Der Flächennutzungsplan der Stadt Weiden i. d. OPf. ist seit 1993 wirksam. In der Zwischenzeit ist dieser Plan ca. 25 Mal punktuell geändert worden. Aufgrund der lange zurückliegenden Gesamtabstimmung kommunaler Planungen mit denen der Träger öffentlicher Belange, einer mittlerweile erheblich veränderten Ausgangslage u. a. in den Bereichen Wohnen, Wirtschaft, Umwelt und Verkehr, ist eine Überprüfung sowie neue Zielsetzungen für die Stadtentwicklung des Oberzentrums Weiden i. d. OPf. erforderlich. Seit 2008 liegt der Entwurf des Landschaftsplans vor, der im Rahmen der Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans der Stadt Weiden i. d. OPf. in diesen zu integrieren sowie gegebenenfalls zu aktualisieren ist. Die – kreisfreie – Stadt Weiden i. d. OPf. besitzt zurzeit ca. 42 000 Einwohner. Das Stadtgebiet beträgt ca. 7 052 ha. Aufgrund der Bedeutung der Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans für die zukünftige städtebauliche Entwicklung der Stadt Weiden i. d. OPf. wird auf die frühzeitige und umfassende Einbindung der Bürgerinnen und Bürger sowie aller weiteren relevanten Akteure – über das gesetzlich vorgeschriebene Maß hinaus – besonderer Wert gelegt. Hierzu werden vom Auftragnehmer insbesondere Erfahrungen im Bereich Verfahrens-/Projektsteuerung sowie die Fähigkeit zur Entwicklung einer innovativen Strategie zur Einbindung der Stadtgesellschaft in die anstehenden Planungs-/ und Entscheidungsprozesse erwartet. Beauftragt werden folgende Leistungen: 1.) stufenweise die Leistungsphasen 1-3 des Leistungsbildes Flächennutzungsplan gem. § 18 HOAI 2013; 2.) Besondere Leistungen: a.) der Verfahrens- und Projektsteuerung sowie Qualitätssicherung (Anlage 9 Nr. 3 HOAI 2013) sowie, b.) verfahrensbegleitende Leistungen (Anlage 9 Nr. 5 HOAI 2013). Der Auftragnehmer muss Erfahrungen in der Erstellung von Stadtentwicklungskonzepten aufweisen. Beauftragt wird ein Stadtplaner, der auch eine Qualifizierung für landschaftsplanerische Leistungen aufweisen kann.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-11-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-10-01.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-10-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Stadtplanung und Landschaftsgestaltung
Menge oder Umfang:
Gesamtfortschreibung Flächennutzungsplan Stadt Weiden i. d. OPf. gemäß § 18 HOAI („Leistungsbild Flächennutzungsplan“) Leistungsphasen 1–3; Besondere Leistungen gemäß Anlage 9 (v. a.) in den Bereichen „Leistungen zur Verfahrens-/ und Projektsteuerung sowie zur Qualitätssicherung“ sowie „Verfahrensbegleitende Leistungen“.
Gesamtfortschreibung Flächennutzungsplan Stadt Weiden i. d. OPf. gemäß § 18 HOAI („Leistungsbild Flächennutzungsplan“) Leistungsphasen 1–3; Besondere Leistungen gemäß Anlage 9 (v. a.) in den Bereichen „Leistungen zur Verfahrens-/ und Projektsteuerung sowie zur Qualitätssicherung“ sowie „Verfahrensbegleitende Leistungen“.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Stadtplanung und Landschaftsgestaltung📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Weiden i. d. Opf.
Postanschrift: Dr.-Pfleger-Straße 15
Postleitzahl: 92637
Postort: Weiden
Kontakt
E-Mail: vergabe@prof-rauch-baurecht.de📧
Telefon: +49 9412973410📞
Fax: +49 9412973411 📠
Bewerbungen sind nur und ausschließlich auf den zur Verfügung gestellten Bewerbungsunterlagen zulässig. Teilnahmeanträge, für die nicht die zur Verfügung gestellten Bewerbungsunterlagen/-formulare verwendet werden, werden ausgeschlossen. Die Bewerbungsunterlagen können nur bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle (RAe Prof. Dr. Rauch & Partner, Regensburg) und nur per E-Mail angefordert werden. Anfragen, Nachfragen etc. sind schriftlich, per Fax oder per E-Mail, zu stellen. Informationen des Auftraggebers/der Kontaktstelle zum Vergabeverfahren können auf dem Postwege, mittels Telefax, elektronisch sowie durch eine Kombination dieser Kommunikationsmittel übermittelt werden; dabei wird dem elektronischen Weg (E-Mail) der Vorzug gegeben. Die Bewerbung selbst muss zwingend in Papierform im verschlossenen Umschlag bei der Kanzlei Prof. Dr. Rauch & Partner, Hoppestr. 7, Regensburg, eingereicht werden. Es ist die vorgegebene Struktur einzuhalten und die Formulare sind entsprechend auszufüllen. Bei dem Formular „Bewerbungsbogen“ handelt es sich um das Hauptformular der Bewerbungsunterlagen (dieser gilt für den Bewerber bzw. die ARGE insgesamt). Wenn und soweit die dort gemachten Angaben nicht vollständig oder falsch sind, geht dies zu Lasten des Bewerbers, eine richtige/bessere Darstellung in anderen Formularen heilt dies nicht. Sind in diesem Formular z. B. die Mindestkriterien nicht erfüllt/nicht angegeben, wird die Referenz nicht gewertet. Der Auftraggeber behält sich vor, im Teilnahmeantrag fehlende und unvollständige Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (IV.3.4)) nicht vorgelegt werden, bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern; die Bewerber haben keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht. Eine unvollständige Einreichung führt, wenn die Vergabestelle von der Nachforderungsmöglichkeit nicht Gebrauch macht, oder eine Nachforderung fruchtlos geblieben ist, zum Ausschluss aus dem Verfahren. Unklare, widersprüchliche oder fehlende Angaben in den Formularen gehen zu Lasten des Bewerbers. Broschüren und weitere Unterlagen zur Vorstellung des Büros sind ausdrücklich nicht erwünscht und werden im Verfahren nicht berücksichtigt (auch nicht zurückgesandt).
Bewerbungen sind nur und ausschließlich auf den zur Verfügung gestellten Bewerbungsunterlagen zulässig. Teilnahmeanträge, für die nicht die zur Verfügung gestellten Bewerbungsunterlagen/-formulare verwendet werden, werden ausgeschlossen. Die Bewerbungsunterlagen können nur bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle (RAe Prof. Dr. Rauch & Partner, Regensburg) und nur per E-Mail angefordert werden. Anfragen, Nachfragen etc. sind schriftlich, per Fax oder per E-Mail, zu stellen. Informationen des Auftraggebers/der Kontaktstelle zum Vergabeverfahren können auf dem Postwege, mittels Telefax, elektronisch sowie durch eine Kombination dieser Kommunikationsmittel übermittelt werden; dabei wird dem elektronischen Weg (E-Mail) der Vorzug gegeben. Die Bewerbung selbst muss zwingend in Papierform im verschlossenen Umschlag bei der Kanzlei Prof. Dr. Rauch & Partner, Hoppestr. 7, Regensburg, eingereicht werden. Es ist die vorgegebene Struktur einzuhalten und die Formulare sind entsprechend auszufüllen. Bei dem Formular „Bewerbungsbogen“ handelt es sich um das Hauptformular der Bewerbungsunterlagen (dieser gilt für den Bewerber bzw. die ARGE insgesamt). Wenn und soweit die dort gemachten Angaben nicht vollständig oder falsch sind, geht dies zu Lasten des Bewerbers, eine richtige/bessere Darstellung in anderen Formularen heilt dies nicht. Sind in diesem Formular z. B. die Mindestkriterien nicht erfüllt/nicht angegeben, wird die Referenz nicht gewertet. Der Auftraggeber behält sich vor, im Teilnahmeantrag fehlende und unvollständige Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (IV.3.4)) nicht vorgelegt werden, bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern; die Bewerber haben keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht. Eine unvollständige Einreichung führt, wenn die Vergabestelle von der Nachforderungsmöglichkeit nicht Gebrauch macht, oder eine Nachforderung fruchtlos geblieben ist, zum Ausschluss aus dem Verfahren. Unklare, widersprüchliche oder fehlende Angaben in den Formularen gehen zu Lasten des Bewerbers. Broschüren und weitere Unterlagen zur Vorstellung des Büros sind ausdrücklich nicht erwünscht und werden im Verfahren nicht berücksichtigt (auch nicht zurückgesandt).
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Flächennutzungsplan der Stadt Weiden i. d. OPf. ist seit 1993 wirksam. In der Zwischenzeit ist dieser Plan ca. 25 Mal punktuell geändert worden. Aufgrund der lange zurückliegenden Gesamtabstimmung kommunaler Planungen mit denen der Träger öffentlicher Belange, einer mittlerweile erheblich veränderten Ausgangslage u. a. in den Bereichen Wohnen, Wirtschaft, Umwelt und Verkehr, ist eine Überprüfung sowie neue Zielsetzungen für die Stadtentwicklung des Oberzentrums Weiden i. d. OPf. erforderlich.
Der Flächennutzungsplan der Stadt Weiden i. d. OPf. ist seit 1993 wirksam. In der Zwischenzeit ist dieser Plan ca. 25 Mal punktuell geändert worden. Aufgrund der lange zurückliegenden Gesamtabstimmung kommunaler Planungen mit denen der Träger öffentlicher Belange, einer mittlerweile erheblich veränderten Ausgangslage u. a. in den Bereichen Wohnen, Wirtschaft, Umwelt und Verkehr, ist eine Überprüfung sowie neue Zielsetzungen für die Stadtentwicklung des Oberzentrums Weiden i. d. OPf. erforderlich.
Seit 2008 liegt der Entwurf des Landschaftsplans vor, der im Rahmen der Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans der Stadt Weiden i. d. OPf. in diesen zu integrieren sowie gegebenenfalls zu aktualisieren ist.
Die – kreisfreie – Stadt Weiden i. d. OPf. besitzt zurzeit ca. 42 000 Einwohner. Das Stadtgebiet beträgt ca. 7 052 ha.
Aufgrund der Bedeutung der Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans für die zukünftige städtebauliche Entwicklung der Stadt Weiden i. d. OPf. wird auf die frühzeitige und umfassende Einbindung der Bürgerinnen und Bürger sowie aller weiteren relevanten Akteure – über das gesetzlich vorgeschriebene Maß hinaus – besonderer Wert gelegt. Hierzu werden vom Auftragnehmer insbesondere Erfahrungen im Bereich Verfahrens-/Projektsteuerung sowie die Fähigkeit zur Entwicklung einer innovativen Strategie zur Einbindung der Stadtgesellschaft in die anstehenden Planungs-/ und Entscheidungsprozesse erwartet.
Aufgrund der Bedeutung der Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans für die zukünftige städtebauliche Entwicklung der Stadt Weiden i. d. OPf. wird auf die frühzeitige und umfassende Einbindung der Bürgerinnen und Bürger sowie aller weiteren relevanten Akteure – über das gesetzlich vorgeschriebene Maß hinaus – besonderer Wert gelegt. Hierzu werden vom Auftragnehmer insbesondere Erfahrungen im Bereich Verfahrens-/Projektsteuerung sowie die Fähigkeit zur Entwicklung einer innovativen Strategie zur Einbindung der Stadtgesellschaft in die anstehenden Planungs-/ und Entscheidungsprozesse erwartet.
Beauftragt werden folgende Leistungen:
1.) stufenweise die Leistungsphasen 1-3 des Leistungsbildes Flächennutzungsplan gem. § 18 HOAI 2013;
2.) Besondere Leistungen:
a.) der Verfahrens- und Projektsteuerung sowie Qualitätssicherung (Anlage 9 Nr. 3 HOAI 2013) sowie,
b.) verfahrensbegleitende Leistungen (Anlage 9 Nr. 5 HOAI 2013).
Der Auftragnehmer muss Erfahrungen in der Erstellung von Stadtentwicklungskonzepten aufweisen. Beauftragt wird ein Stadtplaner, der auch eine Qualifizierung für landschaftsplanerische Leistungen aufweisen kann.
Beschreibung der Optionen: Stufenweise Beauftragung (siehe Ziff. II.1.5.)).
Dauer: 48 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Weiden.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Bei juristischen Personen Nachweis der Eintragung im Handelsregister (nicht älter als 2 Monate vor dieser Bekanntmachung). Bei Partnerschaften Nachweis der Eintragung ins Partnerschaftsregister nach PartG (nicht älter als 2 Monate vor dieser Bekanntmachung). Erklärung, dass Ausschlussgründe nach § 4 Abs. 6 und 9 VOF nicht vorliegen. Erklärung gemäß § 4 Abs. 2 VOF. Erklärung und Nachweise gemäß § 4 Abs. 3 VOF.
Bei juristischen Personen Nachweis der Eintragung im Handelsregister (nicht älter als 2 Monate vor dieser Bekanntmachung). Bei Partnerschaften Nachweis der Eintragung ins Partnerschaftsregister nach PartG (nicht älter als 2 Monate vor dieser Bekanntmachung). Erklärung, dass Ausschlussgründe nach § 4 Abs. 6 und 9 VOF nicht vorliegen. Erklärung gemäß § 4 Abs. 2 VOF. Erklärung und Nachweise gemäß § 4 Abs. 3 VOF.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eigenerklärungen über:
1.) den spezifischen Umsatz netto (Leistungen gem Leistungsbild Flächennutzungsplan; § 18 HOAI) im Mittel der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Bei Bewerbergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln anzugeben.
Nachweis auf Verlangen der Vergabestelle durch Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Allgemeines:
Die tatsächlichen Leistungserbringer im Auftragsfall sind gem. § 4 Abs. 3 VOF namentlich zu benennen und mit beruflicher Qualifikation anzugeben. Der Nachweis der fachlichen Qualifikation ist durch Vorlage der Berufszulassung (Nachweis Kammereintragung oder Diplomurkunde (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung) sowie durch Angaben zur Berufserfahrung in Jahren zu führen.
Die tatsächlichen Leistungserbringer im Auftragsfall sind gem. § 4 Abs. 3 VOF namentlich zu benennen und mit beruflicher Qualifikation anzugeben. Der Nachweis der fachlichen Qualifikation ist durch Vorlage der Berufszulassung (Nachweis Kammereintragung oder Diplomurkunde (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung) sowie durch Angaben zur Berufserfahrung in Jahren zu führen.
Zu den jeweiligen Referenzprojekten sind entsprechende Referenzbescheinigungen der Auftraggeber vorzulegen.
Eigenerklärungen über:
A.) das jährliche Mittel der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren Beschäftigten (Anzahl Stadtplaner/Architekten/Landschaftsarchitekten/Ingenieure: Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung).
B.) Referenzportfolio Flächennutzungsplan (die Angaben sind in den entsprechenden Formblättern – Bewerbungsbogen Projektdatenblätter – zu machen):
Der Bearbeitungszeitraum der Referenzprojekte erstreckt sich auf den Zeitraum 1.11.2010 bis 31.10.2015. Referenzprojekte finden nur insoweit Berücksichtigung, als die Leistungsphase 1 und/oder die Leistungsphase 2 des Leistungsbildes Flächennutzungsplan im Zeitraum vom 1.11.2010 bis zum 31.10.2015 abgeschlossen wurde,
Der Bearbeitungszeitraum der Referenzprojekte erstreckt sich auf den Zeitraum 1.11.2010 bis 31.10.2015. Referenzprojekte finden nur insoweit Berücksichtigung, als die Leistungsphase 1 und/oder die Leistungsphase 2 des Leistungsbildes Flächennutzungsplan im Zeitraum vom 1.11.2010 bis zum 31.10.2015 abgeschlossen wurde,
mit Angaben zu:
a.) Art der Aufgabenstellung (Fortschreibung oder Neuerstellung FNP);
b.) erbrachten Leistungen in den Leistungsphasen im Leistungsbild Flächennutzungsplang gem. § 18 HOAI (Angabe in Prozentpunkten);
c.) Auftraggeber;
d.) Größenordnung des Projekts:
— die Stadt Weiden hat ca. 40 000 EW, die Referenzen sollten daher eine Mindestgröße der Kerngemeinde von 10 000 EW aufweisen;
e.) der maßgeblich verantwortliche Projektleiter noch im Büro.
C.) Referenzportfolio: Erfahrungen mit Verfahrens- u. Projektsteuerung, Öffentlichkeitsarbeit, Bürgerbeteiligung (Die Angaben sind in den entsprechenden Formblättern – Bewerbungsbogen/Projektdatenblätter – zu machen):
Der Bearbeitungszeitraum der Referenzprojekte erstreckt sich auf den Zeitraum 1.11.2010 bis 31.10.2015,
a.) Art der Aufgabenstellung (Stadtentwicklungskonzept, Bauleitplanung);
b.) erbrachten Leistungen (Verfahrens- u. Projektsteuerung, Öffentlichkeitsarbeit, Bürgerbeteiligung);
d.) der maßgeblich verantwortliche Projektleiter noch im Büro.
Mindeststandards:
Referenzprojekte gem. Ziff. B.) müssen zwingend in den o. g. Referenzzeitraum (Abschluss der Leistungsphase 1 und/oder der Leistungsphase 2 des Leistungsbildes Flächennutzungsplan im Zeitraum 1.11.2010 bis 31.10.2015) fallen, sonst können sie nicht gewertet werden.
Referenzprojekte gem. Ziff. B.) müssen zwingend in den o. g. Referenzzeitraum (Abschluss der Leistungsphase 1 und/oder der Leistungsphase 2 des Leistungsbildes Flächennutzungsplan im Zeitraum 1.11.2010 bis 31.10.2015) fallen, sonst können sie nicht gewertet werden.
Referenzprojekte gem. Ziff. C.) müssen zwingend in den o. g. Referenzzeitraum (1.11.2010 bis 31.10.2015) fallen, sonst können sie nicht gewertet werden.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Vorlage der Versicherungspolice oder einer Zusage der Versicherung ohne Vorbehalte, den geforderten Versicherungsschutz im Auftragsfall zur Verfügung zu stellen. Zeitpunkt der Vorlage: mit dem Teilnahmeantrag NICHT älter als 2 Monate.
Berufshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers /der ARGE bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder Kreditversicherers, mit einer Deckungssumme von mind. 1 000 000 EUR für Personenschäden und von mind. 500 000 EUR für sonstige Schäden. Sie/Er hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt.
Berufshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers /der ARGE bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder Kreditversicherers, mit einer Deckungssumme von mind. 1 000 000 EUR für Personenschäden und von mind. 500 000 EUR für sonstige Schäden. Sie/Er hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt.
Die Deckung muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Bei einer ARGE muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherung aller ARGE-Mitglieder benannt werden, wenn gerade auch die Tätigkeit in einer ARGE mit Haftung für die gesamte ARGE mitversichert ist; aus der Bescheinigung muss eindeutig hervorgehen, dass diese Tätigkeit in einer ARGE mit Außenhaftung für die gesamte ARGE enthalten ist.
Die Deckung muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Bei einer ARGE muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherung aller ARGE-Mitglieder benannt werden, wenn gerade auch die Tätigkeit in einer ARGE mit Haftung für die gesamte ARGE mitversichert ist; aus der Bescheinigung muss eindeutig hervorgehen, dass diese Tätigkeit in einer ARGE mit Außenhaftung für die gesamte ARGE enthalten ist.
Bei Erteilung des Auftrags muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden.
Der Auftragnehmer/die ARGE ist verpflichtet, dem Auftraggeber jährlich eine aktuelle Versicherungsbescheinigung vorzulegen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: HOAI in der bei Auftragserteilung gültigen Fassung.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Einzelbewerber oder Arbeitsgemeinschaft (ARGE), gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter, Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer ARGE sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren (dies gilt auch für Subunternehmer).
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Einzelbewerber oder Arbeitsgemeinschaft (ARGE), gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter, Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer ARGE sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren (dies gilt auch für Subunternehmer).
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 4
Objektive Auswahlkriterien:
I. finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit: spezifischer Umsatz: 10 %;
II. fachliche Eignung: 1.) Personalstärke: 10 %, 2.) Referenzen: a.) Referenzportfolio Flächennutzungsplan: 50 %,b.) Referenzportfolio Erfahrungen mit Verfahrens- u. Projektsteuerung, Öffentlichkeitsarbeit, Bürgerbeteiligung: 15 %, 3.) Berufserfahrung des am Projekt konkret zur Verfügung stehenden Personals (Projektleiter): 15 %.
II. fachliche Eignung: 1.) Personalstärke: 10 %, 2.) Referenzen: a.) Referenzportfolio Flächennutzungsplan: 50 %,b.) Referenzportfolio Erfahrungen mit Verfahrens- u. Projektsteuerung, Öffentlichkeitsarbeit, Bürgerbeteiligung: 15 %, 3.) Berufserfahrung des am Projekt konkret zur Verfügung stehenden Personals (Projektleiter): 15 %.
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2015-11-13 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Rechtsanwälte Prof. Dr. Rauch & Partner, Regensburg
Prof. Dr. Rauch
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken – Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Internetadresse: http://regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/02871/🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 107 Abs. 3 GWB), soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2015/S 193-350058 (2015-10-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-06-08) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 251 560,56 💰
336 328,72 💰
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-03-26 📅
Name: Dragomir Stadtplanung GmbH
Postanschrift: Kochelseestr. 11
Postort: München
Postleitzahl: 81371
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Land: Deutschland 🇩🇪
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig.
(§ 107 Abs. 3 GWB), soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu