Generalsanierung des Grund- und Hauptschulgebäudes mit Erweiterung – vergrößerte Mensa mit Trafo und Müllplatz – hier „Maler- und Tapezierarbeiten“

Gemeinde Nordheim

Bestandteil dieser Ausschreibung sind die „Maler- und Tapezierarbeiten“.
Ausgeschrieben werden Maler- und Tapezierarbeiten im Bestand und Neubau.
Wandflächen ca. 6 500 m².
Die gesamte Maßnahme besteht aus 2 Schulgebäuden, die saniert werden und einem Anbau. Im zweiten Ausschreibungspaket sind folgende Gewerke beinhaltet:
— Stahlbau- und Schlosserarbeiten und Pfosten-Riegel-Fassade,
— Trockenbauarbeiten,
— Brandschutzbeschichtungen,
— Estricharbeiten,
— Innenputzarbeiten,
— Außenputzarbeiten (WDVS),
— Maler- und Tapezierarbeiten,
— Natur- und Betonwerksteinarbeiten,
— Fliesen- und Plattenarbeiten,
— Bodenbelagsarbeiten (Linoleum, Textil),
— Sonnenschutzarbeiten,
— Schreinerarbeiten (Türen und Zargen).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-03-12. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-01-30.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-01-30 Auftragsbekanntmachung
2015-06-01 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2015-01-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten für Schulen oder Forschungsanstalten
Menge oder Umfang: 134 000
Gesamtwert des Auftrags: 134 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten für Schulen oder Forschungsanstalten 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Nordheim
Postanschrift: Hauptstraße 26
Postleitzahl: 74226
Postort: Nordheim
Kontakt
Internetadresse: http://www.nordheim.de 🌏
E-Mail: peter.langer@nordheim.de 📧
Telefon: +49 7133182140 📞
Fax: +49 7133182118 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-01-30 📅
Einreichungsfrist: 2015-03-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-02-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 024-039108
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 240-421554
ABl. S-Ausgabe: 24
Zusätzliche Informationen
Bei Baumaßnahmen in Baden-Württemberg kommt das Tariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG-BW) zur Anwendung. Der Bieter, Nachunternehmer und Verleihunternehmen müssen vor Beauftragung die Tariftreue-und Mindestentgelterklärung (Vordruck – KEV 179.3 AngErg Mindestlohn) abgeben. Die Vergabeunterlagen sind bei der Kontaktstelle in Papierform (Formulare und Leistungsverzeichnis) und digital (Formulare, Leistungsverzeichnis und Pläne) gegen Kostenersatz erhältlich. Die Abgabe erfolgt in Papierform (Formulare und Leistungsverzeichnis). Die Anlagen wie Werkpläne und Bauzeitenpläne müssen nicht mit abgegeben werden, werden aber Bestandteil des Vertrags. Elektronische Angebote sind nicht zulässig.
Mehr anzeigen

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Bestandteil dieser Ausschreibung sind die „Maler- und Tapezierarbeiten“.
Ausgeschrieben werden Maler- und Tapezierarbeiten im Bestand und Neubau.
Wandflächen ca. 6 500 m².
Die gesamte Maßnahme besteht aus 2 Schulgebäuden, die saniert werden und einem Anbau. Im zweiten Ausschreibungspaket sind folgende Gewerke beinhaltet:
— Stahlbau- und Schlosserarbeiten und Pfosten-Riegel-Fassade,
— Trockenbauarbeiten,
— Brandschutzbeschichtungen,
— Estricharbeiten,
— Innenputzarbeiten,
— Außenputzarbeiten (WDVS),
— Maler- und Tapezierarbeiten,
— Natur- und Betonwerksteinarbeiten,
— Fliesen- und Plattenarbeiten,
— Bodenbelagsarbeiten (Linoleum, Textil),
— Sonnenschutzarbeiten,
— Schreinerarbeiten (Türen und Zargen).
Referenznummer: 211.211
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Nordheim (Landkreis Heilbronn).

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Vorlage von Unterlagen und Nachweisen des Bieters und der von ihm benannten Nachunternehmern, gemäß den Verdingungsunterlagen, auf Verlangen der Vergabestelle.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Vorlage von Unterlagen und Nachweisen des Bieters und der von ihm benannten Nachunternehmern, gemäß den Verdingungsunterlagen, auf Verlangen der Vergabestelle.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Vorlage von Unterlagen und Nachweisen des Bieters und der von ihm benannten Nachunternehmern, gemäß den Verdingungsunterlagen, auf Verlangen der Vergabestelle.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: § 16 VOB/B 2012.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.

Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Zuzüglich 10 EUR bei Postversand.
Zahlung in bar, als Verrechnungsscheck oder per Überweisung:
Gemeinde Nordheim,
IBAN: DE24 6205 0000 0000 0010 54,
BIC: HEISDEXXX,
BZ: 5.1163.000001.1,
Verwendungszweck: KvM Maler.
Der Versand der Unterlagen erfolgt vom 11.2. bis 25.2.2015.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-05-22 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2015-03-12 📅
Angaben über befugte Personen und Öffnungsverfahren: Der Bieter oder seine Bevollmächtigten.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Bauamt
Herrn Langer

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2015-11-04 📅
Datum des Endes: 2016-08-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-12-12 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 211.211
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2014/S 240-421554

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim RP Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Straße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gilt die am 22.12.2010 in Kraft getretene Neufassung von GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung), insbesondere:
— § 101a Informations- und Wartepflicht:
Demnach darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absenden der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf dem elektronischen Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage.
— § 107 Einleitung, Antrag:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,vergangen sind.
Quelle: OJS 2015/S 024-039108 (2015-01-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-06-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 117 268,04 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-06-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-06-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 106-192150
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 24-039108
ABl. S-Ausgabe: 106

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-05-15 📅
Name: Rehn & Sohn GmbH
Postanschrift: Großgartacher Straße 202
Postort: Heilbronn
Postleitzahl: 74080
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gilt die am 22.12.2010 in Kraft getretene Neufassung von GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung), insbesondere:
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2015/S 106-192150 (2015-06-01)