Glas- und Gebäudereinigung in der Grundschule am Schleemer Park, Oberschleems 9 in 22117 Hamburg

Finanzbehörde Hamburg

Glas- und Gebäudereinigung in der Grundschule am Schleemer Park, Oberschleems 9 in 22117 Hamburg für die Zeit ab 1.4.2016 bis auf weiteres.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-11-04. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-09-10.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-09-10 Auftragsbekanntmachung
2016-03-08 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2015-09-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Gebäudereinigung
Menge oder Umfang: Rund 5 693 m² Unterhaltsreinigungsfläche sowie 1 444 m² Glasreinigungsfläche.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Gebäudereinigung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Finanzbehörde Hamburg
Postanschrift: Gänsemarkt 36
Postleitzahl: 20354
Postort: Hamburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.ausschreibungen.hamburg.de 🌏
E-Mail: ausschreibungen@fb.hamburg.de 📧
Telefon: +49 40428232769 📞
Fax: +49 40427310686 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-09-10 📅
Einreichungsfrist: 2015-11-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-09-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 178-323765
ABl. S-Ausgabe: 178
Zusätzliche Informationen
Über das Online-Portal Hamburg-Service (www.gateway.hamburg.de) können Sie sich für die elektronische Vergabe registrieren, die Vergabeunterlagen kostenfrei einsehen, bearbeiten und Ihr Angebot elektronisch einreichen. Hier finden Sie Hinweise zur Registrierung: https://gateway.hamburg.de/hamburggateway/fvp/fv/BasisHilfe/HilfeFirmen.aspx
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Glas- und Gebäudereinigung in der Grundschule am Schleemer Park, Oberschleems 9 in 22117 Hamburg für die Zeit ab 1.4.2016 bis auf weiteres.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Glas- und Gebäudereinigung in der Grunschule am Schleemer Park, Oberschleems 9 in 22117 Hamburg
Kurze Beschreibung: Gebäudereinigung.
Menge oder Umfang: Rund 5 693 m² an Unterhaltsreinigungsfläche.
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung: Glasreinigung.
Menge oder Umfang: Rund 1 444 m² an Glasreinigungsfläche.
Referenznummer: OV 20150000103
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hamburg.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Von allen Bietern ist eine Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit abzugeben. Die Angaben werden ggf. von der Vergabestelle durch eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a Gewerbeordnung (GewO) überprüft: Von in- und ausländischen Bietern wird von der Vergabestelle für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärungen, eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (§ 150a Gewerbeordnung) beim Bundesamt für Justiz angefordert; von ausländischen Bietern wird ggf. eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes gefordert. Die Finanzbehörde behält sich vor, nach Angebotsabgabe von den aussichtsreichen Bietern auf gesonderte Anforderung entsprechende Bescheinigungen: Steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen bzw. Bescheinigung in Steuersachen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkasse, Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft abzufordern. Die Bescheinigungen sind in aktueller Fassung einzureichen und dürfen nicht älter als ein Jahr sein.
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Mindeststandards:
Sofern ein Bieter bis zum Einreichungstermin keine Reinigungsaufträge für die FHH ausgeführt hat, sind möglichst aktuelle Referenzen über anderweitige gleichartige Reinigungsdienstleistungen (möglichst in vergleichbaren Objekten) beizubringen (Aufstellung mit Adresse, Name des aktuellen Ansprechpartners, Telefon). Bieter, die sich in den letzten 12 Monaten im Bereich „Gebäudereinigung“ betätigt haben und sich in diesem Zeitraum um öffentliche Aufträge beworben haben, können sich auf frühere Angaben beziehen, sofern sich zwischenzeitlich keine Änderungen ergeben haben. Leistungsmängel und negative Erfahrungen der FHH mit einem Bieter, die sich auf Reinigungsverträge in der Vergangenheit beziehen, finden im Rahmen der Eignungsprüfung ebenfalls Berücksichtigung und können die Leistungsfähigkeit eines Bieters bis hin zum Angebotsausschluss beeinträchtigen. U. a. begründen Abmahnungen und fristlose Kündigungen in jüngerer Vergangenheit wegen mangelnder Reinigungsleistung eines Bieters eine genaue Überprüfung durch die Vergabestelle. Unter Zugrundelegung der Unternehmensverhältnisse zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe wird dann in Einzelprüfung festgestellt, ob das Angebot wegen der in der Vergangenheit aufgetretenen Mängel und negativen Erfahrungen von der weiteren Wertung ausgeschlossen wird.
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Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) erwartet die Anwendung neuester Techniken und Erkenntnisse des Gebäudereinigerhandwerks und verlangt mit den Reinigungsleistungen nicht nur die Erbringung von säubernden, sondern auch von pflegenden und substanzerhaltenden Tätigkeiten. Aus diesem Grund werden gesteigerte Voraussetzungen an das Vorliegen der Fachkunde geknüpft. Fachkundig ist der Bieter, der durch Vorlage einer Kopie seiner gültigen Handwerkskarte der zuständigen Handwerkskammer die Eintragung als zulassungsfreies Handwerk „Gebäudereiniger“ belegt. Darüber hinaus ist der Nachweis zu führen, dass der Inhaber des Reinigungsunternehmens über eine abgeschlossene Berufsausbildung im Gebäudereinigerhandwerk (Geselle/Gesellin im Gebäudereinigerhandwerk) verfügt oder der Betrieb an verantwortlicher Stelle durch eine(n) Gesellen/Gesellin geführt wird. Bieter aus dem Ausland können ihre Fachkunde durch die Beschäftigung eines Gesellen/Gesellin im Gebäudereinigerhandwerk an verantwortlicher Stelle oder durch Beschäftigte, die einen den vorgenannten deutschen Abschlüssen vergleichbaren Abschluss aufweisen, belegen. Gleichwertige Bescheinigungen bzw. Nachweise von Stellen ihres Heimatlandes sind mit einer Übersetzung in die deutsche Sprache vorzulegen.
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Wird die ausgeschriebene Leistung auf Glasreinigungsarbeiten beschränkt, so ist der Einsatz eines Facharbeiters in aufsichtführender Position für die Erfüllung der von der FHH geforderten gesteigerten Fachkunde ausreichend.
Auftragsausführung
Sonstige besondere Bedingungen:
Von den im Angebot aufgeführten kalkulatorischen Arbeitsstunden dürfen in der späteren Vertragsdurchführung nur maximal 40 % mit geringfügig beschäftigten Reinigungskräften (Geringverdiener) erbracht werden. Soweit die täglich zu leistenden Arbeitsstunden es zulassen, sollte ein weitestgehender Verzicht auf Geringverdiener angestrebt werden.
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Von allen Bietern muss mit dem Angebot die ausgefüllte und unterschriebene „Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes gemäß § 3 Hamburgisches Vergabegesetz“ eingereicht werden.

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-03-31 📅
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (70)
2. Qualität (30)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Marcel Kautz
Name: Finanzbehörde Hamburg
URL der Dokumente: http://www.hamburg.de/ausschreibungen/ 🌏
E-Mail: finanzbehoerde.poststelle@fb.hamburg.de 📧
Fax: +49 40428231402 📠
URL der Teilnahme: http://www.ausschreibungen.hamburg.de 🌏

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: OV 20150000103

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Finanzbehörde
Postanschrift: Große Bleichen 27
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 107 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge gilt nur dann als unverzüglich, wenn sie nicht später als 14 Kalendertage nach Kenntnis des behaupteten Verstoßes eingelegt wird. Des Weiteren ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2015/S 178-323765 (2015-09-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-03-08)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-03-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-03-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 050-083590
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 178-323765
ABl. S-Ausgabe: 50

Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2015000103

Auftragsvergabe

1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-03-01 📅
Name: KARO GmbH
Postort: Hamburg
Land: Deutschland 🇩🇪

2️⃣
Name: Schultz IGM GmbH
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 10
9

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Gödicke

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Finanzbehörde Hamburg
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gem. § 107 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gem. § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge gilt nur dann als unverzüglich, wenn sie nicht später als 14 Kalendertage nach Kenntnis des behaupteten Verstoßes eingelegt wird. Des Weiteren ist gem. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2016/S 050-083590 (2016-03-08)