Geschäftsbesorgungsvertrag zur Errichtung, Abwicklung und Verwaltung eines KMU-Darlehensfonds für die Markteinführung neuer Produkte in der Land- und Ernährungswirtschaft
Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern bittet um Teilnahmeanträge für die Errichtung und das Management eines KMU-Darlehensfonds zur Gewährung von Darlehen für die Markteinführung neuer Produkte im Bereich der Land- und Ernährungswirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern. Die Zielunternehmen sind Unternehmen der Land- und Ernährungswirtschaft im Sinne der gültigen KMUDefinition mit Sitz bzw. Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern. Für den Darlehensfonds (Fondsvolumen) werden vom Land Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz, aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für den ländlichen Raum (ELER) und dem Landeshaushalt unter der Voraussetzung der jährlichen haushaltsrechtlichen Genehmigung im Zeitraum von 2015 bis 2020 Mittel in Höhe von 11,766 Mio. EUR bereitgestellt. Der Bewerber soll u.a. folgende Leistungen erbringen, die im Einzelnen mit dem Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern abzustimmen sind: — Mitwirkung bei der Errichtung, Fortentwicklung und Abwicklung des Darlehensfonds; — Sicherung einer beihilfegerechten (Beihilfefreiheit, De-minimis,) Umsetzung des Darlehensfonds; — Verwaltung des Darlehensfonds; — ELER-Dokumentation des KMU-Darlehensfonds; — Beratung der Unternehmen in Bezug auf Finanzierungsanfragen und deren Abarbeitung, Bearbeitung von Anfragen; — Antragsannahme, -bearbeitung und –prüfung; — Bonitätsprüfung, Erstellung einer Entscheidungsvorlage und Kreditentscheidung; — Verwaltung des Kreditengagements; — Führung einer elektronischen Datenbank, Erstellung von Statistiken; — Durchführung der Verwendungsnachweisprüfung; — Öffentlichkeitsarbeit. Die Aufzählung ist in Ihrem Umfang und Detail nicht abschließend. Die Abarbeitung der Anträge sowie die Verwaltung des Fonds erfolgt im Rahmen einer Fondsbeschreibung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-12-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-11-09.
Auftragsbekanntmachung (2015-11-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Unternehmensfinanzierung und Risikokapital
Menge oder Umfang:
Der Bedarf an Unterstützung kann nur unverbindlich geschätzt werden; es wird von 5-10 Bewilligungen im Jahr ausgegangen. Dazu kommen noch nicht wertmäßig erfasste Anfragen/ Anträge von Unternehmen und Einzelpersonen, die nicht zu einer Bewilligung führen. Zur Fondsverwaltung gehören das Fondsmanagement und die Abwicklung bestehender Darlehensverträge bis zur Ausbuchung. Weiterhin gibt es EU-rechtliche Rahmenbedingungen, die bei der Fondsverwaltung zu berücksichtigen sind. Der geschätzte Wert des Auftrages liegt zwischen 100 000 und 300 000 EUR/Jahr.50 0001 000 000
Der Bedarf an Unterstützung kann nur unverbindlich geschätzt werden; es wird von 5-10 Bewilligungen im Jahr ausgegangen. Dazu kommen noch nicht wertmäßig erfasste Anfragen/ Anträge von Unternehmen und Einzelpersonen, die nicht zu einer Bewilligung führen. Zur Fondsverwaltung gehören das Fondsmanagement und die Abwicklung bestehender Darlehensverträge bis zur Ausbuchung. Weiterhin gibt es EU-rechtliche Rahmenbedingungen, die bei der Fondsverwaltung zu berücksichtigen sind. Der geschätzte Wert des Auftrages liegt zwischen 100 000 und 300 000 EUR/Jahr.50 0001 000 000
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Unternehmensfinanzierung und Risikokapital📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern
Postanschrift: Paulshöher Weg 1
Postleitzahl: 19053
Postort: Schwerin
Kontakt
Internetadresse: http://www.lu.mv-regierung.de🌏
E-Mail: w.wienkemeier@lu.mv-regierung.de📧
Telefon: +49 3855886350📞
Fax: +49 3855886024 📠
Wertungsschema für die Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren aufgefordert werden und für die Wertung der Angebote: Die Kriterien werden mit Punktzahlen zwischen 0 und 3 bewertet, die folgende Bedeutung haben:
0 – das Angebot wird den Erwartungen nicht gerecht;
1 – das Angebot erfüllt die Mindesterwartungen;
2 – das Angebot erfüllt die Erwartungen voll, ist aber nicht hervorragend;
3 – das Angebot erfüllt die Erwartungen in hervorragender Weise.
Das Angebot darf bei keinem der Kriterien weniger als einen Punkt erreichen.
Die Punktzahl für jedes Kriterium wird mit seiner Gewichtung (Prozentzahl) multipliziert. Die so ermittelten gewichteten Punktzahlen werden zu einer gewichteten Gesamtpunktzahl addiert.
Die 2 bis 5 Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl werden zur Angebotsabgabe und zur anschließenden Verhandlung aufgefordert, sofern sie die übrigen Teilnahmebedingungen erfüllen.
Hinsichtlich der Wertung der Angebote findet folgendes weitere Verfahren Anwendung: Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wird die erreichte gewichtete Gesamtpunktzahl nach der Verhandlung durch die Höhe der Verwaltungskosten dividiert. Der Auftrag wird an den Bieter vergeben, dessen Quotient den höchsten Wert erreicht.
Die mit den Teilnahmeanträgen bzw. Angeboten verbundenen Kosten können nicht erstattet werden.
Wertungsschema für die Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren aufgefordert werden und für die Wertung der Angebote: Die Kriterien werden mit Punktzahlen zwischen 0 und 3 bewertet, die folgende Bedeutung haben:
0 – das Angebot wird den Erwartungen nicht gerecht;
1 – das Angebot erfüllt die Mindesterwartungen;
2 – das Angebot erfüllt die Erwartungen voll, ist aber nicht hervorragend;
3 – das Angebot erfüllt die Erwartungen in hervorragender Weise.
Das Angebot darf bei keinem der Kriterien weniger als einen Punkt erreichen.
Die Punktzahl für jedes Kriterium wird mit seiner Gewichtung (Prozentzahl) multipliziert. Die so ermittelten gewichteten Punktzahlen werden zu einer gewichteten Gesamtpunktzahl addiert.
Die 2 bis 5 Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl werden zur Angebotsabgabe und zur anschließenden Verhandlung aufgefordert, sofern sie die übrigen Teilnahmebedingungen erfüllen.
Hinsichtlich der Wertung der Angebote findet folgendes weitere Verfahren Anwendung: Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wird die erreichte gewichtete Gesamtpunktzahl nach der Verhandlung durch die Höhe der Verwaltungskosten dividiert. Der Auftrag wird an den Bieter vergeben, dessen Quotient den höchsten Wert erreicht.
Die mit den Teilnahmeanträgen bzw. Angeboten verbundenen Kosten können nicht erstattet werden.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern bittet um Teilnahmeanträge für die Errichtung und das Management eines KMU-Darlehensfonds zur Gewährung von Darlehen für die Markteinführung neuer Produkte im Bereich der Land- und Ernährungswirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern.
Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern bittet um Teilnahmeanträge für die Errichtung und das Management eines KMU-Darlehensfonds zur Gewährung von Darlehen für die Markteinführung neuer Produkte im Bereich der Land- und Ernährungswirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern.
Die Zielunternehmen sind Unternehmen der Land- und Ernährungswirtschaft im Sinne der gültigen KMUDefinition mit Sitz bzw. Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern.
Für den Darlehensfonds (Fondsvolumen) werden vom Land Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz, aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für den ländlichen Raum (ELER) und dem Landeshaushalt unter der Voraussetzung der jährlichen haushaltsrechtlichen Genehmigung im Zeitraum von 2015 bis 2020 Mittel in Höhe von 11,766 Mio. EUR bereitgestellt.
Für den Darlehensfonds (Fondsvolumen) werden vom Land Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz, aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für den ländlichen Raum (ELER) und dem Landeshaushalt unter der Voraussetzung der jährlichen haushaltsrechtlichen Genehmigung im Zeitraum von 2015 bis 2020 Mittel in Höhe von 11,766 Mio. EUR bereitgestellt.
Der Bewerber soll u.a. folgende Leistungen erbringen, die im Einzelnen mit dem Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern abzustimmen sind:
— Mitwirkung bei der Errichtung, Fortentwicklung und Abwicklung des Darlehensfonds;
— Sicherung einer beihilfegerechten (Beihilfefreiheit, De-minimis,) Umsetzung des Darlehensfonds;
— Verwaltung des Darlehensfonds;
— ELER-Dokumentation des KMU-Darlehensfonds;
— Beratung der Unternehmen in Bezug auf Finanzierungsanfragen und deren Abarbeitung, Bearbeitung von Anfragen;
— Antragsannahme, -bearbeitung und –prüfung;
— Bonitätsprüfung, Erstellung einer Entscheidungsvorlage und Kreditentscheidung;
— Verwaltung des Kreditengagements;
— Führung einer elektronischen Datenbank, Erstellung von Statistiken;
— Durchführung der Verwendungsnachweisprüfung;
— Öffentlichkeitsarbeit.
Die Aufzählung ist in Ihrem Umfang und Detail nicht abschließend.
Die Abarbeitung der Anträge sowie die Verwaltung des Fonds erfolgt im Rahmen einer Fondsbeschreibung.
Menge oder Umfang:
Der Bedarf an Unterstützung kann nur unverbindlich geschätzt werden; es wird von 5-10 Bewilligungen im Jahr ausgegangen. Dazu kommen noch nicht wertmäßig erfasste Anfragen/ Anträge von Unternehmen und Einzelpersonen, die nicht zu einer Bewilligung führen. Zur Fondsverwaltung gehören das Fondsmanagement und die Abwicklung bestehender Darlehensverträge bis zur Ausbuchung. Weiterhin gibt es EU-rechtliche Rahmenbedingungen, die bei der Fondsverwaltung zu berücksichtigen sind. Der geschätzte Wert des Auftrages liegt zwischen 100 000 und 300 000 EUR/Jahr.
Der Bedarf an Unterstützung kann nur unverbindlich geschätzt werden; es wird von 5-10 Bewilligungen im Jahr ausgegangen. Dazu kommen noch nicht wertmäßig erfasste Anfragen/ Anträge von Unternehmen und Einzelpersonen, die nicht zu einer Bewilligung führen. Zur Fondsverwaltung gehören das Fondsmanagement und die Abwicklung bestehender Darlehensverträge bis zur Ausbuchung. Weiterhin gibt es EU-rechtliche Rahmenbedingungen, die bei der Fondsverwaltung zu berücksichtigen sind. Der geschätzte Wert des Auftrages liegt zwischen 100 000 und 300 000 EUR/Jahr.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 50 000 💰
1 000 000 💰
Beschreibung der Optionen:
Es bestehen Optionen hinsichtlich Vertragsverlängerungen des ausgeschriebenen Geschäftsbesorgungsvertrages über den 30.6.2022 hinaus.
Mindestzahl der möglichen Verlängerungen: 1
Höchstzahl der möglichen Verlängerungen: 3
Referenznummer: VI 700-54755-2012/160-005
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms:
Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums des Landes Mecklenburg-Vorpommern 2014-2020 (EPLR MV 2014 – 2020) (CCI 2014DE06RDRP011).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Schwerin, Mecklenburg-Vorpommern.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Nach § 7 EG Abs. 8 VOL/A ist der Nachweis über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister erforderlich.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit dem Antrag auf Teilnahme sind folgende Erklärungen, Nachweise und Unterlagen in der aufgeführten Reihenfolge geheftet vorzulegen:
— § 7 EG Abs. 2 VOL/A: Nachweis der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit durch entsprechende Bankerklärungen oder den Nachweis entsprechender Berufshaftpflichtversicherungsdeckung und der Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen des Unternehmens (falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist),
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— § 7 EG Abs. 2 VOL/A: Nachweis der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit durch entsprechende Bankerklärungen oder den Nachweis entsprechender Berufshaftpflichtversicherungsdeckung und der Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen des Unternehmens (falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist),
— § 7 EG Abs. 3 a) VOL/A: Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber,
— § 7 EG Abs. 7 i. V. m. § 6 EG Abs. 6 a) bis d) VOL/A: Es sind entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen, etwa Auszüge aus dem Strafregister, eine Erklärung der Stelle, die das Insolvenzregister führt oder gleichwertige Bescheinigungen oder Erklärungen vorzulegen,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— § 7 EG Abs. 7 i. V. m. § 6 EG Abs. 6 a) bis d) VOL/A: Es sind entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen, etwa Auszüge aus dem Strafregister, eine Erklärung der Stelle, die das Insolvenzregister führt oder gleichwertige Bescheinigungen oder Erklärungen vorzulegen,
— § 7 EG Abs. 3 g) VOL/A: Studiennachweise und Bescheinigungen über die berufliche Befähigung, insbesondere der für die Leistung verantwortlichen Personen, der Bewerber muss den Projektleiter und die mit dem Projekt betrauten Mitarbeiter sowie deren Qualifikation und Erfahrung im Rahmen der Prüfung von mit EU-Fondsmitteln kofinanzierten Fördervorhaben, ihre Kenntnisse des Haushaltsrechts, ihre Kenntnisse und Erfahrungen in der Umsetzung des Europäischen Gemeinschaftsrechts insbesondere im Hinblick auf die EU-Fonds und ihre Kompetenzen in der Kommunikation und im Umgang mit Menschen angeben und erläutern,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— § 7 EG Abs. 3 g) VOL/A: Studiennachweise und Bescheinigungen über die berufliche Befähigung, insbesondere der für die Leistung verantwortlichen Personen, der Bewerber muss den Projektleiter und die mit dem Projekt betrauten Mitarbeiter sowie deren Qualifikation und Erfahrung im Rahmen der Prüfung von mit EU-Fondsmitteln kofinanzierten Fördervorhaben, ihre Kenntnisse des Haushaltsrechts, ihre Kenntnisse und Erfahrungen in der Umsetzung des Europäischen Gemeinschaftsrechts insbesondere im Hinblick auf die EU-Fonds und ihre Kompetenzen in der Kommunikation und im Umgang mit Menschen angeben und erläutern,
— eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Finanzverwaltung, die nicht älter als 1 Jahr ist oder eine Negativerklärung zur Zahlung von Steuern und Abgaben,
— Verpflichtungserklärung bzw. Nachweis zur Zahlung eines Mindestlohnes von 8,50 EUR/Stunde brutto,
— Nachweis über das Vorhandensein eines wirksamen und effizienten internen Kontrollsystems.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit dem Antrag auf Teilnahme sind folgende Erklärungen, Nachweise und Unterlagen vorzulegen:
— § 7 EG Abs. 3 b) VOL/A: Beschreibung der technischen Ausrüstung und der Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität,
— Nachweis eines Rechnungsprüfungssystems, das zeitnah genaue, vollständige und sachlich richtige Daten zur Verfügung stellt.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Vergütung erfolgt im Rahmen eines Entgeltes ausschließlich aus Fondsmitteln; die Höchstgrenzen richten sich nach europäischen Rechtsvorgaben.
Die einmaligen Kosten für die Errichtung des Fonds können zu Beginn separat in Rechnung gestellt werden.
Die Finanzierbarkeit steht unter dem Vorbehalt der jährlichen haushaltsrechtlichen Genehmigung.
§ 17 VOL/B findet auf das Vertragsverhältnis Anwendung.
Sonstige besondere Bedingungen:
Der Bewerber muss seinen Sitz und seine Geschäftsleitung im Inland oder seinen Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum haben.
Für die KMU ist die Betreuung und Beratung der Antragsteller und Beteiligungsempfänger vor Ort wesentlich und deshalb permanent sicherzustellen.
Das Grund- oder Stammkapital des Bewerbers muss mindestens eine Million Euro betragen. Die Einlagen müssen voll geleistet sein.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Der Bewerber muss ein Kreditinstitut im Sinne des § 1 KWG sein oder eine andere institutionelle Kapitalsammelstelle, soweit eine bankübliche Überwachung, Verwaltung und Abwicklung der ausgereichten Darlehen gewährleistet ist, mit Sitz im europäischen Wirtschaftsraum.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Der Bewerber muss ein Kreditinstitut im Sinne des § 1 KWG sein oder eine andere institutionelle Kapitalsammelstelle, soweit eine bankübliche Überwachung, Verwaltung und Abwicklung der ausgereichten Darlehen gewährleistet ist, mit Sitz im europäischen Wirtschaftsraum.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 2
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Die Angaben der Bewerber werden von der ausschreibenden Stelle ausgewertet. Dabei werden die Hauptgruppen wie folgt gewichtet: – 40 %: Fachkunde des Bieters (Kriterien: Erfahrungen mit der Umsetzung von ähnlichen Finanzinstrumenten, Anzahl und Qualität der projektspezifischen Referenzen, Auskünfte über Referenzpersonen, Rechnungsprüfungssystem), – 40 %: Leistungsfähigkeit des Bieters (Eigenmittel, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, Infrastruktur, Ressourcen – Kriterien: Vergleich des jährlichen projektrelevanten Umsatzes mit dem Wert der ausgeschriebenen Leistung, Infrastruktur des Bewerbers, personelle Ressourcen), – 20 %: Fachkompetenz Schlüsselpersonal (Kriterien: Aus- und Weiterbildung, Referenzprojekte). Weiteres siehe Punkt VI.3).
Die Angaben der Bewerber werden von der ausschreibenden Stelle ausgewertet. Dabei werden die Hauptgruppen wie folgt gewichtet: – 40 %: Fachkunde des Bieters (Kriterien: Erfahrungen mit der Umsetzung von ähnlichen Finanzinstrumenten, Anzahl und Qualität der projektspezifischen Referenzen, Auskünfte über Referenzpersonen, Rechnungsprüfungssystem), – 40 %: Leistungsfähigkeit des Bieters (Eigenmittel, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, Infrastruktur, Ressourcen – Kriterien: Vergleich des jährlichen projektrelevanten Umsatzes mit dem Wert der ausgeschriebenen Leistung, Infrastruktur des Bewerbers, personelle Ressourcen), – 20 %: Fachkompetenz Schlüsselpersonal (Kriterien: Aus- und Weiterbildung, Referenzprojekte). Weiteres siehe Punkt VI.3).
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Höhe der Verwaltungskosten (30)
2. Kenntnisse der Zielmärkte und der Zielregion des Fonds (25)
3. . Strategie zur Umsetzung des Fonds (20)
4. . Methode zur Ermittlung und Beurteilung der Endempfänger (20)
5. . Erfahrung im Umgang mit öffentlichen Mitteln (5)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Abteilung VI 3, Referat VI 350
Herrn Dr, Wienkemeier
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2016-01-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: VI 700-54755-2012/160-005
Zusätzliche Informationen
Wertungsschema für die Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren aufgefordert werden und für die Wertung der Angebote: Die Kriterien werden mit Punktzahlen zwischen 0 und 3 bewertet, die folgende Bedeutung haben:
Wertungsschema für die Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren aufgefordert werden und für die Wertung der Angebote: Die Kriterien werden mit Punktzahlen zwischen 0 und 3 bewertet, die folgende Bedeutung haben:
0 – das Angebot wird den Erwartungen nicht gerecht;
1 – das Angebot erfüllt die Mindesterwartungen;
2 – das Angebot erfüllt die Erwartungen voll, ist aber nicht hervorragend;
3 – das Angebot erfüllt die Erwartungen in hervorragender Weise.
Das Angebot darf bei keinem der Kriterien weniger als einen Punkt erreichen.
Die Punktzahl für jedes Kriterium wird mit seiner Gewichtung (Prozentzahl) multipliziert. Die so ermittelten gewichteten Punktzahlen werden zu einer gewichteten Gesamtpunktzahl addiert.
Die 2 bis 5 Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl werden zur Angebotsabgabe und zur anschließenden Verhandlung aufgefordert, sofern sie die übrigen Teilnahmebedingungen erfüllen.
Hinsichtlich der Wertung der Angebote findet folgendes weitere Verfahren Anwendung: Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wird die erreichte gewichtete Gesamtpunktzahl nach der Verhandlung durch die Höhe der Verwaltungskosten dividiert. Der Auftrag wird an den Bieter vergeben, dessen Quotient den höchsten Wert erreicht.
Hinsichtlich der Wertung der Angebote findet folgendes weitere Verfahren Anwendung: Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wird die erreichte gewichtete Gesamtpunktzahl nach der Verhandlung durch die Höhe der Verwaltungskosten dividiert. Der Auftrag wird an den Bieter vergeben, dessen Quotient den höchsten Wert erreicht.
Die mit den Teilnahmeanträgen bzw. Angeboten verbundenen Kosten können nicht erstattet werden.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer MV beim Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus MV
Postanschrift: Vergabekollegium Johannes-Stelling-Straße 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de📧
Telefon: +49 3855885160📞
Internetadresse: http://wm.mv-regierung.de🌏
Fax: +49 3855884855817 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Stelle gestellt werden. Bieter müssen Vergaberechtsverstöße unverzüglich bei der unter I.1) genannten Vergabestelle rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 101a GWB informiert.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Stelle gestellt werden. Bieter müssen Vergaberechtsverstöße unverzüglich bei der unter I.1) genannten Vergabestelle rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 101a GWB informiert.