Gegenstand dieser Ausschreibung sind Dienstleistungen im Rahmen von regelmäßigen Legionellenbeprobungen von Trinkwasseranlagen.
Hierzu gehört im Wesentlichen das eigenständige terminliche Management der Beprobung und Untersuchung, Erstellen von Risikoanalysen und technische Beratung, Kommunikation mit dem Auftraggeber, Gesundheitsämtern und Mietern sowie das Management von externe Dienstleistern für die durchführen von verfahrenstechnischen und kurzfristigen Maßnahmen zur Legionellenbekämpfung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-04-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-03-02.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-03-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Technische Analysen oder Beratung
Menge oder Umfang:
“Siehe Objektliste gemäß Aufforderung zur Angebotsabgabe.” Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Technische Analysen oder Beratung📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: GEWOBAG Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin
Postanschrift: Alt-Moabit 101 A
Postleitzahl: 10559
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.gewobag.de🌏
E-Mail: j.moeller@gewobag.de📧
Telefon: +49 3047081589📞
Fax: +49 3047081560 📠
“Ein Versand der Angebotsunterlagen in Papierform ist nicht vorgesehen. Der Versand der Angebotsunterlagen erfolgt auf die Bewerbung des Bieters...”
Ein Versand der Angebotsunterlagen in Papierform ist nicht vorgesehen. Der Versand der Angebotsunterlagen erfolgt auf die Bewerbung des Bieters ausschließlich per E-Mail. Eine Angebotsabgabe ist ausschließlich in Papierform vorgesehen und zulässig. Eine elektronische Abgabe ist nicht vorgesehen.
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Quelle: OJS 2015/S 138-255169 (2015-07-16)