Gewobag – Vergabeverfahren – Schornsteinfegerleistungen nach § 1 Abs. 1 Satz 2 und 3 SchfHwG, nach der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen, Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) und deren Ausführungsordnung (ÜV)
1. Auftraggeber: Die Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin ist ein städtisches Wohnungsunternehmen und öffentliche Auftraggeberin im Sinne des § 98 Abs. 2 GWB. Gemeinsam mit ihrer Beteiligungsgesellschaft Gewobag WB Wohnen in Berlin GmbH und deren Tochterunternehmen Gewobag PB Wohnen in Prenzlauer Berg GmbH (alle 3 Unternehmen gemeinsam im Folgenden „Gewobag“ genannt) verfügt sie über einen Bestand von ca. 58 000 Wohneinheiten und ca. 1 700 Gewerbeeinheiten. Die Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin (Gewobag) beschafft sowohl für ihren eigenen Bestand als auch für den Bestand der Gewobag PB Wohnen in Prenzlauer Berg GmbH und der Gewobag WB Wohnen in Berlin GmbH sowie ggf. für weitere Gesellschaften des Gewobag-Konzerns. Auftraggeber (AG) ist die Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin. 2. Gegenstand der Leistung und Verfahrensart: 2.1 Gegenstand der Leistung: Die Gewobag beabsichtigt die Beschaffung von Schornsteinfegerleistungen nach § 1 Abs. 1 Satz 2 und 3 SchfHwG, nach der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen, Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) und deren Ausführungsordnung (ÜV) in den Stadtbezirken Tempelhof-Schöneberg, Neukölln, Mitte, Pankow, Reinickendorf, Spandau, Steglitz-Zehlendorf, Charlottenburg-Wilmersdorf und Friedrichshain-Kreuzberg. 2.2 Losbildung: Die Gewobag vergibt die Gesamtleistung in insg. 30 Teillosen, die auf die Gesellschaften wie folgt verteilt sind: Gewobag – 11 Teillose mit einem Gesamtvolumen von: — ca. 189 Schornsteinen, — ca. 3 000 Gasfeuerstätten, — ca. 1 045 Abgasanlagen. Gewobag WB – 11 Teillose mit einem Gesamtvolumen von: — ca. 398 Schornsteinen, — ca. 716 Gasfeuerstätten, — ca.10 Abgasanlagen. Gewobag PB – 8 Teillose mit einem Gesamtvolumen von: — ca. 1 053 Schornsteinen, — ca. 2 936 Gasfeuerstätten, — ca. 661 Abgasanlagen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-06-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-05-22.
Auftragsbekanntmachung (2015-05-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Ofen- und Kaminreinigung
Menge oder Umfang:
Gewobag AG – 11 Teillose mit einem Gesamtvolumen von:— ca. 189 Schornsteinen,— ca. 3 000 Gasfeuerstätten,— ca. 1 045 Abgasanlagen.Gewobag WB – 11 Teillose mit einem Gesamtvolumen von:— ca. 398 Schornsteinen,— ca. 716 Gasfeuerstätten,— ca.10 Abgasanlagen.Gewobag PB – 8 Teillose mit einem Gesamtvolumen von:— ca. 1 053 Schornsteinen,— ca. 2 936 Gasfeuerstätten,— ca. 661 Abgasanlagen.
Gewobag AG – 11 Teillose mit einem Gesamtvolumen von:— ca. 189 Schornsteinen,— ca. 3 000 Gasfeuerstätten,— ca. 1 045 Abgasanlagen.Gewobag WB – 11 Teillose mit einem Gesamtvolumen von:— ca. 398 Schornsteinen,— ca. 716 Gasfeuerstätten,— ca.10 Abgasanlagen.Gewobag PB – 8 Teillose mit einem Gesamtvolumen von:— ca. 1 053 Schornsteinen,— ca. 2 936 Gasfeuerstätten,— ca. 661 Abgasanlagen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Ofen- und Kaminreinigung📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin
Postanschrift: Alt-Moabit 101 A
Postleitzahl: 10559
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.gewobag.de🌏
E-Mail: u.wilbrecht@gewobag.de📧
1. Die Gewobag behält sich vor, nach Ablauf der Bewerbungsfrist geeignete Nachweise von den Bewerbern/den Bewerbergemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können.
2. Das Teilnahmeantrag soll in 3-facher Ausfertigung schriftlich eingereicht werden (ein Original (zwingend) und 2 Kopien). Das Original ist in gebundener Form einzureichen und als solches zu kennzeichnen. 2 Exemplare sind als Kopie zu kennzeichnen.
3. Die Eigenerklärungen gelten mit Unterschrift unter das Formblatt „Teilnahmeantrag“ als abgegeben. Die Gewobag bittet dringend darum, von der Abgabe zusätzlicher Erklärungen abzusehen, soweit nicht an anderer Stelle der Vergabeunterlagen zwingend gefordert.
4. Nachweis der Entlohnung nach den Vorgaben des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes (BerlAVG) vom 8.7.2010 (i. d. F. v. 17.6.2012).
Die Gewobag wird den Zuschlag nur auf ein Angebot erteilen, das insbesondere die Vorgaben des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes vom 8.7.2010 (i. d. F. v. 17.6.2012) einhält. Der Nachweis, dass insbesondere eine Entlohnung nach diesen Vorgaben erfolgt, ist mittels einer von einem vereidigten Buchprüfer, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder Rechtsanwalt stammenden und von diesem unterzeichneten Bescheinigung binnen kurzer Frist nach Aufforderung durch die Gewobag zu erbringen.
Die Gewobag wird die Bescheinigung von den Bietern fordern, deren Angebote in die engere Wahl für die Zuschlagserteilung kommen. Die Bescheinigung ist nach Aufforderung durch die Gewobag unverzüglich, spätestens jedoch binnen 6 Kalendertagen im Original vorzulegen und darf zu dem Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als 6 Monate sein. Sie muss für den Bewerber bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorliegen und jeweils mindestens Aussagen zu folgenden Sachverhalten enthalten:
Mindestvoraussetzungen:
— gezahlte Löhne für sozialversicherungspflichtige Mitarbeiter,
— gezahlte Löhne für geringfügig beschäftigte Mitarbeiter,
— Anzahl eingesetzte sozialversicherungspflichtige Mitarbeiter auf Vollzeitbasis,
— Anzahl eingesetzte geringfügig beschäftigte Mitarbeiter auf Vollzeitbasis.
— Ermittlung des Stundenverrechnungssatzes pro Mitarbeiter pro Stunde, sowie kalkulierte Einsatzzahlen/Gesamtstunden/Jahr.
Die Gewobag wird diese Erklärung nur von den Bietern abfordern, deren Angebot in die engere Wahl für den Zuschlag kommt. Sie behält sich vor, diese Bescheinigung auch von den zum Einsatz in dem Projekt der Gewobag vorgesehenen Subunternehmern des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft bzw. den Leiharbeitsfirmen zu verlangen.
5. Auskunftsersuchen sind ausschließlich per elektronischer Post (E-Mail) an den in Ziffer I.1) dieser Bekanntmachung genannten Ansprechpartner für weitere Auskünfte zu stellen und werden ausschließlich per E-Mail beantwortet. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 12.6.2015,12:00 Uhr eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen werden nicht bearbeitet. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bewerber. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet.
1. Die Gewobag behält sich vor, nach Ablauf der Bewerbungsfrist geeignete Nachweise von den Bewerbern/den Bewerbergemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können.
2. Das Teilnahmeantrag soll in 3-facher Ausfertigung schriftlich eingereicht werden (ein Original (zwingend) und 2 Kopien). Das Original ist in gebundener Form einzureichen und als solches zu kennzeichnen. 2 Exemplare sind als Kopie zu kennzeichnen.
3. Die Eigenerklärungen gelten mit Unterschrift unter das Formblatt „Teilnahmeantrag“ als abgegeben. Die Gewobag bittet dringend darum, von der Abgabe zusätzlicher Erklärungen abzusehen, soweit nicht an anderer Stelle der Vergabeunterlagen zwingend gefordert.
4. Nachweis der Entlohnung nach den Vorgaben des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes (BerlAVG) vom 8.7.2010 (i. d. F. v. 17.6.2012).
Die Gewobag wird den Zuschlag nur auf ein Angebot erteilen, das insbesondere die Vorgaben des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes vom 8.7.2010 (i. d. F. v. 17.6.2012) einhält. Der Nachweis, dass insbesondere eine Entlohnung nach diesen Vorgaben erfolgt, ist mittels einer von einem vereidigten Buchprüfer, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder Rechtsanwalt stammenden und von diesem unterzeichneten Bescheinigung binnen kurzer Frist nach Aufforderung durch die Gewobag zu erbringen.
Die Gewobag wird die Bescheinigung von den Bietern fordern, deren Angebote in die engere Wahl für die Zuschlagserteilung kommen. Die Bescheinigung ist nach Aufforderung durch die Gewobag unverzüglich, spätestens jedoch binnen 6 Kalendertagen im Original vorzulegen und darf zu dem Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als 6 Monate sein. Sie muss für den Bewerber bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorliegen und jeweils mindestens Aussagen zu folgenden Sachverhalten enthalten:
Mindestvoraussetzungen:
— gezahlte Löhne für sozialversicherungspflichtige Mitarbeiter,
— gezahlte Löhne für geringfügig beschäftigte Mitarbeiter,
— Anzahl eingesetzte sozialversicherungspflichtige Mitarbeiter auf Vollzeitbasis,
— Anzahl eingesetzte geringfügig beschäftigte Mitarbeiter auf Vollzeitbasis.
— Ermittlung des Stundenverrechnungssatzes pro Mitarbeiter pro Stunde, sowie kalkulierte Einsatzzahlen/Gesamtstunden/Jahr.
Die Gewobag wird diese Erklärung nur von den Bietern abfordern, deren Angebot in die engere Wahl für den Zuschlag kommt. Sie behält sich vor, diese Bescheinigung auch von den zum Einsatz in dem Projekt der Gewobag vorgesehenen Subunternehmern des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft bzw. den Leiharbeitsfirmen zu verlangen.
5. Auskunftsersuchen sind ausschließlich per elektronischer Post (E-Mail) an den in Ziffer I.1) dieser Bekanntmachung genannten Ansprechpartner für weitere Auskünfte zu stellen und werden ausschließlich per E-Mail beantwortet. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 12.6.2015,12:00 Uhr eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen werden nicht bearbeitet. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bewerber. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: 1. Auftraggeber:
Die Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin…
… ist ein städtisches Wohnungsunternehmen und öffentliche Auftraggeberin im Sinne des § 98 Abs. 2 GWB. Gemeinsam mit ihrer Beteiligungsgesellschaft Gewobag WB Wohnen in Berlin GmbH und deren Tochterunternehmen Gewobag PB Wohnen in Prenzlauer Berg GmbH (alle 3 Unternehmen gemeinsam im Folgenden „Gewobag“ genannt) verfügt sie über einen Bestand von ca. 58 000 Wohneinheiten und ca. 1 700 Gewerbeeinheiten.
… (Gewobag) beschafft sowohl für ihren eigenen Bestand als auch für den Bestand der Gewobag PB Wohnen in Prenzlauer Berg GmbH und der Gewobag WB Wohnen in Berlin GmbH sowie ggf. für weitere Gesellschaften des Gewobag-Konzerns. Auftraggeber (AG) ist die Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin.
2. Gegenstand der Leistung und Verfahrensart:
2.1 Gegenstand der Leistung:
Die Gewobag beabsichtigt die Beschaffung von Schornsteinfegerleistungen nach § 1 Abs. 1 Satz 2 und 3 SchfHwG, nach der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen, Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) und deren Ausführungsordnung (ÜV) in den Stadtbezirken Tempelhof-Schöneberg, Neukölln, Mitte, Pankow, Reinickendorf, Spandau, Steglitz-Zehlendorf, Charlottenburg-Wilmersdorf und Friedrichshain-Kreuzberg.
Die Gewobag beabsichtigt die Beschaffung von Schornsteinfegerleistungen nach § 1 Abs. 1 Satz 2 und 3 SchfHwG, nach der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen, Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) und deren Ausführungsordnung (ÜV) in den Stadtbezirken Tempelhof-Schöneberg, Neukölln, Mitte, Pankow, Reinickendorf, Spandau, Steglitz-Zehlendorf, Charlottenburg-Wilmersdorf und Friedrichshain-Kreuzberg.
2.2 Losbildung:
Die Gewobag vergibt die Gesamtleistung in insg. 30 Teillosen, die auf die Gesellschaften wie folgt verteilt sind:
Gewobag – 11 Teillose mit einem Gesamtvolumen von:
— ca. 189 Schornsteinen,
— ca. 3 000 Gasfeuerstätten,
— ca. 1 045 Abgasanlagen.
Gewobag WB – 11 Teillose mit einem Gesamtvolumen von:
— ca. 398 Schornsteinen,
— ca. 716 Gasfeuerstätten,
— ca.10 Abgasanlagen.
Gewobag PB – 8 Teillose mit einem Gesamtvolumen von:
— ca. 1 053 Schornsteinen,
— ca. 2 936 Gasfeuerstätten,
— ca. 661 Abgasanlagen.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Gewobag – Vergabeverfahren – Schornsteinfegerleistungen nach § 1 Abs. 1 Satz 2 und 3 SchfHwG, nach der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen, Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) und deren Ausführungsordnung (ÜV) – Los 1: Gewobag AG
Menge oder Umfang: Gewobag— ca. 189 Schornsteine,— ca. 3 000 Gasfeuerstätten,— ca. 1 045 Abgasanlagen.Die Gewobag vergibt diese Leistungen aufgeteilt in insg. 11 Teillosen, auf die sich die Bewerber jeweils bewerben können.
Gewobag
— ca. 189 Schornsteine,
— ca. 3 000 Gasfeuerstätten,
— ca. 1 045 Abgasanlagen.
Die Gewobag vergibt diese Leistungen aufgeteilt in insg. 11 Teillosen, auf die sich die Bewerber jeweils bewerben können.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Gewobag – Vergabeverfahren – Schornsteinfegerleistungen nach § 1 Abs. 1 Satz 2 und 3 SchfHwG, nach der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen, Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) und deren Ausführungsordnung (ÜV) – Los 2: Gewobag WB
Menge oder Umfang: Gewobag WB— ca. 398 Schornsteine,— ca. 716 Gasfeuerstätten,— ca.10 AbgasanlagenDie Gewobag vergibt diese Leistungen aufgeteilt in insg. 11 Teillosen, auf die sich die Bewerber jeweils bewerben können.
Gewobag WB
— ca. 398 Schornsteine,
— ca. 716 Gasfeuerstätten,
— ca.10 Abgasanlagen
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Gewobag – Vergabeverfahren – Schornsteinfegerleistungen nach § 1 Abs. 1 Satz 2 und 3 SchfHwG, nach der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen, Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) und deren Ausführungsordnung (ÜV) – Los 3: Gewobag PB
Menge oder Umfang: Gewobag PB— ca. 1 053 Schornsteine,— ca. 2 936 Gasfeuerstätten,— ca. 661 Abgasanlagen.Die Gewobag vergibt diese Leistungen aufgeteilt in insg. 8 Teillosen, auf die sich die Bewerber jeweils bewerben können.
Gewobag PB
— ca. 1 053 Schornsteine,
— ca. 2 936 Gasfeuerstätten,
— ca. 661 Abgasanlagen.
Die Gewobag vergibt diese Leistungen aufgeteilt in insg. 8 Teillosen, auf die sich die Bewerber jeweils bewerben können.
Gewobag AG – 11 Teillose mit einem Gesamtvolumen von:
— ca. 189 Schornsteinen,
Gewobag WB – 11 Teillose mit einem Gesamtvolumen von:
— ca. 398 Schornsteinen,
— ca.10 Abgasanlagen.
Gewobag PB – 8 Teillose mit einem Gesamtvolumen von:
— ca. 1 053 Schornsteinen,
Dauer: 48 Monate
Referenznummer: Gewobag 119-15
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Sämtliche Angaben, Erklärungen und Nachweise sind bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (Ziff. IV.3.4)) dieser Bekanntmachung) mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Ein Verweis auf frühere Teilnahmeanträge/Bewerbungen ist nicht ausreichend. Soweit Angaben, Erklärungen und Nachweise in Form von Eigenerklärungen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind, behält sich der Auftraggeber vor, die Vorlage von Eignungsnachweisen im Original innerhalb einer angemessenen Frist zu verlangen.
Sämtliche Angaben, Erklärungen und Nachweise sind bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (Ziff. IV.3.4)) dieser Bekanntmachung) mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Ein Verweis auf frühere Teilnahmeanträge/Bewerbungen ist nicht ausreichend. Soweit Angaben, Erklärungen und Nachweise in Form von Eigenerklärungen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind, behält sich der Auftraggeber vor, die Vorlage von Eignungsnachweisen im Original innerhalb einer angemessenen Frist zu verlangen.
Wenn der Bewerber beabsichtigt, Teile der Leistung von Nachunternehmen ausführen zu lassen, muss er die Art und den Umfang dieser Leistungen angeben. Die konkrete Benennung von Art und Umfang der Leistungen soll im Formblatt „Teilnahmeantrag” erfolgen.
Wenn der Bewerber beabsichtigt, Teile der Leistung von Nachunternehmen ausführen zu lassen, muss er die Art und den Umfang dieser Leistungen angeben. Die konkrete Benennung von Art und Umfang der Leistungen soll im Formblatt „Teilnahmeantrag” erfolgen.
Die Namen der Nachunternehmen sind nur auf Verlangen der Gewobag anzugeben. Ferner hat der Bewerber auf Verlangen der Gewobag die Eignung der Nachunternehmen, bezogen auf die von ihnen zu erbringenden Leistungen, nachzuweisen. Die Gewobag wird die Angabe der Namen und den Nachweis der Eignung der Nachunternehmen erst dann verlangen, wenn der Bewerber ernsthaft für die Erteilung des Zuschlags in Frage kommt. In diesem Fall sind die verlangten Informationen innerhalb einer von der Gewobag zu bestimmenden Frist – die ggf. nur wenige Tage beträgt – einzureichen.
Die Namen der Nachunternehmen sind nur auf Verlangen der Gewobag anzugeben. Ferner hat der Bewerber auf Verlangen der Gewobag die Eignung der Nachunternehmen, bezogen auf die von ihnen zu erbringenden Leistungen, nachzuweisen. Die Gewobag wird die Angabe der Namen und den Nachweis der Eignung der Nachunternehmen erst dann verlangen, wenn der Bewerber ernsthaft für die Erteilung des Zuschlags in Frage kommt. In diesem Fall sind die verlangten Informationen innerhalb einer von der Gewobag zu bestimmenden Frist – die ggf. nur wenige Tage beträgt – einzureichen.
Wenn sich der Bewerber bei der Erfüllung eines Auftrags der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen möchte (vgl. § 7 EG Abs. 9 VOL/A), hat er bereits in seinem Teilnahmeantrag:
— die Namen dieser Unternehmen anzugeben,
— den Nachweis zu führen, dass ihm die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen (z. B. mittels einer Verpflichtungserklärung der Unternehmen, in der sich diese unwiderruflich verpflichten, dem Bewerber die erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen) und,
— den Nachweis zu führen, dass ihm die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen (z. B. mittels einer Verpflichtungserklärung der Unternehmen, in der sich diese unwiderruflich verpflichten, dem Bewerber die erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen) und,
— die Eignung dieser Unternehmen nachzuweisen.
Der Nachweis kann mit dem Muster gem. Anlage 2 zum Formblatt „Teilnahmeantrag” geführt werden.
Handelt es sich bei den Unternehmen, derer sich der Bewerber zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde bedienen möchte, um Nachunternehmen, sind die genannten Informationen und Nachweise abweichend von den vorstehenden Ausführungen bereits mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Handelt es sich bei den Unternehmen, derer sich der Bewerber zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde bedienen möchte, um Nachunternehmen, sind die genannten Informationen und Nachweise abweichend von den vorstehenden Ausführungen bereits mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Kann ein Bewerber aus einem berechtigten Grund die von der Gewobag geforderten Nachweise nicht beibringen, so kann er den Nachweis durch Vorlage anderer, von der Gewobag für geeignet erachteter Belege erbringen (siehe § 5 EG S. 2 VOL/A). Der Bewerber sollte der Gewobag in diesem Fall rechtzeitig vor der Einreichung seines Teilnahmeantrags anzeigen, dass er einen Nachweis nicht beibringen kann und der Gewobag in diesem Zusammenhang den berechtigten Grundangeben sowie einen alternativen Beleg vorschlagen. Die Gewobag wird dem Bewerber dann mitteilen, ob sie den alternativen Beleg für geeignet erachtet.
Kann ein Bewerber aus einem berechtigten Grund die von der Gewobag geforderten Nachweise nicht beibringen, so kann er den Nachweis durch Vorlage anderer, von der Gewobag für geeignet erachteter Belege erbringen (siehe § 5 EG S. 2 VOL/A). Der Bewerber sollte der Gewobag in diesem Fall rechtzeitig vor der Einreichung seines Teilnahmeantrags anzeigen, dass er einen Nachweis nicht beibringen kann und der Gewobag in diesem Zusammenhang den berechtigten Grundangeben sowie einen alternativen Beleg vorschlagen. Die Gewobag wird dem Bewerber dann mitteilen, ob sie den alternativen Beleg für geeignet erachtet.
Der Bewerber/bei Bewerbergemeinschaften der bevollmächtigte Vertreter für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft erklärt, dass:
— er/sie alle berufsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt/erfüllen und er/sie insb. als Schornsteinfegerhandwerk in die Handwerksrolle eingetragen sind oder die Voraussetzung nach den §§ 7 bis 9 der EU/EWR-Handwerk-Verordnung vom 20.12.2007 (vgl. § 2 Abs. 1 SchfHwG) erfüllen,
— er/sie alle berufsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt/erfüllen und er/sie insb. als Schornsteinfegerhandwerk in die Handwerksrolle eingetragen sind oder die Voraussetzung nach den §§ 7 bis 9 der EU/EWR-Handwerk-Verordnung vom 20.12.2007 (vgl. § 2 Abs. 1 SchfHwG) erfüllen,
— über sein/ihr Vermögen weder das Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
— er/sie sich nicht in Liquidation befindet/befinden,
— er/sie im Rahmen seiner/ihrer beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat/haben, die seine/ihre Zuverlässigkeit als möglicher Erbringer der ausgeschriebenen Leistungen entfallen lassen würde,
— er/sie seine/ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates des Auftraggebers ordnungsgemäß erfüllt hat/haben,
— keine der Personen, deren Verhalten ihm/ihnen zuzurechnen ist, aus einem der in § 6 EG Abs. 4 VOL/A genannten Gründe rechtskräftig verurteilt worden ist,
— er/sie sich bewusst ist/sind, dass eine falsche Angabe den Ausschluss aus dem Bewerberkreis zur Folge haben kann,
— er/sie sich für den Fall der Beauftragung mit den zu vergebenden Leistungen bereits jetzt verpflichtet/verpflichten,
— bei der Erbringung von Leistungen, die dem Geltungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vom 20.4.2009 unterfallen, seinen/ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung mindestens diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgeltes zu gewähren, die der nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz einzuhaltende Tarifvertrag vorgibt. Gleiches gilt gegenüber den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eines beauftragten Nachunternehmers oder den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eines von dem Nachunternehmer oder dem Bewerber selbst beauftragten Verleihers, § 1 Abs. 2 BerlAVG.
— bei der Erbringung von Leistungen, die dem Geltungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vom 20.4.2009 unterfallen, seinen/ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung mindestens diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgeltes zu gewähren, die der nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz einzuhaltende Tarifvertrag vorgibt. Gleiches gilt gegenüber den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eines beauftragten Nachunternehmers oder den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eines von dem Nachunternehmer oder dem Bewerber selbst beauftragten Verleihers, § 1 Abs. 2 BerlAVG.
— unbeschadet der Anforderungen nach § 1 Abs. 2 BerlAVG seinen/ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (ohne Auszubildende) bei der Ausführung der Leistung mindestens ein Stundenentgelt in Höhe von 8,50 EUR zu bezahlen. Gleiches gilt gegenüber den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eines beauftragten Nachunternehmers oder den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eines von dem Nachunternehmer oder dem Bewerber selbst beauftragten Verleihers, § 1 Abs. 4 BerlAVG.
— unbeschadet der Anforderungen nach § 1 Abs. 2 BerlAVG seinen/ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (ohne Auszubildende) bei der Ausführung der Leistung mindestens ein Stundenentgelt in Höhe von 8,50 EUR zu bezahlen. Gleiches gilt gegenüber den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eines beauftragten Nachunternehmers oder den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eines von dem Nachunternehmer oder dem Bewerber selbst beauftragten Verleihers, § 1 Abs. 4 BerlAVG.
Die Verpflichtungen nach § 1 Abs. 2 und 4 BerlAVG erstrecken sich auf alle an der Auftragserfüllung beteiligten Unternehmen. Der jeweils einen Auftrag weiter Vergebende ist verpflichtet, die jeweilige schriftliche Übertragung der Verpflichtung und ihre Einhaltung durch die jeweils beteiligten Nachunternehmer oder Verleiher sicherzustellen und dem AG auf Verlangen nachzuweisen, vgl. § 1 Abs. 6 BerlAVG.
Die Verpflichtungen nach § 1 Abs. 2 und 4 BerlAVG erstrecken sich auf alle an der Auftragserfüllung beteiligten Unternehmen. Der jeweils einen Auftrag weiter Vergebende ist verpflichtet, die jeweilige schriftliche Übertragung der Verpflichtung und ihre Einhaltung durch die jeweils beteiligten Nachunternehmer oder Verleiher sicherzustellen und dem AG auf Verlangen nachzuweisen, vgl. § 1 Abs. 6 BerlAVG.
Die Bewerber haben außerdem bei Angebotsabgabe zu erklären, dass sie bei der Auftragsdurchführung ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt zahlen.
— den zur Kontrolle befugten Personen Einblick in die Entgeltabrechnungen, in die Unterlagen über die Abführung von Steuer und Beiträgen an in- und ausländische Sozialversicherungsträger, in Unterlagen über die Abführung von Beiträgen an in- und ausländische Sozialkassen des Baugewerbes und in die zwischen den ausführenden Unternehmen abgeschlossenen Verträge zu gewähren, sowie alle weiteren an der Leistungserbringung beteiligten Unternehmen entsprechend zu verpflichten, § 5 Abs. 1 BerlAVG.
— den zur Kontrolle befugten Personen Einblick in die Entgeltabrechnungen, in die Unterlagen über die Abführung von Steuer und Beiträgen an in- und ausländische Sozialversicherungsträger, in Unterlagen über die Abführung von Beiträgen an in- und ausländische Sozialkassen des Baugewerbes und in die zwischen den ausführenden Unternehmen abgeschlossenen Verträge zu gewähren, sowie alle weiteren an der Leistungserbringung beteiligten Unternehmen entsprechend zu verpflichten, § 5 Abs. 1 BerlAVG.
— seine/ihre Beschäftigten schriftlich auf die Möglichkeit der Kontrolle hinzuweisen,
— vollständige und prüffähige Unterlagen zur Kontrolle bereitzuhalten und auf Verlangen dem AG vorzulegen, sowie alle weiteren beteiligten Unternehmen entsprechend zu verpflichten, § 5 Abs. 2 BerlAVG.
— die vom AG gemäß § 7 Abs. 1 BerlAVG im Rahmen von Liefer-, Bau- und Dienstleistungsaufträgen festgelegten Kriterien bei der Herstellung, Verwendung und Entsorgung von Gütern sowie bei Ausführung der Leistung hervorgerufenen negativen Umweltauswirkungen zu berücksichtigen, § 7 Abs. 1 BerlAVG.
— die vom AG gemäß § 7 Abs. 1 BerlAVG im Rahmen von Liefer-, Bau- und Dienstleistungsaufträgen festgelegten Kriterien bei der Herstellung, Verwendung und Entsorgung von Gütern sowie bei Ausführung der Leistung hervorgerufenen negativen Umweltauswirkungen zu berücksichtigen, § 7 Abs. 1 BerlAVG.
— gem. § 8 BerlAVG.
• den Auftrag gemäß der Leistungsbeschreibung ausschließlich mit Waren auszuführen, die nachweislich unter bestmöglicher Beachtung der in den ILO-Kernarbeitsnormen festgelegten Mindeststandards gewonnen oder hergestellt worden sind. Die Mindeststandards der ILO-Kernarbeitsnormen ergeben sich aus:
• den Auftrag gemäß der Leistungsbeschreibung ausschließlich mit Waren auszuführen, die nachweislich unter bestmöglicher Beachtung der in den ILO-Kernarbeitsnormen festgelegten Mindeststandards gewonnen oder hergestellt worden sind. Die Mindeststandards der ILO-Kernarbeitsnormen ergeben sich aus:
— dem Übereinkommen Nr. 29 über Zwangs- oder Pflichtarbeit vom 28.6.1930 (BGBL. 1956 II S. 641);
— dem Übereinkommen Nr. 87 über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes vom 9.7.1948 (BGBL. 1956 II S. 2073);
— dem Übereinkommen Nr. 98 über die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechtes und des Rechtes zu Kollektivverhandlungen vom 1.7.1949 (BGBL. 1955 II S. 1123);
— dem Übereinkommen Nr. 100 über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit vom 29.6.1951 (BGBL. 1956 II S. 24);
— dem Übereinkommen Nr. 105 über die Abschaffung der Zwangsarbeit vom 25.6.1957 (BGBL. 1959 II S. 442);
— dem Übereinkommen Nr. 111 über die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf vom 25.6.1958 (BGBL. 1961 II S. 98);
— dem Übereinkommen Nr. 138 über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung vom 26.6.1973 (BGBL. 1976 II. S. 202) und
— dem Übereinkommen Nr. 182 über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit vom 17.6.1999 (BGBL. 2001 II S. 1291)
— er/sie die zum Zeitpunkt der Beauftragung in Kraft getretenen Regelungen (insb. § 19) des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) zur Kenntnis genommen hat und beachten wird/werden,
— insbesondere die getätigten Angaben und Erklärungen zu den Eignungskriterien der Wahrheit entsprechen,
— er/sie im Schornsteinfegerregister beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (gemäß § 3 SchfHwG) aktuell gelistet ist/sind,
— sämtliche für den Einsatz in Betracht kommenden Mitarbeiter wenigstens über die gemäß § 2 Abs. 1 SchfHwG geforderten Mindestqualifikationen verfügen,
— er/sie über eine technische Ausstattung verfügt/en, die ihn/sie in die Lage versetz/en, die ausgeschriebenen Leistungen nach den gesetzlichen Vorschriften erbringen zu können,
— er/sie für die Ausführung der Leistungen ausschließlich Geräte verwenden werden, die die gesetzlichen Anforderungen einhalten,
— er/sie die gemäß Ziffer III.1.1) der Bekanntmachung geforderte Versicherung mit den dort verlangten Mindestdeckungssummen spätestens 10 Kalendertage nach Erteilung des Zuschlages, jedenfalls aber vor Beginn der Leistungserbringung nachweist/nachweisen und er/sie diese Versicherung für die gesamte Laufzeit des Auftrags vorhält/vorhalten.
— er/sie die gemäß Ziffer III.1.1) der Bekanntmachung geforderte Versicherung mit den dort verlangten Mindestdeckungssummen spätestens 10 Kalendertage nach Erteilung des Zuschlages, jedenfalls aber vor Beginn der Leistungserbringung nachweist/nachweisen und er/sie diese Versicherung für die gesamte Laufzeit des Auftrags vorhält/vorhalten.
Die Gewobag behält sich vor, vor Zuschlagserteilung geeignete Nachweise von den Bewerbern/den Bewerbergemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können. Legt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft die geforderten Nachweise nach Aufforderung durch Gewobag nicht, nicht fristgemäß oder nicht vollständig vor, wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zwingend vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Die Gewobag behält sich vor, vor Zuschlagserteilung geeignete Nachweise von den Bewerbern/den Bewerbergemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können. Legt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft die geforderten Nachweise nach Aufforderung durch Gewobag nicht, nicht fristgemäß oder nicht vollständig vor, wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zwingend vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Bei Bewerbern/Bewerbergemeinschaften aus dem EU-Ausland sind von der Gewobag geforderte Nachweise nach dem Recht ihres Heimatstaates zu erbringen. Soweit es um Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister geht, muss das Register Auskunft über nachfolgende Vorgänge erbringen: Verwaltungsentscheidungen (Gewerbeuntersagungen, Rücknahme von Erlaubnissen, Konzessionen etc.), Verzichte auf eine Zulassung zu einem Gewerbe oder einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung während eines Rücknahme- oder Widerrufverfahrens, Bußgeldentscheidungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Ordnungswidrigkeiten sowie bestimmte strafgerichtliche Verurteilungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Straftaten. Sämtliche Nachweise, Bescheinigungen bzw. Erklärungen sind auf Verlangen des Auftraggebers auch für Nachunternehmer zu erbringen. Diese Anforderung gilt auch für Nachunternehmer von Bewerbern aus dem EU-Ausland.
Bei Bewerbern/Bewerbergemeinschaften aus dem EU-Ausland sind von der Gewobag geforderte Nachweise nach dem Recht ihres Heimatstaates zu erbringen. Soweit es um Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister geht, muss das Register Auskunft über nachfolgende Vorgänge erbringen: Verwaltungsentscheidungen (Gewerbeuntersagungen, Rücknahme von Erlaubnissen, Konzessionen etc.), Verzichte auf eine Zulassung zu einem Gewerbe oder einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung während eines Rücknahme- oder Widerrufverfahrens, Bußgeldentscheidungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Ordnungswidrigkeiten sowie bestimmte strafgerichtliche Verurteilungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Straftaten. Sämtliche Nachweise, Bescheinigungen bzw. Erklärungen sind auf Verlangen des Auftraggebers auch für Nachunternehmer zu erbringen. Diese Anforderung gilt auch für Nachunternehmer von Bewerbern aus dem EU-Ausland.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die nun folgenden Ziffern beziehen sich auf die Nummerierung in dem Formblatt „Teilnahmeantrag“.
4.3.1.1 Umsatz:
4.3.1.1.1 Nettojahresgesamtumsatz:
Der Bewerber/bei Bewerbergemeinschaften der bevollmächtigte Vertreter für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft hat anzugeben, welchen Nettojahresgesamtumsatz er/sie in den vergangenen 3 Geschäftsjahren (2012 bis 2014) erwirtschaftet hat.
4.3.1.1.2 Nettojahresumsatz mit vergleichbaren Leistungen:
Der Bewerber/bei Bewerbergemeinschaften der bevollmächtigte Vertreter für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft hat anzugeben, welchen Nettojahresumsatz er/sie in den vergangenen 3 Geschäftsjahren (2012 bis 2014) mit vergleichbaren Leistungen (Maßstab Ziffer II.1.5)) der Bekanntmachung) erwirtschaftet hat.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Bewerber/bei Bewerbergemeinschaften der bevollmächtigte Vertreter für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft hat anzugeben, welchen Nettojahresumsatz er/sie in den vergangenen 3 Geschäftsjahren (2012 bis 2014) mit vergleichbaren Leistungen (Maßstab Ziffer II.1.5)) der Bekanntmachung) erwirtschaftet hat.
4.3.1.2 Angaben über die jahresdurchschnittliche Anzahl für vergleichbare Leistungen eingesetzter festangestellter deutschsprachiger Mitarbeiter innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre
Der Bewerber/bei Bewerbergemeinschaften der bevollmächtigte Vertreter für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft hat anzugeben, welche Anzahlen von Mitarbeitern er/sie in den vergangenen 3 Geschäftsjahren (2012 bis 2014) in den folgenden Berufsgruppen beschäftigt hat:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Bewerber/bei Bewerbergemeinschaften der bevollmächtigte Vertreter für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft hat anzugeben, welche Anzahlen von Mitarbeitern er/sie in den vergangenen 3 Geschäftsjahren (2012 bis 2014) in den folgenden Berufsgruppen beschäftigt hat:
— Schornsteinfeger,
— Mitarbeiter, die die Mindestqualifikationen nach § 2 Abs. 1 SchfHwG erfüllen,
— Sonstige Mitarbeiter.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die nun folgenden Ziffern beziehen sich auf die Nummerierung in dem Formblatt „Teilnahmeantrag“.
4.3.2.1 Projektreferenzen:
Mit den Referenzleistungen prüft die Gewobag die Branchenerfahrung und die auftragsspezifische Erfahrung der Unternehmen.
Benennung von mindestens drei Referenzleistungen, die mit den zu beschaffenden Leistungen vergleichbar sind, vgl. Ziffer II.1.5) dieser Bekanntmachung.
Um der Gewobag die Überprüfung der Vergleichbarkeit der Referenzleistungen mit den anstehenden Leistungen zu ermöglichen, sind die folgenden Referenztabellen vollständig auszufüllen. Aus Sicht der Gewobag sind die in dieser Ziffer zur Eintragung der Referenzen vorgegebenen und zwingend auszufüllenden Tabellen zum Nachweis dieses Aspektes der Eignung ausreichend.
Um der Gewobag die Überprüfung der Vergleichbarkeit der Referenzleistungen mit den anstehenden Leistungen zu ermöglichen, sind die folgenden Referenztabellen vollständig auszufüllen. Aus Sicht der Gewobag sind die in dieser Ziffer zur Eintragung der Referenzen vorgegebenen und zwingend auszufüllenden Tabellen zum Nachweis dieses Aspektes der Eignung ausreichend.
Der Bieter erklärt sich mit Benennung der Referenz damit einverstanden, dass die Gewobag Erkundigungen über dieses Projekt bei dem Referenzauftraggeber einholt.
Eine Projektreferenz (vglb. Leistungen am Maßstab Ziffer II.1.5)) dieser Bekanntmachung) ist grundsätzlich nur dann wertungsfähig, wenn sie die folgenden Mindestbedingungen erfüllt:
— Beschreibung der erbrachten Leistung,
— Nennung Unternehmen, das die Leistung erbracht hat,
— Nennung Auftraggeber mit Adresse,
— Nennung eines Ansprechpartners nebst Telefonnummer beim Referenz-Auftraggeber,
— Angabe Projektgröße,
— Ende des Leistungserbringung nicht vor 2011.
Mindeststandards:
Die nun folgenden Ziffern beziehen sich auf die Nummerierung in dem Formblatt „Teilnahmeantrag“.
4.3.2.1 Projektreferenzen:
Mit den Referenzleistungen prüft die Gewobag die Branchenerfahrung und die auftragsspezifische Erfahrung der Unternehmen.
Benennung von mindestens 3 Referenzleistungen, die mit den zu beschaffenden Leistungen vergleichbar sind, vgl. Ziffer II.1.5) dieser Bekanntmachung.
Um der Gewobag die Überprüfung der Vergleichbarkeit der Referenzleistungen mit den anstehenden Leistungen zu ermöglichen, sind die folgenden Referenztabellen vollständig auszufüllen. Aus Sicht der Gewobag sind die in dieser Ziffer zur Eintragung der Referenzen vorgegebenen und zwingend auszufüllenden Tabellen zum Nachweis dieses Aspektes der Eignung ausreichend.
Um der Gewobag die Überprüfung der Vergleichbarkeit der Referenzleistungen mit den anstehenden Leistungen zu ermöglichen, sind die folgenden Referenztabellen vollständig auszufüllen. Aus Sicht der Gewobag sind die in dieser Ziffer zur Eintragung der Referenzen vorgegebenen und zwingend auszufüllenden Tabellen zum Nachweis dieses Aspektes der Eignung ausreichend.
Der Bieter erklärt sich mit Benennung der Referenz damit einverstanden, dass die Gewobag Erkundigungen über dieses Projekt bei dem Referenzauftraggeber einholt.
Eine Projektreferenz (vglb. Leistungen am Maßstab Ziffer II.1.5)) dieser Bekanntmachung) ist grundsätzlich nur dann wertungsfähig, wenn sie die folgenden Mindestbedingungen erfüllt:
— Beschreibung der erbrachten Leistung,
— Nennung Unternehmen, das die Leistung erbracht hat,
— Nennung Auftraggeber mit Adresse,
— Nennung eines Ansprechpartners nebst Telefonnummer beim Referenz-Auftraggeber,
— Angabe Projektgröße,
— Ende des Leistungserbringung nicht vor 2011.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung spätestens 10 Kalendertage nach Erteilung des Zuschlages, jedenfalls aber vor Beginn der Leistungserbringung mit folgenden Deckungssummen (jeweils jährlich 2-fach maximiert) zu erbringen:
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung spätestens 10 Kalendertage nach Erteilung des Zuschlages, jedenfalls aber vor Beginn der Leistungserbringung mit folgenden Deckungssummen (jeweils jährlich 2-fach maximiert) zu erbringen:
Der Nachweis des bestehenden Versicherungsschutzes mit mindestens den vorgenannten Merkmalen ist Fälligkeitsvoraussetzung für jedweden Zahlungsanspruch des Auftragnehmers gegen die Gewobag. Der Versicherungsschutz ist über die gesamte Vertragslaufzeit vorzuhalten.
Der Nachweis des bestehenden Versicherungsschutzes mit mindestens den vorgenannten Merkmalen ist Fälligkeitsvoraussetzung für jedweden Zahlungsanspruch des Auftragnehmers gegen die Gewobag. Der Versicherungsschutz ist über die gesamte Vertragslaufzeit vorzuhalten.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Vgl. Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bewerbergemeinschaften müssen sich bereits als solche bewerben. Die nachträgliche Bildung einer Bewerbergemeinschaft ist grundsätzlich nicht möglich. Die Bewerbergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag eine von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft im Original unterzeichnete Erklärung abzugeben (das Formblatt „Bewerbergemeinschaftserklärung“ (Anlage 1 zum Formblatt „Teilnahmeantrag“) ist zwingend zu verwenden und vollständig auszufüllen),
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bewerbergemeinschaften müssen sich bereits als solche bewerben. Die nachträgliche Bildung einer Bewerbergemeinschaft ist grundsätzlich nicht möglich. Die Bewerbergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag eine von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft im Original unterzeichnete Erklärung abzugeben (das Formblatt „Bewerbergemeinschaftserklärung“ (Anlage 1 zum Formblatt „Teilnahmeantrag“) ist zwingend zu verwenden und vollständig auszufüllen),
— dass im Fall der Zuschlagserteilung auf ihr Angebot/Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird,
— in der alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft und der bevollmächtigte Vertreter der Bewerbergemeinschaft benannt sind,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Des Weiteren ist anzugeben, aus welchen Gründen die Bewerbergemeinschaft gebildet worden ist.
Sonstige besondere Bedingungen:
Eigenerklärung des Bewerbers, dass:
— er/sie im Schornsteinfegerregister beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (gemäß § 3 SchfHwG) aktuell gelistet ist/sind,
— sämtliche für den Einsatz in Betracht kommenden Mitarbeiter wenigstens über die gemäß § 2 Abs. 1 SchfHwG geforderten Mindestqualifikationen verfügen,
— er/sie über eine technische Ausstattung verfügt/en, die ihn/sie in die Lage versetzen, die ausgeschriebenen Leistungen nach den gesetzlichen Vorschriften erbringen zu können,
— er/sie für die Ausführung der Leistungen ausschließlich Geräte verwenden werden, die die gesetzlichen Anforderungen einhalten,
— er/sie alle berufsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt/erfüllen und er/sie insb. als Schornsteinfegerhandwerk in die Handwerksrolle eingetragen sind oder die Voraussetzung nach den §§ 7 bis 9 der EU/EWR-Handwerk-Verordnung vom 20.12.2007 (vgl. § 2 Abs. 1 SchfHwG) erfüllen.
— er/sie alle berufsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt/erfüllen und er/sie insb. als Schornsteinfegerhandwerk in die Handwerksrolle eingetragen sind oder die Voraussetzung nach den §§ 7 bis 9 der EU/EWR-Handwerk-Verordnung vom 20.12.2007 (vgl. § 2 Abs. 1 SchfHwG) erfüllen.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: Vgl. Schornsteinfegerhandwerksgesetz.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Objektive Auswahlkriterien:
Die Gewobag wird sämtliche geeigneten Bewerber, die einen wertungsfähigen Teilnahmeantrag abgegeben haben und nicht aus sonstigen Gründen auszuschließen sind, zur Angebotsabgabe/zu den Verhandlungen auffordern.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gewobag PB Wohnen in Prenzlauer Berg GmbH
Gewobag WB Wohnen in Berlin GmbH
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Uwe Wilbrecht
Referenz Daten
Veröffentlichungsdatum: 2014-10-18 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Gewobag 119-15
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2014/S 201-355071
Zusätzliche Informationen
1. Die Gewobag behält sich vor, nach Ablauf der Bewerbungsfrist geeignete Nachweise von den Bewerbern/den Bewerbergemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können.
2. Das Teilnahmeantrag soll in 3-facher Ausfertigung schriftlich eingereicht werden (ein Original (zwingend) und 2 Kopien). Das Original ist in gebundener Form einzureichen und als solches zu kennzeichnen. 2 Exemplare sind als Kopie zu kennzeichnen.
3. Die Eigenerklärungen gelten mit Unterschrift unter das Formblatt „Teilnahmeantrag“ als abgegeben. Die Gewobag bittet dringend darum, von der Abgabe zusätzlicher Erklärungen abzusehen, soweit nicht an anderer Stelle der Vergabeunterlagen zwingend gefordert.
3. Die Eigenerklärungen gelten mit Unterschrift unter das Formblatt „Teilnahmeantrag“ als abgegeben. Die Gewobag bittet dringend darum, von der Abgabe zusätzlicher Erklärungen abzusehen, soweit nicht an anderer Stelle der Vergabeunterlagen zwingend gefordert.
4. Nachweis der Entlohnung nach den Vorgaben des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes (BerlAVG) vom 8.7.2010 (i. d. F. v. 17.6.2012).
Die Gewobag wird den Zuschlag nur auf ein Angebot erteilen, das insbesondere die Vorgaben des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes vom 8.7.2010 (i. d. F. v. 17.6.2012) einhält. Der Nachweis, dass insbesondere eine Entlohnung nach diesen Vorgaben erfolgt, ist mittels einer von einem vereidigten Buchprüfer, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder Rechtsanwalt stammenden und von diesem unterzeichneten Bescheinigung binnen kurzer Frist nach Aufforderung durch die Gewobag zu erbringen.
Die Gewobag wird den Zuschlag nur auf ein Angebot erteilen, das insbesondere die Vorgaben des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes vom 8.7.2010 (i. d. F. v. 17.6.2012) einhält. Der Nachweis, dass insbesondere eine Entlohnung nach diesen Vorgaben erfolgt, ist mittels einer von einem vereidigten Buchprüfer, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder Rechtsanwalt stammenden und von diesem unterzeichneten Bescheinigung binnen kurzer Frist nach Aufforderung durch die Gewobag zu erbringen.
Die Gewobag wird die Bescheinigung von den Bietern fordern, deren Angebote in die engere Wahl für die Zuschlagserteilung kommen. Die Bescheinigung ist nach Aufforderung durch die Gewobag unverzüglich, spätestens jedoch binnen 6 Kalendertagen im Original vorzulegen und darf zu dem Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als 6 Monate sein. Sie muss für den Bewerber bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorliegen und jeweils mindestens Aussagen zu folgenden Sachverhalten enthalten:
Die Gewobag wird die Bescheinigung von den Bietern fordern, deren Angebote in die engere Wahl für die Zuschlagserteilung kommen. Die Bescheinigung ist nach Aufforderung durch die Gewobag unverzüglich, spätestens jedoch binnen 6 Kalendertagen im Original vorzulegen und darf zu dem Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als 6 Monate sein. Sie muss für den Bewerber bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorliegen und jeweils mindestens Aussagen zu folgenden Sachverhalten enthalten:
Mindestvoraussetzungen:
— gezahlte Löhne für sozialversicherungspflichtige Mitarbeiter,
— gezahlte Löhne für geringfügig beschäftigte Mitarbeiter,
— Anzahl eingesetzte sozialversicherungspflichtige Mitarbeiter auf Vollzeitbasis,
— Anzahl eingesetzte geringfügig beschäftigte Mitarbeiter auf Vollzeitbasis.
— Ermittlung des Stundenverrechnungssatzes pro Mitarbeiter pro Stunde, sowie kalkulierte Einsatzzahlen/Gesamtstunden/Jahr.
Die Gewobag wird diese Erklärung nur von den Bietern abfordern, deren Angebot in die engere Wahl für den Zuschlag kommt. Sie behält sich vor, diese Bescheinigung auch von den zum Einsatz in dem Projekt der Gewobag vorgesehenen Subunternehmern des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft bzw. den Leiharbeitsfirmen zu verlangen.
Die Gewobag wird diese Erklärung nur von den Bietern abfordern, deren Angebot in die engere Wahl für den Zuschlag kommt. Sie behält sich vor, diese Bescheinigung auch von den zum Einsatz in dem Projekt der Gewobag vorgesehenen Subunternehmern des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft bzw. den Leiharbeitsfirmen zu verlangen.
5. Auskunftsersuchen sind ausschließlich per elektronischer Post (E-Mail) an den in Ziffer I.1) dieser Bekanntmachung genannten Ansprechpartner für weitere Auskünfte zu stellen und werden ausschließlich per E-Mail beantwortet. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 12.6.2015,12:00 Uhr eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen werden nicht bearbeitet. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bewerber. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet.
5. Auskunftsersuchen sind ausschließlich per elektronischer Post (E-Mail) an den in Ziffer I.1) dieser Bekanntmachung genannten Ansprechpartner für weitere Auskünfte zu stellen und werden ausschließlich per E-Mail beantwortet. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 12.6.2015,12:00 Uhr eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen werden nicht bearbeitet. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bewerber. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316📞
Fax: +49 3090137613 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Erkennt ein Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen nach
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Erkennt ein Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen nach
Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 101a und 107 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.