Liegenschaft: Krankenhaus Dresden Friedrichstadt, Friedrichstraße 41, 01067 Dresden Maßnahme: Ersatzneubau Haus L (2. Bauabschnitt für den Komplex I/L) Leistung: Los 46.1 Aufzüge.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-03-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-01-27.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-01-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten für Gebäude im Gesundheitswesen
Menge oder Umfang:
“1 St. 2er- Bettenaufzugsanlagengruppe, Tragfähigkeit 2 500 kg; 18 St. Umfassungszargen; 2 St. Steuerung Schachtentrauchung; 8 St. Rauchpunktmelder.” Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten für Gebäude im Gesundheitswesen📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landeshauptstadt Dresden, Krankenhaus Dresden-Friedrichstadt
Postanschrift: Friedrichstraße 41
Postleitzahl: 01067
Postort: Dresden
Kontakt
Internetadresse: http://www.dresden.de🌏
E-Mail: reissmann-an@khdf.de📧
Telefon: +49 3514804102📞
Fax: +49 3514804109 📠
“I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n):”
Quelle: OJS 2015/S 026-042503 (2015-01-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-05-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 257 046 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
“Abgabe der Angebote in elektronischer und Papierform: Form in der die Angebote einzureichen sind: Elektronische Angebotsabgabe mit fortgeschrittener und...”
Abgabe der Angebote in elektronischer und Papierform: Form in der die Angebote einzureichen sind: Elektronische Angebotsabgabe mit fortgeschrittener und qualifizierter Signatur im Sinne des Signaturgesetzes ist zugelassen. Fortgeschrittene Signaturzertifikate sind nur zugelassen, wenn sie von einem Zertifizierungsdienstanbieter stammen, der bei der Bundesnetzagentur gelistet ist., Dies ist die einzige amtliche Bekanntmachung. Eventuelle nachträgliche Informationen erfolgen ausschließlich über das Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2015/S 101-183641 (2015-05-18)