Herstellung und Lieferung von Doppelgleisiger Abzweig und 3 einfache Weichen für das Bauvorhaben; Rebstöcker Straße in Frankfurt am Main. Die Weichen und Kreuzung aus Rillenschienen herszustellen.
Inhalt:
5 Stück Rillenweichen 3601W14, 3601W24, 3601W11, 3601W41 und 3601W43,
1 Stück Kreuzung K1, Anschluß-/Zwischengleise, Betonschwellen, mech. Umstellvorrichtungen und Entwässerungssysteme.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-06-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-04-27.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-04-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Weichen
Menge oder Umfang:
“Ca. 3 Stck. – Weichen;ca. 1 Stck. – einfachen Kreuzungen.” Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Weichen📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH
Postanschrift: Kurt-Schumacher-Str. 8
Postleitzahl: 60311
Postort: Frankfurt am Main
Kontakt
Internetadresse: http://www.vgf-ffm.de🌏
E-Mail: s.melikjan@vgf-ffm.de📧
Telefon: +49 6921322019📞
Fax: +49 6921323336 📠
“Der Auftraggeber behält sich vor eine Vertragserfüllungsbürgschaft und Gewährleistungsbürgschaft einer in Deutschland zugelassenen Großbank,...”
Der Auftraggeber behält sich vor eine Vertragserfüllungsbürgschaft und Gewährleistungsbürgschaft einer in Deutschland zugelassenen Großbank, öffentlich-rechtlichen Bankanstalt oder eines Kreditversicherers unter Verzicht auf die Einreden der Aufrechenbarkeit, der Anfechtbarkeit und der Vorausklage (§§ 770, 771 BGB) in Höhe von mindestens 5 % der Nettoauftragssumme als Vertragserfüllungsbürgschaft. Die Vorlage der Vertragserfüllungsbürgschaft erfolgt im Auftragsfall. Gewährleistungsbürgschaft in Höhe von 3 % der Nettoschlussrechnungssumme, unverzinslich. Die Vorlage dieser Bürgschaft erfolgt nach der durchgeführten Abnahme der Leistungen.
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Quelle: OJS 2015/S 131-241472 (2015-07-06)