19 Abs. 1 MiLoG sowie über das Bestehen oder Nichtbestehen von Eintragungen im Gewerbezentralregister (Mindestanforderung);
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3. Nachunternehmererklärung für jeden qualifizierten Nachunternehmer/ jedes eignungsleihende Unternehmen (Mindestanforderung);
4. Angaben zur wirtschaftlichen, persönlichen oder organisatorischen Verknüpfungen mit anderen Unternehmen (§ 4 Abs. 2 VOF).
Die vorstehenden Anforderungen sowie das Vorgehen des Auftraggebers bei der Eignungswertung werden in den Vergabeunterlagen, die bei den genannten Kontaktstellen erhältlich sind, näher konkretisiert. Hierauf wird Bezug genommen.
1. Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung (§ 5 Abs. 4 lit. a VOF): Versicherungsbestätigung über das Bestehen/ den zugesagten Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden von mindestens 3,0 Mio. Euro und für sonstige Schäden von mindestens 3,0 Mio. Euro (Mindestanforderung);
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2. Bilanzen/ Bilanzauszüge (§ 5 Abs. 4 lit. b VOF): Vorlage der veröffentlichten Bilanzen oder Bilanzauszüge für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (Nur für den Fall, dass der Bewerber bzw. ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft Bilanzen oder Bilanzauszüge aufgrund gesetzlicher Vorschriften veröffentlichen muss);
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3. Gesamtumsatz des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft (§ 5 Abs. 4 lit. c VOF): Angabe des Gesamtumsatzes der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (Mindestanforderung: Der Jahresumsatz des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft, gemittelt über die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, darf 3,0 Mio. Euro netto nicht unterschreiten).
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4. Umsatz des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft für entsprechende Dienstleistungen (§ 5 Abs. 4 lit. c VOF): Angabe des Umsatzes für entsprechende Dienstleistungen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre; entsprechende Dienstleistungen sind Planungsleistungen für Neu-, Erweiterungsbau- und Sanierungsmaßnahmen im Bäderbereich (Mindestanforderung: Der Jahresumsatz für entsprechende Dienstleistungen des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft, gemittelt über die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, darf 1,5 Mio. Euro netto nicht unterschreiten).
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Die vorstehenden Anforderungen sowie das Vorgehen des Auftraggebers bei der Eignungswertung (insbesondere zur Punktevergabe im Rahmen der Auswahlstufe 2) werden in den Vergabeunterlagen, die bei den genannten Kontaktstellen erhältlich sind, näher konkretisiert. Hierauf wird Bezug genommen.
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Die Mindestanforderungen sind bei den Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen, aufgezählt. Sie werden ferner in den Vergabeunterlagen, die bei den genannten Kontaktstellen erhältlich sind, näher konkretisiert.
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1. Nachweis der Bauvorlageberechtigung nach Art. 61 BayBO in Verbindung mit den maßgeblichen Vorschriften des Baukammerngesetzes (Mindestanforderung);
2. Nachweis über die Berufsbefähigung des zu benennenden Projektleiters als Architekt oder Ingenieur (Mindestanforderung);
3. Angabe der Zahl der Beschäftigten (§ 5 Abs. 5 lit. d VOF): Angabe des jährlichen Mittels der Zahl der Beschäftigten in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, aufgegliedert nach Architekten, Ingenieuren, Technikern und Sonstigen Angestellten;
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4. Referenzen:
Es werden Referenzen gemäß den nachfolgend beschriebenen Referenzanforderungen gemäß Leistungsbildern erwartet. Die Bewerber können Referenzen in beliebiger Anzahl vorlegen. Die Referenzen sind dabei für jede Referenzanforderung gemäß Leistungsbild durch aufsteigende Nummerierung zu priorisieren. Der Auftraggeber wird die Referenzen in der vom Bewerber vorgelegten Reihenfolge prüfen, bis die maximale Anzahl wertbarer Referenzen erreicht ist oder keine weiteren Referenzen mehr zur Prüfung verbleiben. Ist die maximale Anzahl wertbarer Referenzen erreicht, findet keine Prüfung weiterer Referenzen mehr statt, auch nicht darauf, ob mit einer weiteren Referenz höhere Punktzahlen erzielt werden könnten als mit einer gewerteten Referenz. Der Bewerber ist für die Priorisierung seiner Referenzen selbst verantwortlich.
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Ein Referenzprojekt kann in mehreren Leistungsbildern genannt werden; in diesem Fall ist gleichwohl für jede Referenzanforderung gemäß Leistungsbild eine gesonderte Präsentation vorzulegen.
Es besteht keine Mindestanforderung für die Vorlage der Referenzen, sondern es wird ausschließlich eine Wertung im Rahmen der Auswahlstufe 2 vorgenommen (vgl. Abschnitt IV.1.2 dieser Bekanntmachung). Die Bewertung im Einzelnen ist aus den Vergabeunterlagen ersichtlich, die bei den genannten Kontaktstellen erhältlich sind.
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4.1 Referenzen zur Objektplanung:
Es sind Referenzen zur Objektplanung zu vergleichbaren Projekten aus den letzten drei Jahren vorzulegen, anhand derer die Eignung für die zu vergebenden Leistungen deutlich wird.
Vergleichbare Referenzen sind der Neubau eines Hallenbades (mit oder ohne Außenbereich) mit einer Gesamtwasserfläche von mindestens 800 m
4.2 Referenzen zur Fachplanung Technische Ausrüstung:
Es sind Referenzen zur Fachplanung Technische Ausrüstung zu vergleichbaren Projekten aus den letzten drei Jahren vorzulegen, anhand derer die Eignung für die zu vergebenden Leistungen deutlich wird.
4.3 Referenzen zur Tragwerksplanung:
Es sind Referenzen zur Tragwerksplanung zu vergleichbaren Projekten aus den letzten drei Jahren vorzulegen, anhand derer die Eignung für die zu vergebenden Leistungen deutlich wird.
4.4 Referenzen zur Generalplanung:
Es sind Referenzen zur Generalplanung zu vergleichbaren Projekten aus den letzten drei Jahren vorzulegen, anhand derer die Eignung für die zu vergebenden Leistungen deutlich wird.
5. Angabe der tatsächlichen Leistungserbringer (§ 4 Abs. 3 VOF): Persönliche Vorstellung des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters mit Angaben zur Funktion im Unternehmen, Qualifikation (Nachweis) sowie einschlägiger Berufserfahrung;
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6. Angaben zur Arbeitsweise (§ 5 Abs. 5 lit. e, lit. f VOF): Darstellung, wie der Bewerber regelmäßig die Koordination und die Integration der Leistungen anderer an der Planung Beteiligter mit den eigenen Leistungen sicherstellt und wie der Bewerber die Planungsabläufe und die Bauabläufe innerhalb des Generalplanungsteams und aller Sachverständigen und Gutachter organisiert.
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Die vorstehenden Anforderungen sowie das Vorgehen des Auftraggebers bei der Eignungswertung (insbesondere zur Punktevergabe im Rahmen der Auswahlstufe 2) werden in den Vergabeunterlagen, die bei den genannten Kontaktstellen erhältlich sind, näher konkretisiert. Hierauf wird Bezug genommen.
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Geforderte Kautionen und Garantien: Die geforderten Sicherheiten werden im Verhandlungsverfahren verhandelt.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit einheitlichem Bevollmächtigtem Vertreter. Alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft müssen im Rahmen des Teilnahmeantrags einen einheitlichen Bevollmächtigten Vertreter für alle Zwecke des Vergabeverfahrens benennen und die gesamtschuldnerische Haftung für den Auftragsfall bestätigen. Hierfür ist das Formblatt „Bewerbergemeinschaftserklärung“ zu verwenden, das als Teil der Vergabeunterlagen bei den genannten Kontaktstellen erhältlich ist.
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Architekten und Ingenieure nach Maßgabe des Bayerischen Baukammerngesetzes; erforderlich ist ferner die Bauvorlageberechtigung (Art. 61 Bayerische Bauordnung).
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Der Generalplanungsauftrag wird nur an ein geeignetes Unternehmen vergeben. Ein Unternehmen ist geeignet, wenn es zuverlässig, leistungsfähig und fachkundig ist (§ 5 Abs. 1 VOF). Der europaweite Teilnahmewettbewerb dient dazu, zunächst die Eignung der Bewerber festzustellen und sodann unter allen geeigneten Bewerbern die am besten geeigneten Bewerber als Bieter für das nachfolgende Verhandlungsverfahren mit integriertem Planungswettbewerb auszuwählen.Die Eignung eines Bewerbers ist gegeben, wenn alle geforderten Erklärungen und Nachweise eingereicht wurden und die vom Auftraggeber bekanntgemachten Mindestanforderungen an die Eignung erfüllt sind (Auswahlstufe 1). Welche Anforderungen Mindestanforderungen sind, ist in den oben genannten Abschnitten sowie in den Vergabeunterlagen, die bei den genannten Kontaktstellen erhältlich sind, kenntlich gemacht.Zur Auswahl der am besten geeigneten Bewerber werden die Angaben der Bewerber nach Maßgabe der Eignungskriterien, die in dieser Bekanntmachung (Abschnitt III.2) bzw. in den Vergabeunterlagen, die bei den genannten Kontaktstellen erhältlich sind, bekannt gemacht sind, bewertet (Auswahlstufe 2). Am besten geeignet sind diejenigen Bewerber, die nach Anwendung der bekannt gemachten Eignungskriterien die höchsten Punktzahlen unter den Bewerbern erzielt haben.Der Auftraggeber wird nach pflichtgemäßem Ermessen mindestens die drei am besten geeigneten Bewerber und höchstens die fünf am besten geeigneten Bewerber als Bieter für das Verhandlungsverfahren auswählen. Auf die Ausführungen zu „Prüfung von Teilnahmeanträge und Angeboten, Aufklärung und Nachforderung“ in Abschnitt II.1.5) – dort Ziffer II.4. – wird Bezug genommen.
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Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Geschäftsführung
Herrn Jürgen Athmer
Name: KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Postanschrift: Maxtorgraben 13
Postort: Nürnberg
Postleitzahl: 90409
Kontaktperson: Für: Würzburger Bäder GmbH
Rechtsanwalt Dr. Ulrich Blaschke
Telefon: +49 911800929938 📞
E-Mail: nautiland@kpmg-law.de 📧
Fax: +49 911800929915 📠
URL für weitere Informationen: www.kpmg-law.de 🌏
URL der Dokumente: http://www.kpmg-law.com 🌏
URL der Teilnahme: http://www.kpmg-law.com 🌏
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de 📧
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken – Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Postfach 606
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de 📧
Telefon: +49 981531277 📞
Internetadresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm 🌏
Fax: +49 981531837 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Bewerber ist verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich auf etwaige Unklarheiten, Lücken, Widersprüche oder Fehler in der EU-Bekanntmachung sowie den übersandten Vergabeunterlagen hinzuweisen.
Der Bewerber ist verpflichtet, erkannte Vergaberechtsverstöße unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. In der Regel erfordert dies – in Abhängigkeit von der Schwierigkeit der Angelegenheit – eine Rüge binnen weniger Tage.
Rechtsschutz gegen Entscheidungen des Auftraggebers kann bei der Vergabekammer Nordbayern erlangt werden. Auf die Kontaktdaten der Vergabekammer Nordbayern in der EU-Bekanntmachung (Abschnitt VI.4.1) wird Bezug genommen.
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 107 GWB.
Nach § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Vergabeverstoß im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. In der Regel erfordert dies – in Abhängigkeit von der Schwierigkeit der Angelegenheit – eine Rüge binnen weniger Tage.
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Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der vom Auftraggeber überlassenen Vergabeunterlagen für den Teilnahmewettbewerb erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße, die aufgrund der vom Auftraggeber überlassenen Vergabeunterlagen für das nachfolgende Verhandlungsverfahren mit integriertem Planungswettbewerb erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Wettbewerbs- bzw. Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB).
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Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann ein Nachprüfungsantrag bei der oben angegebenen Vergabekammer nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung schriftlich gestellt werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB), wobei für die Fristwahrung der Eingang des Nachprüfungsantrags bei der Vergabekammer maßgeblich ist.
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Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2015/S 142-262015 (2015-07-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-03-24)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Telefon: +49 93136-1959 📞
Fax: +49 93136-1969 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-03-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-03-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 061-105609
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 142-262015
ABl. S-Ausgabe: 61
Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Qualität (80)
2. Preis (20)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-03-01 📅
Name: Fritz Planung GmbH
Postanschrift: Am Schönblick 1
Postort: Bad Urach
Postleitzahl: 72574
Land: Deutschland 🇩🇪
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Telefon: +49 93136-1959 📞
Fax: +49 93136-1969 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-03-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-03-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 061-105609
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 142-262015
ABl. S-Ausgabe: 61
Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Qualität (80)
2. Preis (20)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-03-01 📅
Name: Fritz Planung GmbH
Postanschrift: Am Schönblick 1
Postort: Bad Urach
Postleitzahl: 72574
Land: Deutschland 🇩🇪
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Rechtsschutz gegen Entscheidungen des Auftraggebers kann bei der Vergabekammer Nordbayern erlangt werden.
Quelle: OJS 2016/S 061-105609 (2016-03-24)
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