Gutachterleistungen im Zusammenhang mit der Gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis für die Einlagerung von radioaktiven Abfällen im Endlager Konrad für den NLWKN

Logistik Zentrum Niedersachsen – Landesbetrieb, Außenstelle Hannover

Der zu vergebende Auftrag umfasst einen Gutachter- und Beratervertrag über Prüfungen und Beratungen im Rahmen der Umsetzung der Gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis zur Endlagerung von radioaktiven Abfällen im Endlager Konrad.
Bei der Genehmigung des Endlagers Konrad zur Endlagerung radioaktiver Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung hat das heutige Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz im Mai 2002 mit dem Planfeststellungsbeschluss (PFB) als Anhang 4 die Gehobene wasserrechtliche Erlaubnis zur Endlagerung von radioaktiven Abfällen im Endlager Konrad (GwE) erteilt.
Der PFB dient primär der Sicherstellung des atomrechtlichen Schutzzieles, schädliche Strahlung sowie die Freisetzung radioaktiver Stoffe zu verhindern. Ergänzendes Ziel der GwE ist, eine Gefährdung des oberflächennahen Grundwassers durch eingelagerte radioaktive und nicht radioaktive Abfallbestandteile auszuschließen.
Bezogen auf das genehmigte Einlagerungsvolumen von 303 000 m³ ist daher sicherzustellen, dass keine schädlichen Stoffe in für das oberflächennahe Grundwasser schädlichen Mengen in das Endlager Konrad eingelagert werden. Die GwE basiert auf dem Modell, dass die endgelagerten Stoffe in 1 000 000 m³ Tiefengrundwasser maximal bis zur jeweiligen Löslichkeitsgrenze gelöst werden und dass beim späteren Übergang in das oberflächennahe Grundwasser eine Verdünnung mit dem Faktor 10 000 erfolgt.
In der GwE sind stoffspezifische Massenbegrenzungen (im Falle von Radionukliden: Aktivitätsbegrenzungen) festgelegt. Weiterhin sind durch den Betreiber des Endlagers Konrad 2 Nebenbestimmungen (NB) einzuhalten. Über NB 1 wird der Betreiber verpflichtet, die eingelagerten schädlichen Stoffe nach Art und Menge zu erfassen und zu bilanzieren. In NB 2 ist u.a. geregelt, dass der Betreiber dem NLWKN als zuständige Aufsichtsbehörde Jahresberichte über die eingelagerten in der GwE begrenzten radioaktiven und nicht radioaktiven schädlichen Stoffe vorzulegen hat.
Zur Umsetzung der NB 1 der GwE hat das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) als Betreiber des Endlagers Konrad ein Erfassungs- und Bilanzierungskonzept entwickelt und dem Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) als zuständige wasserrechtliche Aufsichtsbehörde zur Zustimmung vorgelegt.
Das Erfassungs- und Bilanzierungskonzept basiert auf vom BfS geführten Stoff- und Behälterlisten und der Einführung der drei Schwellenwerte Beschreibungsschwellenwert, Deklarationsschwellenwert und Nullwert. Über diese Schwellenwerte wird sichergestellt, dass die zulässigen Grenzkonzentrationen für die wassergefährdenden Stoffe im oberflächennahen Grundwasser nicht überschritten werden. Der NLWKN hat dem vorgenannten Konzept mit seiner Aufsichtlichen Zustimmung (AZ) am 15.3.2011 zugestimmt. Mit dieser Zustimmung sind fünf Nebenbestimmungen verbunden.
Aus den Nebenbestimmungen der GwE und der AZ sowie aus Festlegungen, welche sich aus dem Erfassungs- und Bilanzierungskonzept selber ergeben, ist der NLWKN als wasserrechtliche Aufsichtsbehörde eng in das wasserrechtliche Verfahren Konrad eingebunden und bearbeitet die Prüfvorgänge und Fragestellungen unter Hinzuziehung eines Sachverständigen.
Der Leistungsumfang für den hier ausgeschriebenen Gutachter- und Beratervertrag ergibt sich zu einem großen Teil aus den Nebenbestimmungen der GwE und der AZ.
Folgende Einzeltätigkeiten sind in diesem Zusammenhang aufzuführen:
a) Prüfung von Anträgen zur Freigabe von Stoff- und Behälterlistenanträgen (Neu- und Änderungsanträge),
b) Prüfung von Rechnerischen Nachweise sowie deren Revisionen,
c) Prüfung der gemäß Nebenbestimmung 2.5 der Aufsichtlichen Zustimmung vorzulegenden revidierten Berichte gemäß Ziffer 1.2 der Zustimmung,
d) Prüfung der gemäß Nebenbestimmung 2.1 der Aufsichtlichen Zustimmung vorzulegenden Halbjahresberichte
e) Prüfung des Konzeptes für die gemäß Nebenbestimmung 1 der Gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis vorzulegenden Jahresberichte sowie der Jahresberichte selber.
f) Teilnahme an Fachgesprächen zwischen NLWKN und BfS, trilateralen Gesprächen mit einzelnen Ablieferungs-Abführungspflichtigen etc.,
g) Beratung des NLWKN zu Fragestellungen, die mit der Umsetzung der Gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis zur Endlagerung von radioaktiven Abfällen im Endlager Konrad im Zusammenhang stehen.
Der weitere genaue Ablauf und Umfang ist in der Leistungsbeschreibung – Fachlicher Teil (Teil B) erfasst, die den ausgewählten Bietern nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs mit der Angebotsaufforderung zusammen mit den weiteren Vergabeunterlagen übersandt wird.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-02-13. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-01-12.

Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-01-12 Auftragsbekanntmachung
2015-07-13 Bekanntmachung über vergebene Aufträge