Generalsanierung des Grund- und Hauptschulgebäudes mit Erweiterung - vergrößerte Mensa mit Trafo und Müllplatz – hier „Stellung eines temporären Containerschulgebäudes”

Gemeinde Nordheim

Bestandteil dieser Ausschreibung sind die „Stellung eines temporären Containerschulgebäudes” (Interimsmaßnahmen)
Als Interimsmaßnahme soll ein temporäres Containerschulgebäude auf bauseits vorhandene Fundamentehergestellt werden. Mietdauer ca. 10 Monate. Der Auftraggeber behält sich vor ggf. Die Mietdauer zu verlängern.
Das Gebäude ist 2-geschossig und beinhaltet 12 Klassenzimmer, WC-Anlagen für Lehrer und Schüler, einen Technikraum und einen Raum für Lehr- und Lernmittel.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-02-16. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-01-02.

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-01-02 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2015-01-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten für Schulen oder Forschungsanstalten
Menge oder Umfang:
“280 000”
Gesamtwert des Auftrags: 280 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten für Schulen oder Forschungsanstalten 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Nordheim
Postanschrift: Hauptstraße 26
Postleitzahl: 74226
Postort: Nordheim
Kontakt
Internetadresse: http://www.nordheim.de 🌏
E-Mail: peter.langer@nordheim.de 📧
Telefon: +49 7133182140 📞
Fax: +49 7133182118 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-01-02 📅
Einreichungsfrist: 2015-02-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-01-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 003-002978
ABl. S-Ausgabe: 3
Zusätzliche Informationen

“Bei Baumaßnahmen in Baden-Württemberg kommt das Tariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG-BW) zur Anwendung. Der Bieter, Nachunternehmer und...”    Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2015/S 003-002978 (2015-01-02)