Grundstücksausschreibung und Auswahl eines Investors/Vorhabenträgers für städtische Flächen in Neustadt an der Weinstraße, Ortsteil Lachen-Speyerdorf

Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße

Die Stadt Neustadt an der Weinstraße beabsichtigt die Verlagerung der Sportanlagen im Ortsteil Lachen-Speyerdorf an den Rand des ca. 750 m entfernt gelegenen Gewerbeparks „Lilienthal“ und die Neustrukturierung der dadurch freiwerdenden Fläche im Verflechtungsgebiet der beiden ehemals selbstständigen Gemeinden Lachen und Speyerdorf.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-10-13. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-08-07.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-08-07 Auftragsbekanntmachung
2015-10-19 Ergänzende Angaben
Auftragsbekanntmachung (2015-08-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten
Menge oder Umfang:
Sämtliche Planungs-, Bau-, Bauleitungs- und Sanierungsaufgaben, die zur Erreichung des beschriebenen Ziels erforderlich sind.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße
Postanschrift: Marktplatz 1
Postleitzahl: 67433
Postort: Neustadt an der Weinstraße
Kontakt
Internetadresse: http://www.neustadt.eu 🌏
E-Mail: vergabe@stadt-nw.de 📧
Telefon: +49 6321855297 📞
Fax: +49 6321855219 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-08-07 📅
Einreichungsfrist: 2015-10-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-08-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 154-283491
ABl. S-Ausgabe: 154
Zusätzliche Informationen
a) Bei dieser Bekanntmachung handelt es sich um einen Aufruf zur Teilnahme am Wettbewerb. Die zu erbringende Leistung ist unter Pkt. II.1.5) grob beschrieben; weitere Einzelheiten enthalten die dort genannten Dokumentteile A. bis E. Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs werden anhand von Ausschluss- und Bewertungskriterien die Bieter ausgewählt, die zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren zugelassen werden. Alle Angaben sind in der geforderten Form und vollständig einzureichen. Fehlende oder unvollständige Nachweise führen nicht zum sofortigen zwingenden Ausschluss des Bewerbers bzw. der Bewerber-/Bietergemeinschaft vom weiteren Verfahren. Der Auftraggeber behält sich die Möglichkeit vor, fehlende Unterlagen/Angaben innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich nachzufordern. Ein Anspruch auf die Nachforderung bzw. Berücksichtigung fehlender oder unvollständiger Angaben ist hieraus nicht abzuleiten. Alternativ führen fehlende Unterlagen soweit vorgesehen und oben beschrieben zu einer Bewertung mit 0 Punkten. Die Teilnahmeanträge müssen in Schriftform im verschlossenen Umschlag eingereicht werden. Der Umschlag ist deutlich zu kennzeichnen mit dem Hinweis: Teilnahmewettbewerb „Am Jahnplatz“ Bei persönlicher Abgabe am Tag der Eröffnung sind die Umschläge bei folgender Adresse abzugeben: Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße – Bauverwaltung, Amalienstraße 6, 67434 Neustadt an der Weinstraße. b) Im Folgenden werden die (zusätzlich zu den unter III.2 geforderten Eignungsnachweisen) mit dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Unterlagen erläutert: — Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge einen Bewerberbogen erstellt. Die Einreichung des Bewerberbogens ist zwingend; die Nicht-Vorlage des ausgefüllten und unterschriebenen Bewerberbogens oder das Fehlen der Unterschrift auf dem Formblatt führt zum unmittelbaren Ausschluss vom weiteren Verfahren. Der Bewerberbogen ist in Textform anzufordern bei der unter Ziff. I.1 dieser Bekanntmachung benannten Kontaktstelle mit Angabe der eigenen Kontaktdaten, an die der Bewerberbogen zu übermitteln ist. — Mit dem Teilnahmeantrag ist zwingend ein Gebot über die Höhe des Kaufpreises abzugeben. Bewerber, die nicht das Mindestgebot von 2 400 000 EUR abgeben, werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. — Weiterhin ist eine Erklärung abzugeben, in der die Kenntnis und Berücksichtigung der Kostendeckelung auf 2 400 000 EUR für den „Sportpark Lilienthal“ (Planung und Erstellung) bestätigt wird und somit sichergestellt wird, dass auf die Stadt keine weiteren Kosten zukommen. Werden die Kosten für diese Maßnahme vom Bewerber geringer eingeschätzt, so hat er die Möglichkeit, dies anzugeben. Die Erklärung ist auf dem unter http://www.neustadt.eu/media/custom/1441_16053_1.ZIP?1438943230 abrufbaren Formblatt abzugeben. — Außerdem ist ein Rahmenterminplan für die Abwicklung des gesamten Projektes einzureichen. c) Wertung der Teilnahmeanträge bzw. der geforderten Angaben: Nach Prüfung der Anträge auf Vollständigkeit und Einhaltung der formellen Vorgaben werden die Punkte ermittelt, die durch Vorlage der geforderten Nachweise – soweit es sich nicht um Ausschlusskriterien handelt – erzielt werden können. — Höchstzahl der nach Ziff. III.2.2 erreichbaren Punkte: 41,5. Die erreichten Punkte werden mit 3 multipliziert, um die Gewichtung im Verhältnis zu den anderen Bereichen anzuheben. — Höchstzahl der nach Ziff. III.2.3 erreichbaren Punkte: 95. — gebotener Kaufpreis: mindestens 100 Punkte – ausgehend vom Mindestgebot. Jeweils ab 50.001 EUR mehr werden je 3,5 Punkte zusätzlich erteilt. Die Punktzahl für den gebotenen Preis erhöht sich auch bei einer günstigeren Kalkulation der Kosten für den „Sportpark Lilienthal“, da auch hierdurch die Finanzlast der Stadt Neustadt an der Weinstraße verringert wird. Jeweils ab 50.001 EUR weniger als die angenommenen Kosten von 2,4 Mio. Euro werden je 3,5 Punkte zusätzlich erteilt. Zur Erläuterung der Wertung s. auch in Dokument E.a) im Download-Bereich die Register C.1 bis C. 4. c) Nach Auswertung der Teilnahmeanträge (ca. Anfang November 2015) werden die Bewerber mit den meisten Punkten zeit- und inhaltsgleich zur konkretisierten und qualifizierten Angebotsabgabe aufgefordert; die anderen Bewerber erhalten eine Information über die Nichtberücksichtigung im weiteren Verfahren. Einzelheiten zum weiteren Verlauf des Verhandlungsverfahrens können den Vergabeunterlagen entnommen werden, die den ausgewählten Bewerbern übermittelt werden.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Neustadt an der Weinstraße beabsichtigt die Verlagerung der Sportanlagen im Ortsteil Lachen-Speyerdorf an den Rand des ca. 750 m entfernt gelegenen Gewerbeparks „Lilienthal“ und die Neustrukturierung der dadurch freiwerdenden Fläche im Verflechtungsgebiet der beiden ehemals selbstständigen Gemeinden Lachen und Speyerdorf.
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Die kreisfreie Stadt Neustadt an der Weinstraße ist ein attraktives Mittelzentrum im Süden von Rheinland-Pfalz und hat hohe Bedeutung für den Fremdenverkehr und als Wohnstandort. Den hohen Freizeitwert unterstreicht auch die unmittelbare Lage am Rand des Naturparks Pfälzer Wald.
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Der Immobilienmarkt von Neustadt an der Weinstraße ist geprägt durch die daraus resultierende hohe Wohnqualität und damit verbunden einer derzeit stabilen Nachfrage.
Die Oberzentren Ludwigshafen/Mannheim und Kaiserslautern sind ca. 30 km bzw. 35 km entfernt. Neustadt an der Weinstraße ist Teil der Metropolregion Rhein-Neckar und hat eine Einwohnerzahl von ca. 53 000 Einwohnern.
Der Ortsteil Lachen-Speyerdorf befindet sich etwa 5 km südöstlich der Kernstadt und hat ca. 5 150 Einwohner (Stand: 31.12.2012).
Lachen-Speyerdorf ist gut an das überregionale Verkehrsnetz angebunden:
Die Autobahn A 65 (Ludwigshafen/Mannheim-Karlsruhe) sowie die Bundesstraße B 39 (Kaiserslautern-Speyer) führen in weniger als 1 km am Gebiet vorbei, die Anschlussstellen Neustadt/Weinstraße Nord bzw. Neustadt/Weinstraße Süd befinden sich in weniger als 5 min. Fahrentfernung. Außerdem bestehen regelmäßige Buslinien mit Anbindung an die Kernstadt und den Hauptbahnhof Neustadt/Weinstraße.
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Eine Ortsentlastungsstraße für den Ortsbezirk Lachen-Speyerdorf, die sog. S-Trasse, ist in Planung. Ein Teilbereich, versehen mit Lärmschutz, soll nördlich des Wohngebietes verlaufen.
Der Ortsteil Lachen-Speyerdorf verfügt über alle Versorgungseinrichtungen des täglichen Bedarfs, mehrere Kindergärten und eine Grundschule, die sich in unmittelbarer Nähe zum Plangebiet befindet. Zudem existiert mit dem Industriegebiet „Altenschemel“ einer der größten Neustadter Arbeitsplatzschwerpunkte am Ort.
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Die Flächenentwicklung steht in engem Zusammenhang mit der Konversionsmaßnahme EDON-Kaserne, der Umwidmung einer ehemals französischen Militärliegenschaft zu einem Gewerbe- und Solarpark. Hier wird derzeit durch die WEG mbH (Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft mbH, einer Tochter der Stadt Neustadt an der Weinstraße) die Erschließung, Parzellierung und Vermarktung von gewerblich genutzten Bauflächen realisiert. Daneben sind im Bereich der zukünftigen Ortsmitte Einkaufsmöglichkeiten sowie ein Altenwohn- und -pflegeheim entstanden und weitere Einrichtungen geplant. Darüber hinaus bestehen Baugenehmigungen für weitere Wohnbebauung östlich der Flugplatzstraße auf dem ehemaligen Kasernengelände.
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Aktuell liegen die Baulandpreise für Wohnbaulandflächen im Ortsteil Lachen-Speyerdorf liegen bei ca. 220 EUR/m
Gegenstand des Verfahrens:
1. Verkauf eines Grundstückes für Wohnbebauung von ca. 44 100 m
Mindestgebot: 2 400 000 EUR.
Für die nachfolgenden Verfahrensteile sind jeweils die Vorgaben und Rahmenbedingungen aus den unten aufgelisteten Download-Bereichen A bis C und dem Entwurf zum städtebaulichen Vertrag, Dokument D.b), zu beachten.
2. Entwicklung eines städtebaulichen Konzeptes und Erstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet der Wohnbebauung; es besteht ein Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan (2007). Parallel dazu ist der bestehende Flächennutzungsplan zu ändern; die erforderlichen Plangrundlagen sind durch den Investor zu erstellen.
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3. Planung und Bau eines Sportparks für 2 Vereine (2 Rasen-Sportplatzflächen, Kurzstreckenlaufbahn, Weitsprunganlage, 3 Rundlaufbahnen, 6 Tennisplätze, Vereinsheim und Außen-/Erschließungsanlagen für einen Breitensport- und einen Tennisverein) auf einem städtischen Gelände mit einer Größe von ca. 39.700 m2 östlich des vorgesehenen Wohngebietes. Bauherren sind die beiden Vereine bei städtischer Bauüberwachung und Genehmigungsbeteiligung. Die Kosten sind auf die Höhe des Mindestgebotes gedeckelt.
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Vorab ist eine Kampfmittelsondierung und falls erforderlich die –räumung durchzuführen und anschließend die Fläche vollständig aufzufüllen.
Für den Bereich des Sportparks besteht ein rechtskräftiger Bebauungsplan „Sportpark Lilienthal“.
4. Abriss/Rückbau aller alten Sport- und Erschließungsanlagen sowie sonstiger Oberflächenversiegelungen, falls erforderlich Altlasten- und Baugrundsanierung und Kampfmittelräumung, einschließlich fachgerechter Entsorgung auf dem Bebauungsplangebiet
5. Planung und Errichtung der Erschließungs- und Verkehrsanlagen sowie der öffentlichen Grünflächen im Bebauungsplangebiet entsprechend dem Anforderungsprofil der Stadt sowie anschließende Rückübertragung der öffentlichen Flächen und Übergabe der Erschließungsanlagen unentgeltlich und lastenfrei an die Stadt Neustadt an der Weinstraße;
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Die Kosten hierfür werden grob auf 5 Mio. Euro geschätzt.
6. Vermarktung der bebauten oder unbebauten Grundstücke in Eigenregie
7. Durchführung erforderlicher Kompensationsmaßnahmen auch außerhalb des Bebauungsplangebiets soweit erforderlich
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A) Darstellung Ist-Zustand des Geländes für das neue Wohngebiet „Am Jahnplatz“
A.a) Textliche Darstellung
A.b) Flächendarstellung „Am Jahnplatz“ einschließlich Leitungen
[entspricht der im Entwurf für den städtebaul. Vertrag genannten Anlage 1]
A.c.1-8) Bericht Alenco Consult „Untergrunduntersuchungen Wohngebiet ‚Am Jahnplatz‘ Neustadt-Lachen-Speyerdorf“, 09. April 2013, (mit Anlagen)
A.d) Stellungnahme Ingenieurbüro Göttig zu Kampfmittelvorkommen geplantes Wohngebiet „Am Jahnplatz“
A.e) Aufstellungsbeschluss vom 02.10.2007 / Bebauungsplan-Vorentwurf
A.f) Flächennutzungsplan
A.g) Faunistische Erfassung Planungsbüro Laukhuf zum Bebauungsplan „Am Jahnplatz“ – Neustadt an der Weinstraße, August 2014
A.h) Flächenübersicht städtische Eigentumsflächen für geplanten Lärmschutzwall
[entspricht der im Entwurf für den Kaufvertrag auf S. 7 genannten Anlage]
B) Darstellung Ist-Zustand des Geländes für den neuen „Sportpark Lilienthal“
B.a) Textliche Darstellung
B.b) Flächendarstellung einschließlich Leitungen
[entspricht der in der Baubeschreibung „Sportpark Lilienthal“, S. 1 genannter Anlage]
B.c.1) Bebauungsplan „Sportpark Lilienthal“, Planzeichnung
B.c.2) Bebauungsplan „Sportpark Lilienthal“, Textfestsetzungen
B.c.3) Bebauungsplan „Sportpark Lilienthal“, Begründung
Weitere Anlagen zum Bebauungsplan „Sportpark Lilienthal“ können eingesehen werden unter: https://www2.neustadt.eu/ratsinfo/bi/to0050.php?__ktonr=11141
B.d) Bestandsvermessung aktuelle Höhenlage
B.e) Bericht zur Historischen Erkundung und orientierenden Untersuchung im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens „Flugplatz Abschnitt West“ in 67435 Neustadt – Ortsteil Lachen-Speyerdorf, 07. März 2005 (ALSTOM) in 3 Teilen [B.e)1-3]
C) Anforderungen an die zu errichtenden Bereiche „Am Jahnplatz“ und „Sportpark Lilienthal“
C.a) Vorgaben für das Wohngebiet „Am Jahnplatz“
C.b.1) Anforderungsprofil an die Erschließungs- und Verkehrsanlagen der Stadt Neustadt an der Weinstraße für das Wohngebiet „Am Jahnplatz“
[entspricht der auf S. 7 des Entwurfes für den städtebaul. Vertrag genannten Anlage]
C.b.2) Aktuelle Ausbaustandards der Stadtwerke Neustadt an der Weinstraße GmbH
C.c) Baubeschreibung zur Planung und Erstellung des „Sportpark Lillienthal“ einschl. Vereinsheim
D) Vertragsentwürfe für Verträge, die nach Auswahl des Investors/Vorhabenträgers geschlossen werden
D.a) Gesamturkunde inklusive Kaufvertrag über Grundstücke und Erbbaurechte
D.b) Städtebaulicher Vertrag
Sämtliche Vereinbarungen stellen eine Geschäftseinheit im Sinne eines Gesamtvertrages dar und sind wechselseitig von einander abhängig.
Die Verträge enthalten weitere wichtige Informationen zu ihrer Wirksamkeit sowie zu Planungen, Kosten, Zahlungsmodalitäten u.v.a.. Es ist daher dringend erforderlich, diese eingehend zu lesen.
E).. Sonstige
E.a) Tabelle mit Registern
— Inhaltsverzeichnis
— Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit (Reg. A., B.1-8)
— Wertung (Reg. C.1-4)
E.b) Erklärung zu den Kosten der Sportanlagen (direkt aufrufbar unter: http://www.neustadt.eu/media/custom/1441_16053_1.ZIP?1438943230)
E.c) Standardauflagen der SGD (Struktur- und Genehmigungsdirektion).
Referenznummer: 212;sr;
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 67435 Neustadt an der Weinstraße.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Für alle Anforderungen aus Ziff. III.2.1 bis III.2.3 dieser Bekanntmachung gilt:
Im Falle von Bewerbergemeinschaften muss jeder Bewerbergemeinschaftspartner im Teilnahmewettbewerb seine Zuverlässigkeit nachweisen. Die Nachweise zu der persönlichen Lage des Wirtschaftsteilnehmers, der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen Leistungsfähigkeit muss jeder Bewerbergemeinschaftspartner für den von ihm übernommenen Teil der Gesamtleistung erbringen; insgesamt muss die Bewerbergemeinschaft ihre wirtschaftliche und finanzielle sowie technische Leistungsfähigkeit vollständig nachweisen.
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a) Vollständig ausgefüllter Bewerberbogen
inklusive
Eigenerklärung des Bewerbers (Anlage 1 zum Bewerberbogen)
— zu den Angaben nach § 6 EG Abs. 3 Ziff. 2e – i VOB/A und
— dass kein Ausschlussgrund nach § 6 EG Abs. 4 Ziff. 1 a – h VOB/A vorliegt
Der Bewerberbogen ist in Textform anzufordern bei der unter Ziff. I.1 dieser Bekanntmachung benannten Kontaktstelle mit Angabe der eigenen Kontaktdaten, an die der Bewerberbogen zu übermitteln ist. Die Einreichung des Bewerberbogens ist zwingend; die Nicht-Vorlage des ausgefüllten und unterschriebenen Bewerberbogens oder das Fehlen der Unterschrift auf dem Formblatt führt zum unmittelbaren Ausschluss vom weiteren Verfahren.
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b) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen ist (nicht älter als 6 Monate), maßgeblich ist der vorliegend benannte Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge, Kopie ausreichend)
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c) Aussagekräftige Unternehmensdarstellung, einschließlich der Darstellung der Unternehmensstruktur mit Angabe der Eigentums- und Beteiligungsverhältnisse sowie der Haftungsstruktur
d) Spätestens mit Abgabe der letztverbindlichen Angebote werden von den Bietern die nach dem rheinland-pfälzischen Landestariftreuegesetz (LTTG) geforderten Erklärungen eingefordert.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
A) Liquiditätserklärung oder Finanzierungsbereitschaftserklärung des/der mit der Abwicklung betrauten Geld-/Kreditinstitute/s mit Aussagen zur Dauer der Geschäftsbeziehung.
Die Erklärung muss sich auf dieses Vorhaben beziehen und eine Summe von 5 Mio. Euro garantieren.
b) Nachweis über bestehende Haftpflichtversicherung mit Nennung der Deckungssumme und der Angabe, wie oft die genannte Deckungssumme je Versicherungsjahr zur Verfügung steht.
c) Darstellung der beabsichtigten Finanzstruktur/-konstruktion mit Angabe potentieller Finanzpartner: Es ist zu erläutern, wie die hintereinander ablaufenden Projektschritte in dem Zeitraum ab Beginn des Vertragsverhältnisses bis zur Rückübertragung der öffentlichen Flächen im Wohngebiet „Am Jahnplatz“ finanziert werden sollen.
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Es können max. 3 Punkte erreicht werden. Zur Erreichung der maximalen Punktzahl ist ein vollständiges und schlüssiges Konzept vorzulegen. Für die Vollständigkeit werden 1,5 Punkte erteilt, für die Schlüssigkeit zusätzlich maximal 1.5 Punkte. Bei Unklarheiten erfolgt eine Abstufung in Schritten von 0,5 Punkten, bei fehlender Angabe werden 0 Punkte erteilt.
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d) Darstellung von Projekten zur Entwicklung von Bauland in den letzten 8 Jahren (nicht vor 2007). Gewünscht wird eine kurze Darstellung (jeweils max. 2 DIN A4-Seiten, davon 1 Seite Bilder/städtebaulicher Entwurf/Pläne) von Projekten mit einer Größe über 1 ha. Daraus sollte wenigstens hervorgehen: Lage des Projektes, Erschließungsleistungen, wirtschaftliche Eckdaten, sonstige Koordinierungsleistungen, Status des Projektes, Abverkaufszeit.
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Es können max. 3 Punkte erreicht werden. Zur Erreichung der maximalen Punktzahl ist der Nachweis von 3 Projekten erforderlich. Beim Nachweis von 2 Projekten werden 2 Punkte, beim Nachweis von 1 Projekt wird 1 Punkt erteilt. Wird kein Projekt nachgewiesen werden 0 Punkte erteilt.
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e) Organisationsschema bzw. Organigramm der derzeitigen Firmen-/Bürostruktur mit namentlicher Zuordnung der konkreten Personen und Angaben zu deren Qualifikation und Tätigkeitsbereichen bzw. Funktionen (z.B. Abteilungsleiter, Projektleiter, Bauleiter, techn. Mitarbeiter etc.) für den Bereich, der mit der Ausführung des Projektes betraut werden soll. Dabei sind die unter Pkt. III.2.3 geforderten 8 Kompetenzbereiche zugrunde zu legen und alle abzudecken. Doppelbenennungen sind möglich.
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Ist die Hinzuziehung von Nachunternehmen für einzelne Kompetenzbereiche beabsichtigt, so ist auch dies auszuweisen.
Für die Darstellung können max. 3 Punkte erreicht werden. Zur Erreichung der maximalen Punktzahl ist ein vollständiges und hinsichtlich der Organisation schlüssiges Organigramm vorzulegen. Für die Vollständigkeit werden 1,5 Punkte erteilt, für die Schlüssigkeit zusätzlich maximal 1.5 Punkte. Bei Unklarheiten erfolgt eine Abstufung in Schritten von 0,5 Punkten, bei fehlender Angabe werden 0 Punkte erteilt.
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Je in eigener Organisation bzw. innerhalb der Bietergemeinschaft ausgeführtem Kompetenzbereich werden zusätzlich 0,5 Punkte erteilt.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit sind Referenzen vorzulegen. Dies gilt sowohl bei eigener Leistungserbringung durch den Investor / Vorhabenträger (ggfs. als Bietergemeinschaft) als auch für den vorgesehenen Einsatz von Nachunternehmern.
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in Dokument E.b) -Nachweise Leistungsfähigkeit, Wertung- bereitgestellten Formblätter (A: Angaben zum Projekt und B: Referenzauskunft) zu verwenden, da diese eine Vergleichbarkeit der Referenzen ermöglichen. Referenzen, die nicht dieser Form entsprechen, können daher nicht gewertet werden; sie erhalten 0 Punkte.
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Sowohl die Vergleichbarkeit der Referenzprojekte als auch die Angaben der Referenzgeber werden bewertet.
Die Register Teil C enthalten die Informationen zur Wertung.
Folgende Kompetenzbereiche sind nachzuweisen:
Planung:
1) Stadtplaner zur Erstellung des Bebauungsplanes für das Wohngebiet: 2 (höchstens 5) Referenzen über Projekte aus den letzten 8 Jahren (nicht vor 2007)
Nachzuweisende Mindestgröße: jeweils 12.000.m
Bei Nachweis der Mindestgröße können maximal 3 Punkte erreicht werden. Bei Unterschreiten der Mindestgröße wird in 2.000 m
Den Formblättern A1 sind jeweils die städtebaulichen Entwürfe aus den Referenzprojekten beizufügen.
2) Landschaftsplaner/Planer für Sportstätten: 2 (höchstens 5) Referenzen über die Planung von Sportanlagen aus den letzten 8 Jahren (nicht vor 2007)
Nachzuweisende Mindestgröße: jeweils 6.500 m
Bei Nachweis der Mindestgröße können maximal 3 Punkte erreicht werden. Bei Unterschreiten der Mindestgröße wird in 1.000 m
Den Formblättern A2 sind jeweils die Gestaltungspläne zu den Referenzprojekten beizufügen.
3) Objektplaner für Verkehrsanlagen zur Entwicklung der Erschließungsflächen inklusive Entwässerung: 2 (höchstens 5) Referenzen über Projekte aus den letzten 8 Jahren (nicht vor 2007)
Nachzuweisende Mindestgröße: jeweils 2.000 m
Bei Nachweis der Mindestgröße können maximal 3 Punkte erreicht werden. Bei Unterschreiten der Mindestgröße wird in 500 m
Mindestens 1 Projekt muss den Bereich Neubau abdecken. Fehlt eine solche Referenz, wird dies mit 0 Punkten bewertet.
4) Architekt/Bauingenieur zur Planerstellung für das Vereinsheim: 2 (höchstens 5) Referenzen aus den letzten 8 Jahren (nicht vor 2007) über den Neubau von Funktionsgebäuden, z. B. Gebäude für Sport-, Freizeit-, Gastronomienutzungen, möglich sind aber auch Gebäude für Kinder/Jugendliche, Senioren (keine Industrie-, Gewerbe-, Wohngebäude)
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Nachzuweisende Mindestgröße: jeweils 250 m
Bei Nachweis der Mindestgröße können maximal 3 Punkte erreicht werden. Bei Unterschreiten der Mindestgröße wird in 50 m
Den Formblättern A4 sind jeweils die Grundrisse und Ansichten zu den Referenzprojekten beizufügen.
Ausführung:
5) Tiefbau zur Erstellung der öffentlichen Verkehrs-/Erschließungsanlagen: 2 (höchstens 5) Referenzen über Projekte aus den letzten 8 Jahren (nicht vor 2007)
6) Sportanlagen-/Landschafts-/Tiefbau zur Erstellung der Sportstätten: 2 (höchstens 5) Referenzen über Projekte aus den letzten 8 Jahren (nicht vor 2007)
7) Hochbau zur Errichtung des Vereinsheimes: 2 (höchstens 5) Referenzen aus den letzten 8 Jahren (nicht vor 2007) über den Neubau von Funktionsgebäuden, z. B. Gebäude für Sport-, Freizeit-, Gastronomienutzungen, möglich sind aber auch Gebäude für Kinder/Jugendliche, Senioren (keine Industrie-, Gewerbe-, Wohngebäude)
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Sonstiges:
8) Sanierungsplanung für den Umgang mit Bodenverunreinigungen und Kampfmitteln: 2 (höchstens 5) Referenzen über die sach- und fachgerechte Betreuung von Projekten
mit den Aufgabenschwerpunkten Altlastensanierung oder Boden- und Erdmassenmanagement
Den Angaben zum Projekt muss zu entnehmen sein, welche Belange bei der Altlastenbearbeitung zu berücksichtigen waren.
Es können max. 3 Punkte erreicht werden. Für Maßnahmen mit komplexen Zusammenhängen aus Abfallrecht, Bodenschutz und Grundwasservorsorge werden 3 Punkte erteilt. Für Maßnahmen, die nur 2 der Belange betreffen, werden 2 Punkte, für Maßnahmen die lediglich 1der Belange betreffen wird 1 Punkt erteilt.
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Je vorgelegter Referenzauskunft 1-7 können max. 8 Punkte, für die Referenzauskunft 8 können max. 6 Punkte erreicht werden. Zur Erreichung der maximalen Punktzahl ist eine vollständige Referenzauskunft mit optimalen Beurteilungen erforderlich. Bei nicht optimalen Beurteilungen wird die maximale Punktzahl in 0,5 Punkte-Schritten abgestuft. Bei nicht ausreichenden Beurteilungen oder fehlenden Aussagen werden 0 Punkte erteilt.
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Fehlende Referenzen werden mit 0 Punkten bewertet.
Aus den ermittelten Gesamtpunkten je Kompetenzbereich wird ein Durchschnittswert ermittelt (Mindestdivisor 2).
Die geforderten städtebaulichen Entwürfe, Gestaltungspläne für Sportstätten und die Grundrisse und Ansichten für Funktionsgebäude werden hinsichtlich ihrer gestalterischen und planerischen Qualität durch eine hausinterne fachlich qualifizierte Jury bewertet. Es besteht die Möglichkeit, bis zu 3 Zusatzpunkte je Planvorlage zu erzielen.
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Erreicht ein Bewerber in mehr als der Hälfte der genannten Kompetenzbereiche nicht mehr als 0 Punkte, wird dieser vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Zur Sicherung der sich aus der Gesamturkunde, dem Kauf- und dem städtebaulichen Vertrag, sowie den sich anschließenden Verträgen ergebenden Verpflichtungen wird vom Investor / Vorhabenträger eine Sicherheit in Höhe von bis zu 5 Mio. Euro gefordert.
1) Mit Zahlung der 1. Rate des Kaufpreises (30 % des Gesamtbetrages) ist eine Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 70 % des Kaufpreises zu leisten, die Zug um Zug mit Zahlung der weiteren Teilbeträge freigegeben wird.
2) Spätestens 4 Wochen nach Abnahme der Baumaßnahme „Sportpark Lilienthal“ ist eine Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 5 Mio. Euro zu leisten. Diese wird im Zuge der Erstellung der Erschließungsanlagen in Teilbeträgen freigegeben.
Die für Mängelansprüche zu leistende Sicherheit beträgt für die Erschließungsanlagen 3 % der Baukosten für die Dauer der Mängelhaftungsfrist nach BGB (5 Jahre nach Abnahme der gesamten Leistung).
Die Sicherheiten sind jeweils durch Bürgschaften zu leisten.
Die Bürgschaft ist jeweils von einem
— in den Europäischen Gemeinschaften oder
— in einem Staat der Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
oder
— in einem Staat der Vertragsparteien des WTO-Abkommens über das öffentliche Beschaffungswesen
zugelassenen Kreditinstitut bzw. Kreditversicherer zu stellen.
Die Bürgschaftsurkunden enthalten folgende Erklärung des Bürgen:
— „Der Bürge übernimmt für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht.
— Auf die Einreden der Anfechtbarkeit und der Aufrechenbarkeit sowie der Vorausklage gemäß §§ 770, 771 BGB wird verzichtet. Der Verzicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit gilt nicht für unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen des Hauptschuldners.
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— Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde.
— Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend.
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— Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle.“.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Der gebotene Kaufpreis ist zahlbar gemäß dem folgenden Zahlungsplan:
— 30 % binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung des als Satzung beschlossenen und ausgefertigten Bebauungsplanes „Am Jahnplatz“
— jeweils 10 % in den darauf folgenden sieben Monaten (unabhängig vom Baufortschritt der zu erstellenden Sportanlagen).
Der Zahlungsplan kann jedoch im Verfahren noch mit dem Bauzeitenplan im Detail abgestimmt werden.
Die Eigentumsumschreibung erfolgt erst nach Fertigstellung und Abnahme der zu erstellenden Sportanlagen.
Im Übrigen wird auf die Vertragsentwürfe im Download-Bereich (vgl. Ziff. II.1.5 dieser Bekanntmachung) verwiesen.
Siehe außerdem Ziff. III.1.4 dieser Bekanntmachung.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Neben Einzelunternehmen sind auch Bewerbergemeinschaften zugelassen.
Im Falle einer Beauftragung haftet diese gesamtschuldnerisch.
Im Teilnahmeantrag ist ein zentraler Ansprechpartner anzugeben, der bevollmächtigt ist, die Bewerbergemeinschaft, später im Fall der Auswahl für das Verhandlungsverfahren auch die Bietergemeinschaft und im Auftragsfall die Arbeitsgemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich zu vertreten. Die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft sind vollständig zu benennen und es ist detailliert aufzuführen, welcher Bewerbergemeinschaftspartner welchen Teil der Gesamtleistung erbringen soll.
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Mit ihrem Teilnahmeantrag ist eine von allen Mitgliedern rechtsgültig unterzeichnete Erklärung dazu abzugeben (Anlage 2 zum Bewerberbogen).
Werden vorstehende Anforderungen nicht eingehalten, wird die Bewerbergemeinschaft zwingend ausgeschlossen.
Mehrfachbewerbungen, z. B. als Einzelbewerber und als Mitglied einer oder mehrerer Bewerbergemeinschaft/en sind unzulässig und führen zum Ausschluss sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften oder Einzelbewerber.
Die Bildung von Bewerbergemeinschaften nach der Auswahl zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren ist unzulässig.
Sonstige besondere Bedingungen:
Gesucht wird ein finanzstarker Investor / Vorhabenträger (auch als Bietergemeinschaft), der in der Lage ist, die vorgesehenen Maßnahmen (Planung und Ausführung), deren Abwicklung nur Zug um Zug möglich ist und die sich deshalb über mehrere Jahre erstrecken, durchzuführen. Dieser soll entweder
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— die Leistungen überwiegend selbst ausführen und sich nur für einzelne Aufgaben Nachunternehmen bedienen oder
— die Gesamtmaßnahme finanzieren und sämtliche erforderlichen Leistungen koordinieren und von geeigneten Nachunternehmen ausführen lassen.
Voraussetzung für die Fälligkeit des Kaufpreises, zahlbar in 8 Raten, ist das Inkrafttreten des Bebauungsplanes „Am Jahnplatz“ (ca. 1 Jahr nach Vertragsschluss). Zu diesem Zeitpunkt ist auch erst mit den baulichen Aktivitäten für den „Sportpark Lilienthal“ zu beginnen, da die Stadt Neustadt an der Weinstraße ihre Leistungen an die betroffenen Sportvereine zur Erstellung der Sportanlagen aus dem Verkaufserlös finanziert. Sollte der Investor / Vorhabenträger früher mit den baulichen Aktivitäten beginnen, geschieht dies auf eigenes Risiko.
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Nach Abnahme der Sportanlagen erfolgt die Eigentumsumschreibung für die Grundstücke und Grundstücksteilflächen aus dem Kaufvertrag und der Investor / Vorhabenträger muss mit der Erstellung der Erschließungsanlagen auf seine Kosten beginnen.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Investor / Vorhabenträger hinsichtlich der Aufträge an Dritte an die Vorschriften des Vergaberechts gebunden ist (s. hierzu § 98 Ziff. 5 und 6 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen –GWB-).

Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Anzahl der Punkte aus den Nachweisen zur wirtschaftlichen und finanziellen sowie zur technischen Leistungsfähigkeit und der Höhe des Gebotes.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: SG Bauverwaltung
Internetadresse: www.neustadt.eu 🌏
URL der Dokumente: http://neustadt.eu/Rathaus/Verwaltung/Ausschreibungen/Aktuelle-Ausschreibungen 🌏

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 212;sr;
Zusätzliche Informationen
a) Bei dieser Bekanntmachung handelt es sich um einen Aufruf zur Teilnahme am Wettbewerb. Die zu erbringende Leistung ist unter Pkt. II.1.5) grob beschrieben; weitere Einzelheiten enthalten die dort genannten Dokumentteile A. bis E.
Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs werden anhand von Ausschluss- und Bewertungskriterien die Bieter ausgewählt, die zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren zugelassen werden.
Alle Angaben sind in der geforderten Form und vollständig einzureichen. Fehlende oder unvollständige Nachweise führen nicht zum sofortigen zwingenden Ausschluss des Bewerbers bzw. der Bewerber-/Bietergemeinschaft vom weiteren Verfahren. Der Auftraggeber behält sich die Möglichkeit vor, fehlende Unterlagen/Angaben innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich nachzufordern. Ein Anspruch auf die Nachforderung bzw. Berücksichtigung fehlender oder unvollständiger Angaben ist hieraus nicht abzuleiten. Alternativ führen fehlende Unterlagen soweit vorgesehen und oben beschrieben zu einer Bewertung mit 0 Punkten.
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Die Teilnahmeanträge müssen in Schriftform im verschlossenen Umschlag eingereicht werden. Der Umschlag ist deutlich zu kennzeichnen mit dem Hinweis: Teilnahmewettbewerb „Am Jahnplatz“
Bei persönlicher Abgabe am Tag der Eröffnung sind die Umschläge bei folgender Adresse abzugeben: Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße – Bauverwaltung, Amalienstraße 6, 67434 Neustadt an der Weinstraße.
b) Im Folgenden werden die (zusätzlich zu den unter III.2 geforderten Eignungsnachweisen) mit dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Unterlagen erläutert:
— Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge einen Bewerberbogen erstellt. Die Einreichung des Bewerberbogens ist zwingend; die Nicht-Vorlage des ausgefüllten und unterschriebenen Bewerberbogens oder das Fehlen der Unterschrift auf dem Formblatt führt zum unmittelbaren Ausschluss vom weiteren Verfahren.
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Der Bewerberbogen ist in Textform anzufordern bei der unter Ziff. I.1 dieser Bekanntmachung benannten Kontaktstelle mit Angabe der eigenen Kontaktdaten, an die der Bewerberbogen zu übermitteln ist.
— Mit dem Teilnahmeantrag ist zwingend ein Gebot über die Höhe des Kaufpreises abzugeben. Bewerber, die nicht das Mindestgebot von 2 400 000 EUR abgeben, werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
— Weiterhin ist eine Erklärung abzugeben, in der die Kenntnis und Berücksichtigung der Kostendeckelung auf 2 400 000 EUR für den „Sportpark Lilienthal“ (Planung und Erstellung) bestätigt wird und somit sichergestellt wird, dass auf die Stadt keine weiteren Kosten zukommen. Werden die Kosten für diese Maßnahme vom Bewerber geringer eingeschätzt, so hat er die Möglichkeit, dies anzugeben.
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Die Erklärung ist auf dem unter http://www.neustadt.eu/media/custom/1441_16053_1.ZIP?1438943230 abrufbaren Formblatt abzugeben.
— Außerdem ist ein Rahmenterminplan für die Abwicklung des gesamten Projektes einzureichen.
c) Wertung der Teilnahmeanträge bzw. der geforderten Angaben:
Nach Prüfung der Anträge auf Vollständigkeit und Einhaltung der formellen Vorgaben werden die Punkte ermittelt, die durch Vorlage der geforderten Nachweise – soweit es sich nicht um Ausschlusskriterien handelt – erzielt werden können.
— Höchstzahl der nach Ziff. III.2.2 erreichbaren Punkte: 41,5. Die erreichten Punkte werden mit 3 multipliziert, um die Gewichtung im Verhältnis zu den anderen Bereichen anzuheben.
— Höchstzahl der nach Ziff. III.2.3 erreichbaren Punkte: 95.
— gebotener Kaufpreis: mindestens 100 Punkte – ausgehend vom Mindestgebot. Jeweils ab 50.001 EUR mehr werden je 3,5 Punkte zusätzlich erteilt.
Die Punktzahl für den gebotenen Preis erhöht sich auch bei einer günstigeren Kalkulation der Kosten für den „Sportpark Lilienthal“, da auch hierdurch die Finanzlast der Stadt Neustadt an der Weinstraße verringert wird. Jeweils ab 50.001 EUR weniger als die angenommenen Kosten von 2,4 Mio. Euro werden je 3,5 Punkte zusätzlich erteilt.
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Zur Erläuterung der Wertung s. auch in Dokument E.a) im Download-Bereich die Register C.1 bis C. 4.
c) Nach Auswertung der Teilnahmeanträge (ca. Anfang November 2015) werden die Bewerber mit den meisten Punkten zeit- und inhaltsgleich zur konkretisierten und qualifizierten Angebotsabgabe aufgefordert; die anderen Bewerber erhalten eine Information über die Nichtberücksichtigung im weiteren Verfahren.
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Einzelheiten zum weiteren Verlauf des Verhandlungsverfahrens können den Vergabeunterlagen entnommen werden, die den ausgewählten Bewerbern übermittelt werden.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwkel.rlp.de 📧
Telefon: +49 6131162234 📞
Internetadresse: http://http://www.mwkel.rlp.de/Zugeordnete-Institutionen/Vergabekammer/ 🌏
Fax: +49 6131162113 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf die Rügeobliegenheiten nach § 107 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2015/S 154-283491 (2015-08-07)
Ergänzende Angaben (2015-10-19)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-10-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-10-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 206-373077
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 154-283491
ABl. S-Ausgabe: 206
Quelle: OJS 2015/S 206-373077 (2015-10-19)