Heckenschnitt an Standorten der staatlichen Schulen in Hamburg als Rahmenvertrag mit Einzelabrufen

Freie und Hansestadt Hamburg, FB SBH | Schulbau Hamburg

SBH | Schulbau Hamburg hat als Landesbetrieb der Freien und Hansestadt Hamburg (nachstehend SBH genannt) die Aufgabe, die Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften und die mehr als 400 Schulen an die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) zu vermieten.
Die GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbH (nachstehend GMH genannt) ist ein städtisches Unternehmen, welches für diverse Schulbelegenheiten im Süden Hamburgs die Dienstleistungen des Baus, des Betriebes und der Bewirtschaftung wahrnimmt.
Die Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde, Schulbau Hamburg und die GMH als Auftraggeber (AG) vergeben die Durchführung von Heckenschnittarbeiten an den Belegenheiten (WE) der staatlichen Schulen (ca. 328 bei SBH und ca. 58 bei GMH) in Hamburg als Rahmenvertrag für den Zeitraum ab Beauftragung bis 30.09.2016 mit der Option der zweimaligen Verlängerung um jeweils 12 Monate des Vertrages bis maximal zum 30.09.2018.
Der Gesamtauftrag wird in 25 regionale Lose unterteilt. Die Angebotsabgabe ist möglich für ein bis alle Lose. Der Auftrag kann für maximal fünf Lose erteilt werden. Die AG behalten sich vor, die Zahl der an einen Auftragnehmer (AN) zu beauftragenden Lose auf Grundlage der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu begrenzen. Als Mindestvoraussetzung für den Erhalt von einem Los sind neben den weiteren Eignungsnachweisen mindestens eine/n geprüfte/n Landschaftsgärtner/innen und eine/n Facharbeiter/in in Vollzeit nachzuweisen.
Der Abruf pro Leistung erfolgt durch VOL-Abrufschein per FAX. Abrufberechtigt sind sowohl SBH als auch GMH. Die Rechnungslegung erfolgt an und die Zahlung erfolgt durch den jeweils im Abrufschein angegebenen Auftraggeber (AG).
Der Heckenschnitt wird ausschließlich nach Bedarf und auf Abruf ausgeführt. Der Bedarf ermittelt sich aus dem Zustand der örtlichen Gegebenheiten, den Nutzungsbedingungen und der Nutzungsintensität. In der Regel findet ein (Sommer-)Heckenschnitt jährlich im Juli-August statt. Ein Abruf ist jederzeit möglich. Eine Abrufverpflichtung besteht jedoch nicht.
Der jeweils zuständige AG entscheidet über die Reihenfolge der Ausführungen, der Auftragnehmer (AN) hat einen Ablaufplan als Terminierungsvorschlag einzureichen. Die Arbeiten an allen Standorten sind bis zum 15.08. eines Jahres fertigzustellen.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-05-22. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-04-02.

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Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-04-02 Auftragsbekanntmachung