Grünabfallentsorgung – Ausschreibung 2015

Vergabestelle der Kreisverwaltung Cochem-Zell

Landwirtschaftliche Verwertung von Grünabfällen (AVV200201) aus Haushalten, einschl. Bereitstellung und Betrieb von Sammelplätzen sowie Transport zu den Verwertungsflächen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-10-28. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-09-02.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-09-02 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2015-09-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Menge oder Umfang:
Vertragslaufzeit: 2 JahreZerkleinerung ca. 22.000 m3/a (ca. 6.300 Mg/a), Gesamtmenge ca. 44.000 m3/a;Landwirtschaftliche Verwertung ca. 18.000 m3/a, Gesamtmenge ca. 36.000 m3;Bereitstellung und Betrieb von 20 Grünabfallsammelplätzen auf Flächen im Landkreis Cochem-Zell;optional ein Jahr Verlängerung.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Vergabestelle der Kreisverwaltung Cochem-Zell
Postanschrift: Postfach 13 20
Postleitzahl: 56803
Postort: Cochem
Kontakt
Internetadresse: http://www.cochem-zell.de 🌏
E-Mail: zvs@cochem-zell.de 📧
Telefon: +49 267161260 📞
Fax: +49 267161111 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-09-02 📅
Einreichungsfrist: 2015-10-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-09-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 172-313369
ABl. S-Ausgabe: 172

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Landwirtschaftliche Verwertung von Grünabfällen (AVV200201) aus Haushalten, einschl. Bereitstellung und Betrieb von Sammelplätzen sowie Transport zu den Verwertungsflächen.
Menge oder Umfang:
Vertragslaufzeit: 2 Jahre
Zerkleinerung ca. 22.000 m
Landwirtschaftliche Verwertung ca. 18.000 m
Bereitstellung und Betrieb von 20 Grünabfallsammelplätzen auf Flächen im Landkreis Cochem-Zell;
optional ein Jahr Verlängerung.
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, den Vertrag einseitig und einmalig um bis zu 12 Monate zu verlängern.
Vorläufiger Zeitplan für die Nutzung von Optionen: 21 Monate
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Dauer: 24 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Cochem-Zell, Rheinland-Pfalz.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Folgende Unterlagen sind vom Bieter mit seinem Angebot vorzulegen:
a) Eigenerklärung des Bieters über das Nichtvorliegen der in § 6 EG Abs. 4 und 6 VOL/A genannten Tatbestände.
b) Eigenerklärung des Bieters, ob und seit wann sein Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist.
c) Eigenerklärung des Bieters, ob er Mitglied einer Berufsgenossenschaft (Name und Sitz der Berufsgenossenschaft) ist und ob er die fälligen Mitgliedsbeiträge an die Berufsgenossenschaft entrichtet hat.
2. Folgende Unterlagen können vom AG jederzeit nachgefordert werden (auch vor Zuschlagserteilung) und sind dann vom Bieter/AN unverzüglich vorzulegen:
a) Beglaubigter Auszug aus dem Handelsregister, aus dem sich die Eintragung des Bieters ergibt.
b) Bescheinigung der zuständigen Berufsgenossenschaft im Original, aus der sich ergibt, dass der Bieter Mitglied der Berufsgenossenschaft ist und die fälligen Mitgliedsbeiträge gezahlt hat.
c) Alle unter Abs. 1 und 2 genannten Erklärungen und Nachweise für etwaig eingesetzte Nachunternehmer.
3. Bieter aus EU-Ländern, in denen die geforderten Nachweise nicht erteilt werden, haben gleichwertige Nachweise zu führen bzw. gleichwertige Erklärungen abzugeben und eine amtlich anerkannte Übersetzung beizufügen.
4. Beizubringende Erklärungen und Nachweise dürfen zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als drei Monate sein.
5. Bietergemeinschaften müssen für deren Zuverlässigkeit für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die entsprechenden Nachweise vorlegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Folgende Unterlagen sind vom Bieter mit seinem Angebot vorzulegen:
a) Eigenerklärung (Mustererklärung Rheinland-Pfalz) für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz bzw. der Mindestentgeltregelung erfasst werden nach §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 des Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz – LTTG) vom 1. Dezember 2010 (GVBl. 2010, Nr. 20, S. 426 ff. vom 13. Dezember 2010), geändert durch Gesetz vom 22. November 2013 (GVBl. S. 469, BS 70-31).
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2. Folgende Unterlagen können vom AG jederzeit nachgefordert werden (auch vor Zuschlagserteilung) und sind dann vom Bieter/AN unverzüglich vorzulegen:
a) Versicherungsnachweis über das Bestehen einer ausreichenden Haftpflichtversicherung. Die Versicherung muss auch Personen- und Sachschäden des Auftraggebers oder dessen Beauftragten decken. Mindestversicherungssumme 1.000.000 Euro für Sachschäden, 2.000.000 Euro für Personenschäden. Für die Arbeit von Subunternehmern muss eine entsprechende Haftpflichtversicherung bestehen.
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b) Bescheinigung des zuständigen Finanzamts im Orginal, aus der sich ergibt, dass der Bieter alle gegen ihn festgesetzten und fälligen Steuern und Abgaben entrichtet hat.
c) Bescheinigung der Einzugstelle für Sozialversicherungsbeiträge im Original, aus der sich ergibt, dass die fälligen Sozialversicherungsbeiträge für die Arbeitnehmer des Bieters entrichtet wurden.
d) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters und den Umsatz bezüglich vergleichbarer Leistungen in den letzten drei Geschäftsjahren (2012, 2013, 2014).
e) Alle unter Abs. 1 und 2 genannten Erklärungen und Nachweise für etwaig eingesetzte Nachunternehmer.
3. Bieter aus EU-Ländern, in denen die geforderten Nachweise nicht erteilt werden, haben gleichwertige Nachweise zu führen bzw. gleichwertige Erklärungen abzugeben und eine amtlich anerkannte Übersetzung beizufügen.
4. Beizubringende Erklärungen und Nachweise dürfen zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als drei Monate sein.
5. Bietergemeinschaften müssen für deren Zuverlässigkeit für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die entsprechenden Nachweise
vorlegen. Hinsichtlich der Fachkunde und Leistungsfähigkeit (z.B. Referenzen, technische Ausrüstung) reicht es aus, wenn diese für die Bietergemeinschaft insgesamt nachgewiesen wird, d.h. hier werden die vorgelegten Nachweise der einzelnen Mitglieder in der Summe bewertet.
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6. Der Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Er muss in diesem Fall dem AG nachweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, indem beispielsweise eine entspre-chende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen (analog § 7 EG Abs. 9 VOL/A 2009) jederzeit nach Aufforderung durch den AG vom Bieter vorzulegen ist (z. B. durch Verwen-dung des Formulars 236 EG).
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Folgende Unterlagen sind vom Bieter mit seinem Angebot vorzulegen:
a) Erklärung zu verfügbaren Zwischenlagerplätzen für den Auftragszeitraum:
— ausgefülltes Formblatt nach Anlage 1.1 der Leistungsbeschreibung mit Eigenerklärung des Bieters zu verfügbaren Zwischenlagerplätzen (20 Stück; Mindestgröße jeweils 200 m
— Soweit sich die Grundstücke nicht im Eigentum und Besitz des Bieters befinden (z. B. Pachtflächen), Erklärungen des Bieters zum rechtlichen und tatsächlichen Zugriff auf die Zwischenlagerplätze.
— Soweit eine öffentlich-rechtliche Genehmigung für den Zwischenlagerplatz erforderlich ist, ist diese bis zum 31.01.2016 nachzuweisen.
b) Erklärung zu verfügbaren landwirtschaftlichen Flächen für den Auftragszeitraum:
— ausgefülltes Formblatt nach Anlage 1.2 mit Eigenerklärung des Bieters zu rechtlich und tatsächlich verfügbaren landwirtschaftlichen Flächen (insgesamt 325 ha) für Grünabfälle zur Zerkleinerung sowie Angabe der Gemarkung, des Flurs/Flurstücks sowie der Größe.
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— Soweit sich die Grundstücke nicht im Eigentum und Besitz des Bieters befinden (z. B. Pachtflächen), Erklärungen des Bieters zum rechtlichen und tatsächlichen Zugriff auf die landwirtschaftlichen Flächen.
2. Folgende Unterlagen können vom AG jederzeit nachgefordert werden (auch vor Zuschlagserteilung) und sind dann vom Bieter/AN unverzüglich vorzulegen:
a) Nachweise im Original oder öffentlich beglaubigte Kopie über verfügbare Zwischenlagerplätze und ausreichend verfügbare landwirtschaftlich genutzte Flächen zur Aufbringung der Grünabfälle, Nachweise über verfügbare Ackerflächen mit Unterschrift der Eigentümer bzw. Besitzer.
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b) Vorlage von Referenzen bezüglich der mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren Leistung.
c) Alle unter Abs. 1 und 2 genannten Erklärungen und Nachweise für etwaig eingesetzte Nachunternehmer.
3. Bieter aus EU-Ländern, in denen die geforderten Nachweise nicht erteilt werden, haben gleichwertige Nachweise zu führen bzw. gleichwertige Erklärungen abzugeben und eine amtlich anerkannte Übersetzung beizufügen.
4. Beizubringende Erklärungen und Nachweise dürfen zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als drei Monate sein.
5. Bietergemeinschaften müssen für deren Zuverlässigkeit für jedes Mitglied der Bietergemeinschaften die entsprechenden Nachweise
vorlegen. Hinsichtlich der Fachkunde und Leistungsfähigkeit (z.B. Referenzen, technische Ausrüstung) reicht es aus, wenn diese für die
Bietergemeinschaft insgesamt nachgewiesen wird, d. h. hier werden die vorgelegten Nachweise der einzelnen Mitglieder in der Summe bewertet.
6. Der Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten
anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Er muss in diesem Fall dem AG nachweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen (analog § 7 EG Abs. 9 VOL/A 2009) jederzeit nach Aufforderung durch den AG vom Bieter vorzulegen ist.
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Sicherheitsleistung für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtung in Form einer selbstschuldnerischen
Bürgschaft in Höhe von 5 % der Auftragssumme.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Rechnungslegung. Weitere Einzelheiten siehe Ausschreibungsunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.

Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Zusendung eines Verrechnungsschecks an die oben angegebene Stelle, bei Postversand zzgl. 3,00 EUR Portokosten.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-01-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2015-10-28 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Rheinland-Pfalz
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de 📧
Telefon: +49 6131162234 📞
Fax: +49 6131162113 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für
Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 101a GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit
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— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2015/S 172-313369 (2015-09-02)