Grafische Konzeption und Umsetzung, Druck und Postdienstleistungen im Hinblick auf das Magazin „IHKplus“
Industrie- und Handelskammer zu Köln
Grafische Konzeption und Umsetzung, Druck und Postdienstleistungen im Hinblick auf das Magazin „IHKplus“.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2015-12-14. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-11-02.
Wer? Wie?- • Postdienste › Postdienste im Zusammenhang mit Zeitungen und Zeitschriften
- • Satzarbeit › Dienstleistungen im Grafik-Design
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2015-11-02 | Auftragsbekanntmachung |
Auftragsbekanntmachung (2015-11-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Grafik-Design
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Grafik-Design 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Industrie- und Handelskammer zu Köln
Postanschrift: Unter Sachsenhausen 10-26
Postleitzahl: 50667
Postort: Köln
Kontakt
Internetadresse: http://www.ihk-koeln.de 🌏
E-Mail: susanne.hartmann@koeln.ihk.de 📧
Telefon: +49 2211640160 📞
Fax: +49 2211640160 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-11-02 📅
Einreichungsfrist: 2015-12-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-11-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 214-391311
ABl. S-Ausgabe: 214
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Bezeichnung des Loses: Grafische Konzeption und Umsetzung des Magazins „IHKplus“
Kurze Beschreibung:
Menge oder Umfang: Das Magazin „IHKplus“ erscheint 6 x jährlich und hat eine Auflage von 105 000 Exemplaren pro Ausgabe. Für die Jahre 2018 und 2019 behält sich die IHK Köln vor, eine Reduzierung der Ausgaben- und/oder Exemplarzahl vorzunehmen.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Druck des Magazins „IHKplus“
Kurze Beschreibung:
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Postdienstleistungen im Hinblick auf das Magazin „IHKplus“
Kurze Beschreibung:
Menge oder Umfang: Das Magazin „IHKplus“ erscheint 6 x jährlich und hat eine Auflage von 105 000 Exemplaren pro Ausgabe. Für die Jahre 2018 und 2019 behält sich die IHK Köln vor, eine Reduzierung der Ausgaben- und/oder Exemplarzahl vorzunehmen.Die Beförderung und Auslieferung der Magazine erfolgt an die Empfänger bzw. Bezieher im Zuständigkeitsbereich der IHK sowie ausgewählter Bezieher außerhalb des IHK-Bereichs. Dies umfasst aktuell auf dem Gebiet der Stadt Köln folgende Postleitzahlen:50401, 50402, 50404, 50405, 50414, 50419, 50441, 50442, 50443, 50444, 50445, 50447, 50448, 50449, 50450, 50451, 50452, 50453, 50454, 50455, 50456, 50458, 50459, 50461, 50462, 50463, 50464, 50465, 50467, 50468, 50470, 50475, 50476, 50477, 50479, 50481, 50495, 50496, 50497, 50498, 50499, 50500, 50501, 50508, 50509, 50510, 50511, 50512, 50514, 50515, 50517, 50518, 50519, 50520, 50527, 50528, 50532, 50533, 50535, 50569, 50590, 50592, 50600, 50603, 50667, 50668, 50670, 50672, 50674, 50676, 50677, 50678, 50679, 50681, 50683, 50684, 50685, 50686, 50694, 50695, 50696, 50704, 50705, 50706, 50725, 50733, 50735, 50737, 50739, 50742, 50743, 50744, 50745, 50746, 50747, 50748, 50753, 50757, 50765, 50767, 50769, 50771, 50772, 50773, 50774, 50775, 50776, 50778, 50779, 50780, 50781, 50782, 50783, 50784, 50792, 50795, 50796, 50797, 50798, 50823, 50825, 50827, 50829, 50831, 50832, 50833, 50834, 50835, 50840, 50841, 50858, 50859, 50861, 50862, 50863, 50864, 50865, 50866, 50867, 50868, 50869, 50876, 50877, 50878, 50879, 50880, 50881, 50882, 50883, 50884, 50885, 50896, 50898, 50899, 50900, 50922, 50923, 50931, 50933, 50935, 50937, 50939, 50941, 50942, 50943, 50944, 50945, 50946, 50947, 50950, 50951, 50952, 50953, 50965, 50968, 50969, 50971, 50972, 50973, 50974, 50975, 50976, 50977, 50978, 50979, 50980, 50981, 50986, 50996, 50997, 50999, 51001, 51002, 51003, 51004, 51005, 51006, 51007, 51008, 51009, 51010, 51011, 51022, 51024, 51027, 51028, 51030, 51033, 51034, 51057, 51058, 51061, 51063, 51065, 51067, 51069, 51071, 51072, 51073, 51075, 51077, 51078, 51083, 51086, 51089, 51101, 51103, 51105, 51107, 51109, 51111, 51112, 51113, 51114, 51115, 51116, 51117, 51118, 51123, 51124, 51126, 51127, 51129, 51130, 51143, 51145, 51147, 51149, 51151, 51152, 51153, 51154, 51170, 51222.Zudem wird das Magazin „IHKplus“ an Empfänger in Städten und Gemeinden des Rhein-Erft-Kreises (Bergheim, Kerpen, Bedburg, Elsdorf, Frechen, Pulheim, Brühl, Hürth, Erftstadt, Wesseling) sowie des Rheinisch-Bergischen Kreises bzw. im Bergischen Land (Overath, Rösrath, Odenthal, Kürten, Leverkusen, Leichlingen, Burscheid, Bergisch Gladbach, Wermelskirchen) und des Oberbergischen Kreises (Radevormwald, Hückeswagen, Waldbröl, Reichshof, Nümbrecht, Morsbach, Wiehl, Wipperfürth, Bergneustadt, Marienheide, Engelskirchen, Lindlar) sowie in den Städten Gummersbach, Wuppertal, Velbert, Solingen und Remscheid ausgeliefert. Darüber hinaus wird eine Anzahl von derzeit 3122 Magazinen an weitere Standorte ausgeliefert.
Dauer: 48 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Köln.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-12-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2015-12-14 📅
Öffnungsort: Köln
Ort des Eröffnungstermins: Köln
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Industrie- und Handelskammer zu Köln, Hauptgeschäftsführung, Unter Sachsenhausen 10-26, 50667 Köln
Frau Dr. Hartmann
Name: Die Vergabeunterlagen werden kostenlos zum Download unter http://www.ihk-koeln.de/Vergabeplattform1.AxCMS?ActiveID=3358 bereitgestellt. Eine Versendung der Vergabeunterlagen per Post oder auf anderem Wege findet nicht statt.
Postanschrift: 50667
Referenz
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln, Spruchkörper Köln
Postanschrift: 50606 Köln
Postort: Köln
Land: Deutschland 🇩🇪
Internetadresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/ 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2015/S 214-391311 (2015-11-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Grafik-Design
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Grafik-Design 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Industrie- und Handelskammer zu Köln
Postanschrift: Unter Sachsenhausen 10-26
Postleitzahl: 50667
Postort: Köln
Kontakt
Internetadresse: http://www.ihk-koeln.de 🌏
E-Mail: susanne.hartmann@koeln.ihk.de 📧
Telefon: +49 2211640160 📞
Fax: +49 2211640160 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-11-02 📅
Einreichungsfrist: 2015-12-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-11-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 214-391311
ABl. S-Ausgabe: 214
Zusätzliche Informationen
1. Die Vergabeunterlagen werden kostenlos zum Download unter http://www.ihk-koeln.de/Vergabeplattform1.AxCMS?ActiveID=3358 bereitgestellt. Eine Versendung der Vergabeunterlagen per Post oder auf anderem Wege findet nicht statt.
2. Eventuelle Fragen der Bieter zu der Bekanntmachung oder zu den Vergabeunterlagen sowie die entsprechenden Antworten des Auftraggebers werden laufend ebenfalls auf der Internetseite http://www.ihk-koeln.de/Vergabeplattform1.AxCMS?ActiveID=3358 eingestellt. Die Bieter sind daher gehalten, die vorgenannte Internetseite laufend im Hinblick auf entsprechende Informationen zu kontrollieren.
3. Die Industrie- und Handelskammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die zwar der Aufsicht des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen unterliegt, sich aber durch ihre Mitgliedsbeiträge finanziert. Sie ist daher kein Auftraggeber nach § 98 Nr. 2 GWB. Sie führt zur Förderung der Transparenz, Gleichbehandlung und des Wettbewerbs freiwillig ein offenes Verfahren in Anlehnung an den zweiten Abschnitt der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen – Teil A (VOL/A) durch. Die Vorschriften des Vierten Teils des GWB und der VgV sowie die VOL/A finden keine unmittelbare Anwendung. Die nachstehende Benennung der Vergabekammer erfolgt insoweit rein vorsorglich.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Grafische Konzeption und Umsetzung, Druck und Postdienstleistungen im Hinblick auf das Magazin „IHKplus“.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Grafische Konzeption und Umsetzung des Magazins „IHKplus“
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Loses 1 ist die grafische Konzeption und Umsetzung des Magazins „IHKplus“. Dies beinhaltet folgende…
… Leistungen:— Persönliche Teilnahme eines Gestalters mit inhaltlicher und technischer Entscheidungskompetenz an den zweimonatlich stattfindenden Redaktionskonferenzen im Haus der IHK Köln (Dauer ca. eine Stunde). Ziel ist die gestalterische Planung der einzelnen Hefte mit Absprachen zur Titelgeschichte, Infografiken, Fotostrecken oder weiteren grafischen Besonderheiten.— Entwicklung möglicher Bildansätze zu jedem Artikel aufgrund von Autoren-Exposés unter Berücksichtigung diverser Kriterien zum Bildkonzept des Magazins, IHK-spezifischer Anforderungen etc. Nachfassen bei Terminverzug bei den einzelnen Fotografen.— Briefing der verschiedenen Fotografen.— Vorabaufbau des jeweiligen Heftes im elektronischen Redaktionssystem entsprechend dem jeweiligen Redaktionsplan; Erstellung einer Heftstruktur in Absprache mit der IHK Köln. Das von der IHK Köln verwendete elektronische Redaktionssystem basiert auf InDesign (InCopy K4 Publishing System), die Anbindung wird von der IHK Köln zur Verfügung gestellt.— Satz und Gesamtlayout des Magazins (inkl. Bildpositionierung, Bildfreistellung, Entwicklung von Bildmotiven, Gestaltung von Grafiken und Schmuckelementen).— Internes Lektorat.— Vorlage der Entwürfe als PDF-Datei zur Abstimmung.— Revisionssitzung mit persönlicher Anwesenheit eines Grafikers.— Einarbeiten der Text- und Layout-Änderungen.— Reinzeichnung, Lithoabwicklung mit der Druckerei.— Erstellen der hochaufgelösten Druck-/Proofdateien (im PDF/X-Format und im Adobe InDesign-Format, Proofs werden nach Fogra Standard und ISO 12647 erstellt).— Versand der Datei/Proofs, Überprüfung der Plotterausdrucke.— Übergabe/Übertragung aller Urheberrechte der Bildmotive mit Benennung von Fotograf, Datum und Personennamen zur Weiterverwendung auf IHKplus.de— Druckabnahme bei der beauftragten Druckerei (ca. ein halber Tag Aufwand je nach Lage der Druckerei).
… Leistungen:
— Persönliche Teilnahme eines Gestalters mit inhaltlicher und technischer Entscheidungskompetenz an den zweimonatlich stattfindenden Redaktionskonferenzen im Haus der IHK Köln (Dauer ca. eine Stunde). Ziel ist die gestalterische Planung der einzelnen Hefte mit Absprachen zur Titelgeschichte, Infografiken, Fotostrecken oder weiteren grafischen Besonderheiten.
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— Entwicklung möglicher Bildansätze zu jedem Artikel aufgrund von Autoren-Exposés unter Berücksichtigung diverser Kriterien zum Bildkonzept des Magazins, IHK-spezifischer Anforderungen etc. Nachfassen bei Terminverzug bei den einzelnen Fotografen.
— Briefing der verschiedenen Fotografen.
— Vorabaufbau des jeweiligen Heftes im elektronischen Redaktionssystem entsprechend dem jeweiligen Redaktionsplan; Erstellung einer Heftstruktur in Absprache mit der IHK Köln. Das von der IHK Köln verwendete elektronische Redaktionssystem basiert auf InDesign (InCopy K4 Publishing System), die Anbindung wird von der IHK Köln zur Verfügung gestellt.
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— Satz und Gesamtlayout des Magazins (inkl. Bildpositionierung, Bildfreistellung, Entwicklung von Bildmotiven, Gestaltung von Grafiken und Schmuckelementen).
— Internes Lektorat.
— Vorlage der Entwürfe als PDF-Datei zur Abstimmung.
— Revisionssitzung mit persönlicher Anwesenheit eines Grafikers.
— Einarbeiten der Text- und Layout-Änderungen.
— Reinzeichnung, Lithoabwicklung mit der Druckerei.
— Erstellen der hochaufgelösten Druck-/Proofdateien (im PDF/X-Format und im Adobe InDesign-Format, Proofs werden nach Fogra Standard und ISO 12647 erstellt).
— Versand der Datei/Proofs, Überprüfung der Plotterausdrucke.
— Übergabe/Übertragung aller Urheberrechte der Bildmotive mit Benennung von Fotograf, Datum und Personennamen zur Weiterverwendung auf IHKplus.de
— Druckabnahme bei der beauftragten Druckerei (ca. ein halber Tag Aufwand je nach Lage der Druckerei).
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Druck des Magazins „IHKplus“
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Loses 2 ist der Druck des Magazins „IHKplus“. Dies beinhaltet folgende…
… Leistungen:— Druck des Magazins nach Maßgabe der der Druckerei übermittelten Manuskripte bzw. elektronischen redaktionellen Beiträge und Fotos. Der Produktionsplan ist vorab mit der IHK abzustimmen.— Gestaltung der Seiten und Beiträge sowie deren Platzierung im Einvernehmen mit der IHK Köln.— Persönliche Teilnahme an jeweils ca. einstündigen Abstimmungsgesprächen mit der IHK Köln in Köln (bis zu 5 Mal pro Jahr).— Herstellung einer freigabefähige Druckvorlage der jeweiligen Ausgabe des Magazins.— Die Produktionszeit für den Druck und den Vertrieb des Magazins beträgt eine Woche vor dem jeweiligen Erscheinungstermin. Die Druckerei bekommt von der betreuenden Agentur die Druckdateien eine Woche vor dem Erscheinungstermin.— Adressierung der Magazine per Cheshire-Etiketten nach gelieferten Daten.— Porto-Optimierung. Hierzu wird die IHK Köln dem Auftragnehmer die Richtlinien zur Porto-Optimierung des mit der Auslieferung des Magazins beauftragten Unternehmens vor Leistungsbeginn mitteilen.— Vorbereitung bzw. Verpackung sowie Bereitstellung der Magazine für die Übergabe an das mit der Auslieferung des Magazins beauftragten Unternehmens.
… Leistungen:
— Druck des Magazins nach Maßgabe der der Druckerei übermittelten Manuskripte bzw. elektronischen redaktionellen Beiträge und Fotos. Der Produktionsplan ist vorab mit der IHK abzustimmen.
— Gestaltung der Seiten und Beiträge sowie deren Platzierung im Einvernehmen mit der IHK Köln.
— Persönliche Teilnahme an jeweils ca. einstündigen Abstimmungsgesprächen mit der IHK Köln in Köln (bis zu 5 Mal pro Jahr).
— Herstellung einer freigabefähige Druckvorlage der jeweiligen Ausgabe des Magazins.
— Die Produktionszeit für den Druck und den Vertrieb des Magazins beträgt eine Woche vor dem jeweiligen Erscheinungstermin. Die Druckerei bekommt von der betreuenden Agentur die Druckdateien eine Woche vor dem Erscheinungstermin.
— Adressierung der Magazine per Cheshire-Etiketten nach gelieferten Daten.
— Porto-Optimierung. Hierzu wird die IHK Köln dem Auftragnehmer die Richtlinien zur Porto-Optimierung des mit der Auslieferung des Magazins beauftragten Unternehmens vor Leistungsbeginn mitteilen.
— Vorbereitung bzw. Verpackung sowie Bereitstellung der Magazine für die Übergabe an das mit der Auslieferung des Magazins beauftragten Unternehmens.
Bezeichnung des Loses: Postdienstleistungen im Hinblick auf das Magazin „IHKplus“
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Loses 3 sind Postdienstleistungen im Hinblick auf das Magazin „IHKplus“. Dies beinhaltet folgende…
… Leistungen:— Abholung der gedruckten, portooptimiert aufbereiteten und mit Cheshire-Etiketten adressierten Zeitschriften bei der mit dem Druck beauftragten Druckerei in Köln ab. Die Adressdaten des Abholortes werden dem Auftragnehmer vor Leistungsbeginn bekannt gegeben.Die Abholung erfolgt am letzten Werktag des Monates vor dem Erscheinungstermin. Als Werktag gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.Es steht dem Auftragnehmer frei, mit der Druckerei einen abweichenden Übergabeort oder -termin zu vereinbaren. Eine solche abweichende Vereinbarung lässt die Leistungspflichten des Auftragnehmers sowie die mit dem Auftraggeber vereinbarten Preise unberührt.— Soweit erforderlich, Frankieren der Zeitschriften.— Beförderung und Auslieferung der Zeitschriften an die Empfänger. Die an die Bezieher im Zuständigkeitsbereich der IHK sowie ausgewählter Bezieher außerhalb des IHK-Bereichs (siehe hierzu auch die Angaben unter 3).Während der Vertragslaufzeit werden sich die Adressdaten infolge von Neugründungen, Betriebseinstellungen etc. kontinuierlich ändern.— Die Auslieferung der Zeitschriften hat innerhalb der ersten fünf Werktage des jeweiligen Erscheinungsmonats zu erfolgen.— Adressenrecherche bei Unzustellbarkeit und die kostenlose Zweitzustellung.— Schriftliche Information der IHK Köln über korrigierte bzw. geänderte Adressdaten.— Rückbeförderung unzustellbarer Zeitschriften an die Druckerei bzw. den mit der Druckerei vereinbarten Abholort.
… Leistungen:
— Abholung der gedruckten, portooptimiert aufbereiteten und mit Cheshire-Etiketten adressierten Zeitschriften bei der mit dem Druck beauftragten Druckerei in Köln ab. Die Adressdaten des Abholortes werden dem Auftragnehmer vor Leistungsbeginn bekannt gegeben.
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Die Abholung erfolgt am letzten Werktag des Monates vor dem Erscheinungstermin. Als Werktag gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.
Es steht dem Auftragnehmer frei, mit der Druckerei einen abweichenden Übergabeort oder -termin zu vereinbaren. Eine solche abweichende Vereinbarung lässt die Leistungspflichten des Auftragnehmers sowie die mit dem Auftraggeber vereinbarten Preise unberührt.
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— Soweit erforderlich, Frankieren der Zeitschriften.
— Beförderung und Auslieferung der Zeitschriften an die Empfänger. Die an die Bezieher im Zuständigkeitsbereich der IHK sowie ausgewählter Bezieher außerhalb des IHK-Bereichs (siehe hierzu auch die Angaben unter 3).
Während der Vertragslaufzeit werden sich die Adressdaten infolge von Neugründungen, Betriebseinstellungen etc. kontinuierlich ändern.
— Die Auslieferung der Zeitschriften hat innerhalb der ersten fünf Werktage des jeweiligen Erscheinungsmonats zu erfolgen.
— Adressenrecherche bei Unzustellbarkeit und die kostenlose Zweitzustellung.
— Schriftliche Information der IHK Köln über korrigierte bzw. geänderte Adressdaten.
— Rückbeförderung unzustellbarer Zeitschriften an die Druckerei bzw. den mit der Druckerei vereinbarten Abholort.
Die Beförderung und Auslieferung der Magazine erfolgt an die Empfänger bzw. Bezieher im Zuständigkeitsbereich der IHK sowie ausgewählter Bezieher außerhalb des IHK-Bereichs. Dies umfasst aktuell auf dem Gebiet der Stadt Köln folgende Postleitzahlen:
50401, 50402, 50404, 50405, 50414, 50419, 50441, 50442, 50443, 50444, 50445, 50447, 50448, 50449, 50450, 50451, 50452, 50453, 50454, 50455, 50456, 50458, 50459, 50461, 50462, 50463, 50464, 50465, 50467, 50468, 50470, 50475, 50476, 50477, 50479, 50481, 50495, 50496, 50497, 50498, 50499, 50500, 50501, 50508, 50509, 50510, 50511, 50512, 50514, 50515, 50517, 50518, 50519, 50520, 50527, 50528, 50532, 50533, 50535, 50569, 50590, 50592, 50600, 50603, 50667, 50668, 50670, 50672, 50674, 50676, 50677, 50678, 50679, 50681, 50683, 50684, 50685, 50686, 50694, 50695, 50696, 50704, 50705, 50706, 50725, 50733, 50735, 50737, 50739, 50742, 50743, 50744, 50745, 50746, 50747, 50748, 50753, 50757, 50765, 50767, 50769, 50771, 50772, 50773, 50774, 50775, 50776, 50778, 50779, 50780, 50781, 50782, 50783, 50784, 50792, 50795, 50796, 50797, 50798, 50823, 50825, 50827, 50829, 50831, 50832, 50833, 50834, 50835, 50840, 50841, 50858, 50859, 50861, 50862, 50863, 50864, 50865, 50866, 50867, 50868, 50869, 50876, 50877, 50878, 50879, 50880, 50881, 50882, 50883, 50884, 50885, 50896, 50898, 50899, 50900, 50922, 50923, 50931, 50933, 50935, 50937, 50939, 50941, 50942, 50943, 50944, 50945, 50946, 50947, 50950, 50951, 50952, 50953, 50965, 50968, 50969, 50971, 50972, 50973, 50974, 50975, 50976, 50977, 50978, 50979, 50980, 50981, 50986, 50996, 50997, 50999, 51001, 51002, 51003, 51004, 51005, 51006, 51007, 51008, 51009, 51010, 51011, 51022, 51024, 51027, 51028, 51030, 51033, 51034, 51057, 51058, 51061, 51063, 51065, 51067, 51069, 51071, 51072, 51073, 51075, 51077, 51078, 51083, 51086, 51089, 51101, 51103, 51105, 51107, 51109, 51111, 51112, 51113, 51114, 51115, 51116, 51117, 51118, 51123, 51124, 51126, 51127, 51129, 51130, 51143, 51145, 51147, 51149, 51151, 51152, 51153, 51154, 51170, 51222.
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Zudem wird das Magazin „IHKplus“ an Empfänger in Städten und Gemeinden des Rhein-Erft-Kreises (Bergheim, Kerpen, Bedburg, Elsdorf, Frechen, Pulheim, Brühl, Hürth, Erftstadt, Wesseling) sowie des Rheinisch-Bergischen Kreises bzw. im Bergischen Land (Overath, Rösrath, Odenthal, Kürten, Leverkusen, Leichlingen, Burscheid, Bergisch Gladbach, Wermelskirchen) und des Oberbergischen Kreises (Radevormwald, Hückeswagen, Waldbröl, Reichshof, Nümbrecht, Morsbach, Wiehl, Wipperfürth, Bergneustadt, Marienheide, Engelskirchen, Lindlar) sowie in den Städten Gummersbach, Wuppertal, Velbert, Solingen und Remscheid ausgeliefert. Darüber hinaus wird eine Anzahl von derzeit 3122 Magazinen an weitere Standorte ausgeliefert.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Köln.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Für Lose 1, 2 und 3:
1. Eigenerklärung über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes oder Erklärung, dass eine Pflicht zur Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nicht besteht.
Der Auftraggeber behält sich vor, sich von den Bietern eine Gewerbeanmeldung bzw. einen Handelsregisterauszug oder eine Eintragung in die Handwerksrolle oder in das Vereinsregister (bei Vorlage nicht älter als drei Monate) nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorlegen zu lassen.
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2. Eigenerklärung darüber, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder aber ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde und auf Verlangen vorgelegt wird.
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3. Eigenerklärung darüber, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, wie z.B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a StPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO).
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4. Eigenerklärung darüber, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, innerhalb der letzten 2 Jahre rechtskräftig verurteilt ist wegen einer der folgenden Strafnormen oder der entsprechenden Strafnormen anderer Staaten:
— § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
— § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
— § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden,
— § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden,
— § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,
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— Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr),
— § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden.
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5. Eigenerklärung darüber, dass der Bieter:
— im Vergabeverfahren nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Eignung abgegeben hat,
— in seinem Unternehmen keine illegalen Arbeitskräfte beschäftigt sind und
— nicht wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden ist.
Der Auftraggeber behält sich vor, einen Auszug aus dem Bundes-/Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz oder eine gleichwertige Urkunde einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands des betreffenden Unternehmens zu fordern bzw. anzufordern.
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6. Eigenerklärung darüber, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit der Bieter der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt, ordnungsgemäß erfüllt wurde/wird.
Der Auftraggeber behält sich vor, sich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (bei Vorlage nicht älter als 3 Monate) vorlegen zu lassen.
7. Eigenerklärung darüber, welche 2 Träger der gesetzlichen Krankenversicherung am häufigsten im Betrieb des Bieters vertreten sind.
Der Auftraggeber behält sich vor, sich Bescheinigungen der in vorgenannter Eigenerklärung bezeichneten 2 Träger der gesetzlichen Krankenversicherung über die Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen in der Sozialversicherung vorlegen zu lassen (bei Vorlage nicht älter als 3 Monate).
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8. Eigenerklärung über die Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft.
Der Auftraggeber behält sich vor, sich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (bei Vorlage nicht älter als drei Monate) der Berufsgenossenschaft des für den Bieter zuständigen Versicherungsträgers vorlegen zu lassen.
Hinweis für Lose 1, 2 und 3:
— Nachweise von Bietergemeinschaften.
Die Angaben von Bietergemeinschaften müssen erkennen lassen, auf welches Mitglied der Bietergemeinschaft sich die jeweiligen Auskünfte beziehen. Die Zuverlässigkeit muss bei jedem Mitglied der Bietergemeinschaft festgestellt werden können. Daher sind die vorstehenden Angaben für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
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— Eignungsnachweise von Unterauftragnehmern.
Jeder Unterauftragnehmer muss für den von ihm zu übernehmenden Teil der Leistung in fachlicher, persönlicher und wirtschaftlicher Hinsicht denselben Eignungsanforderungen genügen wie der Auftragnehmer für jenen Leistungsteil.
Der Auftraggeber behält sich daher vor, vor der Zuschlagserteilung die entsprechenden Eignungsnachweise für Unterauftragnehmer zu verlangen, soweit diese aus seiner Sicht wesentliche Leistungsteile erbringen sollen. Im Übrigen gilt, soweit ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft beabsichtigt, die Ausführung von Teilen der Leistung an andere Unternehmen (Unterauftragnehmer) zu übertragen, dass im Angebot die zu übertragenden Leistungen nach Art und Umfang zu benennen sind. Eine namentliche Bezeichnung der Unterauftragnehmer muss erst auf Aufforderung des Auftraggebers erfolgen.
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Die für den Zuschlag vorgesehenen Bieter bzw. Bietergemeinschaften haben vor Zuschlagserteilung eine Verpflichtungserklärung der Unterauftragnehmer vorzulegen. Darin haben sich letztere zu verpflichten, dass sie die vom Bieter in dessen Angebot benannten Leistungsteile im Falle der Zuschlagserteilung auf das Angebot des Bieters als Unterauftragnehmer erbringen werden.
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— Eignungsleihe bei Dritten.
Bieter bzw. Bietergemeinschaften können sich zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten eines anderen Unternehmens (Drittunternehmen) bedienen. Für den Leistungsbereich, hinsichtlich dessen sie sich auf das Drittunternehmen berufen, haben sie die vorstehend geforderten Angaben mit dem Angebot beizubringen.
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Ist ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft für den Zuschlag vorgesehen, so wird der Auftraggeber ihn/sie auffordern, mittels einer Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens nachzuweisen, dass ihm/ihr die für die Erfüllung des Auftrages erforderlichen Mittel auch jeweils zur Verfügung stehen. Zudem kann der Auftraggeber den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft – entsprechend den Anforderungen an die Bieter – auffordern, weitere Eignungsnachweise für das Drittunternehmen vorzulegen. Die vorgenannte Verpflichtungserklärung und die entsprechenden Eignungsnachweise müssen dem Auftraggeber innerhalb einer von ihm bestimmten Frist übermittelt werden.
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Für Lose 1, 2 und 3:
Erklärung über den Umsatz des Bieters in den letzten 3 Geschäftsjahren, soweit er mit den jeweils in Rede stehenden Leistungen vergleichbar ist.
Der Auftraggeber behält sich vor, für den Bieter, soweit er für den Zuschlag vorgesehen ist und soweit rechtlich vorgeschrieben oder vorhanden, eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen anzufordern.
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Hinweis für Lose 1, 2 und 3:
— Nachweise von Bietergemeinschaften.
Die Angaben von Bietergemeinschaften müssen erkennen lassen, auf welches Mitglied der Bietergemeinschaft sich die jeweiligen Auskünfte beziehen. Die vorstehenden Angaben sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
— Eignungsnachweise von Unterauftragnehmern.
Jeder Unterauftragnehmer muss für den von ihm zu übernehmenden Teil der Leistung in fachlicher, persönlicher und wirtschaftlicher Hinsicht denselben Eignungsanforderungen genügen wie der Auftragnehmer für jenen Leistungsteil.
Der Auftraggeber behält sich daher vor, vor der Zuschlagserteilung die entsprechenden Eignungsnachweise für Unterauftragnehmer zu verlangen, soweit diese aus seiner Sicht wesentliche Leistungsteile erbringen sollen.
Im Übrigen gilt, soweit ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft beabsichtigt, die Ausführung von Teilen der Leistung an andere Unternehmen (Unterauftragnehmer) zu übertragen, dass im Angebot die zu übertragenden Leistungen nach Art und Umfang zu benennen sind. Eine namentliche Bezeichnung der Unterauftragnehmer muss erst auf Aufforderung des Auftraggebers erfolgen.
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Die für den Zuschlag vorgesehenen Bieter bzw. Bietergemeinschaften haben vor Zuschlagserteilung eine Verpflichtungserklärung der Unterauftragnehmer vorzulegen. Darin haben sich letztere zu verpflichten, dass sie die vom Bieter in dessen Angebot benannten Leistungsteile im Falle der Zuschlagserteilung auf das Angebot des Bieters als Unterauftragnehmer erbringen werden.
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— Eignungsleihe bei Dritten
Bieter bzw. Bietergemeinschaften können sich zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten eines anderen Unternehmens (Drittunternehmen) bedienen. Für den Leistungsbereich, hinsichtlich dessen sie sich auf das Drittunternehmen berufen, haben sie die vorstehend geforderten Angaben mit dem Angebot beizubringen.
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Ist ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft für den Zuschlag vorgesehen, so wird der Auftraggeber ihn/sie auffordern, mittels einer Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens nachzuweisen, dass ihm/ihr die für die Erfüllung des Auftrages erforderlichen Mittel auch jeweils zur Verfügung stehen. Zudem kann der Auftraggeber den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft – entsprechend den Anforderungen an die Bieter – auffordern, weitere Eignungsnachweise für das Drittunternehmen vorzulegen. Die vorgenannte Verpflichtungserklärung und die entsprechenden Eignungsnachweise müssen dem Auftraggeber innerhalb einer von ihm bestimmten Frist übermittelt werden.
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Los 1 (Grafische Konzeption und Umsetzung):
Angaben zu Referenzen aus den letzten drei Jahren über Leistungen, die mit der hier zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Angabe des Projekttitels, Beschreibung der Leistung, insbesondere unter Angabe der Mengen, Angaben zum Auftraggeber (Name, Anschrift, Telefonnummer, Ansprechpartner), des Orts der Leistungserbringung, Ausführungszeitraums sowie des Rechnungswertes. Als vergleichbar werden hinsichtlich des Loses 1 solche Leistungen angesehen, die sich auf regionale Zeitschriften beziehen. Die Leistungen sind insbesondere dann vergleichbar, wenn sich diese auf die Gestaltung von Magazinen und der grafischen Aufbereitung von journalistischen Inhalten beziehen.
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Los 2 (Druck):
Angaben zu Referenzen aus den letzten drei Jahren über Leistungen, die mit der hier zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Angabe des Projekttitels, Beschreibung der Leistung, insbesondere unter Angabe der Mengen, Angaben zum Auftraggeber (Name, Anschrift, Telefonnummer, Ansprechpartner), des Orts der Leistungserbringung, Ausführungszeitraums sowie des Rechnungswertes.
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Los 3 (Postdienstleistungen):
— Angaben zu Referenzen aus den letzten 3 Jahren über Leistungen, die mit der hier zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Angabe des Projekttitels, Beschreibung der Leistung, insbesondere unter Angabe der Mengen, Angaben zum Auftraggeber (Name, Anschrift, Telefonnummer, Ansprechpartner), des Orts der Leistungserbringung, Ausführungszeitraums sowie des Rechnungswertes.
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— Beschreibung der dem Bieter für die Ausführung der hier zu vergebenden Leistung zur Verfügung stehenden technischen Ausrüstung/Transportlogistik (Fuhrpark, Verteilzentren, Transportbehälter etc.) sowie der personellen Ausstattung.
Hinweis für Lose 1, 2 und 3:
— Nachweise von Bietergemeinschaften:
Die Angaben von Bietergemeinschaften müssen erkennen lassen, auf welches Mitglied der Bietergemeinschaft sich die jeweiligen Auskünfte beziehen. Hinsichtlich der vorgenannten Angaben/Anforderungen müssen die eingereichten Nachweise es dem Auftraggeber ermöglichen, zu beurteilen, ob die Bietergemeinschaft insgesamt – unter Berücksichtigung der mitgeteilten Arbeitsteilung – über die erforderlichen fachlichen und sonstigen Kapazitäten verfügt.
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— Eignungsnachweise von Unterauftragnehmern:
Jeder Unterauftragnehmer muss für den von ihm zu übernehmenden Teil der Leistung in fachlicher, persönlicher und wirtschaftlicher Hinsicht denselben Eignungsanforderungen genügen wie der Auftragnehmer für jenen Leistungsteil.
Der Auftraggeber behält sich daher vor, vor der Zuschlagserteilung die entsprechenden:
Eignungsnachweise für Unterauftragnehmer zu verlangen, soweit diese aus seiner Sicht wesentliche Leistungsteile erbringen sollen. Im Übrigen gilt, soweit ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft beabsichtigt, die Ausführung von Teilen der Leistung an andere Unternehmen (Unterauftragnehmer) zu übertragen, dass im Angebot die zu übertragenden Leistungen nach Art und Umfang zu benennen sind. Eine namentliche Bezeichnung der Unterauftragnehmer muss erst auf Aufforderung des Auftraggebers erfolgen.
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Die für den Zuschlag vorgesehenen Bieter bzw. Bietergemeinschaften haben vor Zuschlagserteilung eine Verpflichtungserklärung der Unterauftragnehmer vorzulegen. Darin haben sich letztere zu verpflichten, dass sie die vom Bieter in dessen Angebot benannten Leistungsteile im Falle der Zuschlagserteilung auf das Angebot des Bieters als Unterauftragnehmer erbringen werden.
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— Eignungsleihe bei Dritten:
Bieter bzw. Bietergemeinschaften können sich zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten eines anderen Unternehmens (Drittunternehmen) bedienen. Für den Leistungsbereich, hinsichtlich dessen sie sich auf das Drittunternehmen berufen, haben sie die vorstehend geforderten Angaben mit dem Angebot beizubringen. Ist ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft für den Zuschlag vorgesehen, so wird der Auftraggeber ihn/sie auffordern, mittels einer Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens nachzuweisen, dass ihm/ihr die für die Erfüllung des Auftrages erforderlichen Mittel auch jeweils zur Verfügung stehen. Zudem kann der Auftraggeber den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft – entsprechend den Anforderungen an die Bieter – auffordern, weitere Eignungsnachweise für das Drittunternehmen vorzulegen. Die vorgenannte Verpflichtungserklärung und die entsprechenden Eignungsnachweise müssen dem Auftraggeber innerhalb einer von ihm bestimmten Frist übermittelt werden.
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
Es gelten die Bestimmungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW) bzw. die hierauf basierenden Vorgaben.
— Los 1 (Grafische Konzeption und Umsetzung):
Im Hinblick auf Los 1 haben die Bieter zur Umsetzung der Vorgaben des TVgG-NRW mit dem Angebot folgende Verpflichtungserklärungen abzugeben:
(1) Verpflichtungserklärung nach § 4 TVgG-NRW zu Tariftreue und Mindestentlohnung sowie
(2) Verpflichtungserklärung nach § 19 TVgG-NRW zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
— Los 2 (Druck):
Im Hinblick auf Los 2 haben die Bieter zur Umsetzung der Vorgaben des TVgG-NRW mit dem Angebot folgende Verpflichtungserklärungen abzugeben:
(1) Verpflichtungserklärung nach § 4 TVgG-NRW zu Tariftreue und Mindestentlohnung
(2) Verpflichtungserklärung nach § 18 TVgG-NRW zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen sowie
(3) Verpflichtungserklärung nach § 19 TVgG-NRW zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
— Los 3 (Postdienstleistungen):
Im Hinblick auf Los 3 haben die Bieter zur Umsetzung der Vorgaben des TVgG-NRW mit dem Angebot folgende Verpflichtungserklärungen abzugeben: folgende Verpflichtungserklärungen abzugeben:
Hinweis für Lose 1, 2 und 3:
Die gemäß § 4 TVgG-NRW erforderlichen Verpflichtungserklärungen sind von den Bietern sowie deren Nachunternehmern und Verleihern von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, abzugeben.
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-12-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2015-12-14 📅
Öffnungsort: Köln
Ort des Eröffnungstermins: Köln
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Industrie- und Handelskammer zu Köln, Hauptgeschäftsführung, Unter Sachsenhausen 10-26, 50667 Köln
Frau Dr. Hartmann
Name: Die Vergabeunterlagen werden kostenlos zum Download unter http://www.ihk-koeln.de/Vergabeplattform1.AxCMS?ActiveID=3358 bereitgestellt. Eine Versendung der Vergabeunterlagen per Post oder auf anderem Wege findet nicht statt.
Postanschrift: 50667
Referenz
Zusätzliche Informationen
1. Die Vergabeunterlagen werden kostenlos zum Download unter http://www.ihk-koeln.de/Vergabeplattform1.AxCMS?ActiveID=3358 bereitgestellt. Eine Versendung der Vergabeunterlagen per Post oder auf anderem Wege findet nicht statt.
2. Eventuelle Fragen der Bieter zu der Bekanntmachung oder zu den Vergabeunterlagen sowie die entsprechenden Antworten des Auftraggebers werden laufend ebenfalls auf der Internetseite http://www.ihk-koeln.de/Vergabeplattform1.AxCMS?ActiveID=3358 eingestellt. Die Bieter sind daher gehalten, die vorgenannte Internetseite laufend im Hinblick auf entsprechende Informationen zu kontrollieren.
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3. Die Industrie- und Handelskammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die zwar der Aufsicht des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen unterliegt, sich aber durch ihre Mitgliedsbeiträge finanziert. Sie ist daher kein Auftraggeber nach § 98 Nr. 2 GWB. Sie führt zur Förderung der Transparenz, Gleichbehandlung und des Wettbewerbs freiwillig ein offenes Verfahren in Anlehnung an den zweiten Abschnitt der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen – Teil A (VOL/A) durch. Die Vorschriften des Vierten Teils des GWB und der VgV sowie die VOL/A finden keine unmittelbare Anwendung. Die nachstehende Benennung der Vergabekammer erfolgt insoweit rein vorsorglich.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln, Spruchkörper Köln
Postanschrift: 50606 Köln
Postort: Köln
Land: Deutschland 🇩🇪
Internetadresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/ 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nach § 101b Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union endet die Frist 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
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