Erbringung der Grundwasserschutzzusatzberatung im Trinkwassergewinnungsgebiet Rühen für einen Zeitraum vom 1.1.2016 bis zum 31.12.2020 auf der Grundlage eines bereits vorliegenden Schutzkonzeptes. Es wird darauf hingewiesen, dass das Schutzkonzept im Auftrag der LSW Netz GmbH & Co. KG von einem Dienstleister erstellt wurde, dem es auch gestattet ist, sich zu bewerben. Die Beratung beinhaltet u. a. die Durchführung von einzelbetrieblichen und überbetrieblichen Beratungsgesprächen sowie die Durchführung von Düngeplanungen, die Beratung zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln, die Vermittlung von Grundwasserschutzmaßnahmen im Rahmen eines vorgegebenen Budgets, die Durchführung von Erfolgskontrollen und die jährliche Darlegung der Zielerreichung gegenüber dem Auftraggeber, den Kooperationspartnern und dem Fördermittelgeber in Anlehnung an das Anwenderhandbuch für die Zusatzberatung Wasserschutz (NLWKN). Das Schutzkonzept wird im zweiten Verfahrensschritt (der Aufforderung zur Angebotsabgabe) zur Verfügung gestellt. Gem. § 2 Abs. 1 Nr. 2 der Verordnung über die Finanzhilfe zum kooperativen Schutz von Trinkwassergewinnungsgebieten vom 3.7.2007 (Nds. GVBI. Nr. 27/2007 S.435) steht der Abschluss des Vertrags unter dem Vorbehalt der Zustimmung der an der Kooperation beteiligten bodenwirtschaftenden Personen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-12-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-11-03.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-11-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beratung in den Bereichen Wasserversorgung und Abfälle
Menge oder Umfang:
Grundwasserschutzzusatzberatung für den Zeitraum vom 1.1.2016 bis zum 31.12.2020 auf Grundlage eines bereits erstellten Schutzkonzeptes.Der unten aufgeführte geschätzte Wert bezieht sich auf 5 Jahre. Aufgrund eines laufenden Wasserschutzgebietsverfahrens ist ggf. eine Vergrößerung/ Verringerung des der Auftragssumme möglich.Eckdaten:Einzugsgebiet:— 13 104 ha (davon 12 746 ha in Niedersachsen und 358 ha in Sachsen-Anhalt);Flächennutzung im Niedersächsischen Teil des EZG:— 5 972 ha landwirtschaftliche Nutzung (davon sind 5 415 ha Projektgebiet für das Schutzkonzept des TGG Rühen, da 557 ha LF bereits über benachbarte WSG abgedeckt werden);— 5 562 ha forstliche Nutzung;— 1 769 ha Siedlung und sonstige Flächennutzung.Landwirtschaft:— von den 5 415 ha LF sind rund 84 % Acker und 16 % Grünland;— Anzahl der Schläge: Acker 1.306, Grünland 388;— 85 Bewirtschafter;— durchschnittlicher Norg Anfall: 46 kg/ha.465 000
Grundwasserschutzzusatzberatung für den Zeitraum vom 1.1.2016 bis zum 31.12.2020 auf Grundlage eines bereits erstellten Schutzkonzeptes.Der unten aufgeführte geschätzte Wert bezieht sich auf 5 Jahre. Aufgrund eines laufenden Wasserschutzgebietsverfahrens ist ggf. eine Vergrößerung/ Verringerung des der Auftragssumme möglich.Eckdaten:Einzugsgebiet:— 13 104 ha (davon 12 746 ha in Niedersachsen und 358 ha in Sachsen-Anhalt);Flächennutzung im Niedersächsischen Teil des EZG:— 5 972 ha landwirtschaftliche Nutzung (davon sind 5 415 ha Projektgebiet für das Schutzkonzept des TGG Rühen, da 557 ha LF bereits über benachbarte WSG abgedeckt werden);— 5 562 ha forstliche Nutzung;— 1 769 ha Siedlung und sonstige Flächennutzung.Landwirtschaft:— von den 5 415 ha LF sind rund 84 % Acker und 16 % Grünland;— Anzahl der Schläge: Acker 1.306, Grünland 388;— 85 Bewirtschafter;— durchschnittlicher Norg Anfall: 46 kg/ha.465 000
Gesamtwert des Auftrags: 465 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beratung in den Bereichen Wasserversorgung und Abfälle📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: LSW Netz GmbH & Co. KG
Postanschrift: Hinterm Hagen 13
Postleitzahl: 38442
Postort: Wolfsburg
Kontakt
Internetadresse: http://http://www.lsw-netz.de 🌏
1. Zustimmung der bodenbewirtschaftenden Personen:
Gem. § 2 Abs. 1 Nr. 2 der Verordnung über die Finanzhilfe zum kooperativen Schutz von Trinkwassergewinnungsgebieten vom 3.9.2007 (Nds. GVBl. Nr. 27/2007 S. 435) steht der Abschluss des Vertrags unter dem Vorbehalt der Zustimmung der an der Kooperation beteiligten bodenbewirtschaftenden Personen. Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, die Ausschreibung aufzuheben und den Zuschlag nicht zu erteilen, sofern die bodenbewirtschaftenden Personen der Beauftragung des Unternehmens, welches das in Bezug auf die mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe bekanntzugebenden Zuschlagskriterien wirtschaftlichste Angebot unterbreitet, nicht zustimmt.
2. Teilnahmewettbewerb:
Der Teilnahmeantrag ist bis zu dem unter IV.3.4) genannten Termin in einem verschlossenen Umschlag mit der Kennzeichnung „Vergabe Grundwasserschutzzusatzberatung – Teilnahmeantrag“ bei der in Anhang A.III) – „Adressen und Kontaktstellen, an die Angebote/Teilnahmeanträge zu richten sind“ genannten Stelle einzureichen. Maßgeblich zur Fristwahrung ist der Eingang bei der in Anhang A.III) – „Adressen und Kontaktstellen, an die Angebote/Teilnahmeanträge zu richten sind“ genannten Stelle, nicht der Poststempel. Verspätet eingegangene Teilnahmeanträge werden ausgeschlossen.
Der Teilnahmeantrag beinhaltet die unter III.2.1) bis III.2.3) geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen. Die dort gewählte Nummerierung ist zu übernehmen.
Fehlende Angaben oder Erklärungen wird die in Anhang A.III) – „Adressen und Kontaktstellen, an die Angebote/Teilnahmeanträge zu richten sind“ genannte Stelle nachfordern, diese sind binnen einer Frist von 6 Kalendertagen einzureichen. Sofern der Antrag auch nach Ablauf der Nachforderungsfrist noch unvollständig ist, wird der Antrag ausgeschlossen.
Ein Anspruch auf die Nachforderung bzw. Berücksichtigung fehlender oder unvollständiger Angaben ist hieraus nicht abzuleiten. Wir weisen auf § 107 (3) GWB Ziffer 1 sowie Ziffer 4 ausdrücklich hin.
3. Aufforderung zur Angebotsabgabe:
Die in Anhang A.III) – „Adressen und Kontaktstellen, an die Angebote/Teilnahmeanträge zu richten sind“ genannte Stelle beschränkt die Gesamtzahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden auf fünf geeignete Bewerber. Zur Abgabe eines Angebots werden ausschließlich Bewerber aufgefordert, die über die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) verfügen. Geeignet sind Bewerber, wenn sie die unter III.2.1) bis III.2.3) geforderten Erklärungen und Unterlagen eingereicht und die geforderten Mindestbedingungen erfüllt haben. Sofern mehr Teilnahmeanträge von geeigneten Bewerbern eingehen, als Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, findet eine Auswahlentscheidung durch die in Anhang A.III) – „Adressen und Kontaktstellen, an die Angebote/Teilnahmeanträge zu richten sind“ genannte Stelle statt. Hierfür analysiert die in Anhang A.III) – „Adressen und Kontaktstellen, an die Angebote/Teilnahmeanträge zu richten sind“ genannte Stelle die
— gem. III.2.1) angegebenen Referenzprojekte, die mit der vorliegenden Aufgabe vergleichbar sind;
— gem. III.2.2) erklärten Umsätze für vergleichbare Aufgaben der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre;
— gem. III.2.3) Nachweis der fachlichen Qualifikation und der Kenntnisse für den Naturraum in dem das Projektgebiet liegt bzw. in Naturräumen, die mit dem des Projektgebietes vergleichbar sind.
Die Kategorien gehen in folgender Wichtung in die Auswahl ein:
— 50 % Referenzen in den vergangenen 3 Jahren;
— 10 % Umsatz für vergleichbare Aufgaben der letzten 3 Jahre;
— 40 % Nachweis der fachlichen Qualifikation und der naturräumlichen Kenntnisse, die mit dem Projektgebiet vergleichbar sind.
Nach diesem Verfahren wählt die in Anhang A.III) – „Adressen und Kontaktstellen, an die Angebote/Teilnahmeanträge zu richten sind“ genannte Stelle unter den geeigneten Bewerbern fünf aus, die sie zur Abgabe von Angeboten auffordern wird.
1. Zustimmung der bodenbewirtschaftenden Personen:
Gem. § 2 Abs. 1 Nr. 2 der Verordnung über die Finanzhilfe zum kooperativen Schutz von Trinkwassergewinnungsgebieten vom 3.9.2007 (Nds. GVBl. Nr. 27/2007 S. 435) steht der Abschluss des Vertrags unter dem Vorbehalt der Zustimmung der an der Kooperation beteiligten bodenbewirtschaftenden Personen. Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, die Ausschreibung aufzuheben und den Zuschlag nicht zu erteilen, sofern die bodenbewirtschaftenden Personen der Beauftragung des Unternehmens, welches das in Bezug auf die mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe bekanntzugebenden Zuschlagskriterien wirtschaftlichste Angebot unterbreitet, nicht zustimmt.
2. Teilnahmewettbewerb:
Der Teilnahmeantrag ist bis zu dem unter IV.3.4) genannten Termin in einem verschlossenen Umschlag mit der Kennzeichnung „Vergabe Grundwasserschutzzusatzberatung – Teilnahmeantrag“ bei der in Anhang A.III) – „Adressen und Kontaktstellen, an die Angebote/Teilnahmeanträge zu richten sind“ genannten Stelle einzureichen. Maßgeblich zur Fristwahrung ist der Eingang bei der in Anhang A.III) – „Adressen und Kontaktstellen, an die Angebote/Teilnahmeanträge zu richten sind“ genannten Stelle, nicht der Poststempel. Verspätet eingegangene Teilnahmeanträge werden ausgeschlossen.
Der Teilnahmeantrag beinhaltet die unter III.2.1) bis III.2.3) geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen. Die dort gewählte Nummerierung ist zu übernehmen.
Fehlende Angaben oder Erklärungen wird die in Anhang A.III) – „Adressen und Kontaktstellen, an die Angebote/Teilnahmeanträge zu richten sind“ genannte Stelle nachfordern, diese sind binnen einer Frist von 6 Kalendertagen einzureichen. Sofern der Antrag auch nach Ablauf der Nachforderungsfrist noch unvollständig ist, wird der Antrag ausgeschlossen.
Ein Anspruch auf die Nachforderung bzw. Berücksichtigung fehlender oder unvollständiger Angaben ist hieraus nicht abzuleiten. Wir weisen auf § 107 (3) GWB Ziffer 1 sowie Ziffer 4 ausdrücklich hin.
3. Aufforderung zur Angebotsabgabe:
Die in Anhang A.III) – „Adressen und Kontaktstellen, an die Angebote/Teilnahmeanträge zu richten sind“ genannte Stelle beschränkt die Gesamtzahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden auf fünf geeignete Bewerber. Zur Abgabe eines Angebots werden ausschließlich Bewerber aufgefordert, die über die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) verfügen. Geeignet sind Bewerber, wenn sie die unter III.2.1) bis III.2.3) geforderten Erklärungen und Unterlagen eingereicht und die geforderten Mindestbedingungen erfüllt haben. Sofern mehr Teilnahmeanträge von geeigneten Bewerbern eingehen, als Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, findet eine Auswahlentscheidung durch die in Anhang A.III) – „Adressen und Kontaktstellen, an die Angebote/Teilnahmeanträge zu richten sind“ genannte Stelle statt. Hierfür analysiert die in Anhang A.III) – „Adressen und Kontaktstellen, an die Angebote/Teilnahmeanträge zu richten sind“ genannte Stelle die
— gem. III.2.1) angegebenen Referenzprojekte, die mit der vorliegenden Aufgabe vergleichbar sind;
— gem. III.2.2) erklärten Umsätze für vergleichbare Aufgaben der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre;
— gem. III.2.3) Nachweis der fachlichen Qualifikation und der Kenntnisse für den Naturraum in dem das Projektgebiet liegt bzw. in Naturräumen, die mit dem des Projektgebietes vergleichbar sind.
Die Kategorien gehen in folgender Wichtung in die Auswahl ein:
— 50 % Referenzen in den vergangenen 3 Jahren;
— 10 % Umsatz für vergleichbare Aufgaben der letzten 3 Jahre;
— 40 % Nachweis der fachlichen Qualifikation und der naturräumlichen Kenntnisse, die mit dem Projektgebiet vergleichbar sind.
Nach diesem Verfahren wählt die in Anhang A.III) – „Adressen und Kontaktstellen, an die Angebote/Teilnahmeanträge zu richten sind“ genannte Stelle unter den geeigneten Bewerbern fünf aus, die sie zur Abgabe von Angeboten auffordern wird.
Objekt Umfang der Beschaffung
Dienstleistungskategorie: 12
Kurze Beschreibung:
Erbringung der Grundwasserschutzzusatzberatung im Trinkwassergewinnungsgebiet Rühen für einen Zeitraum vom 1.1.2016 bis zum 31.12.2020 auf der Grundlage eines bereits vorliegenden Schutzkonzeptes.
Es wird darauf hingewiesen, dass das Schutzkonzept im Auftrag der LSW Netz GmbH & Co. KG von einem Dienstleister erstellt wurde, dem es auch gestattet ist, sich zu bewerben.
Die Beratung beinhaltet u. a. die Durchführung von einzelbetrieblichen und überbetrieblichen Beratungsgesprächen sowie die Durchführung von Düngeplanungen, die Beratung zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln, die Vermittlung von Grundwasserschutzmaßnahmen im Rahmen eines vorgegebenen Budgets, die Durchführung von Erfolgskontrollen und die jährliche Darlegung der Zielerreichung gegenüber dem Auftraggeber, den Kooperationspartnern und dem Fördermittelgeber in Anlehnung an das Anwenderhandbuch für die Zusatzberatung Wasserschutz (NLWKN).
Die Beratung beinhaltet u. a. die Durchführung von einzelbetrieblichen und überbetrieblichen Beratungsgesprächen sowie die Durchführung von Düngeplanungen, die Beratung zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln, die Vermittlung von Grundwasserschutzmaßnahmen im Rahmen eines vorgegebenen Budgets, die Durchführung von Erfolgskontrollen und die jährliche Darlegung der Zielerreichung gegenüber dem Auftraggeber, den Kooperationspartnern und dem Fördermittelgeber in Anlehnung an das Anwenderhandbuch für die Zusatzberatung Wasserschutz (NLWKN).
Das Schutzkonzept wird im zweiten Verfahrensschritt (der Aufforderung zur Angebotsabgabe) zur Verfügung gestellt.
Gem. § 2 Abs. 1 Nr. 2 der Verordnung über die Finanzhilfe zum kooperativen Schutz von Trinkwassergewinnungsgebieten vom 3.7.2007 (Nds. GVBI. Nr. 27/2007 S.435) steht der Abschluss des Vertrags unter dem Vorbehalt der Zustimmung der an der Kooperation beteiligten bodenwirtschaftenden Personen.
Gem. § 2 Abs. 1 Nr. 2 der Verordnung über die Finanzhilfe zum kooperativen Schutz von Trinkwassergewinnungsgebieten vom 3.7.2007 (Nds. GVBI. Nr. 27/2007 S.435) steht der Abschluss des Vertrags unter dem Vorbehalt der Zustimmung der an der Kooperation beteiligten bodenwirtschaftenden Personen.
Menge oder Umfang:
Grundwasserschutzzusatzberatung für den Zeitraum vom 1.1.2016 bis zum 31.12.2020 auf Grundlage eines bereits erstellten Schutzkonzeptes.
Der unten aufgeführte geschätzte Wert bezieht sich auf 5 Jahre. Aufgrund eines laufenden Wasserschutzgebietsverfahrens ist ggf. eine Vergrößerung/ Verringerung des der Auftragssumme möglich.
Eckdaten:
Einzugsgebiet:
— 13 104 ha (davon 12 746 ha in Niedersachsen und 358 ha in Sachsen-Anhalt);
Flächennutzung im Niedersächsischen Teil des EZG:
— 5 972 ha landwirtschaftliche Nutzung (davon sind 5 415 ha Projektgebiet für das Schutzkonzept des TGG Rühen, da 557 ha LF bereits über benachbarte WSG abgedeckt werden);
— 5 562 ha forstliche Nutzung;
— 1 769 ha Siedlung und sonstige Flächennutzung.
Landwirtschaft:
— von den 5 415 ha LF sind rund 84 % Acker und 16 % Grünland;
— Anzahl der Schläge: Acker 1.306, Grünland 388;
— 85 Bewirtschafter;
— durchschnittlicher Norg Anfall: 46 kg/ha.
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms:
Europäischer Landwirtschaftsfond für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) „Gewässerschutzprogramm Landbewirtschaftung“.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Trinkwassergewinnungsgebiet Rühen im Landkreis Gifhorn (nördlich der Stadt Wolfsburg).
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Darstellung des Unternehmens inklusive seines Leistungsportfolios auf höchstens vier DIN-A-4 Seiten (Arial, Schriftgröße 12, Zeilenabstand 1,5).
2. Kennblatt des Unternehmens mit Angabe des Firmennamens, der Rechtsform, der Vertretungsberechtigten, der Anschrift, Telefon- und Telefaxnummer sowie E-Mail-Adresse.
3. Eigenerklärung des Unternehmens, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 Abs. 1 Nr. 1-7 SektVO vorliegen.
4. Eigenerklärung des Unternehmens, auf welche Weise es wirtschaftlich mit anderen Unternehmen verknüpft ist, z.B. zu gesellschaftsrechtlichen Beteiligungen oder zu gesellschaftsrechtlichen Beziehungen.
5. Erklärung über das Einverständnis darüber, dass im Einvernehmen mit dem Auftraggeber gem. § 17 Abs. 3 Nr. 2. S. 1 SektVO für den Fall der Aufforderung zur Angebotsabgabe eine Angebotsfrist von zehn Kalendertagen vereinbart wird.
6. Eigenerklärung des Unternehmens über erbrachte und mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbare Referenzen der letzten drei Kalenderjahre (2012-2014) unter Nennung des öffentlichen oder privaten Auftragsgebers, eines Ansprechpartners, des Auftragswertes, des Auftragszeitraumes und einer kurzen Projektbeschreibung.
6. Eigenerklärung des Unternehmens über erbrachte und mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbare Referenzen der letzten drei Kalenderjahre (2012-2014) unter Nennung des öffentlichen oder privaten Auftragsgebers, eines Ansprechpartners, des Auftragswertes, des Auftragszeitraumes und einer kurzen Projektbeschreibung.
Die Referenzprojekte müssen sich auf die unter Ziffer II.1.5) beschriebenen Aufgaben beziehen und vorrangig bei in Deutschland wirtschaftlich aktiven Wasserversorgungsunternehmen oder nachrangig bei Unternehmen im öffentlichen Dienst oder mit Projektbezug zum deutschen Wirtschaftsraum durchgeführt worden sein. Gewertet werden nur unabhängige Referenzen, die für Unternehmen erbracht wurden, die in keinerlei gesellschaftsrechtlicher oder sonstiger Kooperationsbeziehung zu Ihnen oder untereinander stehen (unabhängig am Markt erbracht werden).
Die Referenzprojekte müssen sich auf die unter Ziffer II.1.5) beschriebenen Aufgaben beziehen und vorrangig bei in Deutschland wirtschaftlich aktiven Wasserversorgungsunternehmen oder nachrangig bei Unternehmen im öffentlichen Dienst oder mit Projektbezug zum deutschen Wirtschaftsraum durchgeführt worden sein. Gewertet werden nur unabhängige Referenzen, die für Unternehmen erbracht wurden, die in keinerlei gesellschaftsrechtlicher oder sonstiger Kooperationsbeziehung zu Ihnen oder untereinander stehen (unabhängig am Markt erbracht werden).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
7. Eigenerklärung des Unternehmens über den Gesamtumsatz und den Umsatz mit vergleichbaren Leistungen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
8. Nachweis der Leistungsfähigkeit im Hinblick auf die Größe und Zusammensetzung des Projektteams beim Bewerber (Anzahl, Qualifikation des vorgesehenen Personals)
9. Eigenerklärung des Unternehmens über die in den letzten 3 Kalenderjahren (2012-2014) durchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter unter separater Nennung der Führungskräfte.
10. Eigenerklärung des Unternehmens darüber, in welchen Teilbereichen (Art) und in welchem Umfang (Auftragswert) im Auftragsfall die Beauftragung von Nachunternehmern vorgesehen ist. Der Name des Nachunternehmers muss genannt werden.
11. Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 1 500 000 EUR für Personenschäden und 500 000 EUR für sonstige Schäden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
12. Eigenerklärung des Unternehmens über die vorhandene technische Ausrüstung (inkl. EDV).
13. Eigenerklärung des Unternehmens über den vorgesehenen Projektverantwortlichen sowie die übrigen Mitglieder des Projektteams unter Angabe der jeweiligen beruflichen Qualifikation. Der Projektverantwortliche muss die notwendige Beratungskompetenz durch einen Hochschulabschluss in den Fachgebieten Agrarwissenschaften, Agrarökologie bzw. Geologie mit hydrogeologischen Kenntnissen mit entsprechender Zusatzqualifikation oder mindestens dreijähriger Berufserfahrung als Wasserschutzzusatzberater nachweisen. Möglichst alle Mitglieder des Projektteams, mindestens aber der Projektleiter, der Berater mit direktem Landwirtekontakt und die Ansprechpartner für den Auftraggeber, müssen die deutsche Sprache fließend beherrschen.
13. Eigenerklärung des Unternehmens über den vorgesehenen Projektverantwortlichen sowie die übrigen Mitglieder des Projektteams unter Angabe der jeweiligen beruflichen Qualifikation. Der Projektverantwortliche muss die notwendige Beratungskompetenz durch einen Hochschulabschluss in den Fachgebieten Agrarwissenschaften, Agrarökologie bzw. Geologie mit hydrogeologischen Kenntnissen mit entsprechender Zusatzqualifikation oder mindestens dreijähriger Berufserfahrung als Wasserschutzzusatzberater nachweisen. Möglichst alle Mitglieder des Projektteams, mindestens aber der Projektleiter, der Berater mit direktem Landwirtekontakt und die Ansprechpartner für den Auftraggeber, müssen die deutsche Sprache fließend beherrschen.
14. Darstellung des Unternehmens darüber, wie im Auftragsfall sichergestellt wird, dass jederzeit ein Mitglied des Projektteams innerhalb von 8 Stunden vor Ort im Beratungsgebiet sein kann.
15. Eine Erklärung, dass die unter II.3) geforderte Frist für die Durchführung des Auftrages eingehalten werden kann.
16. Nachweis darüber, dass einschlägige Kenntnisse über die naturräumlichen, hydrologischen und hydrogeologischen sowie bodenkundlichen und landwirtschaftlichen Verhältnisse vorliegen, wie sie im Projektgebiet anzutreffen sind.
17. Nachweis umfangreicher Datenbank- und GIS-Kenntnisse im ausgeschriebenen Tätigkeitsbereich.
Hinweis zu Bietergemeinschaften: Alle Partner einer Bietergemeinschaft müssen den Teilnahmeantrag mit den dazugehörigen Unterlagen einreichen sowie einen Konsortialführer benennen.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften müssen zusammen mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern zu unterzeichnende Erklärung darüber abgeben, dass alle Mitglieder gesamtschuldnerisch haften. Gleichzeitig haben sie einen dem Auftraggeber gegenüber bevollmächtigten Vertreter zu benennen. Ebenso haben sie anzugeben wie im Auftragsfall die Arbeitsteilung zwischen den Mitgliedern der Bietergemeinschaft erfolgen soll. Mitglieder einer Bietergemeinschaft dürfen sich nicht durch eine weitere Bewerbung (Einzelbewerbung oder als Mitglied in einer weiteren Bietergemeinschaft) an diesem Verfahren beteiligen. Der Auftraggeber behält sich vor, Bietergemeinschaften, deren Mitglieder sich mehrfach beworben haben, wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsprinzip von weiteren Verfahren auszuschließen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bietergemeinschaften müssen zusammen mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern zu unterzeichnende Erklärung darüber abgeben, dass alle Mitglieder gesamtschuldnerisch haften. Gleichzeitig haben sie einen dem Auftraggeber gegenüber bevollmächtigten Vertreter zu benennen. Ebenso haben sie anzugeben wie im Auftragsfall die Arbeitsteilung zwischen den Mitgliedern der Bietergemeinschaft erfolgen soll. Mitglieder einer Bietergemeinschaft dürfen sich nicht durch eine weitere Bewerbung (Einzelbewerbung oder als Mitglied in einer weiteren Bietergemeinschaft) an diesem Verfahren beteiligen. Der Auftraggeber behält sich vor, Bietergemeinschaften, deren Mitglieder sich mehrfach beworben haben, wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsprinzip von weiteren Verfahren auszuschließen.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren Vergabekriterien
Kriterium: 1. Durch den Bieter vorgesehene Methodik und Schwerpunkte bei der Durchführung der Gewässerschutzberatung (Strategie zur Umsestzung des Schutzkonzeptes und zur Erreichung der Ziele, Schwerpunkte der Beratung und konzeptionelle Ansätze, Einsatz von Instrumenten zur Unterstützung der Beratung, Vorgehensweise bei der Erstellung von Projektunterlagen und -berichten, Methodenkompetenz bei dem Einsatz von Fachsoftware, Sicherstellung der inhaltlichen, formalen und terminlichen Vorgaben wie z.B. der Nebenbestimmungen des Zuwendungsbescheides) (40)
2. Bewertung des Bietergespräches (Auftreten, Kompetenz, Wirkung des präsentierenden Beraters, Inhalt und Form der Präsentation, Vernetzungsfähigkeit des Beraters z. B. Einbindung von weiteren fachlichen Beteiligten) (30)
3. Honorar (Preis) (20)
4. Durch den Bieter vorgesehene Projektorganisation (geplante Tätigkeitsverteilung im Projektteam, ggf. Koordinierung von Nachunternehmern) (10)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2016-01-01 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131151334📞
Fax: +49 4131152943 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Nachprüfung unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Nähere Angaben zur Einlegung von Rechtsbehelfen: „Informationsblatt zum Rechtsschutz bei der Vergabe öffentlicher Aufträge“ unter www.bundeskartellamt.de
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Nachprüfung unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Nähere Angaben zur Einlegung von Rechtsbehelfen: „Informationsblatt zum Rechtsschutz bei der Vergabe öffentlicher Aufträge“ unter www.bundeskartellamt.de
Quelle: OJS 2015/S 215-393149 (2015-11-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-04-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 464 939 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge