GEWOBAG 159-15 Rahmenvereinbarung Schadstoffmanagement
Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Festlegung der generellen Vertragsbedingungen als Grundlage für die im Einzelnen zu erbringenden Leistungen. Der AN hat die Aufgabe, die abfallrechtlichen Anforderungen und Vorgaben in Abstimmung mit dem Gefahrstoffbeauftragten des AG sicherzustellen. Der AN berät und unterstützt den AG als Erzeuger von Abfällen, bei der Vermeidung, Verwertung und Beseitigung der Abfälle.
Der AN ist die verfahrensbevollmächtigte Firma und vertritt den AG als Abfallerzeuger im Nachweis- und Andienungsverfahren. Der AN ist ferner Ansprechpartner der SBB und weiterer Behörden in allen Belangen und Empfänger des gesamten Schriftverkehrs sowie der behördlichen Bescheide. Der AN erledigt den Zahlungsverkehr zwischen der SBB und den zuständigen Ämtern für den AG online.
Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-10-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-08-31.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2015-08-31
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Auftragsbekanntmachung
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2015-11-25
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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