Die Hochschule Bonn-Rhein-Sieg (HBRS) beabsichtigt an 2 Standorten den Neubau jeweils eines Erweiterungsbaus sowie die Erweiterung der Bestandsbibliotheken. Die HBRS schreibt hierzu die schlüsselfertige, bezugsfähige und energetisch hochwertige Errichtung der Neu- und Anbauten einschließlich Außen- und Verkehrsanlagen an einen Generalunternehmer (GU) aus. Die Neubauten müssen die Zertifizierung im Bewertungssystem nachhaltiges Bauen für Bundesgebäude (BNB) Standard Silber erreichen. Weitergehende Informationen finden sich in dem Informationsmemorandum, das unter der in Ziffer 1.1) genannten Kontaktstelle angefordert werden kann. Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs werden an die qualifizierten Bewerber ausführliche Informationen in den Verdingungsunterlagen versandt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-09-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-08-12.
Auftragsbekanntmachung (2015-08-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bauleistungen im Hochbau
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauleistungen im Hochbau📦
Verfahren
Verfahrensart: Nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Hochschule Bonn-Rhein-Sieg
Postanschrift: Grantham Allee 20
Postleitzahl: 53757
Postort: Sankt Augustin
Kontakt
Internetadresse: http://www.hochschule-bonn-rhein-sieg.de🌏
E-Mail: einkauf@h-brs.de📧
Fax: +49 22418658611 📠
Interessierte Unternehmen sind aufgefordert, von der vorbezeichneten Kontaktadresse ein Informationsmemorandum sowie den Formularsatz für die Eigenerklärungen per E-Mail anzufordern.
Fragen an die Vergabestelle sind ausschließlich schriftlich per E-Mail oder Fax an die vorbezeichnete Kontaktadresse zu richten. Die Bewerbung ist unter Einhaltung der genannten Frist ausschließlich schriftlich (nicht per Telefax oder E-Mail) an die unter Ziffer 1.1) genannte Stelle einzureichen.
Der Bewerbung ist zwingend auch ein Kopierexemplar sowie eine elektronische Fassung (z. B. CD-Rom) beizufügen. Nicht fristgerecht eingereichte Bewerbungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Die Sendung ist deutlich sichtbar mit dem Vermerk zu kennzeichnen „Bewerbung GU-Ausschreibung HBRS nicht öffnen“.
Der Teilnahmeantrag und die unter Ziffer III.2.1) und Ziffer III.2.2) der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignungsvoraussetzungen) sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Die unter Ziffer III.2.3) der vorliegenden Bekanntmachung genannten Eignungsvoraussetzungen sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft vom denjenigen Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen, das im Auftragsfall innerhalb der Bewerbergemeinschaft die vergleichbaren Leistungen ausführen wird. Für Bewerbergemeinschaften wird auf die Notwendigkeit der Vorlage einer Bewerbergemeinschaftserklärung gemäß Ziffer III.1.3) der vorliegenden Bekanntmachung hingewiesen.
Der Teilnahmeantrag und die unter Ziffer III.2.1) und Ziffer III.2.2) der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignungsvoraussetzungen) sind beim Einsatz von Nachunternehmern auch für die Nachunternehmer vorzulegen. Die unter Ziffer III.2.3) der vorliegenden Bekanntmachung genannten Eignungsvoraussetzungen sind von den Nachunternehmern vorzulegen, soweit diese im Auftragsfall die vergleichbaren Leistungen ausführen wird (Referenzen) bzw. in die Datenverarbeitung einbezogen werden.
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
„§ 101a GWB Informations- und Wartepflicht:
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b GWB Unwirksamkeit:
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber
1. gegen § 101a verstoßen hat oder
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
§ 107 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt“.
Zudem wird darauf hingewiesen, dass nach der Rechtsprechung der Nachprüfungsinstanzen jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis eines behaupteten Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge nicht mehr unverzüglich gem. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB ist.
Interessierte Unternehmen sind aufgefordert, von der vorbezeichneten Kontaktadresse ein Informationsmemorandum sowie den Formularsatz für die Eigenerklärungen per E-Mail anzufordern.
Fragen an die Vergabestelle sind ausschließlich schriftlich per E-Mail oder Fax an die vorbezeichnete Kontaktadresse zu richten. Die Bewerbung ist unter Einhaltung der genannten Frist ausschließlich schriftlich (nicht per Telefax oder E-Mail) an die unter Ziffer 1.1) genannte Stelle einzureichen.
Der Bewerbung ist zwingend auch ein Kopierexemplar sowie eine elektronische Fassung (z. B. CD-Rom) beizufügen. Nicht fristgerecht eingereichte Bewerbungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Die Sendung ist deutlich sichtbar mit dem Vermerk zu kennzeichnen „Bewerbung GU-Ausschreibung HBRS nicht öffnen“.
Der Teilnahmeantrag und die unter Ziffer III.2.1) und Ziffer III.2.2) der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignungsvoraussetzungen) sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Die unter Ziffer III.2.3) der vorliegenden Bekanntmachung genannten Eignungsvoraussetzungen sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft vom denjenigen Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen, das im Auftragsfall innerhalb der Bewerbergemeinschaft die vergleichbaren Leistungen ausführen wird. Für Bewerbergemeinschaften wird auf die Notwendigkeit der Vorlage einer Bewerbergemeinschaftserklärung gemäß Ziffer III.1.3) der vorliegenden Bekanntmachung hingewiesen.
Der Teilnahmeantrag und die unter Ziffer III.2.1) und Ziffer III.2.2) der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignungsvoraussetzungen) sind beim Einsatz von Nachunternehmern auch für die Nachunternehmer vorzulegen. Die unter Ziffer III.2.3) der vorliegenden Bekanntmachung genannten Eignungsvoraussetzungen sind von den Nachunternehmern vorzulegen, soweit diese im Auftragsfall die vergleichbaren Leistungen ausführen wird (Referenzen) bzw. in die Datenverarbeitung einbezogen werden.
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
„§ 101a GWB Informations- und Wartepflicht:
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b GWB Unwirksamkeit:
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber
1. gegen § 101a verstoßen hat oder
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
§ 107 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt“.
Zudem wird darauf hingewiesen, dass nach der Rechtsprechung der Nachprüfungsinstanzen jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis eines behaupteten Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge nicht mehr unverzüglich gem. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB ist.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Hochschule Bonn-Rhein-Sieg (HBRS) beabsichtigt an 2 Standorten den Neubau jeweils eines Erweiterungsbaus sowie die Erweiterung der Bestandsbibliotheken.
Die HBRS schreibt hierzu die schlüsselfertige, bezugsfähige und energetisch hochwertige Errichtung der Neu- und Anbauten einschließlich Außen- und Verkehrsanlagen an einen Generalunternehmer (GU) aus. Die Neubauten müssen die Zertifizierung im Bewertungssystem nachhaltiges Bauen für Bundesgebäude (BNB) Standard Silber erreichen.
Die HBRS schreibt hierzu die schlüsselfertige, bezugsfähige und energetisch hochwertige Errichtung der Neu- und Anbauten einschließlich Außen- und Verkehrsanlagen an einen Generalunternehmer (GU) aus. Die Neubauten müssen die Zertifizierung im Bewertungssystem nachhaltiges Bauen für Bundesgebäude (BNB) Standard Silber erreichen.
Weitergehende Informationen finden sich in dem Informationsmemorandum, das unter der in Ziffer 1.1) genannten Kontaktstelle angefordert werden kann.
Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs werden an die qualifizierten Bewerber ausführliche Informationen in den Verdingungsunterlagen versandt.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Sankt Augustin
Kurze Beschreibung:
Auf dem Gelände der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg, Grantham-Allee 20, 53757 Sankt Augustin sollen folgende Maßnahmen umgesetzt…
… werden.Erweiterungsneubau Gebäude G + H.G – Erweiterungsbau: Hochschule Allg., Dezernat 01, Dezernat 02 (jeweils Verwaltung), ZWT, BC GmbH und FB01 Wirtschaft. Ausgestattet mit Büro- und Seminarräumen.H – Zentrum für Angewandte Forschung (ZAF): Drittmittelzentrum von FB01 Wirtschaft, FB02 Informatik, FB03 EMT und FB04 Wirtschaft, insbesondere für die Bereiche Elektrotechnik, Maschinenbau, Informatik und Wirtschaftswissenschaften. Ausgestattet mit Labor- und Büroflächen.mit einer BGF a von ca. insgesamt 6 983 m².Das Gebäude muss den BNB-Standard Silber erreichen.BibliothekA – Erweiterung der bestehenden Bibliothek: Einzel-, Gruppenarbeitsplätze, sowie Büroräume mit einer BGF a von ca. 140 m2.Außenanlagen.Der bestehende „Baumwall“ soll weitgehend bestehen bleiben und in die Außenanlagen integriert werden. Südlich des Neubaus wird eine Zufahrtsstraße entstehen, welche die Anbindung zu den bestehenden Parkplatzflächen im Westen des Hochschulgeländes ermöglicht. Zusätzliche Parkplatzflächen werden und südlich dieser Zufahrtsstraße vorgesehen.Eine ausführliche Beschreibung der Maßnahmen findet sich in dem Informationsmemorandum.
… werden.
Erweiterungsneubau Gebäude G + H.
G – Erweiterungsbau: Hochschule Allg., Dezernat 01, Dezernat 02 (jeweils Verwaltung), ZWT, BC GmbH und FB01 Wirtschaft. Ausgestattet mit Büro- und Seminarräumen.
H – Zentrum für Angewandte Forschung (ZAF): Drittmittelzentrum von FB01 Wirtschaft, FB02 Informatik, FB03 EMT und FB04 Wirtschaft, insbesondere für die Bereiche Elektrotechnik, Maschinenbau, Informatik und Wirtschaftswissenschaften. Ausgestattet mit Labor- und Büroflächen.
H – Zentrum für Angewandte Forschung (ZAF): Drittmittelzentrum von FB01 Wirtschaft, FB02 Informatik, FB03 EMT und FB04 Wirtschaft, insbesondere für die Bereiche Elektrotechnik, Maschinenbau, Informatik und Wirtschaftswissenschaften. Ausgestattet mit Labor- und Büroflächen.
mit einer BGF a von ca. insgesamt 6 983 m².
Das Gebäude muss den BNB-Standard Silber erreichen.
Bibliothek
A – Erweiterung der bestehenden Bibliothek: Einzel-, Gruppenarbeitsplätze, sowie Büroräume mit einer BGF a von ca. 140 m
Außenanlagen.
Der bestehende „Baumwall“ soll weitgehend bestehen bleiben und in die Außenanlagen integriert werden. Südlich des Neubaus wird eine Zufahrtsstraße entstehen, welche die Anbindung zu den bestehenden Parkplatzflächen im Westen des Hochschulgeländes ermöglicht. Zusätzliche Parkplatzflächen werden und südlich dieser Zufahrtsstraße vorgesehen.
Der bestehende „Baumwall“ soll weitgehend bestehen bleiben und in die Außenanlagen integriert werden. Südlich des Neubaus wird eine Zufahrtsstraße entstehen, welche die Anbindung zu den bestehenden Parkplatzflächen im Westen des Hochschulgeländes ermöglicht. Zusätzliche Parkplatzflächen werden und südlich dieser Zufahrtsstraße vorgesehen.
Eine ausführliche Beschreibung der Maßnahmen findet sich in dem Informationsmemorandum.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Rheinbach
Kurze Beschreibung:
Auf dem Gelände der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg, von Liebig Straße 20, 53359 Rheinbach sollen folgende Maßnahmen umgesetzt…
… werden.Erweiterungsneubau.G – Erweiterungsbau mit ZAF: Hochschule Allgemein, Fachbereich Wirtschaft, NTW / IDT, ausgestattet mit Büro- und Seminarräumen, sowie naturwissenschaftlichen Laborflächen mit einer BGF(a) von ca. 5 285 m².Das Gebäude muss den BNB-Standard Silber erreichen.Bibliothek.BIB – Erweiterung der bestehenden Bibliothek: Einzel-, Gruppenarbeitsplätze, sowie Büroräume mit einer BGF(a) von ca. 351 m2.Außenanlagen.Der Bereich um den Neubau soll in die bestehende „Parklandschaft“ mit Regenauffangbecken (See) integriert werden. Unter dem Bibliotheksanbau entsteht ein Fahrradabstellplatz.Eine ausführliche Beschreibung der Maßnahmen findet sich in dem Informationsmemorandum.
… werden.
Erweiterungsneubau.
G – Erweiterungsbau mit ZAF: Hochschule Allgemein, Fachbereich Wirtschaft, NTW / IDT, ausgestattet mit Büro- und Seminarräumen, sowie naturwissenschaftlichen Laborflächen mit einer BGF(a) von ca. 5 285 m².
Bibliothek.
BIB – Erweiterung der bestehenden Bibliothek: Einzel-, Gruppenarbeitsplätze, sowie Büroräume mit einer BGF(a) von ca. 351 m
Der Bereich um den Neubau soll in die bestehende „Parklandschaft“ mit Regenauffangbecken (See) integriert werden. Unter dem Bibliotheksanbau entsteht ein Fahrradabstellplatz.
Es werden Varianten akzeptiert ✅ Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Sankt-Augustin (Los 1), Rheinbach (Los 2).
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
In der Vergabebekanntmachung geforderte Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Bewerbergemeinschaften müssen die geforderten Nachweise, Erklärungen und sonstige Angaben von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft einreichen. Die Eignung kann durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachgewiesen werden.
Bewerbergemeinschaften müssen die geforderten Nachweise, Erklärungen und sonstige Angaben von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft einreichen. Die Eignung kann durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachgewiesen werden.
Nicht präqualifizierte Bewerber müssen die nachstehend genannten Unterlagen mit Ihrer Bewerbung einreichen:
1. Gewerbeanmeldung,
2. Handelsregisterauszug, nicht älter als 3 Monate,
3. Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer,
4. Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, nicht älter als 3 Monate,
5. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, nicht älter als 3 Monate,
6. Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG,
7. Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen, nicht älter als 3 Monate.
Außerdem haben sie folgende Erklärungen abzugeben.
8. Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren über das Vermögen des Bewerbers/Mitglieds der Bewerbergemeinschaft beantragt oder eröffnet wurde,
9. Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 6 EG, Abs. 4, Nr. 1, Buchstaben a) bis h) VOB A vorliegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
In der Vergabebekanntmachung geforderte Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Bewerbergemeinschaften müssen die geforderten Nachweise, Erklärungen und sonstigen Angaben von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft einreichen.
Die Eignung kann durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder eines vergleichbaren Präqualifikationsregisters nachzuweisen.
Nicht präqualifizierte Bewerber müssen die nachstehend genannten Angaben und Nachweise mit Ihrer Bewerbung einreichen.:
10. Umsatz des Unternehmers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen gemäß § 6 EG, Abs 3, Nr. 2 a) VOB/A.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
10. Umsatz des Unternehmers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen gemäß § 6 EG, Abs 3, Nr. 2 a) VOB/A.
Der Nachweis ist zu führen durch die Vorlage einer Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierter Jahresabschlüsse oder entsprechender Gewinn- und Verlustrechnungen.
11. Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal gemäß § 6 EG, Abs 3, Nr. 2 c) VOB/A.
12. Nachweis über das Bestehen einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen: Personenschäden 1 500 000 EUR, Sach-, Vermögensschäden und sonstige Schäden jeweils 5 000 000 EUR bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut. Mit dem Teilnahmeantrag kann der Bewerber zum Nachweis seiner Versicherungswürdigkeit auch die schriftliche Erklärung eines Versicherers vorlegen, in der bestätigt wird, im Auftragsfall die ausgeschriebenen Leistungen mit den o. g. Mindestdeckungssummen zu versichern.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
12. Nachweis über das Bestehen einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen: Personenschäden 1 500 000 EUR, Sach-, Vermögensschäden und sonstige Schäden jeweils 5 000 000 EUR bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut. Mit dem Teilnahmeantrag kann der Bewerber zum Nachweis seiner Versicherungswürdigkeit auch die schriftliche Erklärung eines Versicherers vorlegen, in der bestätigt wird, im Auftragsfall die ausgeschriebenen Leistungen mit den o. g. Mindestdeckungssummen zu versichern.
Mindeststandards:
Zum Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit muss der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft je Los insgesamt mindestens einen durchschnittlichen Jahresumsatz von mehr als 16 000 000 EUR netto, erwirtschaftet haben (bewertet wird der durchschnittliche Umsatz aus den Jahren 2012, 2013 und 2014). D.h. wird eine Bewerbung auf beide Lose angestrebt, ist ein Mindestjahresumsatz von 32 000 000 EUR netto nachzuweisen.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit muss der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft je Los insgesamt mindestens einen durchschnittlichen Jahresumsatz von mehr als 16 000 000 EUR netto, erwirtschaftet haben (bewertet wird der durchschnittliche Umsatz aus den Jahren 2012, 2013 und 2014). D.h. wird eine Bewerbung auf beide Lose angestrebt, ist ein Mindestjahresumsatz von 32 000 000 EUR netto nachzuweisen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
In der Vergabebekanntmachung geforderte Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
13. Anzugeben sind jdf. 3 Referenzen mit Darstellung der Projekte, Art der vom Bewerber ausgeführten Leistungen unter Angabe von Auftragswert, Ausführungszeit, Auftraggeber mit Kontaktdaten des Auftraggebers.
Mit den Referenzen sollen nach Möglichkeit auch die Erfahrung mit unterschiedlichen Systembauweisen (Stahlbeton, Stahlbau, Fertigteilbau, Hybridbauweisen) dargelegt werden. Mit den Referenzen sind auch die Erfahrungen im Bereich von Wartungsleistungen darzulegen.
Mit den Referenzen sollen nach Möglichkeit auch die Erfahrung mit unterschiedlichen Systembauweisen (Stahlbeton, Stahlbau, Fertigteilbau, Hybridbauweisen) dargelegt werden. Mit den Referenzen sind auch die Erfahrungen im Bereich von Wartungsleistungen darzulegen.
Von Bewerbergemeinschaften sind die Referenzkriterien insgesamt nachzuweisen, das heißt, der Referenznachweis ist nicht von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln zu führen. Die Referenzen sind mit den im Teilnahmeantrag enthaltenen Formblättern nachzuweisen. Zusätzlich darf die Präsentation jedes Referenzobjektes max. 3 DIN A3 Seiten betragen. Die vertragsgerechte Ausführung der Referenzobjekte ist durch eine Bescheinigung des Auftraggebers nachzuweisen.
Von Bewerbergemeinschaften sind die Referenzkriterien insgesamt nachzuweisen, das heißt, der Referenznachweis ist nicht von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln zu führen. Die Referenzen sind mit den im Teilnahmeantrag enthaltenen Formblättern nachzuweisen. Zusätzlich darf die Präsentation jedes Referenzobjektes max. 3 DIN A3 Seiten betragen. Die vertragsgerechte Ausführung der Referenzobjekte ist durch eine Bescheinigung des Auftraggebers nachzuweisen.
14. Sofern vorhanden, Darstellung und Nachweis eines QS-Systems über die ISO 9000 ff. hinaus, zur Sicherstellung von Planungs- und Bauleistungen, d.h. technische, baukonstruktive Qualitätsüberwachung zur Absicherung bauschadensminimierenden Bauens)
15. Persönliche Referenzen des für die Projektabwicklung vorgesehenen Projektleiters.
Mindeststandards:
Gefordert ist der Nachweis von mindestens 3 realisierten Referenzobjekten des Bewerbers bzw. der Bietergemeinschaft, die mit den hier geforderten Aufgaben vergleichbar sind. Bei Bietergemeinschaften ist das jeweilige Mitglied den Leistungen eindeutig zuzuordnen.
Gefordert ist der Nachweis von mindestens 3 realisierten Referenzobjekten des Bewerbers bzw. der Bietergemeinschaft, die mit den hier geforderten Aufgaben vergleichbar sind. Bei Bietergemeinschaften ist das jeweilige Mitglied den Leistungen eindeutig zuzuordnen.
Folgende Anforderungen müssen die Referenzobjekte mindestens erfüllen, damit die Eignung für die anstehende Bauaufgabe nachgewiesen ist:
a) Forschungsgebäude an Hochschulen, Universitäten oder vergleichbaren Bildungseinrichtungen mit Laboren, nachgewiesen in mindestens einer der angegebenen Referenzen
b) Mindestens 2 Referenz für Maßnahmen mit Bauen im Bestand (Projektvolumen nach Möglichkeit mind. 1 000 000 EUR) sowie außerordentlichen Ansprüchen an Logistik in der Abwicklung, z. B. eng bebaute Innenstadtlagen.
c) Mindestens 2 Referenzen für die Errichtung eines nach BNB oder gleichwertigen Nachhaltigkeitsstandards zertifizierten Gebäude
d) Labortechnik/Laboreinrichtung in Hochschulen, Universitäten oder vergleichbaren öffentlichen oder privaten Bildungs- oder Forschungseinrichtungen, nachgewiesen in mindestens einer der angegebenen Referenzen, mind 5 000 000 EUR brutto.
e) Baukosten (KGR 200-600) mind. 10 000 000 EUR brutto, nachgewiesen bei mindestens 2 der angegebenen Referenzen.
f) BGFa mind. 5 000 m
g) alle angegebenen Referenzen müssen vor dem 30.9.2015 fertig gestellt und abgenommen sein.
h) die Fertigstellung und Abnahme aller Referenzen darf max. ca. 6 Jahre zurück liegen.
i) der Bewerber/Bieter war Generalunternehmer für das Projekt in allen Referenzen.
j) Vorlage von Referenzschreiben für alle Referenzen mit Bestätigung der vertragsgerechten Erfüllung des Auftraggebers.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Sicherheiten für Vertragserfüllung und Mängelansprüche. Details werden zusammen mit den Vergabeunterlagen an die zur Angebotsabgabe eingeladenen Bewerber/Bieter übermittelt.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Zahlung nach Zahlungsplan. Details werden zusammen mit den Vergabeunterlagen an die zur Angebotsabgabe eingeladenen Bewerber/Bieter übermittelt.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
— Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Künftige Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmeantrag als Bewerbergemeinschaft einreichen,
— Zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft muss eine ausdrückliche Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Diese Erklärung ist durch alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zu unterzeichnen,
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
— Zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft muss eine ausdrückliche Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Diese Erklärung ist durch alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zu unterzeichnen,
— Für den Teilnahmeantrag von Bewerbergemeinschaften stellt die Vergabestelle ein Formular „Bewerbergemeinschaftserklärung“ zur Verfügung, das von Bewerbergemeinschaften genutzt werden soll,
— Der Teilnahmeantrag ist entweder von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen,
Mehrfachbewerbungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbewerber und gleichzeitig als Gesellschafter einer Bewerbergemeinschaft, sind unzulässig. Die Vergabestelle wertet es jedoch nicht als unzulässige Doppelbewerbung, wenn Nachunternehmer von verschiedenen Bietern eingebunden werden. Zwingende Maßgabe hierbei ist es jedoch in der Angebotsphase einerseits, dass seitens der Nachunternehmer keine Kenntnis von den Angebotspreisen der relevanten Bietergemeinschaften besteht.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Mehrfachbewerbungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbewerber und gleichzeitig als Gesellschafter einer Bewerbergemeinschaft, sind unzulässig. Die Vergabestelle wertet es jedoch nicht als unzulässige Doppelbewerbung, wenn Nachunternehmer von verschiedenen Bietern eingebunden werden. Zwingende Maßgabe hierbei ist es jedoch in der Angebotsphase einerseits, dass seitens der Nachunternehmer keine Kenntnis von den Angebotspreisen der relevanten Bietergemeinschaften besteht.
Dies ist durch rechtsverbindliche Erklärung des jeweiligen Nachunternehmers gegenüber der Vergabestelle zu versichern. Andererseits darf die Doppelbeteiligung von Nachunternehmern nicht dazu führen, dass ein Bieter (Bietergemeinschaft) zwingende Rückschlüsse auf den Angebotspreis eines anderen Bieters (Bietergemeinschaft) ziehen kann (z. B. infolge weit überwiegender Identität der Nachunternehmer). Im Falle einer unzulässigen Doppelbewerbung müssen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips beide betroffenen Bieter ausgeschlossen werden.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Dies ist durch rechtsverbindliche Erklärung des jeweiligen Nachunternehmers gegenüber der Vergabestelle zu versichern. Andererseits darf die Doppelbeteiligung von Nachunternehmern nicht dazu führen, dass ein Bieter (Bietergemeinschaft) zwingende Rückschlüsse auf den Angebotspreis eines anderen Bieters (Bietergemeinschaft) ziehen kann (z. B. infolge weit überwiegender Identität der Nachunternehmer). Im Falle einer unzulässigen Doppelbewerbung müssen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips beide betroffenen Bieter ausgeschlossen werden.
Sonstige besondere Bedingungen:
Bewerber sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Abgabe des Teilnahmeantrags bekannt sind, haben gemäß der Vorgaben des § 4 TVgG-NRW in Verbindung mit §§ 8 und 9 TVgG-NRW sowie des § 18 TVgG-NRW mit ihrem Teilnahmeantrag Verpflichtungserklärungen zu ILO-Kernarbeitsnormen sowie zur Tariftreue Mindestlohn abzugeben.
Bewerber sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Abgabe des Teilnahmeantrags bekannt sind, haben gemäß der Vorgaben des § 4 TVgG-NRW in Verbindung mit §§ 8 und 9 TVgG-NRW sowie des § 18 TVgG-NRW mit ihrem Teilnahmeantrag Verpflichtungserklärungen zu ILO-Kernarbeitsnormen sowie zur Tariftreue Mindestlohn abzugeben.
Zusätzlich haben Bewerber ab einer geschätzten Vergabesumme von 150 000 EUR netto gemäß der Vorgaben des § 19 TVgG-NRW mit ihrem Teilnahmeantrag eine Verpflichtungserklärung zur Frauenförderung und Vereinbarkeit von Beruf und Familie abzugeben.
Die entsprechenden Muster werden elektronisch zur Verfügung gestellt.
Sofern Planungsleistungen erbracht werden: Voraussetzung ist die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Ingenieur“. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung der oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist. Juristische Personen erfüllen diese Voraussetzungen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungs- bzw. Ingenieurleistungen gerichtet ist und sie einen verantwortlichen Berufsangehörigen im vorstehenden Sinne benennen.
Sofern Planungsleistungen erbracht werden: Voraussetzung ist die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Ingenieur“. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung der oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist. Juristische Personen erfüllen diese Voraussetzungen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungs- bzw. Ingenieurleistungen gerichtet ist und sie einen verantwortlichen Berufsangehörigen im vorstehenden Sinne benennen.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Bewertung der Referenzen
1) Qualitative Bewertung der Referenzen zu schlüsselfertiger Ausführung vergleichbarer Projekte als Generalunternehmer gemäß der in Ziffer III.2.3)) dieser Bekanntmachung genannten Kriterien (80 %).
2) Erfahrung des Projektleiters (20 %):
a) Erfahrung in GU-Projekten in leitender Position;
b) Planung und Bauleitung/Objektüberwachung auf Basis einer FLB LPH 5 HOAI in GU-Projekten.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Hochschule Bonn Rhein Sieg
Herrn Aytinas
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2016-02-23 📅
Datum des Endes: 2017-07-31 📅
Zusätzliche Informationen
Interessierte Unternehmen sind aufgefordert, von der vorbezeichneten Kontaktadresse ein Informationsmemorandum sowie den Formularsatz für die Eigenerklärungen per E-Mail anzufordern.
Fragen an die Vergabestelle sind ausschließlich schriftlich per E-Mail oder Fax an die vorbezeichnete Kontaktadresse zu richten. Die Bewerbung ist unter Einhaltung der genannten Frist ausschließlich schriftlich (nicht per Telefax oder E-Mail) an die unter Ziffer 1.1) genannte Stelle einzureichen.
Fragen an die Vergabestelle sind ausschließlich schriftlich per E-Mail oder Fax an die vorbezeichnete Kontaktadresse zu richten. Die Bewerbung ist unter Einhaltung der genannten Frist ausschließlich schriftlich (nicht per Telefax oder E-Mail) an die unter Ziffer 1.1) genannte Stelle einzureichen.
Der Bewerbung ist zwingend auch ein Kopierexemplar sowie eine elektronische Fassung (z. B. CD-Rom) beizufügen. Nicht fristgerecht eingereichte Bewerbungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Die Sendung ist deutlich sichtbar mit dem Vermerk zu kennzeichnen „Bewerbung GU-Ausschreibung HBRS nicht öffnen“.
Der Bewerbung ist zwingend auch ein Kopierexemplar sowie eine elektronische Fassung (z. B. CD-Rom) beizufügen. Nicht fristgerecht eingereichte Bewerbungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Die Sendung ist deutlich sichtbar mit dem Vermerk zu kennzeichnen „Bewerbung GU-Ausschreibung HBRS nicht öffnen“.
Der Teilnahmeantrag und die unter Ziffer III.2.1) und Ziffer III.2.2) der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignungsvoraussetzungen) sind…
… bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Die unter Ziffer III.2.3) der vorliegenden Bekanntmachung genannten Eignungsvoraussetzungen sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft vom denjenigen Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen, das im Auftragsfall innerhalb der Bewerbergemeinschaft die vergleichbaren Leistungen ausführen wird. Für Bewerbergemeinschaften wird auf die Notwendigkeit der Vorlage einer Bewerbergemeinschaftserklärung gemäß Ziffer III.1.3) der vorliegenden Bekanntmachung hingewiesen.
… beim Einsatz von Nachunternehmern auch für die Nachunternehmer vorzulegen. Die unter Ziffer III.2.3) der vorliegenden Bekanntmachung genannten Eignungsvoraussetzungen sind von den Nachunternehmern vorzulegen, soweit diese im Auftragsfall die vergleichbaren Leistungen ausführen wird (Referenzen) bzw. in die Datenverarbeitung einbezogen werden.
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
„§ 101a GWB Informations- und Wartepflicht:
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b GWB Unwirksamkeit:
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber
1. gegen § 101a verstoßen hat oder
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
§ 107 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt“.
Zudem wird darauf hingewiesen, dass nach der Rechtsprechung der Nachprüfungsinstanzen jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis eines behaupteten Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge nicht mehr unverzüglich gem. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB ist.
Zudem wird darauf hingewiesen, dass nach der Rechtsprechung der Nachprüfungsinstanzen jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis eines behaupteten Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge nicht mehr unverzüglich gem. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB ist.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Blumenthalstr. 33
Postort: Köln
Postleitzahl: 50670
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2217740197 📠
Quelle: OJS 2015/S 156-286329 (2015-08-12)
Ergänzende Angaben (2015-08-13) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben