Generalplanungsleistungen für das Projekt „Berliner Institut für Gesundheitsforschung/Charité Innovations-, Translations-, Klinisches Forschungs- und Ambulanzzentrum“
Die Charité-Universitätsmedizin Berlin (Charité oder Auftraggeber) beabsichtigt im direkten Anschluss an die Sanierung des bis Ende 2016 fertig gestellten Bettenhochhauses den Umbau der Gebäude 2724/25 (ehem. OP und ITS) in der Luisenstraße 65, 10117 Berlin zu einem Labor- und Ambulanzzentrum mit ca. 14 000 m Nutzfläche (BGF ca. 25 000 m2). Die Gesamtkosten (KG 200 bis 700 nach DIN 276) für die Baumaßnahmen einschließlich des Ansatz für Unvorhergesehenes dürfen 58 600 000 EUR brutto nicht übersteigen. Der Nutzungsbeginn für die sanierten Gebäude muss im zweiten Quartal 2019 erfolgen. Dazu wird parallel ein Projektsteuerungsbüro ausgeschrieben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-12-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-11-27.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-11-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Menge oder Umfang: Siehe Ziff. II.1.5).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Charité – Universitätsmedizin Berlin, GB Technik und Betrieb
Postanschrift: Charitéplatz 1
Postleitzahl: 10117
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.charite.de🌏
E-Mail: zentrale-vergabestelle-vob@charite.de📧
Telefon: +49 30450574218📞
Fax: +49 304507574218 📠
Interessierte Bewerber sind aufgefordert, bei der oben genannten Kontaktstelle das Informationsmemorandum abzurufen, das nähere Informationen zu den geplanten Baumaßnahmen sowie Formblätter für die Eignungsnachweise enthält. Die Formblätter sind für den Teilnahmeantrag zu nutzen, um eine Auswertung der Teilnahmeanträge zu erleichtern.
Teilnahmeanträge sowie die geforderten Erklärungen und Unterlagen sind bis zum 29.12.2015, 12:00 Uhr, schriftlich und rechtsverbindlich unterschieben (bei Bewerbergemeinschaften vom bevollmächtigten Vertreter) in verschlossenem Umschlag mit der äußerlichen Kennzeichnung „Ausschreibung Planungsleistungen Charité, Geb. 2724/ BIH – Vergabe B 156/15, Bitte nicht öffnen!“ an die unter Ziffer I.1) genannte Stelle zu übersenden.
Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge summarisch auf Vollständigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass Teilnahmeanträge unvollständig sind, kann der Auftraggeber die betreffenden Bewerber nach pflichtgemäßem Ermessen auffordern, entsprechende Unterlagen innerhalb einer kurzen, für alle Bewerber einheitlichen Frist nachzureichen. Steht die Eignung aufgrund der dem Auftraggeber bei Fristablauf vorliegenden Unterlagen nicht fest, werden die Bewerber vom Verfahren ausgeschlossen. Dieses Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet indes keine Verantwortung des Auftraggebers für die Vollständigkeit der Teilnahmeanträge. Haftungsansprüche aus einer fahrlässig versäumten Nachforderung von Unterlagen sind ausgeschlossen. Jeder Bewerber bleibt für den Nachweis seiner Eignung und die Vollständigkeit seines Teilnahmeantrages allein verantwortlich.
Die weitere Eignungsprüfung erfolgt entsprechend den unter Ziffer IV.1.2) geschilderten Schritten 2 und 3. Der Auftraggeber behält sich außerdem vor, von den ausgewählten Bewerbern Unterlagen zur Validierung der im Teilnahmewettbewerb gemachten Erklärungen abzufordern.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass Änderungen in der Zusammensetzung der Bewerber-/Bietergemeinschaft nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs nach Maßgabe der Rechtsprechung nur eingeschränkt zulässig sind. Dies gilt entsprechend für den Austausch von Nachunternehmern, auf deren Eignung sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft beruft. Der Auftraggeber wird einem Austausch nur aus wichtigem Grund zustimmen. Der Austausch berechtigt zur Wiederholung der Eignungswertung. Es wird empfohlen, dass Unternehmen sich jeweils nur als Mitglied oder Nachunternehmer einer Bewerbergemeinschaft am Verfahren beteiligen. Mehrfachbeteiligungen führen zum Ausschluss der betreffenden Bewerbergemeinschaften, falls diese bzw. die betroffenen Unternehmen nicht nachweisen können, dass ihre Angebote völlig unabhängig voneinander formuliert wurden und daher die Gefahr der Beeinflussung des (Geheim-)Wettbewerbs nicht besteht. Auf § 10 BerlAVG wird hingewiesen. Enthalten die Bekanntmachung oder die Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung der Bewerber gegen geltendes Recht, so haben die Bewerber den Auftraggeber unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen.
Der Zuschlag wird gemäß § 97 Abs. 5 GWB auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Details werden den zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bietern in den Vergabeunterlagen benannt.
Interessierte Bewerber sind aufgefordert, bei der oben genannten Kontaktstelle das Informationsmemorandum abzurufen, das nähere Informationen zu den geplanten Baumaßnahmen sowie Formblätter für die Eignungsnachweise enthält. Die Formblätter sind für den Teilnahmeantrag zu nutzen, um eine Auswertung der Teilnahmeanträge zu erleichtern.
Teilnahmeanträge sowie die geforderten Erklärungen und Unterlagen sind bis zum 29.12.2015, 12:00 Uhr, schriftlich und rechtsverbindlich unterschieben (bei Bewerbergemeinschaften vom bevollmächtigten Vertreter) in verschlossenem Umschlag mit der äußerlichen Kennzeichnung „Ausschreibung Planungsleistungen Charité, Geb. 2724/ BIH – Vergabe B 156/15, Bitte nicht öffnen!“ an die unter Ziffer I.1) genannte Stelle zu übersenden.
Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge summarisch auf Vollständigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass Teilnahmeanträge unvollständig sind, kann der Auftraggeber die betreffenden Bewerber nach pflichtgemäßem Ermessen auffordern, entsprechende Unterlagen innerhalb einer kurzen, für alle Bewerber einheitlichen Frist nachzureichen. Steht die Eignung aufgrund der dem Auftraggeber bei Fristablauf vorliegenden Unterlagen nicht fest, werden die Bewerber vom Verfahren ausgeschlossen. Dieses Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet indes keine Verantwortung des Auftraggebers für die Vollständigkeit der Teilnahmeanträge. Haftungsansprüche aus einer fahrlässig versäumten Nachforderung von Unterlagen sind ausgeschlossen. Jeder Bewerber bleibt für den Nachweis seiner Eignung und die Vollständigkeit seines Teilnahmeantrages allein verantwortlich.
Die weitere Eignungsprüfung erfolgt entsprechend den unter Ziffer IV.1.2) geschilderten Schritten 2 und 3. Der Auftraggeber behält sich außerdem vor, von den ausgewählten Bewerbern Unterlagen zur Validierung der im Teilnahmewettbewerb gemachten Erklärungen abzufordern.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass Änderungen in der Zusammensetzung der Bewerber-/Bietergemeinschaft nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs nach Maßgabe der Rechtsprechung nur eingeschränkt zulässig sind. Dies gilt entsprechend für den Austausch von Nachunternehmern, auf deren Eignung sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft beruft. Der Auftraggeber wird einem Austausch nur aus wichtigem Grund zustimmen. Der Austausch berechtigt zur Wiederholung der Eignungswertung. Es wird empfohlen, dass Unternehmen sich jeweils nur als Mitglied oder Nachunternehmer einer Bewerbergemeinschaft am Verfahren beteiligen. Mehrfachbeteiligungen führen zum Ausschluss der betreffenden Bewerbergemeinschaften, falls diese bzw. die betroffenen Unternehmen nicht nachweisen können, dass ihre Angebote völlig unabhängig voneinander formuliert wurden und daher die Gefahr der Beeinflussung des (Geheim-)Wettbewerbs nicht besteht. Auf § 10 BerlAVG wird hingewiesen. Enthalten die Bekanntmachung oder die Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung der Bewerber gegen geltendes Recht, so haben die Bewerber den Auftraggeber unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen.
Der Zuschlag wird gemäß § 97 Abs. 5 GWB auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Details werden den zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bietern in den Vergabeunterlagen benannt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Charité-Universitätsmedizin Berlin (Charité oder Auftraggeber) beabsichtigt im direkten Anschluss an die Sanierung des bis Ende 2016 fertig gestellten Bettenhochhauses den Umbau der Gebäude 2724/25 (ehem. OP und ITS) in der Luisenstraße 65, 10117 Berlin zu einem Labor- und Ambulanzzentrum mit ca. 14 000 m
Die Charité-Universitätsmedizin Berlin (Charité oder Auftraggeber) beabsichtigt im direkten Anschluss an die Sanierung des bis Ende 2016 fertig gestellten Bettenhochhauses den Umbau der Gebäude 2724/25 (ehem. OP und ITS) in der Luisenstraße 65, 10117 Berlin zu einem Labor- und Ambulanzzentrum mit ca. 14 000 m
Die Charité hat ein Bedarfsprogramm für die Maßnahmen aufgestellt, welches derzeit durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung von Berlin, Abt. ZM H geprüft und später Teil der Vergabeunterlagen und Grundlage der Beauftragung der Generalplanungsleistungen wird.
Die Charité hat ein Bedarfsprogramm für die Maßnahmen aufgestellt, welches derzeit durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung von Berlin, Abt. ZM H geprüft und später Teil der Vergabeunterlagen und Grundlage der Beauftragung der Generalplanungsleistungen wird.
Vom Generalplaner sind umfassende Planungsleistungen zur Vorbereitung der Bauvergaben der Charité für den Abbruch und die Sanierung/ Neubau zu erbringen. Dazu gehören insbesondere die Erstellung der Vorplanungsunterlage und der Bauplanungsunterlage entsprechend den Anforderungen der Allgemeinen Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins (ABau). Die Vorplanungsunterlage soll bis Mai 2016 fertig gestellt werden.
Vom Generalplaner sind umfassende Planungsleistungen zur Vorbereitung der Bauvergaben der Charité für den Abbruch und die Sanierung/ Neubau zu erbringen. Dazu gehören insbesondere die Erstellung der Vorplanungsunterlage und der Bauplanungsunterlage entsprechend den Anforderungen der Allgemeinen Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins (ABau). Die Vorplanungsunterlage soll bis Mai 2016 fertig gestellt werden.
In einer ersten Vertragsstufe wird der Generalplaner stufenweise mit der Erstellung der Vorplanungsunterlagen (VPU) und der Bauplanungsunterlagen (BPU) beauftragt, die im Wesentlichen die Planungsleistungen der Leistungsphasen 2 (Vorplanung) und 3 (Entwurfsplanung), ergänzt um Elemente der Leistungsphasen 4 (Genehmigungsplanung) und 5 (Ausführungsplanung) gemäß HOAI für folgende Leistungsbilder enthalten:
In einer ersten Vertragsstufe wird der Generalplaner stufenweise mit der Erstellung der Vorplanungsunterlagen (VPU) und der Bauplanungsunterlagen (BPU) beauftragt, die im Wesentlichen die Planungsleistungen der Leistungsphasen 2 (Vorplanung) und 3 (Entwurfsplanung), ergänzt um Elemente der Leistungsphasen 4 (Genehmigungsplanung) und 5 (Ausführungsplanung) gemäß HOAI für folgende Leistungsbilder enthalten:
— Gebäude und raumbildende Ausbauten (§§ 32, 33 HOAI),
— Tragwerksplanung (§§ 48, 49 HOAI),
— Fassadenplanung gemäß AHO Schriftenreihe Nr. 3,
— Alle Anlagengruppen der Technische Ausrüstung (§§ 51, 52 HOAI).
Beauftragt werden außerdem einzelne Beratungsleistungen insbesondere für folgende Bereiche:
— Wärmeschutz (Ziff. 1.2.2 der Anlage 1 zur HOAI) und Erstellung des EnEV-Nachweises,
— Bauakustik (Ziff. 1.3 der Anlage 1 zur HOAI),
— Raumakustik (Ziff. 1.3 der Anlage 1 zur HOAI),
— Vermessung (Ziff. 1.5 der Anlage 1 zur HOAI),
— Brandschutz, Erstellen eines Brandschutzkonzeptes gemäß AHO Schriftenreihe Nr. 17,
— Sicherheits- und Gesundheitskoordinator gemäß der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz Baustellenverordnung,
— Medizin- und Labortechnik,
— Lichtplanung,
— Altlasten- und Schadstoffuntersuchung,
In einer zweiten, optional zu beauftragenden Vertragsstufe soll der Generalplaner wiederum stufenweise mit den (verbleibenden) Leistungen der Leistungsphasen 4, 5, 6 (Vorbereitung der Vergabe) und 7 (Mitwirken bei der Vergabe) beauftragt werden einschließlich der Erstellung der Leistungsbeschreibung für die Bauvergabe. Der genaue Umfang der im Rahmen dieser zweiten Phase zu erbringenden Planungs- und Beratungsleistungen hängt von der Art der Projektrealisierung ab (Beauftragung eines Generalunternehmers auf der Grundlage einer funktionalen Leistungsbeschreibung oder Beauftragung von Einzelunternehmern auf der Grundlage konstruktiver Leistungsbeschreibungen). Der Auftraggeber behält sich außerdem vor, den Generalplaner abhängig von der Art der Projektrealisierung in einer dritten, erneut optional zu beauftragenden Vertragsstufe mit Leistungen der Leistungsphase 8 (Objektüberwachung) und 9 (Objektbetreuung) ohne Gewährleistungsbetreuung zu beauftragen.
In einer zweiten, optional zu beauftragenden Vertragsstufe soll der Generalplaner wiederum stufenweise mit den (verbleibenden) Leistungen der Leistungsphasen 4, 5, 6 (Vorbereitung der Vergabe) und 7 (Mitwirken bei der Vergabe) beauftragt werden einschließlich der Erstellung der Leistungsbeschreibung für die Bauvergabe. Der genaue Umfang der im Rahmen dieser zweiten Phase zu erbringenden Planungs- und Beratungsleistungen hängt von der Art der Projektrealisierung ab (Beauftragung eines Generalunternehmers auf der Grundlage einer funktionalen Leistungsbeschreibung oder Beauftragung von Einzelunternehmern auf der Grundlage konstruktiver Leistungsbeschreibungen). Der Auftraggeber behält sich außerdem vor, den Generalplaner abhängig von der Art der Projektrealisierung in einer dritten, erneut optional zu beauftragenden Vertragsstufe mit Leistungen der Leistungsphase 8 (Objektüberwachung) und 9 (Objektbetreuung) ohne Gewährleistungsbetreuung zu beauftragen.
Nähere Informationen zu den Baumaßnahmen sowie zum gegenwärtig geplanten Zeitplan und zur Grobkostenschätzung können einem Informationsmemorandum entnommen werden, das bei der oben genannten Kontaktstelle erhältlich ist. Das Informationsmemorandum enthält auch Formblätter für die Eignungsnachweise, die für den Teilnahmeantrag zu nutzen sind, um eine Auswertung der Teilnahmeanträge zu erleichtern.
Nähere Informationen zu den Baumaßnahmen sowie zum gegenwärtig geplanten Zeitplan und zur Grobkostenschätzung können einem Informationsmemorandum entnommen werden, das bei der oben genannten Kontaktstelle erhältlich ist. Das Informationsmemorandum enthält auch Formblätter für die Eignungsnachweise, die für den Teilnahmeantrag zu nutzen sind, um eine Auswertung der Teilnahmeanträge zu erleichtern.
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber behält sich vor, den Planer optional und stufenweise mit den Leistungsphasen 4 bis 9 (ohne Gewährleistungsbetreuung) zu beauftragen. Der genaue Umfang der zu erbringenden Planungs- und Beratungsleistungen hängt von der Art der Projektrealisierung ab (Beauftragung eines Generalunternehmers auf der Grundlage einer funktionalen Leistungsbeschreibung oder Beauftragung von Einzelunternehmern auf der Grundlage konstruktiver Leistungsbeschreibungen).
Der Auftraggeber behält sich vor, den Planer optional und stufenweise mit den Leistungsphasen 4 bis 9 (ohne Gewährleistungsbetreuung) zu beauftragen. Der genaue Umfang der zu erbringenden Planungs- und Beratungsleistungen hängt von der Art der Projektrealisierung ab (Beauftragung eines Generalunternehmers auf der Grundlage einer funktionalen Leistungsbeschreibung oder Beauftragung von Einzelunternehmern auf der Grundlage konstruktiver Leistungsbeschreibungen).
Referenznummer: B 156/15
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Vom Bewerber – bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft gesondert – sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Erklärungen vorzulegen:
1. Angaben zum Unternehmen (Name, Rechtsform, Anschrift ) und – im Falle der Bewerbergemeinschaft Erklärung zur Vertretungsberechtigung der Bewerbergemeinschaft und zur gesamtschuldnerischen Haftung,
2. Nachweis der Vertretungsmacht desjenigen, der den Bewerber vertritt (z. B. durch Kopie des Handelsregisterauszuges oder durch Vollmacht der Partner einer Gesellschaft),
3. Erklärung gemäß § 4 Abs. 2 VOF über die wirtschaftliche Verknüpfung (insbesondere Auflistung verbundener Unternehmen) und die auf den Auftrag bezogene Zusammenarbeit,
4. Eigenerklärung, ob die in §§ 4 Abs. 6 und 9 VOF genannten Ausschlusskriterien vorliegen,
5. Eigenerklärung über das Vorliegen von Einträgen in das Gewerbezentralregister für den Bewerber oder die Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sowie die jeweils geschäftsführenden natürlichen Personen; bei ausländischen Bewerbern sind Eintragungen in ein vergleichbares Register maßgeblich,
5. Eigenerklärung über das Vorliegen von Einträgen in das Gewerbezentralregister für den Bewerber oder die Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sowie die jeweils geschäftsführenden natürlichen Personen; bei ausländischen Bewerbern sind Eintragungen in ein vergleichbares Register maßgeblich,
6. Verpflichtungserklärungen der Nachunternehmer und ggf. deren Nachunternehmern, soweit sich ein Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft auf die Fachkunde oder Leistungsfähigkeit von Nachunternehmern beruft. Die Nachunternehmer müssen sich entsprechend der vorgenannten Ziffern 1 und 2 auch zu ihrer persönlichen Lage erklären. Zur besseren Vergleichbarkeit und zur Erhöhung der Übersichtlichkeit sind die in Ziffer 1 bis 6 geforderten Angaben in vorgegebenen Formblättern zusammengefasst, welche zu verwenden und zusammen mit den darin geforderten Nachweisen und Erklärungen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind. Die Formblätter sind Teil des Informationsmemorandums und können bei der oben genannten Kontaktstelle angefordert werden.
6. Verpflichtungserklärungen der Nachunternehmer und ggf. deren Nachunternehmern, soweit sich ein Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft auf die Fachkunde oder Leistungsfähigkeit von Nachunternehmern beruft. Die Nachunternehmer müssen sich entsprechend der vorgenannten Ziffern 1 und 2 auch zu ihrer persönlichen Lage erklären. Zur besseren Vergleichbarkeit und zur Erhöhung der Übersichtlichkeit sind die in Ziffer 1 bis 6 geforderten Angaben in vorgegebenen Formblättern zusammengefasst, welche zu verwenden und zusammen mit den darin geforderten Nachweisen und Erklärungen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind. Die Formblätter sind Teil des Informationsmemorandums und können bei der oben genannten Kontaktstelle angefordert werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Vom Bewerber/von der Bewerbergemeinschaft sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Nachweise und Erklärungen zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vorzulegen:
1. Begründete und plausible Eigenerklärung über eine für den Auftrag ausreichende finanzielle Leistungsfähigkeit. Plausibilisierungen können insbesondere durch Vorlage von Geschäftsberichten, Gewinn- und Verlustrechnungen oder Bilanzen jeweils der letzten 3 Geschäftsjahre erbracht werden,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1. Begründete und plausible Eigenerklärung über eine für den Auftrag ausreichende finanzielle Leistungsfähigkeit. Plausibilisierungen können insbesondere durch Vorlage von Geschäftsberichten, Gewinn- und Verlustrechnungen oder Bilanzen jeweils der letzten 3 Geschäftsjahre erbracht werden,
2. Erklärung über den Umsatz (netto) des Bewerbers in den folgenden unter Ziffer II.1.5) genannten Leistungsbereichen, jeweils bezogen und konkret aufgeteilt auf die letzten drei Geschäftsjahre und aufgeschlüsselt nach folgenden Leistungsbereichen: Generalplanung, Objektplanung, Tragwerksplanung, Planungsleistungen für Technische Ausrüstung und Planungsleistungen für Medizin- und Labortechnik. Der Bewerber gilt für den Auftrag nur als geeignet, wenn sein durchschnittlicher jährlicher Umsatz mit den genannten Leistungsbereichen in den letzten 3 Jahren und aufgeschlüsselt nach Leistungsbereichen folgende Beträge jeweils mindestens erreichte:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2. Erklärung über den Umsatz (netto) des Bewerbers in den folgenden unter Ziffer II.1.5) genannten Leistungsbereichen, jeweils bezogen und konkret aufgeteilt auf die letzten drei Geschäftsjahre und aufgeschlüsselt nach folgenden Leistungsbereichen: Generalplanung, Objektplanung, Tragwerksplanung, Planungsleistungen für Technische Ausrüstung und Planungsleistungen für Medizin- und Labortechnik. Der Bewerber gilt für den Auftrag nur als geeignet, wenn sein durchschnittlicher jährlicher Umsatz mit den genannten Leistungsbereichen in den letzten 3 Jahren und aufgeschlüsselt nach Leistungsbereichen folgende Beträge jeweils mindestens erreichte:
Generalplanung: 2 000 000 EUR,
Objektplanung: 1 000 000 EUR,
Tragwerksplanung: 500 000 EUR,
Technische Ausrüstung: 1 000 000 EUR,
Medizin- und Labortechnik: 200 000 EUR.
Soweit sich der Bewerber für die Berechnung der Umsatzhöhe auf den Umsatz eines Nachunternehmers beruft, wird dieser nur gewertet, wenn der Nachunternehmer eine Verpflichtungserklärung gem. Ziff. III.2.1) 6. abgibt,
3. Schriftlicher Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme je Versicherungsfall für Personenschäden in Höhe 3 000 000 EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 3 000 000 EUR, beispielsweise durch Vorlage der Kopie einer Versicherungspolice. Alternativ kann der Bieter eine schriftliche Erklärung seiner Versicherung beibringen, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfalle abgeschlossen wird.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
3. Schriftlicher Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme je Versicherungsfall für Personenschäden in Höhe 3 000 000 EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 3 000 000 EUR, beispielsweise durch Vorlage der Kopie einer Versicherungspolice. Alternativ kann der Bieter eine schriftliche Erklärung seiner Versicherung beibringen, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfalle abgeschlossen wird.
Zur besseren Vergleichbarkeit und zur Erhöhung der Übersichtlichkeit sind die in Ziffer 1 bis 3 geforderten Angaben in vorgegebenen Formblättern zusammen gefasst, welche zu verwenden und zusammen mit den darin geforderten Nachweisen und Erklärungen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind. Die Formblätter sind Teil des Informationsmemorandums und können bei der oben genannten Kontaktstelle angefordert werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Zur besseren Vergleichbarkeit und zur Erhöhung der Übersichtlichkeit sind die in Ziffer 1 bis 3 geforderten Angaben in vorgegebenen Formblättern zusammen gefasst, welche zu verwenden und zusammen mit den darin geforderten Nachweisen und Erklärungen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind. Die Formblätter sind Teil des Informationsmemorandums und können bei der oben genannten Kontaktstelle angefordert werden.
Mindeststandards:
Die Mindeststandards sind in den Anforderungen an die Eignungsnachweise unter Ziffer 1 bis 3 ausdrücklich genannt.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Übersicht über die durchschnittliche personelle Ausstattung in den vergangenen drei Jahren unter Angabe der Ausbildung, Fachrichtung und Bürozugehörigkeit der Beschäftigten (vgl. § 5 Abs. 5 lit. d) VOF). Die Übersicht ist aufzuteilen nach Architekten und Ingenieuren mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung nach einer abgeschlossenen Hochschul- oder Fachhochschulausbildung, anderen Ingenieuren und Architekten und sonstigen Mitarbeitern. Ein Bewerber gilt nur dann als geeignet, wenn er in den letzten drei Jahren jeweils durchschnittlich 15 Mitarbeiter fest angestellt hat (Summe aus Büroinhabern und festangestellten Mitarbeitern), davon mindestens 10 Ingenieure und Architekten, hiervon wiederum mindestens 5 Ingenieure und Architekten mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung nach einer abgeschlossenen Hochschul- oder Fachhochschulausbildung. Soweit sich der Bewerber für die Berechnung der Mitarbeiterzahlen auf Mitarbeiter eines Nachunternehmers beruft, werden diese nur gewertet, wenn der Nachunternehmer eine Verpflichtungserklärung gem. Ziff. III.2.1) 6. abgibt,
1. Übersicht über die durchschnittliche personelle Ausstattung in den vergangenen drei Jahren unter Angabe der Ausbildung, Fachrichtung und Bürozugehörigkeit der Beschäftigten (vgl. § 5 Abs. 5 lit. d) VOF). Die Übersicht ist aufzuteilen nach Architekten und Ingenieuren mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung nach einer abgeschlossenen Hochschul- oder Fachhochschulausbildung, anderen Ingenieuren und Architekten und sonstigen Mitarbeitern. Ein Bewerber gilt nur dann als geeignet, wenn er in den letzten drei Jahren jeweils durchschnittlich 15 Mitarbeiter fest angestellt hat (Summe aus Büroinhabern und festangestellten Mitarbeitern), davon mindestens 10 Ingenieure und Architekten, hiervon wiederum mindestens 5 Ingenieure und Architekten mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung nach einer abgeschlossenen Hochschul- oder Fachhochschulausbildung. Soweit sich der Bewerber für die Berechnung der Mitarbeiterzahlen auf Mitarbeiter eines Nachunternehmers beruft, werden diese nur gewertet, wenn der Nachunternehmer eine Verpflichtungserklärung gem. Ziff. III.2.1) 6. abgibt,
2. Dokumentation, aus der hervorgeht, dass der Bewerber über eine ausreichende technische Ausstattung verfügt (vgl. § 5 Abs. 5 lit. e) VOF). Aus der Dokumentation muss sich ergeben, dass der elektronische Datenaustausch grafischer und sonstiger Dateien in digitaler Form (GAEB-Schnittstelle, dxf.- bzw. dwg.-Dateien) sowie die kurzfristige Herstellung großformatiger Pläne (DIN A0 Plotter) gewährleistet ist. Soweit sich der Bewerber für die Dokumentation der technischen Ausstattung auf die Ausstattung eines Nachunternehmers beruft, wird diese nur gewertet, wenn der Nachunternehmer eine Verpflichtungserklärung gem. Ziff. III.2.1) 6. abgibt,
2. Dokumentation, aus der hervorgeht, dass der Bewerber über eine ausreichende technische Ausstattung verfügt (vgl. § 5 Abs. 5 lit. e) VOF). Aus der Dokumentation muss sich ergeben, dass der elektronische Datenaustausch grafischer und sonstiger Dateien in digitaler Form (GAEB-Schnittstelle, dxf.- bzw. dwg.-Dateien) sowie die kurzfristige Herstellung großformatiger Pläne (DIN A0 Plotter) gewährleistet ist. Soweit sich der Bewerber für die Dokumentation der technischen Ausstattung auf die Ausstattung eines Nachunternehmers beruft, wird diese nur gewertet, wenn der Nachunternehmer eine Verpflichtungserklärung gem. Ziff. III.2.1) 6. abgibt,
3. Vorlage von folgenden Referenzen unter jeweiliger Nennung der folgenden Angaben:
Gebäudeart/Typologie (mit Angabe dazu, ob Krankenhaus- oder klinische Laboreinrichtungen betroffen sind),
Art der Baumaßnahme (Neubau/Sanierung/Umbau),
Bruttogeschossfläche (BGF) des beplanten Gebäudes,
Höhe der Gesamtbaukosten (KGR 200 bis 700 nach DIN 276),
Leistungszeitraum des Planers,
Fertigstellung der geplanten Bauleistungen (= Nutzerübergabe, ggf. Prognose),
Geplante Leistungsbilder samt Angabe der erbrachten Leistungsphasen und der jeweiligen anrechenbaren Kosten,
Angabe, ob eine Vor- und/oder Bauplanungsunterlage gemäß ABau oder eine vergleichbare Planungsunterlage erstellt wurde (z.B. ES-Bau, EW-Bau),
Art des Auftraggebers (öffentliche Hand/gemischtwirtschaftliches Unternehmen/privates Unternehmen),
Ansprechpartner beim Auftraggeber (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer),
Referenzschreiben des Auftraggebers, soweit vorhanden,
Erläuterung, weshalb das Referenzprojekt nach Ansicht des Bewerbers für die ausgeschriebenen Planungsleistungen bedeutend ist.
Soweit für die einzelnen Referenzen besondere Angaben zu machen sind, ist dies nachfolgend explizit genannt:
Vorlage von mindestens einer wertungsfähigen Referenz über Generalplanungsleistungen für die Sanierung eines Krankenhausgebäudes mit einer BGF von mindestens 15 000 m
Vorlage von mindestens einer wertungsfähigen Referenz über Generalplanungsleistungen für den Neubau oder die Sanierung eines auf Basis einer funktionalen Leistungsbeschreibung im Wege eines Generalunternehmervertrages realisierten Hochbauprojektes mit einer BGF von mindestens 15 000 m
Vorlage von mindestens einer wertungsfähigen Referenz über Generalplanungsleistungen für den Neubau oder die Sanierung eines auf Basis einer funktionalen Leistungsbeschreibung im Wege eines Generalunternehmervertrages realisierten Hochbauprojektes mit einer BGF von mindestens 15 000 m
Vorlage von mindestens einer wertungsfähigen Referenz über Generalplanungsleistungen für den Neubau oder die Sanierung eines im Wege von Einzelbeauftragungen von Gewerken (Einzellosvergabe) auf Basis von konstruktiven Leistungsbeschreibungen realisierten Hochbauprojektes mit einer BGF von mindestens 15 000 m
Vorlage von mindestens einer wertungsfähigen Referenz über Generalplanungsleistungen für den Neubau oder die Sanierung eines im Wege von Einzelbeauftragungen von Gewerken (Einzellosvergabe) auf Basis von konstruktiven Leistungsbeschreibungen realisierten Hochbauprojektes mit einer BGF von mindestens 15 000 m
3.4 Referenzen Objektplanung:
Vorlage von mindestens einer wertungsfähigen Referenz über Planungsleistungen für Gebäude und raumbildende Ausbauten (§§ 32 HOAI) für den Neubau oder die Sanierung eines Krankenhausgebäudes mit anrechenbaren Kosten in Höhe von mindestens 20 000 000 EUR. Die geplanten Bauleistungen dürfen nicht vor dem 1.1.2006 fertiggestellt worden sein. Die Referenz ist nur wertungsfähig, wenn der Referenzinhaber mit eigenen Mitarbeitern (Büroinhaber und angestellte Mitarbeiter) mindestens die Planungsleistungen der Leistungsphasen 2 bis 5 nach § 33 HOAI erbracht hat,
Vorlage von mindestens einer wertungsfähigen Referenz über Planungsleistungen für Gebäude und raumbildende Ausbauten (§§ 32 HOAI) für den Neubau oder die Sanierung eines Krankenhausgebäudes mit anrechenbaren Kosten in Höhe von mindestens 20 000 000 EUR. Die geplanten Bauleistungen dürfen nicht vor dem 1.1.2006 fertiggestellt worden sein. Die Referenz ist nur wertungsfähig, wenn der Referenzinhaber mit eigenen Mitarbeitern (Büroinhaber und angestellte Mitarbeiter) mindestens die Planungsleistungen der Leistungsphasen 2 bis 5 nach § 33 HOAI erbracht hat,
3.5 Referenzen Tragwerksplanung:
Vorlage von mindestens einer wertungsfähigen Referenz über Planungsleistungen für Tragwerksplanung (§§ 48 HOAI) für den Neubau oder die Sanierung eines Hochbauprojektes in Stahlbetonskelettbauweise mit anrechenbaren Kosten in Höhe von mindestens 5 000 000 EUR. Die geplanten Bauleistungen dürfen nicht vor dem 1.1.2006 fertiggestellt worden sein. Die Referenz ist nur wertungsfähig, wenn der Referenzinhaber mit eigenen Mitarbeitern (Büroinhaber und angestellte Mitarbeiter) mindestens die Planungsleistungen der Leistungsphasen 2 bis 5 nach § 49 HOAI erbracht hat,
Vorlage von mindestens einer wertungsfähigen Referenz über Planungsleistungen für Tragwerksplanung (§§ 48 HOAI) für den Neubau oder die Sanierung eines Hochbauprojektes in Stahlbetonskelettbauweise mit anrechenbaren Kosten in Höhe von mindestens 5 000 000 EUR. Die geplanten Bauleistungen dürfen nicht vor dem 1.1.2006 fertiggestellt worden sein. Die Referenz ist nur wertungsfähig, wenn der Referenzinhaber mit eigenen Mitarbeitern (Büroinhaber und angestellte Mitarbeiter) mindestens die Planungsleistungen der Leistungsphasen 2 bis 5 nach § 49 HOAI erbracht hat,
3.6 Referenzen TGA:
Vorlage von mindestens einer wertungsfähigen Referenz über Planungsleistungen für die Technische Ausrüstung (§§ 51 HOAI) für den Neubau oder die Sanierung eines klinischen Laborgebäudes mit Sicherheitsanforderungen (mindestens S2). Die geplanten Bauleistungen dürfen nicht vor dem 1.1.2006 fertiggestellt worden sein. Die Referenz ist nur wertungsfähig, wenn der Referenzinhaber mit eigenen Mitarbeitern (Büroinhaber und angestellte Mitarbeiter) mindestens die Planungsleistungen der Leistungsphasen 2 bis 5 nach § 53 HOAI für die Anlagegruppen 3 und 4 nach § 51 Abs. 2 HOAI sowie für mindestens zwei weitere (insgesamt also mindestens 4) Anlagengruppen erbracht hat,
Vorlage von mindestens einer wertungsfähigen Referenz über Planungsleistungen für die Technische Ausrüstung (§§ 51 HOAI) für den Neubau oder die Sanierung eines klinischen Laborgebäudes mit Sicherheitsanforderungen (mindestens S2). Die geplanten Bauleistungen dürfen nicht vor dem 1.1.2006 fertiggestellt worden sein. Die Referenz ist nur wertungsfähig, wenn der Referenzinhaber mit eigenen Mitarbeitern (Büroinhaber und angestellte Mitarbeiter) mindestens die Planungsleistungen der Leistungsphasen 2 bis 5 nach § 53 HOAI für die Anlagegruppen 3 und 4 nach § 51 Abs. 2 HOAI sowie für mindestens zwei weitere (insgesamt also mindestens 4) Anlagengruppen erbracht hat,
3.7 Referenzen Medizintechnik:
Vorlage von mindestens einer wertungsfähigen Referenz über Fachplanungsleistungen im Bereich der Medizin- und Labortechnik für den Neubau oder die Sanierung eines klinischen Laborgebäudes mit Sicherheitsanforderungen (mindestens S2). Die geplanten Bauleistungen dürfen nicht vor dem 1.1.2006 fertiggestellt worden sein. Die Referenz ist nur wertungsfähig, wenn der Referenzinhaber mit eigenen Mitarbeitern (Büroinhaber und angestellte Mitarbeiter) mindestens die Planungsleistungen der Leistungsphasen 2 bis 5 nach § 53 HOAI erbracht hat,
Vorlage von mindestens einer wertungsfähigen Referenz über Fachplanungsleistungen im Bereich der Medizin- und Labortechnik für den Neubau oder die Sanierung eines klinischen Laborgebäudes mit Sicherheitsanforderungen (mindestens S2). Die geplanten Bauleistungen dürfen nicht vor dem 1.1.2006 fertiggestellt worden sein. Die Referenz ist nur wertungsfähig, wenn der Referenzinhaber mit eigenen Mitarbeitern (Büroinhaber und angestellte Mitarbeiter) mindestens die Planungsleistungen der Leistungsphasen 2 bis 5 nach § 53 HOAI erbracht hat,
3.8 Referenz Lph 8 Sanierung:
Vorlage von wertungsfähigen Referenzen über Planungsleistungen der Leistungsphase 8 der Leistungsbilder „Leistungen bei Gebäuden und raumbildenden Ausbauten“ (§ 32 ff. HOAI) und „Leistungen bei der technischen Ausrüstung“ (§§ 51 ff. HOAI) für Sanierung eines Krankenhaus- oder klinischen Laborgebäudes mit Sicherheitsanforderungen (mindestens S2), einer BGF von mindestens 15 000 m
Vorlage von wertungsfähigen Referenzen über Planungsleistungen der Leistungsphase 8 der Leistungsbilder „Leistungen bei Gebäuden und raumbildenden Ausbauten“ (§ 32 ff. HOAI) und „Leistungen bei der technischen Ausrüstung“ (§§ 51 ff. HOAI) für Sanierung eines Krankenhaus- oder klinischen Laborgebäudes mit Sicherheitsanforderungen (mindestens S2), einer BGF von mindestens 15 000 m
Soweit sich der Bewerber zum Nachweis der Eignung auf die Mitarbeiter oder Referenzen eines Nachunternehmers beruft, werden diese Mitarbeiter/Referenzen des Nachunternehmers nur gewertet, wenn der Nachunternehmer eine Verpflichtungserklärung nach Ziff. III.2.1) 6. abgibt. Zur besseren Vergleichbarkeit und zur Erhöhung der Übersichtlichkeit sind die in Ziffer 1 bis 3 geforderten Angaben in vorgegebenen Formblättern zusammengefasst, welche zu verwenden und zusammen mit den darin geforderten Nachweisen und Erklärungen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind. Die Formblätter sind Teil des Informationsmemorandums und können bei der oben genannten Kontaktstelle angefordert werden.
Soweit sich der Bewerber zum Nachweis der Eignung auf die Mitarbeiter oder Referenzen eines Nachunternehmers beruft, werden diese Mitarbeiter/Referenzen des Nachunternehmers nur gewertet, wenn der Nachunternehmer eine Verpflichtungserklärung nach Ziff. III.2.1) 6. abgibt. Zur besseren Vergleichbarkeit und zur Erhöhung der Übersichtlichkeit sind die in Ziffer 1 bis 3 geforderten Angaben in vorgegebenen Formblättern zusammengefasst, welche zu verwenden und zusammen mit den darin geforderten Nachweisen und Erklärungen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind. Die Formblätter sind Teil des Informationsmemorandums und können bei der oben genannten Kontaktstelle angefordert werden.
Werden von dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft mehr als 3 Referenzen je Kategorie eingereicht, werden nur die jeweils ersten 3 wertungsfähigen Referenzen (entsprechend der Reihenfolge im Original des Teilnahmeantrags) für die gewichtete Eignungswertung zur Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, berücksichtigt.
Werden von dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft mehr als 3 Referenzen je Kategorie eingereicht, werden nur die jeweils ersten 3 wertungsfähigen Referenzen (entsprechend der Reihenfolge im Original des Teilnahmeantrags) für die gewichtete Eignungswertung zur Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, berücksichtigt.
Die persönlichen Referenzen des für die Leistungsausführung verantwortlichen Personals werden im Rahmen der Zuschlagskriterien gewertet.
Mindeststandards:
Die Mindeststandards sind in den Anforderungen an die Eignungsnachweise ausdrücklich genannt. Mindestanforderungen sind insbesondere in Ziff. 1, 2, 3, genannt. Die Vorlage von Referenzen über Planungsleistungen der Lph 8 sind keine Mindestanforderung, wirken sich aber in der Wertung positiv aus.
Die Mindeststandards sind in den Anforderungen an die Eignungsnachweise ausdrücklich genannt. Mindestanforderungen sind insbesondere in Ziff. 1, 2, 3, genannt. Die Vorlage von Referenzen über Planungsleistungen der Lph 8 sind keine Mindestanforderung, wirken sich aber in der Wertung positiv aus.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Nähere Informationen werden zusammen mit den Vergabeunterlagen an die zur Angebotsabgabe eingeladenen Bieter übermittelt.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Es gelten die Bau-, Rechts- und Verwaltungsvorschriften des Landes Berlin, soweit sie anwendbar sind.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft müssen im Teilnahmeantrag einen bevollmächtigten Vertreter benennen (vgl. III.2.1) Nr. 1). Für die Erklärung ist das bei der oben genannten Kontaktstelle erhältliche Formular zu verwenden.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft müssen im Teilnahmeantrag einen bevollmächtigten Vertreter benennen (vgl. III.2.1) Nr. 1). Für die Erklärung ist das bei der oben genannten Kontaktstelle erhältliche Formular zu verwenden.
Bewerbergemeinschaften haben eine gemeinsame rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung über die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall, über alle Mitglieder und deren bevollmächtigten Vertreter, über die rechtsverbindliche Vertretung der Bevollmächtigten gegenüber dem Auftraggeber und über die Haftung aller Mitglieder als Gesamtschuldner bei Angebotsabgabe zu stellen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bewerbergemeinschaften haben eine gemeinsame rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung über die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall, über alle Mitglieder und deren bevollmächtigten Vertreter, über die rechtsverbindliche Vertretung der Bevollmächtigten gegenüber dem Auftraggeber und über die Haftung aller Mitglieder als Gesamtschuldner bei Angebotsabgabe zu stellen.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft darf keine Wettbewerbsbeschränkung i. S. d. § 1 GWB vorliegen. Für die Erklärung ist das bei der oben genannten Kontaktstelle erhältliche Formblatt zu verwenden.
Sonstige besondere Bedingungen:
Soweit Planungsleistungen betroffen sind, ist die Erbringung dieser Planungsleistungen Architekten und Ingenieuren vorbehalten. Dies sind natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates als Architekt bzw. Ingenieur tätig und zum Führen dieser Berufsbezeichnung berechtigt sind, ggf. ist der Nachweis nach Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen zu führen.
Soweit Planungsleistungen betroffen sind, ist die Erbringung dieser Planungsleistungen Architekten und Ingenieuren vorbehalten. Dies sind natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates als Architekt bzw. Ingenieur tätig und zum Führen dieser Berufsbezeichnung berechtigt sind, ggf. ist der Nachweis nach Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen zu führen.
Juristische Personen erfüllen die Voraussetzungen zur Erbringung der Planungsleistungen und sind als Auftragnehmer zugelassen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungs- bzw. Ingenieurleistungen gerichtet ist und sie einen verantwortlichen Berufsangehörigen im vorstehenden Sinne benennen.
Juristische Personen erfüllen die Voraussetzungen zur Erbringung der Planungsleistungen und sind als Auftragnehmer zugelassen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungs- bzw. Ingenieurleistungen gerichtet ist und sie einen verantwortlichen Berufsangehörigen im vorstehenden Sinne benennen.
Die Einhaltung der Verpflichtungen nach den § 1 Abs. 2 bis 4 und 6, §§ 4 und 7, § 8 Abs. 2 und 3 und § 9 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz ist Voraussetzung für die Auftragserteilung.
Gemäß § 13 Abs. 1 Landesgleichstellungsgesetz Berlin in Verbindung mit der Verordnung über die Förderung von Frauen und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Frauenförderverordnung – FFV) wird der ausgeschriebene Auftrag an Unternehmen mit mehr als zehn Beschäftigten im Sinne des § 1 Abs. 2 FFV nur vergeben, wenn sich die Auftragnehmer bei Angebotsabgabe verpflichten, das geltende Gleichbehandlungsrecht zu beachten und – je nach Anzahl der Beschäftigten (§ 3 FFV) – eine oder mehrere der in § 2 FFV aufgeführten Maßnahmen der Frauenförderung und/oder der Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie durchzuführen. Von der Verpflichtung wird nur im Falle nachweisbarer rechtlicher Hindernisse abgesehen, dies gilt insbesondere für Unternehmen mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union.
Gemäß § 13 Abs. 1 Landesgleichstellungsgesetz Berlin in Verbindung mit der Verordnung über die Förderung von Frauen und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Frauenförderverordnung – FFV) wird der ausgeschriebene Auftrag an Unternehmen mit mehr als zehn Beschäftigten im Sinne des § 1 Abs. 2 FFV nur vergeben, wenn sich die Auftragnehmer bei Angebotsabgabe verpflichten, das geltende Gleichbehandlungsrecht zu beachten und – je nach Anzahl der Beschäftigten (§ 3 FFV) – eine oder mehrere der in § 2 FFV aufgeführten Maßnahmen der Frauenförderung und/oder der Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie durchzuführen. Von der Verpflichtung wird nur im Falle nachweisbarer rechtlicher Hindernisse abgesehen, dies gilt insbesondere für Unternehmen mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union.
Um das anschließende Bauvergabeverfahren nicht zu gefährden (§ 16 VgV), dürfen Bewerber, die mit einem Bauunternehmen verbunden sind, sich nur dann an dieser Ausschreibung beteiligen, wenn sie eine Bestätigung des verbundenen Bauunternehmens darüber vorlegen, dass dieses nicht an dem anschließenden Bauvergabeverfahren teilnehmen wird.
Um das anschließende Bauvergabeverfahren nicht zu gefährden (§ 16 VgV), dürfen Bewerber, die mit einem Bauunternehmen verbunden sind, sich nur dann an dieser Ausschreibung beteiligen, wenn sie eine Bestätigung des verbundenen Bauunternehmens darüber vorlegen, dass dieses nicht an dem anschließenden Bauvergabeverfahren teilnehmen wird.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Soweit Planungsleistungen betroffen sind, sind gemäß § 19 VOF nur Bewerber zugelassen, die nach dem für die Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Architekt“, „beratender Ingenieur“ oder „Ingenieur“ zu tragen oder berechtigt sind, in der Bundesrepublik Deutschland als „Architekt“, „Beratender Ingenieur“ oder „Ingenieur“ tätig zu werden. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zuzulassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen nach dieser Maßgabe benennen.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Soweit Planungsleistungen betroffen sind, sind gemäß § 19 VOF nur Bewerber zugelassen, die nach dem für die Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Architekt“, „beratender Ingenieur“ oder „Ingenieur“ zu tragen oder berechtigt sind, in der Bundesrepublik Deutschland als „Architekt“, „Beratender Ingenieur“ oder „Ingenieur“ tätig zu werden. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zuzulassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen nach dieser Maßgabe benennen.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Objektive Auswahlkriterien:
Die Kriterien für die Bewertung der eingereichten Teilnahmeanträge ergeben sich aus den geforderten Angaben in Abschnitt III., Ziffer 2.1) bis 2.3). Die Wertung der Teilnahmeanträge erfolgt in 3 Schritten:
1. Summarische Prüfung auf Vollständigkeit der abgeforderten Nachweise und Erklärungen und ggf. Nachforderung (hierzu unter Ziffer VI.3)
2. Vorliegen der Mindestanforderungen an die Eignung: als geeignet gelten Bewerber, die die geforderten Nachweise und Erklärungen vorgelegt haben, bei denen keine Ausschlussgründe nach §§ 4 Abs. 6, bei entsprechender Ermessensausübung auch des Abs. 9 VOF vorliegen und deren Erklärung über das Vorliegen von Einträgen in das Gewerbezentralregister nicht auf Unzuverlässigkeit schließen lässt, die ihre finanzielle Leistungsfähigkeit plausibel dargelegt haben, die die erforderlichen Mindestumsätze, den Abschluss der Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssätzen sowie die mindestens geforderten wertungsfähigen Referenzen nachweisen und dokumentiert haben, dass sie über die notwendige personelle und technische Ausstattung für den Auftrag verfügen.
2. Vorliegen der Mindestanforderungen an die Eignung: als geeignet gelten Bewerber, die die geforderten Nachweise und Erklärungen vorgelegt haben, bei denen keine Ausschlussgründe nach §§ 4 Abs. 6, bei entsprechender Ermessensausübung auch des Abs. 9 VOF vorliegen und deren Erklärung über das Vorliegen von Einträgen in das Gewerbezentralregister nicht auf Unzuverlässigkeit schließen lässt, die ihre finanzielle Leistungsfähigkeit plausibel dargelegt haben, die die erforderlichen Mindestumsätze, den Abschluss der Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssätzen sowie die mindestens geforderten wertungsfähigen Referenzen nachweisen und dokumentiert haben, dass sie über die notwendige personelle und technische Ausstattung für den Auftrag verfügen.
3. Sollten mehr als 3 Bewerber oder Bewerbergemeinschaften die Mindestanforderungen erfüllen und damit grundsätzlich als geeignet gelten, wird der Auftraggeber die am besten geeigneten Bewerber anhand einer Eignungsmatrix hinsichtlich des Grades ihrer Eignung bewerten. Für diese vergleichende Wertung sind die von den Bewerbern genannten Referenzen (Anzahl und Vergleichbarkeit mit den ausgeschriebenen Leistungen) maßgeblich. Eine detaillierte Wertungsmatrix enthält das bei der oben genannten Kontaktstelle erhältliche Informationsmemorandum. Der Auftraggeber fordert mindestens 3 Bewerber zur Angebotsabgabe auf. Sollten weniger als 3 Bewerber nach der Eignungsprüfung geeignet sein, so kann der Auftraggeber auch weniger als 3 Bewerber zur Angebotsabgabe auffordern. Sind nach der Eignungsprüfung des Auftraggebers mehr als 3 Bewerber geeignet, so können vom Auftraggeber nach eigenem Ermessen auch mehr als 3 Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Die Auswahl der Bewerber erfolgt in diesem Fall auf der Grundlage der Rangfolge, die sich aus der differenzierenden Wertung gemäß der Eignungsmatrix ergibt. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, im Rahmen des rechtlich Zulässigen Erfahrungen mit dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft bei der Bewertung zu berücksichtigen.
3. Sollten mehr als 3 Bewerber oder Bewerbergemeinschaften die Mindestanforderungen erfüllen und damit grundsätzlich als geeignet gelten, wird der Auftraggeber die am besten geeigneten Bewerber anhand einer Eignungsmatrix hinsichtlich des Grades ihrer Eignung bewerten. Für diese vergleichende Wertung sind die von den Bewerbern genannten Referenzen (Anzahl und Vergleichbarkeit mit den ausgeschriebenen Leistungen) maßgeblich. Eine detaillierte Wertungsmatrix enthält das bei der oben genannten Kontaktstelle erhältliche Informationsmemorandum. Der Auftraggeber fordert mindestens 3 Bewerber zur Angebotsabgabe auf. Sollten weniger als 3 Bewerber nach der Eignungsprüfung geeignet sein, so kann der Auftraggeber auch weniger als 3 Bewerber zur Angebotsabgabe auffordern. Sind nach der Eignungsprüfung des Auftraggebers mehr als 3 Bewerber geeignet, so können vom Auftraggeber nach eigenem Ermessen auch mehr als 3 Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Die Auswahl der Bewerber erfolgt in diesem Fall auf der Grundlage der Rangfolge, die sich aus der differenzierenden Wertung gemäß der Eignungsmatrix ergibt. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, im Rahmen des rechtlich Zulässigen Erfahrungen mit dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft bei der Bewertung zu berücksichtigen.
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2016-01-11 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Frau Christiane Braun und Steffi Ehrhardt
E-Mail: poststelle@senwtf.berlin.de📧
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2016-02-25 📅
Datum des Endes: 2019-06-21 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: B 156/15
Zusätzliche Informationen
Interessierte Bewerber sind aufgefordert, bei der oben genannten Kontaktstelle das Informationsmemorandum abzurufen, das nähere Informationen zu den geplanten Baumaßnahmen sowie Formblätter für die Eignungsnachweise enthält. Die Formblätter sind für den Teilnahmeantrag zu nutzen, um eine Auswertung der Teilnahmeanträge zu erleichtern.
Interessierte Bewerber sind aufgefordert, bei der oben genannten Kontaktstelle das Informationsmemorandum abzurufen, das nähere Informationen zu den geplanten Baumaßnahmen sowie Formblätter für die Eignungsnachweise enthält. Die Formblätter sind für den Teilnahmeantrag zu nutzen, um eine Auswertung der Teilnahmeanträge zu erleichtern.
Teilnahmeanträge sowie die geforderten Erklärungen und Unterlagen sind bis zum 29.12.2015, 12:00 Uhr, schriftlich und rechtsverbindlich unterschieben (bei Bewerbergemeinschaften vom bevollmächtigten Vertreter) in verschlossenem Umschlag mit der äußerlichen Kennzeichnung „Ausschreibung Planungsleistungen Charité, Geb. 2724/ BIH – Vergabe B 156/15, Bitte nicht öffnen!“ an die unter Ziffer I.1) genannte Stelle zu übersenden.
Teilnahmeanträge sowie die geforderten Erklärungen und Unterlagen sind bis zum 29.12.2015, 12:00 Uhr, schriftlich und rechtsverbindlich unterschieben (bei Bewerbergemeinschaften vom bevollmächtigten Vertreter) in verschlossenem Umschlag mit der äußerlichen Kennzeichnung „Ausschreibung Planungsleistungen Charité, Geb. 2724/ BIH – Vergabe B 156/15, Bitte nicht öffnen!“ an die unter Ziffer I.1) genannte Stelle zu übersenden.
Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge summarisch auf Vollständigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass Teilnahmeanträge unvollständig sind, kann der Auftraggeber die betreffenden Bewerber nach pflichtgemäßem Ermessen auffordern, entsprechende Unterlagen innerhalb einer kurzen, für alle Bewerber einheitlichen Frist nachzureichen. Steht die Eignung aufgrund der dem Auftraggeber bei Fristablauf vorliegenden Unterlagen nicht fest, werden die Bewerber vom Verfahren ausgeschlossen. Dieses Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet indes keine Verantwortung des Auftraggebers für die Vollständigkeit der Teilnahmeanträge. Haftungsansprüche aus einer fahrlässig versäumten Nachforderung von Unterlagen sind ausgeschlossen. Jeder Bewerber bleibt für den Nachweis seiner Eignung und die Vollständigkeit seines Teilnahmeantrages allein verantwortlich.
Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge summarisch auf Vollständigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass Teilnahmeanträge unvollständig sind, kann der Auftraggeber die betreffenden Bewerber nach pflichtgemäßem Ermessen auffordern, entsprechende Unterlagen innerhalb einer kurzen, für alle Bewerber einheitlichen Frist nachzureichen. Steht die Eignung aufgrund der dem Auftraggeber bei Fristablauf vorliegenden Unterlagen nicht fest, werden die Bewerber vom Verfahren ausgeschlossen. Dieses Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet indes keine Verantwortung des Auftraggebers für die Vollständigkeit der Teilnahmeanträge. Haftungsansprüche aus einer fahrlässig versäumten Nachforderung von Unterlagen sind ausgeschlossen. Jeder Bewerber bleibt für den Nachweis seiner Eignung und die Vollständigkeit seines Teilnahmeantrages allein verantwortlich.
Die weitere Eignungsprüfung erfolgt entsprechend den unter Ziffer IV.1.2) geschilderten Schritten 2 und 3. Der Auftraggeber behält sich außerdem vor, von den ausgewählten Bewerbern Unterlagen zur Validierung der im Teilnahmewettbewerb gemachten Erklärungen abzufordern.
Die weitere Eignungsprüfung erfolgt entsprechend den unter Ziffer IV.1.2) geschilderten Schritten 2 und 3. Der Auftraggeber behält sich außerdem vor, von den ausgewählten Bewerbern Unterlagen zur Validierung der im Teilnahmewettbewerb gemachten Erklärungen abzufordern.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass Änderungen in der Zusammensetzung der Bewerber-/Bietergemeinschaft nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs nach Maßgabe der Rechtsprechung nur eingeschränkt zulässig sind. Dies gilt entsprechend für den Austausch von Nachunternehmern, auf deren Eignung sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft beruft. Der Auftraggeber wird einem Austausch nur aus wichtigem Grund zustimmen. Der Austausch berechtigt zur Wiederholung der Eignungswertung. Es wird empfohlen, dass Unternehmen sich jeweils nur als Mitglied oder Nachunternehmer einer Bewerbergemeinschaft am Verfahren beteiligen. Mehrfachbeteiligungen führen zum Ausschluss der betreffenden Bewerbergemeinschaften, falls diese bzw. die betroffenen Unternehmen nicht nachweisen können, dass ihre Angebote völlig unabhängig voneinander formuliert wurden und daher die Gefahr der Beeinflussung des (Geheim-)Wettbewerbs nicht besteht. Auf § 10 BerlAVG wird hingewiesen. Enthalten die Bekanntmachung oder die Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung der Bewerber gegen geltendes Recht, so haben die Bewerber den Auftraggeber unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass Änderungen in der Zusammensetzung der Bewerber-/Bietergemeinschaft nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs nach Maßgabe der Rechtsprechung nur eingeschränkt zulässig sind. Dies gilt entsprechend für den Austausch von Nachunternehmern, auf deren Eignung sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft beruft. Der Auftraggeber wird einem Austausch nur aus wichtigem Grund zustimmen. Der Austausch berechtigt zur Wiederholung der Eignungswertung. Es wird empfohlen, dass Unternehmen sich jeweils nur als Mitglied oder Nachunternehmer einer Bewerbergemeinschaft am Verfahren beteiligen. Mehrfachbeteiligungen führen zum Ausschluss der betreffenden Bewerbergemeinschaften, falls diese bzw. die betroffenen Unternehmen nicht nachweisen können, dass ihre Angebote völlig unabhängig voneinander formuliert wurden und daher die Gefahr der Beeinflussung des (Geheim-)Wettbewerbs nicht besteht. Auf § 10 BerlAVG wird hingewiesen. Enthalten die Bekanntmachung oder die Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung der Bewerber gegen geltendes Recht, so haben die Bewerber den Auftraggeber unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen.
Der Zuschlag wird gemäß § 97 Abs. 5 GWB auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Details werden den zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bietern in den Vergabeunterlagen benannt.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@senwtf.berlin.de📧
Telefon: +49 3090138316📞
Internetadresse: http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/vergabe/kammer.html🌏
Fax: +49 3090137613 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 107 Abs. 3 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 107 Abs. 3 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig.
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Regelungen des GWB:
§ 101a Informations- und Wartepflicht:
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b Unwirksamkeit:
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber:
1. gegen § 101a verstoßen hat oder
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
§ 107 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach. § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2015/S 233-423762 (2015-11-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-08-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Charité-Universitätsmedizin Berlin beabsichtigt im direkten Anschluss an die Sanierung des bis Ende 2016 fertig gestellten Bettenhochhauses den Umbau der Gebäude 2724/25 (ehem.OP und ITS) in der Luisenstraße 65, 10117 Berlin zu einem Labor- und Ambulanzzentrum mit ca. 14 000 m
Die Charité-Universitätsmedizin Berlin beabsichtigt im direkten Anschluss an die Sanierung des bis Ende 2016 fertig gestellten Bettenhochhauses den Umbau der Gebäude 2724/25 (ehem.OP und ITS) in der Luisenstraße 65, 10117 Berlin zu einem Labor- und Ambulanzzentrum mit ca. 14 000 m
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen von Architekturbüros📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin
🏙️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Charité – Universitätsmedizin Berlin
Kontakt
E-Mail: zentrale-vergabestelle-vol@charite.de📧
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Siehe II.1.4).
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber behält sich vor, den Planer optional und stufenweise mit den Leistungsphasen 4 bis 9 (ohne Gewährleistungsbetreuung) zu beauftragen. Der genaue Umfang der zu erbringenden Planungs- und Beratungsleistungen hängt von der Art der Projektrealisierung ab (Beauftragung eines Generalunternehmers auf der Grundlage einer funktionalen Leistungsbeschreibung oder Beauftragung von Einzelunternehme.
Der Auftraggeber behält sich vor, den Planer optional und stufenweise mit den Leistungsphasen 4 bis 9 (ohne Gewährleistungsbetreuung) zu beauftragen. Der genaue Umfang der zu erbringenden Planungs- und Beratungsleistungen hängt von der Art der Projektrealisierung ab (Beauftragung eines Generalunternehmers auf der Grundlage einer funktionalen Leistungsbeschreibung oder Beauftragung von Einzelunternehme.