Gewobag ED – Inspektion, Wartung und Instandsetzung von Heizungs- und Warmwasserbereitungsanlagen

Gewobag ED Energie- und Dienstleistungsgesellschaft mbH

1. Auftraggeber:
Die Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin (im Folgenden nur: Gewobag) ist mit über 58 000 Wohnungen im eigenen Bestand eine der größten Wohnungsbaugesellschaften im Eigentum des Landes Berlin. Sie ist darauf ausgerichtet, für breite Schichten der Bevölkerung ein qualifiziertes Wohnungsangebot zur Miete sicherzustellen. Das Handeln der Unternehmensgruppe, zu der neben der Gewobag mehrere Töchterunternehmen gehören, ist dabei von einer guten Betreuung der Mieter, von sozialer Verantwortung und finanzieller Solidität bestimmt.
Die Gewobag hat die Gewobag ED als Tochtergesellschaft gegründet. Die Gewobag ED ist Ansprechpartner für alle Fragen der Energieversorgung und Schnittstelle für kooperierende Dienstleister.
Zu dem Aufgabenbereich der Gewobag ED gehören insb. sowohl die Instandsetzung als auch die Inspektion und die Wartung des Primärsystems von zentralen Heizanlagen und des Sekundärsystems von zentralen Heizungs- und Warmwasserbereitungsanlagen, die Inhalt des vorliegenden Vertrages sind.
Ziel des Vergabeverfahrens ist eine einheitliche und vollumfängliche Übertragung sämtlicher erforderlicher Maßnahmen, die für den störungsfreien ganzjährigen Betrieb der zentralen Heizanlagen sowie der zentralen Heizungs- und Warmwasserbereitungsanlagen erforderlich sind. Außerdem beabsichtig die Gewobag ED neben der Harmonisierung und Verbesserung des Instandsetzungsmanagements sowie des Inspektions- und Wartungsmanagements in Bezug auf die zentralen Anlagen eine Steigerung der Energie- und Leistungseffizienz sowie die Erhöhung der Mieterzufriedenheit durch den Aufbau eines mieterfreundlichen Schadensbeseitigungs- und Vorbeugungsmanagements, das zeitnah und qualitativ hochwertig funktioniert.
Die Gewobag ED beabsichtigt daher sowohl den Abschluss eines Inspektions- und Wartungsvertrages als auch eines Instandsetzungsvertrags je Los (vgl. Ziffer 2.2), die gemeinsam mit den übrigen Vergabeunterlagen nach Ziffer 2.4 das Leistungssoll bilden.
Die Gewobag ED beschafft nach der Übernahme der Heizanlagen des Gewobag-Konzerns zum 1.1.2015 für ihren eigenen Bestand. Die Gewobag ED behält sich die Erweiterung des Leistungssolls um weitere Anlagen vor, deren Betreuung sie während der Vertragslaufzeit übernimmt.
2. Leistung:
2.1 Gegenstand der Leistung:
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind insb.
— Leistungen zur Inspektion und Wartung am Primärsystem der in der Anlage 1 zu dem Inspektions- und Wartungsvertrag „Liste der vertragsgegenständlichen Heizanlagen über die Inspektion und Wartung des Primärsystems“ aufgeführten Anlagen, sowie am Sekundärsystem der in der Anlage 2 zu dem Inspektions- und Wartungsvertrag „Liste der vertragsgegenständliche Heizungs- und Warmwasserbereitungsanlagen über die Inspektion und Wartung des Sekundärsystems“ aufgeführten Anlagen mit dem Ziel eine ganzjährige störungsfreie Funktionsfähigkeit der Anlagen zu gewährleisten, sowie
— Instandsetzungsleistungen am Primärsystem der in der Anlage 1 zu dem Instandsetzungsvertrag „Liste der vertragsgegenständlichen Heizungs- und Warmwasserbereitungsanlagen über die Instandsetzung des Primärsystems“ aufgeführten Anlagen, sowie am Sekundärsystem der in der Anlage 2 zu dem Instandsetzungsvertrag „Liste der vertragsgegenständlichen Heizungs- und Warmwasserbereitungsanlagen über die Instandsetzung des Sekundärsystems“ aufgeführten Anlagen.
Zu der Anzahl der Anlagen vgl. Ziffer II.2.1) dieser Bekanntmachung.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-03-23. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-02-04.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-02-04 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2015-02-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Reparatur und Wartung von Heizanlagen
Menge oder Umfang:
Die Gewobag ED schreibt die Leistungen in folgenden Losen mit jeweils folgendem Umfang (jeweils ca.) aus:Los 1: Norden (zu weiteren Inhalten vgl. Anlage 5 zu dem Formblatt „Angebot“):— Ölanlagen: 6 Stück mit insg.1,0 MW Kesselleistung,— Gasanlagen: 154 Stück mit insg. 33,2 MW Kesselleistung,— Fernwärmeanlagen: 82 Stück,— Solarthermische Anlagen: 5 Stück,— Unterstationen: 338.Los 2: Süden (zu weiteren Inhalten vgl. Anlage 5 zu dem Formblatt „Angebot“):— Ölanlagen: 17 Stück mit insg. 11,8 MW Kesselleistung,— Gasanlagen: 156 Stück mit insg. 49,8 MW Kesselleistung,— Fernwärmeanlagen: 153 Stück,— Solarthermische Anlagen: 5 Stück,— Unterstationen: 507.Los 3: Westen (zu weiteren Inhalten vgl. Anlage 5 zu dem Formblatt „Angebot“):— Ölanlagen: 13 Stück mit insg. 4,3 MW Kesselleistung,— Gasanlagen: 26 Stück mit insg.13,3 MW Kesseleistung,— Fernwärmeanlagen: 119 Stück,— Solarthermische Anlagen: 2 Stück,— Unterstationen: 313.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Reparatur und Wartung von Heizanlagen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gewobag ED Energie- und Dienstleistungsgesellschaft mbH
Postanschrift: Alt-Moabit 101 A
Postleitzahl: 10559
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.gewobag.de 🌏
E-Mail: a.jastrzembski@gewobag.de 📧

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-02-04 📅
Einreichungsfrist: 2015-03-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-02-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 027-045520
ABl. S-Ausgabe: 27
Zusätzliche Informationen
1. Die Gewobag ED behält sich vor, nach Ablauf der Angebotsfrist geeignete Nachweise von den Bietern/den Bietergemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können. 2. Das Angebot soll in 3-facher Ausfertigung schriftlich eingereicht werden (ein Original (zwingend) und 2 Kopien). Das Original ist in gebundener Form einzureichen und als solches zu kennzeichnen. 2 Exemplare sind als Kopie zu kennzeichnen. 3. Die Eigenerklärungen gelten mit Unterschrift unter das Formblatt „Angebot“ als abgegeben. Die Gewobag ED bittet dringend darum, von der Abgabe zusätzlicher Erklärungen abzusehen, soweit diese nicht an anderer Stelle der Vergabeunterlagen zwingend gefordert werden. 4. Auskunftsersuchen sind ausschließlich per elektronischer Post (E-Mail) an den in Ziffer I.1) dieser Bekanntmachung genannten Ansprechpartner für weitere Auskünfte zu stellen und werden ausschließlich per E-Mail beantwortet. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 11.3.2015, 12:00 Uhr eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen werden nicht bearbeitet. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bieter. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. 5. Die Gewobag ED behält sich vor, den Auftrag auf solche Liegenschaften auszudehnen, deren Betreuung sie während der Vertragslaufzeit übernimmt. 6. Ortsbesichtigung: Die Gewobag ED ermöglicht es den Bietern, vor Abgabe eines Angebotes an einer von der Gewobag ED organisierten und durchgeführten Begehung einzelner Anlagen teilzunehmen. Die Termine für die Objektbegehung werden voraussichtlich in der 08./09. KW 2015 stattfinden. Die präzisen Uhrzeiten und Termine werden den Bietern auf Anfrage durch die Gewobag ED mitgeteilt. Die Anfragen sind an folgende E-Mail-Adresse zu richten: a.jastrzembski@gewobag.de Die Anzahl der an der Ortsbesichtigung teilnehmenden Personen ist auf maximal 3 Personen pro Bieter beschränkt, die der Gewobag ED von dem Bieter spätestens 24 Stunden vor der Begehung namentlich zu benennen sind. Die Gewobag ED wird die teilnehmenden Bieter erfassen. Die Bieter müssen sich dazu im Rahmen der Ortsbegehung in eine Liste eintragen. Bitte beachten Sie Folgendes: Die Gewobag ED wird aus Gründen der Transparenz und der Gleichbehandlung aller Bieter während der Ortsbegehung keine Fragen beantworten. Der die Ortsbegehung begleitende Mitarbeiter ist angewiesen, keine Fragen zu beantworten und verfügt auch über keine relevanten technischen Kenntnisse. Während der Ortsbegehung entstehende Fragen sind bis spätestens 11.3.2015, 12:00 Uhr per E-Mail an a.jastrzembski@gewobag.de zu richten und werden allen Bietern so zeitnah als möglich beantwortet. 7. Loslimitierung: Die Abgabe eines Angebotes auf alle Lose ist zulässig. Ein Bieter kann jedoch den Zuschlag auf maximal 2 Lose erhalten. Liegen die Angebote eines Bieters bei allen 3 Losen auf dem ersten Platz, erhält er den Zuschlag bei demjenigen Los nicht, bei dem das Angebot des Zweitplatzierten den höchsten Punktwert (Summe Punkte Zuschlagskriterien) aller zweitplatzierten Bieter hat.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
1. Auftraggeber:
Die Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin (im Folgenden nur: Gewobag) ist mit über 58 000 Wohnungen im eigenen Bestand eine der größten Wohnungsbaugesellschaften im Eigentum des Landes Berlin. Sie ist darauf ausgerichtet, für breite Schichten der Bevölkerung ein qualifiziertes Wohnungsangebot zur Miete sicherzustellen. Das Handeln der Unternehmensgruppe, zu der neben der Gewobag mehrere Töchterunternehmen gehören, ist dabei von einer guten Betreuung der Mieter, von sozialer Verantwortung und finanzieller Solidität bestimmt.
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Die Gewobag hat die Gewobag ED als Tochtergesellschaft gegründet. Die Gewobag ED ist Ansprechpartner für alle Fragen der Energieversorgung und Schnittstelle für kooperierende Dienstleister.
Zu dem Aufgabenbereich der Gewobag ED gehören insb. sowohl die Instandsetzung als auch die Inspektion und die Wartung des Primärsystems von zentralen Heizanlagen und des Sekundärsystems von zentralen Heizungs- und Warmwasserbereitungsanlagen, die Inhalt des vorliegenden Vertrages sind.
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Ziel des Vergabeverfahrens ist eine einheitliche und vollumfängliche Übertragung sämtlicher erforderlicher Maßnahmen, die für den störungsfreien ganzjährigen Betrieb der zentralen Heizanlagen sowie der zentralen Heizungs- und Warmwasserbereitungsanlagen erforderlich sind. Außerdem beabsichtig die Gewobag ED neben der Harmonisierung und Verbesserung des Instandsetzungsmanagements sowie des Inspektions- und Wartungsmanagements in Bezug auf die zentralen Anlagen eine Steigerung der Energie- und Leistungseffizienz sowie die Erhöhung der Mieterzufriedenheit durch den Aufbau eines mieterfreundlichen Schadensbeseitigungs- und Vorbeugungsmanagements, das zeitnah und qualitativ hochwertig funktioniert.
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Die Gewobag ED beabsichtigt daher sowohl den Abschluss eines Inspektions- und Wartungsvertrages als auch eines Instandsetzungsvertrags je Los (vgl. Ziffer 2.2), die gemeinsam mit den übrigen Vergabeunterlagen nach Ziffer 2.4 das Leistungssoll bilden.
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Die Gewobag ED beschafft nach der Übernahme der Heizanlagen des Gewobag-Konzerns zum 1.1.2015 für ihren eigenen Bestand. Die Gewobag ED behält sich die Erweiterung des Leistungssolls um weitere Anlagen vor, deren Betreuung sie während der Vertragslaufzeit übernimmt.
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2. Leistung:
2.1 Gegenstand der Leistung:
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind insb.
— Leistungen zur Inspektion und Wartung am Primärsystem der in der Anlage 1 zu dem Inspektions- und Wartungsvertrag „Liste der vertragsgegenständlichen Heizanlagen über die Inspektion und Wartung des Primärsystems“ aufgeführten Anlagen, sowie am Sekundärsystem der in der Anlage 2 zu dem Inspektions- und Wartungsvertrag „Liste der vertragsgegenständliche Heizungs- und Warmwasserbereitungsanlagen über die Inspektion und Wartung des Sekundärsystems“ aufgeführten Anlagen mit dem Ziel eine ganzjährige störungsfreie Funktionsfähigkeit der Anlagen zu gewährleisten, sowie
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— Instandsetzungsleistungen am Primärsystem der in der Anlage 1 zu dem Instandsetzungsvertrag „Liste der vertragsgegenständlichen Heizungs- und Warmwasserbereitungsanlagen über die Instandsetzung des Primärsystems“ aufgeführten Anlagen, sowie am Sekundärsystem der in der Anlage 2 zu dem Instandsetzungsvertrag „Liste der vertragsgegenständlichen Heizungs- und Warmwasserbereitungsanlagen über die Instandsetzung des Sekundärsystems“ aufgeführten Anlagen.
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Zu der Anzahl der Anlagen vgl. Ziffer II.2.1) dieser Bekanntmachung.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Los 1: Norden
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind insb.— Leistungen zur Inspektion und Wartung am Primärsystem der in der Anlage 1 zu dem Inspektions- und Wartungsvertrag „Liste der vertragsgegenständlichen Heizanlagen über die Inspektion und Wartung des Primärsystems“ aufgeführten Anlagen, sowie am Sekundärsystem der in der Anlage 2 zu dem Inspektions- und Wartungsvertrag „Liste der vertragsgegenständliche Heizungs- und Warmwasserbereitungsanlagen über die Inspektion und Wartung des Sekundärsystems“ aufgeführten Anlagen mit dem Ziel eine ganzjährige störungsfreie Funktionsfähigkeit der Anlagen zu gewährleisten, sowie— Instandsetzungsleistungen am Primärsystem der in der Anlage 1 zu dem Instandsetzungsvertrag „Liste der vertragsgegenständlichen Heizungs- und Warmwasserbereitungsanlagen über die Instandsetzung des Primärsystems“ aufgeführten Anlagen, sowie am Sekundärsystem der in der Anlage 2 zu dem Instandsetzungsvertrag „Liste der vertragsgegenständlichen Heizungs- und Warmwasserbereitungsanlagen über die Instandsetzung des Sekundärsystems“ aufgeführten Anlagen.
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Menge oder Umfang: Los 1: Norden (zu weiteren Inhalten vgl. Anlage 5 zu dem Formblatt „Angebot“):— Ölanlagen: 6 Stück mit insg. 1,0 MW Kesselleistung,— Gasanlagen: 154 Stück mit insg. 33,2 MW Kesselleistung,— Fernwärmeanlagen: 82 Stück,— Solarthermische Anlagen: 5 Stück,— Unterstationen: 338.
Los 1: Norden (zu weiteren Inhalten vgl. Anlage 5 zu dem Formblatt „Angebot“):
— Ölanlagen: 6 Stück mit insg. 1,0 MW Kesselleistung,
— Gasanlagen: 154 Stück mit insg. 33,2 MW Kesselleistung,
— Fernwärmeanlagen: 82 Stück,
— Solarthermische Anlagen: 5 Stück,
— Unterstationen: 338.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Los 2: Süden
Menge oder Umfang: Los 2: Süden (zu weiteren Inhalten vgl. Anlage 5 zu dem Formblatt „Angebot“):— Ölanlagen: 17 Stück mit insg. 11,8 MW Kesselleistung,— Gasanlagen: 156 Stück mit insg. 49,8 MW Kesselleistung,— Fernwärmeanlagen: 153 Stück,— Solarthermische Anlagen: 5 Stück,— Unterstationen: 507.
Los 2: Süden (zu weiteren Inhalten vgl. Anlage 5 zu dem Formblatt „Angebot“):
— Ölanlagen: 17 Stück mit insg. 11,8 MW Kesselleistung,
— Gasanlagen: 156 Stück mit insg. 49,8 MW Kesselleistung,
— Fernwärmeanlagen: 153 Stück,
— Unterstationen: 507.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Los 3: Westen
Menge oder Umfang: Los 3: Westen (zu weiteren Inhalten vgl. Anlage 5 zu dem Formblatt „Angebot“):— Ölanlagen: 13 Stück mit insg. 4,3 MW Kesselleistung,— Gasanlagen: 26 Stück mit insg. 13,3 MW Kesselleistung,— Fernwärmeanlagen: 119 Stück,— Solarthermische Anlagen: 2 Stück,— Unterstationen: 313.
Los 3: Westen (zu weiteren Inhalten vgl. Anlage 5 zu dem Formblatt „Angebot“):
— Ölanlagen: 13 Stück mit insg. 4,3 MW Kesselleistung,
— Gasanlagen: 26 Stück mit insg. 13,3 MW Kesselleistung,
— Fernwärmeanlagen: 119 Stück,
— Solarthermische Anlagen: 2 Stück,
— Unterstationen: 313.
Die Gewobag ED schreibt die Leistungen in folgenden Losen mit jeweils folgendem Umfang (jeweils ca.) aus:
— Ölanlagen: 6 Stück mit insg.1,0 MW Kesselleistung,
— Gasanlagen: 26 Stück mit insg.13,3 MW Kesseleistung,
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Referenznummer: Gewobag ED 001-15
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Sämtliche Angaben, Erklärungen und Nachweise sind bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (Ziff. IV.3.4)) dieser Bekanntmachung) mit dem Angebot einzureichen. Ein Verweis auf frühere Angebote/Bewerbungen ist nicht ausreichend. Soweit Angaben, Erklärungen und Nachweise in Form von Eigenerklärungen mit dem Angebot einzureichen sind, behält sich der Auftraggeber vor, die Vorlage von Eignungsnachweisen im Original innerhalb einer angemessenen Frist zu verlangen.
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Wenn der Bieter beabsichtigt, Teile der Leistung von Nachunternehmen ausführen zu lassen, muss er die Art und den Umfang dieser Leistungen angeben. Die konkrete Benennung von Art und Umfang der Leistungen soll im Formblatt „Angebot“ erfolgen. Die Namen der Nachunternehmen sind nur auf Verlangen der Gewobag ED anzugeben. Ferner hat der Bieter auf Verlangen der Gewobag ED die Eignung der Nachunternehmen nachzuweisen, bezogen auf die von ihnen zu erbringenden Leistungen. Die Gewobag ED wird die Angabe der Namen und den Nachweis der Eignung der Nachunternehmen erst dann verlangen, wenn der Bieter ernsthaft für die Erteilung des Zuschlags in Frage kommt. In diesem Fall sind die verlangten Informationen innerhalb einer von der Gewobag ED zu bestimmenden Frist – die ggf. nur wenige Tage beträgt – einzureichen. Wenn sich der Bieter zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde anderer Unternehmen bedienen möchte, hat er bereits in seinem Angebot:
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— die Namen dieser Unternehmen anzugeben,
— den Nachweis zu führen, dass ihm die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen (z. B. mittels einer Verpflichtungserklärung der Unternehmen, in der sich diese unwiderruflich verpflichten, dem Bieter die erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen) und
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— die Eignung dieser Unternehmen nachzuweisen.
Der Nachweis kann mit dem Muster gem. Anlage 2 zu dem Formblatt „Angebot“ geführt werden. Handelt es sich bei den Unternehmen, derer sich der Bieter zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde bedienen möchte, um Nachunternehmen, sind die genannten Informationen und Nachweise abweichend von den vorstehenden Ausführungen bereits mit dem Angebot einzureichen. Kann ein Bieter aus einem berechtigten Grund die von der Gewobag ED geforderten Nachweise nicht beibringen, so kann er den Nachweis seiner Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von der Gewobag ED für geeignet erachteter Belege führen. Der Bieter sollte der Gewobag ED in diesem Fall rechtzeitig vor der Einreichung seines Angebots anzeigen, dass er einen Nachweis nicht beibringen kann und der Gewobag ED in diesem Zusammenhang den berechtigten Grund angeben sowie einen alternativen Beleg vorschlagen. Die Gewobag ED wird dem Bieter dann mitteilen, ob sie den alternativen Beleg für geeignet erachtet. Der Bieter hat sodann den alternativen Beleg seinem Angebot beizufügen.
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Die Gewobag ED behält sich vor, vor Zuschlagserteilung geeignete Nachweise von den Bietern/den Bietergemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können. Legt der Bieter/die Bietergemeinschaft die geforderten Nachweise nach Aufforderung durch die Gewobag ED nicht, nicht fristgemäß oder nicht vollständig vor, wird der Bieter/die Bietergemeinschaft zwingend vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
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Bei Bietern/Bietergemeinschaften aus dem EU-Ausland sind von der Gewobag ED geforderte Nachweise nach dem Recht ihres Heimatstaates zu erbringen. Soweit es um Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister geht, muss das Register Auskunft über nachfolgende Vorgänge erbringen: Verwaltungsentscheidungen (Gewerbeuntersagungen, Rücknahme von Erlaubnissen, Konzessionen etc.), Verzichte auf eine Zulassung zu einem Gewerbe oder einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung während eines Rücknahme- oder Widerrufverfahrens, Bußgeldentscheidungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Ordnungswidrigkeiten sowie bestimmte strafgerichtliche Verurteilungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Straftaten. Sämtliche Nachweise, Bescheinigungen bzw. Erklärungen sind auf Verlangen des Auftraggebers auch für Nachunternehmer zu erbringen. Diese Anforderung gilt auch für Nachunternehmer von Bietern aus dem EU-Ausland.
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Der Bieter/bei Bietergemeinschaften der bevollmächtigte Vertreter für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft erklärt, dass:
— er/sie alle berufsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt/erfüllen,
— über sein/ihr Vermögen weder das Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
— er/sie sich nicht in Liquidation befindet/befinden,
— er/sie im Rahmen seiner/ihrer beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat/haben, die seine/ihre Zuverlässigkeit als möglicher Erbringer der ausgeschriebenen Leistungen entfallen lassen würde,
— er/sie seine/ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates des Auftraggebers ordnungsgemäß erfüllt hat/haben,
— keine der Personen, deren Verhalten ihm/ihnen zuzurechnen ist, aus einem der in § 6 EG Abs. 4 VOL/A genannten Gründe rechtskräftig verurteilt worden ist,
— er/sie sich bewusst ist/sind, dass eine falsche Angabe den Ausschluss aus dem Bieterkreis zur Folge haben kann,
— er/sie sich für den Fall der Beauftragung mit den zu vergebenden Leistungen bereits jetzt verpflichtet/verpflichten,
— bei der Erbringung von Leistungen, die dem Geltungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vom 20.4.2009 unterfallen, seinen/ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung mindestens diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgeltes zu gewähren, die der nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz einzuhaltende Tarifvertrag vorgibt. Gleiches gilt gegenüber den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eines beauftragten Nachunternehmers oder den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eines von dem Nachunternehmer oder dem Bieter selbst beauftragten Verleihers, § 1 Abs. 2 BerlAVG,
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— unbeschadet der Anforderungen nach § 1 Abs. 2 BerlAVG seinen/ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (ohne Auszubildende) bei der Ausführung der Leistung mindestens ein Stundenentgelt in Höhe von 8,50 EUR zu bezahlen. Gleiches gilt gegenüber den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eines beauftragten Nachunternehmers oder den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eines von dem Nachunternehmer oder dem Bieter selbst beauftragten Verleihers, § 1 Abs. 4 BerlAVG.
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Die Verpflichtungen nach § 1 Abs. 2 und 4 BerlAVG erstrecken sich auf alle an der Auftragserfüllung beteiligten Unternehmen. Der jeweils einen Auftrag weiter Vergebende ist verpflichtet, die jeweilige schriftliche Übertragung der Verpflichtung und ihre Einhaltung durch die jeweils beteiligten Nachunternehmer oder Verleiher sicherzustellen und dem AG auf Verlangen nachzuweisen, vgl. § 1 Abs. 6 BerlAVG.
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Die Bieter haben außerdem bei Angebotsabgabe zu erklären, dass sie bei der Auftragsdurchführung ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt zahlen,
— den zur Kontrolle befugten Personen Einblick in die Entgeltabrechnungen, in die Unterlagen über die Abführung von Steuer und Beiträgen an in- und ausländische Sozialversicherungsträger, in Unterlagen über die Abführung von Beiträgen an in- und ausländische Sozialkassen des Baugewerbes und in die zwischen den ausführenden Unternehmen abgeschlossenen Verträge zu gewähren, sowie alle weiteren an der Leistungserbringung beteiligten Unternehmen entsprechend zu verpflichten, § 5 Abs. 1 BerlAVG.
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— seine/ihre Beschäftigten schriftlich auf die Möglichkeit der Kontrolle hinzuweisen,
— vollständige und prüffähige Unterlagen zur Kontrolle bereitzuhalten und auf Verlangen dem AG vorzulegen, sowie alle weiteren beteiligten Unternehmen entsprechend zu verpflichten, § 5 Abs. 2 BerlAVG,
— die vom AG gemäß § 7 Abs. 1 BerlAVG im Rahmen von Liefer-, Bau- und Dienstleistungsaufträgen festgelegten Kriterien bei der Herstellung, Verwendung und Entsorgung von Gütern sowie bei Ausführung der Leistung hervorgerufenen negativen Umweltauswirkungen zu berücksichtigen, § 7 Abs. 1 BerlAVG,
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— gem. § 8 BerlAVG;
• den Auftrag gemäß der Leistungsbeschreibung ausschließlich mit Waren auszuführen, die nachweislich unter bestmöglicher Beachtung der in den ILO-Kernarbeitsnormen festgelegten Mindeststandards gewonnen oder hergestellt worden sind. Die Mindeststandards der ILO-Kernarbeitsnormen ergeben sich aus:
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— dem Übereinkommen Nr. 29 über Zwangs- oder Pflichtarbeit vom 28.6.1930 (BGBL. 1956 II S. 641),
— dem Übereinkommen Nr. 87 über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes vom 9.7.1948 (BGBL. 1956 II S. 2073),
— dem Übereinkommen Nr. 98 über die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechtes und des Rechtes zu Kollektivverhandlungen vom 1.7.1949 (BGBL. 1955 II S. 1123),
— dem Übereinkommen Nr. 100 über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit vom 29.6.1951 (BGBL. 1956 II S. 24),
— dem Übereinkommen Nr. 105 über die Abschaffung der Zwangsarbeit vom 25.6.1957 (BGBL. 1959 II S. 442),
— dem Übereinkommen Nr. 111 über die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf vom 25.6.1958 (BGBL. 1961 II S. 98),
— dem Übereinkommen Nr. 138 über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung vom 26.6.1973 (BGBL. 1976 II. S. 202) und
— dem Übereinkommen Nr. 182 über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit vom 17.6.1999 (BGBL. 2001 II S. 1291),
— er/sie die zum Zeitpunkt der Beauftragung in Kraft getretenen Regelungen (insb. § 19) des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz – MiLoG) zur Kenntnis genommen hat und beachten wird/werden,
— insbesondere die getätigten Angaben und Erklärungen zu den Eignungskriterien der Wahrheit entsprechen,
— er/sie die gemäß Ziffer III.1.1) der Bekanntmachung geforderte Versicherung mit den dort verlangten Mindestdeckungssummen spätestens 10 Kalendertage nach Erteilung des Zuschlages, jedenfalls aber vor Beginn der Leistungserbringung nachweist/nachweisen und er/sie diese Versicherung für die gesamte Laufzeit des Auftrags vorhält/vorhalten.
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— er/sie über einen Mitarbeiter (einschließlich Nachunternehmer/Bietergemeinschaft) verfügt, der Mitglied im Installateurverzeichnis
der BWB (Trinkwasserkonzession) ist,
eines Gasversorgers (GASAG, RWE, ruhrgas o. ä.) ist (Gaskonzession).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die Gewobag ED wird auf Basis der nachfolgend geforderten Angaben die wirtschaftliche und technische Leistungsfähigkeit (Eignung) der Bieter prüfen und bewerten. Bei dieser Prüfung können die Bieter/Bietergemeinschaften max. 100 Punkte erzielen.
Erzielt ein Bieter bei der Eignungsprüfung nicht mind. 51 Punkte, wird er vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Die Festlegung, dass die vorgegebenen Mindestpunktzahlen erreicht werden müssen, damit die Eignung positiv festgestellt wird und damit die Prognose der notwendigen qualitativ hochwertigen Leistungserbringung erfolgen kann, basiert auf den Erfahrungen der Gewobag ED mit der Ausführung vergleichbarer Leistungen aus den vergangenen Jahren.
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Der Bieter /die Bietergemeinschaft gilt außerdem insb. nur dann als fachlich leistungsfähig, wenn er/sie
mind. 2 wertungsfähige Referenzleistungen (vglb. Leistungen am Maßstab Ziffer II.1.5)) der Bekanntmachung) mit dem Angebot benennt. Unzulässig ist es, die in unterschiedlichen Projekten erbrachten Leistungen zu einer „vergleichbaren Leistung“ zusammenzufassen.
bei den Abfragen zu den Referenzleistungen insgesamt nachweisen kann, sämtliche dort geforderten Leistungen mindestens einmal in dem dort geforderten Umfang und unter den dort geforderten Mindestbedingungen erbracht zu haben.
Die Gewobag ED wird die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Bieter auf Basis der nachfolgend geforderten Angaben prüfen.
Bei der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (Ziffer 4.2.1 Formblatt „Angebot“ – Die folgenden Ziffern 4.2.X beziehen sich – soweit nicht explizit abweichend bezeichnet, auf das Formblatt „Angebot“) können maximal 20 Punkte erzielt werden. Hiervon entfallen:
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— Ziffer 4.2.1.1 Umsatz (max. 15 Punkte);
• max. 5 Punkte auf den in den letzten drei Geschäftsjahren (2011 bis 2013) durchschnittlich erwirtschafteten Gesamtjahresnettoumsatz,
• max. 10 Punkte auf den in den letzten drei Geschäftsjahren (2011 bis 2013) mit vergleichbaren Leistungen durchschnittlich erwirtschafteten Umsatz,
davon max. 6 Punkte auf den in den Geschäftsbereichen Inspektion und Wartung im Gewerk Heizung erwirtschafteten Umsatz,
davon max. 4 Punkte auf den in dem Geschäftsbereich Instandsetzung im Gewerk Heizung erwirtschafteten Umsatz;
— Ziffer 4.2.1.2 Mitarbeiter (max. 5 Punkte);
• max. 5 Punkte auf die innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre 2011 bis 2013 jahresdurchschnittliche Anzahl in Vollzeit festangestellter Mitarbeiter im Bereich „Inspektion/Wartung und Instandsetzung von Wärmeanlagen“.
Die maximale Punktzahl (5 Punkte) für den durchschnittlichen Gesamtjahresnettoumsatz innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre (Ziffer 4.2.1.1) wird ab einem Wert von 1 000 000 EUR (netto) erreicht. O Punkte werden bei einem durchschnittlichen Gesamtjahresnettoumsatz von weniger als 300 000 EUR (netto) vergeben. Die maximale Punktzahl (6 Punkte) für den durchschnittlichen Jahresnettoumsatz im Geschäftsbereich Inspektion und Wartung (im Gewerk Heizung) innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre wird ab einem durchschnittlichen Jahresnettoumsatz von 500 000 EUR (netto) erreicht. 0 Punkte werden bei einem durchschnittlichen Jahresnettoumsatz von weniger als 100 000 EUR (netto) vergeben. Die maximale Punktzahl (4 Punkte) für den durchschnittlichen Jahresnettoumsatz im Geschäftsbereich Instandsetzung (im Gewerk Heizung) innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre wird ab einem durchschnittlichen Jahresnettoumsatz von 500 000 EUR (netto) erreicht. 0 Punkte werden bei einem durchschnittlichen Jahresnettoumsatz von weniger als 100 000 EUR (netto) vergeben.
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Die Bewertungen für die zwischen den vorgenannten Werten liegenden Angaben werden interpoliert.
4.2.1.2 Mitarbeiter:
Die maximale Punktzahl (5 Punkte) für die jahresdurchschnittliche Anzahl in Vollzeit festangestellter Mitarbeiter (Ziffer 4.2.1.2) im Bereich „Inspektion/Wartung und Instandsetzung“ innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre wird ab 10 Mitarbeitern erreicht. O Punkte werden bei einer Anzahl von weniger als 6 Mitarbeitern im Bereich „Inspektion/Wartung und Instandsetzung“ innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre vergeben.Die Bewertungen für die zwischen den vorgenannten Werten liegenden Angaben werden interpoliert.
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Mindeststandards:
Die Gewobag ED wird auf Basis der nachfolgend geforderten Angaben die wirtschaftliche und technische Leistungsfähigkeit (Eignung) der Bieter prüfen und bewerten. Bei dieser Prüfung können die Bieter/Bietergemeinschaften max. 100 Punkte erzielen.
Erzielt ein Bieter bei der Eignungsprüfung nicht mind. 51 Punkte, wird er vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Die Festlegung, dass die vorgegebenen Mindestpunktzahlen erreicht werden müssen, damit die Eignung positiv festgestellt wird und damit die Prognose der notwendigen qualitativ hochwertigen Leistungserbringung erfolgen kann, basiert auf den Erfahrungen der Gewobag ED mit der Ausführung vergleichbarer Leistungen aus den vergangenen Jahren.
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Der Bieter/die Bietergemeinschaft gilt außerdem insb. nur dann als fachlich leistungsfähig, wenn er/sie
mind. 2 wertungsfähige Referenzleistungen (vglb. Leistungen am Maßstab Ziffer II.1.5)) der Bekanntmachung) mit dem Angebot benennt. Unzulässig ist es, die in unterschiedlichen Projekten erbrachten Leistungen zu einer „vergleichbaren Leistung“ zusammenzufassen.
bei den Abfragen zu den Referenzleistungen insgesamt nachweisen kann, sämtliche dort geforderten Leistungen mindestens einmal in dem dort geforderten Umfang und unter den dort geforderten Mindestbedingungen erbracht zu haben.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die Gewobag ED prüft die technische Leistungsfähigkeit der Unternehmen anhand folgender Kriterien:
— Ziffer 4.2.2.1 Referenzen (max. 45 Punkte),
— Ziffer 4.2.2.2 Projektspezifische Nachweise (max. 6 Punkte),
— Ziffer 4.2.2.3 Betriebskonzept und Infrastruktur des Bieters (max. 12 Punkte),
— Ziffer 4.2.2.4 Mitarbeiterauswahl und Qualifikation – Wartungsmonteure (max. 9 Punkte),
— Ziffer 4.2.2.5 Mitarbeiterqualifikation – Führungskräfte (max. 8 Punkte).
4.2.2.1 Referenzen:
Mit den Referenzleistungen werden die Branchenerfahrung und die auftragsspezifische Erfahrung der Unternehmen überprüft.
Pro Bieter/pro Bietergemeinschaft werden maximal 5 Projektreferenzen (vglb. Leistungen am Maßstab Ziffer II.1.5)) der Bekanntmachung) gewertet. Unzulässig ist es, die in unterschiedlichen Projekten erbrachten Leistungen zu einer Projektreferenz zusammenzufügen.
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Der Bieter/die Bietergemeinschaft gilt insb. nur dann als technisch leistungsfähig, wenn er/sie mind. 2 wertungsfähige Referenzleistungen mit dem Angebot benennt.
Um der Gewobag ED die Überprüfung der Vergleichbarkeit der Referenzleistungen mit den anstehenden Leistungen zu ermöglichen, sind die Referenztabellen vollständig auszufüllen. Aus Sicht der Gewobag ED sind die in dieser Ziffer zur Eintragung der Referenzen vorgegebenen und zwingend auszufüllenden Tabellen zum Nachweis dieses Aspektes der Eignung ausreichend.
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Der Bieter erklärt sich mit Benennung der Referenz damit einverstanden, dass die Gewobag ED Erkundigungen über dieses Projekt bei dem Referenzauftraggeber einholt.
Eine Projektreferenz (vglb. Leistungen am Maßstab Ziffer II.1.5) der Bekanntmachung) ist grundsätzlich nur dann wertungsfähig, wenn sie die folgenden Mindestbedingungen erfüllt:
— Leistungserbringung innerhalb der letzten 7 Jahre (Ende des Projekts nicht vor 2008),
— Nennung eines Ansprechpartners nebst Telefonnummer beim Referenz-Auftraggeber.
Für jede erbrachte Projektreferenz werden maximal 9 Punkte vergeben, maximal können 45 Punkte je Teillos erreicht werden.
Der Bieter/die Bietergemeinschaft gilt insb. nur dann als technisch leistungsfähig, wenn er/sie bei den Abfragen zu den Referenzleistungen (vglb. Leistungen am Maßstab Ziffer II.1.5)) der Bekanntmachung) insgesamt nachweisen kann, sämtliche dort geforderten „Ausgeführten Leistungen“ mindestens einmal in dem dort geforderten Umfang und unter den dort geforderten Mindestbedingungen erbracht zu haben.
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Ausgeführte Leistungen:
— Inspektion und Wartung von mind. 1 Ölanlage mit einer Kesselleistung zwischen 100 kW und 750 kW (1,5 Punkte),
— Inspektion und Wartung von mind. 20 Gasanlagen, davon mindestens 10 mit einer Kesselleistung unter 400 kW, 3 mit einer Kesselleistung zwischen 400 kW und 750 kW und 1 mit einer Kesselleistung über 750 kW (2,5 Punkte),
— Inspektion und Wartung von mind. 15 Fernwärmeanlagen (1,5 Punkt),
— Inspektion und Wartung von mind. 2 solarthermischen Anlagen (jeweils mind. 30 qm Kollektorfläche) (1 Punkt),
— Energiemanagement (Verbrauchserfassung, Dokumentation, energetische Bewertung, technische und wirtschaftlich optimierte Modernisierungsvorschläge) (0,5 Punkte),
— Instandsetzung bei vergleichbaren Anlagen (2 Punkte).
4.2.2.2 Projektspezifische Nachweise:
Der Bieter/bei Bietergemeinschaften der bevollmächtigte Vertreter für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft erklärt, dass sein Betrieb (einschl. Nachunternehmer) bzw. Mitarbeiter über folgende, zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Nachweise etc. verfügt/verfügen und die Nachweise etc. auf Verlangen der Gewobag ED unverzüglich vorlegen wird:
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4.2.2.2.1 Nachweis von Schweißfachkenntnissen auf den Gebieten des Elektro-, Gas- und WIG-Schweißens:
ja (3 Punkte) nein (0 Punkte).
4.2.2.2.2 Nachweis als Ausbildungsfachbetrieb:
ja (2 Punkte) nein (0 Punkte).
4.2.2.2.3 Sachkunde nach Nr. 2.7 der TRGS 519 für ASI-Arbeiten an Asbestzementprodukten bzw. ASI-Arbeiten geringeren Umfangs:
ja (1 Punkt) nein (0 Punkte).
Für die vorstehenden Unterkriterien wird die jeweils angegebene Punktzahl vergeben, wenn die dort abgefragten Voraussetzungen bei dem Bieter/bei der Bietergemeinschaft vorliegen.
Die Gewobag ED behält sich vor, geeignete Nachweise von dem Bieter/der Bietergemeinschaft zu fordern, um die Eigenerklärungen überprüfen zu können. Legt der Bieter/die Bietergemeinschaft die geforderten Nachweise nach Aufforderung durch den AG nicht, nicht fristgemäß oder nicht vollständig vor, wird der Bieter/die Bietergemeinschaft zwingend vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
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4.2.2.3 Betriebskonzept und Infrastruktur des Bieters (max. 12 Punkte):
Die Gewobag ED erwartet hier insb. Ausführungen zu dem Betriebskonzept des Bieters/ der Bietergemeinschaft und zu der bei dem Bieter vorhandenen Ausrüstung (z.B. verwendete Technik/Geräte und Materialien).
4.2.2.4 Mitarbeiterauswahl und -qualifikation – Wartungsmonteure (max. 9 Punkte):
Die Gewobag ED erwartet hier insb. Ausführungen zu Grundausbildung, Zusatzausbildung, Auftragsspezifische Ausbildung, Weiterbildung, Aufstiegschancen, Einstellungs- und Auswahlmethodik, Zuverlässigkeitsüberprüfung.
4.2.2.5 Mitarbeiterqualifikation – Führungskräfte (max. 8 Punkte):
Die Gewobag ED erwartet hier insb. Aussagen zur Struktur, Organisation und Kenntnissen des Managementteams, Know-how des Managementteams.
Mindeststandards:
Der Bieter /die Bietergemeinschaft gilt außerdem insb. nur dann als fachlich leistungsfähig, wenn er/sie
mind. 2 wertungsfähige Referenzleistungen (vglb. Leistungen am Maßstab Ziffer II.1.5) der Bekanntmachung) mit dem Angebot benennt. Unzulässig ist es, die in unterschiedlichen Projekten erbrachten Leistungen zu einer „vergleichbaren Leistung“ zusammenzufassen.
bei den Abfragen zu den Referenzleistungen insgesamt nachweisen kann, sämtliche dort geforderten Leistungen mindestens einmal in dem dort geforderten Umfang und unter den dort geforderten Mindestbedingungen erbracht zu haben.
Der Bieter/die Bietergemeinschaft gilt insb. nur dann als technisch leistungsfähig, wenn er/sie mind. 2 wertungsfähige Referenzleistungen mit dem Angebot benennt.
Um der Gewobag ED die Überprüfung der Vergleichbarkeit der Referenzleistungen mit den anstehenden Leistungen zu ermöglichen, sind die folgenden Referenztabellen vollständig auszufüllen. Aus Sicht der Gewobag ED sind die in dieser Ziffer zur Eintragung der Referenzen vorgegebenen und zwingend auszufüllenden Tabellen zum Nachweis dieses Aspektes der Eignung ausreichend.
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Eine Projektreferenz (vglb. Leistungen am Maßstab Ziffer II.1.5) der Bekanntmachung) ist grundsätzlich nur dann wertungsfähig, wenn sie die folgenden Mindestbedingungen erfüllt:
— Leistungserbringung innerhalb der letzten 7 Jahre (Ende des Projekts nicht vor 2008),
— Nennung eines Ansprechpartners nebst Telefonnummer beim Referenz-Auftraggeber.
Der Bieter/die Bietergemeinschaft gilt insb. nur dann als technisch leistungsfähig, wenn er/sie bei den Abfragen zu den Referenzleistungen (vglb. Leistungen am Maßstab Ziffer II.1.5)) der Bekanntmachung) insgesamt nachweisen kann, sämtliche dort geforderten „Ausgeführten Leistungen“ mindestens einmal in dem dort geforderten Umfang und unter den dort geforderten Mindestbedingungen erbracht zu haben.
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Nachweis folgender bestehenden Versicherungen spätestens 10 Kalendertage nach Erteilung des Zuschlages, jedenfalls aber vor Beginn der Leistungserbringung mit folgenden Mindestdeckungssummen zu erbringen (zweifach maximiert/Versicherungsjahr):
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— Betriebshaftpflichtversicherung unter Einbeziehung des Umwelthaftpflicht – und Umweltschadenrisikos mit einer jährlichen Deckungssumme von mindestens pauschal 10 000 000 EUR für Personen- und Sachschäden sowie Verletzungen datenschutzrechtlicher Bestimmungen sowie
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— Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit einer jährlichen Deckungssumme von 1 000 000 EUR für Vermögensschäden und den Versicherungsschutz mit mindestens den vorgenannten Merkmalen über die gesamte Laufzeit des Vertrags bis einschließlich zum Ablauf seiner Gewährleistungsfristen vorzuhalten.
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Vgl. im Übrigen die Vorgaben der Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Vgl. Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften müssen sich bereits als solche bewerben. Die nachträgliche Bildung einer Bietergemeinschaft ist grundsätzlich nicht möglich. Die Bietergemeinschaft hat mit dem Angebot eine von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft im Original unterzeichnete Erklärung abzugeben (das Formblatt „Bietergemeinschaftserklärung“ (Anlage 1 zu dem Formblatt „Angebot“) ist zwingend zu verwenden und vollständig auszufüllen),
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— dass im Fall der Zuschlagserteilung auf ihr Angebot/Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird,
— in der alle Mitglieder der Bietergemeinschaft und der bevollmächtigte Vertreter der Bietergemeinschaft benannt sind,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Des Weiteren ist anzugeben, aus welchen Gründen die Bietergemeinschaft gebildet worden ist.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: Die gewerberechtlichen Vorschriften (GewO, HandwO etc.) sind zu beachten.

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-06-01 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2015-03-23 📅
Öffnungsort: Gewobag ED, Alt Moabit 101 A, 10559 Berlin.
Ort des Eröffnungstermins: Gewobag ED, Alt Moabit 101 A, 10559 Berlin.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn André Jastrzembski

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2015-07-01 📅
Datum des Endes: 2019-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Gewobag ED 001-15
Zusätzliche Informationen
1. Die Gewobag ED behält sich vor, nach Ablauf der Angebotsfrist geeignete Nachweise von den Bietern/den Bietergemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können.
2. Das Angebot soll in 3-facher Ausfertigung schriftlich eingereicht werden (ein Original (zwingend) und 2 Kopien). Das Original ist in gebundener Form einzureichen und als solches zu kennzeichnen. 2 Exemplare sind als Kopie zu kennzeichnen.
3. Die Eigenerklärungen gelten mit Unterschrift unter das Formblatt „Angebot“ als abgegeben. Die Gewobag ED bittet dringend darum, von der Abgabe zusätzlicher Erklärungen abzusehen, soweit diese nicht an anderer Stelle der Vergabeunterlagen zwingend gefordert werden.
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4. Auskunftsersuchen sind ausschließlich per elektronischer Post (E-Mail) an den in Ziffer I.1) dieser Bekanntmachung genannten Ansprechpartner für weitere Auskünfte zu stellen und werden ausschließlich per E-Mail beantwortet. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 11.3.2015, 12:00 Uhr eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen werden nicht bearbeitet. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bieter. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet.
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5. Die Gewobag ED behält sich vor, den Auftrag auf solche Liegenschaften auszudehnen, deren Betreuung sie während der Vertragslaufzeit übernimmt.
6. Ortsbesichtigung:
Die Gewobag ED ermöglicht es den Bietern, vor Abgabe eines Angebotes an einer von der Gewobag ED organisierten und durchgeführten Begehung einzelner Anlagen teilzunehmen. Die Termine für die Objektbegehung werden voraussichtlich in der 08./09. KW 2015 stattfinden. Die präzisen Uhrzeiten und Termine werden den Bietern auf Anfrage durch die Gewobag ED mitgeteilt. Die Anfragen sind an folgende E-Mail-Adresse zu richten: a.jastrzembski@gewobag.de
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Die Anzahl der an der Ortsbesichtigung teilnehmenden Personen ist auf maximal 3 Personen pro Bieter beschränkt, die der Gewobag ED von dem Bieter spätestens 24 Stunden vor der Begehung namentlich zu benennen sind.
Die Gewobag ED wird die teilnehmenden Bieter erfassen. Die Bieter müssen sich dazu im Rahmen der Ortsbegehung in eine Liste eintragen.
Bitte beachten Sie Folgendes:
Die Gewobag ED wird aus Gründen der Transparenz und der Gleichbehandlung aller Bieter während der Ortsbegehung keine Fragen beantworten. Der die Ortsbegehung begleitende Mitarbeiter ist angewiesen, keine Fragen zu beantworten und verfügt auch über keine relevanten technischen Kenntnisse.
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Während der Ortsbegehung entstehende Fragen sind bis spätestens 11.3.2015, 12:00 Uhr per E-Mail an a.jastrzembski@gewobag.de zu richten und werden allen Bietern so zeitnah als möglich beantwortet.
7. Loslimitierung:
Die Abgabe eines Angebotes auf alle Lose ist zulässig. Ein Bieter kann jedoch den Zuschlag auf maximal 2 Lose erhalten. Liegen die Angebote eines Bieters bei allen 3 Losen auf dem ersten Platz, erhält er den Zuschlag bei demjenigen Los nicht, bei dem das Angebot des Zweitplatzierten den höchsten Punktwert (Summe Punkte Zuschlagskriterien) aller zweitplatzierten Bieter hat.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316 📞
Fax: +49 3090137613 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Erkennt ein Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen nach
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Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 101a und 107 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
Wiederkehrender Auftrag
2028.
Quelle: OJS 2015/S 027-045520 (2015-02-04)