Geschäftsbesorgungsvertrag zur Verwaltung der Bürgschaften des Landes Brandenburg – Landesbürgschaften

Ministerium der Finanzen des Landes Brandenburg

Geschäftsbesorgung für das Land Brandenburg im Sinne von Nummer VII.1) der Bürgschaftsrichtlinie des Landes Brandenburg für die gewerbliche Bürgschaft und die freien Berufe (http://www.mdf.brandenburg.de/cms/detail.php/bb2.c.432584.de). Das Bürgschaftsverfahren richtet sich nach der vorgenannten Bestimmung. Landesbürgschaften werden als Ausfallbürgschaften übernommen. Dabei beträgt das Bürgschaftsobligo maximal 80 % des Kreditrisikos. Die Gesamthöhe einer Landesbürgschaft ist auf ein Obligo von 10.000.000 EUR beschränkt. Bürgschaften mit einem maximalen Bürgschaftsobligo von 1 000 000 EUR werden überwiegend vom Bürgschaftsprogramm der Bürgschaftsbank Brandenburg GmbH erfasst. Der gegenwärtige Geschäftsbesorgungsvertrag läuft zum 31.12.2015 aus. Es ist beabsichtigt, das Vertragsverhältnis neu zu vergeben.
Der Geschäftsbesorger hat im Wesentlichen folgende Leistungen zu erbringen:
a) Bearbeitung der Bürgschaftsanträge: Vorverhandlungen mit Investoren und Kreditgebern, Antragsentgegennahme, Antragsprüfung hinsichtlich der rechtlichen und der wirtschaftlichen Vertretbarkeit der Bürgschaftsübernahme nach Maßgabe der europarechtlichen, nationalen und regionalen Rechtsvorschriften einschließlich des geltenden Haushaltsrechts; Vorbereitung der Sitzungen des Landesbürgschaftsausschusses, Durchführung der Sitzungen und der Beschlüsse des Ausschusses; Abwicklung der Ausreichung der Bürgschaften;
b) Verwaltung der Landesbürgschaften: kontinuierliche Überwachung von Kreditgeber und -nehmer hinsichtlich der Einhaltung der Auflagen und Bedingungen der Bürgschaftsübernahmen, Überwachung der wirtschaftlichen Entwicklung der Bürgschaftsnehmer, Prüfung von Änderungsanträgen;
c) Prüfung von Bürgschaftsausfällen auf der Grundlage der Schadensberichte der Kreditgeber, Abwicklung der Schadensanerkennung im Auftrag des Landes, Verwaltung der auf das Land nach Schadenszahlung übergegangenen Ansprüche der Kreditgeber;
d) Unterstützung des Landes bei der Fortentwicklung des Bürgschaftsprogramms sowie bei der Wahrnehmung von Berichtspflichten gegenüber Dritten (EU, Bund; regionalen Behörden, Parlament).

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-02-19. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-01-12.

Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-01-12 Auftragsbekanntmachung
2015-08-26 Bekanntmachung über vergebene Aufträge